Protokoll der Sitzung vom 16.11.2000

gun g nichts im Wege.

(Beifall des Abgeordneten Neumann [CDU])

Er hat am Montag in Cottbus mit der Bemerkun g: „Dies machen

Die Frage ist für mich nach wie vor, ob die einschlägige Verwaltungsvorschrift den für Entscheidungen nötigen Spielraum lässt oder ob - wie in vielen kommunalrechtlichen Fragen - den

Landaar Brandenburg - 3_ M.:1111penodo - Plonarprotokoll 3 126 - November :Mo 1555

zuständigen Stellen. den Kommunen. zu viel vorgeschrieben wird.

Minister Meyer wusste dazu im Mai 1999,

_dass es bisher keinen Fall gibt. dass das...

- also die Genehmigung von Zweckentfremdung in den letzten Jahren verwehrt worden ist, vor allen Dingen nicht in den angesprochenen -Notgebieten.....

Hat sich daran etwas geändert?

( Minister Meyer: Ja!)

Vielleicht muss diese Vorschrift in den Fragen der Genehmigungsvoraussetzungen bei Ausgleichszahlungen etc. gelockert werden. Dann, glaube ich. würde die Kommune. die die Zweckentfremdung genehmi gen muss. auch die Interessen aller wahren. Ich halte es nicht für erforderlich. dazu eine riesige Bürokratie in Gang zu setzen. Die Probleme sind in den Kommunen bekannt_ sodass flexibel entschieden werden kann.

Der Zweckentfremdung von Wohnun gen darf aber nicht pauschal Tür und Tor geöffnet werden. Insbesondere uni unsere Innenstädte auch als Wohnstandorte zu erhalten, sollten Vermieter hier nicht der Versuchung dicker Gewerbemieten erliegen.

Was nun den Leerstand betrifft, verweise ich erneut auf unsere Vorschläge aus dieser Legislaturperiode. Wir werden den Wohnungsunternehmen nicht wirklich helfen. wenn wir nicht Geld in die Hand nehmen und endlich einen wirklichen Schlussstrich unter das Altschuldengesetz ziehen.

(Beifall bei der PDS)

Noch etwas zur Rechtssystematik. Im Übrigen ist eine solche Entscheidung zum Jetzigen Zeitpunkt auch ein rechtspolitischer Fehler. da die eventuell vorgesehenen mietrechtlichen Regelungen auf Bundesebene unberücksichtigt bleiben. Dazu findet morgen die Debatte im Bundestag statt So ist die Mietrechtsreform. der 577, durch einen Vorschlag des Bundesrates. also eine geänderte Ermächti g ungsgrundlage für die Länder und eine Kündigungserleichterung für Vermieter. genau für den Fall der hier relevanten Urnwandlungskündieung ohnehin vorgeschlagen. Es ist dem Verordnungsgeber schon aus rechtssystematisehen Gründen dringend zu empfehlen. wohnungs- und mietrechtliche Vorschriften erst dann zu verändern. wenn das relevante Bundesrecht. hier Mietrechtsrefomigesetz. verabschiedet ist. Andernfalls können sich voreilige Entscheidungen auf Landesebene sehr schnell als inkompatibel erweisen und wären wiederum anzupassen.

Angesichts der Tatsache. dass Ihr Vorhaben. Herr Meyer. in Fachkreisen stark umstritten ist - der Brandenburgische Städteund Gemeindebund und der Mieterbund auf der einen Seite und Vermieten.erbände auf der anderen Seite -. sollten wir das Vorhaben gründlich im zuständigen Fachausschuss diskutieren. Wir sind uns sicher, dass sich bessere Lösungen finden lassen, die allen Betroffenen tatsächlich dienen.

Ich bitte deshalb einer Überweisung des Antrages in den Aus

Schuss für Stadtentwicklung_ Wohnen und Verkehr zuzustimmen. um die sachliche und fachliche Debatte vor übereilte Entscheidungen. die nur durch das Kabinett abgesegnet werden. zu stellen. - Vielen Dank.

(Beifall hei der PDS)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Warnick. - Ich erteile das Wort der Fraktion der SPD. Herrn Abgeordneten Dellmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon ganz spannend. wie unterschiedlich doch die Sicht auf Din ge sein kann. Wenn eine Analyse ausschließlich nach mathematischen Gesichtspunkten vorgenommen würde. müssten wir zum gleichen Ergebnis kommen. Gerade bei Wohnungsleerstand etc. geht es eigentlich uni eine mathematische Fra ge. Aber man kann es schon. wie die Situation hier und Ihr Antrag zeigen, politisch sehr unterschiedlich sehen.

Ich glaube, der Kern der Bewertung dieser Frage ist tatsächlich die Situation der Wohnun gswirtschaft und des Wohnungsmarktes bei uns in Brandenburg.

ich möchte noch einmal daran erinnern: Wir haben in Brandenburg momentan einen Leerstand von etwa 0,5 %. Umgerechnet bedeutet das - davon gehen die Experten aus -, dass wir in Brandenburg mindestens 300 000 Wohnungen zu viel haben. Es können durchaus noch mehr werden.

Die Fra ge, die sich für uns alle stellt, ist: Wie weit soll das Land Brandenbure eigentlich auf einen Markt Einfluss nehmen. wie stark muss das Land hier wirklich regeln? Wir sollten alle den Grundsatz gelten lassen, dass Landesreeelungen nur dort erforderlich sind. wo ein tatsächlicher Regdungsbedarf besteht. Das heißt, wenn wir einen angespannten Wohnungsmarkt hätten, dann würde ich Ihnen zustimmen, dass bestimmte Regelungen. die in der Vergangenheit gut waren. auch in der Zukunft wirken sollten.

Das ist genau der Dissens. Ich habe das Gefühl. dass von Ihnen. Herr Wamick. nur sehr einseitig geschaut wird und die Positionen des Mieterhundes übernommen werden, Es geht uns aber doch nicht nur darum. einheitlich die Interessen zu vertreten. sondern die Gesamtsicht zu haben. Mich stimmt ein wenig bedenklich, wenn Sie sagen. dass wir einfach nur Geld in die Hand nehmen müssten. uni Probleme in Brandenburg zu lösen. Nein. dazu gehör' mehr. Dazu gehört erstens die Gesamtsicht auf alles, und es gehört zweitens auch dazu. die Wahrheit zu sagen. wo und vor allen Dingen wie bestimmte Dinge zu lösen sind. Dort ist es manchmal einfacher. bestehende Regelungen zu ändern, beispielsweise in der Frage der Zweckentfreindungsverordnung. und damit einfach Möglichkeiten zu schaffen. dass gewisse Sethstheilungskräfte. die vorhanden sind. auch genutzt werden können.

Von den drei Punkten, die Sie in Ihrem Antrag ansprechen, ist einer, den wir durchaus mittragen können, die Frage der Überarbeitung im Bereich der Gebiete mit erhöhtem Wohnbedarf. Es ist klar. dass wir in der Berliner Randnähe Handlungsbedarf haben, Aber wir glauben. dass es ausreichend ist.

I 556 i.andiai Brandenburg - 3. Wahlperiode - Plenarprotokoll 3 20 - I No^ e inher 2(1(H)

Wir haben seit einigen Tagen die ersten Informationen der Kornmission unter Leitung von Herrn Lehmann-Grube zum wohnungswirtschaftlichen Strukturwandel in den neuen Bundesländern. Ich glaube. dass mit diesem Bericht noch einmal sehr deutlich werden wird und vor allem Ihnen on der PDS sehr deutlich werden wird. dass das. was wir hier orhaben, nämlich die Abschaffung von zwei Verordnungen. genau in die richtige Richtung geht und noch einmal belegen wird. was das Kabinett und insbesondere auch das MSWV beabsichtigen.

Aber wir wellen Ihnen gern die Gelegenheit Beben, das noch einmal zu hören. Sie wissen. der Punkt steht auf der Tagesordnung der nächsten.Ausschusssitzung. Wir räumen Ihnen damit auch die Chance ein. im Ausschuss noch einmal das zu hören, was die Experten. übrigens auch von Mieterverbänden. die mitgearbeitet haben, zu dem Thema zu sa gen haben.

Wir sind sicher. dass die Abschaffung dieser beiden Verordnungen und die Überarbeitung der Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf der richtige Weg für Brandenburg ist und vor allen Dingen nicht dazu führen wird. dass Mieter Sorge und Angst uni ihre Wohnung haben müssen. Wir bitten deshalb uni Überweisun g in den zuständigen Fachausschuss.

(Beifall hei der SPD)

Ich danke dem Abgeordneten Dellmann. - Das Wort geht jetzt an die Fraktion der DVU, Frau Abgeordnete Hesselbarth.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Deutschen Volksunion lehnt den Antrag der PDS-Fraktion im \ oll en Umfang ab. Es ist zwar nehtig. dass sich der Wohnungsmarkt in Brandenburg in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt hat: dies rechtfertigt aus der Sieht unserer Fraktion aber nicht den Antrag der PDS. Der Antrag ist Ausdruck falsch verstandener staatlicher Allzuständigkeit und wird hierdurch unter den gegenwärtigen Verhältnissen zu einem sozusagen PDS-typischen planwirtschaftlichen Manöver.

Die unflexible Lage auf dem Wohnungsmarkt in Brandenburg wird festgeschrieben - mit eklatanten Folgen. Die Entwicklung des Wohnungsmarktes in Brandenburg ist heute in Teilen des Landes auch von einem hohen Anteil an Leerstand geprägt. Herr Dellmann sagte dies bereits. Im Durchschnitt sind dies 10.5 "io. in Einzelfällen 30 bis 40 'to, wie etwa in Wittenberge. Aber auch im Umland der Stadt Berlin beträgt der Leerstand ge genwärtig immerhin schon 6 %. Hier ist eine zumindest ausgeglichene Marktsituation festzustellen. Jedenfalls besteht keine Mangellage.

Dies ist einmal darauf zurückzuführen. dass in einem hohen Maße zumeist wirtschaftlich besser situierte Bürger aus Berlin in das Umland Brandenburgs ziehen. Diese beziehen dort aber zu einem hohen Prozentsatz größtenteils neu errichtete Eigenheime. also Ein- und Zweifamilienhäuser. Eigentumswohnungen oder Reihenhäuser. Aus diesem Grunde ist in absehbarer Zeit eine Verknappung auf dem Teilmarkt der Bestandsmietwohnungen - allein uni diese geht es - auch dort nicht zu erwarten.

Im gesamten Land ist der Wohnungsbestand nach wie vor durch einen großen Sanierunes- und Modernisierungsrückstau geprägt. Gerade hier liegt eines der Probleme für den hohen Wohnungsleerstand: denn dieser Samerungs- und Modemisierungsrückstau ist allein mit Mitteln der öffentlichen Hand nicht zu bewältigen. Das geht nur mit den Mitteln der privaten Wohnungswirtschaft und nicht mit offenen oder verdeckten Methoden der Planwirtschaft. Wo Letzteres hinführt. wird gegenwärtig mehr als deutlieh.

Die Eigentümer. Vermieter sind unter den hier zur Debatte stehenden rechtlichen Bindun gen des Wohnungsmarktes allenfalls unter Schwierigkeiten dazu in der Lage. die dringend notwendige Sanierung in \\Inschartlieh verträglicher Weise vorzunehmen mit der Folge. dass Wohngegenden zu sozialen Brennpunkten werden, und mit der weiteren Folge. dass gerade sozial besser situierte Bürger diese Wohngegenden meiden und dort wegziehen. Die soziale Situation wird dort dann abermals verschärft.

Es ist also eine Spirale festzustellen. Deren Konsequenzen erleben wir im Übneen auch in der Gewaltdiskussion. Das alles muss Grundla ge für die vorzunehmende Interessenabwägung sein. Diese geht in zwei Richtungen. Einerseits gehen mit rechtlichen Wohnungsbindungen. die alle drei infrage stehenden Verordnungen zweifelsfrei darstellen. regelmäßige Beschränkungen für das Eigentumsrecht von Eigentümern und Vermieteni aus Artikel 14 Gnindgesetz einher.

Nun unterliegt insbesondere solches Grund- und Wohneigentum zwar der \ erfassungsreehtlichen Sozialbindung in Artikel 14 Abs. 2 Grundgesetz. Beschränkungen der wirtschaftlichen Verwertbarkeit können aber auch dann nur verhältnismäßig sein, wenn sie durch höhen-aneie einzustufende Interessen gerechtferti gt werden. Ein solches höherrangiges Interesse für Verordnungen des hier in Frage stehenden Inhalts besteht nicht. Ein solches kann überhaupt nur infrage kommen. wenn. soweit und solange eine akute Mangellage oder ein zumindest erhöhter Wohnbedarf auf dem Wohnungsmarkt oder seinen Teilsegmenten festzustellen oder absehbar zu erwarten ist. Das jedoch ist in ganz Brandenburg nicht der Fall, und zwar auch nicht im Uniland von Berlin mit immerhin 6 • Wohnunesleerstand.

Andererseits stehen aus Sicht der Fraktion der Deutschen Volksunion dem Antrag der PDS-Fraktion auch Gründe des öffentlichen Interesses entgegen. Es wird bereits über einen radikalen Umschwung im Zeichen eines stagnierenden oder sogar schrumpfenden Marktes und einen umfassenden Abriss von bis zu 600 000 Bestandswohnungen in Ostdeutschland mit öffentlichen Fördergeldern diskutiert.

Begegnet werden kann dem nur durch eine Anpassung von Bestandswohnun gen an den heutigen Wohnstandard und Wohnkomfort. Dazu müssen sich solche Investitionen auch wirtschaftlich rechnen. Nur so würde auch der vielerorts festzustellenden sozialen Sch ieflage in Wohnquartieren begegnet werden können. Das muss Vorran g vor Plattmachen und Abriss von 600 000 Wohnungen haben. Daran besteht auch ein nachhaltiges öffentliches Interesse. Diesem kann ersichtlich Rechnung getragen werden. wenn man den Weg für Investitionen frei macht, indem man die wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeiten, auch eine Lockerune der bestehenden Bindun

gen. verbessert.

Landtag Brandenharu - 3. Wahlperiode - Plenarprdiokoll 3 24, - t t. Noonaher 200D 1557

Aus all den genannten Gründen lehnen wir den Antrag der PDSFraktion ab. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall hei der DVUJ Präsident Dr. knoblieh: Das Wort geht an die CDU-Fraktion. Es spricht der Abgeordne- te Schrev. Schrev (('D1.) :

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur den Titel des Antrages der PDS-Fraktion. Veränderun gen von Verordnungen des Wohnungswesens, zur Kenntnis genommen habend. habe ich mich der Illusion hin gegeben, die PDS-Fraktion 151 ein Stück des Weges gegangen. den die CDU seit mehreren Jahren einfordert.

Was dann al lerdings in den einzelnen Punkten des Antrages als Fordening an die Landesregierung herangetragen werden soll. lässt jede Hoffnung und Illusion schwinden.

Meine Damen und Herren! Wir haben auf der einen Seite einen Wohnungsleerstand von nind 11 %. Auf der anderen Seite haben wir im Land Brandenburg mit den im Antrag genannten Verordnungen staatliche Instrumente. die ihre Begründung und auch ihre Berechtigung auf einem Wohnungsmarkt haben. auf dem Nachfrageüberschuss nach Wohnraum besteht. das heißt, wo nicht genügend Wohnun gen zur Verfügung stehen.

Die Erkenntnis. dass diese Notsituation für unsere Bürger auf dem brandenburgischen Wohnungsmarkt nicht gegeben ist. hätte ich allerdings auch der PDS-Fraktion zugetraut.

Meine Damen und Herren. dass wir allerdings andere Probleme auf dem brandenburgischen Wohnungsmarkt zu beklagen haben, ist kein Geheimnis. Es wurde an dieser und an anderer Stelle oft der hohe Leerstand von Wohnraum in Brandenburg und in den übrigen neuen Ländern thematisiert - ein Leerstand. der in Brandenburg eine Quote von I 1 1);(■ angenommen hat und in Thüringen und Sachsen eine noch höhere. Ex-Bundeshauminister Klimmt und Staatsminister Schwanitz haben aufgrund dieses Problems eigens eine Expertenkommission..Wohnunuswirtschaftlicher Strukturwandel in den neuen Ländern" einsetzen lassen.