Protokoll der Sitzung vom 13.12.2000

Eine solche Maßnahme wurde als direkte Reaktion auf den Schulbusunfall bei Altlandsberg am 30. November des vergan

genen Jahres von der STEREMAT Beschäftigungsgesellschaft in Strausberg im Landkreis Märkisch-Oderland begonnen. Dabei wurden und werden acht ABM-Kräfte eingesetzt. Die Kosten in Höhe von jährlich rund 330 000 DM werden vom Arbeitsamt getragen. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport finanziert die Kosten der Ausbildung dieser ABM-Kräfte in Höhe von 15 000 DM aus Lotto-Mitteln. Den ABM-Kräften werden Kenntnisse des Personenbeförderungsrechts vermittelt. sie absolvieren ein Kommunikationstraining und werden ferner in den psychologischen Grundlagen des Ag gressionsabbaus und der Konfliktbeseitigung ausgebildet.

Allgemein gilt Folgendes: AB-Maßnahmen können für maximal ein Jahr gefördert werden. In bestimmten Einzelfällen, insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer mit besonderen Vermittlungshemmnissen beschäftigt werden oder sie zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur beitragen. kann eine Verlängerung uni ein weiteres Jahr erfolgen. Eine AB-Maßnahme kann also insgesamt maximal zwei Jahre gefördert werden.

Dies ist im Fall der acht Schulhusbegleiter der STEREMAT Beschäftigungsgesellschaft in Strausberg, Kreis Märkisch-Oderland, beabsichtigt.

Es kommen aber auch - das möchte ich gleich ergänzen - andere Möglichkeiten in Betracht. Ich denke insbesondere an den Einsatz von freiwilligen Schulbuslotsen, also älteren Schülern, die von den Verkehrswachten ausgebildet und mit Befugnissen ausgestattet wurden, die es ihnen ermöglichen. für Disziplin im Bus und an den Haltestellen zu sorgen. Gleiches gilt für ehren

amtlich tätige Eltern oder auch für Lehrkräfte. die aul ihrem Arbeitsweg im Bus mitfahren.

Es wurde im Ergebnis des dritten runden Tisches „Sicherer Schulweg– am 5. September dieses Jahres festgehalten, dass sich die bisher organisierten Schulbusbegleitungen als erfolgreich erwiesen haben und fortgeführt oder neu initiiert werden sollen. Dort, wo Schulbusbegleiter eingesetzt werden. hat sich das Verhalten der Schülerinnen und Schüler in den Bussen und an den Haltestellen merklich verbessert.

Mit der Schulbusbegleitung allein ist es aber nicht getan. Weitere Möglichkeiten sind der Einsatz von Videokameras in Bussen und der Einsatz von Unfalldatenschreibem. Flankierend werden außerdem in den Landkreisen und kreisfreien Städten Maßnahmen zur Schulwegsicherung ergriffen, beispielsweise die Überprüfung der sicheren Gestaltung von Schulbushaltestellen durch die kreislichen Unfallkommissionen und ständig von der Polizei durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen. Die Koordinatoren für Verkehrserziehung der Staatlichen Schulämter begleiten diese Prozesse. Die kommunalen Spitzenverbände haben am ninden Tisch darauf hingewiesen. dass es solche Bemühungen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt.

Unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten lässt sich folgendes Fazit ziehen:

Die Kompetenz für die Beschäftigung von Schulbusbegleitem in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches III liegt allein bei den regionalen Arbeitsämtenr. Die Arbeitsämter werden sich dem Anliegen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sicher nicht verschließen. wenn die Landesregierung dafür wirbt - und das tut sie -, dass dieser wichtige Baustein für einen sicheren Schulweg weite Verbreitung im Land findet. Voraussetzung aber ist, dass von den regional Verantwortlichen geeignete Maßnahmeträger, wie im Fall Märkisch-Oderland die STEREMAT Beschäftigungsgesellschaft, gewonnen werden, die das Land weiterhin unterstützen wird. - Vielen Dank.

Ich danke auch. - Wir kommen zur Frage 497 (Einwanderungs- gesetz - Grundrecht auf Asyl ), die der Ab geordnete Bochow formulieren wird.

Im Zusammenhang mit einem geplanten Gesetz, das die Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland regeln soll, wird verschiedentlich diskutiert, dass eine solche Regelung unbedingt die Asylbewerber mit einbeziehen müsse. Besonders oft wird in diesem Zusammenhang die Forderung erhoben, das Grundrecht auf Asyl in eine institutionelle Garantie zu ändern.

Ich frage daher die Landesregierung: Unterstützt sie die Forderung. das Grundrecht auf Asyl in eine institutionelle Garantie zu ändern?

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Bochow. im Rahmen der Diskussion um ein mö gliches Einwanderungsgesetz wurde von verschiedenen Stellen. verschiedenen Parteien und verschiedenen Institutionen die Frage aufgeworfen. ob dies mit einer Änderung des Asylrechts verknüpft werden sol I.

Die Frage. ob im Zusammenhang mit der Regelung der Einwanderung das Grundrecht auf Asyl durch eine institutionelle Garantie ersetzt werden soll, wird zurzeit in den verschiedensten Gremien diskutiert. Jedoch ist selbst innerhalb der Parteien noch keine abschließende Meinungsbildung erfolgt. Sie wissen. dass darüber in den Parteien und zwischen den Parteien zum Teil kontrovers und auch emotional diskutiert wird.

Von daher sieht die Landesregierung zurzeit keine Veranlassung. dem Ergebnis dieser gerade erst begonnenen Diskussion vorzugreifen. Eine Entscheidung der Landesregierung. ob der Forderung, das Asylgrundrecht in eine institutionelle Garantie umzuwandeln, entsprochen wird, steht zurzeit nicht an.

Ich danke Ihnen. - Wir kommen zur Frage 498 (Verwaltungs- standort Cottbus). gestellt vorn Abgeordneten Burkhard Schöps.

Die Stadt Cottbus hat durch den Wegzug mehrerer Behörden in den vergangenen Jahren bereits einen erheblichen Verlust von Arbeitsplätzen hinnehmen müssen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen hat die Änderung des Staatsvertrages zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg über die Bergbehörden auf den Verwaltungsstandort Cottbus?

Herr Wirtschaftsminister. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Schöps, die Antwort ist kurz: Keine. Aber das ist nur die erste Hälfte der Antwort.

Die zweite Hälfte der Antwort ist: In Verbindung mit diesem Staatsvertrag gibt es durch das im Januar 2001 in Kraft tretende Gesetz über die Neustrukturierung der Bergverwaltung nur positive Auswirkungen für Cottbus. Aufgrund dieses Gesetzes ziehen am 8. und 9. Januar 2001 die 14 Mitarbeiter des zum Jahreswechsel aufgelösten Bergamtes Senftenberg in das Landesbergamt Cottbus um. Damit wird der Behördenstandort Cottbus gestärkt. Mittelfristig wird der Standort noch weiter aufgewertet. Wir planen, die aus zehn Mitarbeitern bestehende Außenstelle des Landesbergamtes, das bisheri ge Bergamt Rüdersdorf, einzusparen und die Mitarbeiter nach Cottbus umzusetzen.

Herr Innenminister. Sie haben das Wort. Danke sehr. - Damit wären wir hei der Frage 511 (Einstellung

des Regionalverkehrs auf der Strecke Brandenburg - Belzig), die gegen die Frage 499 getauscht wurde. Frau Tack. bitte!

Am 30.1 1.2000 hat die Deutsche Bahn AG den Personenverkehr auf der Strecke Brandenburg - Belzig eingestellt. Nach Presseinformationen war diese Entscheidung auch für die Landesregierung überraschend getroffen worden. Das Verkehrsministerium äußerte gegenüber der Presse Unverständnis für die Entscheidung.

Vor dem Hintergrund. dass der Regionalverkehr der Eisenbahn, bezogen auf Qualität und Leistungsumfang, auf der Grundlage der Bestellung des Landes durch einen Verkehrsvertrag mit der DB AG durchgeführt wird. frage ich die Landesregierung: Welche Sanktionen bzw. Regressfordeningen sind gegenüber der Deutschen Bahn AG wegen Vertragsbruchs eingeleitet bzw. erhoben worden?

Herr Minister Meyer. Sie haben das Wort.

Meine Damen und Herren'. Liebe Frau Tack. die Deutsche Bahn AG hat nach Ausschreibung und Vergabe im Wettbewerb auf der Strecke Brandenburg - Belzig bis 2004 SPNV-Leistungen zu erbringen -..Punkt", könnte ich sagen. Konzernintern hat sie dafür Sorge zu tragen, dass für ihre Leistungserbringung die Infrastruktur der Bahnstrecke Brandenburg - Belzig in einem betriebssicheren Zustand vorgehalten wird, der den vertraglichen Anforderungen entspricht.

Für den Fall, dass nicht vorhersehbare Infrastruktunnängel auftreten und diese die Verfügbarkeit einschränken, ist im Verkehrsvertrag eine Regelung vorgesehen, wonach die Deutsche Bahn AG frühzeitig Lösungsvorschlä ge hinsichtlich der weiteren Leistungserbnngung zu unterbreiten hat.

Eine Information über die zwingende Einstellung des SPNV auf der von Ihnen genannten Strecke aufgrund technischer Mängel erfolgte durch die Bahn aber so kurzfristig, dass von einer Einhaltung der oben genannten Regelung nicht gesprochen werden konnte. Wir haben einen Brief bekommen. und zwar erst wenige Tage vorher. Ich habe mich deswegen an die Deutsche Bahn AG. an den neuen Konzembeauftragten für die Region BerlinBrandenburg-Mecklenburg, Herrn Gibtner, gewendet. Wir haben am Montag dieser Woche ein Gespräch geführt und uns darauf verständigt, dass jetzt die Untersuchung durchgeführt wird und wir uns danach sofort zusammensetzen. uni eine einvernehmliche Lösung zu finden. - Danke.

Bitte sehr, Frau Tack!

Meine Nachfrage lautet: Heißt das, dass der Bahnverkehr gegenwärtig gesichert ist? Sie selbst haben eingeschätzt, dass es um ganze 150 000 DM geht, die möglicherweise eingesetzt

werden müssen. uni die Mängel zu beheben. Heißt das, der Vertrag wurde eingehalten?

Es ist jetzt vereinbart. Frau Tack. um es ganz deutlich zu sagen, dass der technische Zustand überprüft wird, dass wir nach Überprüfung des technischen Zustands - und zwar nicht auf eine Meldung der Deutschen Bahn AG hin, sondern auf der Grundlage eines klaren technischen Gutachtens - entscheiden, wie wir weiter verfahren. Wir werden dann zukünftige Verkehre sichern. Das ist vereinbart und ich muss es jetzt in der Tat abwarten. Wir erwarten dies in Kürze.

Danke sehr. - Wir sind damit bei der Frage 500 (Programm "Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen"), gestellt vom Abgeordneten Dr. Sternagel.

Das Bundesforschungsministerium hat laut Presseinformation von Frau Ministerin Bulmahn vom I Dezember 2000 für das Programm „Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen" 16.5 Millionen DM im Jahr 2000 bereitgestellt. Das sind 5,5 Millionen DM mehr als noch vor zwei Jahren. 90 Fachhochschulen haben hierzu insgesamt 526 Anträge eingereicht, von denen nunmehr 119 Projekte gefördert werden. Aus Brandenburg wurden dabei insgesamt sechs Projekte berücksichtigt.

Ich frage daher: Wie beurteilt die Landesregierung das Abschneiden der einzelnen Brandenburger Fachhochschulen im Rahmen des Programms..Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen"?

Frau Ministerin Wanka, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Stemagel, wenn man Forschung an Hochschulen in Deutschland fördern will, dann gibt es dafür eine Institution. die Deutsche Forschungsgemeinschaft - DFG. Sie hat ein schönes Budget. nämlich 2 Milliarden DM. Dieses Budget ist im Wesentlichen für Universitäten abrufbar. Die Fachhochschulen haben über die Jahre hinweg von diesen 2 Milliarden DM nur einen vemachlässigbaren Anteil erhalten.

Da Fachhochschulen insbesondere anwendungsorientierte Forschung betreiben und wir ständig darüber reden. dass wir das besonders wünschen, war das ein Zustand. der nicht haltbar ist.

1992 hat Rüttgers das Programm ins Leben gerufen, das Sie eben ansprachen. Danach gab es einen Fonds von zunächst 3 Millionen DM. dann 12 Millionen DM für die Fachhochschulen, die ihre speziellen Projekte beantragen können. Frau Bulmahn hat dieses Programm jetzt um rund 5 Millionen DM aufgestockt. Es ist ein außerordentlich wichtiges Instrument für die anwendungsorientierte Forschun g an Fachhochschulen.

1582 I andtag Brandenburg. - 3. Wahlperiode - Plenarprotokoll 3 27 - t 3. Dezemher 2001)

Die Fachhochschulen sind allerdings in diesem Punkt immer aktiver geworden. sodass das Geld jetzt hinten und vorn nicht reicht. Wenn die Fachhochschulen Anträge stellen. wird entschieden, welche Projekte besonders förderungswürdig sind. und dann wird entschieden. wie viele dieser Projekte man bezahlen kann.

Da die Diskrepanz zwischen der Zahl guter Anträge und der Zahl derer. die bezahlbar sind, immer größer wird, resignieren einige Fachhochschulen jetzt schon wieder.

Das Land Brandenburg hat ansatzweise etwas gemacht, was ich präferieren würde. Es hat versucht, die Projekte. die aus diesem Fonds nicht bezahlt werden können, aber fördentngswürdig sind. mit Landesmitteln z. B. aus der Verbundforschung zu stützen. Dieses Verfahren könnte man z. B. in Kooperation mit dem Wirtschaftsministerium noch stärker unterstützen.

Wie gut das Land Brandenburg dieses Programm des BMWF nutzt, kann ich nicht definitiv sagen. Mir ist bekannt, dass es umfangreiche Evaluationen vom BMWF zur Beurteilung jedes Landes und jeder Fachhochschule innerhalb des Programms gibt. Die entsprechenden Unterlagen lagen in meinem Ministerium z. B. nicht vor. aber ich reiche die Zahlen nach. Der Ländervergleich auf diesem Gebiet ist enorm wichtig. Ich liefere das Material unabhängig von der Beantwortung der Frage nach.

Was die einzelnen Fachhochschulen des Landes betrifft, ist der Spitzenreiter in jedem Jahr die Fachhochschule Wildau. Sie stellt die meisten Anträge und hat auch die höchste Bewilligungsquote. In diesem Jahr liegt die Fachhochschule Wildau unter allen Fachhochschulen der Bundesrepublik hinsichtlich der Zuwendungen auf dem vierten Platz.

Die Fachhochschule Lausitz hat leider in diesem Jahr gar keinen Antrag eingereicht und ist, was dieses Programm anbetrifft. am schwächsten vertreten. Das Antragsvolumen der anderen Fachhochschulen ist sehr ähnlich.

Das ist die Situation. Man sollte diese Entwicklung aus Landessicht fördern. - Danke.

Herzlichen Dank. Es gibt noch Klänmgsbedarf. Bitte sehr!

Frau Ministerin, eine Frage: Wird bei der Verteilung der Mittel auch die Fachhochschule Lausitz bedacht, damit sie zur besseren Ausnutzung ihres allseits bekannten Reinraum labors - in der Bundesrepublik existieren nur zwei - Personal einstellen kann?