Unsere Fraktion der DVU stellt vorliegenden Änderungsantrag. uni zu erwirken, dass die vorgesehenen Finanzhilfen ab dem Jahr 2000 auf jährlich 45 Millionen DM aufgestockt werden. da wir der Meinung sind, dass es haushaltspolitisch unsolide ist. besondere verkehrliche Lasten durch Sonderfinanzhilfen zu decken, ohne jedoch dafür bestimmte festgele gte Summen vorzusehen. wie im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen geschehen.
Auch stört uns permanent das Wort _können - in Ihrem Gesetzentwurf. wie es in Satz 2 verwendet wird, in dem es uni Finanzhilfen zum Ausgleich zusätzlicher verkehrl icher Lasten geht.
Im Übrigen reichen die in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf vorgesehenen voraussichtlich 2 Millionen DM unserer Meinung nach bei weitern nicht aus. Wir wollen. dass der ÖPNV auf dem bisheri gen Niveau gewährleistet wird.
Herr Minister Meyer hat versichert. dass die ab dem Jahr 2001 vorgesehenen Mittel in Höhe von 30 Millionen DM ausschließlich aus Regionalisierungsmitteln stammen. Wir werden uns überraschen lassen, ob Sie dieses Versprechen halten können. Herr Minister. Haushaltspolitisch solider wäre jedenfalls eine Deckung aus normalen Haushaltsmitteln gewesen.
Unsere Befürchtung ist, dass sich bei Einstellung von nur 30 Millionen DM - wie im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehen - jährlich kumulierende Deckungslücken ergeben oder der ÖPNV doch nicht auf dem bisherigen Niveau gehalten werden kann. Eine Verstetigung der Mittel über das Jahr 2001 hinaus ist auch unsere Intention.
Wir bitten Sie daher im Sinne der Erhaltung des ÖPNV auf dem bisherigen Niveau - auch unter dem Gesichtspunkt haushaltspolitischer Solidität - um Zustimmung zu unserem vorliegenden Änderungsantrag.
Darüber hinaus habe ich die Mittagspause genutzt. uni mich mit der Thematik des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen zu beschäftigen. Sie bekommen die Zustimmung der DVUFraktion. da auch wir uns für die Möglichkeit der Übertragung der Zuständigkeit für den ÖPNV durch die Landkreise auf kreisangehörige Gemeinden aussprechen. Dadurch wird Rechtssicherheit in diesem Bereich geschaffen und es wird die Weiterführung des vielfach bereits vorhandenen gemeindlichen Engagements gewährleistet. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute vor der Verabschiedung unseres Gesetzentwurfes zur Änderun g des ÖPNV-Gesetzes stehen. Mit der Änderung des Gesetzes wird einerseits die Planungssicherheit bei den Aufgabenträgern gesichert und andererseits wird ein Ausgleich für besondere verkehrliche Lasten, wie es Straßen- oder Landstraßenbahnen sind, hergestellt.
Meine Damen und Herren. unserem Ziel, ein bürgerfreundl iches und leistungsstarkes öffentliches Verkehrsnetz im Flächenland Brandenburg aufrechtzuerhalten und auszubauen, wird damit Rechnung getragen. Die Diskussion im Ausschuss hat teilweise gezeigt. dass für dieses Ziel ein breiter Konsens vorhanden ist, Die Koalitionsfraktionen haben zum Gesetzentwurf einen Änderungsantrag vorbereitet, der Ihnen bereits vorliegt. Die Ergänzung des § 3 ÖPNV-Gesetz in unserer Formulierung des neuen Absatzes 3 a stellt ausschließlich die rechtliche Absicherung der bestehenden Beteiligungen von Kommunen bei der Erfüllung von Aufgaben im übrigen öffentlichen Personennahverkehr sicher. Wir haben in Brandenburg die Situation. dass einige kreisangehörige Städte und Gemeinden eigene ÖPNV-Unternehmen unterhalten oder sich an solchen Gesellschaften gemeinsam mit dem Landkreis beteiligen.
Cieniiiß § 3 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz ist die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung für die Bevölkerung im übrigen ÖPNV' ausschließlich Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Nach § 100 Abs. 2 Gemeindeordnung darf sich eine Gemeinde nur zur Erledigung eigener gerne' nd I icher Aufgaben wirtschaftlich betätigen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Tätigkeiten der Gemeinden im öffenü ichen Personennahverkehr auf eine rechtliche Grundlage zu st ellen.
Zur Sicherung der bestehenden Strukturen schlagen wir Ihnen die Ergänzung des Absatzes 3 a im § 3 ÖPNV-Gesetz vor. Unsere Formulierung stellt zudem sicher, dass die Aufgabenübertragung durch Unterstützung und Bestätigung des Landkreises erfolgen kann. Der Konsens ist somit Voraussetzung für die Aufgahenübernagung.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich Sie bitten, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung. Wohnen und Verkehr sowie unserem Änderungsantrag Ihre Zustimmung zu gehen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf erstens sagen. dass ich diese Änderung natürlich ausdrücklich begrüße. Ich bedanke mich auch bei den Initiatoren aus Ihren Reihen, aus den jeweiligen Ausschüssen, denn das war nicht allein im Fachausschuss zu machen. Es war auch die Zustimmung des Finanzausschusses notwendig.
Frau Tack, es war kein ausreichender Schritt, da gebe ich Ihnen selbstverständlich Recht, aber es war der mögliche Schritt. Ich denke, dass wir bereits lange genug miteinander streiten, sodass wir uns diesen Unterschied nicht zu erklären brauchen.
Zweitens noch eine Bemerkung: Wenn wir die Kreise fragen, ob das Gesetz ausreichend ist. dann werden sie uns natürlich sagen: Nein, es ist nicht ausreichend.
Es gab anlässlich der dritten Grundmietenerhöhung in der Brandenburger Straße durch ein ORB-Team einmal eine Umfrage bei den Mietern. oh sie mit der Mieterhöhung zufrieden seien. Das Ergebnis war: 96,5 % waren mit der Mieterhöhung, die auf sie zukam. nicht zufrieden.
Ich bedanke mich ausdrücklich und möchte auch sagen, dass die Gesetzesänderung auf der einen Seite eine gesetzliche Klarstellung ist und auf der anderen Seite zur Leistungsfähigkeit des öffentlichen Nahverkehrs beiträgt. weil diese dadurch besser gesichert ist. Besser gesichert ist der ÖPNV damit auch als Wirtschaftsfaktor; denn in den Verkehrsunternehmen unseres Landes arbeiten mehr als 4 000 Beschäftigte.
Wir können auch sagen - Sie haben dies freundlicherweise eingeschoben -. dass sich mit diesem Beschluss die Problematik der Überlandstraßenbahnen zumindest relativiert hat. Die Probleme wurden nicht gelöst, aber wir wissen auch - und das seit Jahren -, dass ein Zuschuss von 10 DM pro gefahrenem Kilometer einfach zu viel ist und wir da investiv, betriebswirtschaftlich und organisatorisch gegensteuern müssen. Dies tun aber nicht alle Unternehmen gleichermaßen. Deswegen ist dieser Antrag, der nicht gesondert behandelt werden muss. darin eingeschlossen. Insofern noch einmal meinen Dank. Ich denke, eine weitere Lesung ist nicht notwendig. - Herzlichen Dank.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen laut Drucksache 3/2161 ab. Es geht uni die Einfügung eines neuen Absatzes 3 a in den § 3. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich angenommen.
Ich lasse nun über den DVU-Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 3/2117 abstimmen. Er bezieht sich auf eine Änderung im § 11 Abs. i. Wer dem folgt, möge die Hand aufheben. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung eingedenk des angenommenen Änderungsantrages, der die Drucksachennummer 3/2062 trägt. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit in 2. Lesung angenommen und verabschiedet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die prinzipiellen Positionen der PDS-Fraktion zum vorliegenden Gesetzentwurf hat Prof. Michael Schumann deutlich hervorgehoben. Ich will daran anknüpfen, indem ich unsere bestehenden Bedenken auch nach der zwischenzeitlichen Anhörung und Beratung im Innenausschuss mitteile.
Ich bedanke mich bei Ihnen für die Ehrung von Schumann auch ausdrücklich bei Ihnen, Herr Schönbohm möchte Ihnen aber helfen, den Irrtum nicht weiter zu verfolgen. mit Schumann Enkelmann prügeln zu können. Das ist ein Irrtum: ich sage das ganz ruhig.
Mit der Novelle des Polizeigesetzes sollen weitreichende Eingriffsmöglichkeiten, z. B. ein bis zu drei Monate andauerndes Aufenthaltsverbot. die Videoüberwachung und bezü glich des so genannten finalen Rettungsschusses. geschaffen werden, die im Hinblick auf die Tiefe des Eingriffs nicht im Einklang mit dem Verfassungsprinzip der Verhältnismäßigkeit stehen. Das ist für uns nicht nur verfassungspolitisch, das ist auch verfassungsrechtlich in höchstem Maße bedenklich.
Wiederum wird versucht. Zwangslagen des Haushalts auf dem Rücken der Bürger zu bereinigen. Anstan die für die öffentliche Sicherheit gebotene Präsenz der Polizei zu erhalten, sollen neue BefugasTiormen eingeführt werden. Bislan g eingriffsloses polizeiliches Wirken soll durch mehr Eingriffe in den hochsensiblen Bereich der verfassungsmäßig geschützten Grundrechte ersetzt werden.
Meine Damen und Herren! Ich darf Sie an die Diskussion zum Entwurf des Polizeigesetzes von 1996 erinnern. Wir haben damals schwerwiegende Bedenken vorgetragen, die sich insbesondere gegen den Großen Lauschangriff und den Einsatz von VLeuten richteten. Diese Bedenken, die die PDS und andere auch in einem eigenen Gesetzentwurf artikuliert haben, wurden von der Regierungspartei damals weggewischt. Wir haben uns an das Verfassungsgericht gewandt. Das Ergebnis kennen Sie.
Die von uns zu Recht angegriffenen Normen waren nur unter erheblichen Maßgaben, die selbst Gesetzeskraft tragen. sowie bei umfangreichen auslegenden Klarstellungen gerade noch als verfassungskonform zu halten. Im Wesentlichen sind die vorliegenden Gesetzesänderungen zu den §§ 33 und 34 des Polizeigesetzes. wie die Regierung selbst ausfiihrt. auf die Normenkontrollklage der PDS zurückzuführen.
Aus Fehlern, meine Damen und Herren. kann man lernen - wenn man will. Der Umgang mit der jetzt beabsichtigten Novellierung lässt jedoch befürchten, dass erneut eine Chance für einen sachlich-konstruktiven Dialog zur Wahrun g unserer Landesverfassung und damit insbesondere der darin verankerten Grundrechte vertan wird. Wir haben ausgehend von der Anhörung zum Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungsanträgen in den Innenausschuss eingebracht. Wir wollen mit diesen Anträgen die von Ihnen vorgesehenen Regelungen zum Aufenthaltsverbot und zur Videoüberwachung in wesentlichen Punkten entschärfen. Sie haben alle diese Anträge z. B. betreffs der Begrenzung der Anzahl der Orte der Videoüberwachung oder der Anhörungspflicht gegenüber den betroffenen Gemeinden - abgelehnt, obwohl Sie im Vorfeld der parlamentarischen Behandlung des Gesetzes diese Sicherung selbst ins Gespräch gebracht haben. Sie haben damit unsere Vermittlunesvorschläue zurückgewiesen.
Meine Damen und Herren! Ihre zweiseitige - wie soll ich das nennen? - „Videoüberwachunes-Schönrednungsentschließung" entschärft gar nichts. Ich akzeptiere aber, dass Sie ein schlechtes Gewissen haben.
- Ja, es bevorzugt alle Videoleute. Eigentlich könnte ich mich glücklich schätzen. Wer Kamera. Maske und Szenographie beherrscht, ist gut dran.
Meine Damen und Herren! Wir lehnen dies ab. Die neuen Befugnisnormen verstoßen unseres Erachtens gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der Gesetzgeber seiner Verpflichtung zur Wahl des milderen Mittels nicht nachkommt, obwohl ohne Videoüberwachung und längerfristige Aufenthaltsverbote jedenfalls am Regelungszweck bemessen - derselbe Erfolg zu erzielen ist.
Im Ergebnis der öffentlichen Anhörung ist zu konstatieren, dass im Land Brandenburg nirgendwo eine Sicherheitslage existiert, welche die Regelung der Videoüberwachung oder der längerfristigen Aufenthaltsverbote tatsächlich erfordert. Die vorgesehene Regelung zum Aufenthaltsverbot widerspricht sowohl hinsichtlich der verfahrensmäßigen Sicherung als auch in Bezug auf die materiellen Voraussetzungen den Maßstäben unserer Landesverfassung.