Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kolleeen! Während wir gewöhnlich mit deutlich mehr als nur einer Pferdestärke über die Straßen des Landes brausen und schon eine Kutsche argwöhnisch als Staupotenzial erfassen. müssen Reiterinnen und Reiter dem technischen Fortschritt weichen. Die Straße als Reitweg ist schlicht undenkbar geworden. Pferdestärken im Wald - egal. oh in natura oder motorisiert - sind grundsätzlich untersagt bzw. bedürfen einer besonderen Genehmigurie. wo reiten sie denn?", mag man da fragen. In der Tat ist es für die Pferdefreunde im Land Brandenburg nicht ganz leicht.
Abseits öffentlicher Straßen kann im Wald mir auf speziell gekennzeichneten Wegen geritten werden und der Stand dieser Ausweisungen ist sehr unterschiedlich. So ist es nicht verwunderlich, wenn die Volksinitiative ihren Ursprung in der Uckermark gefunden hat. Denn vorn dortigen Amt für Forstwirtschaft sind nur 1.8 Kilometer Reitwege je I 000 Hektar ausgewiesen. während sich der Landesdurchschnitt auf 5 Kilometer je Hektar beläuft.
Lässt sich aus der schleppenden Bearbeitung ableiten, dass die entgegengesetzte Richtung zweckmäßi ger wäre, das heißt, dass es zweckmäßiger wäre. das Reiten grundsätzlich zu gestatten, außer auf Wegen, die durch ein Verbotsschild zu kennzeichnen sind? Möglicherweise würde das Anbringen von Verbotsschildern wesentlich schneller und umfangreicher durch die Behörden bewerkstelligt - das haben Verbote gegenüber Geboten bei den Behörden so an sich -. letztendlich läuft es jedoch auf dasselbe hinaus.
Im Kern liegt das Problem meines Erachtens darin, dass es zwischen Reitern, Waldbesitzern. Wanderern. Radfahrern und anderen Waldbenutzern tatsächlich zu Interessenkonflikten kommt und der entscheidendste hierbei die Beschädigung der Wege darstellt. Die Übersicht zur Ausweisung von Reitwegen macht ein unterschiedliches Engagement der dortigen Änner für Forstwirtschaft deutlich.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, gerade weil diese Nutzungskonflikte bestehen. hat der Gesetzgeber die Entflechtung durch ein entsprechendes Ausweisungsverfahren geregelt. Das ist gut so. hat sich vielerorts bewährt und muss vorangebracht werden. Hier sollte vom Landtag die deutliche Aufforderung an die Landesregierung ausgehen, diesen Prozess zu beschleunigen und die zuständigen Dienststellen personell und materiell entsprechend auszustatten.
Diese Aufforderung. verehrte Kolleginnen und Kollegen, war Inhalt der Empfehlung des Fachausschusses an den Hauptausschuss. die sich im Entschließungsantrag des Hauptausschusses wiederfindet. Dass es unter Beachtung der zunehmenden Bedeutung des Tourismus durch veränderte Erwerbsstrukturen im ländlichen Raum und die wachsende Rolle Berlins nicht nur uni die Ausweisung einzelner Reitwege in der Form von Rundwe
gen uni bestehende Reiterwege geht. wurde im Zuge der Anhörung der Einreicher der Initiative deutlich.
Hier sehen wir die Notwendigkeit einer verstärkten Beteiligung am Verfahren, zum Beispiel der Tourismusverbände. um die Entwicklung eines umfassenden Reitwegenetzes mit den entsprechenden Anbindungen an offene Landschaften und benachbarte Regionen zu ermöglichen. Die Reiterinnen und Reiter egal.. ob Pferdehofbetreiber, Verbandsmitglied oder lndividualsportler - sind aufgefordert, sich vor Ort aktiv einzubringen.
Sichertich ist dieser Weg für die Reiterinnen und Reiter beschwerlich. Widerstände müssen überwunden. Kompromisslösungen angestrebt und finanzielle Fragen geklärt werden. Die Belange, insbesondere auch der Waldbesitzer, um deren Wege es geht, müssen Berücksichtigung finden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Volksinitiative hat bewirkt, dass sich der Landtag heute mit der unzureichenden Reitwegeausweisung im Land Brandenburg beschäftigt. Sie hat erreicht, dass mit dem Entschließungsantrag des Hauptausschusses zu konkretem und zügigem Handeln aufgefordert wird. Diese Intention des Landtages wird und muss in die Arbeit der im Ministerium zu dieser Thematik gegründeten Arbeitsgruppe, in der auch die Reiterinnen und Reiter vertreten sind, einfließen. Als Mitglied des zuständigen Fachausschusses werde ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen die re gelmäßige Berichtspflicht der Landesregierung zur Umsetzung dieses Entschließungsantrages einfordern. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Auch ich danke Ihnen. Frau Abgeordnete Wehlan. - Ich gebe das Wort an die Fraktion der SPD. an Herrn Abgeordneten Dellmann.
Wenn wir uns draußen im Land Brandenburg einmal umschauen. dann stellen wir fest, dass Wanderreiter und auch diejenigen. die Pferdekutschen nutzen möchten, zum Teil relativ schlecht dran sind. Sie finden kaum Reitwege und vor allen Dingen kaum vernetzte Strukturen. Es geht hier nicht nur um einen wichtigen Faktor für den Tourismus, sondern auch um einen wichtigen Faktor für die Lebensqualität in Brandenburg.
Ab und zu hört man immer wieder den leisen Vorwurf: Trifft es nicht doch nur ein paar elitäre Reiter? Wer sich in seiner Region einmal Reiterhöfe angeschaut hat, der weiß, dass das Gros die
ser Reiterhöfe gerade im Bereich der Jugend- und Kinderarbeit sehr vieles tut. Ich glaube, das Reiten ist eine hervorragende Beschäftigung gerade für Kinder und Jugendliche: denn dabei wird Verantwortung beim Umgang mit Tieren gelehrt. Wer mit Tieren gut umgehen kann, der hat es später auch leichter. mit Menschen umzugehen.
- Wir haben auch unter uns eine engagierte Reiterin. - Wir müssen uns natürlich die Frage stellen: Warum sind andere Bundesländer weiter? Darauf gibt es nur zwei Antworten: Erstens scheint das Länderinteresse in diesen anderen Bundesländern stärker definiert und durchgesetzt worden zu sein. Zweitens ist es dort gelungen. die lokalen und regionalen Akteure stärker zusammenzu- bringen.
Als diese Volksinitiative auf den Weg gebracht wurde, gab es sofort zum Teil heftige Vorwürfe. zum Beispiel vom ADFC. Wenn wir zu einer Verbesserung kommen wollen. kann und darf es hier - ich glaube. darin sind wir uns einig - kein Gegeneinander geben: es muss ein Miteinander herrschen. Denn Wanderer. Fahrradfahrer und Reiter haben für uns die gleiche Priorität. Wir brauchen meiner Meinung nach keine generelle Gesetzesänderung. sondem es geht darum, das Gesetz intelligenter anzuwenden.
Wir brauchen aber auch eine ganz klare Einstellung, vor allen Dingen in einigen Landesbehörden. Ich sage es ganz deutlich: Es wäre gut, wenn man es auch in dem einen oder anderen Forstamt besser verstehen würde. Reitwege auszuweisen. Die Unterschiede. die insoweit in einigen Bereichen bestehen. nannte Frau Wehlan bereits.
Ebenso gilt es, die Verknüpfung zu verbessern, denn wir haben sehr viele Partner im Boot. Das sind Gemeinden. Landkreise, Forsthehörden und Naturschutzbehörden.
Auf einen Bereich müssen wir besonders achten, wenn wir das Waldgesetz und das Naturschutzgesetz novellieren: Wenn wir Reitgebiete ausweisen wollen, ist eventuell eine geringfügige Anpassung der Gesetze notwendig.
Ich freue mich auf die Vorschläge, die die beim MLUR gebildete Arbeitsgruppe vorlegen wird. Ich gehe davon aus, dass sich der Ausschuss und die Fraktionen dann sehr intensiv mit diesen Ergebnissen auseinander setzen werden. Ich hoffe, dass wir noch im ersten Halbjahr aus dem parlamentarischen Raum heraus sagen können: Das sind die Vorschläge für Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Gesamtsituation führen. - Danke.
Ich danke dem Abgeordneten Dell mann. - Ich gebe das Wort an die Fraktion der DVU. Herrn Ab geordneten Claus.
richti g und wichtig. Ihre steigende Zahl zeigt uns auch, wo Mängel in der Politik vorhanden sind. Volksinitiativen legen daher den Finger auf ungeklärte Probleme und geben Anregungen zum politischen Handeln.
So ist es auch mit der hier vorliegenden Volksinitiative „Reiten im Wald-. Auch zu diesem Thema fanden sehr umfangreiche Aktivitäten in den dafür zuständigen Ausschüssen statt. Frau Wehlan und Herr Dellmann haben dies schon gesagt; ich möchte dies deshalb nicht wiederholen.
So berechtigt und unterstützenswert die Forderungen der Reiter nach freiem Ausritt in der Natur sind, so wenig geht dies in der geforderten Ausschließlichkeit, denn neben den rund 12 000 Reitern im ganzen Land gibt es auch eine nicht unerheblich größere Zahl von Waldbesitzern, Jägern. Radlern und Spaziergängern. Deren Interessenverbände - manche prinzipiell, manche generell - lehnen die Öffnung der Wege für Kutschen und Pferde ab.
Außerdem ist es mit einer Ausweisung von Reitwegen durch das Aufstellen von Reitschildern allein nicht getan. So müssen zum Beispiel die Wege regelmäßig wieder hergerichtet und tief hängende Äste abgeschnitten werden. Da dem Land nur noch rund 27 % der Waldfläche gehören. bleibt der größte Teil der Belastungen an den privaten Waldbesitzern hängen. Außerdem ist das Land bereits damit beschäftigt, Zug uni Zug Reitgebiete auszuweisen, wie im Ausschuss schon berichtet wurde. Auch hier finde ich den Hinweis aus der Anhörung richtig, dass sich die Reitfreunde persönlich in ihren jeweiligen Regionen mit den Betroffenen an einen Tisch setzen und eigene Lösungen finden sollten, denn in vielen Gegenden wird dies bereits mit Erfolg praktiziert. Nicht zuletzt werden die berechtigten Anliegen der Reiter sicherlich in die novellierte Fassung des Waldgesetzes Eingang finden.
Da wir also der geforderten generellen Benutzun g der Wege und Straßen im Wald nicht zustimmen können. lehnen wir die Volksinitiative zur Neufassung der §* 20 Abs. 3 und 47 Abs. 2 Nr. 1 Waldgesetz des Landes Brandenburg ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Abgeordneten Claus und gebe das Wort an die Fraktion der CDU. Herrn Abgeordneten Helm.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selten haben wir es mit einer Problematik zu tun, die einerseits von einer hohen Erwartungshaltung der Lobbyisten ausgeht. aber anderseits auf den Widerspnich anderer Lobbyisten, in diesem Fall ohne Pferd. trifft und die in einigen Rechtsfragen - diese betreffen zum Beispiel die Eigentumsrechte und -pflichten. die Verkehrssicherheitspflicht und andere Rechtsvorschriften problembehaftet ist.
Grundsätzlich lösbar ist das Anliegen nur. wenn alle aufeinander zugehen, Verständnis für die Meinungen und VorstelHerr Präsident! Meine Damen und Herren! Volksinitiativen sind
lungen des anderen zeigen und kompromisshereit sind. Maximalforderungen oder eine Verweigerungshaltung sind in der Sache schlechte Partner.
Eine unterschiedliche Interpretation der bereits jetzi vorhandenen Möglichkeiten durch die handelnden Personen bzw. Verwaltungsebenen trägt nicht zu einer Befriedung der Situation bei.
Vor diesem Hintergrund haben wir es uns im Fachausschuss und im Hauptausschuss nicht leicht gemacht, um zu einer Entscheidung zu kommen. Vorn Grundsatz her wird das Anliegen der Volksinitiative anerkannt. Es ist unstrittig. dass das Objekt _Pferd- unverzichtbar für eine sinnvolle Freizeitgestaltung mit einem beachtlichen und weiter wachsenden wirtschaftlichen Hintergrund ist. Besonders die Anhörung im Fachausschuss hat zum Verständnis für das Anliegen beigetragen und deutliche Defizite der Vergangenheit aufgezeigt. Es wurde auch deutlich, dass int Land entsprechend der Besiedlungsdichte, besonders im berlinnahen Raum. eine unterschiedliche Betroffenheit besteht, die wiederum differenziertes Handeln verlangt.
In der Sache geht es aber nicht nur um das Reiten. Die Mö glichkeiten zur Wahrnehmung des Gespannfahrsports sind noch weit begrenzter. Positive erste Aktivitäten wie zum Beispiel der Postkutschenweg von Neustadt (Dosse) nach Rheinsberg sind Einzelbeispiele. Möglichkeiten für den Wanderreit- und Wanderfahrsport sind für die touristische Entwicklung des ländlichen Raumes allerdings auch eine Grundvoraussetzung. Herr Minister. bei Fragen der Planung des landwirtschaftlichen Wegebaus ist eventuell zu bedenken, dieses Anliegen dort, wo Bedarf besteht, zu beachten. Es ist deshalb unsere politische Pflicht. die dafür notwendigen Freiräume - natürlich im Rahmen der Gesetzlichkeit - zu schaffen.
Die Voten des Fachausschusses und des Hauptausschusses beinhalten die künftig notwendigen Maßnahmen. Sie nehmen die verschiedenen Verwaltungsebenen einschließlich Landesregierung und Parlament in die Pflicht.
Nicht zustimmungsfähig war die Initiative in ihrer absoluten Formulierung, das Reiten auf Wegen und Straßen im Wald allgemein zu gestatten. Im Ausschuss geäußerte Vorstellungen, in weitergehenden Diskussionen mit den Verbänden einen Konsens zu finden. waren nicht realisierbar. da eine klar formulierte Volksinitiative und nicht ein nachfolgender Kompromiss unterzeichnet wurde. Wir hatten zu diesem Zeitpunkt nur die Wahl zwischen Ja und Nein. Deshalb war ein Entschließungsantrag notwendig, um das Nein nicht im Raunt stehen zu lassen. Frau Schroer und Herr Knuth, es wäre vielleicht besser gewesen, eine Initiative mit einer etwas anderen Formulierung einzureichen. die uns diesbezüglich einen größeren Spielraum gelassen hätte.
Wir konnten zwischen zwei Wegen wählen: erstens alle Wege im Wald zum Reiten freizugeben und eine interne Sperre zu verfü gen oder zweitens das vorhandene We geangebot zum Reiten im Sinne der Initiative zu erweitern. Für die zweite Variante hat sich die Mehrheit in den Ausschüssen entschieden. Ich hoffe, das findet die Akzeptanz des Parlaments und auch der Unterzeichner der Initiative. Eine Zustimmung zur Initiative
hätte schließlich nicht bedeutet. dass die Gesetzlichkeit automatisch geändert wird. Es ist auch durchaus möglich. dass im Rahmen der Gesetzesnovellierung, wenn wir sie denn wollen und sie notwendig sein sollte. die erste Variante als die wirksamste. einfachste und billigste gewählt wird. Nehmen wir uns deshalb selbst in die Pflicht! - Vielen Dank.