Der Änderungsantrag in Drucksache 3/2469, gestellt von der PDS-Fraktion, wird wie der vorige ebenfalls namentlich abgestimmt. Deshalb bitte ich die Schriftführer wieder um die Verlesung der Namen. Bitte sehr!
Hat jemand der hier anwesenden Abgeordneten keine Gelegenheit gehabt zu votieren? - Dann bitte ich um einen Moment Geduld zur Auszählung.
Ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt: Für den Antrag stimmten 23 Abgeordnete, dagegen 53, zwei enthielten sich der Stimme. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 3/2470, gestellt von der PDS-Fraktion. Wer dem folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den PDS-Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 3/2471. Wer dem folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
In Bezug auf die Drucksache 3/2422 ist getrennte namentliche Abstimmung für die Ziffern 1 und 2 beantragt worden. Deswegen bitte ich Sie als Erstes um Ihr Votum zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 3/2422, Ziffer 1. Ich bitte mit dem Aufruf der Namen zu beginnen.
Hat jemand der hier anwesenden Abgeordneten keine Gelegenheit gehabt zu votieren? - Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann bitte ich um Auszählung.
Ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt: Für den Antrag stimmten 49 Abgeordnete, dagegen stimmten 27 Abgeordnete; es gab eine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen und der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt worden.
Wir kommen zur Ziffer 2 der Beschlussempfehlung. Ich bitte die Schriftführer erneut, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
(Die Abgeordneten Dombrowski [CDU], Frau Bednarsky [PDS] und Frau Konzack [SPD] geben ihr Votum ab.)
Ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt: Für die Beschlussempfehlung stimmten 54 Abgeordnete, 19 Abgeordnete stimmten dagegen, während sich 6 Abgeordnete der Stimme enthielten. Das bedeutet, dass die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung angenommen worden ist. Die Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 3/2422 wurde bestätigt.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg - Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Reiche, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Am Aschermittwoch ist alles vorbei, aber die Bildungsoffensive geht weiter. Deshalb bin ich froh, dass ich Ihnen hier und heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes vorstellen darf. Sie wissen, dass wir schon sieben
wichtige Schritte in der Bildungsoffensive gegangen sind. Sechs wichtige Bausteine sind von uns bereits aufgebaut worden. Die Rahmenlehrpläne für die Sekundarstufe I wurden auf den Weg gebracht. Wir haben für die räumlichen bzw. sächlichen Bedingungen an den Schulen die Medienoffensive auf den Weg gebracht. Die Finanzierung der Oberstufenzentren mit weiteren 200 Millionen DM ist gesichert.
Da Demokratie auch Erziehung braucht, sind die Fragen der Erziehung wieder stärker in den Mittelpunkt von Schule gerückt worden. Insbesondere dadurch, dass es Informationen zum Arbeits- und Sozialverhalten gibt, soll ein Beitrag zur Auseinandersetzung bzw. zum Nachdenken in den Schulen geleistet werden.
Vor allem zur Stärkung der Grundschule sind für die nächsten vier Jahre 132 Millionen DM zusätzlich beschlossen worden. Somit werden über 530 zusätzliche Stellen für die Qualifizierung der Grundschule zur Verfügung gestellt.
Wir haben neue Strukturen der Schulaufsicht dadurch aufgebaut, dass wir die Regionalschulämter umstrukturieren.
Ich bin den Vertretern der Koalition sowie den Kollegen der PDS dafür dankbar, dass dieses dritte Schulgesetz in einem außerordentlich großen Konsens erarbeitet werden konnte und dass wir, CDU, SPD und PDS, gemeinsam an diesem Entwurf gearbeitet haben.
Der bedeutende Rechtslehrer Gustav Radbruch würde diesen Gesetzentwurf als nüchtern und wenig poetisch bezeichnen. Radbruch beschreibt die Möglichkeiten der Rechtsetzung mit der Position Savignys, der sich für eine Rechtsentwicklung durch innere, still wirkende Kräfte, also nicht durch die Willkür eines Gesetzgebers, ausgesprochen hat.
Ich wollte ein Gesetz, das sich nicht durch Willkür auszeichnet, also dadurch, dass einige wissen, was für andere gut ist. Vielmehr wollte ich ein Gesetz, das sich durch einen möglichst breiten Konsens auszeichnet. Dies ist dadurch gelungen, dass wir in einem mehrmonatigen Diskussionsprozess auf dem richtigen Weg gewesen sind.
Dieses Jahrhundert ist das Jahrhundert der Bildung. Deshalb wollen wir in vielfacher Form den Rahmen für die Tätigkeit in und von Schule verbessern, und zwar in fünffacher Form.
Das Erste sind die Inhalte, also die Rahmenlehrpläne. Das Zweite betrifft den sächlichen Rahmen. 3 Milliarden DM sind bisher in die Verbesserung der räumlichen Rahmenbedingungen bzw. der Ausstattung geflossen. Das Dritte ist der unterrichtliche Rahmen. Das heißt, wir wollen nicht nur neue und bessere Lehrmaterialien, sondern auch innovativen Unterricht, eine Verbesserung der Didaktik. Viertens wollen wir den personellen Rahmen verbessern und fünftens - dabei sind wir jetzt - den gesetzlichen Rahmen.
Wir haben damit vor weit mehr als zehn Monaten, und zwar am 6. Mai 2000, begonnen. Damals haben Parteien, Verbände, Elternvertreter, Schülervertreter, Lehrervertreter und Vertreter der Gewerkschaften, Vertreter der Schulaufsicht und der Schulträger gemeinsam in Ludwigsfelde einen ganzen Tag lang diskutiert. Wir haben auf der Grundlage dieser Diskussion Leitlinien weiterentwickelt. Wir haben diese Leitlinien mit Berlin sehr eng abgestimmt. Zumindest das, was uns bei dieser Gesetzesnovellierung leitet, ist in Berlin und in Brandenburg vergleichbar. Allerdings sind wir heute damit schon im Landtag. Die Berliner Kollegen sind noch dabei, ihre Vorbereitungen für den Senat zu treffen.
Wir haben verabredet, dass wir das Schulgesetz bezüglich seiner bisherigen Wirkung sehr genau evaluieren und auf dieser Grundlage einen Entwurf vorlegen werden. Dieser Entwurf ist seit einigen Monaten im Internet abrufbar.
Dieser Gesetzentwurf enthält schulpolitische Ratschläge. Ich bin froh darüber, dass in diesen Diskussionsprozess mehr Änderungen aufgenommen werden konnten, als viele erwartet haben. Wir haben darin mehr Veränderungen, als ich erwartet hatte. Die Vertreter der Gewerkschaften, zum Beispiel die Vertreter der GEW, waren überrascht darüber, dass wir fast die Hälfte ihrer Vorschläge aufgenommen haben. Sie waren auch überrascht darüber, dass wir während einer Diskussionsveranstaltung zu ihnen immer wieder sagen konnten: Das machen wir so.
Wir haben uns bei dieser Gesetzesnovellierung an fünf Leitlinien orientiert. Anhand dieser fünf Leitlinien möchte ich diesen Gesetzentwurf im Einzelnen vorstellen.
Das sind die Leitlinien Selbstständigkeit, Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Evaluation, des Weiteren der Bildungsund Erziehungsauftrag, die Frage der Schulzeit und die Fragen in Bezug auf die Schule im ländlichen Raum.
Wenn der Schüler zukünftig die Schule in Brandenburg verlässt, so soll er selbstständig sein. Schule in Brandenburg muss diesem Qualitätskriterium entsprechen, denn selbstständige Schüler wird es nicht ohne selbstständige Schule geben.
Deshalb haben wir einige der Stellschrauben verändert. Den Schulen sollen Entscheidungsbefugnisse in großem Umfang übertragen werden. Das soll auch, aber nicht nur im sächlichen Bereich geschehen.