Deshalb haben wir einige der Stellschrauben verändert. Den Schulen sollen Entscheidungsbefugnisse in großem Umfang übertragen werden. Das soll auch, aber nicht nur im sächlichen Bereich geschehen.
Ich bin froh darüber, dass gerade in dieser Woche in Rangsdorf im Zusammenhang mit einem solchen Modellprojekt die Budgetverantwortung in besonders verantwortlicher Weise einer Schule, nämlich dem Gymnasium in Rangsdorf, übertragen worden ist.
Wir wollen in größerem Umfang, als dies bisher praktiziert wurde und möglich war, Schwerpunkte bilden und Profile entwickeln. Das heißt, 10 % des Unterrichtsvolumens sind frei und werden für die Profilbildung einer Schule eingesetzt. Damit dies mit möglichst optimal zusammengestelltem und organisiertem Personal erfolgen kann, wollen wir die Mitspracherechte bei der Personaleinstellung, bei der Personalumsetzung und -versetzung erhöhen. Es geht darum - dies ist eine zentrale Voraussetzung für die Verbesserung und die Ermöglichung der Selbstständigkeit von Schule -, die Schulleitungen zu stärken.
Wir sind dabei - ich sagte das bereits eingangs -, die Schulämter in eine neue Struktur zu bringen, sodass sie besser als bisher die Selbstständigkeit von Schule begleiten und bei dem Prozess in die Selbstständigkeit beraten können.
Ein zweiter wichtiger und großer Bereich ist die Qualitätssicherung und die Qualitätsentwicklung. Das heißt, wenn die Schule so selbstständig sein soll, wie wir uns das gemeinsam für die Zukunft erhoffen, wie wir es uns wünschen und wie wir es von der Schule erwarten, dann muss auch die Rechenschaftspflicht gestärkt werden. Die Schule muss also intern und extern evaluiert werden. Es muss intern und extern untersucht werden, welche Ergebnisse, gemessen an dem, was die Schule sich vorgenommen hat, erreicht worden sind.
Das heißt, Zielvereinbarungen der Schule, auf deren Grundlage Mittel zugewiesen werden und Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern es attraktiv finden, genau an diese Schule und nicht an eine andere zu gehen, müssen exakt fixiert werden. Das muss möglichst bald, also zeitnah, zu Schulprogrammen verdichtet werden.
Eine solche Schule muss auch Möglichkeiten der Überprüfung haben. Wir werden deshalb Prüfungen in der 10. Klasse und das Zentralabitur ermöglichen. Das sind zwei Seiten ein und derselben Medaille, weil dort, wo Selbstständigkeit gewährt ist, auch eine klare Überprüfung gegeben sein muss.
Der Bildungs- und Erziehungsauftrag heißt, Rahmenlehrpläne auf den Weg zu bringen. Das heißt auch, dies mit einem neuen Wort und mit einem neuen Ziel zu versehen. Es heißt nicht mehr „Rahmenpläne”, sondern „Rahmenlehrpläne”. Das bedeutet, das Arbeits- und Sozialverhalten durch Informationen über den erreichten Stand bewertbar zu machen. Das heißt auch, ab Klasse 3 in der Schule den Unterricht in fremden Sprachen zu ermöglichen, und zwar über die Zwischenetappe der Begegnungssprache.
Der vierte Punkt betrifft die Frage der Schulzeit. Wir haben zu alte Schulabgänger. Wir wissen das. Deshalb sind wir dabei, den Stoff nicht nur effektiver und kompakter zu vermitteln, sondern die Schulzeit so zu straffen, dass Bildungswege individualisiert und verkürzt werden können. Es fängt in der Kita an und geht in der Schulzeit weiter, und zwar nicht nur mit einer flexiblen Eingangsstufe, sondern auch mit den Modellversuchen von 6 plus 6 und den Leistungsprofilklassen.
Ich komme zum Schluss. Ich weise ganz kurz darauf hin, dass wir mit diesem Schulgesetz auch den Bestand von Schulen im ländlichen Raum verbessern wollen. Wir sind diesbezüglich in einer schwierigen Situation. Aber ich glaube, dass wir, indem wir zusätzlich Personal und Mittel zur Verfügung stellen, nicht die Zahl der Schulen im Land halbieren, wie das bei der Schülerzahl der Fall ist, sondern dass wir in einem möglichst hohen Umfang Schule auch in den Grundzentren ermöglichen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der wichtigste pädagogische Grundsatz an der Schule ist: Loben! Loben! Loben! Auf dieser Grundlage kann aus Fehlern gelernt werden.
Ich weiß, dass das nicht in gleicher Weise auch für die Bildungspolitik gelten kann. Aber ich denke, wir sollten es uns
angewöhnen, etwas fairer, etwas sachlicher über das zu reden, was wir in Schule schon leisten und was wir uns in Brandenburg schon jetzt für Schule leisten, für eine Schule, die durchaus konkurrenzfähig ist, mit anderen Worten eine Schule, die in wichtigen Parametern, in wichtigen Vergleichsfeldern schon jetzt besser ist als Schulen anderer Länder. Dafür bin ich den Lehrerinnen und Lehrern dankbar; denn sie bieten mit ihrem Engagement einen wesentlichen Teil der Voraussetzungen dafür. Dafür bin ich Ihnen besonders dankbar; denn Sie werden in den nächsten Wochen und Monaten mit der Beratung dieses Gesetzes weitere Grundlagen dafür legen, dass wir die Rahmenbedingungen, nämlich den gesetzlichen Rahmen von Schule in Brandenburg, verbessern. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich wünsche uns eine gute Beratung.
Schönen Dank, Herr Minister. Ich würde ja gern Ihrer Aufforderung folgen, aber wenn ich Ihre Redezeitinanspruchnahme sehe, kann ich Sie leider nicht loben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bekannterweise hat Schulwissen eine „Halbwertszeit” von 20 Jahren, das im Studium erworbene Wissen eine von etwa zehn Jahren. Bei den zur Informatik und den neuen Technologien zählenden Richtungen sind es sogar nur ein bis drei Jahre. Unser seit 1996 geltendes Schulgesetz soll nun nach vier Jahren eine starke Überarbeitung erfahren. Die Innovationszyklen werden also auch für uns als Gesetzgeber immer kürzer.
Bundespräsident Johannes Rau hat beim 1. Kongress des „Forums Bildung” im Juli 2000 aus meiner Sicht sehr treffend die doppelte Herausforderung benannt, vor der die Bildungspolitik steht:
„Sie muss das Wissen und die Fähigkeiten vermitteln, die in Zukunft die Lebenschancen des Einzelnen und den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt bestimmen, und sie muss gleichzeitig verhindern, dass das Tempo der Veränderungen der zu wachsender sozialer Ausgrenzung führt...”
Im Land Brandenburg ist diese Aufgabe - Bildungsoffensive genannt - unter extrem schwierigen fiskalischen und demographischen Bedingungen zu leisten. Die bisher praktizierten Lösungsansätze der Landesregierung verfehlen dieses Ziel vor allem wegen der rücksichtslosen Kürzung von Mitteln im Bildungsbereich. Das kann auch durch richtige Aktivitäten wie die MauS-Initiative oder die längst überfällige jetzt vorliegende Neugestaltung der Rahmenpläne und Rahmenlehrpläne nicht kompensiert werden.
trotz der Korrektur aufgrund des peinlichen Prognosefehlers, den die Regierung eingeräumt hat, zu schweren Einschnitten bei der Qualität von Bildung führen. Darüber hinaus führt der kaum aufzuhaltende Weggang von jungen hoch qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern - seit Beginn dieses Schuljahres sind es schon über 350, die nach Hessen, Nordrhein-Westfalen und Berlin gegangen sind - zu teilweise dramatischen Ausfällen von Unterricht.
Insofern ist es schon problematisch, ein Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes auf den Weg zu bringen, mit dem vor allem Qualitätssicherung und Qualitätserhöhung von Bildung gewährleistet werden sollen, ein Gesetz, das den Anspruch auf bestmögliche Förderung des Einzelnen erhebt, einschließlich der Vermittlung der Kompetenz zu selbstbestimmtem lebenslangem Lernen. Eine auf wirkliche Innovation gerichtete Bildungspolitik kann und darf sich nicht auf den Parameter der Qualitätssicherung beschränken. Zurzeit aber geht es um noch weniger, nämlich um das Bewahren des Landes Brandenburg vor Bildungsnotstand.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt ein Gesetzentwurf der PDS-Fraktion zur Novellierung des Brandenburgischen Schulgesetzes vor, der insbesondere auf die mittelfristig dringend zu bewältigenden Probleme abzielt. Der Entwurf wurde im September 2000 an alle Schulen des Landes Brandenburg mit der Bitte um Stellungnahmen versandt.
Wir erhielten zahlreiche Zuschriften vor allem zustimmender Art sowie zahlreiche Hinweise, die wir zu berücksichtigen versuchten. Aufgrund der häufig in Gesprächen erhobenen Forderungen von Schülern und Lehrern, die bisher untergesetzlich geregelten Maßnahmen zum Vorgehen gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Gewalt und die Ideologie des Nationalsozialismus auch gesetzlich zu regeln, ergänzten wir § 4 unter „Ziele und Grundsätze der Erziehung und Bildung” um eine Passage, die deutlich die Grenzen jeglicher Toleranz benennt.
Der PDS-Entwurf konzentriert sich ansonsten auf Schwerpunkte, die durchaus auch den Entwurf der Landesregierung prägen. Auch uns geht es in erster Linie um die Erhöhung der Qualität von Bildung. Diese möchten wir vor allem durch möglichst niedrige Klassen- und Kursfrequenzen erreichen. Benachteiligungen zu vermeiden, Begabungen, auch Höchstbegabungen, zu erkennen und zu fördern, Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit gedeihen zu lassen gelingt nur, wenn Lehrerinnen und Lehrer die Chance haben, Schüler dort abzuholen, wo sie sich befinden. Das gelingt eben besser in kleineren Lerngruppen. Wir sollten die traurige Tatsache, dass sich die Schülerzahlen bis zum Jahr 2009 halbieren, dazu nutzen, bei nahezu gleich bleibenden Ressourcen auf höhere Qualität zu setzen.
Der PDS-Entwurf schreibt darüber hinaus die Wahrung bzw. Gewährleistung von Chancengleichheit für alle Schüler fest. Wir setzen uns im Gesetzentwurf für den Erhalt von Grundschulstandorten und weiterführenden Schulen der Sek I auch in Grundzentren sowie für die am Bedarf orientierte Erweiterung von Ganztagsangeboten ein.
Unser Entwurf hat außerdem die Stärkung der Selbstständigkeit und damit die Erhöhung der Eigenverantwortung von Schulen zum Ziel. Es geht uns hierbei insbesondere darum, dass Schulen wirklich erweiterte Entscheidungsbefugnisse zur Verwendung von Personalmitteln für Vertretungs-, Förder-, Teilungs- und Wahlunterricht sowie für die Fortbildung der Lehrkräfte und für besondere Aufgaben erhalten.
Die Stärkung der Entscheidungsbefugnisse der Mitwirkungsgremien ist ein weiterer Schwerpunkt unseres Entwurfs. Da es aufgrund der sinkenden Schülerzahlen zu erheblichen Turbulenzen bei der Gestaltung der Schullandschaft kommen wird, halten wir die stärkere Einbindung der Schulkonferenzen und der Kreisschulbeiräte für dringend geboten.
Der von der Regierung im Rahmen der Bildungsoffensive vorgelegte Entwurf wurde in relativ kurzer Zeit mit vielen Betroffenen diskutiert, wie wir eben noch einmal erfahren haben. So wichtig solche Veranstaltungen wie die pädagogischen Ratschläge mit meist ausgewähltem Publikum auch zur Meinungsbildung waren, Reserven lagen mit Sicherheit in der Einbeziehung der gewählten Mitwirkungsgremien, beispielsweise der Kreisschulbeiräte.
Dennoch liegt ein Entwurf vor, dessen Hauptzielstellung, die Vermittlung der Kompetenz zu lebenslangem Lernen für alle Schüler, von uns mitgetragen wird. Die Lösungsangebote zum Erlangen dieses Zieles wurden aus unserer Sicht aber nicht konsequent und konkret genug festgeschrieben. Wir begrüßen die Veränderungen, die auf die Erhöhung der Standards im Grundschulbereich gerichtet sind, z. B. die Möglichkeit der Bildung von leistungs- und neigungsdifferenzierten Lerngruppen in den Jahrgangsstufen 5 und 6. Auch in unserem Entwurf findet sich die Einführung des Fremdsprachenunterrichtes ab Klasse 3.
Wir begrüßen alle Regelungen, welche auf die Erweiterung der Selbstständigkeit von Schulen zielen. Sie greifen im Gesetzentwurf der Regierung aber zu kurz. Problematisch sind für uns Änderungen, welche die externe Evaluation zur Pflicht erklären. Wir haben soeben von Herrn Minister erfahren, dass die externe Evaluation auch dazu dient, Mittelzusagen vorzunehmen, also ein Schulranking zu organisieren. Genau das ist unserer Meinung nach nicht der richtige Ansatz. Das Ziel, mit Evaluation die Aktivität von Schülern und Lehrern zu mobilisieren, kann aus unserer Sicht nur auf freiwilliger Basis erreicht werden.
Gänzlich ablehnen werden wir alle Versuche, welche die Chancengleichheit gefährden. Dazu gehören beispielsweise die Pläne zur Kostensenkung im Bereich der Schulen für geistig Behinderte durch die Verkürzung der Schulzeit von 23 auf 21 Jahre. Dazu gehören auch die im § 53 geregelten Verfahren zur Aufnahme an weiterführende Schulen. Auch die Regelungen in § 58 zur Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens und die Festschreibung von Modellversuchen, die auf eine Verkürzung der Schulzeit gerichtet sind, werden von uns nicht mitgetragen.
Regierungsentwurf nicht gerecht. Die PDS wird sich in die weitere Beratung beider Gesetzentwürfe konstruktiv einbringen. Wir beantragen dazu die Überweisung beider Entwürfe zur Beratung und Wahrnehmung der Möglichkeiten zur Anhörung in den zuständigen Ausschuss.
Ich danke der Abgeordneten Große und erteile der Fraktion der SPD das Wort. Frau Abgeordnete Siebke, bitte!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist legitim und auch notwendig, Gesetze daraufhin zu überprüfen, ob sie die Sachverhalte so regeln, dass den sich verändernden gesellschaftlichen Erfordernissen Rechnung getragen werden kann. Eine Novelle des Schulgesetzes muss danach bewertet werden, inwieweit sie dazu beiträgt, den Schülerinnen und Schülern bessere Bildungschancen zu eröffnen, und ihnen somit in erhöhtem Maße ermöglicht, das eigene Leben zu gestalten und auf gesellschaftliche Prozesse aktiv Einfluss zu nehmen. Es muss also darum gehen, für die Schulen in Brandenburg einen Rahmen zu setzen, der Raum lässt, dass Schulen entsprechend ihren Bedingungen und ihrer Schülerschaft Lern- und Erziehungsprozesse gestalten und sich dabei selbst weiterentwickeln können, andererseits aber garantiert wird, dass Bildungsabschlüsse vergleichbar bleiben. Das Spannungsdreieck zwischen Selbstständigkeit von Schule, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung optimal zu gestalten ist eine wesentliche Forderung der Sozialdemokraten an ein zeitgemäßes Schulgesetz.
Bereits das derzeitige Schulgesetz legte auf Selbstständigkeit für die Schulen Wert. Es gilt, den Rahmen zu erweitern und bereits Geregeltes weiter umzusetzen. Die Selbstständigkeit von Schulen soll größer werden, indem sich Schulen ein Profil geben können und bis zu 10 % des Unterrichtsvolumens - das wurde hier schon gesagt - zur Schwerpunktbildung verwenden dürfen. Die vorgesehene Übertragung von Aufgaben der Schulaufsicht auf die Schulleiterinnen und -leiter ist richtig. Die bereits geregelte Möglichkeit der Budgetierung der Schulen durch die Schulträger muss mehr als bisher in Anspruch genommen werden.
Die Forderung der SPD, die Qualität der sechsjährigen Grundschule zu fördern, findet sich im Schulgesetzentwurf wieder. Wir begrüßen, dass die flexible Eingangsphase in der Grundschule als Schulbeginn in das Schulgesetz aufgenommen wurde, weil sie garantiert, dass die Schüler entsprechend ihrer Entwicklung zu Beginn der Schule gefördert werden können. Wir begrüßen gleichzeitig, dass die Fremdsprache ab Klasse 3 als Begegnungssprache in das Schulgesetz Eingang gefunden hat. Als besonders wichtig empfinden wir die Leistungs- und Neigungsdifferenzierungsmöglichkeiten in den Jahrgangsstufen 5 und 6.
Wir meinen, dass es richtig ist, bereits in der Grundschule mit der Qualitätssicherung anzusetzen, weil sie die Grundlagen für das weitere schulische Lernen und darüber hinaus auch für das „Lernen ein Leben lang” schafft. Es ist gut, dass aus den Rahmenplänen Rahmenlehrpläne werden, insbesondere deshalb,
weil in ihnen Kompetenzen festgeschrieben werden, die zu bestimmten Zeitpunkten erreicht werden müssen. Auch halte ich es für besonders wichtig, dass die Verbindlichkeit der Verabredung von pädagogischen Zielen mit dem Ziel, Schulprogramme zu entwerfen, festgeschrieben wird; denn Schulprogramme sind meiner Meinung nach die Grundlage dafür, die Selbstständigkeit der Schule auszugestalten und dabei entsprechend den Bedingungen der Schule Lehr-, Lern- und Erziehungsprozesse optimal zu gestalten. Auf ihrer Grundlage wird es auch möglich sein, die Qualitätskontrolle, nämlich die Evaluation, durchzuführen. Ich stehe dazu, dass wir beides brauchen: externe und interne Evaluation. Sie muss letztendlich das Ziel haben, das schulische Leben zu verbessern. Dazu gehört auch ein verbindliches Berichtswesen, wie es hier schon gesagt worden ist, und ich halte es auch für notwendig - das sehe ich also anders als meine Vorrednerin -, dass Regelungen zur verpflichtenden Teilnahme an Vergleichsarbeiten usw. geschaffen werden. Auch die Prüfungen am Ende der 10. Klasse können dazu beitragen, dass die Vergleichbarkeit von Abschlüssen auf der Grundlage von Selbstständigkeit der Schule erreicht wird.
Wir werden Gelegenheit haben, über das Schulgesetz und natürlich auch über den Gesetzentwurf, den die PDS-Fraktion eingebracht hat, ausführlich zu diskutieren. Dabei werden wir auch über Dinge reden, die auf jeden Fall kritisch betrachtet werden sollten. - Danke.
Ich danke Ihnen, Frau Siebke. - Ich erteile jetzt der Fraktion der DVU das Wort. Frau Abgeordnete Fechner, bitte!