2. Wenn das so ist, muss zugleich festgestellt werden: Der Landeszuschuss ist in den letzten Jahren eingefroren worden bzw. zurückgegangen. Dies geht einher mit der skizzierten Ausweitung der Aufgabenbereiche. Wir würden die Beschäftigungsverhältnisse der Frauen in den Frauenhäusern als prekäre Arbeitsverhältnisse einstufen - ein Zustand also, der gerade in der Frauenarbeit um sich greift. Die Beschäftigten arbeiten als Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen mit staatlicher Anerkennung in schwierigen Tätigkeitsfeldern. Eine tarifgerechte Entlohnung - sie liegt im Schnitt bei V/BAT-Ost und darunter - ist auch deshalb nicht möglich, weil die bewilligten Landesmittel eine solche Entlohnung nicht zulassen. Man muss sich schon fragen, welcher Wert dieser Arbeit beigemessen wird.
3. Hinzu kommt, dass wir in diesen Fällen nicht von normalen Arbeitsverhältnissen sprechen können. Das ergibt sich aus der Doppelfunktion der Mitarbeiterinnen. Wenn die Landesregierung - wohl nicht ohne Stolz - davon berichten konnte, dass nahezu rund um die Uhr eine Erreichbarkeit über Nottelefone gewährleistet ist, dann funktioniert dies nur, weil Frauen Bereitschaftsund Telefondienste leisten. Vergütet wird dies nicht. Hier treffen wir also die klassische Situation an, dass Frauen sich unter Wert verkaufen, obwohl sie anderen Frauen helfen.
4. Parallel dazu sind diese Frauen auch noch aktive Mitglieder in ihren Trägervereinen und sorgen auf diese Art, indem sie sich intensiv mit der Problematik als Person identifizieren, auch für eine sinnvolle Verknüpfung von Anti-Gewalt-Arbeit. Das erwartet man offensichtlich einfach so. Honoriert wird es nicht.
5. Die Struktur der Tätigkeit in den Frauenhäusern hat sich in den letzten Jahren verändert. Das hängt mit der Veränderung der Realitäten und den tatsächlichen Bedürfnissen der von Gewalt betroffenen Frauen zusammen. Es ist nicht mehr so, dass Frauen sich ein halbes Jahr oder länger im Frauenhaus aufhalten wollen. Sie haben das dringende Bedürfnis, wieder in das so genannte normale Leben zurückzukehren, was immer das heißen mag. Jedenfalls sollte es ein vor Gewalt geschütztes Leben sein und dafür sind die Mitarbeiterinnen in Zusammenarbeit mit vielen zuständigen Behörden tätig. Ist das geschafft, ist ein deutlich höherer Begleitungs- und Beratungsbedarf vonnöten, als noch vor zehn Jahren. Auch diese Arbeit wird geleistet.
Der Konflikt besteht allerdings darin, dass sich der Fördermechanismus nicht danach richtet. Der ist ausgerichtet auf Übernachtungstage und Übernachtungsdauer. Etwa ein Drittel der Frauen bleibt Umfragen zufolge sieben Tage, ein weiteres Drittel bis zu einem Monat. Das hat zur Konsequenz: Intensive, aber kurze Betreuung im Haus, langfristige Begleitung danach. Hier muss also eine andere Förderlogik her, wenn die Arbeit praxisnah erfolgen soll. Sie sollte sich auch in einem veränderten Betreuungsschlüssel wiederfinden. Prävention und Nachsorge muss ein höherer Stellenwert beigemessen werden.
Von allen Mitarbeiterinnen wird ein komplexes Handeln als Expertin erwartet. Deshalb sind Qualifizierung und Weiterbildung so wichtig. Viele finanzieren das selbst. An dieser Stelle erwarten wir, mit dem Aktionsplan des Landes weiterzukommen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich war doch überrascht, dass nach so langer Zeit Landtagsgeschichte dieses Thema nun erstmalig im Landtag besprochen wird, auch wenn es in diesem Fall noch nicht zu einer Beschlussfassung kommt. Bemerkenswert ist auch, wer zu diesem Thema spricht. Haben wir doch das Glück, dass unser Minister ein Mann ist. Insofern sprechen nicht nur Frauen zu einem Thema, das es ohne Männer nicht gäbe. Dr. Monika Hauser sagte völlig zu Recht:
„Die Verbrechen an Frauen werden von Männern begangen, von Männern vertuscht, verharmlost und ignoriert.”
Aber wenn Männer sich von Gewalt an Frauen in der Öffentlichkeit distanzieren, hat dies doch einen ganz anderen Effekt, auch einen erzieherischen Sinn für die folgenden Generationen, als wenn ewig diese „nörgelnden Emanzen” über ihre Geschlechtsgenossen sprechen. Ich sehe mich nicht in letztgenannter Rolle und möchte zum Ausdruck bringen, dass mit einer Diskussion und dieser wirklich sehr gut formulierten Großen
Anfrage das Thema nicht abgeschlossen sein darf, sondern erst in die Diskussion im Land Brandenburg eingetreten werden sollte.
Die meisten anderen Bundesländer haben in ihren Landtagen klare Positionen formuliert und diese auch beschlossen. Dies ist nicht nur ein Zeichen der Anerkennung an die Frauen, die in erster Linie eine begleitende Betreuungsfunktion für misshandelte Frauen ausüben, sondern gibt auch Impulse in die Kommunen, diese Bereiche in der Förderung nicht zu vergessen, sondern weiter aktiv zu unterstützen.
Ich begrüße, dass das Land Brandenburg den Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen mit dem Ziel unterstützt, die Gewalt nachhaltig zu bekämpfen. Es sollte auch das Thema der häuslichen Gewalt angesprochen werden und Möglichkeiten, wie Erleichterung geschaffen werden sollte für die der Gewalt ausgesetzten Frauen.
Es geht darum, neben den bestehenden Hilfsangeboten für Frauen diese Maßnahmen besser auszubauen, verschiedene Projekte miteinander zu vernetzen und die Stellen vor Ort in ihrer Arbeit zu unterstützen. Präventive Maßnahmen, die bereits in Kindergärten und Schulen angeboten werden, müssen ebenso wie Familienbildung und Familienberatung, welche zielgenau bei den Problemen ansetzen, ein besonderes Gewicht erhalten.
Eines ist klar: Kein Mensch wird gewalttätig geboren. Gewalt wird erlernt - in den Familien, in den Medien, im allgemeinen gesellschaftlichen Umgang. Bis zu 10 000 Fernsehmorde hat ein Schüler bis zu seinem 13. Lebensjahr in Deutschland bereits gesehen. Gewalt wird einfach verharmlost. „Fäuste statt Worte” lautet das Prinzip. Dafür, dieses nicht hinnehmen zu müssen, werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um der Gewalt gegen Frauen energisch einen Riegel vorzuschieben.
Natürlich ist die Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen der Generalversammlung der Vereinten Nationen von 1993 nur ein erster Schritt in der Umsetzung der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern. Solch eine Erklärung kann nur durch die Arbeit in der kleinsten Gemeinde umgesetzt werden, um letzten Endes vom Erfolg gekrönt zu werden, was hier heißt, Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu ächten und ihnen die Chance zur Selbstverwirklichung zu geben, eine autonome Existenz aufzubauen, als Notanker zur Verfügung zu stehen.
Wichtig ist natürlich, dass durch solche Anfragen, Nachfragen etc. das öffentliche Interesse wach gehalten wird und jeder Einzelne für dieses Thema sensibilisiert wird.
Wir als Landtag müssen uns für professionelle, ausgebildete Leute als Ansprechpartner einsetzen, die in der Lage sind, auch in Extremsituationen wirklich zu helfen.
Es ist wichtig, Zahlen auf den Tisch zu packen, aus denen hervorgeht, dass die Zahl der Gewaltopfer nicht jährlich geringer wird, sondern stetig anwächst, und uns Gedanken darüber machen, inwieweit unsere Politik dazu beiträgt bzw. was wir tun müssen, um langfristig ein Absinken dieser Zahlen zu erreichen.
stehen nun allen Abgeordneten zur Verfügung -, möchte ich doch als Ergänzung zu dem gehörten Beitrag näher auf den Punkt 5 zu sprechen kommen. Formaljuristisch existiert der Begriff „Frauenhandel” nicht. Im deutschen Strafgesetzbuch ist lediglich von „Menschenhandel” die Rede, obwohl Menschenhandel de facto Frauenhandel ist; denn über 99,7 % der beim Bundeskriminalamt registrierten Opfer von Menschenhandel sind Frauen. Um dieser Tatsache Nachdruck zu verleihen, sprechen wir von Frauenhandel. Wenn wir den Begriff „Menschenhandel” benutzen, beziehen wir uns auf juristische Definitionen.
In der Fachöffentlichkeit herrscht große Uneinigkeit darüber, wie Frauenhandel bzw. Menschenhandel zu definieren ist. Neben verschiedenen strafrechtlich orientierten Definitionen der Gesetzgeber, von Europol oder Interpol gibt es mehrere Definitionen verschiedener Nichtregierungsorganisationen, die entweder menschenrechtsorientiert sind oder die sexuelle Ausbeutung in den Mittelpunkt stellen. In §§ 180 b und 181 des deutschen Strafgesetzbuches ist Menschenhandel definiert. Danach kann nur von Menschenhandel ausgegangen werden, wenn die betroffenen Personen in die Sexindustrie gezwungen wurden oder aber über das Ausmaß der Ausbeutung ihrer Tätigkeit in der Sexindustrie getäuscht worden sind.
Die praktische Arbeit der Gruppen, die diese Frauen unterstützen, hat jedoch gezeigt, dass diese Definition der Realität nicht gerecht wird. Es wäre sinnvoller, von ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen, genauer: von erzwungener Arbeit, Knechtschaft oder sklavenähnlichen Arbeitsverhältnissen zu sprechen. Dieser Definitionserweiterung kommt nach meiner Meinung angesichts der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft und damit auch des Arbeitskräftemarktes größere Bedeutung zu. In Anlehnung an die Definition von Menschenhandel kann eine Ausbeutung durch Menschenhandel in vielen Arbeitsbereichen stattfinden, beispielsweise in der Bekleidungsindustrie, in der Landwirtschaft, im Bettelgewerbe, in der Sexindustrie und in anderen Gewerben, ebenso im Haushalt oder durch erzwungene Heirat, in der die Frauen wie Gefangene leben, regelmäßig von ihren Ehemännern vergewaltigt und häufig zur Schwangerschaft gezwungen werden. Daher müsste eine breitere Definition von Menschenhandel, bei der der Aspekt des Handels in der Sexindustrie nur eine Erscheinungsform der Ausbeutung von Frauen darstellt, eingesetzt werden.
Die Lebenssituation der von Frauenhandel Betroffenen, die im Rahmen eines Strafverfahrens auch Zeuginnen sind, wird durch verschiedene Faktoren sehr belastet. Dabei spielen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, von denen diese Frauen betroffen sind, eine große Rolle. Hinzu kommt eine mögliche Gefährdung durch eine Zeugenaussage aufgrund der Bedrohung durch die Täter.
Frauen, die in der Sexindustrie gehandelt wurden und sich in der Lage sehen, gegen Schlepper und Händler auszusagen, werden, sofern die Staatsanwaltschaft ihre Aussage als wichtig erachtet, folgende Rechte gewährt: Sie können sich in der Regel in dem jeweiligen Bundesland aufhalten, solange sie als Zeuginnen benötigt werden. Sie erhalten für diese Zeit eine „Duldung”, die in der Regel auf Bitten der Staatsanwaltschaft von der Ausländerbehörde erteilt wird. Sie können, wenn sie das wünschen, in einer Zufluchtswohnung aufgenommen werden und in dieser Zeit eingeschränkt Sozialhilfe beantragen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Sie haben Anspruch auf einen Rechtsbei
stand, also einen Nebenklagevertreter. Dies gilt allerdings nur für Anklage bei schwerstem Menschenhandel. Die Anwaltskosten werden in der Regel vom Staat übernommen.
Folgende Rechte werden ihnen verwehrt: Sie dürfen keine Arbeit aufnehmen. Sie dürfen keine Ausbildung machen. Sie dürfen, falls sie Kinder oder engere Beziehungspartner im Herkunftsland haben, diese nicht im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland holen. Sie dürfen das Bundesland, in dem der Prozess stattfindet, nicht verlassen, da die ihnen erteilte Duldung die Bewegungsfreiheit auf dieses Gebiet beschränkt.
All dies trifft für den Zeitraum vor und während des Prozesses zu. Nach der Beendigung des Prozesses müssen die Frauen die BRD verlassen. Zahlreiche Zeuginnen kehren nicht mehr in ihren Heimatort zurück, weil sie Angst vor Verfolgung vonseiten der Schlepper und Händler haben. Von der ersten Aussage der Frau bis zur Urteilsverkündung können mehrere Jahre vergehen. Während dieser Zeit können die Frauen weder ihre Kinder noch andere Angehörige aus ihrem Herkunftsland sehen.
Auch die Tatsache, dass die Frauen in dieser Zeit nicht arbeiten bzw. keine Ausbildung machen dürfen, ist für die Zeuginnen sehr belastend. Zum einen bedeutet dies, dass sie zur Untätigkeit gezwungen werden, zum anderen, dass sie in dieser Zeit kein Geld verdienen dürfen. Der finanzielle Druck, unter dem die Frauen stehen, ist jedoch auch in dieser Situation enorm. Die Länge der Wartezeit auf den Prozess bedeutet außerdem, dass sie wichtige Zeit verlieren, die sie dringend benötigen, um ihre Zukunftsperspektive auszuarbeiten.
Anspruch auf psychologischen Beistand haben die Frauen in dieser Zeit nicht. Um die Aussagebereitschaft von Zeuginnen in Menschenhandelsverfahren zu erhöhen und somit eine höhere Verurteilungsquote der Täter zu erreichen, wäre eine Bedenkzeit sinnvoll. Denn nach der ersten Vernehmung durch die Kriminalpolizei wird in der Regel entschieden, ob diese Frau als Zeugin in Frage kommt oder nicht. Häufig stehen die Frauen unter Schock und sind nicht in der Lage einzuschätzen, ob sie aussagen wollen oder überhaupt können, da sie gerade einer sehr traumatischen Situation entkommen sind. Dies zu begreifen braucht Zeit.
Daher ist eine sehr wichtige Forderung von Projekten, wie in Belgien praktiziert, Frauen, die potenziell von Menschenhandel betroffen sein könnten, eine automatische Duldung zu erteilen, damit sie zur Ruhe kommen und eine Beratungsstelle aufsuchen können, um Zeit zum Überlegen zu haben, ob sie Anzeige erstatten wollen. Frauen können sich bei Vertrauenspersonen darüber informieren, was eine Aussage für sie bedeuten würde.
Im Bereich des Handels in der Sexindustrie versuchen Frauenhändler aufgrund des gesetzlichen Hintergrunds häufig den Aufenthalt der von ihnen angeworbenen Frauen durch Eheschließung zu legalisieren. Die Frauen erhalten durch die Eheschließung einen legalen, allerdings zeitlich befristeten Aufenthalt. Sie werden deshalb bei einer Razzia von den Polizeibeamten in der Regel nicht mehr als mögliche Opfer von Menschenhandel wahrgenommen, da sie das Kriterium illegalen Aufenthalts nicht mehr erfüllen. Diese bezeichnen wir als statistisch unsichtbare Betroffene von Menschenhandel. Ausländerrechtliche Probleme gibt es nach drei Jahren, wenn der Aus
länderbehörde das Bestehen der Ehe bewiesen werden muss, um die Aufenthaltsgenehmigung weiter verlängern zu können. Es ist aber nach dieser Zeit nicht mehr das Interesse der Frauenhändler, dass der Aufenthalt der Frauen verlängert wird. Zum einen haben sie bereits genug an den Frauen verdient. Zum anderen verlieren sie Macht über die Frauen, wenn sie einen von der so genannten Scheinehe unabhängigen Aufenthaltsstatus haben. Dieser könnte die Bereitschaft der Frauen, gegen die Frauenhändler Anzeige zu erstatten, erhöhen. Daher werden die Zweckehen vor allen Dingen so organisiert, dass die Ehemänner nach drei Jahren unauffindbar sind.
Das Ausländergesetz trägt in dem Fall dazu bei, dass sich die Frauenhändler sehr einfach der Frauen entledigen können. Denn sollte nach drei Jahren der Bestand der Ehe nicht zu beweisen sein, werden die Migranten ausgewiesen. Auf diese Weise gehen sie als mögliche Zeugen in einem Menschenhandelsverfahren verloren. So wird diese gesetzliche Regelung als Machtinstrument im Zusammenhang mit Frauenhandel benutzt. Die Migrantinnen sind gezwungen, selbst Gewalt durch den Ehemann zu erdulden, wenn sie nicht ausgewiesen werden wollen.
Die wesentlichste Veränderung der letzten Jahre im Bereich Frauenhandel ist zweifellos die, dass vermehrt Frauen aus Mittel- und Osteuropa nach Deutschland gehandelt werden. Anders als ursprünglich angenommen, haben diese Frauen die Frauen aus Thailand nicht vom Markt verdrängt. Mitarbeiterinnen von Beratungsstellen berichten, dass sie nun zunehmend von Frauen aufgesucht werden, die in irregulären Arbeitsverhältnissen gehandelt werden. Da es in diesem Bereich so gut wie keine rechtliche Regelung gibt, ist die Ausbeutung der Frauen ohne Risiko möglich. Vor allen Dingen ist eine Professionalisierung des Handels in ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen zu verzeichnen. Während zunächst private Haushalte die Arbeitsplätze der Frauen waren, sind es nunmehr immer häufiger Kleinstbetriebe, zum Beispiel Imbissstuben.
Eine neue Tendenz ist die Bereitschaft von Politik, Nichtregierungsorganisationen und Behörden, interdisziplinär zu arbeiten. Dies basiert darauf, dass sich in den letzten Jahren die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass einem so komplexen und ressortübergreifenden Phänomen nur effektiv begegnet werden kann.
Die rechtliche Situation der Prostitution wird durch eine Reihe von Verordnungen im Strafgesetz und im Ordnungswidrigkeitengesetz bestimmt. Diese Paragraphen haben eine lange Tradition und wurden teilweise zum Schutz der Prostituierten vor Ausbeutung und Gewalt erlassen. Diese damals durchaus fortschrittlichen Regeln erfassen nur unzulänglich die heutige Situation.
Auf all diese Fragen und Probleme in Bezug auf Frauenhandel machen Projekte wie das in der Anfrage genannte Projekt „Schutz und Hilfe für Opfer von Menschenrechtsverletzung” aufmerksam. Gerade in der letzten Zeit titelte die Gewerkschaftszeitung „Deutsche Volkspolizei” in ihrer Märzausgabe: „Moderne Sklaverei - das Geschäft mit der Ware Mensch flo
riert”. Das bedeutet auch, dass wir das Thema Gewalt und deren Zusammenhang mit dem Frauenhandel nicht auf Krampf herbeiziehen, sondern dass es tatsächlich diskutiert, dass die Gesetzgebung überarbeitet und die Arbeit der Beratungsstellen und Frauenhäuser unterstützt werden muss.
Meine Damen und Herren! Gehen Sie in ein Frauenhaus, sehen Sie sich an, unter welchen Bedingungen die Frauen dort Zuflucht finden und zu sich selbst eine neue Beziehung aufbauen! Sprechen Sie mit den Mitarbeitern!
Die Gewalt gegen Frauen ist still und leise, wird totgeschwiegen, geschieht in der Sicherheit der Wohnung, auf der Straße, am Arbeitsplatz, überall. Die Dunkelziffer ist mit Sicherheit noch viel größer, auch wenn das Ministerium nicht mit Zahlen aufwarten konnte. Gewalt gegen Frauen ist nicht allein der Faustschlag ins Gesicht, sondern das sind auch die Verletzungen mit Worten und Gesten, die Missachtung und Herabwürdigung von Frauen, ihrer Leistung und Kompetenz. - Ich danke.