Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vorherrschende Gewalt gegen Frauen ist sehr vielfältig - sei es die häusliche Gewalt, seien es der Menschenhandel und die Prostitution, denen Frauen zum Opfer fallen, oder seien es sonstige Körperverletzungen, denen Frauen ausgesetzt sind.
Erfreulich ist die Tatsache, dass der prozentuale Anteil der weiblichen Opfer von Gewaltkriminalität leicht gesunken ist. Unter Gewaltkriminalität zählen unter anderem neben Mord und Totschlag auch Vergewaltigung, sexueller Missbrauch und Menschenhandel.
Auch die Zahl der Frauen, die Opfer von Prostitution wurden, ist gegenüber dem Jahr 1998 rückläufig, was mit Sicherheit nicht den zu erwartenden rechtlichen Konsequenzen für diese strafbaren Handlungen zu verdanken ist; denn von den vier wegen Menschenhandels verurteilten Straftätern erhielten drei eine Freiheitsstrafe von maximal gerade einmal zwei Jahren; einer wurde sogar nur zu einer Geldstrafe verurteilt.
Und für die Anhänger der Multikultigesellschaft folgender Hinweis: Der „BZ” vom 21. März dieses Jahres war zu entnehmen, dass 80 % der Bordellbetriebe in der Hand von Ausländern sind. Die Szene wurde dadurch gewalttätiger und krimineller. Deshalb sind immer weniger deutsche Frauen bereit, als Prostituierte zu arbeiten. Das bedeutet, dass immer mehr ausländische Frauen - zum Teil unfreiwillig - nach Deutschland geholt werden.
Leider gab es auch im Jahre 1999 noch 51 Frauen, die der Prostitution zum Opfer fielen, und 11 Frauen, die Opfer des Menschenhandels wurden.
Meine Damen und Herren! Das Thema „Häusliche Gewalt” spielt auch immer wieder eine Rolle. Seitens der Landesregierung gibt es viele Bemühungen, dieser Gewalt entgegenzuwirken bzw. den betroffenen Frauen zu helfen. Welche Projekte dazu im Einzelnen im Land Brandenburg existieren, lässt sich der Antwort auf die Große Anfrage entnehmen. Dies im Einzelnen zu erörtern erspare ich mir. Doch diese Projekte können in den wenigsten Fällen Gewalt verhindern.
Viele von Ihnen werden noch den Spruch kennen: Die kleinste Zelle einer Gesellschaft ist die Familie. Hier wird in der Regel auch der Grundstein dafür gelegt, wie sich ein Kind später als Erwachsener verhalten wird. Kinder, die in einem Elternhaus aufwachsen, wo es keine Gleichberechtigung und gegenseitige Achtung gibt, wo Auseinandersetzungen mit Gewalt geführt werden, wo Schläge und Misshandlungen der Erziehung dienen, werden in der Regel in ihren späteren Beziehungen auch gewalttätig sein. Hier gilt es präventiv einzugreifen.
Warum herrscht in manchen Beziehungen Gewalt? Oftmals spielt der Alkohol eine Rolle. Doch warum verfallen immer mehr Menschen gerade in den neuen Bundesländern dem Alkohol? Ein Grund ist die hohe Arbeitslosigkeit.
Einen weiteren Grund für immer mehr Gewaltbereitschaft sehen wir in den Medien. Medien sind zu einem ganz erheblichen Teil Meinungsmacher. Sie beeinflussen die öffentliche Meinung und erzeugen sehr oft Nachahmungstäter, besonders dann, wenn Gewalt in reißerischer Form mit entsprechender Bebilderung geschildert wird.
Unsere Fraktion hat im November vergangenen Jahres diesbezüglich einen Antrag eingereicht. Er wurde mehrheitlich abgelehnt.
Meine Damen und Herren, natürlich kann man noch mehr Frauenhäuser errichten, noch mehr Projekte gegen Gewalt finanzieren, die Gesetze weiter verschärfen. All das wird nicht viel nutzen, wenn wir als Erwachsene den Kindern Gewalt vorleben. Wie will man Kindern beibringen, ihre Konflikte gewaltfrei zu lösen, wenn sogar Politiker Gewalt gegen andere Völker anwenden - denken wir nur an den Kosovo-Krieg!
Alle Maßnahmen, die gegen Gewalt gegenüber Frauen gerichtet sind, sind wenig wirksam, wenn kein Umdenken in den Köpfen der Menschen stattfindet. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf einige hanebüchene Theorien, die hier eben vor
getragen worden sind, möchte ich nicht eingehen. Ich möchte nur in Bezug auf ausländische Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden, eins sagen: Das geschieht schlicht und einfach, weil sie billiger arbeiten und einfacher zu ködern sind. Alle, die von der polnischen Grenze kommen, kennen diese Problematik. Da sollte man hier nicht mit hanebüchenen Theorien aufwarten.
Wir reden heute über ein sehr ernst zu nehmendes Thema. Wenn man über Gewalt spricht, muss man auch über die Ursachen und deren Beseitigung sprechen.
Aggression und Gewalt liegen oft nahe beieinander. Es gibt unterschiedliche Aggressionstheorien: Aggression als Verhalten oder Aggression als Bedürfnis. Wenn das Aggressionsverhalten auf die Verletzung anderer zielt, ist es selbstverständlich verwerflich. Als affektbedingtes Angriffsbedürfnis ist es akzeptabel. Wir kennen das ja alle hier im Haus. Wir entwickeln manchmal verbale Aggressionen. Aggressionen müssen offen ausgetragen werden, ohne Gewalt auszuüben.
Aggressives Verhalten resultiert aus den unterschiedlichsten Ursachen und mit Ausnahme medizinischer Befunde immer aus Defiziten: Frust wegen unerreichter Ziele, Versagen oder auch vermeintliches Versagen, geringes Selbstwertgefühl oder geringes Selbstvertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit sowie das Unvermögen, mit Gefühlen und Konflikten umzugehen.
Eine bedeutsame Rolle - darauf wiesen auch meine Vorredner hin - spielen an dieser Stelle die Familien und deren Erziehungsfähigkeit sowie diejenigen, die einen Erziehungsauftrag von der Gesellschaft erhalten haben.
Damit sage ich nicht, dass Kindertagesstätten, Schulen, Heime und andere den Familien diese Verantwortung abnehmen können. Diese können immer nur unterstützen. Denn die alte Weisheit, dass Hans nicht lernt, was Hänschen nicht gelernt hat, hat immer noch Gültigkeit. Deshalb sind familienunterstützende Maßnahmen von so großer Bedeutung.
Es ist traurig genug, meine Damen und Herren, dass uns Gerichte für das, was Familien benötigen, immer erst einen Auftrag erteilen müssen, wie beispielsweise im unlängst gesprochenen Urteil zur Pflegeversicherung. Fakt ist, dass der Umgang mit Aggression und das gewaltfreie verbale Austragen von Konflikten zuallererst in den Familien gelernt werden müssen und gelernt werden.
Kinder, die Gewalt erleben, geben diese im späteren Leben weiter, wenn nicht rechtzeitig präventiv eingegriffen wird. Dies belegen viele Untersuchungen. Gewalt wird in den Familien gelernt und nicht zuletzt auch in den Medien und im gesellschaftlichen Umfeld. Gewalt und Gewaltausübung sind keine Privatsache. Jeder Mensch hat das Recht auf die Unversehrtheit seiner Person. Diesen Auftrag erteilten uns bereits die Mütter und Väter des Grundgesetzes.
Gewalt hat viele Gesichter. Eine besonders häufige und perfide Art der Ausübung von Gewalt ist die Gewalt gegen vermeintlich Schwächere, gegen Frauen und Kinder.
Bereits im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, Hilfen für Frauen und Kinder, die Opfer von Gewalt geworden sind, auf allen Ebenen anzubieten. Dazu gehören unter anderem die Frauenhäuser, die Anti-Gewalt-Projekte, Präventionsmaßnahmen sowie die Bekämpfung des Frauenhandels. Dabei denke ich auch an unsere lange Grenze zu Polen.
Brandenburg gehört neben Bremen und Hessen zu den ersten Bundesländern, die auf Landesebene bereits einen Aktionsplan erarbeiten. Der Kampf gegen die Gewalt ist eine politische Querschnittsaufgabe. Nur in der weiteren engen Zusammenarbeit der Ressorts der Landesregierung und des Parlaments bieten sich Möglichkeiten für die öffentliche Debatte über Gewalt und für das Ergreifen entsprechender Gegenmaßnahmen, aber auch für die Weiterentwicklung begleitender Hilfen und von Prävention.
Zur Lösung der Gewaltproblematik bedarf es einer Vielzahl aufeinander abgestimmter Maßnahmen auf allen Ebenen, der polizeilichen Intervention, der Strafverfolgung durch die Justiz und der Verfahren bei den Zivil- und Strafgerichten. Das Ausmaß der Gewalt in engen sozialen Beziehungen ist groß und zahlenmäßig kaum erfasst. Dies zeigt auch die Große Anfrage. Die Dunkelziffer ist in diesem Bereich besonders hoch. Ihre emotionale und oft auch finanzielle Abhängigkeit führt häufig zum Verzicht vieler Opfer auf eine Anzeige. Dies ändert sich erst langsam, nicht zuletzt durch die Bemühungen um einen verbesserten Opferschutz. Der Staat muss deutlich machen, dass Gewalt in diesen engen sozialen Beziehungen keine Privatsache ist. Niemand hat das Recht, einem anderen Menschen Gewalt anzutun. Die öffentliche Diskussion über Gewalt gegen Frauen ist ein erster wichtiger Schritt zur Erfassung und zur umfänglichen öffentlichen Ächtung dieser Gewalt.
Die Unterstützung von Frauen in Misshandlungssituationen, Sanktionen gegen den Täter und die Aufklärungsarbeit helfen dabei. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei, die in der Regel männlichen Täter stärker in das Blickfeld zu rücken und neben den Sanktionen Strategien zur Krisenbewältigung und zur Vorbeugung zu entwickeln. Die geplanten Veränderungen des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung müssen durch landesrechtliche Regelungen schnellstmöglich angepasst und umgesetzt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Beantwortung der Großen Anfrage ist eine erste Grundlage zur Erarbeitung des Aktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf Landesebene. Noch offene oder unzureichend bearbeitete Fragen wie beispielsweise die nach den Strukturen der männlichen Täter bzw. nach der Erarbeitung geeigneter Maßnahmen, um auf diese einzuwirken, geben uns Hausaufgaben auf, die wir noch erledigen müssen, wenn tatsächlich effektiver Schutz und Prävention erreicht werden sollen.
Die Einbeziehung der Medien in diese Diskussion ist ebenso wichtig wie die Sensibilisierung für die Eindämmung von herabwürdigenden Darstellungen wie Mord, Totschlag und Darstellung von Gewalt. Dies gilt insbesondere auch für die neuen Medien wie dem Internet.
Dennoch kann ich mir an dieser Stelle eine Bemerkung nicht verkneifen. Fakt ist: Solange das Konsumverhalten, also die Einschaltquoten für derarte Darstellungen, entsprechend sind, ist der Druck zur Reduzierung derselben entsprechend gering.
Umso wichtiger ist es, die Vertreter der Medien und die Gremienvertreter der Parlamente nachhaltig zu sensibilisieren, damit sie an dieser Stelle ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen. Die öffentliche Ächtung des gesellschaftlichen Problems von Gewalt im sozialen Nahbereich, Maßnahmen zum Schutz der Opfer, wirksame Prävention, wirksame Repression ebenso und die Strukturierung, Vernetzung und Weiterentwicklung von Hilfsangeboten in allen Bereichen müssen vorangetrieben werden. Angesprochen ist aber ebenso die Zivilcourage. Keiner möge bitte wegschauen und damit dulden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, unsere Gesellschaft muss eine menschliche Gesellschaft bleiben, die Unterschiede und Emotionen zulässt, ohne dass Probleme mit Gewalt ausgetragen werden und der Stärkere über den vermeintlich Schwächeren triumphiert. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich bedanke mich herzlich und erteile Minister Ziel für die Landesregierung das Wort. Dieser hat mich gebeten, vor seinem Redebeitrag zum Thema eine kurze Anmerkung zu einer akuten Situation machen zu dürfen. - Bitte sehr, Herr Minister.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich bin gegen Ende der Mittagspause, bevor wir wieder in die Plenarsitzung eingetreten sind, von mehreren Journalisten dazu befragt worden, dass ein Insasse des Maßregelvollzuges in Teupitz entwichen sei. Tatsächlich ist ein Mann aus dem Maßregelvollzug entwichen, indem er sich bei einem Ausgang losgerissen hat und weggelaufen ist. Inzwischen konnte er wieder eingefangen werden.
Dieser Mann hatte eine Raubstraftat verübt. Möglicherweise gibt es einen weiteren Hintergrund, der in der kurzen Zeit noch nicht aufgeklärt werden konnte.
Sie können sich vorstellen, dass ich sehr dankbar bin, dass die Polizei ihn sehr schnell wiedergefunden hat.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir dieses so wichtige und leider nach wie vor
brisante gesellschaftliche Thema in diesem Hohen Hause so intensiv diskutieren. Es ist nicht hinnehmbar, was hinter den häuslichen Gardinen und mitunter auch in aller Öffentlichkeit an Gewalt gegen Frauen geschieht. Das sind beileibe keine Kavaliersdelikte und die Täter dürfen nicht länger ungestraft davonkommen.
Auch deshalb hat das energische Vorgehen gegen Gewalt Priorität in der Politik der Landesregierung und ist immanenter Bestandteil der Koalitionsvereinbarung. Die Bekämpfung häuslicher Gewalt gegen Frauen und Kinder gehört dazu.