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Ich schwöre es. so wahr mir Gott helfe,
Herr Präsident? Meine Damen und Flerren! Ich habe vor der Sommerpause fest mit Ihrer Frage gerechnet, Frau Kollegin Dr, Schröder.
Alle Jahre wieder? Aber auch in diesem Jahr kann ich Sie beruhigen. Wir werden die Ausbildungsplatzlücke wiederum schließen. Im Übrigen - das darf ich auch sagen -: Was die Bundesanstalt für Arbeit bundesweit konstatiert, gilt nicht für Brandenburg; denn bei uns ist die Differenz zwischen unvermittelten Bewerbern und unbesetzten Ausbildungsstellen nicht spürbar größer, wie Sie, Frau Kollegin Dr. Schröder, das soeben gesagt haben, sondern spürbar kleiner als im Vorjahr. Sie beträgt in diesem Jahr 15 341 gegenüber 17 083 im Vorjahr.
Wie Sie wissen. läuft das aktuelle Vermittlungsgeschäft noch. Wir gehen hei unseren Prognosen von circa 5 000 fehlenden Ausbildungsplätzen aus. Im vergangenen Jahr waren es genau 5 003.
Wie bereits in den Vorjahren haben wir vorgesorgt. Wir werden die Lücke durch aus öffentlichen Mitteln geförderte Ausbildungsplätze schließen.
Da gestern in diesem Hohen Hause zum Teil gerade auch von der PDS-Seite sehr verbittert über ABM-Plätze diskutiert wurde. will ich sagen: Wir geben für diesen Bereich Jahr für Jahr schon 50 Millionen Euro aus und sind uns einig, dass wir an dem Grundsatz festhalten, den die Landesregierung und die sie tragende Koalition formuliert hat, dass jeder junge Mensch, der es wünscht und dazu in der Lage ist, auch einen Ausbildungsplatz bekommt. Für diesen ganz wichtigen, guten Zweck fließt viel Geld aus dem Haushalt meines Hauses. Die jungen Menschen sind das Wichtigste, was wir im Land haben, und wir wollen ihnen eine Chance geben.
Deshalb bin ich auch gemeinsam mit den Vertretern der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern, zum Teil mit den Bürgermeistern, vor allem aber auch mit den Vertretern der Arbeitsämter permanent unterwegs - wir nennen das „Klinken putzen" -, uni zu erreichen, dass wir mehr betriebliche Ausbildungsplätze für unsere jun gen Menschen bekommen. Wir hatten noch Nachholbedarf. Aber ich denke, wir können auch noch deutlich nachlegen. - Vielen Dank.
Wir haben die außerbetrieblichen Ausbildun gsgänge vor etwa einem Jahr evaluieren lassen - das ist durch eine Universität geschehen - und dabei feststellen können, dass die Qualität und auch das Ergebnis der Ausbildung sehr gut sind. Ich will auch hinzufügen: Die Atmosphäre eines Betriebes ist nicht zu ersetzen durch Ausbildungsplätze, die wir auf diese Weise zusätzlich schaffen. Deshalb geht mein Appell auch an die Schulen. für möglichst viele Praktika unserer Schülerinnen und Schüler zu sorgen, damit sie die Praxis erleben können. Die Ausbildung muss sehr praxisnah verlaufen, damit sich unsere jungen Menschen in den Betrieben später an der zweiten Schwelle bewähren können und gute Chancen für ihre weitere Entwicklung haben.
Sehr verehrter Herr Präsident? Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 7. Mai dieses Jahres hat die Landesregierun g die Konzeption zur Integration bleibeberechtigter Zuwanderer im Land Brandenburg beschlossen. Vorangegangen war eine mehr als einjährige Diskussionsphase mit den Ressorts der Landesregierung. mit den Kommunen, mit den Verbänden und mit anderen Beteili gten. Weitestgehend konnten wir die Hinweise, die uns gegeben worden waren. aufnehmen. sodass insbesondere die Kommunen mit dieser Konzeption sehr zufrieden waren.
Es liegt uns jetzt eine Konzeption vor, die das erklärte Ziel hat, die Integration von Zuwanderern im Land Brandenburg zu verbessern. Sie ist Teil des Handlungskonzeptes „Tolerantes Brandenburg".
Wir gehen davon aus, dass wir jährlich 5 000 Zuwanderinnen und Zuwanderer in unserem Land haben. Wir müssen das als eine Aufgabe begreifen, die sich insbesondere auf die Zielrichtun g „Tolerantes Brandenburg" bezieht.
Die Konzeption gliedert sich in vier Teile. Ich will sie nur ganz kurz anreißen, indem ich benenne, wie diese Teile definiert sind.
Im ersten Teil sind die Zielstellung, die Begriffserläuterung, die Aufgaben und die Kosten enthalten.
Im zweiten Teil sind die Lebenssituation und der Rechtsstatus der Zuwanderungsgruppen im Land Brandenburg dargestellt.
Es sind die Rahmenbedingungen dargelegt. die von der Seite des Bundes gegeben sind und die unsere Kommunen haben. Das gehört gleichzeiti g zum dritten Teil.
Der vierte Abschnitt ist der konzeptionelle Teil. Da finden Sie die Maßnahmen zur Verbesserung der Integrationsbedingungen. Dieser konzeptionelle Teil umfasst auch eine ganze Reihe von I landlungsfeldern. 16 sind es insgesamt. Ich will Ihnen nur drei Handlungsfelder benennen. Das sind die Optimierung des Verteilungs- und Zuweisungsverfahrens, die Optimierung der Wohnungsunterbringung und die Verbesserun g der sprachlichen Integration.
Zur Umsetzung der Konzeption ist unter anderen' die Bildung eines lntegrationsheirates vorgesehen. Wir werden über die Weiterentwicklung der Konzeption und über die grundsätzlichen Fragen diskutieren und auch Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen. Der zuständige Ausschuss des Landtages wird von uns laufend informiert werden, so wie er auch in der Vergangenheit informiert worden ist. - Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur zu zwei Punkten etwas sagen.
Ganz kurz zur aktuellen Situation. Am 1. Juli dieses Jahres steigen bekanntlich die Renten in Deutschland. Im Osten steigen sie um 2,89 %, im Westen um 2,16 %. Damit wächst die so genannte Standardrente, also die Durchschnittsrente nach 45 Versicherungsjahren, im Osten von 993 Euro auf 1 022 Euro und im Westen von 1 139 Euro auf 1164 Euro monatlich, Das Niveau im Osten erreicht dann 87.8 %. Wir liegen bisher hei 87,2 %. Das ist eine aktuelle Rentenanpassung im Osten, wie sie seit 1998 in dieser Höhe noch nicht erfolgt ist.
Es ist schon populär, solche Anträge zu stellen. Auch die Menschen im Osten sprechen ständig über die An gleichung. nicht nur der Renten, sondern auch der Löhne.
Es ist schon richtig zu fordern: Gleiche Rechte für alle. Das würde bedeuten: Gleiche Rente für alle, aber auch gleichen Lohn für alle. Wir müssen nur wissen, woher wir es bezahlen wollen. Deshalb ist die schrittweise Angleichung der richtige Weg. Plötzlich. schlagartig wird das nicht gehen. Das habe ich auch von Ihrer Seite gehört. Ich hoffe, wenigstens darin sind wir uns einig. Aber wir sollten das hier nicht einfach ablehnen. Ich wäre sehr dafür. dass wir dem Vorschlag von Frau Konzack folgen, empfehle also auch eine Überweisung in den zuständigen Fachausschuss. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Fragen, die die Landesregierung beantworten kann, beantwortet sie auch. Aber, liebe Frau Kollegin Bednarsky, Sie haben hier in einer Weise losgelegt - nicht zur Sache, sondern polemisch -, dass ich Sie gar nicht wiedererkannt habe. Im Stillen habe ich gedacht, Sie wollen den demokratischen Zentralismus der DDR wieder einführen. Denn Sie wissen doch selbst ganz genau, dass die Kommunen selbstverwaltet organisiert sind und dass wir ihnen keine Befehle erteilen können. Der Minister kann nicht daherkommen und sagen: Das und das habt ihr für mich zu machen. - Das wünschen wir aber auch nicht.
Wir halten das Prinzip, den Grundsatz der Selbstverwaltung hoch. Das ist eine Errungenschaft, die wir festhalten sollten.
Meine Damen und Herren! Wir haben gerade, was die Behindertenpolitik angeht, gemeinsam mit den Kommunen dieses Landes einen Paradigmenwechsel herbeigeführt - einen Paradigmenwechsel weg von der Fürsorge und Betreuung allein hin zu einer möglichst umfassenden Teilhabe der Behinderten am gesellschaftlichen Leben.
Das ist eine Philosophie, die wir gemeinsam mit den Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten unseres Landes, gemeinsam mit den vielfältigen Trägern in unserem Land, gemeinsam mit den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern unseres Landes auf den Weg gebracht haben.
Ich will nur den Gedanken zu Ende führen, Herr Präsident. - Die aktuelle Gesetzgebung des Bundes unterstützt eben auch diese Philosophie mit dem Sozialgesetzbuch IX, natürlich auch mit dem Gleichstellungsgesetz.
Frau Kollegin Bednarsky, der Bericht des Landesamtes für Soziales und Versorgung ist ja kein Geheimpapier und jeder Abgeordnete, aber auch jede Bürgerin und jeder Bürger dieses Landes können ihn lesen. Wir werden doch nicht unter den Teppich kehren, was das LASV zu berichten hat.
Aber ich will Ihnen auch noch sagen: Sie wissen ganz genau, dass wir lediglich die Rechtsaufsicht über die Kommunen haben. Ansonsten will ich mich mit Ihnen darüber nicht streiten. Ich war nur enttäuscht darüber, dass es Ihrem Vortrag an Sachlichkeit mangelte.
Meine Damen und Herren! „Teilhabe” ist das eigentliche Stichwort, auf das ich noch eingehen wollte. Teilhabe von behinderten Menschen, Teilhabe von chronisch kranken Menschen - was mir da in der Praxis des Landes begegnet, ist nicht alles sehr erhebend. Es gibt Beispiele, die reichlich erschütternd sind.
Da werden zum Teil Hotels neu gebaut ohne Zugang für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer. Eine Rollstuhlfahrerin erzählte mir: Ich wollte mit meinem Mann im Hotel unterkommen. Als wir angerufen haben, hat man uns gesagt, man habe leider keine Möglichkeiten, Rollstuhlfahrer unterzubringen. Sie haben mir auch noch ganz leise weinend erzählt: Eigentlich hatten wir auch nicht daran gedacht, Sie in unserem Hotel unterzubringen.
Wo sind wir eigentlich gelandet, wenn so etwas in unserem Lande auch vorkommt? Das ist eine Ausnahme, aber es kommt eben auch vor.
Der Wirtschaftsminister und der Sozial- und Gesundheitsminister geben viel Geld aus, um bestimmte Entwicklungen in unserem Land zu fördern. Das gilt beispielsweise für die Thermalbäder. Folgendes ist mir passiert: Ich werde eingeladen zu einem so genannten Tag der offenen Tür in einem Thermalbad.
Als ich sechs behinderte Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer in das Thermalbad hineinfahren sah, freute ich mich darüber. Ich ging auf sie zu und fragte: Sind Sie denn auch gut hineingekommen? Ich wollte hören, dass alles rollstuhlfahrergerecht sei.
Sie antworteten mir: Wir sind hineingekommen! - Aber gleichzeitig wurde ich aufgefordert, mir das Bad anzusehen. Die Rollstuhlfahrer sagten mir: Wir kommen nicht in das Schwimmbecken. Dafür gibt es keine Vorrichtung.
Diese Einrichtung wurde mit Millionen an Fördermitteln unseres Landes gebaut. Mittlerweile ist die Nachrüstung erfolgt. Anderenfalls hätten wir unser Geld zurückgezogen. Wir müssen nachhaltig arbeiten und darauf achten, dass wir über solche Themen nicht nur reden, sondern auch konkret handeln.
Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir auf der Grundlage von § 16 a des Gemeindefinanzierungsgesetzes in unserem Land Strukturen schaffen konnten, die der ambulanten Versorgung Vorrang vor der stationären einräumen. Frau Marquardt ist vorhin darauf eingegangen; ich muss das jetzt nicht tun. Aber es muss uns sehr wichtig sein, dass chronisch Kranke die großen Häuser verlassen und in neuen oder rekonstruierten Häusern ein menschenwürdiges Leben führen können. Diese Erfolge sollte man nicht kleinreden, liebe Kolleginnen und Kollegen von der PDS. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das waren schon sehr bedenkenswerte Worte, die wir hier gehört haben. Man muss natürlich eines sagen: Das Ziel der Haushaltskonsolidierung müssen wir nach wie vor ernst nehmen.
Wir könnten jetzt, wenn wir sagen, dass wir die Arbeitsförderung von der Haushaltssperre ausnehmen wollen, gleich weitere Bereiche aufzählen - so fair will ich wenigstens sein -, die dann auch
erfasst werden müssten, beispielsweise den der Hochschulen und den der Bildung. Damit habe ich bei weitem nicht alles aufgezählt. Am Schluss müssten wir sagen: Die Haushaltskonsolidierung können wir nicht vornehmen. Ich bitte das mit zu bedenken.
Was mich sehr betroffen macht, ist folgende Tatsache - das ist keine falsche Aussage von Ihnen, Frau Kollegin Dr. Schröder, gewesen -: Brandenburg steht im Vergleich der Länder - nicht nur der neuen Länder - am Ende der Arbeitsförderung. Das ist richtig. Aber richtig ist auch, dass wir sehr große Bemühungen auf den Weg gebracht haben. Wenn wir trotzdem eine solch hohe Arbeitslosenquote haben, dann muss man auch den Gesamtzusammenhang sehen, der im Vergleich der neuen Länder nicht so schlecht ist wie das, was Sie da benannt haben. Wir liegen in Brandenburg mit 17,1 % nach Thüringen an zweiter Stelle. Dann kommt Sachsen, danach die anderen. Das ist aber schon über einige Monate so.
Ich will nicht, dass jetzt jeder den Kopf hängen lässt und sagt „Wir können auf diesem Sektor nichts machen”, obwohl ich zugebe, dass wir noch viel zu tun haben.
Was Sie vorgeschlagen haben, liebe Kolleginnen und Kollegen der PDS-Fraktion, die Förderung nach § 10 Sozialgesetzbuch III - das war die freie Förderung, über die jetzt eben auch noch einmal gesprochen worden ist -, halte ich nicht für vernünftig. Das sind Förderungen, die der Bund auf den Weg bringt, und diese soll er auch bezahlen. Warum sollen wir dafür noch extra eine Kofinanzierung vornehmen?
Was die 12 000 ABM-Stellen angeht, so hat es dazu erst vor kurzem Gespräche mit allen Direktoren der Arbeitsämter in meinem Hause gegeben, bei denen auch die beiden Präsidenten zugegen waren. Wir werden diese 12 000 Stellen kurzfristig erreichen können. So lautet die Zusage mir gegenüber. Die Kofinanzierung des Landes steht, die Mittel sind bereits an die Landesarbeitsämter überwiesen. Deshalb bitte ich, das auch in einen Zusammenhang zu stellen, der deutlich macht: Hier wird von uns das Bestmögliche getan.
Nicht ausreichend waren die Ergebnisse der vergangenen Monate. Da haben wir bei 9 500 ABM-Stellen gelegen. Das ist zu wenig. Aber das kann das Land nicht beeinflussen - wir haben das Geld für die Kofinanzierung bereitgestellt -, das müssen die Arbeitsämter bewerkstelligen. Jetzt sind sie so weit, das zu machen, und ich denke, wir werden auch auf die 12 000 ABMStellen kommen, aber nicht mehr im Durchschnitt.
Meine Damen und Herren! Es bleibt dabei: Die aktive Arbeitsförderung ist uns wichtig. Wir werden alles uns Mögliche dafür tun, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Was nicht gehen wird, ist, dass wir von der Haushaltssperre ausgenommen sind. Dafür bitte ich um Verständnis.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gesundheit ist wohl für alle Menschen das höchste Gut. Deshalb
ist es auch so wichtig, dass wir Entwicklungen, wie wir sie jetzt in unserem Lande und wie wir sie insbesondere in den neuen Ländern haben - jedenfalls im Vergleich zu den alten Bundesländern -, sehr ernst nehmen. Ich nehme diese auch sehr ernst. Wir sollten aber die Situation auch nicht schlechter reden, als sie ist.
Wir haben Probleme mit dem Ärztenachwuchs, aber von einem Notstand zu sprechen, wie ich das in einigen Zeitungsüberschriften gelesen habe, scheint mir doch reichlich übertrieben zu sein. Wir haben jedenfalls bis jetzt noch keine Krankenhausabteilung aus Mangel an Ärzten schließen müssen. Wir haben aber sehr wohl auch in Krankenhäusern schon Bereiche, in denen wir feststellen müssen, dass uns Ärzte fehlen. Anästhesisten zum Beispiel fehlen uns in Cottbus, drei an der Zahl, glaube ich, von insgesamt 27, die dort sein müssten.
Ein Problem ist die Abwanderung der jungen Ärzte. Wir stellen fest, dass heute, obwohl deutschlandweit genauso viel Ärzte wie in den Vorjahren ausgebildet werden, weit mehr junge Ärzte in andere Berufe gehen, das heißt, dass sie auch lukrativere Jobs suchen und finden. Vor allem finden sie diese in der Pharmaindustrie.
Dann kommt das hinzu, was von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern auch angesprochen worden ist: In den alten Bundesländern gibt es 100 % Bezahlung für 100 % Arbeit. Mich erinnert das an an das Thema “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit”. Über dieses Thema muss man ja wohl auch reden können. Aber in den neuen Ländern bekommen die Ärzte für 100 % Leistung 77 % Bezahlung und in den meisten Fällen kommt man nicht mit 100 % Leistung davon. Es gibt Bereiche, in denen die Ärzte weit mehr als 100 % leisten müssen. 120 %, 130 % sind oft an der Tagesordnung. Das ist auf die Dauer wirklich nicht zu leisten, das kann man nur für einen bestimmten Zeitraum tun.
Nun ist gesagt worden, der Gesundheitsminister möge doch zum Kuckuck jetzt endlich aus seiner Moderatorenrolle heraustreten und in das System eingreifen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die meisten von Ihnen wissen es: Wir haben seit Jahrzehnten das preußische System der Selbstverwaltung und es hat sich bewährt.
Dieses System der Selbstverwaltung hat sich bewährt, obwohl wir feststellen müssen, dass wir jetzt Lücken haben. Der Sicherstellungsauftrag liegt doch nicht beim Gesundheitsminister, der Sicherstellungsauftrag liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung und dort will ich ihn bitte auch in der Zukunft sehen.
Man kann natürlich darüber reden, ob die Krankenkassen da stärker ins Obligo kommen sollen oder nicht. Aber grundsätzlich ist diese Entscheidung doch richtig und auch die Kassenärztliche Vereinigung stellt sich diesen Fragen. Ich habe deutlich gemerkt, als ich alle Beteiligten am Tisch hatte - es ist von Herrn Dr. Kallenbach darauf hingewiesen worden -, wie sehr auch die Kassenärztliche Vereinigung bemüht ist, diese Situation zu überwinden. Ich komme noch zu den Punkten, die wir konkret angesprochen haben.
Aber deutlich ist auch: Das allerschwierigste Problem, das wir haben, ist die Nachbesetzung der Arztpraxen im äußeren Entwicklungsraum - wie wir immer sagen -, im ländlichen Raum. Das ist das größte Problem, das wir haben. Deshalb denken wir auch darüber nach, denkt die Kassenärztliche Vereinigung darüber nach, Arztpraxen, die wir dort haben, für eine bestimmte Zeit aufzukaufen, sie jungen Leuten zur Verfügung zu stellen, damit sie dort praktizieren können. Das wäre nach meiner Meinung eine vernünftige Lösung; denn die jungen Ärzte sagen mir insbesondere, sie sehen zwei Hindernisse. Ein Hindernis sind die Kosten, die Verschuldung, die sie eingehen, wenn sie eine Arztpraxis neu einrichten.
Sie schaffen ja Arbeitsplätze, wenn sie dies tun. Wenn wir alles andere fördern, dann sollten wir auch darüber nachdenken, ob wir so etwas nicht auch fördern. Es ist auch schon vom finanzpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion angeregt worden, darüber nachzudenken.
Ein zweiter Punkt ist die Bürokratie. Es ist für junge Ärzte ganz fürchterlich, damit zurechtzukommen. Oftmals ist es nicht nur die Verschuldung, sondern dann wird auch noch falsch abgerechnet und dann bekommt man von den Krankenkassen, von der Kassenärztlichen Vereinigung noch richtig eins drüber. Dann ist der Mut auch noch weg. Das müssen wir versuchen zu vermeiden.
Ich bin mit Herrn Dr. Wagner einer Meinung. Wir werden mit den Gesundheitszentren - ich sage lieber Ärztehäuser, weil die meisten das besser begreifen - im äußeren Entwicklungsraum nicht weiterkommen. Wir können diese - ich begrüße das auch - in bestimmten Regionen unseres Landes deutlich nach vorne bringen. Aber für den äußeren Entwicklungsraum müssen wir mit den Kommunen gemeinsam Konzepte schneidern. Die beiden Arbeitsgruppen, die wir jetzt eingesetzt haben, arbeiten daran. Sie werden auch demnächst die Ergebnisse vorlegen. Ich bin gerne bereit, darüber zu berichten. Im entsprechenden Fachausschuss, liebe Frau Kollegin Birkholz, habe ich das, denke ich, sehr umfassend getan.
Vielen Dank, meine Redezeit ist um.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aktive Arbeitsmarktförderung ist mir nach wie vor sehr wichtig. Sie leistet Unverzichtbares zur Qualifizierung und damit zur Erhaltung und Steigerung klein- und mittelständischer Wirtschaftskraft. Der Osten kann es sich gar nicht leisten, darauf zu verzichten. Keine Bange also, sie wird eine hohe Priorität behalten.
Was die Sperre anbetrifft: Sie verhindert in keiner Weise Arbeitsfördermaßnahmen, im Gegenteil, die Kofinanzierung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Arbeitsämter für das Jahr 2002 ist vollständig gesichert.
Keine Maßnahme scheitert an fehlender Kofinanzierung des Landes. Die Sperre ist eine vorläufige Maßnahme. Sobald sich herausstellt, dass Mittel an anderer Stelle nicht abfließen, werde ich die Sperre verlagern können. - Vielen Dank.
Das war die Frage? - Ich will sie Ihnen gern beantworten. Der verfügbare Ansatz für das Jahr 2002 liegt bei 12,234 Millionen Euro. Der Mittelabfluss an Arbeitsämter und LASA beläuft sich auf 10,35 Millionen Euro. Das bedeutet, dass wir es mit einem jetzt noch relativ schleppenden Geschäft zu tun haben, obwohl in diesem Jahr mit einem höheren Mittelabfluss gerechnet worden war.
In der gegenwärtigen Haushaltssituation bringen wir alles auf, was aufgebracht werden muss. Dabei ist zu beachten, dass das MASGF nur zwei Bereiche hat, aus denen Geld abgezogen werden könnte. Die Haushälter wissen das auch ganz genau. Ich will die beiden Bereiche benennen: Es sind die Arbeitsförderung - eine freiwillige Leistung - und die Krankenhausförderung. Bei der Krankenhausförderung sind die Mittel gebunden. Das bedeutet, dass wir zurzeit so verfahren müssen. Aus dem einen Bereich Mittel freizuschaufeln ist ebenso prekär, als wenn man sie aus dem anderen nähme.
Doch auch andere Ressorts - das haben wir eben von der Finanzministerin gehört - müssen entsprechende Einsparungen einbringen. Ich habe mit der Bundesanstalt für Arbeit, genauer gesagt, mit dem Präsidenten des Landesarbeitsamtes BerlinBrandenburg, Herrn Clausnitzer, vereinbaren können, dass wir gerade diesen Bereich auf 12 000 Fördermaßnahmen steigern können und werden. Da hoffe ich, dass wir mehr Mittel als bisher einsetzen können. Das heißt, das, was in der Koalitions
vereinbarung steht, Priorität für die Arbeitsförderung, wird auch erhalten bleiben.
Das waren drei Fragen.
Zur ersten Frage: Sie können Haushalte lesen, Frau Kollegin Schröder. Da können Sie genau absehen, wie die Kofinanzierung des Landes auf den Weg gebracht worden ist. Es ist die Wahrheit, was ich gesagt habe. Die Kofinanzierung - Mittel des Landes - ist jederzeit bereitgestellt worden und wird jederzeit bereitgestellt werden. Das heißt, hier sind die Arbeitsämter am Zuge. Ich habe es Ihnen ja gesagt: Der Präsident höchstpersönlich hat mir zugesagt, dass er hier eine Steigerung vornehmen wird. Sie können es auch an der Arbeitsmarktstatistik ablesen. Da sind wir bei 9 000 ABM-Stellen. 12 000 wollen wir haben. So haben wir es mit dem Arbeitsamt vereinbart. Das heißt, hier müssen wir die Bundesanstalt anmahnen nachzulegen. Wir jedenfalls können die Mittel bereitstellen.
Was das so genannte Auslaufmodell von ABM und SAM angeht, will ich einen anderen Kronzeugen, mit dem ich am letzten Samstag hier in Brandenburg zusammen gewesen bin und mit dem mich seit den Wendezeiten viel verbindet, erwähnen: Norbert Blüm. Dieser hat gesagt: In den alten Ländern könnten wir jetzt schrittweise auf ABM und SAM verzichten. In den neuen Ländern wäre es sträflich, dies zu tun. - Dieser Meinung kann ich mich voll anschließen. Wir beide waren da wirklich einer Meinung.
Die dritte Frage lautete: 57 Jahre alt - was machen wir mit diesen Menschen? Hat es überhaupt noch Sinn, ihnen Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen anzubieten? Ich habe gerade eine Anfrage von einem großen Betrieb auf dem Tisch, ob wir nicht Ingenieure in Modulbauweise weiterbilden könnten. Es ist bei DaimlerChrysler gerade für die Herstellung des Vaneo, der ja Gott sei Dank richtig gut läuft, notwendig
gewesen, dass wir Ingenieure weitergebildet haben, damit sie dort eingesetzt werden konnten. Jetzt ist eine andere Firma gekommen, die das Gleiche wünscht. Da habe ich gesagt: nicht nur bis 55, sondern bis 58. Mir würde es sehr recht sein, wenn wir sogar Leute mit 60 noch fortbilden und qualifizieren würden, denn wir werden sie in den nächsten Jahren alle dringend brauchen, weil uns Arbeitskräfte fehlen. - Danke schön.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aufgeregtheiten um das Lutherstift haben sich gelegt. Da wurden ungeduldig und sehr emotional Dinge diskutiert, die wir gar nicht vorhatten. Ich hatte sehr deutlich die Maßgabe herausgegeben: Das Lutherstift wird nicht geschlossen. Seine Standortsicherung ist ein wesentliches Anliegen des Landes.
Meine Fachleute und ich plädierten stets für Lösungen, die beiden großen Krankenhäusern in Frankfurt, also dem Klinikum und dem Lutherstift, eine Zukunft geben sollen. Eine möglicherweise zerstörerische Konkurrenz sollte vermieden und beide Häuser sollten in eine sinnvolle Kooperation gebracht werden.
Wir baten deshalb alle Beteiligten, die Ergebnisse der Gebietskonferenzen abzuwarten. Inzwischen hat die Gebietskonferenz für das Versorgungsgebiet Frankfurt (Oder) einvernehmliche Lösungsmöglichkeiten auch für die Oderstadt erarbeitet. An der Konferenz war auch der Verein Lutherstift zu Frankfurt (Oder) als Krankenhausträger beteiligt. Nach diesen Vorschlägen bleibt das Lutherstift weiterhin an seinen beiden Standorten - in Seelow und in Frankfurt (Oder) - mit klarem Profil als Krankenhaus präsent. - Vielen Dank.
Sie kam nicht von mir, lieber Herr Kollege. Sie können sich vorstellen, dass ich daran kein Interesse habe, aber dass ich als Gesundheitsminister sehr wohl ein Interesse daran habe, dass sich unsere Krankenhäuser profilieren und sich in der Zukunft, wenn die so genannten Fallpauschalen gelten werden - das ist ja schon ab 2003 möglich und ab 2004 verbindlich -, unsere Häuser nicht gegenseitig kaputt machen. Das bedeutet, dass ich Vorsorge zu treffen habe. Das will ich gern tun. Da sind Missverständnisse aufgetreten, die wir aus dem Weg räumen können. Frankfurt jedenfalls bleibt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Bednarsky, wenn wir uns im Lande umschauen, stellen wir fest, dass in manchen Regionen die Geburtenzahlen anhaltend rückläufig sind. Die Einwohnerzahlen gehen ebenfalls in manchen Regionen zurück, auch wenn sie landesweit stabil sind. Darauf muss natürlich auch die Krankenhausplanung reagieren. Wir können keine Betten vorhalten, die gar nicht mehr benötigt werden. Das stellt die Qualität der Arbeit, die auch im Krankenhaus Spremberg geleistet wird, überhaupt nicht infrage.
Da wir auch in der Spremberger Region vor der eben beschriebenen Situation stehen, wird im April auf der Gebietskonferenz für das Versorgungsgebiet Cottbus die Schließung der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe des Spremberger Krankenhauses vorgeschlagen werden. Einige wesentliche Gründe dafür: Die Bettendichte im Fachgebiet Gynäkologie und Geburtshilfe liegt im Versorgungsgebiet Cottbus um 14 % über dem Landesdurchschnitt. Sie ist fast 22 % höher als im benachbarten Versorgungsgebiet Frankfurt (Oder). Die Entbindungszahlen in Spremberg sind stark rückläufig. Im Vorjahr waren es gerade einmal 253. Die Mindestempfehlung für die dauerhafte Gewährleistung der medizinischen Qualität liegt bei uns, im Lande Brandenburg bei 300. Damit weichen wir erheblich von anderen Bundesländern ab, die eine Mindestzahl von 500 oder sogar 600 vorschreiben. Wir wollen mit unserer Mindestzahl natürlich den besonderen Bedingungen im Lande Rechnung tragen.
Gestern haben wir noch einmal mit der Geschäftsführung des Krankenhauses Strategien beraten. Es wurde der Auftrag erteilt, anhand des neuen Fallpauschalengesetzes des Bundes für die Region Überlegungen anzustellen, die insbesondere den SpreeNeiße-Kreis betreffen, also die Krankenhäuser Spremberg, Forst und Guben, aber auch die Stadt Cottbus mit ihrem Schwerpunktkrankenhaus und den dort vorhandenen großen Kapazitäten. Mir geht es darum, dass sehr bald Klarheit herrscht, damit Planungssicherheit entsteht. Deshalb sind wir auch so intensiv über die Fortschreibung des Zweiten Krankenhausplanes im Gespräch. - Vielen Dank.
Ja, Frau Kollegin, genau das gehört dazu; das haben wir gestern ebenfalls besprochen. Daran wird es keine Abstriche geben. Das gilt sowohl für die Chirurgie als auch für die Innere Medizin. Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Kallenbach, wir gehen völlig konform mit der Initiative der Bundesgesundheitsministerin. Auch wir wollen die Kompetenzen der Gesundheitszentren so ausgestalten, dass sie ihren Aufgaben in vollem Umfang und immer besser gerecht werden können. Das war von Anfang an unser Anliegen, als sich die ehemaligen DDR-Polikliniken in neuer Qualität zu solchen gesetzlich zugelassenen Gesundheitszentren entwickelten. Es ist schön zu sehen, dass unser damals von vielen mit Skepsis betrachteter Schritt nunmehr deutschlandweit positiv bewertet wird und mit der Änderung des § 311 des Sozialgesetzbuches V auch im Gesetz verankert werden soll.
Wenn die Gesundheitszentren aufgrund dieser Initiative die Palette der in ihnen vertretenen medizinischen Fachgebiete erweitern und ihren Standort verlegen dürfen, kommt dies der wohnortnahen ambulanten Versorgung der Bevölkerung umfassend entgegen. Ich verspreche mir für die Zukunft viel davon, wenn Haus- und Fachärzte unter dem gemeinsamen Dach eines Gesundheitszentrums kooperieren. Das bietet unter anderem jenen Ärztinnen und Ärzten gute Arbeitsmöglichkeiten, die das finanzielle Risiko einer eigenen Praxis scheuen. So haben sowohl die Ärzteschaft als auch die Patientinnen und Patienten Vorteile von dieser Initiative. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident, dass ich die beiden Fragen in einem Guss beantworten darf.
Frau Kollegin Schulz, Herr Kollege Domres, das Landesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung vom 14. Februar § 4
Abs. 3 Sätze 1 und 2 des AG BSHG für unvereinbar mit Artikel 97 Abs. 3 der Landesverfassung erklärt. Das Ausführungsgesetz zum Bundessozialhilfegesetz sei also mit Artikel 97 Abs. 3 der Landesverfassung nicht vereinbar und wurde daher für nichtig erklärt. Infolgedessen sind die Fallzahlendeckel nach dem Ausführungsgesetz zum Bundessozialhilfegesetz und dem Haushaltsstrukturgesetz unwirksam. Das bedeutet, dass den örtlichen Trägern der Sozialhilfe rückwirkend ab 2000 auch die Kosten für Fälle zu erstatten sind, die über dem Fallzahlendeckel liegen.
In welchem Ausmaß das den Landeshaushalt belasten wird, lässt sich vorerst nur für das Jahr 2000 beziffern; denn die Abrechnungen der örtlichen Sozialhilfeträger liegen erst für 2000 vor. Demnach müssen ihnen ca. 2,45 Millionen Euro erstattet werden. Nach der Kostenerstattungsverordnung haben sie bis März 2002 Zeit, die Abrechnungen für das Jahr 2001 vorzulegen. Demzufolge können wir derzeit weder die Mehrbelastungen für 2001 noch diejenigen für 2002 exakt beziffern.
Ähnliches gilt auch für die weitere Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes zur Unvereinbarkeit von § 4 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes zum Bundessozialhilfegesetz mit der Landesverfassung. Allerdings gilt er aus Gründen der Rechtssicherheit und der verlässlichen Haushaltswirtschaft bis Ende 2002 weiter, so das Gericht. Wie sich das ab 2003 finanziell auf den Haushalt auswirken wird, kann derzeit niemand definitiv sagen. § 4 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes zum Bundessozialhilfegesetz regelte die Kostenquote zwischen Land und Kommunen. Danach erstattete das Land den örtlichen Sozialhilfeträgern 93 % ihrer Nettoausgaben unter anderem für Eingliederungshilfen und Hilfe zur Pflege.
Die Konsequenz aus dem Urteil ist, dass wir eine neue gesetzliche Grundlage schaffen müssen, die ab 2003 gelten soll und die dieses Verhältnis entsprechend den Maßgaben des Gerichtes neu definiert. An den Grundlagen dafür wird in meinem Haus bereits gearbeitet. Erst wenn diese Grundlagen stehen, kann man Näheres zum Kostenrahmen sagen. - Vielen Dank für Ihre Geduld.
Sie fragten nach dem Einzelplan 05. Ich möchte nicht gern auf
die Haushalte anderer Minister verweisen, Herr Kollege. Ich glaube, das war ein kleiner Irrtum; Sie meinten den Einzelplan 07.
Den Landespflegeplan B und C haben wir noch nicht zu den Akten gelegt. Ich glaube, Sie wissen, dass darüber weiterhin gesprochen und differenziert verhandelt wird.
Meine Damen und Herren, wir sind uns sicherlich einig, dass es selbstverständlich ist, Verfassungskonformität herzustellen. Gott sei Dank gibt es Gerichte, die eingreifen, wenn sich jemand im Hinblick auf Verwaltungsentscheidungen bzw. haushälterische Fragen nicht richtig behandelt fühlt. Es gab ja auch Stimmen, die rechtzeitig darauf hinwiesen, was uns dabei blühen könnte. Jetzt haben wir das Ergebnis. Ich will mich darüber nicht weiter auslassen, aber jetzt ist es an uns, den Abgeordneten dieses Hohen Hauses, dies sauber zu korrigieren.
Was den Haushalt angeht, so weise ich auf Folgendes hin: Herr der Haushaltsgesetzgebung sind Sie, meine Damen und Herren, und nicht die Minister. Deshalb muss ich diese Frage jetzt nicht beantworten. Wir werden gemeinsam darüber zu sprechen haben. Ich möchte mich in diesen Diskussionsprozess gern einbringen. - Vielen Dank.
Vielen Dank für Ihr Entgegenkommen, Herr Präsident.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich ist dieser Report für Brandenburg von ganz großem Interesse. Der Frauengesundheitsreport 2001 der Bundesregierung analysiert und bewertet eingehend die Zusammenhänge zwischen sozialer Lage, Gesundheit und Krankheiten von Frauen.
Wir haben die Veröffentlichung zum Anlass genommen, einen eigenen Bericht zur Gesundheit von Frauen und Männern in Brandenburg vorzubereiten. Er soll die geschlechtsspezifischen Unterschiede unter anderem in der Gesundheitsvorsorge, im Krankheitsgeschehen, in den Behandlungs- und Nachsorgeeinrichtungen herausarbeiten und dabei zum Beispiel auch die regionalen Besonderheiten berücksichtigen. Das geschieht auf der Grundlage verfügbarer landesbezogener Daten.
Dieser Report ist ein umfangreiches Vorhaben und erfordert einen erheblichen statistischen Aufwand. Dennoch, wir arbeiten daran und wollen den Report möglichst noch in diesem Jahr vorlegen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte lehrt es uns wieder einmal: Es gibt keinen Königsweg. Dennoch möchte ich betonen, dass es die erste Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeit und der regionalen Arbeitsämter ist, arbeitslose Menschen zu vermitteln.
Wenn Sie die Arbeitslosen selbst fragen, dann werden Sie von ihnen hören: Mir ist es ziemlich schnuppe, wer sich die Vermitt
lungsstatistik an das Revers heftet - ich will arbeiten und nehme jede Arbeit an.
Des Weiteren haben wir ein Missverhältnis, über das wir reden. Die Statistik für den Monat Februar 2002 liegt seit gestern auf dem Tisch. Es ist doch ein Missverhältnis, wenn wir von 252 000, 253 000 arbeitslosen Menschen in unserem Land sprechen müssen, dann aber sagen: Dem stehen 6 000 freie Plätze gegenüber. Wer weiß, welche Bewegung auf dem Arbeitsmarkt vorhanden ist, der weiß auch, dass diese 6 000 Plätze weggehen wie warme Semmeln. Das heißt, auf 42 Arbeitsuchende kommt gerade ein freier Arbeitsplatz.
Wenn wir uns diese Karten gelegt haben, dann können wir, finde ich, über weitere Statistiken reden. Ich gehöre nicht zu denen, die mit einem Mal den Finger heben und sagen, die Bundesanstalt für Arbeit habe alles falsch gemacht. Seit Jahren, ja seit Jahrzehnten, sind die Rahmenbedingungen für die Statistik festgelegt, und niemand hat sie geändert. Man kann sagen: Dank dem Bundesrechnungshof, der darauf hingewiesen hat, dass wir eine klarere Statistik haben wollen. Jetzt muss es eine klarere Vorgabe dafür geben. Aber Herrn Jagoda dafür abzustrafen oder andere in den Arbeitsämtern dafür abstrafen zu wollen - das sage ich unumwunden -, ist der falsche Weg.
Wir sollten darüber nachdenken, wie wir die Angestellten der Arbeitsämter motivieren können, damit sie ihrem Job besser nachkommen. Denn wenn nur ein ganz geringer Teil der Beschäftigten - nämlich 10 % bis 12 % - dafür eingesetzt ist zu vermitteln, dann ist auch in der Vergangenheit, und zwar seit längerem, etwas falsch gemacht worden.
Selbstverständlich ist jede Fehlerquote zu beanstanden.
Darüber sind wir uns wohl im Klaren, dass wir so etwas nicht klein schreiben wollen, nicht durchgehen lassen wollen. Dennoch muss man wissen, dass die Arbeitsämter eine große Menge anderer Aufgaben erledigt haben. Frau Kollegin Schulz, Sie haben, glaube ich, darauf hingewiesen, welche Aufgaben die Arbeitsämter zusätzlich haben. Ich will auf zwei Probleme hinweisen - eines haben Sie genannt -: die Kindergeldzahlungen.
Muss das vom Arbeitsamt gemacht werden?
Das zweite Problem ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit. So wichtig das auch ist: Wenn die Arbeitsämter an erster Stelle vermitteln sollen, dann muss das wirklich jemand anders ma
chen. Die Aufgaben der Arbeitsämter gleichen heute einem Bauchladen. Da kann die Politik sich nicht heraushalten. Dass dieser Bauchladen entstanden ist, ist auch der Politik zuzuschreiben, und zwar in allen Jahrzehnten.
Ich will auch auf die Verdienste der Bundesanstalt, unseres Landesarbeitsamtes und der Arbeitsämter im Land Brandenburg hinweisen. Das Bestreben, Arbeitslose immer wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln - wer die Projekte kennt, der weiß das -, steht an erster Stelle und wir halten das für ganz wichtig. Sich zu engagieren für die Ausbildung, für die Fortbildung und da sehr kreativ zu sein - natürlich gemeinsam mit anderen -, ist eine sehr wichtige Aufgabe, die die Arbeitsämter wahrnehmen werden.
Meine Damen und Herren, solange die Lage so ist, wie sie ist, können wir auf den zweiten Arbeitsmarkt nicht verzichten. Wir können nicht auf Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen verzichten, wir können nicht auf Strukturanpassungsmaßnahmen verzichten.
Wir in den neuen Bundesländern, wir in Brandenburg haben die Langzeitarbeitslosen und wir sollten nicht so dumm sein, uns einreden zu lassen, dass es nur an der Vermittlungsstatistik mangelt.
Denn da kann es ganz schnell geschehen, dass neue Überlegungen angestellt werden, wie - ich höre es schon -: Wir kürzen die Gelder, damit die endlich mal richtig engagiert sind und sich um Arbeitsplätze bemühen. - Wer tagtäglich mit dem Problem umgeht, weiß es anders. All denen, die solche Vorschläge unterbreiten, würde ich zu einer Rundreise durch den Osten raten. Sollen sie sich einmal hierher begeben und sich anschauen, wie es vor Ort aussieht!
Mit dem Zweistufenplan liegen die Vorschläge der Bundesregierung auf dem Tisch. Brandenburg bejaht und unterstützt diese Reformziele der Bundesanstalt. Es geht um mehr Dienstleistung im Wettbewerb, es geht um die Konzentration auf die Kernaufgabe Arbeitsvermittlung, um ein leistungsfähiges, ein kundenorientiertes Unternehmensmanagement.
Das Job-AQTIV-Gesetz - es ist hier mehrfach genannt worden wird sicherlich einen Beitrag zur Besserung der Situation leisten. Wir wissen aber auch, dass das Gesetz nicht das Allheilmittel sein kann. Jedenfalls werden mit dem Job-AQTIV-Gesetz erste Schritte zur Neuorientierung des Vermittlungsgeschäftes getan, wie die Einführung neuer Instrumente wie Profiling und Assessmentverfahren zur Analyse der individuellen Potenziale.
In der Vergangenheit wurde immer auf die Defizite der Arbeitslosen gesehen. Schauen wir doch einmal auf das, was sie können, auf das, was sie mitbringen, auf das, was sie vielleicht noch brauchen, indem wir ihnen über Modulqualifizierung weitere Qualifizierung anbieten.
Es geht auch um den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung. Da sitzen aber zwei am Tisch, die diese Vereinbarung treffen: Der eine, der den Arbeitslosen berät und ihm helfen soll - dafür ist er da und wird er auch gut bezahlt -, und natürlich der andere, der sich auch selbst bemühen muss, wenn beispielsweise Qualifizierungsmodule erforderlich sind, diese Möglichkeit auch wahrzunehmen. Dies sage ich natürlich an die Adresse der Arbeitslosen: dass sie sich auch selbst bemühen müssen. Die meisten tun das sowieso.
Es geht auch um die stärkere Einbeziehung Dritter in die Vermittlungsaktivitäten. Es ist hier von den Rednerinnen und Rednern schon sehr deutlich herausgearbeitet worden, wie man damit umgehen kann. Es wird noch darüber nachgedacht, wie das am besten funktionieren kann. Es gibt eine Arbeitsgruppe des Bundes unter hochkarätiger Leitung, die Vorschläge unterbreiten wird. Auf diese Vorschläge sollten wir warten, aber wir machen uns natürlich auch unsere eigenen Gedanken.
Ich denke, das Vermittlungsgeschäft, so wie es jetzt läuft, braucht die Konkurrenz der privaten Vermittler. Diese Konkurrenz ist in der Vergangenheit nicht voll zur Geltung gekommen. Das muss man auch eindeutig sagen.
Gleichwohl glaube ich, dass die gegenwärtige Krise der Bundesanstalt auch eine Chance in sich birgt, nämlich die Chance, flexibler zu werden, moderner zu werden, kundenorientierter und wettbewerbsorientierter zu werden und damit eine Dienstleistung anzubieten.
Bevor es an allererster Stelle - und wir sollten uns da keine Nebelgranaten um die Ohren werfen lassen - nur noch um das Thema Vermittlungsquote geht, will ich ein anderes Thema aufwerfen, nämlich die Verbleibensquote. Darüber redet kaum jemand. Aber es ist eine sehr wichtige Aussage, wie viel Menschen nach der Vermittlung, beispielsweise ein halbes Jahr danach, noch in Arbeit sind. Das ist eine wichtige Aussage auch für die neuen Bundesländer. Denn ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das in den alten Bundesländern viel günstiger aussieht als bei uns, weil bei uns eben noch viel Bewegung vorhanden ist und die Strukturen noch nicht so sind, wie wir sie gern hätten.
Wir arbeiten daran, wir reißen uns ein Bein aus. Die Landesregierung - vorrangig der Wirtschaftsminister - ist permanent unterwegs, um Ansiedlungen im Lande zustande zu bringen. Deshalb zu solchen Diskussionen wie zu Frankfurt (Oder): Ohne Risiko ist das nicht zu machen und wir müssen sehr intensiv prüfen, bevor wir dazu Ja sagen. Aber Sie haben gesehen, dass die Landesregierung sehr wohl rechtzeitig in der Lage ist zu reagieren und zu agieren.
Es gilt auch Hoffnungszeichen für die Menschen zu setzen. Ich sehe ein Hoffnungszeichen in der Steuerreform. Ich sehe ein Hoffnungszeichen im Städteumbauprogramm von Herrn Bodewig. Dazu gehört natürlich auch die Verkehrsinfrastruktur. Aber ich glaube, wir brauchen weitere Hoffnungszeichen gerade für den Osten, für die neuen Bundesländer. Ich lasse mich nicht davon abbringen, das kommunale Infrastrukturprogramm, wel
ches ich vorgeschlagen habe, weiter zu verfolgen und weiterhin große Kraft darauf zu verwenden, es in Gang zu bringen.
Wie sonst wollen wir denn in den neuen Bundesländern etwas erreichen, wenn wir nicht die Kommunen beim Schopfe fassen, die genau wissen, wo die Menschen der Schuh drückt, und die mit uns verbündet Infrastruktur - nicht ABM oder SAM -, auch soziale Infrastruktur vor Ort schaffen? Hier haben wir noch gute Chancen und gute Möglichkeiten, die wir uns nicht entgehen lassen sollten.
Ich sehe als weitere Verbündete die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Denen müssen wir den Rücken stärken. Bei allen Programmen, die wir haben, auch beim Mainzer Programm, sehen wir, da wir im Lande auch andere Programme haben - zum Beispiel das Programm „Arbeit statt Sozialhilfe” -, dass wir weiter darüber nachdenken müssen, wie man vor allem den kleinen Firmen unter die Arme greifen kann. Ich scheue mich nicht davor zu sagen, dass wir diesen helfen müssen.
Wenn sie 12 oder 15 Mitarbeiter haben, müssen sie in der Lage sein, weitere Mitarbeiter einzustellen. Denn wie sonst sollen sie es bei uns in den neuen Ländern packen? Das sieht doch jeder, der sich damit intensiv beschäftigt.
Meine Damen und Herren, ich erwarte auch - das gehört mit zum Thema-, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsämter aus ihren Sesseln herauskommen. Sie müssen in die Betriebe gehen, sie müssen in die Firmen gehen und mit denen darüber beraten, wie man weitere Konstruktionen finden kann, um Menschen in Arbeit zu bringen. Das ist einfach etwas, was wir von jedem verlangen müssen.
Meine Damen und Herren, es ist hier schon angesprochen worden, ich will es aber noch einmal betonen: Vergessen wir nicht die Jugendlichen! Vergessen wir nicht die jungen Menschen, von denen wir erwarten, dass sie gute Leistungen in der Schule bringen, gute Abschlüsse erzielen, von denen wir erwarten, dass sie ihre Lehre intensiv nutzen, um sich Wissen, Können, Fähigkeiten und Fertigkeiten anzueignen. Wir können in Brandenburg sagen, weil der Landtag das mit der entsprechenden Finanzierung so beschlossen hat: Jeder junge Mensch bekommt bei uns einen Ausbildungsplatz.
Aber was geschieht an der zweiten Schwelle, wie die Fachleute sagen? Was ist nach der Ausbildung? Hier haben wir noch erheblichen Handlungsbedarf, und zwar mithilfe des Bundes, aber auch durch eigene Anstrengungen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass Frau Konzack einen Hinweis dazu gegeben hat, wie wir versuchen wollen, zunächst einmal mit einem Pilotprojekt im Arbeitsamt Frankfurt (Oder), hierbei weiter zu kommen. Ich denke, es ist allemal vernünftig, einen Arbeitsplatz zwei jungen Menschen anzubieten, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, und ihnen zu sagen: Jeder erhält zunächst 50 % Lohn - ich bin den Arbeitsämtern dankbar, dass sie das auf 80 % anheben wollen -, und ihnen gleichzeitig eine Qualifizierung anzubieten, wobei wir uns noch einig werden müssen, inwieweit das die Arbeitsämter bezahlen und inwieweit wir mit unseren Mitteln dabei einsteigen. Auf jeden Fall ist das ein Hoffnungszeichen für junge Leute, eine Chance zu bekommen. Qualifizierung würde in dem genannten Fall bedeuten, Englisch oder Polnisch
zu lernen, je nachdem, was erforderlich ist und was gewünscht wird.
Meine Damen und Herren, Hoffnung geben gilt auch für uns als Abgeordnete, denn wir werden ja in unseren Wahlkreisen gefragt. Da bin ich der Meinung: Wir sollten Flexibilität bis zur Selbstverleugnung nicht nur von den Arbeitnehmern fordern, sondern sollten auch von den Arbeitgebern fordern sich zu bewegen, dass sie nicht sagen: Kommt zu uns nach Bayern, sondern: Wir kommen zu euch nach Brandenburg. Ihr habt die Arbeitskräfte, welche gut ausgebildet sind. Hier wollen wir uns ansiedeln.
Mir geht es schließlich nur noch darum, Sie, meine Damen und Herren, aufzurufen, insbesondere in Ihren Wahlkreisen auch dafür zu werben, dass wir über Infrastrukturprogramme - ich nenne sie nach wie vor kommunale Infrastrukturprogramme noch einmal im Osten zulegen wollen und zulegen sollten. Das muss vor allem von uns, die wir hier sind, gefordert werden. Dafür müssen wir viele Kolleginnen und Kollegen aus den alten Bundesländern einladen, damit sie sich einmal anschauen, wie es hier wirklich ist, denn die Schere klafft einfach noch zu weit auseinander. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich kann mich den Darlegungen meiner Kollegin Christel Redepenning weitgehend anschließen. Ich räume dabei ein, dass der Vorschlag der PDS-Fraktion, jedenfalls auf den ersten Blick, einen gewissen Charme hat. Auf den zweiten Blick überwiegen allerdings die Nachteile.
Das Ganze läuft auf die Schaffung neuer Verwaltungsstrukturen hinaus. Ich kenne nur einen Beauftragten, der beim Landtag angesiedelt ist, nämlich den Landesdatenschutzbeauftragten. Das ist aber eine Behörde, die über einen entsprechenden behördlichen Unterbau verfügt.
Nirgendwo in Deutschland sind die Aufgaben der Landesgleichstellungsbeauftragten so organisiert, wie es hier von der PDSFraktion vorgeschlagen wird. Eine Konstruktion der Landesgleichstellungsbeauftragten beim Landtag neben der Abteilung für Gleichstellung, Frauen und Familie im Ministerium hätte die zur Verfügungstellung zusätzlicher Haushaltsmittel zur Voraussetzung. Eine beim Landtag angesiedelte Landesgleichstellungsbeauftragte könnte die Abteilung für Gleichstellung, Frauen und Familie beim Ministerium nicht ersetzen. Frauenpolitik gehört zu den exekutiven Aufgaben, also zu den Aufgaben der Landesregierung. Deshalb haben alle Landesregierungen und auch die Bundesregierung die Frauenpolitik bei der Exekutive angesiedelt. Lassen wir es dabei, meine Damen und Herren! - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihre Frage, Frau Kollegin Richstein, kann ich mit Ja beantworten. Uns liegen solche Statistiken der Arbeitsverwaltung vor. Die Landesregierung hatte bislang keinen Anlass, deren Wahrheitsgehalt zu bezweifeln. Die Überprüfung der Vermittlungsstatistik im Arbeitsamt Frankfurt (Oder) ergab nun allerdings eine eindeutige Fehlerquote von 8,4 %. Das ist nach meinem Dafürhalten zu hoch. Ich aber sehe keinen Grund, unsere langjährige gute Zusammenarbeit mit dem Landesarbeitsamt und den regionalen Arbeitsämtern mit Misstrauen zu belasten. Wir schätzen die Arbeit der Arbeitsämter sehr. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich haben wir unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe reagiert, Frau Kollegin Birkholz. Wir dulden keine Ungleichbehandlung. Deshalb hat das MASGF als Aufsichtsbehörde der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Brandenburg mitgeteilt, dass ein derartiges Verhalten grob rechtswidrig ist und gegen die vertragsärztlichen Pflichten verstößt. Die KV Brandenburg wurde aufgefordert, nachhaltig auf ihre Mitglieder einzuwirken, die sich vertragswidrig verhalten. Gegebenenfalls seien Disziplinarmaßnahmen zu prüfen und anzuwenden.
Für uns hat die Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung Priorität, egal, bei welcher Kasse die Patienten versichert sind. Die Aufsichtsbehörde MASGF kann nicht auf den einzelnen Arzt einwirken; viele hier wissen das auch. Es gilt das Selbstverwaltungsprinzip. Daher haben wir dafür keine Kompetenz.
Inzwischen hat die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg versichert, dass sie den Vorwürfen und Beschwerden unverzüglich und energisch nachgeht. Die Sachverhalte im Hinblick auf die einzelnen Fälle sollen schnellstmöglich aufgeklärt werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch ist es nicht so weit, eine Greencard für Ärzte einführen zu müssen, Herr Kollege Wagner. Aber die Landesregierung betrachtet den drohenden Ärztemangel besonders im ländlichen Raum mit großer Sorge.
Bekanntlich hat die Kassenärztliche Vereinigung - KV - den Auftrag, die ambulante ärztliche Versorgung zu sichern. Gleichwohl muss sich auch die Politik diesem Problem stellen. Des
halb werden wir am 10. April die dafür Verantwortlichen auf einer gemeinsamen Veranstaltung zusammenbringen. Dazu gehören die Kassenärztliche Vereinigung, die Landesärztekammer, die Krankenkassen, die Landeskrankenhausgesellschaft, das Landesarbeitsamt, der Städte- und Gemeindebund und der Landkreistag. Wir wollen die Ursachen für den Ärztemangel genauer ermitteln und gemeinsam probate Lösungen finden. Wichtig ist mir dabei vor allem, den Stand der ambulanten medizinischen Versorgung auch in den ländlichen Regionen zumindest zu halten. Wir meinen, dass es auf der Suche nach Lösungen nicht schon von vornherein Tabus geben sollte. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der bundesweite Anstieg bei Todesfällen unter jungen Aussiedlern infolge Drogenkonsums ist für Brandenburg nicht zutreffend. Trotzdem sehen wir Handlungsbedarf, die Angebote der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe für bestimmte Zielgruppen zu stärken. Unser Landesprogramm gegen Sucht nennt als eine dieser Gruppen, die spezieller Angebote bedürfen, ausdrücklich auch die der jungen Aussiedlerinnen und Aussiedler.
In der Peitzer Aufnahmeeinrichtung werden Vorträge zur Suchtprävention in Deutsch und Russisch angeboten. Ambulante Suchtberatungsstellen stellen sich vor, bundesweit abgestimmte Maßnahmen sollen die Aufklärungs- und Präventionsarbeit weiter verbessern. Unter anderem wird eine Informationsbroschüre der Hauptstelle gegen Suchtgefahren in deutsch-russischer Version in den entsprechenden Einrichtungen breit gestreut. Sie klärt auf zur Suchtproblematik und erläutert das Hilfesystem.
In mehreren deutschen Städten laufen spezielle Fortbildungskurse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sucht- und Migrationsberatungsstellen. Sie sollen dazu beitragen, Suchtproblemen frühzeitiger begegnen zu können. Auch in Potsdam ist nach Konzepten der AWO und des Fachverbandes Drogen und
Rauschmittel eine solche Fortbildung geplant. Sie soll sich nicht nur mit den Suchtproblemen der Aussiedler, sondern auch mit denen anderer Zuwanderungsgruppen befassen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mir erlaubt, einmal nur das einschlägige Kompendium der von meinem Haus in der letzten Zeit selbst erstellten oder in Auftrag gegebenen Sozialberichterstattung mitzubringen.
Das sind alles Einzelberichte, die natürlich nicht den Armutsund Reichtumsbericht der Bundesregierung ersetzen sollen. Ich halte es für richtig, dass die Bundesregierung nach Jahren einen solchen Bericht vorgelegt hat. Wir alle, die wir hier im Saal anwesend sind - seien es Abgeordnete, seien es Ministerinnen oder Minister -, sind doch angetreten, um etwas gegen Ungerechtigkeit, Armut und Ausgrenzung zu tun. Deshalb halte ich es für wichtig, dass wir darüber sprechen, Schlussfolgerungen ziehen und das entsprechende Handeln einleiten. Ich will mich dem überhaupt nicht entziehen.
Aber vorhin, als es nicht um die Sozialberichterstattung, sondern um das Polizeigesetz ging, war die Forderung zu hören: Untersuchungen, Studien, Berichte, Berichte und nochmals Berichte. Das erinnert an die Situation in der DDR. Dieses Berichtswesen hat uns doch alle kaputtgemacht!
Ein sinnvolles Berichtswesen finden Sie in diesen Unterlagen, die hier mitgebracht habe. Ich nenne sie jetzt nur, weil es zu weit führte, wenn ich im Einzelnen darauf einginge: „Brandenburger Sozialindikatoren - Bevölkerung, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Einkommen, Bildung, Wohnen, Gesundheit, Behinderung, Pflege”, „Sozialpolitik im Überblick”, „Familien im Mittelpunkt”, „Menschen mit Behinderung”, „Landesaltenbericht”, „Familienbericht des Landes Brandenburg”, „Einschüler in Brandenburg - soziale Lage und Gesundheit”, „Soziale Lage und Gesundheit von jugendlichen Menschen im Land Brandenburg”.
Meine Damen und Herren, Sie sollten mich nicht missverstehen, aber wir sollten wirklich einmal innehalten und überlegen, welches Maß wir tatsächlich wollen. Wer die betreffenden Daten und Fakten erfahren möchte, der findet sie. Deshalb schließe ich mich dem an, was meine Kollegin Redepenning hier schon gesagt hat. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich teile Ihre Auffassung nicht, Frau Kollegin Dr. Schröder, die Bilanz des Mainzer Modells sei in Brandenburg durchweg negativ. Gewiss, dieses Modell ist auch kein Königsweg in der Arbeitsmarktpolitik, wenn es einen solchen überhaupt gibt. Schon gar nicht kann dieses Modell allein in den neuen Bundesländern durchschlagenden Erfolg haben. Doch fragen Sie einmal die mehr als 120 geförderten Brandenburger Arbeitslosen, wie sie darüber denken. Angesichts des strukturellen Arbeitsplatzdefizits sind auch einige Tausend Arbeitsmöglichkeiten in ganz Deutschland nicht zu verachten, die so auf den Weg gebracht werden können.
Wir hatten die Erwartungen an das Mainzer Modell aus gutem Grund nicht zu hoch geschraubt und das Modell auch zeitlich begrenzt. Schließlich ist es nicht sinnvoll, einen solchen Kombilohn auf Dauer öffentlich zu subventionieren. Täten wir das, setzte das eine endlose Kostenspirale in Gang. Das würde wohl auch Herr Eichel nicht mitmachen, denn es geht hier um Geld des Bundes.
Wir reden immer nur vom Mainzer Modell. Aber Arbeitsmarktpolitik ist viel mehr.
Kombilöhne sind doch nur ein Instrument im Rahmen all der Maßnahmen, die seit 1998 zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auf den Weg gebracht wurden. Denken Sie auch an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, an Strukturanpassungsmaßnahmen sowie an die gezielte Förderung von Frauen, von Langzeitarbeitslosen und von Sozialhilfeempfängern, zum Beispiel an das Programm „Arbeit statt Sozialhilfe”. Das sind doch ganz direkte, handfeste Hilfen. Angesichts des hohen Arbeitsplatzdefizits bleibt all das gerade für den Osten auch künftig unverzichtbar. Deswegen setzen wir diese Maßnahmen gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeit fort.
Das Vorhaben der Bundesregierung, die Arbeitslosigkeit mit diesen Instrumenten zu senken, war doch nicht aus der Luft gegriffen. Andere Situationen erfordern auch andere Maßnahmen, die so nicht geplant waren, auch Maßnahmen wie das Mainzer Modell.
Ein Weiteres: Ein die aktuellen Entwicklungen berücksichtigendes Instrument ist das Job-AQTIV-Gesetz, das die Arbeitsvermittlung und die Möglichkeiten einer Beschäftigung schaffenden Infrastrukturförderung verbessert. Wir dürfen hier aber nicht zu ungeduldig sein und Ergebnisse bereits einfordern, bevor das Projekt überhaupt richtig in Gang gekommen ist.
Da Sie mich so direkt gefragt haben, Frau Kollegin Dr. Schröder, antworte ich wie folgt: Ich würde der Bundesregierung empfehlen, diese Dinge mit besonderem Blick auf die Entwicklung im Osten fortzusetzen. Wir sind da längst über erste Signale hinaus. So begrüße ich sehr die Ankündigung des Bundeskanzlers, das zunächst bis 2003 befristete Zukunftsinvestitionsprogramm nun aus den UMTS-Erlösen bis 2007 fortzuführen.
Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass wir mit unseren verschiedenen Ansätzen Erfolg haben werden. Wenn es gelingt, das alles sinnvoll miteinander zu verknüpfen, können wir den Arbeitsmarkt entlasten. - Vielen Dank.
Frau Dr. Schröder, ich habe ausgeführt, dass die verschiedenen Maßnahmen gemeinsam zum Erfolg führen können. Das kommunale Beschäftigungs- und Infrastrukturprogramm - ich habe es „Kommunale Beschäftigungs- und Infrastrukturinitiative”
genannt - enthält Vorschläge, die weiterhin diskutiert werden. Inzwischen sind wir damit auf einer höheren Ebene gelandet und die Ministerpräsidenten setzen sich damit auseinander. Dabei geht es um die Vergabe zusätzlicher Aufträge zu Ausbau und Pflege kommunaler Infrastruktur. Es geht darum, dass die Kommunen die Maßnahmen selber steuern sollen. Wir haben diesbezüglich viel Vertrauen in die Kommunen; dass sie es verdienen, haben sie in der Vergangenheit bewiesen. Es geht um die Vergabe von globalen Zielen mit Beschäftigungswirkung und es geht um mehrjährige Laufzeiten; ich hatte fünf Jahre vorgeschlagen. Das alles kann aber nicht kurzfristig wirken. Das muss längerfristig wirken. Daran arbeiten wir.
Ich stelle das Modell nicht infrage, weil ich alle Möglichkeiten ausschöpfen will, die es gibt. Eine der Möglichkeiten ist das Mainzer Modell. Tatsache ist allerdings, dass wir das Mainzer Modell nicht dort einsetzen können, wo Arbeitsplätze fehlen. Das habe ich auch selbst schon gesagt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Bednarsky, ich kann die Frage ganz kurz beantworten.
Das Begleitgremium wird im Februar/März auf den Weg gebracht werden. Es werden nicht nur Mitglieder aus der Ebene der Landesregierung, sondern auch von Organisationen außerhalb der Landesregierung beteiligt sein.
Ich freue mich sehr, dass das Thema „Aktionsplan der Landesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen” eine so große Resonanz in der Bevölkerung gefunden hat. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einer Einschätzung sind sich die demokratischen Parteien dieses Hohen Hauses wohl einig: Die Zahl der geleisteten Überstunden ist viel zu hoch und wir müssen sie verringern. - Doch die Wege und die Instrumente dafür sehen wir unterschiedlich.
Ihre Vorschläge, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, orientieren sich meiner Meinung nach zu einseitig auf Verbot und Strafe. Auch aus ökonomischer Sicht halte ich sie für kontraproduktiv.
In der Tat werden in Deutschland jährlich bis zu 1,9 Milliarden Überstunden geleistet. Herr Homeyer hat aber Recht, wenn er sagt, dass die Zahl, die Sie für das abgelaufene Jahr genannt haben, nicht ganz stimmt. Das Forschungsinstitut der Bundesanstalt für Arbeit nennt für das Vorjahr eine andere Zahl, nämlich 1,73 Milliarden. Dennoch ist sie ungeheuer hoch. Ich streite mich nicht über diese Zahlen. Allein für Brandenburg sind es zig Millionen Überstunden, geschätzt rund 30 Millionen.
Vor allem aus arbeitsmarktpolitischen Gründen ist es notwendig, die Zahl der Überstunden deutlich und rasch abzubauen.
Das ist aber auch eine wichtige Herausforderung für das Bündnis für Arbeit.
Meine Damen und Herren, das System der freien Marktwirtschaft funktioniert nicht nach dem Prinzip „Befehl und Gehorsam”. Deshalb sage ich: Wir brauchen keine zusätzlichen Regulierungen, die auf ein Verbot von Überstunden hinauslaufen.
Auf Auftragsschwankungen und Produktionsspitzen muss ein Unternehmer auch reagieren können. Fragen Sie die Betriebsräte, sie werden es Ihnen ebenfalls sagen.
Natürlich setze ich wie mein Kollege Andreas Kuhnert auch auf die Tarifpartner, auf die Tarifautonomie, denn die Gewerkschaften haben gesagt: Wenn wir allein die Zahl der geplanten Überstunden deutlich reduzieren könnten - gemeint sind nicht die Überstunden, die so plötzlich über einen Betrieb kommen, weil es Spitzen gibt -, dann könnten wir in Deutschland etwa 300 000 ich nehme die durchschnittliche Zahl - Arbeitsplätze mehr haben. - Das muss uns schon interessieren, meine Damen und Herren.
Ich fasse zusammen: keine Sanktion für jede geleistete Überstunde, keine allgemeine Bestrafung der Betriebe und ihrer Beschäftigten, stattdessen eine politische Gesamtstrategie, die Brücken baut und Überstunden abbauen hilft. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die Finanzen komme ich gleich zu sprechen, doch zunächst zeige auch ich einmal das Plakat.
Frau Kollegin Bednarsky, Sie wissen, dass die Landesregierung am kommenden Montag der Öffentlichkeit einen Aktionsplan
vorstellen wird. Für eine hoffentlich sehr auffallende Plakataktion konnten wir drei bekannte und sehr markante Männerköpfe gewinnen. In diesem Fall müssen es Männerköpfe sein. Wir brauchten markante Männerköpfe, weil Gewalt gegen Frauen von Männern ausgeübt wird.
Es soll das Zeichen gegeben werden: Du stehst außerhalb der Gesellschaft, wenn du so handelst!
Deshalb freue ich mich sehr darüber, dass zu diesen charakteristischen, markanten Männerköpfen an erster Stelle der Herr Ministerpräsident zu zählen ist, aber auch Fußballtrainer Geyer, den Sie sicher alle kennen, und der Schauspieler Sodann, vielleicht besser bekannt als Kommissar Ehrlicher aus dem „Tatort”. Sie sollen symbolisch für unser Anliegen stehen: Keine Gewalt gegen Frauen und Kinder! Dies gibt den Auftakt für unsere Aktion, die wir mit Unterstützung aller Ressorts - darüber sind wir uns in der Landesregierung einig - mit weiteren nachhaltigen Aktivitäten dauerhaft fördern wollen.
Natürlich kostet es Geld, beispielsweise Frauenhäuser für Betroffene offen zu halten. Wir haben in Brandenburg 24 Frauenhäuser und Schutzwohnungen sowie zahlreiche Frauenzentren.
Alle Maßnahmen, die in der Verantwortung des MASGF stehen, werden aus Kapitel 70 080 Titelgruppe 65 finanziert. Ich bin sehr froh, dass nach den Haushaltsberatungen für die Frauenpolitik mehr Mittel als ursprünglich vorgesehen zur Verfügung stehen.
Doch ich komme noch einmal zu dem Aktionsplan. Mit seiner Verabschiedung hatte das Kabinett seinerzeit eindeutige Prioritäten gesetzt. Das gilt auch für die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen in Ressortverantwortlichkeit, die gegebenenfalls durch die Umschichtung von Haushaltsmitteln in den zuständigen Ressorts gewährleistet werden muss. Ich rechne fest damit, dass alle angesprochenen Ressorts ihrer Verantwortung gerecht werden. Ebenso gehe ich davon aus, dass unser Aktionsplan aufgrund unserer gemeinsamen Aktivitäten Erfolg haben wird. Vielen Dank.
Die Entstehung des Gewaltschutzgesetzes geht auf Gespräche zurück, in die ich selbst einbezogen gewesen bin. Wie Sie wissen, hat es ein solches Gesetz schon in einem anderen europäi
schen Land gegeben. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir in der Lage sind, bei Auftreten von Gewalt von Männern gegen Frauen und Kinder dafür Sorge zu tragen, dass nicht die Frauen mit den Kindern die Wohnung räumen müssen, dass sie einfach rausfliegen aus der Wohnung, sondern dass die Männer aus der Wohnung fliegen und die Frauen und Kinder darin bleiben können.
Das ist ein ganz wichtiges Anliegen der Bundesregierung gewesen. Das haben wir von der Landesebene aus unterstützt und damit werden, wenn ich das gleich anschließen darf, die Frauenhäuser nicht mehr ausschließlich in ihrer bisherigen Funktion notwendig sein, sondern wir werden sie für die Koordination gerade dieser Aufgaben dringend brauchen. Ich freue mich darüber, dass ich die deutliche Unterstützung des Hohen Hauses gerade für diesen Bereich bekommen habe.
Insgesamt standen 3 Millionen Euro zur Verfügung, nach den Kürzungen standen 2 Millionen Euro zur Verfügung und jetzt haben wir - und Sie wissen das, Sie sind ja Vorsitzende des Haushaltsausschusses - 740 000, nicht 750 000 Euro dazubekommen. Das heißt, es sind noch bestimmte Kürzungen enthalten, es ist nicht die volle Summe, die wir vorher hatten.
Ich habe, Frau Kollegin, gerade die Liste für die Förderung der Frauenhäuser in der Hand. Bei der Förderung der Frauenhäuser wird nicht gekürzt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da hier nach den Verantwortlichkeiten als Voraussetzung für eine Entschädigung gefragt wird, muss ich sagen: Dies ist Gegenstand laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Deshalb muss eine Antwort unterbleiben. Die Landesregierung verfügt über keine anderen Erkenntnisse als die ermittelnde Staatsanwaltschaft. - Danke.
Frau Abgeordnete, Sie haben präzise nach den Verantwortlichkeiten - wenn Sie in Ihre Frage schauen - als Voraussetzung für
eine Entschädigung gefragt und ich habe Ihnen die Antwort darauf gegeben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Innerhalb eines Jahres ist in Brandenburg sehr viel zum Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftätern geschehen. Die Maßnahmen sind bereits in der 1. Lesung benannt worden - deshalb will ich sie nicht noch einmal benennen -, bis hin zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen gegenüber den Straftätern.
Nun haben wir das entsprechende Gesetz des Landes geändert, um noch einmal mehr Schutz für die Menschen vor Sexualstraftätern zu erreichen. Dabei wissen wir genau, dass wir uns in einem Spannungsfeld zwischen Therapieanspruch und Sicherheit der Menschen im Lande bewegen.
Wenn wir dieses Gesetz heute verabschiedet haben, dann habe ich sehr vielen zu danken. Ich habe an erster Stelle vor allem der Expertenkommission zu danken, die rückhaltlos alle Schwachstellen aufgedeckt hat, die es im Lande gibt; da gibt es nichts zu vertuschen.
Ich habe des Weiteren den Mitgliedern dieses Hohen Hauses, den drei Ausschüssen, die sich mit dieser Materie beschäftigt haben - das waren der Rechtsausschuss und der Innenausschuss als mitberatende Ausschüsse sowie der Gesundheitsausschuss als federführender Ausschuss - dafür zu danken, dass diese schwierige Materie so gründlich, so sorgfältig beraten wurde und dass dann so rechtzeitig entschieden worden ist, dass wir
die Schlusslesung hier heute haben können. Noch einmal vielen herzlichen Dank.
Ich will aber auch hinzufügen, meine Damen und Herren, dass wir, wenn wir das PsychKG, wie wir es abgekürzt nennen, hier im Lande novelliert haben, die Probleme, die wir insgesamt haben, noch nicht gelöst haben.
Ich will an zwei Dinge erinnern. Wir hatten den Antrag auf Umkehr der Vollstreckungsfolge bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, den so genannten Rosa Riesen - ich brauche das nicht weiter auszuführen - und auch Herrn Schmökel betreffend, gestellt. Die Umkehr der Vollstreckungsfolge konnte durch das Gericht nicht angeordnet werden, obwohl hochkarätigste Gutachter aus der Bundesrepublik Deutschland - zwei Professoren dies so vorgeschlagen hatten, weil die Bundesgesetzgebung sagt, die Maßregel geht vor. Das ist nicht hinzunehmen und deshalb werden wir weiter daran arbeiten müssen, dass dies geändert wird.
Es gibt inzwischen einen Gesetzentwurf des Freistaates Bayern. Allerdings bezieht er sich nur auf die Straftäter nach § 64 Strafgesetzbuch, das heißt, auf Drogenabhängige und Alkoholabhängige, also Suchtkranke. Ich will, dass auch die Persönlichkeitsgestörten in einem solchen Gesetzentwurf mit verankert werden und dass wir den Bund so weit bewegt bekommen - ich bin selbst in der entsprechenden Landesgruppe meiner Fraktion gewesen und habe das dargestellt -, dass schlussendlich nicht mehr die Richter nur darüber entscheiden, wer in den Maßregelvollzug geht, sondern auch darüber, wer Lockerungen bekommt, wer Urlaub bekommt, denn das ist das System, welches in Europa auf dem Vormarsch ist. Das brauchen wir, um die Menschen wirklich zu schützen, und auch, um dem Therapieauftrag, den wir haben, Rechnung zu tragen. - Vielen Dank Ihnen allen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Dr. Schröder, natürlich sehen wir Handlungsbedarf, diesen Trend in den Griff zu bekommen. Wir sehen mit Sorge, dass die Zahl jugendlicher Arbeitsloser gestiegen ist. Allerdings will ich das nicht allein an der Statistik festmachen. Doch wenn wir schon bei Zahlen sind, dann muss ich auch erwähnen, dass wir im Oktober 2001 mit einer Quote von 15,1 % bei arbeitslosen Jugendlichen bis 25 Jahre knapp hinter Sachsen-Anhalt liegen, das eine Quote von 15,2 % aufweist. In absoluten Zahlen ausgedrückt gibt es in beiden Ländern mehr als 26 000 jugendliche Arbeitslose. Sachsen liegt mit 42 000 jugendlichen Arbeitslosen bei knapp 14 %, Mecklenburg-Vorpommern mit annähernd 18 000 jugendlichen Arbeitslosen bei 13,4 % und Thüringen mit 21 000 jugendlichen Arbeitslosen bei 12,4 %. Insgesamt ist die Quote in den neuen Bundesländern mit 14,5 % - das sind 151 000 jugendliche Arbeitslose - immer noch mehr als doppelt so hoch wie in den alten Ländern mit 7 % und knapp 280 000 jugendlichen Arbeitslosen.
Jetzt müssten wir endlos hinterfragen, woran das liegt. Hat Brandenburg mehr Schulabgänger als andere Länder? In welchen Bereichen sind die Jugendlichen untergekommen? Sind sie zur richtigen Zeit in richtiger Weise für den richtigen Job qualifiziert? Fahren möglicherweise mehr Mecklenburger nach Lübeck und Hamburg zur Arbeit und mehr Sachsen-Anhaltiner in den Westen? Geben andere Länder mehr Geld dafür aus? Hat das nachhaltige Effekte?
Ich bin nicht sicher, ob uns die Antworten großartig weiterbrächten; denn eine wesentliche Ursache für den negativen Trend kennen wir alle: Es ist die im ostdeutschen Vergleich unterdurchschnittliche Quote der Übernahme der Ausgebildeten in eine feste Anstellung.
Im Vergleich der letzten fünf Jahre - mit Ausnahme des Jahres 1999 - sind in Brandenburg erheblich weniger Ausgebildete von ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen worden. Während zum Beispiel im Vorjahr im Durchschnitt aller neuen Länder 46 % der Ausgebildeten übernommen worden sind, waren es in Brandenburg nur 39 %. Im Jahre 1999 waren wir schon einmal bei 50 %. Allerdings lässt sich daraus nicht ableiten, dass Brandenburger Betriebe generell übernahmeunwillig sind. Nach uns vorliegenden Daten ist die Zahl der jüngeren sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit mehreren Jahren weitgehend