Ich wünsche mir, dass mit dem Ergebnis einer Verständigung dann auch ein deutliches Ja der Beschäftigten und ihrer Interessenvertreter zur dringend notwendigen Reform der Landesforstverwaltung einhergeht. Diesen Gesprächsprozess sollten wir in den nächsten Tagen und Wochen in Ruhe vonstatten gehen lassen, ohne dass ein Beschluss des Landtages, wie von Ihnen, meine Damen und Herren von der PDS, gefordert, zum jetzigen Zeitpunkt gefasst werden sollte. - Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache angekommen. Wir kommen zur Abstimmung. Sie haben schon vernommen, dass die Fraktion der PDS namentliche Abstimmung beantragt hat.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag Drucksache 3/2754 bekannt:
Für diesen Antrag stimmten 21 Abgeordnete, gegen diesen Antrag 48. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich eröffne die Aussprache und gebe der einreichenden Fraktion das Wort. Frau Abgeordnete Große, Sie haben es.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Entwicklung der Staatlichen Schulaufsicht, insbesondere ihre inhaltliche Ausgestaltung und die Neudefinition ihrer durch die initiierte Bildungsoffensive entstehenden Aufgaben, gehört zweifellos zu den entscheidenden voranzutreibenden Innovationen, um zu besserer Qualität von Bildung zu gelangen. Reformbedarf ist also dringend angesagt, vor allem um die in der Bildungsoffensive angemahnte und in der vorliegenden Fassung des Schulgesetzes nur halbherzig festgeschriebene Stärkung der Selbstständigkeit von Schulen auch wirklich zu gewährleisten.
Seit 1991 ist die Schulaufsicht im Land Brandenburg im Wesentlichen mit der organisatorischen und strukturellen Arbeit und mit der dienstrechtlichen Ausgestaltung des Schulwesens befasst. Ich selbst habe in den zehn Jahren nach der Wende als Lehrerin sehr selten und eigentlich nur im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen und Freistellungsanträgen für Fortbildungen mit der Schulaufsichtsbehörde zu tun gehabt. Ich habe bis heute als angestellte Lehrerin keine einzige Hospitation erlebt, weil die Verbeamtungsverfahren alle Zeit der Schulräte in Anspruch genommen haben. Demzufolge habe ich auch noch keine dienstliche Beurteilung erhalten, von irgendeiner fachlichen Beratung oder Hilfe bei der Erstellung von Schulprogrammen ganz zu schweigen.
Dazu muss ich aber sagen, dass wir durchaus umtriebige, fleißige, korrekte Schulräte haben, die aber einfach schon jetzt bei einem Betreuungsschlüssel von 450 statt der vorgesehenen 350 Lehrer pro Schulrat zeitlich völlig überfordert sein müssen. Das Thema Mehrarbeit von 1 700 Kollegen wird von einer einzigen Kollegin bearbeitet. Wenn sich Schulaufsicht künftig aber nicht stärker inhaltlichen und pädagogischen Fragen, also dem Unterricht, zuwendet, ist jegliche Strukturveränderung umsonst.
Genau diese Gefahr besteht aber nun. Mit dem Haushaltsstrukturgesetz 2000 wurde die Errichtung von Regionalschulämtern festgelegt. Dies wurde begründet mit den demographischen Veränderungen nach dem Motto: Weniger Schüler, also weniger Lehrer, also weniger Schulaufsicht.
„Diese Änderung im Aufgabenprofil ermöglicht es, mit geringerem Personalbestand auszukommen, ohne das Leistungsangebot für die vor Ort am Schulleben Beteiligten einzuschränken.”
Das soll mit dem Einsparen von etwa sieben Stellen pro Schulamt erreicht werden. Es wird im Gesetz zwar eingeräumt, dass Bürgernähe aufgegeben wird, aber für die Summe der 9 Millionen DM einzusparender Gelder ist man dazu bereit.
Eltern, die zum Beispiel im Rahmen des Visitenverfahrens oder wegen anderer konkreter Probleme die Schulaufsichtsbehörde aufsuchen wollen, haben dazu nur noch begrenzte Möglichkeiten im Rahmen der Sprechzeiten. Es fallen für Eltern auch höhere Kosten an. Gleiches gilt für Lehrer.
Sowohl die Reduzierung der Zahl der Schulpsychologen als auch die dann weiteren Wege werden gerade den Betroffenen, den problembelasteten Kindern und deren Eltern, zu weiteren Schwierigkeiten verhelfen. Ich erinnere an die gestrige Kabinettsentscheidung, das Staatliche Schulamt aus dem Kreis Oberhavel künftig im Regionalschulamt Perleberg zu konzentrieren. Das sind dann 260 Kilometer, die man als Lehrer, als Betroffener, als Eltern fahren muss, von den Mitarbeitern ganz zu schweigen.
Die Schulämter gehen davon aus, dass die Stellenzuweisung schon jetzt nicht ausreicht, um die anstehenden organisatorischen Probleme und Personalfragen zu bewältigen. Die in der Bildungsoffensive zu Recht geforderte erweiterte Aufgabenbreite und die erhöhte Aufgabentiefe sind bei den entstehenden größeren Entfernungen nicht zu bewältigen. Die Reduzierung der 18 Kreisschulämter auf sechs Regionalschulämter soll bis Januar 2002 abgeschlossen sein.
Trotz der errichteten Aufbaustäbe sind vonseiten des Ministeriums noch viele Fragen ungeklärt, sodass sowohl der Zeitpunkt als auch die inhaltliche Ausgestaltung völlig hinter dem Anspruch und den Anforderungen zurückbleiben.
Symptomatisch für diese Regierung und ebenso bei allen vorangegangenen Reformen nachweisbar ist: Die Reform wird aus fiskalischen Gründen ins Leben gerufen. Den von der Reform
Ich komme zu den bisher im Zusammenhang mit der Neuorientierung der Schulämter völlig ungelösten Probleme, weswegen wir uns auf diesen Antrag verständigt haben, der übrigens die heimliche Zustimmung vieler Mitarbeiter von Schulaufsichtsbehörden und Schulverwaltungsämtern erhielt.
Vor Ort gibt es so gut wie keine Zustimmung zum Inhalt, zur Zeitschiene und zum Verfahren der Errichtung der Regionalschulämter.
Die PDS-Fraktion hat im November 2000 die Kleine Anfrage 838 so beantwortet bekommen, dass es im Rahmen der Erweiterung der Selbstständigkeit von Schulen nach § 7 des Zweiten Änderungsgesetzes zum Brandenburgischen Schulgesetz noch keine klaren Vorstellungen zur Aufgabenabschichtung gebe. Die dafür errichtete Projektgruppe hat unserer Kenntnis nach ihre Arbeit eingestellt. Zitat aus der Antwort auf die oben genannte Kleine Anfrage:
„Die Möglichkeiten der Aufgabenabschichtung werden im Zusammenhang mit der inneren Struktur der regionalen Schulämter zu entwickeln sein, wobei die Frage der zeitlichen Belastung der Schulleitungen nicht unberücksichtigt bleiben darf.”
Ebenso unklar ist, welche Aufgaben in welchem Umfang von der Oberen Schulaufsichtsbehörde auf die Schulämter abgeschichtet werden. Man kauft also die Katze im Sack.
Wenn das Ziel darin bestehen soll, dass schulaufsichtliches Handeln künftig übergehen soll vom Zielvorgeben und Kontrollieren auf das Unterstützen und Beraten und Geben differenzierter Rückmeldungen, dann ist fraglich, wie das unter zentralisierten Bedingungen besser stattfinden soll.
Die Entwicklung des Leitbildes für schulaufsichtliches Handeln ist bisher völlig unzureichend vorangetrieben worden. Das durchaus richtige Anliegen bedarf der Schulaufsicht vor Ort und einer intensiven fachlichen Vorbereitung der Schulräte und Mitarbeiter.
Nicht geklärt ist die gesamte personalrechtliche Problematik. Während die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulaufsichtsbehörde beim Landkreis angestellt sind - im Übrigen mit völlig unterschiedlichen Vergütungen - und von diesem bisher personalrechtlich vertreten wurden, haben Schulräte gar keine personalrechtliche Vertretung. Sie müssen sich aber an einem noch nicht ausgereiften Ausschreibungsverfahren beteiligen.
Nicht geklärt ist außerdem, in welcher Form und mit welcher inhaltlichen Ausrichtung die Pädagogischen Landesinstitute angegliedert werden sollen, z. B. inwiefern die Leiter der Pädagogischen Landesinstitute schulaufsichtliche Aufgaben wahr
nehmen sollen. Diese Strukturdebatte findet in einer Zeit statt, in der die Pädagogischen Landesinstitute wahrlich wichtigere Aufgaben zu lösen haben, nämlich die der Erarbeitung eines Rahmenplanes und die der Organisation und Fortbildung zur Umsetzung der Medienoffensive.
Nicht geklärt ist die Frage der Einrichtung der Rechtsstellen bei den Schulämtern. Die Liste der bisher völlig ungeklärten Probleme ließe sich fortsetzen. Wie fast immer in diesem Land sind Strukturen vor den Inhalten festgelegt worden und - ebenfalls wie immer - unter fiskalischem Druck. Die Staatlichen Schulämter sind im Moment überwiegend mit sich selbst beschäftigt. Angesichts der zum Schuljahresende zu lösenden Aufgaben im Bereich des Ü-7-Verfahrens, der personellen Ausstattung der Schulen aufgrund des Lehrerwegganges und der Vorbereitung des neuen Schuljahres, ist die Neuorientierung der Schulämter bis zum Januar 2002 gegenüber allen Betroffenen unverantwortlich.
Ohne fundiertes inhaltliches Konzept muss sie zum Scheitern verurteilt sein. Wir fordern daher die Landesregierung auf, zuerst ein Konzept vorzulegen, welches alle noch offenen Fragen aufgreift, den Termindruck zu beseitigen und im Zuge der inhaltlichen Vorbereitung das gesamte Projekt noch einmal bezüglich seiner Sinnhaftigkeit auf den Prüfstand zu stellen. Vielen Dank!
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Große. - Das Wort geht an die SPD-Fraktion. Frau Abgeordnete Siebke, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich einige Sätze zum Antrag der PDS-Fraktion sagen. Richtig ist, was Frau Große gesagt hat: dass die Reform der Schulämter Bestandteil des Haushaltsstrukturgesetzes ist. Dieses Gesetz ist von diesem Haus verabschiedet worden, hat also Gesetzeskraft. Richtig ist auch, dass fiskalische Hintergründe dabei durchaus eine Rolle gespielt haben und dass die sinkenden Schülerzahlen unter diesem Aspekt zu berücksichtigen sind.
Gestern ist die Entscheidung über die Standorte der Schulämter im Kabinett getroffen worden. Ob man mit jedem Standort so einverstanden ist oder nicht, sei dahingestellt. Ich möchte aber auch sagen: Wir haben die Staatliche Schulaufsicht im Schulgesetz geregelt. Sie zu organisieren ist nicht Aufgabe des Parlamentes, sondern es ist die Aufgabe der Landesregierung, das auf der Grundlage des Gesetzes zu tun. Wir sollten die Landesregierung nicht aus der Verantwortung nehmen, sondern sie soll ihrer Aufgabe gerecht werden können. Wir schauen natürlich, was dort passiert, weil Qualität von Schule nicht losgelöst von der Aufgabenwahrnehmung der Schulaufsicht zu sehen ist. Das wissen alle. Ich stimme dem zu, dass die Beratung in der letzten Zeit aus den Gründen, die Frau Große genannt hat, zu kurz gekommen ist.