Dagmar Ziegler

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Karney, das Investitionszulagengesetz 2005 gewährt für betriebliche Investitionen in den Jahren 2005 und 2006 Investitionszulagen im verarbeitenden Gewerbe und im Bereich der produktionsnahen Dienstleistungen. Die Fördersätze der Vorgängerregelung wurden beibehalten und betragen grundsätzlich 12,5 % und für Betriebe im Randgebiet des Fördergebietes 15 %. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung der EU-Kommission erhalten eine erhöhte Förderung, die zwischen 20 und 27,5 % liegt. Der Kreis der Förderberechtigten ist gegenüber dem seit 2002 geltenden Rechtszustand unverändert geblieben. Er umfasst also nur Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen. Betriebe des Handwerks und des innerstädtischen Handels konnten letztmalig für Investitionen des Jahres 2001 eine Investitionszulage in Anspruch nehmen.
Zu der von Ihnen gestellten Frage ist daher noch einmal klarzustellen, dass für die Handwerksbetriebe in Brandenburg die Investitionszulage bereits seit dem Investitionsjahr 2002 entfallen ist. Die finanziellen Auswirkungen lassen sich detailliert nur für die Investitionsjahre 1999 und 2000 beziffern. Für diese Jahre liegen gesonderte, manuell erfasste Daten vor. Danach sind an Handwerksbetriebe des Landes Brandenburg jeweils ca. 26 Millionen DM ausgezahlt worden. Der Förderbetrag für 2001 dürfte also schätzungsweise in ähnlicher Größenordnung liegen, wurde aber nicht mehr statistisch erfasst.
Der Vollständigkeit halber ist noch anzumerken, dass manche Handwerksbetriebe auch dem Bereich des verarbeitenden Gewerbes zugeordnet werden können. Für diese Handwerksbetriebe waren nach alter Rechtslage auch die Investitionen der Jahre 2002 bis 2004 begünstigt.
Falls diese Handwerksbetriebe auch in den Jahren 2005 und 2006 zum verarbeitenden Gewerbe rechnen, bleibt die Begünstigung für diesen Zeitraum erhalten. Belastbare Angaben zum Anteil der Handwerksbetriebe, die nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige auch zum verarbeitenden Gewerbe gehören, liegen mir leider nicht vor.
Ich kann Ihnen auf Wunsch die Zahlen der Beträge, die 1999 und 2000 ausgezahlt wurden, zur Verfügung stellen.
Das kann man leider nicht so beziffern. Ich sagte, die 26 Millionen DM, die in etwa ausgezahlt worden wären und nicht mehr ausgezahlt wurden, wurden statistisch nicht erhoben. Es ist leider nicht errechenbar.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Wehlan, die Bundesregierung hat, wie Ihnen bekannt ist, zwischenzeitlich Rechtsmittel gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22. Januar eingelegt. Mit einer Entscheidung über das Rechtsmittel ist, jedenfalls dem Vernehmen nach, im nächsten Jahr wohl nicht mehr zu rechnen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist die Bundesregierung gehalten, die Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform entsprechend zu ändern. Bis dahin besteht die geltende Rechtslage jedoch fort. Die Durststrecke bis zu einer endgültigen Klärung ist für alle Beteiligten, insbesondere für die betroffenen Bodenreformerben - das will ich ausdrücklich betonen -, zweifelsohne unbefriedigend.
Vor diesem Hintergrund hat mein Haus im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten entschieden, den Vollzug von Maßnahmen zur Durchsetzung der Ansprüche des Landes auszusetzen. Dementsprechend macht das Land auch seine Rechte auf die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch nicht ohne die Zustimmung der Betroffenen geltend.
Auch die Erstattung von Anwaltskosten an das Land wird derzeit nicht durchgesetzt. Die zuständigen Liegenschafts- und Bauämter sind entsprechend angewiesen worden. Bei der Vielzahl der Grundstücke ist allerdings nicht völlig auszuschließen, dass es dennoch vereinzelt zu solchen Maßnahmen gekommen ist. Soweit möglich, sind die Ämter in diesen Fällen um Abhilfe bemüht. Wenn Sie Kenntnis davon erlangt haben, bitte ich, das an mich weiterzuleiten.
Gleichwohl ist das Land aber bereits haushaltsrechtlich gehalten, seine nach weiter geltender Rechtslage bestehenden Ansprüche bis zu einer abschließenden Klärung vorsorglich zu sichern - ausdrücklich nur zu sichern und nicht durchzusetzen. Das erfolgt im Wege einer Vormerkung, die in diesen Fällen zugunsten des Landes im Grundbuch eingetragen wird. Die Vormerkung ist ein reines Sicherungsmittel, mit dem eine Änderung der Eigentumslage am Grundstück nicht verbunden ist und durch das die Rechtsposition der Bodenreformerben lediglich vorläufig und nur in unbedingt notwendigem Maße bis zu der - hoffentlich baldigen - Klärung eingeschränkt wird. - Vielen Dank.
Wir warten diesbezüglich die Rechtsprechung ab und werden dann danach handeln. Doch zurzeit müssen wir entsprechend der bisherigen Rechtslage vorgehen, auch dort, wo schon Maßnahmen vollzogen sind.
- Nein, es wird nicht weiter veräußert, es sei denn, die Erben sind damit einverstanden. Mit Zustimmung der Erben ist natürlich auch eine Veräußerung möglich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, diese Listen existieren. Darin sind Erkenntnisse über betriebliches und sonstiges Vermögen enthalten.
Im Zuge der Enteignung von Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten sollten diese Enteignungen, wie Sie richtig sagten, vorgenommen werden, wurden aber dann von der Landeskommission für Sequestrierung und Beschlagnahme zur Rückgabe vorgeschlagen.
Diese kreisbezogenen B-Listen befinden sich im Bundesarchiv sowie im Landeshauptarchiv Brandenburg. Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen und die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen fordern die Listen im Rahmen der Bearbeitung vermögensrechtlicher Rückgabeansprüche immer an und beziehen diese Listen auch in die Entscheidungsfindung ein.
Die B-Listen werden für die Beantwortung der Frage, ob es seinerzeit zu einer Enteignung gekommen ist oder nicht, herangezogen. Im Zuge der weiteren Sachverhaltsaufklärung werden diese dann das rechtliche Schicksal der betreffenden Vermögenswerte bestimmen.
Eine Information der Eigentümer über die Existenz dieser B-Listen erfolgt regelmäßig im Rahmen der jeweiligen Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Darstellung des Sachverhalts und dessen rechtlicher Würdigung. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Vietze, Ihre Frage zielt darauf ab, ob man die Bezüge der Geschäftsführer in Abhängigkeit vom Unternehmenserfolg bemessen soll. Ich sage Ihnen dazu etwas zum Status quo, weil Ihre Frage in die Zukunft gerichtet ist.
Selbstverständlich teile ich Ihre Auffassung, dass dies so geschehen muss. In einer Vielzahl unserer landeseigenen oder mehrheitlich im Landesbesitz befindlichen Unternehmen ist das auch bereits der Fall. Dies bitte ich Sie zur Kenntnis zu nehmen. Dies gilt zum Beispiel für die Lotto GmbH, für die ZAB oder für die BBG. Das wird aber nicht in Form von Gehaltskürzungen gemacht, wie das nach dem von Ihnen vorgetragenen Zitat in Berlin der Fall sein soll. Ich weiß gar nicht, wie das dort gehen soll, weil ein einseitiger Eingriff in bestehende Verträge rechtlich gar nicht möglich ist. Verträge müssen ja so eingehalten werden, wie sie einmal geschlossen worden sind.
Wir haben es bei unseren Vorstandsmitgliedern durch Verhandlungen aber erreicht, dass der maßgebliche Teil der Bezüge variabel und leistungs- und erfolgsabhängig gezahlt wird. Entsprechende Vergütungselemente bei einer - so möchte ich sagen - zurückhaltend angemessenen Grundvergütung haben wir bei einer zunehmenden Zahl der Unternehmen eingeführt. Wir haben Ziele vereinbart, bei deren Erreichung dann natürlich auch entsprechende Leistungsvergütungen gezahlt werden. Bei der Brandenburg Lotto GmbH ist das exemplarisch so umgesetzt worden. Sie wissen aber auch, dass das Land als ein Gesellschafter so etwas nicht allein zu bestimmen oder festzulegen hat, sondern dass entsprechend dem Jahresabschluss nach Erteilung des Testats durch die Abschlussprüfer der Aufsichtsrat jeweils zu entscheiden hat, ob das leistungsbezogene Gehalt gezahlt wird oder nicht. - Vielen Dank.
Wir überprüfen das laufend und Sie wissen, dass der Geschäftsbesorgungsvertrag einer Gesellschaft wie der BBG gerade erst neu geschlossen worden ist und darin auch Leistungselemente Eingang gefunden haben. Daran sehen Sie, dass das ein laufender Prozess ist. Eine Neiddebatte wollen wir hier nicht aufmachen. Die Geschäftsführer werden leistungsorientiert bezahlt. Das werden wir auch künftig so handhaben. Ich gebe Ihnen völlig Recht, dass das im Vordergrund stehen muss. Leistung muss bezahlt werden, sie muss auch entsprechend bezahlt werden und darf nicht minimalistisch veranschlagt werden, weil es dem Landeshaushalt schlecht geht; denn wir wollen ja Leistung haben. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur noch einige Worte. Wir haben es geschafft, dass dieser Nachtragshaushalt gefahren werden kann, ohne noch einmal am Kreditmarkt neue Schulden machen zu müssen.
Wir haben das geschafft, weil wir den Jahresabschluss 2003 ohne Fehlbetrag erreicht haben. Das war natürlich nur aufgrund einer restriktiven Haushaltsbewirtschaftung möglich. Das ist völlig klar. Wir haben es außerdem geschafft, zwischen 2001 und 2004 die Ausgaben je Einwohner zu senken, nämlich von 3 850 Euro im Jahr 2001 auf 3 727 Euro im Jahr 2003. Das
heißt, Konsolidierung des Haushaltes gelingt tatsächlich und für Politik haben wir, wenn man die Zinsen abrechnet und bereinigt, pro Kopf rund 3 420 Euro ausgegeben.
Das heißt, primär sind die Ausgaben um 5 % gesunken. Konsolidierung des Haushaltes gelingt, und das trotz der starken Einnahmeverluste, die wir hinnehmen mussten. Mehr war mit einer fehlenden Milliarde jährlich in den letzten drei Jahren nicht zu machen. Das muss man auch eingestehen. Dass trotzdem im Land immer noch Politik stattfindet, sieht man an den Hochschulbauten, den Schulbaumaßnahmen und in vielen anderen Bereichen.
Aber man kann nicht A sagen und B vergessen. Wenn weniger Einnahmen da sind, schlägt sich das auf Kommunen und Land nieder, und das im Verbund von 25,3 %. Das müssten jetzt alle begriffen haben.
Es ist auch nicht richtig, mit dem Samuraischwert durch die Presselandschaft zu ziehen und zu sagen, dass wir mutlos unsere Haushaltspolitik vollführten. Wer das, was wir geleistet haben, so abqualifiziert, der sollte dann auch so mutig sein zu sagen, in welchen Handlungsfeldern wir strikte Einsparvorschläge durchsetzen sollen.
Nein, danke.
Ich will nur noch kurz auf Frau Osten eingehen, für Weiteres fehlt mir die Zeit.
Wir haben keine Reserven. Wenn weniger Zinsen anfallen sollen, dann heißt das - das hat Herr Lunacek gesagt - weniger Schuldenaufnahme. Das ist Ihr erklärtes Ziel. Dass wir unser Konsolidierungsziel, bis 2002 auf null zu kommen, nicht erreicht haben, wie Sie wissen, ist den fehlenden Einnahmen geschuldet.
Zum Abschluss will ich Ihnen sagen: Wir sind mit unserer Haushaltssperre von 15 % das einzige Land, das so maßvoll mit dieser Maßnahme umgeht. In ganz Ostdeutschland gibt es ansonsten höhere Bewirtschaftungsrestriktionen. Darüber sind wir sehr froh. Wir warten die Mai-Steuerschätzung ab. Nichts wäre schlimmer, als wenn wir nach der Mai-Steuerschätzung, im Juni oder Juli, kurz vor den Wahlen, vor der Frage stünden, eine Haushaltssperre auszusprechen. Das ist verantwortungsvolle Haushaltspolitik. - Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Dezember 2001 ist mit dem Haushaltsstrukturgesetz die Auflösung des Sondervermögens für die Zeit nach dem 30.06.2002 gesetzlich festgelegt worden. Diese gesetzliche Regelung gibt uns zum einen die Möglichkeit zur Fortsetzung des verfassungsrechtlich verankerten Konversionsauftrages im Land Brandenburg. Hier sind Ängste völlig unbegründet. Ich bitte auch, das, was in der Verfassung steht, nicht immer zu benutzen, um auf dieses Pferd zu springen, Ängste im Land zu schüren, dass sich irgendjemand per Änderung dieses Gesetzes an das Geld heranmachen und diese Aufgabe nicht mehr wahrnehmen will. Das ist schlichtweg falsch und unseriös.
Zum anderen werden wir alle Voraussetzungen dafür schaffen, dass der bisher praktizierte kombinierte Einsatz von Mitteln des Sondervermögens und von Fördermitteln der einschlägigen Förderprogramme der Landesregierung auch künftig sichergestellt ist.
Der Hauptgedanke der Gesetzesänderung liegt aber in der Absicherung gegen die mit den Liegenschaften verbundenen Risiken. Zwar kann die Übernahme nicht zur Entlastung des Landeshaushalts führen - da die Risiken nun einmal vorhanden sind -, entscheidend ist jedoch, dass in verfassungskonformer Weise die Kontrolle und die Entscheidungsmöglichkeit des Parlaments bezüglich der Verwaltung und Verwertung der WGT-Liegenschaften auf der Grundlage transparenter Planungen gewährleistet werden.
Die im Gesetz vorgeschriebenen jährlichen Berichtspflichten bieten dem Parlament die Möglichkeit, die Realisierung des mit dem jeweiligen Haushalt verabschiedeten Plans zu prüfen. Mit § 3 des Gesetzes wird nach wie vor das wesentliche Ziel festgeschrieben, WGT-Liegenschaften zur Förderung der Entwicklung des Landes einzusetzen. Dieses Ziel wurde bereits in den vergangenen Jahren erfolgreich verfolgt. Wie Sie wissen, kann man an vielen Standorten im Land begutachten, wie strukturpolitische Aufgaben mit Leben erfüllt worden sind. Innerstädtische Schandflecke konnten beseitigt und an ihrer Stelle Wohnraum geschaffen werden. Darüber hinaus wurden Gewerbeflächen auf Flugplätzen an Ansiedlungswillige ver
kauft. Versiegelte Flächen wurden renaturiert und durch Wanderwege erlebbar gemacht. Damit ist heute auf rund 58 600 ha des ehemaligen WGT-Liegenschaftsbestandes eine zivile Nutzung gewährleistet.
Trotz dieser guten Ergebnisse stellt sich aber die Frage, ob die Erlöse aus der Verwertung von WGT-Liegenschaften künftig ausreichen, um die Kosten zu decken. Ich denke dabei insbesondere an die notwendigen Rückstellungen und sonstige vermarktungsvorbereitende Tätigkeiten. Wie Sie wissen, sind die Filetstücke weg und die vorbereitenden Maßnahmen werden immer teurer.
Wir gehen gegenwärtig davon aus, dass die Einnahmen unter Inanspruchnahme von Rücklagen bis zum Jahre 2005 sicherstellen, dass auch die Ausgaben gedeckt sind. Von diesem Zeitpunkt an jedoch wird die Konstruktion als revolvierender Fonds voraussichtlich nicht mehr tragfähig sein, da - wie ich bereits sagte - die so genannten Filetstücke weg sind und wir das Portfolio nur mühsam loswerden. Den größten Teil werden wir verkaufen bzw. verpachten können, aber am Ende auch einen Restbestand haben. Damit komme ich auf die BBG. Es ist völlig offen, welche Gesellschaft - oder ein privater Dritter nach der Auflösung des WGT-Sondervermögens und nach Abschluss des Stufenplans das dann im Jahre 2006 übernimmt. Dass diese Aufgabe erledigt werden muss, ist jedoch klar. Dies wird auch über das Jahr 2006 hinaus notwendig sein.
Ich will noch kurz etwas zu Herrn Domres Äußerungen sagen, dass ausgelagerte Aufgaben wieder ins MdF verlagert würden. Nennen Sie mir bitte eine Aufgabe, die wieder ins MdF verlagert würde! An der Aufgabenwahrnehmung der BBG wird nichts geändert. Den Beiratsbeschluss, der mir empfiehlt, dass ich das nicht mehr ins Parlament einbringen soll, obwohl das schon durch die 1. Lesung gegangen ist, finde ich schon merkwürdig bzw. lustig, zumal mehrere Abgeordnete - auch Herr Domres - diesem Beirat angehören.
Die BBG feiert im Frühjahr - das will ich zum Abschluss sagen - ihr zehnjähriges Bestehen. Auf der dazu stattfindenden Veranstaltung wird von den Bürgermeistern, wird von den Städten die erfolgreiche zehnjährige Konversion in unserem Lande dokumentiert. Ich bitte alle Landtagsabgeordneten, die Einladung dazu anzunehmen. Gehen Sie dorthin, schauen Sie, welche Erfolge wir mit der Konversion - da gibt es auch keine Konkurrenzkämpfe zwischen den Ministerien, sondern diese Aufgabe wird gemeinsam gelöst - erreicht haben. Reden Sie diese Erfolge nicht klein - das tut zum Glück auch niemand - und bringen Sie das nicht in Zusammenhang mit der Überführung des Sondervermögens in den Haushalt. Das dient dem Parlament.
Wenn von der DVU-Fraktion gesagt wird - auch das finde ich lustig -, dass man Angst davor habe, dass diese Mittel dann woandershin gingen, dann hat das Parlament offensichtlich Angst vor sich selbst. - Vielen Dank.
Herr Kliesch, ab 2006 oder 2007 werden wir tatsächlich überlegen müssen, wie mit den Restliegenschaften umgegangen werden soll, nämlich dann, wenn über Bewirtschaftungskosten, Bewachungskosten, Umzäunung usw. nachgedacht werden muss. Wir sind froh, wenn wir diese Ausgaben dann nicht mehr tragen müssen. Mir persönlich wäre es auch lieb, wenn diese Flächen dann kostenlos an Gemeinden - sofern Entwicklungschancen bestehen - abgegeben würden. Aber das ist heute nicht entscheidungsreif; denn unser Auftrag und der Auftrag der BBG lautet: Vermarktung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beginnen heute die Beratung über den Nachtragshaushalt 2004. Mit dieser Nachsteuerung des Haushalts löst die Landesregierung ihre Zusage aus dem Vorsommer ein, den Kommunen zusätzliche finanzielle Mittel dann zur Verfügung zu stellen, wenn die Bundesreformen nicht für die im Sommer 2003 für notwendig gehaltene finanzielle Entlastung sorgen.
Bei der Verabschiedung des Regierungsentwurfs im letzten August sind wir auf der Grundlage der damaligen Gesetzentwürfe davon ausgegangen, dass die Kommunen aus den Bundesreformen um rund 80 Millionen Euro entlastet werden. Damit wäre nicht zuletzt die mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2004 durchgeführte Abrechnung des Steuerverbundes 2002 für die Kommunen leichter zu verkraften.
Diese Erwartung hat sich leider nicht erfüllt. Die beschlossenen Bundesreformen unterscheiden sich von den Entwürfen des Sommers sehr deutlich. Kernelement der Gemeindefinanzreform ist die deutliche Absenkung der Gewerbesteuerumlage. Eine grundlegende Reform der Gewerbesteuer ist jedoch nicht gelungen.
Entgegen den Planungen im Sommer des Jahres wird Hartz IV erst zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Bis dahin werden die Kommunen zu prüfen haben, ob sie von der im Gesetz vorgesehenen Option Gebrauch machen, die Betreuung der Bezieher des Arbeitslosengeldes II zu übernehmen. Die finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzes lassen sich derzeit sowohl hinsichtlich des Landeshaushalts als auch hinsichtlich der Haushalte der Kommunen nicht einschätzen. Auf Bundesebene wird gerade ein entsprechender Gesetzentwurf erarbeitet, der dem Vernehmen nach eine direkte Finanzbeziehung zwischen dem Bund und den Kommunen vorsieht, was, wie Sie wissen, aus verfassungsrechtlicher Sicht absolutes Neuland bedeuten würde. Fest steht, dass die Übertragung der Kosten der Unterkunft in kommunale Verantwortung für die Kommunen ein finanzielles Risiko darstellt, das sie derzeit nicht abschließend einschätzen können. Die Landesregierung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicherstellen, dass die hieraus resultierenden Belastungen die Entlastungen nicht zunichte machen.
Die bis 01.01.2004 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen stellen für unseren Landeshaushalt hinsichtlich der zu erwartenden Mindereinnahmen in Höhe von 25 Millionen Euro aber eine beherrschbare Größe dar. In diesem Betrag sind eventuelle Einnahmen aus dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit nicht berücksichtigt, weil sie noch nicht quantifizierbar sind.
Damit ist im Vermittlungsausschuss gegenüber den ursprünglichen Gesetzentwürfen ein, wie ich meine, solider Kompromiss gefunden worden.
Ungünstiger stellt sich die Situation für unsere Kommunen dar. Nach unseren Berechnungen können sie in diesem Jahr aus den Bundesreformen per saldo zwar mit Entlastungen in Höhe von rund 25 Millionen Euro rechnen; das ist jedoch deutlich weniger, als noch im August vorigen Jahres angenommen wurde. Die Landesregierung steht aber zu ihrer Zusage und erhöht deshalb die Finanzzuweisungen an die Kommunen um 55 Millionen Euro. Damit erweisen wir uns den Kommunen gegenüber als verlässlicher Partner.
In diesem Zusammenhang muss ich zu den letzten Presseveröffentlichungen der PDS, sehr geehrte Frau Osten, sehr geehrter Herr Domres, Folgendes deutlich sagen: Wir verwahren uns gegen den Vorwurf, wir würden die Kommunen des Landes betrügen. Wir sind uns sehr wohl dessen bewusst, dass sich viele Kommunen des Landes in einer sehr schwierigen finanziellen Situation befinden. Wir müssen einen fairen Interessenausgleich zwischen den Kommunen und dem Land finden. Aber Sie wissen, wenn Sie richtig rechnen können, dass 40 Millionen Euro Entlastung und 15 Millionen Euro Belastung im Saldo eine Entlastung von 25 Millionen Euro bedeuten und dass damit 55 Millionen Euro auszugleichen sind. Diesen Ausgleich nehmen wir auch vor. Ich würde mich freuen, Herr Domres, wenn Sie nachher auf die von Ihnen genannte Zahl von, ich glaube, 140 Millionen Euro eingingen und erklärten, wie diese Zahl rechnerisch zustande kommt; denn die Belastung von 40 Millionen Euro aus der Gewerbesteuerumlage ist nicht nachvollziehbar.
Durch die rasche Verabschiedung des Nachtragshaushalts erfahren Kommunen auch sehr früh in diesem Jahr eine angemessene Stärkung ihrer Finanzausstattung und erhalten zusätzliche Planungssicherheit. Wie Sie wissen, wäre ich als Finanzministerin natürlich sehr dafür gewesen, die Mai-Steuerschätzung abzuwarten. Aber ich glaube, wir haben auch insoweit hiermit den richtigen Weg gewählt, um klarzumachen, dass wir den Kommunen die versprochenen Mittel auch zukommen lassen.
Wir werden den erhöhten Finanzrahmen abdecken können, ohne den Haushalt mit zusätzlichen Schuldenaufnahmen auszuweiten. Das ist dank der restriktiven Haushaltsführung des vergangenen Jahres gelungen. Es ist uns auch deshalb gelungen, weil wir die Ergebnisse der Steuerschätzung in sehr restriktiver Form in unsere Haushaltsplanung übernommen haben. Wir sind damit unter den Annahmen des Bundes und der Wirtschaftsforschungsinstitute geblieben. Auch deshalb haben wir die gute Ergebnislage des Jahres 2003 verzeichnen können.
Damit haben wir eine deutliche Trendwende in der Finanzpolitik einleiten können. Erstmals seit 1998 ist es uns wieder gelungen, keinen zusätzlichen Fehlbetrag im Jahr zu produzieren;
im Gegenteil haben wir uns durch nicht ausgeschöpfte Kreditaufnahmen Freiräume geschaffen. Wir gehören damit zu den wenigen Ländern, deren Planungen sich erfüllt haben, die also nicht noch einmal das Defizit erhöhen mussten. Dies sollten Sie honorieren, statt Bekanntheiten zu verbreiten wie die, dass wir nur 40 % unserer Einnahmen aus eigenen Einnahmen rekrutieren. Das sind altbekannte Tatsachen. Sie sollten stattdessen besser die Haushaltsführung stützen, indem Sie den Haushalt einschließlich der Haushaltssperre, die verhängt werden musste, ordentlich und progressiv begleiten.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass nicht etwa 15 % des Gesamtetats gesperrt worden sind - das ist eine Unwahrheit, die sich zumindest in der Presse so wiederfindet -, sondern dass es nur 15 % der Hauptgruppen 5 bis 8 sind. Das ist eine schwierige Materie, die manchmal wohl auch die Presse falsch darstellt. Gleichwohl sollten wir bei der Wahrheit zu bleiben versuchen und hier zu der Feststellung gelangen, dass das verkraftbar ist. Es ist ja wichtig, im laufenden Verfahren zu wissen, wie sich unsere Einnahmen entwickeln, statt hinterher zu erfahren, dass die Einnahmen wieder einmal nicht gereicht haben und wir am Ende nachsteuern müssen. Das fällt uns im Lande weitaus schwerer, als rechtzeitig Vorsorge zu treffen. - Dies hat uns im letzten Jahr geholfen und wird auch in diesem Jahr für eine solide Finanzpolitik sorgen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Domres, ich könnte mich eigentlich meinen Vorrednern nahtlos anschließen, um Zeit zu sparen. Aber wie alles im Leben stellt auch das, was im Vermittlungsausschuss als Ergebnis herausgekommen ist, einen Kompromiss dar, nämlich zwischen der Balance der angestrebten Entlastung der privaten Haushalte und der Unternehmen auf der einen Seite und der Belastung der öffentlichen Haushalte auf der anderen Seite.
Wir wissen, dass in der Diskussion um eine Reform der Gemeindefinanzen die vorgesehenen Veränderungen für die Kommunen und die Wirtschaft auch hätten verstärkt negativ wirken können. Diese Befürchtungen konnten wir durch diesen Kompromiss abwenden. Wir haben dafür gesorgt, dass es erstens zu keinen unverträglichen Verschiebungen des Gewerbesteueraufkommens zwischen den Gemeinden kommt. Wir haben zweitens dafür gesorgt, dass es zu keiner Verlagerung der Gewerbesteuerbelastung auf kleinere Unternehmen zugunsten der großen Unternehmen kommt, indem sowohl eine Tarifsenkung bei den großen als auch eine Tariferhöhung bei den kleinen vermieden werden konnte. Wir haben drittens erreicht, dass auch bei den ostdeutschen Gemeinden ein Mehraufkommen ankommt.
Aber - das ist völlig klar - auch diese Reform kann nicht gewährleisten, dass alle Gemeinden unmittelbar und sofort an den Mehreinnahmen partizipieren. Gemeinden mit hohem Gewerbesteueraufkommen erfahren durch die Absenkung der Umlage logischerweise eine wesentlich stärkere Entlastung als
Gemeinden mit geringem Gewerbesteueraufkommen. Da im Flächenland Brandenburg mit einer deutlichen Konzentration unserer Unternehmen auf den so genannten Speckgürtel um Berlin herum etwa die Hälfte der Gemeinden bisher über keinerlei Gewerbesteuereinnahmen verfügt, ist auch klar, dass diese durch die Absenkung nicht unmittelbar profitieren können.
Hinsichtlich Hartz IV werden wir die Entwicklung selbstverständlich sehr genau beobachten, nicht nur beobachten, sondern drei Ministerien werden sich sehr stark einbringen. Es liegt in der Natur einer Landesregierung, dass auch die Interessen der Kommunen gewahrt werden. Wir wissen - das hatte ich bereits ausgeführt -, dass die Kommunen ein finanzielles Risiko tragen, wenn sie zukünftig für die Kosten der Unterkunft verantwortlich sein werden. Aber, wie gesagt, wir werden dafür sorgen, dass für die Kommunen am Ende weiterhin eine finanzielle Entlastung übrig bleibt und durch diese Risiken nicht überkompensiert wird. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich mich bei der Fraktion der PDS auch für diesen zweiten Antrag zu einer soliden finanziellen Grundlage der EU-Förderpolitik nach 2006 bedanken. Die Intention Ihres Antrages deckt sich nach wie vor in weiten Teilen mit der Politik der Regierungsfraktionen und der Landesregierung, das Wohl unseres Landes in seiner Entwicklung in allen Regionen auch in Partnerschaft mit der EU und auf der Basis solider Staatsfinanzen im Europa der Fünfundzwanzig zu sichern. Ohne die finanzielle Unterstützung aus den EU-Strukturfonds auch nach 2006 würde dieses Ziel sehr stark beeinträchtigt, und zwar - ich möchte das noch einmal betonen ganz besonders stark in den Grenzregionen an der Oder durch den zunehmenden Wettbewerbsdruck von der anderen Seite der zukünftigen EU-Binnengrenze. In all diesen Punkten befinden wir uns weiterhin in vollständiger Übereinstimmung.
Es gilt auch weiterhin, dass über die zukünftige finanzielle Ausstattung und die Zuordnung der Regionen zu den Zielen noch keine sicheren Aussagen möglich sind. Fragen wie „Bleiben wir ganz oder nur teilweise Ziel-1-Gebiet?“ oder „Wie wird der statistische Effekt in Bezug auf die Überschreitung der 75%-Grenze für Ziel 1 und die damit verbundene Höchstförderung kompensiert?“ können eben leider noch nicht endgültig beantwortet werden.
Nach den jüngsten Informationen aus der finanziellen Vorausschau der EU für den Zeitraum 2007 bis 2013, dem dritten Kohäsionsbericht und den Statistikdaten von Eurostat können wir zunächst sagen, dass Brandenburg im Jahr 2001 bei 73,5 % des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf der EU der Fünfundzwanzig steht. Für Brandenburg Nordost lautet die Zahl 68,4 %, für Brandenburg Südwest 77,7 %. Die Durchschnittswerte für den Zeitraum 1999 bis 2001 lauten 75 % für ganz Brandenburg
bzw. 69,8 % für Brandenburg Nordost und 79,3 % für Brandenburg Südwest. Aus den 75 % lässt sich schließen, dass damals Risiko und Chance der Zweiteilung gleichauf lagen.
Der dritte Kohäsionsbericht beinhaltet als wesentliche Aussage, dass die vom statistischen Effekt betroffenen Regionen eine Sonderbehandlung erfahren werden und dass für die Eingruppierung der Regionen in die Zielgebiete die Durchschnittsdaten der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Entscheidung und damit wahrscheinlich die Daten von 2001 bis 2003 verwendet werden. Beide Informationen liegen damit erstmals in belastbarer Weise überhaupt vor.
Was die finanzielle Vorausschau anbelangt, so lautet der Vorschlag der EU, dass die Haushalte im Zeitraum 2007 bis 2013 bei durchschnittlich maximal 1,14 % des Bruttonationaleinkommens der EU liegen sollen. Damit wird die geltende Obergrenze von 1,24 % nicht erreicht, jedoch die von den Nettozahlern der EU angestrebten 1,0 % überschritten.
Nach den Vorstellungen der Kommission soll das Strukturfondsbudget rund 336 Milliarden Euro betragen. Hinzu kommen die Strukturhilfemittel für die Entwicklung des ländlichen Raums. Davon sollen 21,7 Milliarden Euro den vom statistischen Effekt betroffenen Regionen der EU der Fünfzehn degressiv zur Verfügung gestellt werden. Die Ausstattung der Bundesrepublik mit EU-Strukturhilfemitteln lässt sich daraus allerdings noch gar nicht entnehmen. Daher sind auch die in der Presse veröffentlichten Angaben über Mindereinnahmen von rund 150 Millionen Euro für Brandenburg gegenüber der laufenden Periode einfach nicht nachvollziehbar.
Zu den Einnahmen der EU: Die Einkünfte der EU würden aufgrund der Erweiterung und der damit verbundenen Erhöhung des EU-Bruttonationaleinkommens auch bei einer Eigenmittelobergrenze von 1 % beträchtlich anwachsen. Das würde rund 6 Milliarden Euro für Deutschland mehr bedeuten. Der Entwurf der finanziellen Vorausschau stellt die Nettozahlerposition einiger Mitgliedsstaaten im Rahmen einer Solidargemeinschaft nicht grundsätzlich infrage. Die Kommission kündigt jedoch einen Vorschlag für einen Korrekturmechanismus im Fall übermäßiger Haushaltsungleichgewichte an, wonach der Beitrag der Nettozahler auf 1 % des Bruttonationaleinkommens und in Übereinstimmung mit dem relativen Wohlstand begrenzt wird. Ob sich dadurch national größere finanzielle Spielräume zum Beispiel im Rahmen staatlicher Beihilfen ergeben, lässt sich damit auch noch nicht sagen.
Wir haben in der Landesregierung eine IMAG „Zukunft der Strukturfonds“. Sie wird auf der Grundlage der neuesten Daten eine Prognose über die wahrscheinliche Zieleinordnung Brandenburgs ableiten und auch die angemessenen Strategien daraus entwickeln. Es ist selbstverständlich, dass wir uns als Landesregierung in den Verhandlungen definitiv dafür einsetzen, dass uns zufließende Drittmittel so umfangreich wie möglich gestaltet werden. Das ist selbstverständlich, aber - Herr Ehler hat es schon richtig ausgeführt - es gibt immer ein Für und Wider. Wenn Deutschland mehr zahlt, dann wirkt sich das auch auf die Zuflüsse in die einzelnen Bundesländer aus. Wenn eine Kompensation direkt vom Bund an die vom Struktureffekt betroffenen Regionen in Deutschland fließen würde, hätten wir in den Verhandlungen wahrscheinlich mehr für uns herausgeholt.
Wir sind also auf einem guten Weg, eine vernünftige Lösung
für Deutschland und insbesondere für Brandenburg zu erreichen. Machen Sie sich darum bitte keine Sorgen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Wehlan, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist in unserem Land weit über den Kreis der Betroffenen hinaus auf sehr großes Interesse gestoßen. Ich kann deshalb sehr gut verstehen, dass nunmehr Forderungen laut werden, sehr schnell - „unverzüglich“, wie Sie sagen, Frau Wehlan - gegenüber den zu Unrecht enteigneten Bürgerinnen und Bürgern den Zustand zu ändern und die Verletzung des Grundrechts auf Schutz des Eigentums zu beenden.
Der Gerichtshof ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Beschwerdeführer - es sind Erben von früheren Neubauern, denen nach 1945 Bodenreformland zugewiesen wurde - aufgrund des so genannten Modrow-Gesetzes vom 6. März 1990 vollwerti
ges Eigentum an den Grundstücken erlangt haben. Die den Beschwerdeführeren nach dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz von 1992 auferlegte Verpflichtung, ihr Eigentum an den jeweiligen Landesfiskus aufzulassen, haben ihnen dieses Eigentum entschädigungslos wieder entzogen. Das sei ein Verstoß gegen Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 zur Konvention über die Menschenrechte.
Die Entscheidung des Gerichtshofs hat lediglich feststellenden Charakter und ändert noch nicht das innerstaatliche Recht. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob sie gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt. Dafür hat sie noch knapp drei Monate Zeit.
Ungeachtet dessen sind - um auf Ihre konkrete Frage, was bei uns im Land passiert, zurückzukommen - die mit der Durchführung der maßgeblichen Regelung des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes in Brandenburg befassten Behörden angewiesen worden, angesichts der Entscheidung ab sofort weitere Maßnahmen zur Durchsetzung von Auflassungsansprüchen des Landes nach gegenwärtiger Rechtslage auszusetzen und die Aktivitäten zur Veräußerung ehemaliger Bodenreformflächen, die bereits an das Land gefallen sind, bis auf weiteres einzustellen. Ob aktuell darüber hinaus weitere Schritte erforderlich sind, wird gegenwärtig noch geprüft.
Sollte die Entscheidung des Gerichtshofes für Menschenrechte rechtskräftig werden, ist die Bundesregierung gehalten, für die innerstaatliche Umsetzung durch Änderung der Gesetzeslage Sorge zu tragen. Erst dann entscheidet sich, wie und in welcher Form dem festgestellten Verstoß zu begegnen ist.
Das Land Brandenburg wird sich mit allen anderen neuen Bundesländern zusammensetzen müssen, um zu klären, wie wir gegenüber dem Bund unsere Interessen umsetzen. Wir sind noch in den Gesprächen. Da kann ich Ihnen heute noch keine abschließende Auffassung der Landesregierung mitteilen. Aber sobald sie vorliegt, wird sie Ihnen zugehen.
Dann geht es natürlich nach dem Prinzip: Rückübertragung vor Entschädigung. Es gibt bei uns 14 000 Fälle. Da sind die Grundstücke in das Eigentum des Landes übergegangen. In rund 2 000 Fällen ist der Veräußerungserlös an das Land ausgekehrt worden bzw. es erfolgten Ratenzahlungen. Das Land hat in 3 430 Fällen seinen Anspruch auf dem Klageweg verfolgt, wovon 2 920 Verfahren bisher beendet wurden. In 1 518 Fällen haben die Gerichte dem Anspruch des Landes stattgegeben und in 60 Fällen die Klage des Landes abgewiesen. In allen übrigen Fällen ist eine außergerichtliche Einigung erfolgt.
Wir haben zum 31.12.2003 insgesamt 3 250 Pachtverträge mit 8 700 ha. Dabei sind wir in 2 380 Pachtverträge eingetreten und haben 870 Pachtverträge mit 1 500 ha neu abgeschlossen. Verkauft wurden zum Ende letzten Jahres 231 Grundstücke mit insgesamt 290 ha.
Das Justizministerium - um zunächst auf Ihre letzte Frage zu antworten - und das Finanzministerium werden gemeinsam ein Merkblatt mit Informationen für die Betroffenen entwickeln und herausgeben. Das ist bereits in Arbeit.
Eine moralische Geste? - Das Land hat ein Bundesgesetz umzusetzen gehabt. Sie müssen also genauer definieren, was Sie unter einer moralischen Geste verstehen.
Es war also ein Bundesgesetz, das wir umzusetzen hatten. Das haben wir getan, auch auf gerichtlichem Wege. Wenn sich die Rechtslage durch Gerichtsentscheid jetzt anders darstellt, werden wir natürlich auch dieser Rechtslage gerecht werden.
Herr Sarrach, für die Beantwortung dieser Frage fehlte einfach noch die Zeit. Uns liegt bisher nicht einmal die Begründung des Urteils vor. Diese müssen wir uns natürlich genau ansehen und die Details, die sich daraus ableiten, erst einmal aufarbeiten. Das alles werden wir tun und vor allem die gleiche Richtung des Handelns in allen neuen Bundesländern anstreben. Brandenburg ist hier ja nicht das einzige Land, sondern das betrifft alle neuen Länder.
Zu Ihrer anderen Frage: Es war, wie gesagt, 1992 das Vermögensrechtsänderungsgesetz des Bundes, das uns gezwungen hat, dies entsprechend umzusetzen. Das ist die Grundlage gewesen. Es ist nichts unrechtmäßig vom Land Brandenburg gemacht worden, sondern im gesamten damaligen Beitrittsgebiet wurde das entsprechend dem Bundesgesetz so gehandhabt.
Alle Details müssen sich aus der Begründung des Gerichtsurteils ableiten und vor allem auch die Reaktion des Bundes darauf ist entscheidend für die Frage, wie wir weiter verfahren werden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich an das anschließen, was Frau Hesselbarth zum Einzelplan 20 vorgetragen hat. Ich kann nicht auf all die vielen grundlegend falschen Annahmen eingehen, die Sie, Frau Hesselbarth, vorgetragen haben. Ich will nur zwei Beispiele nennen.
Wenn Sie sagen, die PVM seien gesenkt worden und Sie hielten das für unrealistisch, dann dürfte Ihnen eigentlich nicht entgangen sein, dass die PVM auf alle Einzelhaushalte aufgegliedert und dort veranschlagt worden sind.
Das zweite Beispiel: Wenn Sie eine Lücke zwischen dem, was im Sozialtarifvertrag verhandelt worden ist, und dem, was an Einsparungen im Haushalt in Höhe von 100 Millionen dargelegt worden ist, feststellen, dann mache ich Sie darauf aufmerksam, dass wir im Beamtenbereich durch die Streichung des Urlaubsgeldes und die Herabsetzung des Weihnachtsgeldes die andere Hälfte von 50 Millionen einsammeln wollen. Nur so viel zur Solidität Ihrer Annahmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Einzelplan 20 ist sozusagen das Rückgrat des Gesamthaushaltes, weil dort sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Landes nachgewiesen
sind, die nicht den Geschäftsbereichen der einzelnen Ministerien zuzuordnen waren.
Wir haben gestern längere Zeit damit verbracht, über die Steuereinnahmen zu reden. Sie sind natürlich auch wesentlicher Grund für die Aufnahme von noch mehr Krediten. Es müsste eigentlich im Laufe der letzten Monate klar geworden sein, dass wir nicht mehr Ausgaben produzieren, sondern - im Gegenteil - weniger Ausgaben haben. Aber wir mussten die sinkenden Einnahmen durch erhöhte Kreditaufnahmen kompensieren. Das ist der Basiseffekt, den wir leider zu verzeichnen haben, der sich im Jahre 2003 fortgesetzt hat und auch 2004 seine Auswirkungen haben wird.
Wir wissen, dass die schwache wirtschaftliche Entwicklung Ursache dafür ist und wir die anhaltende Arbeitslosigkeit und den Rückgang der Erwerbstätigenzahlen natürlich auch in unserem Haushalt spüren, und zwar insbesondere bei der Lohnund der Umsatzsteuer. Gerade die Aufkommensentwicklung der Umsatzsteuer gibt zu größter Sorge Anlass, weil dieses Aufkommen nicht mehr realistisch umsetzbar ist.
Schwarzarbeit und Umsatzsteuerbetrug, denen wir uns in Zukunft auf Bundesebene noch mehr widmen werden, wobei aber auch schon einiges durch den Bundesgesetzgeber veranlasst wurde, sind grundlegende Ursachen. Wir haben es auf diesem Gebiet mit bestens organisierter Kriminalität zu tun. Wir nehmen an, dass uns damit europaweit allein 60 Milliarden Euro verloren gehen. Um diesem Ausfall entgegenzuwirken, bedarf es eines enorm hohen Handlungsaufwandes. Wir werden auf Bundesebene - wie gesagt - verstärkt daran arbeiten.
Wir haben aber auch zu verzeichnen, dass sich aufgrund der noch nicht durchgesetzten und auch noch nicht absehbaren Bundesreformen die Inlandsnachfrage stark verhalten zeigt. Die Einzelhandelsumsätze stagnieren und auch die Verbraucher halten sich mit Ausgaben zurück.
Wenn wir sagen, die Umsatzsteuer beträgt 75 % unserer Steuereinnahmen, dann macht das das Problem sehr deutlich. Deshalb - das hatte ich bereits gestern ausgeführt - sind wir schon für 2004 von einer sehr restriktiven Annahme ausgegangen. Die Ansätze 2004 sinken demnach gegenüber 2003 um 2,2 %.
Wir haben des Weiteren gesagt, dass wir die Bundesreformen noch nicht berücksichtigt haben. Das ist kein Novum oder keine neue Erkenntnis, Frau Hesselbarth. Das haben wir bereits zu Anfang dieser Diskussion um den Haushaltsplanentwurf Mitte dieses Jahres dargelegt.
Nach unseren Berechnungen würden sich zusätzliche Mindereinnahmen im Jahre 2004 auf einen Betrag von bis zu 250 Millionen Euro belaufen. Allein das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform kostet - in Anführungszeichen - das Land ohne Berücksichtigung der im Haushaltsbegleitgesetz vorgesehenen Kompensation im nächsten Jahr rund 190 Millionen Euro. Trotzdem haben wir gesagt: Wir begrüßen das Vorziehen der Steuerreform, um - das belegt auch die neueste Umfrage der IHK Potsdam - das zarte Pflänzchen der Wachstumsprognosen tatsächlich zum Blühen zu bringen und nicht von vornherein abzutöten.
Wir werden gegenüber dem Vorjahr die Kreditaufnahme um 6 % absenken. Aber natürlich werden wir wieder über 1 Milli
arde Euro neue Kredite aufnehmen müssen. Ich sagte bereits, dass das nichts mit mangelnder Ausgabendisziplin zu tun hat, sondern das Gegenteil der Fall ist. Wir haben gegenüber dem Nachtrag für 2003 um rund 260 Millionen Euro sinkende Ausgaben. Das ist eine riesengroße Leistung. Ich danke allen Ressorts, die daran mitgewirkt haben, dass das im Entwurf umsetzbar war. Ich danke auch den Ausschüssen, die das mitgetragen haben.
Uns ist es dadurch auch gelungen, die Vorgabe aus dem Haushaltssicherungsgesetz, die Ausgaben jährlich um 1,5 % zu senken, mit 2,7 % weit zu überbieten. Ich hoffe, das gelingt uns auch weiterhin.
Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist noch nicht überschritten; das muss man definitiv sagen. Wir werden natürlich sehen, welche Be- und Entlastungen aus den Bundesreformen für den Landeshaushalt resultieren. Aus diesem Grund kann man sie noch nicht veranschlagen. Wenn Sie die Diskussion im Vermittlungsausschuss kennen, wissen Sie, dass in diesem Moment noch keine Prognose möglich ist.
Lassen Sie mich auf einen anderen Aspekt des Einzelplans 20 zu sprechen kommen. Wir haben eine globale Minderausgabe von 40 Millionen Euro veranschlagt. In den Vorjahren hat es viel höhere globale Minderausgaben gegeben; das ist ein rechtmäßiges Mittel. Wir sind froh, dass wir für das nächste Jahr lediglich 40 Millionen Euro veranschlagen müssen. Eine vergleichbar geringe Größenordnung gab es nur im Jahre 1997. Damals waren es 26,2 Millionen Euro. - Auch das ist eine Leistung, die wir entsprechend der Forderung des Parlaments erfüllt haben.
Die Zinsausgaben werden gegenüber dem laufenden Jahr um 70 Millionen Euro steigen. Das ist eine Steigerung um 8,5 %. Das ist - leider - unsere dynamischste Wachstumsgröße. Herr Christoffers hat heute gesagt, dass bei der Nettokreditaufnahme sehr wohl überlegt werden müsse, wofür das Geld ausgegeben werden solle. Bei einer Nettokreditaufnahme von 1,1 Milliarden Euro und rund 800 Millionen Euro Zinsausgaben weiß ich allerdings schon, wozu der größte Teil der Nettokreditaufnahme dient, nämlich zur Deckung der Zinsausgaben statt unserem eigentlichen Wunsch entsprechend zur Erfüllung politischer Aufgaben. Deswegen ist es nach wie vor unser größtes Ziel, die Neuverschuldung zu senken und Handlungsspielräume für die Zukunft zu erhalten.
Die Mittel für den kommunalen Finanzausgleich sind ebenfalls im Einzelplan 20 veranschlagt. Dies ist nach dem Personal, über das wir gestern schon ausführlich diskutiert haben, die zweitgrößte Ausgabenposition im Einzelplan 20. Auch dies zeigt, welch hohen Stellenwert die Kommunen in unserem Lande besitzen. Nach dem jetzigen Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass die Kommunen durch die bundesrechtlichen Reformen entlastet werden, haben aber gesagt, dass es dann, wenn dies nicht so eintreten sollte, eine Nachbesserung von bis zu 80 Millionen Euro geben wird. Ich muss nach den Diskussionen über die Verrechnung deutlich hinzufügen, dass es nicht sein kann, dass wir aufgrund unserer Annahmen über die Steuereinnahmen in Vorleistung treten und dann, wenn diese Annahmen nicht eintreffen, die kommunale Ebene davon ausnehmen. Das funktioniert auf Dauer nicht. Wir sind im Guten wie im Schlechten miteinander verbunden. Im Rahmen der Diskussion über ein Finanzausgleichsgesetz werden wir uns allerdings
noch viele Kopfschmerzen über die Frage machen müssen, wie die Kommunen in die Lage versetzt werden können, ihre Aufgaben pflichtgemäß zu erfüllen. Das ist ein hohes Anliegen, das wir gemeinsam so sehen.
Der Bauhaushalt des Landes umfasst im Jahre 2004 ein Gesamtvolumen von ca. 190 Millionen Euro. Auch hier ist, wie schon berichtet wurde, eine globale Minderausgabe ausgebracht worden. Trotzdem werden wir versuchen, alle Bauvorhaben wie geplant durchzuführen.
Die Baumaßnahmen für die Polizeiwachen kosten uns insgesamt 22,5 Millionen Euro. Damit ist aber nur der dringendste Sanierungsbedarf bei den Wachen gedeckt. Wir befinden uns mit dem Innenministerium auf Arbeitsebene in sehr guten Gesprächen hinsichtlich der Verteilung auf die einzelnen Standorte und des Baufortschritts.
Das Programm für die Modernisierung der Justizvollzugsanstalten läuft ebenso planmäßig weiter wie auch das Programm für den Ausbau der Gerichtsstandorte und der Staatsanwaltschaften. Dafür geben wir 45,3 Millionen Euro aus. Ich möchte an dieser Stelle bekräftigen, dass die meisten Vergaben im Lande Brandenburg unseren Unternehmen zugute kommen. Auch das ist ein wesentlicher Wirtschaftsimpuls für unsere Regionen.
Auch die Baumaßnahmen an den Hochschulen gehen weiter. Darauf sind wir besonders stolz, weil dadurch der Wissenschaftsstandort Brandenburg gestärkt wird.
Natürlich sind hier auch - darüber wird bekanntlich heiß diskutiert - Planungsmittel für den Landtag enthalten, die auf Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Finanzen aber qualifiziert gesperrt worden sind. Ich habe das in einer früheren Haushaltsdebatte schon einmal gesagt und ich sage es heute wieder: Lieber Landtag, wir müssen uns entscheiden, wie das Landesparlament künftig untergebracht werden soll.
Auch wenn es zu keiner Entscheidung kommen sollte, sind hier Sanierungsarbeiten, für die natürlich auch geplant werden muss und Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, dringend notwendig. Natürlich wäre es sehr schön, wenn eine Entscheidung hierüber noch in dieser Legislaturperiode getroffen würde, wenn es also nicht die Angst vor Wahlkreisen und vor den Menschen vor Ort gäbe. Ich meine, das Parlament hat das Recht, gut untergebracht zu sein und ordentliche Arbeitsbedingungen vorzufinden.
Natürlich müssen wir auch im Einzelplan 15 sparen. Verzögerungen werden wir nur in dem Maße zulassen, in dem dies vertretbar ist, weil auch Verzögerungen Geld kosten und dies deshalb nicht verantwortbar wäre.
Dringender Sanierungsbedarf ist an allen Standorten gegeben. Neue Baumaßnahmen werden wir für den nächsten Haushalt, wenn wir diese Baumaßnahmen abgeschlossen haben, sehr wohl auch unter den Konsolidierungszwängen, die für den Gesamthaushalt gelten, überlegen. Es ist völlig klar, dass wir auch insoweit unseren Beitrag leisten werden.
Meine dritte Zuständigkeit betrifft den Einzelplan 12. Das ist das Ministerium der Finanzen als solches. Hierbei handelt es sich um einen klassischen Verwaltungshaushalt. Die Personalausgaben betragen 87,4 % und die Verwaltungsausgaben 12,6 %. Ich möchte auf zwei Bereiche eingehen, durch die das Finanzministerium im Wesentlichen geprägt wird.
Das ist zunächst einmal die Steuerverwaltung mit rund 3 970 Planstellen und Stellen und Ausgaben von rund 145 Millionen Euro und zum Zweiten ist es die jetzt zusammengeführte Liegenschafts- und Bauverwaltung mit rund 670 Planstellen und Stellen und Ausgaben von rund 32,6 Millionen Euro. Diese beiden Bereiche machen also schon 84 % der Gesamtausgaben aus.
Die Liegenschafts- und Bauverwaltung ist im Jahre 2003 aus den ehemaligen Grundstücks- und Vermögensämtern sowie den Bauämtern zusammengelegt worden. Dieser Prozess ist nahezu abgeschlossen. An dieser Stelle möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich bedanken, die diesen Prozess sehr gut mitverfolgt und mitbegleitet haben und dieses Ergebnis jetzt vorweisen können. Im nächsten Jahr werden wir dann den Auftrag aus dem Haushaltssicherungsgesetz erfüllen. Dabei geht es um die Überprüfung, inwieweit man Aufgaben ganz oder zum Teil aus der Landesverwaltung herauslösen kann. Natürlich ist dann auch die effektivste Organisations- und Rechtsform zu wählen.
Auch die Steuerverwaltung steht im Jahre 2004 bekanntlich vor durchgreifenden Änderungen. Die vorgesehene Zweistufigkeit der Verwaltung soll auch hier umgesetzt werden. Die Besitzund Verkehrssteuerabteilung der OFD Cottbus soll aufgelöst und die bisherigen Aufgaben sollen neu zugeordnet werden.
Der Ausschuss für Verwaltungsoptimierung hat sich hiermit ausführlich befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass dies umgesetzt werden sollte in der Hoffnung und in dem Bestreben, dass Doppelarbeit und Schnittstellen auf mittlere Sicht vermieden werden können. Auch hier sind Arbeitsgruppen mit dem Ziel tätig, Ende dieses Jahres ein Umsetzungskonzept vorzulegen.
Die Steuerverwaltung ist die einzige Einnahmeverwaltung unseres Landes. Von daher kommt ihr eine immense Bedeutung zu. Ich meine, das muss hier auch einmal ausdrücklich gesagt werden. Die Menschen, die in dieser Verwaltung arbeiten, sind natürlich sehr darum bemüht, den Steuerzahlern die Steuerbescheide ordentlich auszuhändigen und auch Rückzahlungen, die fällig sind, zeitnah zu leisten. Es gibt insoweit bekanntlich dort einen großen Mangel, weil die Bearbeitungsfristen zu lang sind. Möglicherweise wird hier auch Geld in die Hand genommen werden müssen, um durch Automation das abzufedern, was hier durch Personalabbau bzw. durch Arbeitszeitverkürzungen nicht mehr möglich ist.
Ich hoffe, dass die Zeit bis morgen ausreichend sein wird, um den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu befähigen, diesen Entwurf nach vorn zu tragen. - Also bis morgen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Investitionsbank des Landes Brandenburg wurde 1992 als Kreditinstitut in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Seitdem unterstützt sie das Land insbesondere bei der Umsetzung der staatlichen Förderpolitik durch die bankmäßige Abwicklung der ihr übertragenen Förderprogramme und finanziert damit im Zusammenhang stehende öffentliche und private Vorhaben.
Die Aufgaben der ILB schließen die Mittelstandsförderung und die Bereitstellung von Risikokapital über spezielle Förderprogramme ein. Heute betreut die Bank mehr als 50 Förderprogramme und Förderprodukte. Die Summe aller mittlerweile von der Investitionsbank bewilligten Fördermittel liegt bei rund 20 Milliarden Euro.
Der Ihnen zur Beratung vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Investitionsbank des Landes Brandenburg dient vorrangig dazu, die bestehende Gesetzeslage, wie Sie wissen, an zwingende EU-rechtliche Vorgaben anzupassen. Daneben sieht das Gesetz Änderungen vor, die den seit Gründung der Investitionsbank gewonnenen Erfahrungen bei der Umsetzung der staatlichen Förderpolitik sowie veränderten Gegebenheiten bei den Anteilseignern der Bank Rechnung tragen.
Meine Damen und Herren, am 1. März 2002 erzielten die Bundesregierung und die EU-Kommission eine Einigung über die Ausrichtung rechtlich selbstständiger Förderinstitute in Deutschland, die so genannte Verständigung II. Diese Verständigung hat die EU-Kommission am 27. März 2002 in eine Entscheidung umgesetzt, die die Bundesregierung am 11. April 2002 auch akzeptiert hat. Die Verständigung zielt auf die Einhaltung der Regeln des EU-Wettbewerbsrechts, insbesondere der Beihilfevorschriften durch die rechtlich selbstständigen Förderinstitute.
Aufgrund der Verständigung können die deutschen Förderinstitute die staatlichen Haftungsprivilegien wie Anstaltslast, Gewährträgerhaftung oder Refinanzierungsgarantien weiterhin einsetzen. Bei der Übertragung öffentlicher Förderaufgaben an die Förderinstitute ist allerdings dafür Sorge zu tragen, dass diese Aufgaben im Einklang mit den gemeinschaftlichen Beihilfevorschriften stehen. Die öffentlichen Förderaufgaben müssen im staatlichen Auftrag und in präzise benannten Förderbereichen wahrgenommen werden. Sie sind in den einschlägigen gesetzlichen Regelwerken konkret und detailliert zu beschreiben.
Ferner enthält die Verständigung Regelungen über die Beteiligung deutscher Förderbanken an Projekten im Gemeinschaftsinteresse, für Finanzierungen von Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtlichen Zweckverbänden sowie für Maßnahmen rein sozialer Art.
Die Bundesregierung hat sich in der Verständigung verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzliche Umsetzung dieser Maßgaben bis zum 31. März dieses Jahres abgeschlossen wird. Bereits im Dezember 2002 hat die Landesregierung den Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Tätigkeit der Bank auf der Basis ihrer bisherigen Geschäftsfelder fortgeführt werden und sich im Einklang mit den EU-Vorgaben auch weiterhin auf die Aufgaben einer Förderbank konzentrieren soll.
Die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen folgen weitestgehend den Formulierungen, wie sie zwischen dem Bund, den Ländern und der Europäischen Kommission abgestimmt wurden. Der Aufgabenkatalog der Investitionsbank ist im Gesetzentwurf dementsprechend präzisiert worden. Dabei wurde zugleich der von der EU-Kommission vorgegebene Rahmen weitestgehend ausgeschöpft. Die Europäische Kommission hat den Gesetzentwurf geprüft und hat bestätigt, dass die Verständigung II damit ordnungsgemäß umgesetzt wird.
Nach Verabschiedung des Änderungsgesetzes bleiben die bestehende Anstaltslast und Gewährträgerhaftung sowie die weitgehende Steuerbefreiung der Bank uneingeschränkt erhalten, sodass die damit verbundenen günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten auch in Zukunft für Fördermaßnahmen im Land Brandenburg genutzt werden können. Dadurch ist gewährleis
tet, dass die ILB die ihr vom Land übertragenen Förderaufgaben, zu denen unter anderem die für das Land Brandenburg wichtige Mittelstandsfinanzierung gehört, weiterhin ohne Einschränkungen wahrnehmen kann.
Dabei wird die ILB wie bisher zu strikter Wettbewerbsneutralität verpflichtet sein, wodurch Finanzierungen, mit denen sie im Wettbewerb zu privaten und genossenschaftlichen Kreditinstituten oder Sparkassen stehen würde, grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Die Änderungen des ILB-Gesetzes werden auf die Förderpolitik im Land Brandenburg keine Auswirkungen haben, da die bisherigen Aufgaben der Investitionsbank und deren Durchführung lediglich präzisiert werden.
Die Nichteinhaltung der Verständigung II würde dazu führen, dass die Vorteile aus den staatlichen Haftungsgarantien Anstaltslast und Gewährträgerhaftung mit den dann verbundenen Refinanzierungsvorteilen durch die Europäische Kommission als rückforderbare Beihilfe behandelt werden und damit entsprechende Strafzahlungen an die EU zur Folge hätten.
Meine Damen und Herren, mit dieser Gesetzesänderung erhält die Investitionsbank Rechtssicherheit im Hinblick auf das europäische Beihilferecht und damit auch langfristig sichere Rahmenbedingungen für ihre zukünftige Geschäftstätigkeit. Dies ist gleichzeitig die Voraussetzung dafür, dass die Investitionsbank des Landes Brandenburg ihre Fördertätigkeit im Interesse des Landes uneingeschränkt fortführen und so auch in Zukunft einen maßgeblichen Beitrag zur Stärkung der brandenburgischen Wirtschaft leisten kann. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich der PDS für ihren Antrag danken. Damit hat sie zumindest gefordert, dass eine solide finanzielle Grundlage der EU-Förderpolitik nach dem Jahr 2006 erreicht wird, und das ist auch richtig so. Die Intention Ihres Antrags deckt sich damit in weiten Teilen mit der Politik der Regierungsfraktionen und der Landesregierung, das Wohl unseres Landes im Sinne der Sicherung einer zukunftsfähigen Entwicklung auf allen Feldern der Politik und in allen Regionen des Landes auch in Partnerschaft mit der EU zu sichern.
Aber eine wichtige Voraussetzung für diese Politik sind solide Staatsfinanzen. Diese fangen in einem zusammenwachsenden Europa mit bald 25 Mitgliedern, die zum Teil gleiche, aber zum Teil auch unterschiedliche Interessen haben, bei soliden Finanzen der Europäischen Union an.
Die weitere erfolgreiche soziale, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes würde nach 2006 ohne die finanzielle Unterstützung aus den EU-Strukturfonds sehr stark beeinträchtigt. In den Grenzregionen an der Oder wird dieses noch zusätzlich verschärft durch den zunehmenden Wettbewerbsdruck von der anderen Seite, der zukünftigen EUBinnengrenze. Hinsichtlich all dieser Punkte befinden wir uns in vollständiger Übereinstimmung.
Wie sich die zukünftige finanzielle Ausstattung und die Kriterien zum Bezug Zuordnung der Region zu den Zielen entwickeln wird, kann nach wie vor - das ist heute bereits mehrfach deutlich geworden - noch nicht sicher und hinreichend genug gesagt werden. Dadurch können also auch die Fragen, ob wir ganz oder nur teilweise Ziel-1-Gebiet bleiben und ob der statistische Effekt in Bezug auf die Überschreitung der 75%-Grenze für Ziel 1 und die damit verbundene Höchstförderung kompensiert wird, leider noch nicht beantwortet werden.
Ein weiterer Pfeiler zur Einschätzung der Lage wird die Vorlage des dritten Koalitionsberichts sein, der im Februar erscheinen soll. Was die von Ihnen offensichtlich erstrebte Ausweitung des Beitrags der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zum EU-Haushalt und die Position der Bundesregierung, den EU-Haushalt für 2007 bis 2013 bei 1 % des EU-Bruttoinlandsprodukts einzufrieren, betrifft, so stellt sich die Interessenlage Brandenburgs nicht ganz so einfach dar. Das hat Herr Lunacek eben erläutert.
Eine Ausweitung des Beitrags der Bundesrepublik Deutschland zum Haushalt der EU könnte aus finanzpolitischer Sicht Brandenburgs durchaus für wünschenswert erachtet werden, denn wir werden noch einige Zeit auf umfangreiche Strukturhilfen aus Brüssel angewiesen sein, da der Umbauprozess unserer Volkswirtschaft bei weitem nicht abgeschlossen ist.
Diese Mittel kann uns Brüssel natürlich nur zur Verfügung stellen, wenn auch genügend in der Kasse der EU ist. Aber wir müssen bei dieser Frage auch berücksichtigen, dass wir alle dem Gemeinwesen in Deutschland verpflichtet sind und auf diese Weise, also durch Begrenzung des deutschen Beitrages, eingesparte Mittel auch unserem Lande zugute kommen. Darüber hinaus bedeutet ein höherer Beitrag Deutschlands zum EUHaushalt nicht notwendigerweise höhere Zuweisungen der EU an Brandenburg bzw. an alle Ostländer. Diese müssen erst in den Verhandlungen erarbeitet werden.
Dabei bitte ich noch einen weiteren Aspekt zu bedenken, nämlich unseren Landeshaushalt. Wir müssen alle Drittmittel durch Landesgeld kofinanzieren. Wir alle wissen, dass wir große Anstrengungen unternehmen mussten und weiterhin unternehmen müssen, um die Mittel, die uns in der laufenden Förderperiode zur Verfügung gestellt werden, auch vollständig kozufinanzieren. Das heißt also: Selbst wenn wir wesentlich mehr Drittmittel einwerben könnten, nutzt uns dieser an sich positive Umstand möglicherweise gar nichts, wenn wir nicht kofinanzieren können. Es wäre in diesem Fall politisch sehr fatal, wenn wir diese Mittel, die wir erst erkämpfen, dann nicht einsetzen könnten.
Deshalb werden wir uns in den anstehenden Verhandlungen dafür einsetzen, dass die für die laufende Periode gültigen Kofinanzierungssätze in der nächsten Periode vermindert werden. Damit könnte nämlich erreicht werden, dass wir mit den uns zur Verfügung stehenden Landesmitteln mehr Zuflüsse aus Brüssel einsetzen könnten oder eben, wenn wir mehr Landesmittel zur Verfügung haben, diese auch für andere Zwecke einzusetzen wären. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 30. September dieses Jahres die soeben genannten Berichte beschlossen. Die Ihnen vorgelegten als Jahresscheiben gebündelten zwei Halbjahresberichte stellen eine nachträgliche Beschreibung des Berichtszeitraums 2002 dar. Dabei wird mit derselben Systematik analysiert, wie sich Einnahmen und Ausgaben entwickelt haben, die bereits dem letzten Bericht zugrunde gelegt worden ist. Zudem werden die Fragen zu den Risiken und Rücklagen des Sondervermögens im Bericht detailliert dargestellt.
Zuerst gehe ich auf das Kerngeschäft des Sondervermögens, die Veräußerung von Grundstücken, ein. Bis Ende 2002 wurden von den knapp 95 000 ha der bisher vom Bund übernommenen WGT-Liegenschaften knapp 50 000 ha verwertet, davon rund 26 600 ha durch Verkäufe. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 120 Kaufverträge abgeschlossen. Mit diesen Verträgen wurde eine Fläche von knapp 5 000 ha veräußert. Die vereinnahmten Erlöse aus diesen Verkäufen beliefen sich auf rund 18,2 Millionen Euro. Gegenüber dem Jahr 2001 ist sowohl die Zahl der abgeschlossenen Kaufverträge als auch die veräußerte Fläche stark gewachsen. Der erhöhte Flächenverkauf begründet sich darin, dass der überwiegende Anteil der veräußerten Flächen im Außenbereich liegt.
Erfreulich ist zwar, dass die erreichten Nettoerlöse im Berichtszeitraum im Vergleich zum Jahr 2001 um knapp 23 % gestiegen sind, aber dieser Anstieg, der rund 3,4 Millionen Euro mehr an Verwertungserlösen einbrachte als im Vorjahr, stellt leider keine Trendwende dar. Vielmehr ist er der Tatsache geschuldet, dass der Einzelverkauf des wohl letzten Filetgrundstücks aus dem Sondervermögen mit einem Schlage für rund 7,5 Millionen Euro im Berichtszeitraum kassenwirksam wurde. Damit macht dieser Verkauf allein rund 41 % des Verwertungsergebnisses für das Jahr 2002 aus und relativiert die auf 18,2 Millionen Euro angestiegenen Verwertungserlöse deutlich.
Betrachtet man die Verwertungsbilanz im Berichtszeitraum in dieser differenzierten Weise, so belegt sie die sinkende Werthaltigkeit der noch im Sondervermögen befindlichen Liegenschaften. Es wird zunehmend Masse statt Klasse verkauft, was auch die steigende Zahl der verkauften Flächen belegt. Gleichwohl ist, gemessen an den Vorjahren und im Lichte des Verwertungsgebotes des WGT-Gesetzes, dieses Ergebnis noch hinreichend. Die Geschäftsbesorgerin, die Brandenburgische Bodengesellschaft, hat sich hier auch weiterhin einer verschärften Konkurrenzsituation mit anderen am Markt vertretenen Unternehmen wie der BVVG, der TLG und dem Bund, die ähnliche Grundstücksbestände veräußern wollen, stellen müssen. Zudem ist, wie Sie wissen, die Situation am Immobilienmarkt insgesamt schwieriger geworden. Für ehemalige militärische Großliegenschaften ist kein echter Markt mehr vorhanden und die Filetstücke, das sagte ich bereits, sind nach acht Jahren Verwertungstätigkeit auch verkauft.
Meine Damen und Herren, die im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Gesamteinnahmen des Sondervermögens bewegen sich auf dem Niveau des Vorjahres, wenn man die Einnahmen um die rund 18,5 Millionen Euro Entnahmen aus den Rücklagen und den übertragenen Überschuss des Vorjahres von rund 2,4 Millionen Euro bereinigt. Bei dieser den Wirtschaftsplan ergänzenden Betrachtungsweise betragen die bereinigten Gesamteinnahmen im Berichtszeitraum rund 35,8 Millionen Euro. Im Jahr 2001 wurden rund 35 Millionen Euro im Wirtschaftsplan als Gesamteinnahmen gebucht, von denen allerdings gut 16 Millionen Euro auf die Positionen öffentliche Fördermittel, Entnahme aus Rücklagen, Einbuchung des Überschusses des Vorjahres und Mieteinnahmen durch das Land selbst entfielen.
Festzustellen ist also im Ergebnis, dass im Jahr 2002 das Einnahmeniveau des Vorjahres somit gerade noch gehalten werden konnte. Diese scheinbare Verstetigung der Einnahmen wirkt beruhigend. Wir müssen das Ergebnis allerdings genauer analysieren. Lässt man bei den Verkaufserlösen im Berichtszeitraum den bereits erwähnten spektakulären Einzelverkauf des wohl letzten Filetgrundstücks außer Betracht, so ergibt sich leider ein anderes Bild. Die Verwertungserlöse liegen dann mit nur noch 10,6 Millionen Euro deutlich unter dem Vorjahresergebnis von rund 14,8 Millionen Euro.
Ich habe das im Bericht ausführlich dargelegt, um deutlich zu machen, dass sich der Trend fortsetzt, dass die Grenzen des revolvierenden Prinzips des Sondervermögens angedeutet sind. Unerwähnt lassen darf man auch nicht, dass durch die mit den Ausgaben des Sondervermögens getätigten Investitionen in die Liegenschaften des Sondervermögens unter Inanspruchnahme von Fördermitteln in Höhe von 10 Millionen Euro natürlich auch weiterhin erfreuliche Impulse für die regionale Wirtschaft gesetzt worden sind. Schwerpunkte dieses Mitteleinsatzes waren wiederum die Altlastensanierung und die Abfallentsorgung sowie die Bergung von Munition. Damit wird nicht nur in werterhöhender Weise die Marktgängigkeit belasteter Liegenschaften des Sondervermögens vorbereitet, sondern auch ein Beitrag zur Abwehr von kontaminierten oder munitionsverseuchten Liegenschaften und den Gefahren, die davon ausgehen, geleistet.
Im Rahmen des Projekts „Öko-Pool“ wurden im Berichtszeitraum neun Projekte begonnen bzw. abgeschlossen. Dabei, meine Damen und Herren, wurden rund 70 ha überbauter Fläche entsiegelt, städtebauliche Missstände beseitigt und Beiträge für die Wiederherstellung des Naturhaushaltes geleistet. Dafür benötigte das Sondervermögen selbst lediglich 0,2 Millionen Euro als Eigenanteil. Dieser Eigenanteil des Sondervermögens wird durch die Verminderung von anderen Kosten wie Bewachungsaufwendungen, Abfallentsorgung und Reduzierung von Grundstücksabgaben zudem teilweise refinanziert. Man kann insgesamt feststellen: Das Öko-Pool-Projekt hat sich inzwischen erfolgreich etabliert.
Ich möchte noch einen Blick auf die Relation zwischen der angesammelten Rücklage des Sondervermögens, die zum Ende 2002 10,4 Millionen Euro betrug, und die vom Sondervermögen zu tragenden Risiken richten. Seit dem elften Halbjahresbericht wird durch mein Haus eine stärker ausdifferenzierte Betrachtung der Wirtschaftsführung gerade beim Verhältnis Rücklagen und Risiken des Sondervermögens vorgenommen. Dies ist im Berichtszeitraum konsequent fortgesetzt und ausgebaut worden. Die Risiken des Sondervermögens, zu deren Abdeckung die Risikorücklage dient, ergeben sich auf der Grund
lage der von der Geschäftsbesorgerin erstellten Risikoanalyse im Wesentlichen aus folgenden Punkten:
erstens aus in wirksamen Kaufverträgen ruhenden Risiken wie Kaufpreisauskehr aus verkauften anmeldebehafteten Flächen,
zweitens aus Verpflichtungen aus öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vereinbarungen, mit denen ordnungsverfügungsrelevante Altlastensanierungs- und Abfallberäumungsmaßnahmen abgesichert werden,
drittens aus den in wirksamen Kaufverträgen eingegangenen Verpflichtungen, zum Beispiel Beseitigung von Kampfmitteln,
und viertens aus auf verbliebenen Liegenschaften ruhenden Risiken und Belastungen, zum Beispiel erforderlicher ordnungsverfügungsrelevanter Sanierungsaufwand.
Diese Risiken belaufen sich zum 31.12.2002 nach Einschätzung der BBG auf mindestens rund 25,1 Millionen Euro oder, bei einer Worst-Case-Betrachtung, sogar auf rund 49,4 Millionen Euro.
Wir können uns sicherlich darauf einigen, dass man nicht mit dem Eintritt aller Risiken rechnen muss und dass auch eine zeitliche Staffelung eintreten wird. Aber selbst wenn man die Risikorücklage von derzeit 10,4 Millionen Euro rechnerisch um den vom Haushaltsgesetzgeber entnommenen Betrag von 13 Millionen Euro im Landeshaushalt auf dann 23,4 Millionen erhöht, ist festzustellen, dass die Risikorücklage nicht mehr ausreicht, um die dem Sondervermögen innewohnenden Risiken abzudecken. Noch ungünstiger wird das Verhältnis zwischen Risiken und Rücklage, wenn man weitere Risiken, zum Beispiel die Kampfmittelberäumung, berücksichtigt. Die möglichen Risiken erhöhen sich dann sehr deutlich. Diese Problematik ist im Bericht als gezielter Handlungs- und Steuerungsbedarf dargestellt.
Der Eintritt einzelner Risiken kann durch gezielte Maßnahmen minimiert werden. Die BBG geht davon aus, dass sich die so genannten Forstliegenschaften im Außenbereich gut verkaufen lassen, und was - nach der bisherigen Entwicklung - in diesem Jahr verkauft wird, scheint diese Annahme auch zu bestätigen.
Wir werden also deutlich machen können, dass wir unserer Aufgabe, die Konversion in unserem Lande durchzuführen, auch weiterhin gerecht werden, aber dass sich die Analyse von Aufwand, Nutzen und Risiko weiterhin in verstärktem Maße erforderlich macht. Auch dem werden wir ordnungsgemäß nachkommen. - Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Ihrer Zustimmung zu der vom Ausschuss für Haushaltskontrolle vorgelegten Beschlussempfehlung und dem Bericht beschließen Sie heute über die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2001.
Grundlage der Beschlüsse des Ausschusses für Haushaltskontrolle waren der Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2003 und die Haushaltsrechnung mit dem Schulden- und Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2001. Dank seiner gründlichen Betrachtungsweise konnte der Landesrechnungshof wieder einmal eine ganze Reihe von Schwachstellen aufdecken. Dies unterstützte die Abgeordneten, in ihren Beschlussempfehlungen konkrete Forderungen an die Landesregierung zur Abwendung bzw. zu künftigen Verfahren richten zu können.
In diesem Sinne beinhalten eine Reihe der Beschlüsse Arbeitsaufträge an die Landesregierung zur Festlegung von Mindeststandards und zur Prioritätensetzung. Dabei sind die Erkenntnisse aus den betrachteten Einzelfällen hilfreich.
Aber die darüber hinausgehende präventive Wirkung für das Verwaltungshandeln insgesamt - mit den entsprechenden zu verallgemeinernden Schlussfolgerungen für künftige Handlungsweisen - ist von besonderer Bedeutung. Schließlich wird jeder Beschluss zu einem künftig wirtschaftlicheren und effizienteren Umgang mit Steuermitteln beitragen. Das ist - alle Vorredner haben es bereits gesagt - bei unserer Haushaltssituation wichtiger denn je.
In den Fällen, in denen der Landesregierung der konkrete Auftrag erteilt wurde, die aufgetretenen Mängel zu analysieren und Schlussfolgerungen zu ziehen, wird die Landesregierung unter Einhaltung der gesetzten Termine um konsequente Ausräumung der Schwachstellen bemüht sein. Für verstärkte Kontrollen werden die Ressorts die richtigen Prioritäten setzen und Mindeststandards festlegen. Insbesondere werden wir das innere Regelwerk noch sorgfältiger prüfen, um Arbeitsabläufe zu optimieren und eine Verbesserung der internen Organisation zu erreichen.
Lassen Sie mich Anmerkungen zu einzelnen Prüfvorgängen machen:
Der Landesrechnungshof beschäftigte sich in dem Bericht unter anderem mit der Beteiligungspolitik des Landes. Eine wesentliche Kritik bestand darin, dass das Land die Rechte aus einem Konsortialvertrag gegenüber dem Mitgesellschafter angeblich nicht durchgesetzt habe. Einen Teil des aus dem Konsortialvertrag erwachsenen Ausgleichsanspruchs einschließlich der aufgelaufenen Zinsen hat der Mitgesellschafter in der Zwischenzeit anerkannt und die Zahlung avisiert.
Zu diesem Erfolg konnte es nur kommen, weil das MdF gegenüber dem Mitgesellschafter konsequent und äußerst nachhaltig die Erfüllung dieser Verpflichtung eingefordert hat. Ich kann Ihnen aus eigenem Erleben sagen, dass das mit höchst schwierigen Dingen zu tun hatte. Ich zog dabei zunächst die Strategie vor, eine Lösung in erster Linie auf dem Verhandlungswege, auch unter Einschaltung der politischen Instanzen, zu erreichen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung hätte einen solchen Erfolg keinesfalls sichergestellt. Für das Ergebnis danke ich nochmals allen Akteuren. Der Ausschuss hat sich vorbehalten, die Aktivitäten der Landesregierung zur Feststellung weiterer Ausgleichsansprüche an den Mitgesellschafter zu verfolgen.
Das ist aber auch ein Beispiel für die gute Aufgabenteilung zwischen Landesregierung und Landesrechnungshof. Die Landesregierung hat in Anbetracht verschiedener Konstellationen unter Abwägung aller denkbaren Konsequenzen aktuell im
Interesse des Landes zu entscheiden; dem Landesrechnungshof obliegt, wie Sie wissen, im Nachgang zu getroffenen Entscheidungen die Kontrolle darüber. Aber das Aufzeigen von Unkorrektheiten und auch von Fehlentscheidungen ist unabdingbare Voraussetzung für das künftige Verwaltungshandeln.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, hat die Landesregierung eine nachhaltige Optimierung der Beteiligungspolitik beschlossen. Die Landesregierung wird neben der konsequenten Straffung des Beteiligungsportfolios die organisatorischen Strukturen und Kompetenzen so gestalten, dass einerseits Zielverfehlungen und unwirtschaftliches Handeln möglichst frühzeitig erkannt und unverzüglich Maßnahmen zur Gegensteuerung ergriffen werden können sowie andererseits eine Kontrolle des Regierungshandelns durch das Parlament gesichert ist.
Bei der Neuausrichtung der Beteiligungspolitik spielen natürlich die Erkenntnisse, die zur Liquidation der LEG geführt haben, eine neue, maßgebliche Rolle. Fast täglich fühle ich mich dabei in diesem Entschluss bestätigt. Bei Kernbeteiligungen, auf die das Land maßgeblichen Einfluss hat, wird ein spezielles Zielsystem etabliert, bei dem so genannte Zielvorgaben als Steuerungs- und Kontrollinstrumente eingesetzt werden. Damit werden einerseits Maßstäbe für die tägliche Arbeit der Unternehmen geschaffen, andererseits wird aber auch die Kontrollmöglichkeit durch das Fachressort gewährleistet, um so die Gesellschafterstellung des Landes zu stärken und ein gemeinsames und abgestimmtes Handeln zwischen Fachressort und Ministerium der Finanzen zu sichern.
Zusätzlich stimmt das Ministerium der Finanzen die Berichterstattung an den Landesrechnungshof auch mit dem Ressort ab, das für das Geschäftsfeld des Unternehmens fachlich zuständig ist. Ich sehe in den Unterrichtungs- und Berichtspflichten ein wichtiges Element, um den Landesrechnungshof als Teil des zur Kontrolle von Unternehmen mit Landesbeteiligung geschaffenen Systems mit den erforderlichen Informationen zu versorgen. Nach der Kritik in der Vergangenheit hat mein Haus seine Berichterstattung gegenüber der vorherigen Praxis insgesamt deutlich erweitert und inhaltlich angereichert. Das wird auch in dem diesbezüglichen Beschlussvorschlag des Ausschusses honoriert.
Meine Damen und Herren, aus meinem Zuständigkeitsbereich habe ich zwei Beschlüsse des Ausschusses für Haushaltskontrolle ausgewählt. Das soll aber nicht heißen, dass nicht auch in den anderen Ressorts gute Ergebnisse bei der Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofes erzielt worden sind. Ich bin davon überzeugt, dass die in allen Ressorts eingeleiteten Maßnahmen zur Beseitigung aufgetretener Mängel auch in den folgenden Jahren positive Bewertungen des Landesrechnungshofes und der Abgeordneten bewirken werden.
Ich danke den Ausschussmitgliedern und dem Landesrechnungshof sehr für die konstruktiven Beratungen. Trotz der Mängel im Einzelfall hat der Ausschuss für Haushaltskontrolle dem Parlament empfohlen, die Landesregierung für das Jahr 2001 zu entlasten, und ich bitte Sie um Zustimmung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine verehrten Abgeordneten! Herr Werner, ja!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schulze, die Auslastung des Landesbehördenzentrums Wünsdorf mit seinen drei Teilbereichen ist seit der Kabinettsentscheidung zur Wiederbelebung des Standortes Wünsdorf eine fortwährende Aufgabe der Landesregierung. Trotz vielfältiger Bemühungen stehen derzeit von insgesamt rund 63 000 m2 Nutzfläche rund 4 000 m2 leer.
Dieser Leerstand ist unter anderem die Folge der in nahezu allen Geschäftsbereichen eingeleiteten Maßnahmen zur Kosteneinsparung, die aus verständlichen Gründen auch zur Reduzierung der Anzahl der Behörden führt und weiterhin führen wird. Die Maßnahmen, die nicht zuletzt auf dem von dem hohen Haus verabschiedeten Haushaltssicherungsgesetz 2003 basieren, werden nicht nur von mir ausdrücklich begrüßt, sondern sicherlich auch von Ihnen.
Ich bin mir zwar durchaus bewusst, dass solche Regelungen in vielen Fällen, so auch in Wünsdorf, einen gewissen Leerstand zur Folge haben werden. Aufgabe des Finanzministeriums wird es aber weiterhin sein, nach Prüfung und Entscheidung über Art und Umfang der im Haushaltssicherungsgesetz verankerten Maßnahmen sowie in Abhängigkeit der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln für Anschlussnutzungen entweder durch Landeseinrichtungen oder im Rahmen der Verwertung durch Dritte zu sorgen, wobei das Primat auf Landeseinrichtungen liegt.
Bei der Untersuchung der Unterbringung von Landesbehörden durch das MdF unter Mitwirkung aller Ressorts steht selbstverständlich eine sach- und bedarfsgerechte Auftragserfüllung im Vordergrund. Das heißt, Verlagerungsentscheidungen müssen sich unter anderem an den bestehenden Verwaltungsstrukturen orientieren, die wir ja auch verändern wollen.
Als Steuerungsinstrumente stehen dafür in meiner Liegenschafts- und Bauverwaltung das im Aufbau befindliche Gebäude- und Liegenschaftsmanagement und die Unterbringungsoptimierung zur Verfügung.
Ich möchte aber auch darauf aufmerksam machen, dass es nicht immer sinnvoll und zwingend geboten ist, diese landeseigenen Objekte zu nutzen. Es kann auch manchmal von Nutzen sein, sie zu mieten. Es muss im Einzelfall geprüft und gerechnet werden. Danach werden die Entscheidungen getroffen.
Ich könnte noch hinzufügen, welche Landesbehörden dort untergebracht sind. Aber das würde zu lange dauern. - Vielen Dank.
Das kann ich im Moment nicht sagen. Wir müssten mit dem Umweltministerium noch einmal klären, wie der Sachstand im Moment aussieht. Wir werden mit allen Häusern - das haben Sie auch der Presse entnehmen können - noch einmal die Unterbringung der Landeseinrichtungen überprüfen und dabei auch in die Betrachungen einbeziehen, wie sie möglichst zeitnah optimiert untergebracht werden können.
Diese Bestrebungen kann es immer geben.
Zu Ihrer ersten Frage, Frau Tack: Welche Kabinettsvorlage meinen Sie? Darf ich diese Frage zurückgeben?
Wir klären das.
Wir haben seit 1994 ein Unterbringungskonzept. Es ist nicht verworfen, sondern im Frühsommer dieses Jahres vom Kabinett bestätigt worden. Danach wird abgearbeitet.
Ich verweise aber zusätzlich auf das vom Parlament verabschiedete Haushaltssicherungsgesetz. Wir müssen also das Konzept zur Zusammenlegung bzw. Auslagerung von Landesbehörden immer auf den neuesten Stand bringen. Das tun wir.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gesellschafter der Berlin Brandenburg Flughafen Holding GmbH haben sich nach Beendigung des Privatisierungsverfahrens im Mai 2003 im Ergebnis intensiver Beratungen darauf verständigt, die Verschmelzung aller konzernzugehörigen Unternehmen mit Ausnahme der Berliner Flughafengesellschaft mbH zu vollziehen.
Die Gesellschafterversammlung der BBF, die über den Vollzug dieser Umstrukturierung zu entscheiden hatte, fand am 27. August dieses Jahres statt. Die Wirksamkeit der Verschmelzung hängt von der Eintragung der Änderung in das Handelsregister ab. Diese Eintragung wird etwa Mitte November 2003 erfolgen.
An einer künftigen Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH werden - wie bereits jetzt an der noch bestehenden Berlin-Brandenburg Flughafen Holding GmbH - die Länder Berlin und Brandenburg mit je 37 % und der Bund mit 26 % beteiligt sein. Dementsprechend werden die Anteilseigner Berlin und Brandenburg je vier Vertreter und der Bund zwei Vertreter in den neu zu konstituierenden Aufsichtsrat zu entsenden haben.
Vertreter des Landes Brandenburg im Aufsichtsrat der Berlin Brandenburg Flughafen Holding GmbH sind derzeit Ministerpräsident Matthias Platzeck, Staatssekretär a. D. Dr. Heinz Padberg, Herr Minister Ulrich Junghanns und Herr Walter Schubert, Vorsitzender des Vorstandes der Mittelbrandenburgischen Sparkasse.
Herr Staatssekretär a. D. Dr. Padberg wird für ein Mandat im künftigen Aufsichtsrat der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Staatssekretär im Ministerium der Finanzen, Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, soll als Nachfolger in den künftigen Aufsichtsrat der Flughafen BerlinSchönfeld GmbH entsandt werden.
Angesichts der politischen und finanziellen Tragweite der mit dem Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Flughafen BerlinBrandenburg International anstehenden Entscheidungen im künftigen Aufsichtsrat der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH ist die Besetzung der Mandate durch die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates und durch den Staatssekretär meines Hauses sinnvoll und zweckmäßig, um die Position des Landes weiter nachdrücklich und einheitlich vertreten zu können.
Mit dem Land Berlin als Mitgesellschafter ist verabredet, dass die Berliner Mandate im Aufsichtsrat der Flughafen BerlinSchönefeld GmbH in entsprechender Weise besetzt werden. Ich bitte daher den Landtag, der Entsendung von Herrn Ministerpräsidenten Platzeck und Herrn Minister Junghanns in den künftigen Aufsichtsrat der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH gemäß Artikel 95 der Landesverfassung zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Abgeordneten! Ihnen liegt der Entwurf für den Haushaltsplan 2004 und für die Finanzplanung 2003 bis 2007 vor. Der Haushalt 2004 ist in den letzten Wochen heftig diskutiert worden, innerhalb der Landesregierung, in der Öffentlichkeit, und ab jetzt, sehr verehrte Abgeordnete, sind Sie dran.
Der Entwurf ist ein Spiegelbild der Realitäten, nicht der Erfüllung aller Wünsche. Im Folgenden gehe ich auf die wesentlichen Rahmenbedingungen und Inhalte ein.