Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der gestrigen Entscheidung der Landesregierung, eine Sanierung anzustreben, möchte ich Ihnen drei Fragen stellen.
Die erste ist: Auf der Grundlage welcher Zahlen ist diese Entscheidung gefällt worden? Ich bin selbst stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender eines Unternehmens. Ich sage Ihnen: Wenn wir so handeln würden, müssten wir vom Gesellschafter schon lange zurückgezogen worden sein.
Wenn keine Zahlen vorliegen, dann kann man auch keinen Grundsatzbeschluss fassen, dass eine Sanierung zu erfolgen hat.
Die zweite Frage ist: Welche Umstände und welche geprüften Tatsachen führten dazu, dass ein beantragter Überschuldungsantrag wieder zurückgezogen worden ist? Herr Lunacek, Sie sind Fachpolitiker genug. Wie tragen Sie das als finanzpolitischer Sprecher der CDU mit, wenn Sie noch gar nicht wissen, in welcher Höhe tatsächlich die Schuldensummen auflaufen?
Und da frage ich Sie: Welche politische Entscheidung ist hier gefällt worden, um möglicherweise eine Situation nicht so offen darzustellen, wie es notwendig ist?
Eine dritte Bemerkung: Wir haben als Fraktion mit Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, als Sie noch gemeinsam mit uns Opposition gewesen sind, über fünf Jahre lang eine Aufklärung und eine Darlegung aller Fakten der LEG gefordert. Ich sage Ihnen eins: Wir können gern die Redebeiträge der damaligen Zeit miteinander austauschen. Wir hatten immer eine gemeinsame Auffassung.
Wir wollten ein Strukturentwicklungsinstrument und wir wollten eine Risikobewertung des Engagements. Das ist nie erfolgt. Und mit dieser Maßgabe sind Sie in die Koalitionsverhandlungen gegangen. Ich sage Ihnen noch einmal: Ihre Zeit als weißer Rabe ist vorbei.
Sie haben Ihre eigene Koalitionsvereinbarung bis jetzt nicht umgesetzt. Tun Sie jetzt nicht so, als wenn das alles nun völlig überraschend für Sie kommt.
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen eins ankündigen, aber lassen Sie mich noch eine Vorbemerkung machen. Mit der gestrigen Entscheidung zur LEG gibt es eigentlich keinen Grund mehr, irgendeinen LISI-Antrag wegen unvollständiger Angaben bzw. Unterlagen abzulehnen. Ich sage Ihnen: Wären solche Unterlagen, auf deren Grundlage Sie die Entscheidung zur Vergabe von LISI-Mitteln getroffen haben, im Ausschuss
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Ich sage Ihnen: Mit dieser Entscheidung haben Sie sich keine Atempause verschafft, sondern Sie haben im Prinzip versucht, eine Situation zu deckeln. Ich möchte hiermit ankündigen, dass die Fraktion der PDS den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hier im Parlament stellen wird. Wir wollen klären,
auf der Grundlage welcher Beschlüsse hier Aufträge ausgelöst worden sind. Wir wollen klären, ob tatsächlich Risikovorsorge getroffen worden ist. Und wir wollen natürlich auch klären, auf welcher Grundlage Entlastungen von Geschäftsführern durch Kontrollgremien ausgesprochen worden sind.
Herr Abgeordneter, wenn Sie nicht riskieren wollen, dass ich Ihnen das Wort entziehe, bitte ich Sie, zum Schluss zu kommen.
Herr Präsident, ich bitte um Entschuldigung. Ich komme zum Schluss. - Ich gehe davon aus, dass die Arbeit dieses Ausschusses Sie unterstützen wird, Aufklärung herbeizuführen. - Ich bedanke mich.
Ich danke dem Abgeordneten Christoffers. - Die Rednerliste ist erschöpft. Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aktuellen Stunde angekommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 2 und rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:
Es wurde interfraktionell vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass ich sofort zur Abstimmung kommen kann. Das Präsidium empfiehlt Ihnen die Überweisung der Drucksache 3/2971 an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung. Wer diesem Überweisungsantrag folgt, den bitte ich
um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben Sie einstimmig so entschieden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3 und unterbreche die Sitzung des Landtages bis um 13.00 Uhr.
Verehrte Abgeordnete, ich eröffne den Nachmittagsteil der 39. Sitzung und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:
Brandenburgisches Gesetz zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG-ZVerfG)
In Anbetracht der Notwendigkeit der 2. Lesung am morgigen Tag, wenn denn dieses Gesetz vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, bitte ich um Ihr zustimmendes Handzeichen, dass wir so verfahren. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann findet die 2. Lesung morgen statt mit der Einschränkung, wie sie die Geschäftsordnung nach § 100 in Bezug auf Fristverkürzung erlaubt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit dem Gesetzentwurf der Koalition - Brandenburgisches Gesetz zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz -, das heißt damit, wie wir in Brandenburg mit einem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz umgehen wollen, mit einem Gesetz, das die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften beenden soll.
Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften oder, wie mitunter zu lesen, Homo-Ehen wecken in dieser Gesellschaft ganz unterschiedliche Emotionen. Die einen lächeln, spotten gar darüber und fragen, ob wir nichts Besseres zu tun hätten. Die anderen - und sicherlich in erster Linie die Betroffenen - sehen, dass bisher Menschen benachteiligt wurden, dass eine Minderheit in rechtlicher, materieller und psychischer Hinsicht aus dieser unserer Gesellschaft ausgegrenzt wird. Deshalb müssen wir uns die Frage stellen lassen, wer uns das Recht gibt, weiterhin über sexuelle Identität zu urteilen. Diese Frage der Beurteilung von sexueller Identität hat gerade in Deutschland angesichts seiner Geschichte und ange
Wenn wir unser Bekenntnis zu einem toleranten Brandenburg ernst meinen, dann müssen wir auch tolerant gegenüber Menschen mit anderer sexueller Orientierung sein. Wie sonst wollen wir dann von Brandenburgerinnen und Brandenburgern Toleranz gegenüber anderen einfordern?
Am 01.08.2001, also im kommenden Monat, soll das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft treten. Damit erhalten gleichgeschlechtlich orientierte Menschen erstmals die Möglichkeit, ihren Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaften einen rechtlichen Rahmen zu geben. Damit wird ein eigenes Institut, die eingetragene Lebenspartnerschaft, geschaffen. Zusätzlich hat der Bundestag am 10.11.2000 ein Gesetz zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Dies betrifft steuer- und beamtenrechtliche Regelungen sowie die Berücksichtigung der Unterhaltsverpflichtungen innerhalb der Lebenspartnerschaft bei Sozialleistungen. Dieses Ergänzungsgesetz ist derzeit noch Gegenstand eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat.
Meine Damen und Herren, niemandem ist verborgen geblieben, dass es in den Fragen der Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ab 01.08. in Brandenburg unterschiedliche Auffassungen gibt. Unsere Auffassung - also die der SPD -, dass auch die Lebenspartnerschaft auf dem Standesamt in würdiger Form eingegangen werden soll, stützt sich unter anderem auf Artikel 21 der EU-Charta. Darin heißt es: