Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass ich sofort zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung kommen kann. Wer der Drucksache 3/3007 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben Sie einstimmig der Beschlussempfehlung zugestimmt und das Gesetz über die Errichtung einer Stiftung „Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse)” ist in 2. Lesung verabschiedet worden.
Brandenburgisches Gesetz zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG-ZVerfG)
Da die SPD-Fraktion auf einen Debattenbeitrag verzichtet hat, eröffne ich die Aussprache mit dem Beitrag der PDS-Fraktion. Herr Sarrach, Sie haben das Wort.
Bevor der Redner beginnt, darf ich die Teilnehmer des „Kurssystems contra Langzeitarbeitslosigkeit” aus Wittenberge herzlich begrüßen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Koalition ist gestern in 1. Lesung grundsätzlich beraten worden. Die Sprachlosigkeit der Regierung dabei war skandalös. Die internen Zuständigkeitsstreitigkeiten scheinen vom Ministerpräsidenten noch immer nicht entschieden worden zu sein.
Wir brauchen uns - damit nehme ich auf die gestrige Debatte Bezug - im Zusammenhang mit landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen zum Lebenspartnerschaftsgesetz nicht den Kopf über Bundesrecht zu zerbrechen. Es gilt der Grundsatz der Bundestreue. Wir müssen ein Ausführungsgesetz erlassen. Vieles, was zum Familienbegriff und dem scheinbaren Angriff der eingetragenen Lebenspartnerschaft auf das Institut der Ehe von CDU- und von DVU-Fraktion gesagt wurde, ist schlichtweg falsch und ideologisch besetzt. Das Leben ist eben bunter als der Anstrich Ihrer antiquierten Mottenkiste, meine Damen und Herren von Rechts.
Laut einer EMNID-Umfrage von gestern billigen bereits 60 % der Deutschen die so genannte Homo-Ehe. Um den SPD-Kolleginnen und -Kollegen einmal zu illustrieren, mit welcher parteilichen Geisteshaltung sie koalieren,
zitiere ich den vor dem Bundesverfassungsgericht klagenden sächsischen Justizminister Kolbe, CDU, der vor seinem Landtag mit Blick auf das Lebenspartnerschaftsgesetz ausführte:
„Hier waren wirklich Fundamentalisten am Werk. Es waren rot-grüne Ajatollahs, die das Institut der Ehe neutralisieren wollen.”
Selbstverständlich stellt eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft keine Konkurrenz zur Ehe dar, sondern sei - darin schließe ich mich den Ausführungen des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin der Justiz, Prof. Dr. Pick, SPD, an - eine Bereicherung der Rechtskultur, ohne heterosexuellen Paaren etwas wegzunehmen. Nicht die Ehe wurde für lesbische und schwule Paare geöffnet, sondern daneben wurde ein neues Institut für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft geschaffen. Das mag man kritisieren. Das müssen Sie aber nicht begreifen und das wollen Sie offensichtlich auch nicht begreifen.
Daher verschwende ich keine weitere Redezeit auf eine Auseinandersetzung mit gleich lautenden CDU- und DVU-Positionen.
SPD und PDS zu, die eine rechtliche Diskriminierung von lesbischen und schwulen Paaren endlich überwinden und daher im Land Brandenburg die Voraussetzungen für die Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes schaffen wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD! Ich appelliere an Sie, die Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes nicht mit einer neuerlichen Diskriminierung zu beginnen. Verhindern Sie nicht unter Druck der CDU-Fraktion die Zuständigkeit der Standesämter für die Registrierung der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Bleiben Sie sich vielmehr treu.
Zu Recht schreibt Frau Kerntopf von der Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwulen-Belange Brandenburgs an die Fraktionen:
„Die Regelungen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft haben für zahlreiche Lesben und Schwule nach den vielen Jahren des Kampfes für rechtliche Gleichbehandlung einen hohen, vor allem moralischen Stellenwert, auch wenn sie nach wie vor weit entfernt sind von einer tatsächlichen rechtlichen Gleichbehandlung. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dies nicht wieder zunichte zu machen, indem Landesregelungen zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes verabschiedet werden, die nicht nur Lesben und Schwulen erneut signalisieren, dass eine gesellschaftliche Gleichbehandlung und Gleichberechtigung nicht tatsächlich gewollt ist.”
Der nun vorliegende Änderungsantrag der PDS-Fraktion konzentriert sich daher auf die Bestimmung der Zuständigkeit der Standesämter.
Natürlich wären aus meiner Sicht noch weitere Änderungen am Gesetzentwurf wünschenswert. In Berlin haben es SPD, PDS und Grüne jüngst vorgemacht, wie ein Ausführungsgesetz auch gestaltet sein kann.
Abschließend: Das Standesamt soll zuständig sein, weil es erstens für lesbische und schwule Paare von hoher symbolischer Bedeutung ist, zweitens die Landesverfassung in Artikel 26 Abs. 2 und Artikel 12 Abs. 2 dies gebietet, drittens nur das Standesamt die Begründung der Lebenspartnerschaft in würdiger Form vornehmen kann, viertens die Standesbeamten die für die Beurkundung notwendige fachliche Vorbildung haben, fünftens ansonsten dem Grundsatz effektiven Verwaltungshandelns widersprochen wird. Alles andere diskriminiert lesbische und schwule Paare. Daher beantragen wir zu unserem Antrag die namentliche Abstimmung. - Danke.
Da die CDU ebenfalls Verzicht signalisiert hat, geht das Wort an die DVU. Frau Abgeordnete Fechner, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte hier an eine Äußerung von Friedrich Engels, dem Mitbegründer des
Wörtlich äußerte er zu einer Schrift des homosexuellen Juristen und Schriftstellers Karl-Heinrich Ullrich:
„Das sind ja äußerst widernatürliche Enthüllungen, die Päderasten fangen an sich zu zählen und finden, dass sie eine Macht im Staate bilden. Nur die Organisation fehlte. Aber hiernach scheint sie bereits im Geheimen zu bestehen. Und da sie ja in allen alten und selbst neuen Parteien so bedeutende Männer zählen, kann ihnen der Sieg nicht ausbleiben. Uns armen Leuten von vorn mit unserer kindischen Neigung für die Weiber wird es dann schlecht genug gehen.”
Mittlerweile wirft die Homosexualisierung der Politik und die Politisierung der Sexualität unnötige Gräben auf.
Erinnert sei hier an den Christopher-Street-Day, der jährlich in Berlin stattfindet. In diesem Jahr stand er unter dem Motto „Seid stolz, wenn ihr Schwule seid, seid stolz, wenn ihr Lesben seid”.
Im vergangenen Jahr wurde in allen Berliner Polizeidienststellen das Plakat „Kai ist schwul, Murat auch” aufgehängt. Dieses Plakat wurde vom Lesben- und Schwulenverband in Deutschland in Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei und der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport entworfen.