Im Übrigen, Frau Stobrawa, betrachte ich den Haushaltsvorbehalt im Bericht als eine Geste der Ehrlichkeit. Wenn man sieht, wie jetzt das Grenzlandprogramm finanziert wird, wenn wir nicht wissen, wie hoch die Zuschüsse des Bundes und der Europäischen Union sind, was wollen Sie dann an zu realisierenden Maßnahmen im Bericht wiederfinden? Das ist aus heutiger Sicht nicht zu leisten.
Deswegen geht Ihre Kritik zwar in die richtige Richtung, aber sie ist nicht korrekt, wenn man das im Ganzen sieht.
Ich will abschließend feststellen, dass der Bericht der Landesregierung eine geeignete Basis dafür ist, sowohl eine Grundlage für die weitere Diskussion zu bieten als auch das kurz- und mittelfristig Notwendige zu sehen und vor allen Dingen zielgerichtet umzusetzen. Hierzu wünsche ich uns allen Erfolg, aber
auch Stehvermögen, denn die Aufgabe EU-Osterweiterung ist weiß Gott keine Tagesfrage. - Ich danke Ihnen.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei den Kolleginnen und Kollegen in der Landesregierung für die Beiträge zu diesem Bericht zu bedanken. Der Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien und in der Staatskanzlei. Es war eine große, schwierige und wichtige Aufgabe, die uns gemeinsam gelungen ist.
Eine zweite Bemerkung: Herzlichen Dank für die Beiträge aus den Koalitionsfraktionen, die zeigen, dass wir in einem engen Schulterschluss diese große Herausforderung angehen wollen.
Zu Ihrem Beitrag, Frau Stobrawa, nur so viel: Das Leben ist voller Fragen. Auch die Osterweiterung birgt viele offene Fragen in sich. Sie haben überall dort, wo Sie kommunalpolitische Verantwortung tragen, die Möglichkeit, einige dieser Fragen auf dem Weg in die erweiterte Europäische Union zu beantworten.
Noch eine letzte Bemerkung: Herr Abgeordneter Firneburg, in den letzten Wochen hatte ich manchmal das Gefühl, Ihre Fraktion wäre von der Aufklärung gestreift worden. Das scheint aber nicht der Fall zu sein. Sie haben eine Rede aus der Mottenkiste gehalten. Sie agitieren gegen die Osterweiterung mit den Ängsten der Bürger in unserem Land. Sie agitieren damit gegen Frieden, Freiheit und Wohlstand in Europa. Sie werden damit keinen Erfolg haben. - Vielen Dank.
Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache. Damit ist der Bericht der Landesregierung - Drucksache 3/2992 - zur Kenntnis genommen.
Kriegsfolgen- und Altlastenbeseitigung (gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 04.04.2001 - Drucksache 3/2546-B)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über 50 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges haben wir weiterhin mit der Herausforderung der Hinterlassenschaft dieses Krieges zu kämpfen. Im Wesentlichen geht es hier um Fliegerbomben und andere Kriegsmunition, von denen erhebliche Gefahren ausgehen.
Eine Übernahme der Kosten für die Beseitigung dieser Gefahren durch den Bund scheidet bis jetzt nach der vom Bund als „ausreichend” bezeichneten Staatspraxis aus, wenn es sich nicht um „reichseigene” Munition, sondern Kampfmittel der früheren Alliierten handelt. Es ist vollkommen klar: Im Wesentlichen handelt es sich um Kampfmittel der früheren Alliierten.
Der Landtag hat mit Beschluss vom 4. April 2001 die Landesregierung gebeten, sich gemeinsam mit anderen Bundesländern durch eine Bundesratsinitiative für die Schaffung gesetzlicher Grundlagen einzusetzen, die eine Erstattung der Kosten für Bergung und Vernichtung auch der Munition der früheren Alliierten durch den Bund vorsehen.
Wir haben unter Federführung des Wirtschafts- und des Innenministeriums auf der Basis von Initiativen des Bundesrates aus den Jahren 1992 und 1997 einen Gesetzentwurf zur Zuleitung an den Bundesrat beschlossen. Der Bundesratsantrag wird vorsehen, dass sich der Bund über die von ihm bisher geübte eingeschränkte Staatspraxis hinaus zur Beseitigung von Folgen des Weltkrieges und des Kalten Krieges verpflichtet.
Der Gesetzentwurf enthält insbesondere eine Begriffsbestimmung, welcher Sachverhalt als Rüstungsaltlast anzusehen ist und welcher nicht, um hier eine klare Unterscheidung zu bekommen, ebenso eine Bestimmung, für welche Maßnahmen in Bezug auf Rüstungsaltlasten damit die Finanzierung geregelt werden soll. Damit sind Regeln zur Kostenträgerschaft festgelegt.
Das Land Brandenburg hat sich in der Vergangenheit intensiv für die Bergung und Beseitigung von Rüstungsaltlasten eingesetzt und im Zeitraum von 1996 bis 2000 etwa 134 Millionen DM für diese Aufgabe ausgegeben. Davon wurden lediglich 74 Millionen DM durch den Bund zurückerstattet.
Durch verschiedene Optimierungsmaßnahmen in den letzten Jahren ist es dem Staatlichen Munitionsbergungsdienst gelungen, den geräumten Flächenanteil und das Fundaufkommen kontinuierlich zu steigern und damit die zur Verfügung gestellten Mittel effizienter einzusetzen. Die Mitarbeiter des Staatlichen Munitionsbergungsdienstes leisten hierbei einen außerordentlich wichtigen, wenn auch leider sehr gefährlichen Dienst an den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes. Ich möchte heute die Gelegenheit wahrnehmen, diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement herzlich zu danken. Es ist für uns alle wichtig.
lichen Suche und Bergung von Kampfmitteln tragen die Kommunen und die Grundstückseigentümer die Kosten der Gefahren abwehrenden Maßnahmen. Hierbei sind insbesondere die entstehenden Evakuierungs- und Wiederherstellungskosten zu nennen. Ich denke hier besonders an Oranienburg, aber auch an Lehnitz, Neuruppin und andere Orte, die in besonders gravierender Weise mit den Rüstungsaltlasten konfrontiert sind und deren künftige Entwicklung dadurch zum Teil beeinträchtigt wird.
Sie alle kennen vermutlich den Fall, wo im Rahmen einer Bergungsmaßnahme sogar ein Einfamilienhaus abgerissen werden musste, um eine potenzielle Gefahrenquelle auszuschalten. Das Innenministerium hat in diesem Fall aus Billigkeitsgründen unbürokratische Hilfe geleistet, um die Belastung dieser besonders stark Betroffenen zu mindern.
Durch die Refinanzierung der Kosten für Bergung und Beseitigung durch den Bund bestünde die Möglichkeit, dass das Land einen Teil des Rückflusses verwendet, um für die besonders belasteten und übermäßig betroffenen Gemeinden und Grundstückseigentümer einen angemessenen Ausgleich zu schaffen.
Die Landesregierung hat sich bemüht, für diese Bundesratsinitiative Mitstreiter unter den anderen Bundesländern zu gewinnen. Bisher haben sich nach Gesprächen auf Arbeitsebene acht Bundesländer bereit erklärt, diese Initiative zu unterstützen. Nach Schätzungen von Experten wird die Beseitigung der Rüstungsaltlasten in einem besonders stark belasteten Land wie Brandenburg erst in einem Zeitraum von etwa 100 Jahren oder mehr beendet sein, wenn sie in bisherigem Umfang fortgeführt wird.
56 Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges und ein Jahrzehnt nach dem Abzug der Truppen der Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte muss es eine nationale Aufgabe sein, diese gefährlichen Hinterlassenschaften vergangener Zeiten zu beseitigen. Ich meine, der Deutsche Bundestag muss sich dieser Aufgabe stellen. Länder und Kommunen dürfen durch diese Hinterlassenschaft nicht über Jahrzehnte hinaus in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden. Dies ist der Grund für unsere Initiative.
Bevor ich das Wort an Frau Kaiser-Nicht, die für die PDS-Fraktion sprechen wird, weitergebe, begrüße ich herzlich Gäste aus Doberlug-Kirchhain. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Bericht der Landesregierung geht auf einen Ergänzungsantrag der PDS-Fraktion zum Antrag der Koalitionsfraktionen zurück. In der Sitzung am 4. April, in der diese Anträge diskutiert wurden,
ist sehr anschaulich beschrieben worden, wie schwierig die Situation in Brandenburg ist und welch dringender Handlungsbedarf sich daraus ergibt. Ich will noch einmal an die ständige Gefährdung der Bevölkerung insbesondere im Oranienburger Raum erinnern und darauf aufmerksam machen, dass bei Beibehaltung des bisherigen Tempos der Kampfmittelbeseitigung wohl noch mindestens 100 Jahre vergehen werden, bis das Land Brandenburg kampfmittelfrei ist.
Eine letzte Bemerkung dazu: Die Kampfmittelbelastung ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Leider hat Brandenburg ausgerechnet hier eine Spitzenposition. Ein Ausgleich kann nur auf Bundesebene herbeigeführt werden; die Zeit drängt.
Die Landesregierung ist meines Erachtens mit ihren bisherigen Bemühungen ihrer Verantwortung nachgekommen. Der Entwurf für ein Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz ist ein tragfähiger Ansatzpunkt. Bleibt nur zu hoffen, dass auch hierbei ein Solidarisierungseffekt zwischen den Bundesländern, die eine hohe Kampfmittelbelastung haben, und denen, die dieses Problem weniger tangiert, eintritt. Wenn ich richtig gezählt habe, wären mit Brandenburg neun Bundesländer dabei. Auch wenn der Minister gerade mit Herrn Homeyer wichtige Dinge zu besprechen hat, würde ich ihm gern sagen: Es wäre gut, wenn auch aus den CDU-regierten Bundesländern Unterstützung für diese Initiative käme. Vielleicht kann Herr Schönbohm zu diesem guten Zweck seine Beziehungen spielen lassen, um dieses Vorhaben zum Erfolg zu führen.
Abschließend sei angemerkt: Wenn wir hierbei hoffentlich Erfolg haben werden, sollten wir uns mit gleichem Engagement dem Gesamtkomplex Konversion zuwenden und klar machen, dass der Bund für weitere Rüstungsaltlasten, die nicht im Boden liegen, in der Verantwortung steht. Die zivile Nutzung von Kasernen, Truppenübungsplätzen und nicht zuletzt der Strukturwandel in den Garnisonskommunen müssen mehr Impulse und dauerhafte Unterstützung bekommen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im April wurde die Landesregierung durch das Plenum aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur Problematik der Rüstungsaltlastenfinanzierung auf den Weg zu bringen. Ich erinnere noch einmal daran, dass dieser Beschluss einstimmig hier im Haus gefasst wurde. Das erforderliche Verfahren zur Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfes wurde eingeleitet.
In meinem Redebeitrag am 4. April habe ich versucht, Sie zu sensibilisieren, indem ich die Problematik am Beispiel der Stadt Oranienburg und ihrer Umgebung schilderte. Heute möchte ich
Am 22.05.2001 wurde wieder eine amerikanische Zehn-ZentnerBombe mit einem chemischen Langzeitzünder geborgen, übrigens die 78. Glücklicherweise verlief die Bergung ohne Schaden für die Menschen. Circa 5 000 Bürger mussten evakuiert werden. Somit müssen wir „nur noch” von ca. 1 699 statt von 1 700 Verdachtspunkten in Oranienburg und Umgebung ausgehen. Ich entschuldige mich für die etwas sarkastische Formulierung.
Im Moment laufen die Vorbereitungen zur Bergung eines schrottreifen Lastkahnes im niederen Teil des Havelarmes. Die Bergung ist erforderlich, um die systematische Bombensuche fortsetzen zu können, da rund um den Kahn bei Messungen Störwerte auftreten. Auf Antragstellung hat die Stadt Oranienburg vom Land GFG-Mittel in Höhe von 43 000 DM erhalten. Es handelt sich hierbei um eine 60%-Förderung. Die Kommune muss trotz alledem noch 40 % drauflegen.
In der Sommerpause wird nun an drei Stellen im Zentrum der Stadt die systematische Suche nach Bomben fortgesetzt - eine Grundvoraussetzung für das Förderprogramm „Zukunft im Stadtteil”, in das Oranienburg aufgenommen wurde.
Sie sehen, Oranienburg kommt nicht zur Ruhe. Handlungsbedarf besteht nach wie vor. Die Bundesratsinitiative ist wichtiger denn je, nicht nur für Oranienburg.