Es kann also nicht gesagt werden, dass nichts gemacht wurde, sondern es ist einiges getan worden, es könnte vielleicht noch mehr gemacht werden. Die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind groß. Wenn Sie sich dafür interessieren, dann schauen Sie sich einmal - ich möchte jetzt keine Namen nennen, weil ich dann möglicherweise irgendjemanden diskriminiere - Feuerwehrhäuser und deren Ausstattung in den verschiedenen Gemeinden und Städten an. Dabei sehen Sie, wie groß die Unterschiede sind.
Aus diesem Grunde habe ich mit den Landräten und Oberbürgermeistern in der letzten Konferenz über dieses Thema gesprochen. Der Landesbrandmeister hat einmal über die technische Ausstattung der Feuerwehr für das Land Brandenburg vorgetragen und bezogen auf die einzelnen Landkreise den Landräten Unterlagen in die Hand gegeben mit der Bitte, in Teilbereichen doch erheblich nachzusteuern.
Die Träger des Brandschutzes müssen eine langfristige Brandschutzkonzeption erarbeiten. Dies erst ermöglicht eine an der Sache orientierte Ausbildung und Arbeit.
Weiterhin sind die politischen Entscheidungsträger der Landkreise und Träger des Brandschutzes gefordert.
Meine Damen und Herren, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr setzt voraus, dass das, was hier angesprochen wurde, auch umgesetzt wird. Wir erarbeiten zurzeit entsprechende gesetzliche Regelungen, die wir im IV. Quartal in die Ressortabstimmung bringen. Ich gehe davon aus, dass wir diese im I. Quartal nächsten Jahres dem Parlament vortragen werden. Im Rahmen dieser gesetzlichen Regelungen, Frau Kaiser-Nicht, werden wir bestimmte Vorgaben für die Verantwortungsträger vor Ort vorlegen.
Von daher gesehen denke ich, dass es dieses Antrages der PDS nicht bedarf. Wir müssen als Landesregierung eine Sache machen - wenn wir den Haushalt verabschiedet haben, können wir das auch tun -: Es geht darum, die Situation an der Schule zu verbessern, weil die Ausbildungssituation dort in der Tat erheblich verbesserungsbedürftig ist.
Ein letzter Punkt: Am Sonnabend begeht die Landesfeuerwehrschule ihr zehnjähriges Bestehen. Ich lade Sie alle herzlich ein, dort hinzukommen und sich einmal anzusehen, was wir für eine Ausrüstung haben, was für motivierte Mitarbeiter wir haben. Zwischen 10 und 11 Uhr nehme ich zu diesen Themen öffentlich Stellung. Dort können Sie gern mitdiskutieren. - Herzlichen Dank.
Ich danke Herrn Minister Schönbohm. - Wir sind am Ende der Aussprache angekommen und kommen zur Abstimmung.
Ich rufe zur Abstimmung den Antrag der Fraktion der PDS auf. Er liegt Ihnen in der Drucksache 3/3054 vor. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU, der Ihnen in der Drucksache 3/3305 vorliegt, auf. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag einstimmig angenommen worden.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und gebe der Fraktion der SPD das Wort. Herr Abgeordneter Dr. Sternagel, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit der Wende sind durch die Landesregierung auf dem Gebiet des Denkmalschutzes große Anstrengungen unternommen worden, die das Erscheinungsbild unserer Städte und Gemeinden positiv beeinflusst haben.
Prof. Karg, der Leiter der Denkmalfachbehörde, schätzt ein, dass indessen bei 60 % aller im Land Brandenburg erfassten Denkmäler - das sind immerhin 10 500 - der Bestand gesichert werden konnte. Bei weiteren 20 % konnte der Verfall gestoppt werden. Die restlichen 20 % sind in ihrer Substanz immer noch gefährdet.
Das Denkmalschutzgesetz des Landes Brandenburg wurde bereits im Jahre 1991 beschlossen und zum letzten Mal 1997 geringfügig überarbeitet. Es hat sich in der Praxis grundsätzlich bewährt. In wesentlichen Regelungen wurde es sogar Vorbild für die Denkmalschutzgesetzgebung in anderen Bundesländern.
Angesichts der Dimension der zu bewältigenden Aufgaben ist es aber auch nicht verwunderlich, dass es bei der Denkmalerhaltung und -pflege immer wieder zu Konflikten kommt. Dabei liegen die Reibungspunkte nicht nur im Gesetzestext, sondern auch in der Umsetzung auf den unterschiedlichsten Ebenen. Es wurde deshalb bereits Anfang des Jahres 1999 begonnen, das Denkmalschutzgesetz auf den Prüfstand zu stellen mit der Ziel
Der letzte Referentenentwurf zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes stammt vom Mai des Jahres 2000. Hierzu hat bereits der Beirat der oberen Denkmalschutzbehörde ausführlich Stellung genommen. Auch der Landkreistag Brandenburg hatte die unteren Denkmalschutzbehörden zur Meinungsäußerung zu diesem Entwurf aufgefordert.
Es gilt nun, dass die Landesregierung auf dem vorliegenden Erkenntnisstand aller Beteiligten eine Neufassung zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes erarbeitet und diesen Entwurf dem Landtag bis zum 30. April 2002 zur Entscheidung vorlegt.
Ein wichtiger Schwerpunkt wird dabei die Entwicklung von Quantifizierungskriterien für die Zumutbarkeit und zum finanziellen Ausgleich über die Schaffung eines öffentlichen Denkmalfonds sein.
Die Präzisierung der Zumutbarkeitsregelung und die Schaffung eines Denkmalfonds sind deshalb besonders wichtig, weil damit der Denkmalschutz für die Bauherren kalkulierbarer wird. Über Finanzierung und Modalitäten dieses Denkmalfonds ist im Vorfeld bereits viel spekuliert worden. Ich denke, zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind solche Spekulationen fehl am Platz. Zunächst ist die Landesregierung aufgefordert, uns, dem Parlament, einen realisierbaren Vorschlag zur Schaffung eines Denkmalfonds zu unterbreiten. Erst im zweiten Schritt werden wir uns als Gesetzgeber mit dem Entwurf der Landesregierung zu befassen haben.
Wir müssen natürlich auch bei der Novellierung über eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und eine Beschleunigung der Verfahren nachdenken.
Ein angedachter Wechsel des Eintragungsverfahrens von der zurzeit praktizierten konstitutiven zur nachrichtlichen Liste ist im Rahmen der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in Fachgremien ausführlich zu diskutieren. Dabei sind die Vorund Nachteile beider Verfahren sorgfältig gegeneinander abzuwägen.
Weiterhin ist anzustreben, die Fristen zur Herstellung des Einvernehmens zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde und der Denkmalfachbehörde von bisher drei Monaten auf sechs bis acht Wochen zu reduzieren.
Mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes ist aber auch die Kompetenz der Kommunen weiter zu erhöhen. So sollte es zum Beispiel den unteren Denkmalschutzbehörden überlassen bleiben, ob sie ehrenamtliche Beiräte oder Beauftragte für Denkmalpflege berufen.
Auch die pauschalisierte Einvernehmensregelung bei Sammelgutachten ist in die Novelle aufzunehmen, was zur Vereinfachung der Verfahren und zur Stärkung der unteren Denkmalschutzbehörden beiträgt.
Im Rahmen der Einvernehmensregelung sollte jedoch bei Konflikten zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde und der Denkmalfachbehörde nach wie vor das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur die widerstreitenden Interessen
Erfahrungsgemäß war das in der Vergangenheit nur bei weniger als einem Prozent aller Fälle notwendig, das heißt, in mehr als 99 % aller Fälle haben bisher die unteren Denkmalschutzbehörden abschließend entscheiden dürfen.
Weitere Zielstellungen und zu schaffende Voraussetzungen für die Novellierung des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes sind in dem gemeinsamen Antrag von SPD und CDU dargelegt worden. Ich bitte dem Antrag zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes zuzustimmen und wünsche mir eine sachliche Diskussion in den Arbeitskreisen und Fachgremien, denn Denkmalschutz ist ein sensibles Thema mit vielen Facetten, die bei dieser Diskussion zu berücksichtigen sind. - Ich danke Ihnen.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Dr. Sternagel. - Ich gebe das Wort an Herrn Hammer für die Fraktion der PDS.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Kind habe ich, um mir die Strömungsgeschwindigkeit eines Flusses vorstellen zu können, kleine Papierschiffchen ins Wasser gesetzt. Völlig unabhängig von meinen Aktivitäten floss das Wasser trotzdem. Beim vorliegenden Antrag gehe ich davon aus: Sie wollen nicht wissen, ob das Wasser fließt, sondern bestenfalls, wie schnell es fließt.
Frau Wanka wird uns mitteilen, dass die Dinge längst im Fluss sind. Das ist gut so. Dennoch möchte ich einiges zu den unterbreiteten Vorschlägen anmerken.
Es klingt immer gut, wenn man fordert, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Verfahren zu beschleunigen. Noch besser ist es, die Kommunen zu stärken; dazu haben Sie einen entsprechenden Satz gesagt. Deshalb wird es auf die gesetzliche Ausgestaltung und vor allem darauf ankommen, wie die Interessen des Denkmalschutzes gewahrt werden. Eines können wir heute schon feststellen: Ungeachtet eines Novellierungsbedarfs war das bislang geltende Gesetz angesichts der Resultate in Brandenburg durchaus zu akzeptieren. Am Ende hängt alles am finanziellen Tischtuch, das hin- und hergezogen wird. Deshalb einige Bemerkungen zu den Forderungen.
Erstens: Die Einrichtung eines Denkmalfonds ist unterstützenswert. Gleichzeitig schließen wir uns den Bedenken des Städteund Gemeindebundes an, dass die Kommunen des Landes zu stark belastet werden könnten:
„Der Fonds sollte der Ausstattung der vom Land geleisteten Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen und der Erhaltung, Pflege, Bergung und Dokumentation von Denkmalen dienen, soweit Verpflichtete oder Verursacher unzumutbar belastet oder die Gemeinden und Gemeindeverbände unverhältnismäßig in Anspruch genommen würden.”
Ein Fonds an sich hilft wenig, wenn nicht deutlich wird, welche Grundlagen gelten sollen, welche Kompetenzen gegeben sind und um welche Beträge verhandelt wird. Das wäre gleichzeitig ein wichtiger Beitrag, um kleinen und mittelständischen Betrieben eine Hilfestellung zu geben.
Zweitens: Aufwandsminimierung und Verfahrensbeschleunigung machen immer einen guten Eindruck im Kampf gegen Bürokratie. Dennoch müssen wir uns die Frage stellen, auf welchem Wege die in der Tat vorhandenen Konflikte zwischen Denkmalschutz und Bautätigkeit im weitesten Sinne geklärt werden sollen. Beschleunigungen zulasten des Denkmalschutzes darf es nicht geben. Trotz aufwendiger Verfahren muss den Bauherren vor der Stellung eines Bauantrages klar sein, was der Denkmalschutz ihm abverlangt. Das sollte unseres Erachtens nicht aufgegeben werden, obwohl ich Ihnen Recht gebe, dass die Schnittpunkte stärker beachtet werden müssten.
Die Austragung und Abwägung von vorhandenen Konfliktlagen muss weiterhin möglich sein. Was würde Schnelligkeit nützen, wenn auf diesem Wege Schützenswertes verloren ginge? Entscheidend sind für uns und für die unteren Denkmalschutzbehörden klare Aussagen zum Schutzgut. Die Unter-Schutz-Stellungen sind im Übrigen eine gute Grundlage für Aufträge an Brandenburger Firmen, die sich - das reicht vom Dachstein bis zur Restaurierung - schon zu einem Brandenburger Markenzeichen entwickeln konnten und entwickelt haben.
In diesem Zusammenhang merke ich nur an, dass das Baunebengewerbe, das auf denkmalpflegerischem Gebiet die entscheidenden Leistungen erbringt, einer spürbaren Förderung bedarf. Eine von der hessischen Landesregierung in Auftrag gegebene Studie zeigt zum Beispiel, wie eng Denkmalschutz, Auftragsvergabe und Arbeitsplatzsicherung bzw. -gewinnung zusammenhängen. Auf eine Kurzformel gebracht: Wer etwas für den Denkmalschutz tut, tut zugleich auch etwas für Arbeitsplätze in zumeist kleinen Unternehmen und für regionale Wirtschaftskreisläufe.
Drittens: Letztlich bleibt die Frage, wie man die Kompetenz der Kommunen wirklich stärken kann. Darüber sollte mit denjenigen, die vor Ort die praktische Arbeit leisten, diskutiert werden. An dieser Stelle rege ich an, im Ausschuss die konkreten Erfahrungen der Amtsleiter für Denkmalschutz und Denkmalpflege zu hören. Aber die Denkmalschutz- und Denkmalpflegefonds in den kommunalen Haushalten lassen, höflich ausgedrückt, sehr zu wünschen übrig. Vielleicht kommen wir auf dem Weg über ein neues Gesetz auch hier zu besseren Lösungen. Denkmalschutz und Denkmalpflege leisten einen oft unspektakulären und häufig unterschätzten Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in den Kommunen.
Summa summarum: Wir sagen Ja zu diesem Antrag. Am vorzulegenden Gesetzestext können wir weiter diskutieren. Es bleibt zu fragen, warum die Koalitionsfraktionen etwas beschließen lassen wollen, was die Ministerin ohnehin tut. Ich frage mich: Haben Sie kein Zutrauen? - Danke.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Hammer. - Das Wort geht an die Fraktion der CDU. Bitte, Herr Abgeordneter Werner.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Denkmalschutz - das hat Herr Kollege Hammer gerade bewiesen - ist für viele ein Reizwort. Die einen finden es sehr reizvoll, sich um das kulturelle Erbe zu bemühen, es zu erhalten und zu pflegen; das ist durchaus zu begrüßen. Andere sind gereizt, wenn sie nur das Wort Denkmalschutz hören oder wenn sie mit dem Denkmalschutz in Berührung kommen, Auflagen zu erfüllen haben und dadurch auch Mehrkosten entstehen.
In einem sind wir uns alle einig: Es geht um die Bewahrung des kulturellen Erbes. Dies ist ein wichtiges gesellschaftliches und politisches Anliegen. Kulturelles Erbe stiftet unsere Identität, egal, ob diese nun brandenburgisch oder preußisch definiert wird, ob sie in einigen Landesteilen sächsisch beeinflusst ist oder ob wir durch die vielen Einflüsse über die Jahrhunderte hinweg auch andere identitätsstiftende Merkmale der Denkmale hier im Land haben.