Protokoll der Sitzung vom 19.09.2001

In einem sind wir uns alle einig: Es geht um die Bewahrung des kulturellen Erbes. Dies ist ein wichtiges gesellschaftliches und politisches Anliegen. Kulturelles Erbe stiftet unsere Identität, egal, ob diese nun brandenburgisch oder preußisch definiert wird, ob sie in einigen Landesteilen sächsisch beeinflusst ist oder ob wir durch die vielen Einflüsse über die Jahrhunderte hinweg auch andere identitätsstiftende Merkmale der Denkmale hier im Land haben.

Wir alle sind aufgerufen, diese Wurzeln zu bewahren und uns dieser Wurzeln bewusst zu werden. Wir haben in Brandenburg tatsächlich eine sehr vielfältige Denkmallandschaft, die es zu erhalten gilt. Denkmalschutz und Denkmalpflege haben sichtbare, zumeist in Stein, Holz, Stahl oder anderen Materialien oder in Landschaft geformte Dokumente unserer Geschichte und unseres kulturellen Erbes zum Gegenstand. Wir haben im Osten auch nach elf Jahren einen starken Nachholbedarf in dieser Richtung.

Wir begingen vor einigen Wochen mit einer würdigen Festveranstaltung das zehnjährige Bestehen des Denkmalschutzgesetzes hier in Brandenburg, und zwar an einer herausragenden und würdigen Stätte, nämlich im Kloster Chorin. Gleichwohl ist kein Gesetz für die Ewigkeit und auf Dauer gemacht. Meine beiden Vorredner haben schon auf einige überarbeitungsbedürftige Punkte aufmerksam gemacht. Das Gesetz hat sich in diesen zehn Jahren zum überwiegenden Teil sehr bewährt. Wir müssen nun aber alle praktischen Erfahrungen, die wir mit ihm gemacht haben, auf den Prüfstand stellen und Reibungsflächen und verbesserungsbedürftige Punkte herausfinden.

Es gibt unterschiedliche und einander zum Teil widerstrebende Interessenlagen, wie ich es eingangs dargestellt habe. Diese gilt es miteinander in Einklang zu bringen. Es ist der öffentlichen Hand eben nicht möglich, alle Lasten der Bauunterhaltung allein zu tragen. Man muss sehen, wie diese Kosten in jedem Falle anteilig von den privaten, aber vor allem von den kirchlichen Trägern übernommen werden können. Dennoch sollte es weitergehende und flexiblere Möglichkeiten geben, um andere Eigentümer bei der Unterhaltung und Sanierung zu unterstützen.

Politisches Ziel sollte es sein, dass Investitionen in ein denkmalgeschütztes Gebäude zumindest genauso attraktiv, wenn nicht sogar noch attraktiver als die Investitionen in einen Neubau gestaltet werden. Gebäude, die weggerissen worden sind, sind unwiederbringlich verloren. Dies kann allerdings nur erreicht werden, wenn es nicht nur finanzielle Unterstützung gibt, sondern wenn auch der Verwaltungsablauf klar strukturiert, leicht zu bewältigen und zielführend organisiert ist.

Noch schädlicher als bestimmte Komplikationen im Verfahren selbst ist das häufige öffentliche Gerede über den Denkmal

schutz als Investitionshemmnis. Genau das Gegenteil ist der Fall, denn Denkmalschutz ist ein herausragender und unverzichtbarer Standortfaktor. Gerade viele einheimische kleine und mittelständische Unternehmen profitieren davon. Wenn man einmal Vergleiche zieht, haben sie oftmals eine höhere Wertschöpfung aus Denkmalpflege als aus Neubau.

Auch aus diesen Gründen müssen die Verfahren den Erfahrungen der letzten zehn Jahre angepasst und möglichst vereinfacht werden.

Wir wollen die unteren Denkmalschutzbehörden stärken. Es soll eine bessere Qualifizierung erfolgen, damit sie mehr Kompetenzen wahrnehmen können. Sie sollen Entscheidungen treffen. Es sollen keine oder nur wenige Delegierungen von Entscheidungen an die Denkmalfachbehörde oder an die oberste Denkmalschutzbehörde erfolgen - dies tatsächlich nur in Ausnahmefällen. Die Denkmalfachbehörde soll das sein, was der Name aussagt: Sie soll lediglich Fachaufsicht sein.

Es ist gelegentlich zu Irritationen und Meinungsverschiedenheiten aufgrund des schon vorhandenen Referentenentwurfs gekommen. Ich darf hier feststellen, dass die Stärkung dieser kommunalen Kompetenz, die ich gerade angemahnt habe, nicht ins Konnexitätsprinzip fällt; denn nach dem geltenden Gesetz und dabei sollte es auch bleiben - ist der Denkmalschutz Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung und somit nicht dem Konnexitätsprinzip unterworfen, wenn wir eine höhere Kompetenz, eine höhere Qualifizierung der unteren Denkmalschutzbehörden fordern. Man kann im Übrigen auch in anderen Leistungsgesetzen nachlesen, dass die kommunale Ebene dann auch entsprechendes fachliches Personal vorzuhalten hat.

Die Verfahrensdauer soll abgekürzt werden; wir sind noch im Gespräch, ob, wie Kollege Sternagel sagte, auf sechs bis acht Wochen oder vielleicht sogar auf einen Monat. Das werden der Gesetzentwurf und die Beratung zum Gesetzentwurf klären.

Ich bin auch der festen Überzeugung, dass das nachrichtliche Verfahren, das wir anstreben, nicht zwangsläufig zu einer Verschlechterung der Rechtsposition der betroffenen Bürger führen muss. Der Rechtsweg steht ja den Bürgern gleichwohl offen. Aber es sollte von diesem Verfahren durch die Denkmalschutzbehörden maßvoll Gebrauch gemacht werden und man sollte sich im Zweifelsfalle vorher mit den Bauherren, mit den Eigentümern, mit den Investoren ins Benehmen setzen, damit alle möglichen Diskussionspunkte schon im Vorfeld ausgeräumt sind und es nicht aufgrund des nachrichtlichen Verfahrens zu Diskrepanzen kommt, die dann schwer zu beseitigen sind.

Die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und die Beschleunigung des Verfahrens stehen also in engem Zusammenhang mit der Stärkung der kommunalen Kompetenz. Ich denke, das sollte ein Schwerpunkt in diesem Gesetz sein.

Der nächste Punkt ist die Einführung des Denkmalfonds. Darüber wird es sicherlich eine schwierige Diskussion geben, dessen sind wir uns bewusst. Gleichwohl sind wir uns im Fachausschuss darüber einig geworden, dass wir einen Denkmalfonds einrichten wollen. Ich möchte dazu noch einmal kurz die Geschichte bemühen.

Im Zusammenhang mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 1995

wurden erstmals Fördertöpfe aus verschiedenen Ministerien eingesammelt und ins GFG eingestellt. Man kann durchaus geteilter Meinung darüber sein, ob das richtig war. Das Grundanliegen war damals, die Gemeinden möglichst frei entscheiden zu lassen, was sie mit diesem Geld anstellen. - So weit, so gut und vielleicht auch ganz richtig.

Es sind damals 25 Millionen DM aus dem Kulturministerium ins GFG eingestellt worden. Es wäre nun interessant nachzufragen, ob diese 25 Millionen DM tatsächlich in jedem Jahr von der kommunalen Ebene für Denkmalschutz und Denkmalpflege ausgegeben worden sind.

(Einzelbeifall bei der PDS)

Ich bin uneingeschränkt dafür, Zweckbindungen so weit wie möglich aufzuheben. Die Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung hat auf diese Notwendigkeit hingewiesen. Dem kann man nur einhellig folgen. Deshalb wollen wir das GFG in den nächsten zwei Jahren so gestalten, dass es auf ein Finanzausgleichsgesetz ohne Zweckbindung hinwirkt. Aber ich bin für eine Zweckbindung und das ist der Denkmalfonds, damit Denkmalpflege nicht unterrepräsentiert ist und damit die Gemeinden genügend Geld dafür zur Verfügung haben.

Ich will damit überhaupt nicht der Diskussion das Wort reden, dass wir jetzt aus dem GFG Mittel abziehen, sondern wir müssen uns einfach Gedanken darüber machen, wie wir den Denkmalfonds einrichten. Hier ist noch alles offen. Wir sind in der Diskussion. Ich will keine Ängste schüren. Wir werden es schaffen, einen Denkmalfonds mit entsprechenden Mitteln einzurichten. Wir müssen uns noch darüber klar werden, in welcher Höhe wir ihn einrichten können, und wir müssen uns auch darüber klar werden, wie wir ihn inhaltlich gestalten.

Es geht vor allem um eines: dass die Interessen der Eigentümer, Investoren und Bauherren gewahrt werden, dass wir diesen Interessen entgegenkommen, dass denkmalpflegerischer Mehraufwand berücksichtigt und zum Teil auch kompensiert wird.

Ich will in dem Zusammenhang auf ein ganz großes Problem aufmerksam machen, nämlich die Bodendenkmalpflege. Ich könnte jetzt einige Beispiele dafür nennen - aus zeitlichen Gründen verzichte ich darauf -, dass Bauherren tatsächlich eine äußerst hohe Mehrbelastung durch den bodendenkmalpflegerischen Mehraufwand hatten oder haben, dass sie Investitionen nicht verwirklichen oder dass eine Stadt zum Beispiel für die Bodendenkmalpflege mehr Geld ausgeben muss, als die Sanierung einer 100 Meter langen Straße tatsächlich kostet. Ich bin der Auffassung: Wer die Musik bestellt, muss sie wenigstens zum Teil bezahlen.

(Einzelbeifall bei der CDU)

Das Denkmalschutzgesetz muss auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Denkmale sollen auch weiterhin das sein, was das Wort im übertragenen Sinne zum Ausdruck bringt, nämlich die Aufforderung: Denk mal! oder noch besser die Aufforderung, einen Prozess des Nachdenkens über unsere Geschichte und kulturellen Werte in Gang zu bringen.

Ich bitte um Ihre Zustimmung und darf gleichzeitig das zuständige Ministerium bitten, den Gesetzentwurf fristgemäß vorzulegen.

Ich darf in dem Zusammenhang auch sagen: Herr Kollege Hammer, wir haben da keine Befürchtungen und keine Ängste, sondern wir wollen das in großer Gemeinsamkeit zwischen dem Fachausschuss und dem Ministerium bewältigen. Das ist der Sinn des Antrages. Ihre Befürchtungen sind insofern nicht Gegenstand einer Diskussion. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Ich danke dem Abgeordneten Werner und gebe das Wort an die Fraktion der DVU, Herrn Abgeordneten Schuldt.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Denkmalschutz ist selbstverständlich eine wichtige Landesaufgabe. Deshalb stimmen wir als Fraktion der DVU der Errichtung eines öffentlichen Denkmalfonds zur Unterstützung von Bauherren sowie der öffentlichen Vertretungskörperschaften grundsätzlich zu.

Das Land Brandenburg braucht dringend einen Denkmalfonds. Die derzeitige Praxis der Denkmalschutzförderung hat sich nicht bewährt. Im Jahr 1995 ist aus dem Budget des Kulturministeriums eine Summe von 25 Millionen DM herausgelöst worden. Die Mittel werden seither den Kommunen über das Gemeindefinanzierungsgesetz direkt überwiesen. Die Entscheidung für die Umlage der Mittel erfolgt allerdings bis jetzt ohne jede Zweckbindung an den Denkmalschutz. Den 10 500 unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden und den rund 25 000 verzeichneten Bodendenkmalen kam dieses Geld bisher in nicht ausreichendem Maße zugute.

Der Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU ist jedoch in der jetzigen Fassung nicht ausgegoren. Natürlich unterstützen wir die Zielsetzungen, insbesondere Privateigentümer zu entlasten, die ihre Denkmale im Interesse der Allgemeinheit erhalten, sowie die vielen orts- und regionalansässigen kleinen und mittelständischen Unternehmen zu fördern. Der Antrag der Koalitionsfraktionen stellt allerdings nicht klar, dass das Land Brandenburg weiter für die Denkmalpflege in der Pflicht bleiben muss.

Weiterhin geht auch aus diesem Antrag, meine Damen und Herren von CDU und SPD, nicht hervor, dass eine Mittelvergabe durch den Denkmalfonds einer strengen Zweckbindung an die Ziele des Denkmalschutzes unterliegen muss. Es müssen klare und detaillierte Vorgaben für die Mittelvergabe in die Satzung aufgenommen werden.

Und wie definieren Sie eigentlich die von Ihnen geforderte „Zumutbarkeitsgrenze zur Vermeidung von unzumutbaren Härten”? Das kann aus Sicht unserer Fraktion nur heißen, dass die Bauherren im Rahmen ihrer Erhaltungspflicht insofern unterstützt werden müssen, als ihnen ein Anspruch auf Ersatz der Differenz zwischen den auflagenbedingten Mehraufwendungen und den Kosten einer normalen bautechnischen Sanierung zugebilligt wird.

Natürlich muss die Förderung im Einzelfall auch die Kosten erforderlicher bau- und sanierungstechnischer Gutachten umfas

sen. Dabei muss selbstverständlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bauherrn im Einzelfall Berücksichtigung finden, und zwar nach klaren Vorgaben. Das Land hat schließlich kein Geld, um es an Spekulanten und Sanierungsbetrüger zu verschleudern, die sich ihre Geldbeutel mit Fondsgeldern stopfen, während redliche Grundbesitzer leer ausgehen.

Des Weiteren muss in der Satzung eines Denkmalfonds dargestellt sein, dass überschüssige Mittel nicht irgendwie in den Haushalt fließen, sondern zweckgebunden den mit dem Wiederaufbau zerstörter historischer Gebäude befassten Vereinigungen oder Gebietskörperschaften zufließen müssen, die sich redlicherweise mit dem Wiederaufbau zerstörter historischer Gebäude, so zum Beispiel der Garnisonkirche, befassen.

Aufgrund all der genannten Unzulänglichkeiten können wir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen. Einer Ausschussüberweisung würden wir uns jedoch nicht entgegenstellen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schuldt. - Ich gebe das Wort an die Landesregierung, an Frau Ministerin Wanka.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In seiner tausendjährigen Geschichte hat Brandenburg viele bedeutende Denkmale hervorgebracht. Das Spektrum ist sehr weit. Es reicht vom Weltkulturerbe der Schlösser und Gärten in Potsdam über Denkmale von europäischem und nationalem Rang bis zu einer Vielzahl von Denkmalen, die mehr regionale und lokale Bedeutung haben.

Aufgrund der verfehlten Baupolitik und der Mangelwirtschaft sowie politisch bedingter Denkmalzerstörung war der Zustand der Bausubstanz nach der Wende katastrophal. Und sehr schnell, nämlich nur acht Monate nach der Konstituierung des Landes Brandenburg, verabschiedete der Landtag Brandenburg das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz und schuf damit die Grundlage für das Handeln der Denkmalschutz- und -fachbehörden.

Ein Jahr später wurde die Aufgabe des Denkmalschutzes mit Verfassungsrang ausgestattet. Wir haben - Herr Werner wies schon darauf hin - in diesem Jahr den zehnten Jahrestag des InKraft-Tretens dieses Gesetzes in Chorin feierlich begangen. Manche fanden das angesichts der Diskussion, die es um den Denkmalschutz immer wieder gibt, außerordentlich mutig.

Ich denke, dass sich nicht alles aus diesem Gesetz, mit dem Brandenburg die letzten zehn Jahre hantiert hat, bewährt hat. Vielleicht war manches von Anfang an falsch, weil man ein Gesetz aus den alten Bundesländern transportiert hat und auf gewisse spezielle Besonderheiten - wenn ich allein an die massiven Straßen- und Eisenbahnbauten denke, die im Bereich der Bodendenkmale mit einem Schlag sehr viel bewirkten - nicht achtete. Das war vielleicht nicht sehr geschickt.

Aber unabhängig davon, dass sich manches nicht bewährt hat, haben sich jetzt auch die Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz verändert, sodass es sehr sinnvoll ist, über eine Neufassung des Gesetzes nachzudenken. Die Koalitionsfraktionen haben sich deshalb bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass in der Legislatur das Denkmalschutzgesetz novelliert wird. Der nunmehr vorliegende Antrag setzt diese Politik konsequent fort und ist insbesondere deshalb zu begrüßen, weil er ganz wichtige Ziele der Novelle betont, die da sind: erstens, das kulturelle Erbe Brandenburgs wirksam und dauerhaft zu bewahren; zweitens, Investitionen - das wollen wir ja alle - zu begünstigen; drittens, den Mittelstand und den Arbeitsmarkt zu stärken sowie die touristische Infrastruktur zu entwickeln.

Herr Hammer, Sie hatten gesagt, das sei schon im Fluss. Wir haben noch keinen festen Referentenentwurf. Das, was Sie zum Teil als Referentenentwurf aus dem letzten Sommer kennen, ist wesentlich verändert worden. Die eigenen internen Diskussionen - auch die mit der obersten Denkmalschutzbehörde - sind im Haus noch nicht abgeschlossen.

Ich sage nur einige wenige Punkte, in welche Richtung sich das Gesetz, das wir im nächsten April vorlegen wollen, bewegt. Noch unentschieden, obwohl ich innerlich entschieden bin, ist die Frage, ob wir vom konstitutiven Verfahren zum nachrichtlichen bzw. deklaratorischen gehen. Das ist eine ganz spannende Entscheidung, weil außer mir alle dagegen sind; also sowohl Herr Karg als auch die Kommunen. Es ist aus ganz unterschiedlichen Motivationen dort eine Gegnerschaft zu erwarten.

(Fritsch [SPD]: Wir werden Sie stützen.)

Ich denke aber, man sollte trotzdem zu diesem deklaratorischen Verfahren übergehen.

Hier wurde angemerkt, dass das Verkürzen von Fristen immer mit qualitativen Abstrichen zu tun hat. Ich denke, das Verwaltungsverfahren kann man straffen und die Fristen wesentlich verkürzen. Ich finde aber die leicht verlogenen Varianten man schreibt statt drei Monaten sechs Wochen oder vier Wochen - nicht zutreffend. Da muss man das ganze Verfahren genauer anschauen. Ich finde, man muss es vor allem - das gilt für dieses Gesetz und das gilt auch für andere Bundesländer bürgerfreundlicher machen.

(Beifall bei der CDU)

Ich denke, man muss - das steht nicht unbedingt im Gesetz, sondern in Verordnungen - vor allem den Bürgern eine größere Sicherheit geben, damit sie wissen, was dann einzureichen ist. Ansonsten haben sie eine Frist von vier Wochen. Und dann wird immer geschrieben: Da fehlt noch dieses und da fehlt noch jenes. - Dies ist wieder ein Prozess, den niemand steuern kann. Das sind wichtigere Dinge als die Frage, ob es vier oder sechs Wochen sind. Aber wir verkürzen.