Offensichtlich war ich Mitglied einer anderen Kommission; denn es hat nun wirklich keine Antwort auf all diese Fragen gegeben. Diese Kommission hat getagt und sie ist zu Ergebnissen gekommen. Im Mittelpunkt standen dabei die Aufrechterhaltung der Qualität der Schulen im ländlichen Raum sowie Aussagen zur Schulstruktur. Da Sie eben auf Storkow abgehoben haben: In dieser Kommission wurde keine Antwort auf damit verbundene Fragen gegeben. Damit war sie überhaupt nicht befasst. Es ging diesbezüglich allein um die Sekundarstufe I. Ich bitte also um eine sachliche Wiedergabe.
Die Wunder-Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass bei der Entscheidung über Schulstandorte Schulwege keine Rolle spielen können. Das ist eindeutig gesagt worden. Es wurde festgestellt, dass bei solchen Entscheidungen landesentwicklungsplanerische Aspekte eine Rolle spielen müssen. In diesem Zusammenhang ist der Vorschlag unterbreitet worden, Schulstandorte in Grundzentren zu erhalten und darüber nachzudenken, an solchen Orten die Schülerzahl zu vermindern, um die Zweizügigkeit der Schulen zu bewahren. Wir haben uns mehrheitlich für die Zweizügigkeit ausgesprochen, damit die Qualität einer Schule nicht eingeschränkt wird.
Richtig ist, dass eine Stellungnahme der Landesregierung zu dem Bericht der Kommission bisher nicht vorliegt. Ich teile Ihre Ansicht, dass der inzwischen vergangene Zeitraum recht groß ist. Die Stellungnahme muss jetzt wirklich vorgelegt werden.
Unrichtig ist aber, dass bisher keine Diskussion über Möglichkeiten der Schulentwicklungsplanung im ländlichen Raum stattgefunden hat. Sie selbst haben angesprochen, dass im Zusammenhang mit der Schulgesetznovelle ein bestimmter Vorschlag der Wunder-Kommission eine erhebliche Rolle gespielt hat, nämlich der der Einführung einer Sekundarstufe im Land Brandenburg. Damit kann das Problem der sinkenden Schülerzahlen allerdings nicht gelöst werden. Die Umsetzung dieses Vorschlags kann auch nicht verhindern, dass Schulen geschlossen werden. Was aber geleistet werden kann, ist, dass der Prozess im Lande besser zu gestalten ist. Ich denke, darin sind wir uns einig. Das Ergebnis ist allen bekannt. Ich möchte es jetzt nicht wiederholen. Es sollte noch einmal eine Rolle spielen, wenn die Stellungnahme der Landesregierung letztendlich vorliegt.
Aufgrund Ihres Antrages haben wir uns beim MBJS erkundigt, wann die Stellungnahme zu erwarten ist. Uns wurde versichert, dass sie im Mitzeichnungsverfahren ist und demzufolge in einer Landtagssitzung im Dezember behandelt werden kann. Wir vertrauen darauf, dass das so sein wird. Aus diesem Grunde halten wir diesen Antrag für unnötig und werden ihn deshalb heute ablehnen.
Ich möchte Gäste im Plenarsaal des Landtages begrüßen. Es handelt sich um Schüler der Gesamtschule Fahrland. Herzlich willkommen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Anliegen der PDS-Fraktion, nämlich die Forderung nach einer Stellungnahme der Landesregierung zum Bericht der so genannten Wunder-Kommission ist verständlich; zumal dieser Bericht seit April 2000 vorliegt. In der 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport gab es zwar eine Beratung über die Situation der Sekundarschule in Brandenburg, an der auch unser Bildungsminister Herr Reiche teilnahm; aber auch er konnte keinen konkreten Standpunkt seines Ministeriums zum Bericht der Wunder-Kommission darlegen. Er kündigte damals für die Zeit nach der Sommerpause eine Stellungnahme zum Bericht an. Mittlerweise ist es Ende Oktober und es liegt keine Stellungnahme vor. Es wird also allerhöchste Zeit, sich in dieser Frage zu positionieren.
Der Bericht der Regierungskommission an die Landesregierung Brandenburg zur Entwicklung der Schulen der Sekundarstufe I im ländlichen Raum des Landes Brandenburg enthält mehrere Empfehlungen. Eine lautet zum Beispiel, dass die Mindestschulgröße in der Sekundarstufe I beizubehalten sei. Das bedeutet die Zweizügigkeit je Jahrgangsstufe bei einer Mindestklassenfrequenz von 20 Schülern pro Klasse. Allerdings wird auch eine Absenkung dieser Mindestfrequenz an Gesamt- und Realschulen in Grundzentren auf 15 Schüler pro Klasse für möglich gehalten. Die Kommission lehnt einzügig geführte Gesamtoder Realschulen auch in Ausnahmefällen strikt ab, da nach ihrer Ansicht die Qualität schulischer Bildung bei vertretbarem Aufwand dann nicht gewährleistet ist. Dass es dazu unterschiedliche Auffassungen gibt, braucht hier nicht weiter erwähnt zu werden.
Es gibt eine weitere wichtige Empfehlung der Kommission, nämlich die Schaffung von Sekundarschulen. Diese - für das Land Brandenburg neue - Art von Schulform soll sowohl organisatorisch als auch räumlich die Bildungsgänge zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife und zum Erwerb der Fachoberschulreife unter einem Dach anbieten. Diese Empfehlung sorgt nun nicht nur bei den Koalitionsfraktionen, sondern auch bei Schülern, Lehrern, Schulträgern usw. für genügend Diskussionsstoff. Auch innerhalb unserer Landesregierung scheint noch Diskussionsbedarf vorhanden zu sein.
Auf der einen Seite möchte man die ziemlich große Anzahl der Schulformen im Land nicht um eine zusätzliche erweitern, um damit die Schullandschaft in Brandenburg nicht noch unübersichtlicher zu gestalten, und auf der anderen Seite ist das Land gezwungen, Maßnahmen gegen den Wegfall von Schulstandorten im äußeren Entwicklungsraum zu ergreifen. Aufgrund der verfehlten Politik in diesem Land bluten die Randregionen mehr und mehr aus. Die DVU-Fraktion forderte bereits mehrmals die Landesregierung auf, eine aktive Familienpolitik zu betreiben mit
dem Ziel, den derzeit zu beobachtenden Trend des Geburtenrückgangs und der Abwanderung junger Familien aus Brandenburg zu stoppen bzw. umzukehren. Doch leider setzt sich dieser Trend im äußeren Entwicklungsraum Brandenburgs fort.
So verwundert es nicht, dass jetzt der Standort einiger Schulen infrage gestellt wird. Nach Aussage von Herrn Minister Reiche wird spätestens im Jahr 2003 oder 2004 das Problem der Schließung von Schulstandorten auftreten. Es ist also allerhöchste Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen. Doch wie sollen diese aussehen? Welche Empfehlungen der Wunder-Kommission werden umgesetzt? Welche nicht? Vielleicht hat die Landesregierung auch eine ganz andere Möglichkeit entdeckt, dem Schließen von Schulstandorten entgegenzuwirken. Hier muss endlich Klarheit geschaffen werden. Das darf aber nicht allein dadurch geschehen, dass die Landesregierung eine Stellungnahme zum Bericht der Wunder-Kommission abgibt. Wir fordern die Landesregierung auf, sich schnellstmöglich auf die weitere Gestaltung der Schullandschaft im ländlichen Raum verbindlich festzulegen.
Noch ein Wort zur PDS: Sie haben heute unseren Antrag auf Berichterstattung mit der Begründung abgelehnt, diesen hätte man auch im Ausschuss stellen können. Warum haben Sie Ihren Antrag auf Stellungnahme nicht im Ausschuss gestellt? - Ich danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Große, Sie verglichen zu Beginn Ihres Vortrages sozusagen Kirschen mit Äpfeln. Kirschen und Äpfel sind unterschiedliche Obstarten und sie reifen auch zu unterschiedlichen Zeiten.
Sie sprachen von Storkow und von Lenzen. Beides passt eigentlich überhaupt nicht in die heutige Diskussion. So Leid mir das tut, aber es ist einfach so.
Die Kommission zur Entwicklung der Schule im ländlichen Raum hat sich grundsätzlich nur mit der Problematik der Sekundarstufe I befasst. In Storkow haben wir die Problematik des Übergangs von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II. Nun gab es erstens in den letzten Jahren in Storkow immer Ausnahmeregelungen und zweitens immer unter 40 Schüler. Der Landesschulbeirat, der, wie Sie wissen, aus verschiedenen Gremien zusammengesetzt ist, hat die Zahl der Teilnehmer an der Sekundarstufe II sogar von 50 auf 54 hochgesetzt, damit es eine qualitativ gute gymnasiale Oberstufe im Land gibt. Das heißt, was Sie hier am Anfang als Beispiel aufgeführt haben, zieht nicht.
Der zweite Teil des Beispiels betrifft Lenzen. Das ist ein Standort, der uns allen, vor allem denen, die vor Ort wohnen, sehr wehtut. Aber auch die Ausnahmeregelung, die die Kommission für den ländlichen Raum formuliert hat - 30 Schüler pro Jahrgang, 15 Schüler pro Klasse -, hilft Lenzen leider nicht mehr. Es
sind dort 27 Schüler angemeldet gewesen. Wesentlich ist das Wahlverhalten der Eltern. In Lenzen wohnen auch prominente Eltern. Da fragen wir einmal, wo deren Kinder zur Schule gehen.
Grund für die Einsetzung und die Arbeit der Kommission war die große Sorge aller an Bildung interessierten Menschen wegen des dramatischen Schülerrückgangs und der damit drohenden Schulschließungen in Brandenburg. Dieses Jahr und das nächste Jahr werden in dieser Hinsicht noch nicht problematisch. Das Problem wird uns aber in den Jahren 2003/2004 massiv erreichen.
Damit verbunden ist selbstverständlich eine Ausdünnung der Schullandschaft. Was uns als Christdemokraten besonders beschäftigt, ist die Frage: Wie entwickelt sich die Struktur im ländlichen Raum weiter? Da sagen wir ganz deutlich: Ein Unternehmer, der sich bei uns ansiedeln will, stellt zwei Fragen, wenn er zur Gemeinde oder zu der Kreisverwaltung kommt: Ist die persönliche Sicherheit meiner Mitarbeiter und ihrer Kinder garantiert? Die zweite Frage bezieht sich auf die Schule: Gibt es eine Schule? Welche Schule ist das? Welche Schulabschlüsse werden dort angeboten? Wie sieht es qualitativ mit dieser Schule aus? - Das sind die Fragen, die gestellt werden. Deshalb ist es sehr wichtig, sich mit diesen Problemen auseinander zu setzen.
Wir Christdemokraten stehen hinter den Empfehlungen der Kommission für die Entwicklung der Schulen der Sekundarstufe I im ländlichen Raum, und zwar zu den Punkten 1 bis 7. Ich könnte sie noch einmal aufzählen, will Ihnen das aber ersparen.
Wesentlich ist, dass es einen Landesbericht gibt; da bin ich Ihrer Meinung. Auf diesen werden wir warten. Ich glaube, dass er bald vorgelegt wird. Wir halten Ihren Antrag deshalb für unbegründet und werden ihn ablehnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Schülerinnen und Schüler! Frau Große, Sie haben Recht. Der Schülerrückgang ist eine beispiellose Herausforderung. Man muss schon tief in die Geschichte dieses Landes bis weit in das 17. Jahrhundert gehen, um eine ähnlich dramatische Bevölkerungsveränderungssituation zu sehen, wie wir sie für die Schulen des Landes Brandenburg in den Jahren 2003 und 2004 in besonderer Weise haben werden.
Es sind vier Fragen zu beachten: Welche Infrastruktur halten wir in den ländlichen Räumen vor? Wie berücksichtigen wir dabei die Gesichtspunkte der Landesentwicklung? Wie sichern wir Chancengleichheit für die Schülerinnen und Schüler im ländlichen Raum, egal, ob sie aus Potsdam, aus Fahrland, aus der Prignitz oder aus der Lausitz kommen? Wie organisieren wir die Beschäftigung der Lehrkräfte, insbesondere vom Be
schäftigungsumfang her? Auch hier wollen wir natürlich vergleichbare Beschäftigungsverhältnisse und damit vergleichbare Lebensverhältnisse schaffen.
Die Kommission hat hinsichtlich dieser Fragen sehr umfassend und gut gearbeitet. Sie wissen genauso gut wie ich, wie intensiv bereits an verschiedenen Stellen die Ergebnisse der Kommission diskutiert worden sind und welche Rolle sie auch schon bei Entscheidungen, die getroffen wurden, gespielt haben. Das betrifft beispielsweise die Novellierung des Schulgesetzes bzw. die noch nicht geglückten Versuche der Novellierung.
Sie schreiben in der Begründung Ihres Antrages, das dringendste Problem sei der Erhalt von Schulstandorten. Dem möchte ich widersprechen. Ich wünsche mir auch den Erhalt von Schulstandorten. Aber noch wichtiger ist die Qualität von Schule. Das hat die Kommission ganz deutlich gemacht: Nur zweizügige Schulen in der Sekundarstufe I sichern den Fachlehrereinsatz und hinreichende Sozialkontakte. Eine einzügige Schule kann man sich in Mecklenburg-Vorpommern, auf Hiddensee, leisten. Wir haben kein Hiddensee und deshalb werden wir uns keine einzügige weiterführende Schule leisten. Nur eine qualitativ hochwertige Schule sichert Chancengleichheit für die Menschen, die heute und in Zukunft im ländlichen Raum leben bzw. leben wollen.
Das heißt ganz deutlich: Qualitätssicherung geht vor Standortsicherung. Das sind wir den Jugendlichen schuldig, egal, aus welchem Bereich des Landes sie kommen.
Ich nenne Ihnen drei Gründe, warum der Diskussionsprozess über die Schule im ländlichen Raum angesichts des Schülerrückgangs noch nicht abgeschlossen ist. Der erste - Sie haben es auch genannt - betrifft die intensive Diskussion über die Sekundarschule und die Form ihrer Einführung. Das ist, wie Sie wissen, nicht nur ein Koalitionsproblem. Eigentlich müsste in einer Stellungnahme der Landesregierung auch dazu etwas gesagt werden. Das wird wohl zurzeit - ich bedauere das - nicht gelingen.
Herr Minister Reiche, würden Sie uns bitte einmal sagen, an wie viel Standorten im Land Brandenburg wir jetzt schon 7. Klassen mit unter 40 Schülern eingerichtet haben, die dann aber immer noch über 30 Schüler hatten, um die Schulstruktur nicht schon jetzt abbrechen zu lassen?
Ich habe, wenn ich es jetzt richtig im Blick habe, fast 17 Schulstandorte genehmigt, bei denen wir unter 40 Schüler gegangen
sind. Allerdings sind das zurzeit in der Regel Schulstandorte, bei denen die Schülerzahl danach wieder steigt. Das ist unterschiedlich. Ich sage Ihnen aber, Frau Kollegin: Bei diesen Schulstandorten hatten wir in diesem Jahr noch nicht die Alternative, die Schülerinnen und Schüler an anderen Orten unterzubringen. Hätten wir diese Alternative gehabt, dann hätten wir vermutlich ganz konsequent auch schon dort eine solche Klasse nicht eingerichtet. Ich werde, um Ihre Frage noch ein Stück weiterzuführen, der Kollegin Fechner nachher noch einmal deutlich machen müssen, wo die Unterschiede der Aufgaben der Kommunen und des Landes liegen. Da gibt es bei der DVUFraktion anscheinend noch Erklärungsbedarf. Das mache ich dann gleich.
Ich komme zu dem zweiten Grund. Bezüglich der Diskussion über den Doppelhaushalt und die notwendige Abwägung, wie wir den Lehrerstellenrahmen angesichts des Schülerrückgangs entwickeln, muss ich ganz deutlich sagen - und Sie wissen das -: Manche Entscheidung, wie sie mir und uns vorschwebt, ist nicht kostenneutral. Unter Beibehaltung der Minderungen, die für die Jahre 2004 und 2005 vorgesehen sind, wird es nicht möglich sein, in allen Grundzentren Schulstandorte, wie wir sie wünschen, zu erhalten.
Die neuesten Prognosen, die noch von einem stärkeren Schülerrückgang in den ländlichen Räumen ausgehen und damit auch Annahmen der Kommission beispielsweise über die Sicherung von Schulstandorten in den Grundzentren obsolet machen, sind der dritte von mir zu nennende Punkt.
Ich habe nach der Sommerpause, um Erwartungen zu dämpfen, gesagt, dass wir hier sehr überhastet eine Antwort geben, aber ich möchte, dass wir hier keinen Schnellschuss abgeben. Wir stehen 23 Monate vor dem massiven Einbruch der Schülerzahlen im Übergang zur Sekundarstufe I. Es gibt nicht sehr viele Probleme, die die Landesregierung in der Vergangenheit schon mit einem Abstand von über 23 Monaten gelöst hat.
Frau Fechner, Sie fordern, Schulschließungen zu verhindern. Ich kann nur sagen, verhindern kann man nur etwas, wofür man zuständig ist. Weder ich noch die Landesregierung oder das Parlament sind für die Öffnung oder für die Schließung von Schulen zuständig. Das ist ausschließlich Aufgabe der Kommunen. Deshalb entscheiden nur die über Schulschließungen bzw. Schulöffnungen.
Mehr als 30 %, Frau Kollegin Große, sind möglich für die Gymnasien. Wir wollen nur verhindern, dass wir auf 60 % kommen. Ich habe immer gesagt, eine Größenordnung zwischen 40 und 45, wie sie in den skandinavischen Ländern schon jetzt erreicht ist, ist sinnvoll. Diese Orientierungsgröße gilt jetzt und auch in Zukunft. Für die Einrichtung von Klassen ist der Richtwert 25.