Protokoll der Sitzung vom 23.01.2002

(Nur sehr wenige Abgeordnete haben sich an der Abstim- mung beteiligt.)

- Damit weiß ich überhaupt nicht mehr, welche Stimmsituation wir haben.

(Heiterkeit)

Ich lasse abstimmen über den Antrag in der Drucksache 3/3784. Diese Ankündigung gilt im Übrigen auch für die Antragsteller. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.

(Zurufe von der PDS: Worüber stimmen wir ab?)

- Sie verstehen mich nicht? Unerhört!

(Zurufe von der PDS)

- Ich bitte um Entschuldigung, dass ich Sie so überrasche, wenn ich nach einer Aussprache nun auch noch abstimmen lasse.

(Heiterkeit)

Um es in Erinnerung zu rufen: Es gibt einen Antrag der PDSFraktion. Er trägt die Drucksachennummer 3/3784 und bezieht sich auf Konversionsinitiativen. Ich habe soeben festgestellt, dass wir am Ende der Rednerliste sind. Daraufhin habe ich die Aussprache geschlossen. Als Nächstes gilt es festzustellen, dass wir bei der Abstimmung sind.

Ich lasse abstimmen über den Antrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 3/3784. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wunderbar! Ich behaupte ja immer: Diese Gesellschaft ist permanent auf didaktische Unterstützung angewiesen. Das trifft wohl auf alle politischen Orientierungen zu. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und schließe den Tagesordnungspunkt 12.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 13:

Stand der rationellen Energieverwendung (Energiema- nagement) in den Liegenschaften der kreisfreien Städte, der Ämter und Gemeinden (gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg zu energie- politischen Forderungen, Punkt 2 c - DS 3/1011-B)

Bericht der Landesregierung

Drucksache 3/3588

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Fürniß, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein Allgemeinplatz - aber er ist richtig -, wenn man sagt, dass es zu den wichtigsten Anliegen der Landespolitik gehören muss, darauf hinzuwirken, dass die Menschen im Land Brandenburg Energie so sparsam wie möglich verwenden. Es ist genauso richtig, wenn man sagt: Wer von anderen etwas erwartet, der möge bitte bei sich selbst beginnen und mit gutem Beispiel vorangehen.

Deshalb hat die Landesregierung in den letzten Jahren dem Aufund Ausbau eines Energiesparmanagements in ihren eigenen Liegenschaften besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Dabei spielen im Hinblick auf die Vorbildfunktion insbesondere die Städte und Gemeinden eine zentrale Rolle, denn wenn es dort kein Bewusstsein für den sparsamen Umgang mit Energie gibt, dann werden auch die Bürger keinen unmittelbaren Bezug dazu entwickeln.

Allerdings gehört die Versorgung der Gemeinden mit Energie und damit auch der sparende und schonende Umgang mit Energie zu den kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben. Wir können also nur gemeinsam mit den Kommunen agieren. Dies hat in der Vergangenheit insbesondere über die Energiesparagentur,

die jetzt Bestandteil der Zukunftsagentur ist, sehr gut geklappt. Ich möchte nur einige Beispiele nennen.

Für den kommunalen Bereich hat die Landesregierung die Rahmenbedingungen des Energiesparcontracting im öffentlichen Bereich mit einem Erlass geregelt. Man soll es nicht glauben: Er findet auch Anwendung.

Durch die Arbeitsgruppe Energiedienstleistungen der brandenburgischen Energietechnologieinitiative wurde zu diesem Thema eine Broschüre mit konkreten Vorschlägen erarbeitet. Diese Vorschläge befinden sich in der Umsetzung. In der nächsten Woche veranstalten wir einen Energieworkshop zum Thema „Contracting - Chancen für öffentliche Gebäude”.

Dass auch manchen Brandenburger Schulen in den letzten Jahren ein Licht in Sachen Energieeinsparung aufgegangen ist, ist auch der Initiative „Helle Schule - Energie mit Sinn” zu verdanken. Immerhin haben sich 92 Schulen dieser Initiative angeschlossen und dadurch auf sinnvolle Weise zum Energiesparen beigetragen.

Wir wissen nicht, in welch umfassendem Sinn die Kommunen ihre Energieeinsparung jeweils bilanzieren. Ich möchte deshalb in diesem Zusammenhang auch auf die entsprechenden Fragestellungen verweisen, die in diesem Bericht aufgeworfen werden. Die grundsätzliche Einschätzung lautet: Die Kommunen sind auch aus eigenem Verständnis auf dem richtigen Weg. Eine systematische Erfassung steht aber noch aus und muss in den kommenden Jahren geleistet werden.

Deswegen werden wir gemeinsam mit den Kommunen hinsichtlich des Liegenschaftsmanagements etwas Sinnvolles tun und versuchen, eigenverantwortlich, wirtschaftlich und ergebnisorientiert zu handeln. Insbesondere die Arbeitsgruppe Gebäude, die wir in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium und dem Städte- und Gemeindebund ins Leben gerufen haben, soll dabei einen wesentlichen Beitrag leisten. - Vielen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke auch. - Das Wort geht an den Abgeordneten Thiel. Er spricht für die PDS-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Fürniß, ich hoffe, wir sprechen über den Bericht, der allen vorliegt, also über den Energiebericht.

(Heiterkeit und Beifall bei der PDS)

Es ist immer wieder verwunderlich, wie unterschiedlich man selbst Drucksachen interpretieren kann. Ich werde natürlich eine etwas andere Sicht als Sie als Verantwortlicher darlegen.

(Klein [SPD]: Das verwundert uns nicht!)

Im Rahmen der Ziele und Aufgaben der brandenburgischen Energiepolitik wurde in dem noch gültigen Energiekonzept der Landesregierung von 1996 formuliert:

„Der seit 1990 eingeschlagene Weg lässt erwarten, dass das Land ausgehend vom Basisjahr 1990 bis zum Jahr 2010 seine CO2-Emissionen um 42 % senken kann.”

Dazu sollte auch die Energieeinsparung in öffentlichen Einrichtungen in verstärktem Maße beitragen. Dieser Fakt wurde deshalb besonders hervorgehoben, weil die Kommunen Träger der Planungshoheit und der Selbstverwaltungsaufgabe Energieversorgung sind, die Minister Fürniß gerade noch einmal benannt hat. Das heißt, das Land Brandenburg und seine Kommunen können mit ihrem eigenen Energieverbrauch selbst energiesparend aktiv werden sowie gegenüber anderen Verbrauchergruppen gewissermaßen Vorbildfunktion wahrnehmen. Im Energiekonzept wurden dazu entsprechende Instrumente benannt. - So weit, so gut; das wurde von uns immer unterstützt.

Aber wie sieht es denn nun tatsächlich aus? - Bereits am 13. Dezember 1996 hatte der Landtag die konkrete Ausgestaltung der im Energiekonzept von 1996 aufgeführten Instrumente für das Energiemanagement gefordert. Gleichzeitig mit diesem Beschluss wurde die Regierung durch den Landtag beauftragt, über gewonnene Erkenntnisse, eingeleitete Maßnahmen und Konsequenzen sowohl für die Landesliegenschaften als auch für die Kommunen im Rahmen eines jährlichen Energieberichtes zu informieren. Ein solcher Bericht wurde dem Hohen Haus erstund einmalig im Oktober 1997, also in der vergangenen Wahlperiode, vorgelegt.

Selbst auf die vom Landesrechnungshof im Jahr 2000 gemachte beratende Äußerung hinsichtlich des Energiemanagements in den Landesliegenschaften - ich erinnere daran, dass Kollege Gemmel bei der Behandlung unseres Antrages im vorigen Jahr dazu auch kritisch Stellung nahm - erfolgte seitens der Landesregierung keinerlei Reaktion. Der Landesrechnungshof formulierte damals im Ergebnis einer von ihm durchgeführten Recherche, dass noch erhebliche Anstrengungen der Landesregierung erforderlich seien, um die im Energiekonzept von 1996 angestrebten Ziele zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Energieeinsparung im Verantwortungsbereich der Landesverwaltung zu erreichen.

Wie gesagt: Es sind bisher keine Maßnahmen der Landesregierung bekannt, die daraufhin eingeleitet worden wären, obwohl der Landtag diese Problematik am 17. Mai 2000 - also vor mehr als eineinhalb Jahren - erneut aufgriff und im Punkt 2 c der energiepolitischen Forderungen Entsprechendes festgelegt hat. Parlamentarische Nachfragen unsererseits wurden übrigens bisher stets mit dem Hinweis auf die nun seit fast zweieinhalb Jahren andauernde Fortschreibung des Brandenburger Energiekonzeptes beantwortet.

Meine Damen und Herren, in dem nun endlich vorliegenden Bericht wird die Vermutung durch die Landesregierung selbst bestätigt, wenn sie zusammenfassend einschätzt, dass insgesamt betrachtet noch erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um eine systematische Energiebewirtschaftung und eine flächendeckende Einführung des kommunalen Energiemanagements zu erreichen. Das klingt irgendwie bekannt; ich erinnere an die Äußerung des Landesrechungshofes vor circa zwei Jahren.

Ohne dabei einzelne Maßnahmen, die im Bericht nachzulesen sind, beispielsweise die Landesinitiative „Helle Schule - Energie mit Sinn” oder die von der Zukunftsagentur Brandenburg

organisierten Informationsveranstaltungen und Seminare im Rahmen des OPET-Netzwerkes, gering zu schätzen, muss man kritisch konstatieren, dass in Brandenburg zu viel Zeit verschenkt wurde. Infolge dieses Umstandes wird das Land zukünftig viele Millionen Euro zusätzlicher Verluste zu verkraften haben. Ich erinnere daran, dass der Landesrechnungshof damals von circa 40 Millionen DM, also rund 20 Millionen Euro, sprach. Wenn wir unsere Finanzsituation betrachten, dann ist das doch kein Pappenstiel.

Der Bericht der Landesregierung erweckt zudem den Eindruck, als wäre er unter großem Zeitdruck geschrieben worden, obwohl dafür fast zwei Jahre zur Verfügung standen. Selbst in der Themenstellung - ich habe das vorhin angedeutet - wurde einiges weggelassen, nämlich das Energiemanagement in den Landesliegenschaften.

Meine Damen und Herren, kurz zu zwei inhaltlichen Problemstellungen. Laut Energiekonzept von 1996 sollte das Instrument der Energiebeauftragten für die Kommunen und Kreise eingesetzt werden. Es blieb jedoch bei einem Modellversuch. Das ist für ein Energieland wie Brandenburg eigentlich beschämend, wo doch viele hoch qualifizierte Menschen, die früher im Kohle- und Energiebereich tätig waren, ins Heer der Arbeitslosen eingereiht sind.

Die ZukunftsAgentur Brandenburg geht übrigens in Auswertung der Erfahrungen mit Energiebeauftragten davon aus, dass die Einführung eines effektiven Energiemanagements mindestens drei Jahre in Anspruch nimmt. Ein kommunaler Energiebeauftragter könnte jedoch bereits im ersten Jahr seiner Tätigkeit mit nur geringen investiven Mitteln die Betriebskosten in den Liegenschaften um durchschnittlich 10 % reduzieren. Diese Angabe stammt nicht von mir, sondern ist im Bericht der Landesregierung nachzulesen. Es hätte aber auch von mir sein können.

Geradezu alarmierend ist auch das Untersuchungsergebnis der kommunalen Umweltaktion Niedersachsen. In ihrem Abschlussbericht wird festgestellt, dass die Brandenburger Verwaltungsreform mit ihren Ansätzen zur Dezentralisierung von Verantwortung bezüglich effizienter Energieverwendung keine Fortschritte gebracht hat, mehr noch: Wegen finanzieller Engpässe in den kommunalen Haushalten fanden in vielen Fällen keine betriebswirtschaftlichen Untersuchungen der Investitionsvorhaben statt und blieb die Ermittlung des Energiebedarfs der Objekte und der geeigneten Anlagengröße zum Zwecke einer dauerhaften Betriebskostenminimierung auf der Strecke; übrigens ein wahrer Teufelskreis. Hier sind grundsätzliche Veränderungen erforderlich, wie sie von uns bezüglich der Kommunalfinanzen in der Vergangenheit mehrfach angemahnt wurden.

Deshalb, meine Damen und Herren der Landesregierung, melden wir erhebliche Zweifel darüber an, ob die im vorliegenden Bericht von Ihnen gezogenen Schlussfolgerungen und ausgesprochenen Handlungsempfehlungen für das künftige kommunale Energiemanagement ausreichen. Ich zitiere einmal auszugsweise:

„Um weitere Verbesserungen bei der umweltverträglichen und sparsamen Nutzung von Energie zu erreichen, muss die rationelle Energieanwendung in den Kreisen und Kommunen beispielgebend für die anderen Bereiche weiter voran gebracht werden.”

Mit solchen Plattitüden, meine Damen und Herren der Regierung, ist das in Brandenburg angestrebte Ziel der Reduzierung der Emission von CO2 um 42 % bis zum Jahr 2010 nun wahrlich nicht zu erreichen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort geht an den Abgeordneten Gemmel. Er spricht für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ressourcenschonung und Umweltentlastung sind auch weiter dringend erforderlich; das ist unbestritten eines der wichtigsten Probleme im Hinblick auf Zukunftsfähigkeit. Die Verringerung der energiebedingten Emissionen geht am schnellsten über den Ausbau des Einsatzes der erneuerbaren Energien und über eine sparsame und rationelle Verwendung von Energie. Trotz einiger Anstrengungen in vielen Lebensbereichen gibt es weiterhin erhebliche Einsparpotenziale. Es ist auch offensichtlich, dass der Bedarf an Energie weiter rasant ansteigt.