Internet - genauer gesagt: mit dem World Wide Web - auskennt, der weiß, wie er an die Informationen herankommt, die er benötigt. Wenn er kein Duckmäuser ist, wird ihn die Tatsache, dass ihm manche Informationen vorenthalten werden, anspornen, gerade diese Informationen zu finden.
Was die geforderte Medienkompetenz anbelangt, so frage ich Sie, ob Sie allen Ernstes glauben, dass ein elf-, zwölfjähriger Schüler, der vor dem Monitor sitzt, schamvoll die Augen schließt, wenn sich vor seinen Augen eine pornographische Seite aufbaut. Ein bisschen mehr Realitätssinn hätte ich den Antragstellern schon zugetraut. Wäre es nicht sinnvoller, den im Kinder- und Jugendbereich Tätigen beizubringen, wie sie sich und andere vor den echten Gefahren schützen können, die es im Netz gibt: vor Viren, Trojanern oder vor der derzeit in Deutschland grassierenden Geldschneiderei mit Internetzugängen über getarnte 0190er Nummern? Davor sollten die Brandenburger und ihre Kinder geschützt werden.
Meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, Sie sprechen sich in diesem Antrag auch für einheitliche europäische und sogar internationale Jugendstandards aus. Das klingt ja toll. Haben Sie sich aber überhaupt darüber informiert, wie viele Zigtausend deutsche Seiten im Netz plötzlich illegal wären, wenn bei uns italienische oder schwedische Jugendschutzbestimmungen gelten würden? Ich spreche von Inhalten, die derzeit völlig legal und von Jugendschützern völlig unbeanstandet im Netz stehen und die dann schlagartig gelöscht werden müssten, einmal abgesehen von der schieren Unmöglichkeit, aus den sehr unterschiedlichen historischen Erfahrungen und moralischen Vorstellungen einheitliche europäische Standards zu entwickeln.
Meine Damen und Herren, tagtäglich sind unsere Kinder und Jugendlichen dem Medienterror durch Funk, Fernsehen und Presse ausgesetzt. Hier muss der Jugendschutz erst einmal ansetzen. Unsere Fraktion hat diesbezüglich hier im Plenum einen Antrag eingebracht, den Sie jedoch mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt haben. Herr Klein sagte damals:
“Die Aufforderung eines Parlamentes an die Medien, bestimmte Formen der Darstellungsweisen zu unterlassen, gerät allerdings in die Nähe eines Eingriffs in die verfassungsmäßig geschützte Pressefreiheit und in die Freiheit der Berichterstattung. Diese sind uns in der Demokratie ein hohes Gut.”
Das war vor wenigen Monaten. Heute möchte die SPD das Internet im weitesten Sinne zensieren. Aus rein technischen Gründen wird das auf weit absehbare Zeit aber gar nicht möglich sein. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schon gesagt worden ist, haben wir den Antrag vor wenigen
Wochen hier im Landtag behandelt und ihn dann in den Ausschüssen weiter beraten. Ohne Veränderung liegt der Antrag uns heute wieder vor.
Ich möchte mich in meinen Ausführungen auf zwei Bereiche konzentrieren. Zunächst zum Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz. Dazu gibt es einen zwischen Bund und Ländern abgestimmten Entwurf, mit dem das Ziel verfolgt wird, grundlegend verschärfte Jugendschutzbestimmungen einzuführen. Da gibt es einen Vorschlag dahin gehend, für Sendungen mit jugendgefährdendem Inhalt eine Sendezeit ausschließlich zwischen 23 Uhr und 6 Uhr festzulegen. Ich halte diesen Vorschlag für unsinnig. Sinnvoll dagegen ist der Vorschlag, eine Kommission für Jugendmedienschutz einzurichten. Dabei muss man aber bedenken, dass Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitern bzw. bei mehr als 10 Millionen Besuchern pro Monat auf ihrer Website einen Jugendschutzbeauftragten haben sollen. Damit würde die Wirtschaft in diesem Bereich gegängelt.
In dem Staatsvertrag ist bereits angedacht, den Jugendschutz in den Ländern zu vereinheitlichen, um damit auf die Gefahren des Internets besser reagieren zu können. Dabei müssen wir uns aber vor Augen führen, dass nationale Alleingänge hierbei nicht sachdienlich sind. In diesem Zusammenhang möchte ich an eine Veröffentlichung der Ministerien für Jugend sowie der Justiz und für Europaangelegenheiten aus dem letzten Jahr erinnern, in der darüber informiert wird, dass eine Europaratskonvention gegen Internetkriminalität unterzeichnet worden ist. Das ist die so genannte Budapester Konvention, die als erstes internationales Vertragswerk Straftaten definiert, die mithilfe des Internets begangen werden können. Bekanntlich haben wir im Lande Brandenburg bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Cottbus eine Abteilung geschaffen, die dazu in der Lage ist, die Kriminalität im Internet zu bekämpfen.
In meinem zweiten Punkt geht es um die Verantwortung der Eltern. Die Eltern sind im Umgang mit dem Internet relativ unerfahren. Deshalb ist es für sie schwierig, den Kindern einen vernünftigen Umgang mit dem Internet zu vermitteln.
Wir müssen also die Medienkompetenz der Eltern stärker in den Vordergrund rücken. Das kann der Staat nicht leisten; vielmehr geht es um die Frage, wie weit Eltern durch Eigeninitiative dazu beitragen können, dass ihre Medienkompetenz gestärkt wird.
Einen Schutz, der technisch absolut sicher ist, wird es in diesem Bereich nicht geben, sondern hier kann es nur um Lösungen gehen, durch die jeweils ein einzelner Teilbereich abgesichert wird. Einen grundlegenden Schutz gegen die Gefahren für Jugendliche wird es nicht geben.
Das Ziel des Antrags der großen Koalition ist es, auf eine verantwortungsbewusste Nutzung des Internets hinzuwirken und vor allem unsere Kinder und Jugendlichen im Lande Brandenburg zu kompetenten Mediennutzern zu machen. Dabei dürfen wir die Chancen, die uns die neuen Medien bieten, aber nicht durch eine Vielzahl von Beeinflussungen gesetzlicher Art einschränken. Totale Kontrolle ist nicht möglich und auch nicht wünschenswert. Wir müssen hier geeignete Wege finden. Der Antrag der großen Koalition stellt einen ersten Schritt dar. Sicherlich werden weitere Schritte folgen müssen. Die Koalition
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Fachleute und Umfragen sagen, dass Jugendliche aus den neuen Bundesländern medienorientierter sind, mehr Fernsehen und Video komsumieren, mehr lesen, allerdings etwas weniger im Internet surfen. Im Gegensatz zu den Jugendlichen in den alten Bundesländern, die viel über die Qualität der Medien diskutieren, nehmen sie sie als etwas Vorhandenes auf und problematisieren sie nicht.
Gerade weil das Internet ein für die Gesellschaft so wichtiges Medium ist, ist es mir wichtig, dass wir nicht einfach nur zum Abschaltknopf greifen, sondern uns mit den problematischen Aspekten der Internetnutzung sachlich auseinander setzen.
Der Kinder- und Jugendmedienschutz ist ein wichtiges politisches und gesellschaftspolitisches Thema. Ich begrüße ausdrücklich, dass sich die Koalitionsfraktionen zum Jugendschutz im Internet so engagiert einbringen und eine sehr gute Diskussion dazu auch im Ausschuss geführt haben.
Der bislang noch unveröffentlichte Erfahrungsbericht der länderübergreifenden Überwachungsstelle Jugendschutz-net listet neue Gefahren auf, und zwar insbesondere so genannte filesharing-systems. Ich bin überzeugt davon, dass die Länder mit Jugendschutz-net eine gute Sache angesteuert haben, die hilft, Kosten zu sparen, unnötige Abstimmungsvorgänge zu vermeiden und im Vorfeld staatlichen Handelns und staatlicher Sanktionen wirksam zu werden. Die gemeinsame Stelle ermöglicht eine der günstigsten Lösungen, weil sie hilft, Doppelarbeit in den Ländern zu vermeiden, Fach- und Sachkompetenz zu konzentrieren, einheitliches Verwaltungshandeln zu ermöglichen, umständliche Abstimmungsvorgänge zu vermeiden, einheitliche Entscheidungskriterien anzuwenden und den finanziellen Aufwand zu begrenzen. Auf der Grundlage einer Ländervereinbarung wird die gemeinsame Stelle Jugendschutz-net von allen Bundesländern finanziert. Wenn man ins Internet hineinhorcht, vernimmt man übrigens in etwa einen solchen Lärm, wie er derzeit hier im Parlament herrscht.
Ich begrüße, dass in den Bereich der Filter-Software für Schulen Bewegung gekommen ist. Zu nennen sind hier die Aktivitäten der Bertelsmann-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Internet Content Rating Association, die einen kostenfreien Filter bereitstellen, oder das Angebot der Telekom Brandenburg, die, angeregt durch Aktivitäten meines Hauses, Schulen eine bezahlbare Sicherheitslösung anbietet, bei der eine zentrale FilterSoftware zum standardmäßigen Lieferumfang gehört.
Ich bin froh, dass es inzwischen auch ein ganzes Netz an Meldestellen, Hotlines, freiwilliger Selbstkontrolle, niederschwelligen Beratungsstellen, Jugend-Server, Bildungs-Server usw. gibt.
Ich könnte hier noch einiges über das sagen, was wir in der Vergangenheit auf diesem Gebiet gemacht haben. Das kann ich jetzt leider nicht zu Protokoll geben, aber Sie können es nachlesen.
Lassen Sie mich zum Abschluss, um Sie von Ihren Gesprächen nicht weiter abzulenken, nur noch sagen, dass wir weiterhin sehr hohe Investitionsmittel für m.a.u.s - Medien an unseren Schulen - zur Verfügung stellen, damit die Kommunen die Schulen nicht nur ans Netz bringen, sondern ihnen auch die Möglichkeit geben können, im Netz tätig zu sein. Insofern stehen wir in der Verantwortung.
Ich bin der Überzeugung, dass eine überwachende Kontrolle erfolgen muss. Der Jugendschutz ist und bleibt eine wichtige Aufgabe. Bund und Länder haben ausdrücklich vereinbart, die Regelungen künftigen Entwicklungen anzupassen. Gemeinsame Anstrengungen auf den verschiedensten Ebenen und in den unterschiedlichsten Bereichen müssen zeigen, dass es gelingt, den Kinder- und Jugendschutz als einem Gut von Verfassungsrang auch unter diesen Herausforderungen einen angemessenen Stellenwert zukommen zu lassen und die verschiedenen Möglichkeiten des Missbrauchs zu unterbinden oder zumindest auf ein Minimum zu reduzieren. Das ist ein weiter Weg; denn mit den Möglichkeiten des Gebrauchs steigen auch die Möglichkeiten des Missbrauchs. Thomas von Aquin hat gesagt: Abusus non tollit usum - der Missbrauch hebt den Gebrauch nicht auf. Man muss dem Missbrauch wehren. Das ist unsere Aufgabe. Die Koalition stellt sich dieser Aufgabe. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte diejenigen, die ich hier gestört habe, dies zu entschuldigen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 3/3896 einschließlich Anlage folgen möchte, der möge die Hand aufheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist mehrheitlich angenommen.
Der beste Schutz für ein Denkmal ist seine Nutzung. Bisher sind die Versuche einer Privatisierung, was Gymnasien betrifft, gescheitert. Es gibt durchaus Initiativen von der Lehrerschaft in Neuzelle, eigenständig ein Gymnasium auf die Beine zu bringen. Gleichzeitig gibt es die Idee, ein Spezialgymnasium als Zubringer für die Europa-Universität mit Sprachkompetenz und den entsprechenden Fachrichtungen, die an der Europa-Universität gelehrt werden, zu gründen. Das heißt, es gäbe die Gelegenheit, eine neue Schule aufzubauen, und das ressortübergreifend und unkonventionell. Hier könnten also zwei Ministerien zusammenarbeiten. Auch die Abgeordneten der Region könnten sich vielleicht an solchen Projekten beteiligen, um die Kommunikation herzustellen und die Idee auf den Weg zu bringen. Schönen Dank.
Wegen der nicht namentlichen Nennung der Antragsteller ist mir ein Lapsus unterlaufen. Ich frage deshalb nachträglich: Gibt es vonseiten des Ausschusses jemanden, der zu dem Antrag reden möchte? - Frau Vorsitzende, bitte sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Land Brandenburg verfügt mit dem ehemaligen Zisterzienserkloster Neuzelle über eine der wenigen unzerstörten Klosteranlagen in Deutschland und Europa und damit gleichzeitig über das größte Barockdenkmal Nord- und Ostdeutschlands. Es wurde Ende des 13. Jahrhunderts in der Niederlausitz gegründet und stand zunächst in böhmischer und sächsischer Herrschaft. 1817 wurde das Kloster säkularisiert und die Besitztümer wurden in ein preußisch-staatliches Stift Neuzelle überführt. Nach der Wende ging die Klosteranlage in brandenburgischen Besitz über. 1996 wurde das “Stift Neuzelle” als öffentlich-rechtliche Stiftung des Landes Brandenburg gegründet.
Laut Stiftungsgesetz soll das Stift Neuzelle zweierlei Zwecke verfolgen: Erstens soll die denkmalgeschützte Klosteranlage wieder hergestellt und erhalten sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und zweitens sollen die kulturelle Tradition und das historische Erbe bewahrt werden, indem Einrichtungen und Veranstaltungen unterhalten und gefördert werden, die der Kultur, Wissenschaft und Bildung dienen.
Gegenwärtig finanziert sich die Stiftung vor allem aus Pachten und Mieten und fristet ihr Dasein mit einem karg bemessenen Verwaltungshaushalt. Der finanzielle Rahmen lässt kaum Spielraum für Sanierung und Investitionen, beispielsweise für dringend benötigte Brandschutzeinrichtungen. Bisher größte und sicherste Einnahmequelle der Stiftung sind die Mieteinnahmen für das deutsch-polnische Gymnasium.
Seit geraumer Zeit ist deutlich geworden, dass sinkende Schülerzahlen den Schulbetrieb infrage stellen. Die Schulentwicklungsplanung muss aktualisiert werden, weil die jetzige Dichte an Gymnasien im Landkreis Oder-Spree nicht zu halten sein wird. Der Weiterbestand des Gymnasiums Neuzelle stellt deshalb eine besondere Herausforderung dar, aber auch deshalb, weil hier polnische Schülerinnen und Schüler ein deutsches
Abitur ablegen können. Gegenwärtig ist noch nicht sicher, ob die Anmeldungen ausreichen, um in diesem Jahr erneut zwei 7. Klassen einrichten zu können.
Um die Finanzierungsgrundlage des Stiftes zu erhalten, verhandelt die Landesregierung seit Jahren mit dem Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands und den Rahnschulen; denn eine Schule in privater Trägerschaft erschien als die geeignetste Lösung für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs im Stift, wie bereits von meinem Vorredner gesagt wurde.
Viele Verhandlungen haben bisher zu keinem Ergebnis geführt. Einziger verbliebener Verhandlungspartner sind die Rahnschulen. Wie der Geschäftsführer der Stiftung, Herr Ederer, mir kürzlich im Gespräch mitteilte, müssten rund 12 Millionen Euro in die Schule mit Internat investiert werden. Gleichzeitig seien aber etwa 600 Schüler für einen wirtschaftlichen Betrieb notwendig. Ein erschwingliches Schulgeld, das auch die Eltern polnischer Schülerinnen und Schüler aufbringen können, ist ebenfalls Voraussetzung für den künftigen Schulbetrieb. Dies macht deutlich, wie hoch das Risiko für den Investor ist und weshalb noch kein Ergebnis erreicht wurde.
Zwar wäre die Nutzung des Gebäudes zu anderen als schulischen Zwecken auch möglich, doch die Kosten des Umbaus wären unverhältnismäßig hoch, da das Gebäude im 19. Jahrhundert eigens für schulische Zwecke hergerichtet wurde. Es ist auch eine Zeitfrage.