Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang betone ich, dass die LEG-Krise nicht den Blick darauf verstellen darf, dass bei der überwiegenden Zahl der Landesgesellschaften gute Arbeit geleistet wird und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Fachressort und Beteiligungsverwaltung vernünftig funktioniert. Auch die LEG-Mitarbeiter sind davon nicht ausgenommen. Ich danke ausdrücklich all denjenigen, die als Mitglieder von Aufsichtsräten immer auf die Berücksichtigung der Interessen des Landes geachtet haben und auch weiterhin achten werden.
Meine Damen und Herren, bei den Projekten im Landesinteresse sind künftig Risiken offen und transparent darzulegen und vorher über den Haushalt ordnungsgemäß abzusichern. Letzteres ist der entscheidende Punkt. Das verstehe ich darunter, wenn der Ruf laut wird, dass Landesgesellschaften nicht auf eigenes Risiko wirtschaftlich tätig sein sollen. Wir alle wollen doch vorher genau wissen, welche Kosten auf den Landeshaushalt
zukommen können. Wir wollen nicht wieder im Nachhinein zur Kasse gebeten werden. Sicherlich kann sich ein einzelnes Geschäft kritisch gestalten, aber bei einer soliden Finanzierungsgrundlage und einem ordentlichen Risikomanagement kann damit auch umgegangen werden. Kritisch wird es nur dann, wenn keine solide Basis vorhanden ist und im Wesentlichen von der Erwartung gelebt wird, dass sich von vornherein defizitäre Projekte durch andere, vermeintlich gewinnträchtige Projekte ausgleichen lassen könnten.
Nein, danke. - Es ist eine bittere Erfahrung, dass wir angesichts der harten Verteilungskämpfe um die wenigen freien Mittel im Landeshaushalt - das wissen Sie alle - gerade jetzt die Rechnung für Geschäfte der LEG in den zurückliegenden zehn Jahren bezahlen müssen. Dies möchte keiner in dieser Form wiederholt sehen.
Wie sieht es mit Risiken bei den anderen wichtigen Landesbeteiligungen aus? Das bereits erwähnte Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat ein Stück weit Klarheit in die Diskussion gebracht. Die Risiken der übrigen Gesellschaften erscheinen demgemäß steuer- und kontrollierbar. Der im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz der Unternehmen eingeführten Pflicht zur Schaffung von Risikomanagementsystemen kommt daher besondere Bedeutung zu. Die Anforderungen an die Kapitalgesellschaften in Bezug auf das interne Risikomanagement und die Offenlegung von Risiken sind deutlich erhöht worden. Damit werden die Aufsichtsräte noch stärker als bisher zur ersten Kontrollinstanz. Die Beteiligungsverwaltung kann damit im bestehenden Kontrollsystem künftig für ihre eigene Arbeit auf eine verbesserte Informationsbasis zurückgreifen, diese Informationen verstärkt unter Risikogesichtspunkten auswerten und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Damit wird ein wirksames Frühwarnsystem geschaffen, das wir unbedingt stärken müssen.
Meine Damen und Herren, die Diskussion der Frage, ob eine zentrale oder eine dezentrale Beteiligungssteuerung besser dafür geeignet ist, Risiken in den Griff zu bekommen, hat ein für mich klares und überzeugendes Ergebnis gebracht. Einige dachten zunächst, dass das bestehende System der zentralen Beteiligungsverwaltung nicht weitergeführt werden sollte. Der Ruf nach der dezentralen Beteiligungsverwaltung wurde sehr laut. In diesem Zusammenhang möchte ich gar nicht näher auf die für mich zum Teil nicht nachvollziehbare Argumentation des Landesrechnungshofes eingehen. Entscheidend ist vielmehr, dass bisher niemand wirklich begründen konnte, was bei den Unternehmenskrisen der Brandenburgischen Landgesellschaft 1996 und der Landesentwicklungsgesellschaft im vergangenen Jahr mit einer dezentralen Beteiligungsverwaltung besser gemacht worden wäre. Der entscheidende Vorteil einer zentralen Beteiligungsverwaltung liegt im Vieraugenprinzip, das es überhaupt erst ermöglicht, Fehlentwicklungen zu erkennen und zu bewältigen. Unabhängig von der Frage zentral oder dezentral werden uns das bereits vorgestellte Beteiligungscontrolling und die Risikominimierung künftig helfen, Schäden vom Landeshaushalt fern zu halten.
Erstens: Es müsste ein Bedarf an so vielen landespolitisch bedeutsamen Projekten bestehen, der es rechtfertigen würde, dafür eine Gesellschaft vorzuhalten.
Zweitens: Es müssten vom jeweils bestellenden Fachressort genügend Mittel bereitgestellt werden, und zwar vor Projektbeginn.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen. Zur nachhaltigen Optimierung der Beteiligungspolitik werden wir das Beteiligungsportfolio reduzieren und das Risikopotenzial im Beteiligungsportfolio minimieren. Wir werden keine Projekte auf eigenes Risiko von Landesgesellschaften initiieren, das heißt nur bei Absicherung im Landeshaushalt.
Notwendige Projekte und ihre etwaigen Risiken müssen transparent dargestellt werden. Die zentrale Beteiligungsverwaltung wird durch ein optimiertes Beteiligungscontrolling zur Senkung des Risikopotenzials beitragen. Das ermöglicht ein gemeinsames und abgestimmtes Handeln von Fachressort und Ministerium der Finanzen.
Über die bestehende Verpflichtung aus der Landeshaushaltsordnung hinaus möchten wir den Ausschuss für Haushalt und Finanzen bei künftigen Beteiligungsengagements intensiv einbeziehen. Ich freue mich, dass sich das Parlament gerade in diesem Bereich mit großem Interesse engagiert. Mit dieser Informationspflicht schaffen wir ein weiteres Regulativ, das den Haushaltsgesetzgeber zu einem frühen Zeitpunkt einbindet. Letztlich werden wir die Zahl unserer Mitarbeiter auf diesem wichtigen Gebiet weiter erhöhen und die Mitarbeiter qualifizieren.
Meine Damen und Herren, ich bin fest davon überzeugt, dass wir durch dieses Bündel von Maßnahmen den Beteiligungsbereich künftig fest im Griff haben werden.
Daher, Frau Tack, muss ich jegliche nicht substanziierte Kritik zurückweisen und auch auf die zum Teil widersprüchlichen Diskussionsbeiträge im parlamentarischen Raum hinweisen. Es ist wichtig, dass wir nun zur eigentlichen Arbeit, der Sacharbeit, übergehen. Eine wirksame Beteiligungspolitik ist unter anderem auf Kontinuität angewiesen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Beteiligungsgesellschaften haben darauf ein Anrecht.
Wir müssen mit dem, was in den letzten Jahren aufgebaut wurde, vernünftig umgehen und das neue Konzept umsetzen. Das gesamte System muss eben nicht auf den Kopf gestellt werden, nur damit man es auf den Kopf stellt. Das wäre ein wenig zu populistisch. Aber wir werden künftig das Instrument landesbeteiligter Gesellschaften restriktiver einsetzen. Nachdem die Landesregierung wirksame Konsequenzen aus den Fehlentwicklungen gezogen hat, bitte ich Sie alle herzlich, den eingeschlagenen Weg zu einer nachhaltigen Optimierung der Beteiligungspolitik mit Ihren Kräften zu unterstützen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Finanzministerin, ich habe Sie überschätzt. Ich hatte erwartet, dass Sie uns innerhalb eines vollen Jahres mit dem Wissen um Parlamentsdebatten, die bereits in den Jahren 1996, 1999 und 2001 geführt wurden, auf der Grundlage von zwei Berichten des Rechnungshofes und vor allen Dingen aufgrund der Erfahrungen mit einer LEG-Pleite ein Konzept vorlegen, das dem Auftrag und den Erwartungen des Parlaments, so wie hier beschlossen, in Bezug auf Effizienzsteigerung, Transparenz und Kontrolle entspricht.
Weit gefehlt! Ich muss feststellen: Ein halbes Jahr nach dem Ende der Landesentwicklungsgesellschaft gibt es noch kein Konzept für den künftigen Umgang mit Landesgesellschaften.
Frau Finanzministerin, ich habe das Gefühl, dass Sie überfordert sind; denn Ihre so genannten Leitlinien, die, wie wir hörten, auch im Kabinett keine Zustimmung fanden und wohl auch hier unter der Kategorie “erste Überlegungen” laufen, sind nichts anderes als eine K.o.-Erklärung.
Spätestens seit gestern wissen wir, dass die so genannten Leitlinien wohl auch nicht allzu ernst zu nehmen sind; denn der Grundsatz - keine neuen Beteiligungen, sondern Nutzung vorhandener Gesellschaften - ist mit dem im Kabinett einstimmig beschlossenen Verhandlungsauftrag, die Chipfabrik betreffend, wohl vom Tisch.
Wenn Sie von Ihren Zielen sprechen und meinen, es könnten ungefähr 20 direkte Beteiligungen sein, dann wissen wir, dass dies eine sehr unbestimmte Zielstellung ist. Deshalb haben wir Verständnis dafür, dass dies hier so unverbindlich abläuft.
Frau Ministerin, das Thema Landesbeteiligungen bleibt für die PDS äußerst wichtig. Es können wichtige Impulse für die Landesentwicklung organisiert werden. Ebenso ist es möglich, dass finanzielle Belastungen erwachsen. In beiden Fällen haben wir Erfahrungen gesammelt. Diese zwingen uns zu ernsthafter Arbeit.
Es reicht nicht aus, dass man Teile eines Gutachtens, eines alten Berichts und vage Vorstellungen von dem, was sein könnte und noch zu prüfen wäre, zusammenfügt. Dieser Bericht verfehlt sein Ziel, den Nachweis von wichtigen Landesinteressen zu erbringen sowie Transparenz und Kontrolle der Landesgesellschaften nachhaltig zu verbessern. So stellt es im Übrigen auch der Landesrechnungshof in seinem Prüfbericht fest.
Wir unterstützen ausdrücklich die Feststellung in diesem Bericht, dass ein grundsätzliches Umdenken im Verhältnis des Landes zu seinen selbstständigen Unternehmen notwendig ist, um auf diese Weise die finanziellen Risiken für das Land so gering wie möglich zu halten.
Wir fordern Sie deshalb auf, diese Drucksache zurückzunehmen und ein wirkliches Konzept zu erstellen.
Dabei sollten die Analyse und die Empfehlungen des Landesrechnungshofes unbedingt berücksichtigt werden. Herausgehobene Punkte davon sind für uns die dezentrale Beteiligungsverwaltung, die Einführung eines Controllings sowie die inhaltliche und die politische Zielstellung im Zusammenhang mit den Wirtschaftlichkeitszielen der Landestöchter.
Auf meine für die morgige Fragestunde vorgesehene mündliche Anfrage bezüglich der Kosten des Berichtes der Landesregierung habe ich von der Finanzministerin schon eine Antwort erhalten. Dafür bedanke ich mich. Ich möchte nur erwähnen: Das Honorar für diesen Bericht beträgt 53 327,34 Euro. Das hat mich überrascht; denn ich meine, dass das Ergebnis diesen finanziellen Aufwand nicht rechtfertigt. Wenn ich darüber entscheiden könnte, dann würde ich diese finanziellen Mittel für den Erhalt des Entwicklungspolitischen Instituts einsetzen und hätte den eigenen Mitarbeitern und den Geschäftsführern der Unternehmen eine ordentliche Arbeit abverlangt.
Frau Finanzministerin, die Darstellung, Sie hätten gemeinsam mit dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Wirtschaftsprüfer beauftragt, ist falsch. Vonseiten des Ausschusses wurde Ihnen ein halbes Jahr eingeräumt, um Ihre Absicht, die Durchsetzung der externen Prüfung, zu verwirklichen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Osten, was die Frage angeht, wer überfordert ist, die Ministerin oder gar Sie selbst, will ich darauf aufmerksam machen, dass Sie in Ihrem Entschließungsantrag unter Punkt 2 b) einen Bericht fordern, der im Ausschuss für Haushaltskontrolle längst Beschlusslage ist. Bitte informieren Sie sich, bevor Sie uns solche Papiere auf den Tisch legen!
Da setzt am Donnerstag der “geschäftsordnungspolitische Sprecher” der PDS-Fraktion im Lichte des Oberbürgermeisterwahlkampfes eine Sondersitzung des Landtages zur Chipfabrik an. Von dem medialen Feuerwerk vom letzten Donnerstag ist heute unter Tagesordnungspunkt 7 ein Knallfrosch übrig geblieben.
Dieser Theaterdonner in der vergangenen Woche erinnert mich mit Befremden an die Sitzung im Dezember. Die PDS bestellte den Ministerpräsidenten zur Klärung der Frage möglicher Haushaltsrisiken persönlich ins Parlament ein. Die Sitzung wurde gar unterbrochen. Nach diesem Show-down - die Kameras waren aus, die Journalisten verschwunden - löste sich das akute Interesse plötzlich in Luft auf.
Im Moment nicht, danke. - Im Haushalts- und Finanzausschuss wurde keine einzige diesbezügliche Frage gestellt, weder in der Sitzung des Haushaltsausschusses im Januar noch in der Sitzung im Februar. Kaum laufen die Kameras wieder - wie heute Morgen -, folgt eine mündliche Anfrage zu den Risiken im Landesetat. Das verwundert. Ist das die “Opposition neuen Typs”, wie das “Neue Deutschland” neuerdings sogar selbst witzelt? Oder was ist eigentlich los? Falls es zum Totalausfall der Opposition kommen sollte - na ja, das bisschen Opposition machen wir dann auch noch mit.
Zur Sacharbeit: Bericht der Landesregierung über Struktur und Aufgaben der Landesgesellschaften. 31 Gesellschaften und Beteiligungen arbeiten problemlos, nach jetzigem Stand manche ausgeglichen, andere sogar mit Gewinn. Zwei Gesellschaften, die BLG und die LEG, werden liquidiert. BLG und LEG belasten den laufenden und die künftigen Haushalte mit über 200 Millionen Euro.
- Eine Zäsur der eigenen Beteiligungspolitik, Frau Kollegin Tack, war überfällig und richtig. Wir müssen analysieren und in der Konsequenz auch zu Schlussfolgerungen kommen.
Das sind Leitlinien künftiger Beteiligungspolitik, die wir ausdrücklich wollen und auch im Bericht der Landesregierung unterstreichen.
Der Koalitionsantrag stellt auch angesichts der sich schon im Januar 2001 abzeichnenden LEG-Probleme zwei zentrale Fragen. Die erste Frage lautet: Wie lassen sich Transparenz und Kontrolle verbessern? In der öffentlichen Debatte um den vorliegenden Bericht konzentrieren sich viele - auch der Landesrechnungshof - auf die bessere Kontrolle von Gesellschaften, die Aufsichtsräte, die Gesellschafterrolle und die Beteiligungsverwaltung. Richtigerweise spricht sich der Landesrechnungshof für ein effektiveres Beteiligungscontrolling aus. Ersetzt dies aber die Grundsatzentscheidung, ob Gesellschaften auch weiterhin auf eigenes Risiko wirtschaftlich tätig sein können? Neben dieser Frage müssen alle Einzelheiten besprochen werden.
Wenngleich 70 % aller Bundesländer genauso wie Brandenburg erfolgreich mit einem Korrektiv im Finanzressort, mit dem Vieraugenprinzip und der so genannten zentralen Beteiligungsverwaltung agieren - es geht also nicht so sehr um die Frage, ob das Hamburger Modell oder die dezentrale Beteiligungsverwaltung besser ist, bei der die Gesellschafterfunktion beim Fachminister angesiedelt ist -, stelle ich ganz deutlich die Frage, ob eine Gesellschafterrolle im MSWV das LEG-Desaster früher erkennbar gemacht hätte oder gar hätte verhindern können. Überzeugt bin ich davon bislang nicht.