Es geht uns nicht darum, ein ausschließlich düsteres Bild zu malen. In den letzten Jahren hat das von uns positiv bewertete Brandenburgische Weiterbildungsgesetz gegriffen. Vor allem den Akteuren der Weiterbildung ist es zu verdanken, dass sie mit großer Professionalität, mit Ideenreichtum und einer Portion Hartnäckigkeit die Anforderungen, die die Ausgestaltung von lebenslangem und lebensbegleitendem Lernen stellen, gemeistert haben. Das alles unter stagnierenden, sich teilweise auch verschlechternden Rahmenbedingungen, zu denen unter anderem ein erheblicher, oft kontraproduktiver bürokratischer Aufwand gehört.
Die Erfolgsbilanz, die die Landesregierung in ihrer Antwort aufzumachen versucht, stößt auf unsere Kritik. Dies möchte ich anhand einiger ausgewählter Probleme verdeutlichen:
Der Gesetzgeber verpflichtet die Landesregierung vor allem für die Aufgabe der Grundversorgung. Die Landesregierung interpretiert ihre gesetzliche Zuständigkeit als eine Art Notversorgung auf niedrigstem Niveau. Der in der Antwort auf Frage 1 eingeräumten Anerkennung des hohen Stellenwertes von lebenslangem Lernen stehen seit 1996 stagnierende Aufwendungen für die Grundversorgung gegenüber.
Würde das Land eine ehrliche Weiterbildungsbilanz aufmachen, käme sie an folgenden Fakten nicht vorbei: Der Umfang der Grundversorgung wird seit 1996 gedeckelt. Die Fördersätze sind auf dem Niveau der Löhne und Gehälter des Jahres 1996 eingefroren worden. Für einen Fördersatz von 15,85 Euro pro Stunde bekommt man nur sehr schwer Lehrkräfte mit wirklich guter Qualität. Die Förderkriterien berücksichtigen kaum ansatzweise noch die tatsächlichen Aufwendungen der Förderberechtigten. Die Förderung der Grundversorgung wiederum berücksichtigt nicht die tatsächlichen Bedürfnisse an Weiterbildungsangeboten vor Ort. So kommt es zu regionaler Unausgewogenheit, also zu Chancenungleichheit.
Es entspricht auch nicht den Realitäten, wenn nicht ausgeschöpfte Mittel für die Grundversorgung auf einen fehlenden Bedarf zurückgeführt werden. So erfreulich es ist, dass der so genannte zweite Bildungsweg durch das Land komplett gefördert wird, so unverständlich ist es auch, dass es drei Volkshochschulen im Land gibt, die keine Angebote zur Erlangung eines schulischen Abschlusses unterbreiten. Das sind die Volkshochschulen in der Uckermark, im Spree-Neiße-Kreis und in Eisenhüttenstadt.
Völlig inakzeptabel ist für uns die Antwort auf die Frage 12, wonach die Landesregierung bezüglich der sozialen Struktur
der Teilnehmer an Maßnahmen der Grundversorgung nicht aussagefähig ist. Hier muss die Regierung ihrer sozialen Verantwortung stärker gerecht werden. Schon allein bei der Festsetzung von Teilnehmergebühren für Weiterbildungsveranstaltungen wären Angaben über die soziale Herkunft unabdingbar. Wer sich hinter dem Datenschutz versteckt, macht es sich hier zu einfach.
Die Zahl der Weiterbildungsträger hat sich erhöht. Deren Situation hat sich stabilisiert, was von allen Beteiligten begrüßt wird. Vor allem die freien Träger aber werden durch die Förderpraxis geradezu ermuntert, sich lediglich die Rosinen aus dem Weiterbildungskuchen zu picken und die Mühen der Ebenen den öffentlichen Volkshochschulen zu überlassen.
Es ist die Tendenz zu beobachten, dass es zu einer Verlagerung von der allgemeinen zur beruflichen Weiterbildung kommt, und es besteht die Gefahr, dass Weiterbildung mehrheitlich nur noch als berufliche Qualifizierung verstanden wird. Dieser Bereich wiederum, der Bereich der betrieblichen Qualifizierung beispielsweise, bedarf dringend der Innovation, beginnend bei der vom MASGF zu überarbeitenden Richtlinie des Programms für Qualifizierung und Arbeit bis hin zu neuen Überlegungen zur Qualifizierung am Arbeitsplatz.
Bedauerlicherweise nutzen nur wenige Menschen die zu Recht gelobten komfortablen Regelungen der bezahlten Bildungsfreistellung. Abgesehen davon, dass große Gruppen von Menschen davon völlig ausgeschlossen sind - Arbeitslose, Mittelständler, Selbstständige usw. -, muss es uns schon zu denken geben, dass von den 15 300 Beschäftigten - das entspricht etwa 1,7 % der Anspruchsberechtigten, die im Land seit 1996 eine Bildungsfreistellung in Anspruch genommen haben - etwa 95 % aus dem öffentlichen Dienst kommen. Vor einer solchen Entwicklung hat die PDS bei der Verabschiedung des Weiterbildungsgesetzes und in Begründung ihres eigenen Gesetzentwurfes bereits vor Jahren gewarnt.
Alle Aussagen der Landesregierung bezüglich der Evaluation von Weiterbildung sind nicht zufrieden stellend. Evaluation allein auf den Vergabeweg von Fördermitteln zu beschränken, reicht nicht zur Sicherung von Qualität, schon gar nicht aber können damit Weichen für zukünftige innovative Entwicklungen gestellt werden. So bedarf es zum Beispiel dringend neuer Überlegungen zum großen Bereich der Familienbildung. Darüber haben wir heute Vormittag schon gesprochen. Seit der furchtbaren Erfurter Bluttat ist die Erziehung in der Familie zu Recht wieder ins Zentrum unserer Aufmerksamkeit gerückt und sollte sich auch unverzüglich in der Förderpraxis zur Familienbildung widerspiegeln, wie es auch auf einer sich jüngst mit diesem Thema befassenden Fachtagung in Blankensee gefordert wurde.
Die Landesregierung hat registriert, dass der Anteil der politischen Weiterbildung inzwischen extrem gering ist. Das Vertrauen der Bürger in Politik allgemein und steigende Nichtwählerzahlen schlagen sich auch hier offensichtlich nieder. Vielleicht war das der Anlass dafür, dass die Landesregierung im Rahmen der neuen gymnasialen Oberstufenverordnung die Pflichtbindung des Faches PB in der Hoffnung beseitigt hat, dass künftig die dann politisch kaum noch gebildeten Abiturien
Aber nun im Ernst: Diese Situation kann uns hier als Vollblutpolitiker nicht befriedigen. Dies bedarf wirklich einer gründlichen Evaluation. Schon die Tatsache, dass laut der Tabelle zu Frage 16 im Jahr 2000 im Kreis Barnim 1 715 Unterrichtsstunden im Bereich Politik erteilt wurden, im Kreis Prignitz dagegen 0, stellt mich vor ein Rätsel. Hier sollte einfach einmal geschaut werden, ob es nicht Landesprogramme anderer Ministerien gibt, deren Antragsprocedere schlichter ist. Vielleicht ist die Prignitz dann gar kein politisch bildungsfreier Kreis natürlich nur bezogen auf den Bereich der Weiterbildung.
Ein weiteres Problem sehen wir in der Qualifizierung der Akteure. Der Landesverband der Volkshochschulen in Brandenburg ist der einzige Landesverband seiner Art, dem keine landeseigenen Mittel für die Qualifizierung seiner Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Bisher war der Nordverbund für sie die Rettung in der Not. Das kann so nicht bleiben.
Ich wollte das Bild nicht nur in düsteren Farben malen. Die Weiterbildung vor Ort ist wahrscheinlich ohnehin viel besser, als es die Landesregierung erfasst, wegen der vielen engagierten und findigen Mitarbeiter, obwohl gerade diese sich oft allein gelassen fühlen, auch wegen verständiger Kommunalpolitiker, die ihre Einrichtungen nicht im Regen stehen lassen und für gerade noch erschwingliche Gebühren und gute Ausstattungen sorgen.
Auch sehen wir, dass quantitativ mehr Kurse angeboten werden als noch vor einigen Jahren. Wir konstatieren mit Wohlwollen, dass die Landesregierung, wenn sie denn von einer Aufgabe besessen ist - das ist sie bezüglich der m.a.u.s-Medieninitiative-, durchaus zur Erstellung phantasievoller, innovativer Finanzierungskonzepte in der Lage ist,
Für die nächsten Jahre sehen wir in einem Teil der frei werdenden Lehrerstellen aufgrund der sinkenden Schülerzahlen ein großes Potenzial erfahrener Pädagogen und Fachleute, deren Einsatz im Rahmen der Weiterbildung möglich und dringend nötig wäre. Auch hierüber sollte die Landesregierung unverzüglich nachdenken. Dies würde Beschäftigung sichern, das so genannte Humankapital sinnvoll anlegen, vielleicht neue Bedarfe wecken und vorhandene besser abdecken.
Guter Hoffnung sind wir auch trotz der vehementen, immerhin einen ganzen Satz umfassenden Abfuhr ohne jegliche Begründung bezüglich unserer Frage nach einem Bundesrahmengesetz für Weiterbildung. Mit dem Bundesbildungsrahmengesetz hat es auch eine Weile gedauert, bis Herr Minister Reiche sich als glühender Verfechter eines solchen geoutet hat. Diesmal ist der Weg dorthin auch noch leichter, weil der Gesetzentwurf der Fraktion der PDS im Bundestag schon vorliegt und nur noch übernommen werden muss. Wir wollen jedenfalls die Landesregierung gern ernst nehmen mit ihrer vom Ministerpräsidenten Stolpe in der Regierungserklärung vom 24.11.1999 vorgenommenen Bewertung, dass Wissen und lebenslanges Lernen der
Schlüssel zum persönlichen Erfolg und unverzichtbar für die Entwicklung des Landes sind. Dem können wir nur zustimmen und fordern die Landesregierung auf, diesem Anspruch auch in höherem Maße als bisher gerecht zu werden. - Danke.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Große. - Ich gebe das Wort an die Fraktion der SPD. Frau Abgeordnete Siebke, bitte.
“Weiterbildung dient der Verwirklichung des Rechts auf Bildung. Sie steht allen Menschen offen. Weiterbildung soll durch bedarfsgerechte Angebote zur Chancengleichheit beitragen, die Vertiefung und Ergänzung vorhandener oder den Erwerb neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen ermöglichen, zur Orientierung und Lebenshilfe dienen, zu selbstständigem, eigenverantwortlichem, kritischem Handeln im persönlichen, sozialen, politischen, kulturellen und beruflichen Leben befähigen. Dazu gehört auch die Fähigkeit zum verantwortlichen Umgang mit der Natur. Mit der Weiterbildung ist die Gleichstellung von Mann und Frau zu fördern.”
So ist es festgelegt in § 2 des Gesetzes zur Regelung und Förderung der Weiterbildung in Brandenburg.
Die Bedeutung beruflicher und allgemeiner Weiterbildung ist aufgrund immer kürzer werdender Innovationszyklen und der zunehmenden Bedeutung grenzüberschreitender Wirtschaftsbeziehungen in den letzten Jahrzehnten ständig gestiegen. Die erforderliche Teilhabe an der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung hängt dabei wesentlich vom Bildungsniveau und der kontinuierlichen fachlichen Qualifizierung der Menschen in unserem Lande ab. Sprachkenntnisse, Medienund EDV-Kompetenz sind nur einige Beispiele für Anforderungen, die in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts offensichtlich geworden sind. Der Prozess scheint sich noch zu beschleunigen.
Vor diesem Hintergrund spricht vieles dafür, dass die Vermittlung bzw. Aneignung von Bildung und Qualifikation nicht mehr ausschließlich in tradierten Formen der derzeit betriebenen Wissensvermittlung in Schule, Berufsausbildung und Hochschule erfolgen kann. Das Individuum ist gefordert, sich zeit seines Lebens aktuelles Wissen, neue Qualifikationen anzueignen. Lebenslanges Lernen für alle Bürgerinnen und Bürger im Lande Realität werden zu lassen und ihnen die Chance zu eröffnen, sich durch vielfältigste Weiterbildungsmaßnahmen entscheidende Schlüsselqualifikationen für den persönlichen Erfolg zu erarbeiten, ist erklärtes Ziel.
Um diesem Ziel Rechnung zu tragen, wurde ein umfassendes Unterstützungssystem installiert, welches alle Organisationen, die mit der Weiterbildung beschäftigt sind, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben stärkt. Ein Blick auf die Internetseite des federführenden Ministeriums zeigt, in welch umfassendem Arrangement sich des Themas Weiterbildung angenommen
wurde. Das Pädagogische Landesinstitut, eine landesweite Datenbank, Informations- und Beratungsstellen für berufliche Weiterbildung und vielfältiges Material zur Thematik sind nur einige der Unterstützungsmaßnahmen.
Darüber hinaus werden aber auch die vielfältigsten Projekte unterstützt, die geradezu prädestiniert sind, neue Lernformen und Lernkulturen zu entwickeln und zu erproben. Lernkulturen, die unter anderem auf der Stärkung der Eigenverantwortung des Lernens beruhen, wie das derzeit zum Beispiel im brandenburgischen Projekt “Selbstgesteuertes Lernen” deutlich wird, und Organisationsentwicklung in Weiterbildungseinrichtungen sind notwendig und richtig. Dieses Projekt wird im Rahmen des innovativen Modellversuchsprogramms “Lebenslanges Lernen” der Bund-Länder-Kommission durchgeführt. Innerhalb dieses Modellversuchs beteiligt sich Brandenburg aktiv an zwei weiteren Länderverbundprojekten, die beide unter anderem auch dazu beitragen sollen, dass eine Vergleichbarkeit und Transparenz für die Nutzung von Weiterbildungsmöglichkeiten gewährleistet wird.
In diesem Zusammenhang möchte ich vor allem auf das Ziel des Projektes über die Entwicklung eines bundesweit einheitlichen und trägerübergreifenden Qualitätsentwicklungsverfahrens hinweisen, was meiner Meinung nach auch dringend erforderlich ist. Dringend erforderlich ist des Weiteren die qualitative und quantitative Evaluation der Weiterbildungsangebote, auch im Bereich unseres eigenen Landes. Hier kann in der nächsten Zeit mehr geschehen als das, was bisher geschehen ist, wie auch in der Antwort der Landesregierung sehr deutlich wird.
Ich denke doch, dass das Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten regional - Frau Große hat dazu bereits einiges gesagt von sehr unterschiedlicher Qualität ist, insbesondere auch das, was freie Träger auf diesem Gebiet anbieten. Eine weiterführende Evaluation dessen, was hier an Qualität und Nachfrage, bezogen auf Brandenburg, an Weiterbildung angeboten wird, wäre also schon interessant. Das hätte ich ganz gern noch weiter als bisher evaluiert und gewusst. - Danke.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Siebke, und gebe das Wort an die Fraktion der DVU. Frau Abgeordnete Fechner, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liest man die Antworten auf die Große Anfrage zur Weiterbildung im Land Brandenburg, dann hat man den Eindruck: Die Landesregierung ist mit dem jetzigen Stand durchaus zufrieden. Bemängelt wird lediglich die geringe Inanspruchnahme der politischen Weiterbildung.
Auch die Abnahme der Weiterbildungsbeteiligung von über 65Jährigen wird kritisch gesehen. Hier sind nach Ansicht der Landesregierung - ich zitiere - “neue Ansätze zu einer wirksameren Motivierung und Unterstützung des lebenslangen Lernens Älterer zu entwickeln”. Schön, dass man sich jetzt auch bemühen möchte, die Senioren über 65 Jahre für eine Weiterbildung zu begeistern.
Im Großen und Ganzen ist der Großen Anfrage nichts Neues zu entnehmen. Viele Antworten waren bereits vorher absehbar. So zum Beispiel lautete die Frage 20 sinngemäß, wie die Landesregierung die aktuellen Fördersätze begründet und warum sie nicht jährlich den tatsächlichen Aufwendungen angepasst werden. - Sehr umfangreich hat die Landesregierung auf diese Frage geantwortet, fast eine halbe Seite lang. Zum Schluss stand dann folgender Satz: Die Angemessenheit der Fördersätze wird in Abständen auf der Basis verfügbarer Mittel geprüft. - Das bedeutet also, dass sich die Fördersätze auch in Zukunft nicht dem tatsächlichen Bedarf anpassen werden.
Erschwerend kommt auch noch hinzu, dass der Landesregierung keine Erkenntnisse über den umfassenden Finanz- und Verwaltungsaufwand der Träger vorliegen. So ist es jedenfalls der Antwort auf die Frage 22 zu entnehmen. Traurig ist auch, dass der Landesregierung keine Erkenntnisse über den Umfang an Maßnahmen, die aufgrund des knappen Mittelansatzes der Förderung der Grundversorgung ausgefallen sind, vorliegen.
Meine Damen und Herren, meine Vorrednerinnen haben sehr viel Sinnvolles, zum Teil auch Unsinniges gesagt. Um Wiederholungen des bereits Gesagten zu vermeiden, werde ich meine Rede jetzt in der Hoffnung beenden, dass in Zukunft recht viele über 65-Jährige für eine Weiterbildung motiviert werden können und dass auch genügend Geld dafür da ist. - Ich danke.
Ich danke auch, Frau Abgeordnete Fechner. - Ich gebe das Wort an die Fraktion der CDU. Frau Abgeordnete Hartfelder, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, ich finde es schon ein ganz schön starkes Stück, dass Sie die Nichtbeantwortung einiger Fragen in der Großen Anfrage, die sich daraus ergeben, dass wir in Deutschland immer noch das Subsidiaritätsprinzip als eines der wesentlichen Prinzipien achten, kritisieren. Antworten auf ganz bestimmte Fragen können nicht eingeholt werden und der Aufwand solcher Befragungen wird im Endeffekt sehr hoch. Wenn man Statistiken erfragt, muss man immer wissen, welcher Aufwand dahinter steckt. Er ist oft sehr hoch. Aufwand heißt eben immer auch Kosten. Das sollte man bei dieser Fragestellung auch beachten.
Zwei Vorbemerkungen, meine Damen und Herren. Erstens: Das Land Brandenburg hat sich für ein plurales System der Weiterbildung entschieden. Vielfalt bestimmt die Trägerschaft. Kreisvolkshochschulen, fünf anerkannte Heimbildungsstätten und eine Vielzahl anerkannter Einrichtungen in freier Trägerschaft beherrschen die Weiterbildungslandschaft. Die sieben anerkannten Landesorganisationen bemühen sich um Zusammenarbeit mit der Landesregierung. So konnte entgegen dem allgemeinen Haushaltstrend in der Finanzierung der Weiterbildung in den letzten Jahren Konstanz erreicht werden. Die CDU-Fraktion steht ohne Wenn und Aber zur Vielfalt im System der Weiterbildung in Brandenburg.
bildung ergibt sich aus deren Stellenwert. In der Informationsund Wissensgesellschaft ist lebenslanges Lernen - das haben bereits einige Kollegen vor mir gesagt - zur Grundvoraussetzung für den beruflichen Erfolg geworden.
Mit der Schaffung und Verkürzung der Erstausbildung, die wir uns notwendigerweise alle vorstellen, ist die Stärkung des lebenslangen Lernens und damit der Weiterbildung verbunden. Auch dazu steht die CDU-Fraktion.
Trotz der, wie ich meine, stabilen Verhältnisse im System der Weiterbildung sind auch wir der Meinung, dass es nichts gibt, was nicht besser oder auch umfänglicher gemacht werden könnte. Allerdings leben wir nicht in einem Wünsch-dir-was-Land, sondern knappe Ressourcen - man könnte auch sagen: knappe Finanzen - müssen effizient, also erfolgsorientiert, eingesetzt werden. Jedem einen Weiterbildungsanspruch und -wunsch zu ermöglichen und mit zu finanzieren, Frau Große, wird in Zukunft nicht möglich sein. Die Vielfalt der Wünsche der Bevölkerung ist auch so, dass das sicher in keinem Land der Erde zu tragen wäre.
Den Bedarf festzustellen, Frau Große, die Nachfrage zu erkunden, auch das sehe ich eher in der Verantwortung der Träger, die die Probleme dann über die Verantwortlichkeiten in den Räten an die Landesregierung weitergeben.