Protokoll der Sitzung vom 30.05.2002

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Karney, die Problematik einer verbesserten dinglichen Sicherung der Werklohnforderungen war bereits Gegenstand einer mündlichen Anfrage in der Plenarsitzung im März dieses Jahres. In meiner damaligen Antwort hatte ich darauf verwiesen, dass es sich hierbei um eine rechtlich hochkomplexe Materie handelt, sodass die Umsetzung der Forderungen des Handwerks und des Mittelstandes zur Verbesserung der Zahlungsmoral einer eingehenden Prüfung und Abwägung bedurfte. Insbesondere waren eine Vielzahl von Sachverständigen und natürlich auch die Interessenverbände der kleinen und mittleren Unternehmen anzuhören.

Inzwischen sind wir ein gutes Stück vorangekommen auf diesem schwierigen Weg zu einem praktikablen und wirksamen Gesetz, mit dem die Handwerksbetriebe und Unternehmen künftig besser in die Lage versetzt werden sollen, ihre Werk

lohnforderungen effektiv zu sichern. So ist der von den Freistaaten Sachsen und Thüringen im Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Forderungssicherungsgesetzes auch auf Anregung und unter Mitwirkung Brandenburgs nochmals überarbeitet worden. In dem neuen Entwurf sind die Ergebnisse der bisherigen Diskussion zur Verbesserung der Zahlungsmoral entsprechend berücksichtigt worden. Der Entwurf wird in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses des Bundesrates am 5. Juni 2002 beraten werden.

Die Schwerpunkte dieses überarbeiteten Gesetzentwurfs bestehen in Folgendem: die Erleichterung für den Unternehmer, Abschlagszahlungen verlangen zu können, die Einführung eines Eigentumsvorbehalts zugunsten des Bauhandwerkers, die deutliche Erweiterung der Möglichkeiten des Unternehmers, eine Bauhandwerkerversicherung zu erhalten, die Integration der Regelungen des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen in modernisierter Form in das Bürgerliche Gesetzbuch, die Änderung und Ergänzung von BGB-Bestimmungen, die im Rahmen des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen mit dem Ziel einer besseren Anwendung dieses Gesetzes in der Praxis geschaffen worden sind, die Verbesserung des Gläubigerschutzes durch Änderung des Erkenntnisverfahrens, insbesondere durch Einführung des Voraburteils in Bausachen sowie durch Änderung des Zwangsvollstreckungsverfahrens des Aktiengesetzes, des GmbH-Rechts und des Strafrechts.

Da Sachsen-Anhalt im Bundesrat zunächst einen konkurrierenden Gesetzentwurf zu Sachsen und Thüringen eingebracht hatte und keiner der beiden Gesetzentwürfe die erforderliche Mehrheit erhalten hat, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den überarbeiteten Gesetzentwurf von Sachsen und Thüringen als Fraktionsentwurf im Deutschen Bundestag eingebracht. Ich habe diesen Schritt ausdrücklich begrüßt, weil der Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung mit den Überlegungen unserer Landesregierung zur notwendigen weiteren Verbesserung der Zahlungsmoral übereinstimmt. Der Gesetzentwurf konzentriert sich auf die eingangs genannten Vorschläge und einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Durchsetzung der Forderungen insbesondere der mittelständischen Unternehmen.

Bundesrat und Bundestag beraten über diesen Gesetzesvorschlag. Die Landesregierung wird sich weiter dafür einsetzen, dass das Gesetzgebungsverfahren zügig vorangebracht und baldmöglichst abgeschlossen wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Die Frage 1181 (Aussetzung des Planfeststellungsverfahrens für den Flughafen BBI) wird von der Abgeordneten Tack gestellt.

Die Richter des Oberverwaltungsgerichtes in Frankfurt (Oder) sind der Überzeugung, dass die raumordnerischen Planungsgrundlagen für den Flughafenneubau am Standort Schönefeld keine verfassungsrechtliche Grundlage haben. Dies verdeutlichen die Gerichtsentscheidungen vom August 2001 und vom März 2002. Das Oberverwaltungsgericht vertritt die Auffassung, dass das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm

Berlin-Brandenburg, das die Entscheidung für den Standort Schönefeld gesetzlich festschreiben sollte, weder mit dem Grundgesetz noch mit der Brandenburger Landesverfassung vereinbar ist. Hierzu soll eine Überprüfung durch das Landesverfassungsgericht erfolgen.

Daraus ergeben sich aber rechtliche Auswirkungen auf das laufende Planfeststellungsverfahren für den Flughafenneubau. Ein Planfeststellungsbeschluss ohne vorherige neue Bewertung der raumordnerischen Eignung des Standortes Schönefeld im Vergleich zu anderen Standorten wäre nicht nur mit einem Abwägungsfehler behaftet, sondern in letzter Konsequenz auch rechtswidrig. Deshalb muss die Landesregierung ein neues Planungsverfahren zum Standort für einen Flughafenneubau BBI durchführen.

Ich frage in diesem Zusammenhang die Landesregierung: Inwieweit hält sie es für geboten, das Planfeststellungsverfahren bis zur Schaffung neuer landesplanerischer Grundlagen für einen Flughafenneubau auszusetzen?

Können Sie sich vorstellen, warum wir bei Fragen, anders als bei Gesetzen, die Begründung immer vorweg formulieren? Ich glaube, wenn die Frage in der Fragestunde am Anfang stünde, wüsste man am Ende manchmal gar nicht mehr, was eigentlich gefragt ist. Ich bitte Sie herzlich: Lassen Sie die Erklärung zu den Fragen ein wenig komprimierter ausfallen!

(Beifall bei der CDU)

Herr Präsident, in diesem Zusammenhang habe ich mindestens drei Sätze eingekürzt. Ich hatte gehofft, Sie loben mich, dass ich die Frage kürzer gestellt habe.

Ich finde das ganz toll von Ihnen, dass Sie drei Sätze eingespart haben. Nur, dass es den anderen nicht aufgefallen ist, liegt wohl daran, dass die Zahl insgesamt zu groß war.

(Lachen bei SPD und CDU - Zurufe von der PDS)

Herr Meyer, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Tack! Herr Präsident, ich darf Sie beruhigen: Die Zusammenarbeit zwischen Frau Tack und mir ist über die Jahre so kritisch und konstruktiv gewachsen, dass sie weiß, dass ich auf ihre lange Anrede eine kurze Antwort geben werde.

Alle begleiten das mit großer Bewunderung.

Frau Tack, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts

Frankfurt (Oder) hat keinen unmittelbaren Einfluss auf den weiteren Verlauf des Planfeststellungsverfahrens. Das Planfeststellungsverfahren läuft ganz normal weiter. Die Behörde ist sogar aus Rechtsgründen gehalten, das Verfahren weiterzuführen. Das habe ich am 20. März 2002 erklärt und es gibt für mich keine Veranlassung, hiervon abzurücken. - Danke schön.

Es gibt noch Klärungsbedarf, der fristgemäß angemeldet worden ist. Bitte, Herr Vogelsänger.

Herr Minister, die Frage wurde ja zum Planfeststellungsverfahren gestellt. Stimmen Sie mit mir überein, dass es eher eine Frage der Landesplanung ist, um die es sich hier handelt?

Danke. Das war auch in der größeren Anfrage von Frau Tack etwas impliziert. Herr Vogelsänger, Sie weisen zu Recht auf Probleme innerhalb der Landesplanung hin. Aber ich bin überzeugt, dass Kollege Birthler alles tun wird, die notwendigen Voraussetzungen für den Planfeststellungsbeschluss “zeitnah” - dieses Wörtchen ist wichtig - zu schaffen. - Schönen Dank.

Es gibt noch eine konstruktiv-kritische Anmerkung oder zwei oder drei?

Nur zwei Fragen, Herr Präsident, so wie mir das zusteht.

Bitte sehr. Ich kämpfe dafür, dass Sie das, was Ihnen zusteht, auch erhalten.

Die erste Frage: Inwieweit sieht die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, das Anhörungsverfahren für die Gemeinden und für die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens noch einmal neu durchzuführen?

Die zweite Frage: Wie ist gesichert, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen, wenn das Verfahren jetzt fortgesetzt wird, zu einem bestimmten Zeitpunkt doch unterbrochen werden muss und wieder neu aufgenommen wird, nämlich dann, wenn das neue Planungsverfahren abgeschlossen ist?

Frau Tack, zur ersten Frage: Das Anhörungsverfahren war gewaltig, mit großen Aufwand, mit sehr vielen Einwendungen betroffener Bürger und einer umfangreichen Anhörung auch der Träger öffentlicher Belange. Es ist ordnungsgemäß durchgeführt worden und es ist im Zeitplan, nämlich zum Ende dieses Monats, die Fertigstellung des Berichts der Anhörungsbehörde an mein Haus zu erwarten.

Zur zweiten Frage: Ich sagte Ihnen bereits, dass es wirklich keine Veranlassung gibt, das Planfeststellungsverfahren zu unterbrechen oder neu aufzunehmen. Demzufolge sind die Probleme, die sich aus den Eingaben, aus den Anhörungsergebnissen und aus den in den Gutachten festgestellten Tatbeständen ergeben, ordnungsgemäß zu bearbeiten und das wird erfolgen. Danke schön.

Wir sind bei der Frage 1182 (Drogenschnelltests), gestellt vom Abgeordneten Claus, der nun Gelegenheit hat, seine Frage zu formulieren.

In der Debatte über den Antrag unserer Fraktion “Flächendeckende Drogenschnelltests im Land Brandenburg” (Drucksache 3/3517) während der 45. Plenarsitzung begründeten die Koalitionsfraktionen ihre Ablehnung damit, dass die polizeilichen Verkehrskontrollen im Umfeld von Diskotheken und ähnlichen Stätten im Zusammenhang mit Drogen ausreichend seien. Die Landesregierung verzichtete bei dieser Debatte völlig auf die Wortmeldung. In der Sendung "Klartext" des ORB vom 14. Mai 2002 dagegen wurde berichtet, dass die Brandenburger Polizei Drogenschnelltests aus Mangel an finanziellen Mitteln nicht durchführen könne. Polizeibeamte bestätigten dies.

Ich frage daher die Landesregierung: Will sie nunmehr die Polizei in Brandenburg so ausstatten, dass diese zukünftig in der Lage ist, flächendeckende Drogenschnelltests durchzuführen?

Herr Innenminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Claus, die Polizei des Landes Brandenburg kontrolliert verstärkt hinsichtlich des Fahrens unter Alkohol oder Drogen besonders die Risikogruppe der jungen Fahrerinnen und Fahrer. Diese Kontrollen finden besonders im Bereich von Diskotheken und Freizeitzentren zu den bekannten Zeiten und an den Unfallhäufungsstellen statt.

Die Polizei des Landes beteiligt sich an länderübergreifenden Kontrollen zur Bekämpfung der Hauptunfallursache: Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln. Die Polizeibeamten sind angewiesen, bei der Zielgruppe junger Fahrer verstärkte Drogenkontrollen, gestützt auf die in Seminaren vermittelten optischen Erkennungsmerkmale, durchzuführen. Ergänzend zu den in der Fortbildung vermittelten optisch wahrnehmbaren Erkennungsmerkmalen sind zur sicheren Feststellung Drogenvortestgeräte notwendig.

Die Einführung von Drogenschnelltests wurde in Brandenburg bisher nicht realisiert; denn im Rahmen eines europaweiten Forschungsprojekts werden die Anforderungen an ein Drogenvortestgerät erst ermittelt. Vorhandene Systeme werden evaluiert und bewertet. Eine aktuelle Studie von Prof. Dr. Möller

über "Alternative Hilfsmittel und Methoden zur Vorortdrogendetektion" - so heißt diese Studie - vom Institut für Rechtsmedizin des Saarlandes kommt zu dem Ergebnis, dass eine Möglichkeit, den Konsum von Drogen verlässlich nachzuweisen oder auszuschließen, nicht möglich ist, wenn man nicht auf Urin- oder Blutproben zurückgreift.

Erste Praxiseinsätze zum Beispiel des bekannten Drogenvortestgeräts “Drugwipe” konnten nicht über die noch bestehenden Schwächen wie die Alltagstauglichkeit, Zuverlässigkeit, Trefferquote und Beweiskraft, insbesondere beim Konsum von Cannabis, hinwegtäuschen.

Aus diesen Gründe wurden bisher von keinem Bundesland Drogenvortestgeräte flächendeckend eingeführt. Flächendeckend können diese erst eingeführt werden, wenn das Ergebnis des vorher genannten Forschungsprojekts vorliegt und eine eindeutige Aussage zur Wirksamkeit dieser Geräte getroffen werden kann.

Zur Verstärkung der repressiven Maßnahmen gegen Drogenkonsum im Straßenverkehr und damit zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer beabsichtigen wir, im zweiten Halbjahr dieses Jahres probeweise solche Drogenvortestgeräte einzusetzen, sie also nicht flächendeckend einzuführen, sondern die ersten Versuche zu machen.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Bitte sehr.

Herr Minister, ich habe noch eine Nachfrage. Es gibt schon Bundesländer, die diese Geräte erproben. Liegen darüber schon spezielle Erkenntnisse vor, ob diese Geräte zu 100 % oder nur zu 50 % funktionieren, und, wenn ja, in welchem Zeitraum sollen dann diese Geräte im Land Brandenburg eingeführt werden?

Herr Abgeordneter Claus, ich habe darauf hingewiesen, dass wir, im zweiten Halbjahr beginnend, mit den Drogenvortestgeräten, die verfügbar sind, erste Versuche machen wollen, um festzustellen, ob das wirklich so zutreffend ist.

Zum anderen wollen wir das Ergebnis der Forschung abwarten, die zurzeit im Saarland läuft. Bisher hat sich kein Bundesland aufgrund der unklaren Wirkung in der Lage gesehen, zu entscheiden, solche Geräte flächendeckend einzuführen. Ich meine, dass dies auch richtig ist. Man sollte erst dann etwas einführen und dafür Steuermittel ausgeben, wenn man weiß, dass es sinnhaft ist und zu einem Ergebnis führt, aber nicht aus Aktionismus heraus.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Frage 1183 der Abgeordneten Christel Redepenning aufgrund der ausführlichen Diskussion der Thematik in der gestrigen Sitzung zurückgezogen worden ist und dass die Bitte vorgetragen wurde, die Frage 1184 der Abgeordneten Kaiser-Nicht gegen die Frage 1194

der Abgeordneten Wolff zu tauschen. Damit sind wir bei der Frage 1194 (Mittel für das Aktionsbündnis), die von Frau Wolff gestellt wird.

In letzter Zeit haben sich mehrere Landtagsabgeordnete der CDU wiederholt mit dem Anliegen geäußert, die für das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu reduzieren und für andere Zwecke einzusetzen.

Ich frage die Landesregierung: Gibt es Überlegungen und Aktivitäten zur Reduzierung der Haushaltsmittel für das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit?