Ich frage die Landesregierung: Gibt es Überlegungen und Aktivitäten zur Reduzierung der Haushaltsmittel für das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Wolff, der Landesregierung sind keine Überlegungen oder Aktivitäten zur Reduzierung und Verlagerung der Haushaltsmittel für das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit bekannt. Diese Mittel sind im Doppelhaushalt 2002/2003 so vom Landtag beschlossen. Auf der letzten Plenumssitzung des Aktionsbündnisses am 13. Mai 2002 hat der Ministerpräsident erklärt:
“In den zurückliegenden fünf Jahren haben Sie als das größte gesellschaftliche Bündnis in Brandenburg mehr als nur Denkanstöße gegeben. Wer lediglich auf spektakuläre Ereignisse schaut, übersieht die tägliche Kleinarbeit der Mitglieder vor Ort. Aus Sicht der Landesregierung möchte ich betonen, dass das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit ein wichtiger Partner für uns geworden ist.”
Sehr geehrte Damen und Herren, die Gesamtsituation und die Stimmung in der Gesellschaft haben sich verändert. Dies zeigt die Vielzahl örtlicher und überregionaler Initiativen, die in den letzten Jahren entstanden sind, auch mit fachlicher und materieller Hilfe des Aktionsbündnisses. Sie wirken in ihrem Umfeld für die gegenseitige Akzeptanz von Menschen und für mutiges Eingreifen bei der Diskriminierung von Fremden.
Besonders wichtig ist die Vorbildwirkung beim Auftreten gegen Fremdenfeindlichkeit. Das Aktionsbündnis war immer Partner, wenn es um die öffentliche Positionierung gegen Intoleranz ging. In diesem Sinne wird die Arbeit des Aktionsbündnisses von der Landesregierung als unverzichtbar und erfolgreich angesehen und deshalb weiterhin unterstützt und begleitet.
Damit sind wir bei der Frage 1185 (Vergabe von SAM-Stel- len), gestellt vom Abgeordneten Senftleben. Bitte.
Die Vollversammlung des Landesjugendringes hat auf ihrer Tagung am 27. April dieses Jahres den Beschluss gefasst, dass die Landesregierung prüfen soll, wie sich die Zuständigkeiten der LASA bei der Vergabe von SAM-Stellen zur Verbesserung des Angebotes der Jugendhilfe komplett auf die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte übertragen lassen, um die zusätzliche Belastung für die Antragsteller zu reduzieren.
Ich frage die Landesregierung, welche Möglichkeiten sie sieht, diesen Vorschlag des Landesjugendringes umzusetzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landesregierung war bisher kein Beschluss des Landesjugendringes in dieser Sache bekannt. Deshalb konnten wir dieser Bitte auch bisher noch nicht nachgehen.
Doch zu Ihrer Anfrage, Herr Senftleben, kann ich Ihnen jetzt schon Folgendes sagen: Es ist uns aus grundsätzlichen, aber auch rechtlichen Erwägungen gar nicht möglich, die Zuständigkeiten der LASA bei der Vergabe von SAM-Stellen im Bereich der Jugendhilfe komplett an die 18 regionalen Jugendämter zu übertragen. Ich will das auch kurz erklären.
Strukturanpassungsmaßnahmen - SAM - werden auf der Basis einer gemeinsamen Richtlinie verschiedener Ressorts gefördert, und zwar jeweils - mit Ausnahme des Jugendhilfebereiches unter Einsatz von ESF- und Landesmitteln. Diese Anträge werden vollständig von der LASA bearbeitet. Anders ist es bei SAM im Jugendhilfebereich. Das ist Ihnen allen noch bekannt. Wir hatten vor einigen Jahren kleine Änderungen vorgenommen. Die nationale Kofinanzierung kommt hier überwiegend aus Mitteln der Kommunen. Die LASA kann also den ESFAnteil und auch ergänzende Landesmittel bewilligen, während Jugendämter den verbleibenden Teil der nationalen Kofinanzierung aus Mitteln der Kommunen bewilligen. Die Jugendämter können auch nicht - das ist ja auch ein Teil Ihrer Frage -, wie vom Landesjugendring gefordert, ESF-Mittel bewilligen. Die EU hält ganz bewusst die Regelung zur Vergabe dieser Mittel sehr streng und pocht aus Gründen einer einheitlichen Abrechnung und übersichtlichen Kontrolle auf nur ganz wenige Bewilligungsstellen.
Wir hatten neulich eine Prüfung durch die Generaldirektion in dieser Sache im Land. Es wurde damals ausdrücklich positiv erwähnt, dass wir diesem Petitum auch entsprochen haben.
Diese Bewilligungsstellen sind auch in rechtsverbindlichen aktuellen operationellen Programmen Brandenburgs genannt. Das sind nur LASA zu einem überwiegenden Teil, LASV, Landesumweltamt und in ganz besonderen Ausnahmefällen Fachreferate des MASGF. Das war, wie gesagt, eine Hauptforderung der EU, der wir nachkommen mussten.
Wenn wir das verwaltungstechnisch anders regeln wollten, müssten wir nicht nur zusätzlich zwischen den fondsverwaltenden Ressorts und der Verwaltungsbehörde abstimmen, sondern wir müssten auch die Zustimmung der Europäischen Kommission einholen. Das wäre, wie schon gesagt, nicht sonderlich Erfolg versprechend.
Außerdem muss man, denke ich, bei allem auch das Verhältnis von Aufwand und Nutzen sehen. Ich verstehe, dass es den Antragstellern im Bereich der Jugendhilfe die Arbeit erleichtern würde, wenn sie nur noch mit einer Stelle, nämlich dem Jugendamt, zu tun hätten. Deshalb nimmt ja auch die LASA in weiten Bereichen die Bewilligung als einzige Stelle vor. Doch das würde für den Fall auch bedeuten, dass im Gegenzug alle 18 Jugendämter unter anderem auch die strengen ESF-Bedingungen einhalten müssten. Sie müssten alle bisher von der LASA geleisteten Kontroll- und Berichtspflichten übernehmen und es müssten sich als eigenständige Bewilligungsstellen die Landkreise an das so genannte Fördermittelmanagementsystem anschließen. Dafür müssten also 18-mal die personellen und materiellen Voraussetzungen geschaffen werden. Angesichts der insgesamt 400 SAM-Stellen in diesem Bereich pro Jahr im ganzen Land und angesichts der höchstens 400 Euro Förderung pro Monat wäre dies, denke ich, ein unvertretbar hoher Verwaltungsaufwand, auch wenn es sicher sinnvoll wäre und wir es auch nachdrücklich unterstützten, den Kommunen Aufgaben zu übertragen, die ihre Handlungsspielräume erweitern und das kommunale Leben fördern. In diesem Fall macht es nicht nur keinen Sinn, sondern es ist, wie gesagt, rechtlich gegenwärtig gar nicht möglich, die Bewilligung von SAM-Stellen komplett den Jugendämtern zu übertragen. - Danke.
Ich denke, es geht hier um Planungssicherheit. Meine Nachfrage wäre: Könnte man nicht trotzdem Kontingente schaffen, ohne diese Bestimmungen außer Kraft zu setzen?
Wir haben im Bereich Soziale Dienste ausdrücklich die Kontingentierung eingeführt. In diesem Bereich war es nicht möglich. Wir sind aber natürlich im Prozess laufend dabei, eine Verbesserung hinzubekommen.
Wir sind bei der Frage 1186 (Die Behandlung von Inlineska- ten), gestellt vom Abgeordneten Dellmann. Bitte.
Inlineskaten ist eine beliebte Trendsportart, die vor allen Dingen für Brandenburg mit seinen langläufigen begrünten Fahrradwegen eine Tourismuslücke öffnete. So ist zum Beispiel der Fläming-Skate überregional bekannt. Die Strecke bewährt sich seit zwei Jahren und erfreut sich ständig wachsender Beliebtheit. Die Strecke ist für Fahrradfahrer und Skater konzipiert. Mit dem unlängst gefällten Richterspruch des Bundesgerichts
hofes sind bis auf weiteres Inlineskater mit den Fußgängern gleichgestellt. Inlineskater dürfen demnach Gehwege benutzen, Radwege hingegen sind tabu.
In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wie positioniert sie sich grundsätzlich zur Nutzung von Fahrbahnen und Fahrradwegen durch Skater?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dellmann, Inlineskater sind nach der geltenden Rechtslage keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung und unterliegen somit den Vorschriften, die für Fußgänger im Verkehrsraum gelten.
Diese Rechtsauffassung wurde nunmehr durch das Urteil des BGH eindeutig bestätigt. Die Zuordnung der Inlineskater zum Fußgängerverkehr ist nach dem Ergebnis eines Forschungsvorhabens von der Bundesanstalt für Straßenwesen im Interesse aller Verkehrsteilnehmer als notwendig anzusehen, weil sie die relativ geringsten Sicherheitsrisiken mit sich bringt. Um die leider immer noch bestehende Rechtsunsicherheit bei den Inlineskatern zu beseitigen, sollen diese bei der nächsten Änderung der Straßenverkehrsordnung in die Aufzählung der besonderen Fortbewegungsmittel aufgenommen werden.
Auch die Landesregierung hält es aus Gründen der Verkehrssicherheit für zweckmäßig und notwendig, dass die Inlineskater dem Fußgängerverkehr zugeordnet werden. Dies schließt dann auch die Nutzung von Fahrbahnen, soweit Geh- und Radwege vorhanden sind, aus. Soweit bestimmte Verkehrswege als Fahrradstraßen ohne vorhandene Gehwege oder als gemeinsame Fuß-/Radwege mit dem entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet sind, können sie auch von Inlineskatern genutzt werden. Dies trifft insoweit auch für die von Ihnen aufgeführte Fläming-Strecke zu.
Ich bitte insofern um Ihr Verständnis dafür, dass die Landesregierung einer grundsätzlichen Nutzung von Fahrbahnen und Radwegen durch Inlineskater aus Verkehrssicherheitsgründen ablehnend gegenübersteht und aus diesem Grund keine entsprechende Initiative im Bundesrat ergreifen wird.
Da ich bei der Vorbereitung auf die Beantwortung dieser Frage gelernt habe, möchte ich Sie daran teilhaben lassen, Herr Dellmann. Wenn Sie also in Zukunft irgendwo das Bundesverkehrszeichen 240 sehen
Wir sind bei der Frage 1187 (Grenzregionen: Versprechen gebrochen?), die der Abgeordnete Karney formulieren wird.
Nach Informationen der Zeitung “Wirtschaftswoche” vom 3. April 2002 sind die Vertreter der deutschen Grenzregion unzufrieden mit den EU-Kommissaren Michel Barnier und Günter Verheugen. Beide hatten 65 Millionen Euro für 2002 bis 2003 versprochen, damit die Grenzregionen die Folgen der Osterweiterung besser verkraften. Nun soll das Geld in die so genannte INTERREG-Förderung fließen. Der handwerkliche Mittelstand ginge somit leer aus.
Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie die Beschränkung auf grenzüberschreitende Projekte?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Karney, die Landesregierung begrüßt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den brandenburgischen und polnischen Grenzregionen, die durch die INTERREG-Förderung finanziell unterstützt wird. Schwerpunkt dieser Zusammenarbeit ist die wirtschaftliche Kooperation, von der vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen profitieren können. Dazu gehört auch und besonders der handwerkliche Mittelstand.
Die grenzüberschreitende Wirtschaftskooperation ist darauf ausgerichtet, aus den unterschiedlichen Standort-, Produktionsund Absatzbedingungen beiderseits der Grenze wirtschaftliche Vorteile für Unternehmen aus beiden Ländern zu erschließen. Ziel ist es, die deutsch-polnische Grenzregion zu einem Bindeglied zwischen Mittel-, Ost- und Westeuropa zu entwickeln.
Die von Ihnen erwähnten 65 Millionen Euro für die Grenzregionen wurden nicht von den Kommissaren Michel Barnier und Günter Verheugen versprochen, sondern sie sind - unter anderem auf intensives brandenburgisches Drängen - im Rahmen der Verhandlungen über den Haushalt 2002 vom Europäischen Parlament und vom Rat am 21. und 22. November 2001 beschlossen worden. Danach werden für das Jahr 2002 zusätzlich zu den in der Mitteilung der Kommission vom 25. Juli 2001 veranschlagten Mitteln weitere 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
An dieser Stelle ist auch den Kammern in Brandenburg in den Grenzregionen herzlich dafür zu danken, dass sie uns bei dieser Initiative unterstützt haben.
Von den erwähnten 50 Millionen Euro wurden 30 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2002 als “gesonderte Priorität” in das INTERREG-III-A-Programm eingestellt. Daraus erhalten das Programm Brandenburg-Lebuskje rund 3 Millionen Euro über EFRE und der brandenburgische Teil des Programms Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Westpommern 1,138 Millionen Euro. Für Brandenburg ergibt sich damit ein Beitrag von zusätzlich insgesamt 4,215 Millionen Euro zu den bisher genehmigten INTERREG-III-A-Fördermitteln in Höhe von rund 13 Millionen Euro.
Nach den Empfehlungen der Europäischen Kommission sollen die Mittel schwerpunktmäßig für folgende Projekte und Maßnahmen verwendet werden: Erstens für die Verkehrsinfrastruktur, zweitens für die Unterstützung der von der Erweiterung besonders betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen sowie drittens für die Unterstützung von Ausbildungs- und interkulturellen Kooperationsmaßnahmen, wozu auch ausbildungsunterstützende Qualifizierungsmaßnahmen gehören. An dieser Schwerpunktsetzung wird deutlich, dass der Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen eine hohe Priorität eingeräumt wird.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf das im Rahmen des EU-Grenzlandprogramms geförderte Pilotprojekt “Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen in den Grenzregionen” hinweisen. Mit dem bis 2005 bewilligten und mit 10 Millionen Euro ausgestatteten Projekt der Kammern der Grenzregionen soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen in den Grenzregionen nachhaltig gestärkt werden. Vor allem soll den Unternehmen Hilfe bei Kooperationsanbahnung und -durchführung gegeben werden.
Herr Abgeordneter Karney, das Handwerk geht also entgegen der Befürchtung, die Sie geäußert haben, nicht leer aus. Im Gegenteil, es wird durch diese Programme besonders begünstigt. Lassen Sie mich hinzufügen, Herr Abgeordneter Karney: Brandenburg hat einen großen Anteil daran, dass es nicht zu der in Ihrer Überschrift befürchteten Situation gekommen ist. Wir haben durch massiven Druck dafür gesorgt, dass die Versprechen für die Grenzregionen eben nicht gebrochen worden sind. Aber - ich glaube, darin sind wir uns auch einig - die Europäische Union muss in den nächsten Jahren erheblich nachbessern. Das haben wir eingefordert und das werden wir auch durchsetzen. - Vielen Dank.