Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der öffentliche Gesundheitsdienst ist neben der ambulanten und der stationären Versorgung die dritte Säule im Gesundheitswesen. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, der Schutz vor gesundheitsschädigenden Einflüssen aus der Umwelt, die regelmäßige ärztliche Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, Behinderungen und Entwicklungsstörungen.
Herauszuheben sind Aufgaben, die der Gefahrenabwehr dienen. Wenn in diesen Tagen sehr oft und sehr zu Recht ein Dank an
Einsatzkräfte und freiwillige Helfer bei der Bekämpfung des Hochwassers ausgesprochen wird, dann möchte ich an dieser Stelle auch einmal ausdrücklich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter nennen, die umfangreiche Aufgaben zur Verhinderung gesundheitlicher Schäden, zum Beispiel beim Ausbruch von Seuchen, wahrzunehmen haben. Ähnliche Belastungen gab es nach den Terroranschlägen vom 11. September - Stichwort Milzbrandanschläge.
Nicht nur diese herausgehobenen Beispiele zeigen, dass die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes keineswegs geringer werden. Die Ausbreitung von Infektionskrankheiten und Allergien, das Auftreten neuer Krankheiten wie Aids, Ebola, BSE oder der Umgang mit gentechnisch veränderten Produkten wären als weitere Handlungsfelder zu nennen. Ganz aktuell sollen die Gesundheitsämter auch noch einspringen, wenn sich Kassen- und Vertragsärzte nicht über eine Vereinbarung über Impfungen einig werden können.
Im Interesse der Sicherung gleicher Gesundheitschancen obliegt dem öffentlichen Gesundheitsdienst die Erfassung und Förderung der Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und alten Menschen sowie sozial benachteiligter, besonders belasteter oder schutzbedürftiger Bürgerinnen und Bürger.
Die vorliegenden Gesundheitsberichte machen auch in diesem Bereich den keineswegs geringer werdenden Handlungsbedarf deutlich. Brandenburger Kinder werden nicht nur immer dicker, es wird auch deutlich: Kinder, die in sozial schwache Familien geboren werden, haben weitaus stärker mit gesundheitlichen Nachteilen zu kämpfen. Das betrifft Störungen beim Sehen und Hören, Sprachstörungen wie auch psychomotorische Beeinträchtigungen.
Die PDS-Fraktion hat sich also nicht zufällig des Themas „öffentlicher Gesundheitsdienst“ in einer Großen Anfrage an die Landesregierung angenommen.
Was machen die Antworten der Landesregierung deutlich? Zunächst möchte ich anerkennend sagen, dass sich das Gesundheitsministerium im Unterschied zu anderen Anfragen nicht generell auf eine kommunale Zuständigkeit herausgeredet hat, sondern sich bemüht hat, Daten und Informationen mit Unterstützung der Kreise zusammenzutragen. Wenn zwei Kreise keine Daten geliefert haben, und zwar ausdrücklich mit dem Verweis auf personelle Gründe, dann sind wir schon mit der Vorbemerkung beim Kernproblem. Die unzureichende Personalausstattung in den Gesundheitsämtern zieht sich wie ein roter Faden durch die Große Anfrage.
Nur einige Beispiele: Nicht in allen Kreisen ist der sozialpsychiatrische Dienst mit einem Facharzt oder einer Fachärztin für Psychiatrie besetzt. Nur in der Hälfte der Kreise sind Fachärztinnen bzw. -ärzte für Hygiene und Umweltmedizin tätig. Vier Kommunen schätzen ein, dass zur Erfüllung der Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes eine zusätzliche Facharztstelle notwendig ist. Bis zum Jahr 2005 müssen acht Gesundheitsaufseherinnen und -aufseher ausgebildet werden. Die neue Trinkwasserverordnung wird durchgängig einen erhöhten Personalbedarf zur Folge haben.
Dieses Personaldefizit schlägt sich schon jetzt in der Wirksamkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes nieder. Reihenuntersuchungen in den Kitas sowie in der 6. und 7. Jahrgangs
stufe erfolgen lückenhaft. Gleiches gilt für die Förderschulen. Aus den erstellten Gesundheitsberichten werden nicht überall Gesundheitsplanungen und fachliche Zielvorstellungen entwickelt.
Meine Damen und Herren, Brandenburg hat 1994 ein Gesundheitsdienstgesetz verabschiedet, mit dem die Grundlage für einen modernen und leistungsfähigen öffentlichen Gesundheitsdienst geschaffen wurde. In Diskussionen mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern werden wir wegen dieses Gesetzes manchmal beneidet. Wir haben aber heute die Situation, dass die Gesundheitsämter ihren gesetzlichen Aufgaben nicht mehr in vollem Umfang nachkommen können.
Ich denke, wir müssen gemeinsam verhindern, dass wir schon bald eine Diskussion dahin gehend bekommen, dass man das Gesetz den vorhandenen Kapazitäten anpassen müsse, also die Standards nach unten schraubt. Die Folgen spürt man ja nicht sofort. Man spürt auch nicht unmittelbar den Druck der Bürgerinnen und Bürger, wenn Reihenuntersuchungen in Schulen und Kitas nicht durchgeführt werden. Wenn die Bauverwaltung nicht zügig arbeitet, ist das etwas ganz anderes. Nur reibt man sich irgendwann verwundert die Augen, wenn es langfristig teurer wird, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen und ihre Folgen nicht frühzeitig erkannt werden.
Wir müssen deshalb sehr zügig auf die eingetretenen Defizite reagieren. Dies ist nicht allein eine Angelegenheit der Kommunen. Im Gesundheitsdienstgesetz heißt es:
„Die Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes schaffen die personellen und fachlichen Voraussetzungen für die erforderliche und aufgabengerechte Zusammenarbeit im öffentlichen Gesundheitsdienst.“
Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind das Land und die Landkreise bzw. kreisfreien Städte.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion hat Ihnen einen Entschließungsantrag vorgelegt, der sich ganz bewusst auf dieses Problem konzentriert. Es geht uns an dieser Stelle nicht um gesundheitspolitische Grundsatzdebatten. Nicht nur ich, sondern auch meine Kollegen aus den Fraktionen der SPD und der CDU sind zum Problem der Personalentwicklung und Nachwuchsgewinnung schon seit Jahren im Gespräch mit dem Verband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes und mit den Ministerien. Bisher hat es die Landesregierung leider nicht vermocht, das Problem zu lösen.
In allen bisherigen Gesprächen habe ich noch niemanden gehört, der es aus fachlicher Sicht nicht für sinnvoll gehalten hätte, der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf beizutreten. Damit würde eine einheitliche Weiterbildung gewährleistet. Im Unterschied zu anderen Angeboten kann diese Einrichtung die gesamte Breite des Weiterbildungsbedarfs abdecken. Zum Beispiel werden Gesundheitsaufseherinnen und -aufseher nur dort ausgebildet. Es dürfte also allein um das Geld gehen: um 65 000 bis 100 000 Euro pro Jahr. Es müsste doch möglich sein, zwischen dem Land und 18 Kreisen zu einer Vereinbarung darüber zu kommen. Herr Minister Baaske kennt das Problem aus dem Blickwinkel beider Seiten, sodass man hoffen darf, dass sich hier etwas bewegen wird.
Nun haben Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, einen eigenen Entschließungsantrag vorgelegt, der eigentlich den gleichen Inhalt wie unser Antrag hat. Ich kann dieses Koalitionsspielchen gut verstehen, auch wenn es besser wäre, wenn wir gemeinsam zum Ziel kämen.
Zum Abschluss möchte ich noch kurz auf einige weitere Probleme und Schlussfolgerungen aus der Antwort auf die Große Anfrage eingehen. Die demographische Entwicklung wird auch zu einer Veränderung bzw. Verschiebung des Schwerpunkts der Arbeit des ÖGD führen. Gesundheit und Alter werden in der Gesundheitsplanung eine größere Rolle spielen müssen. Aber auch bei der Jugendgesundheit ergeben sich neue Handlungsfelder und sind Lücken zu verzeichnen. Dies zeigt insbesondere die Zunahme von Seh- und Hörstörungen. Gute Ansätze wie die Schülermentorenausbildung sollten weiterentwickelt und ausgebaut werden.
Meine Damen und Herren, wir haben in Brandenburg ein gutes Gesundheitsdienstgesetz. Es ist unsere Verantwortung, dafür zu sorgen, dass es auch in vollem Umfang umgesetzt werden kann. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Birkholz, und gebe das Wort an die Fraktion der SPD, an Herrn Abgeordneten Dr. Kallenbach.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Neben den Krankenhäusern des Landes und den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in den Regionen ist der öffentliche Gesundheitsdienst die dritte Säule der medizinischen Versorgung der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Seine Aufgaben und Ziele, die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung zu vertreten und die Gesundheit der Menschen zu schützen und zu fördern, konkretisieren sich vor allem in der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, im Schutz vor gesundheitsschädigenden Umwelteinflüssen, in der Früherkennung von Entwicklungsstörungen, Behinderungen und Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen, in der Gesundheitsberichterstattung und daraus resultierend in der Gesundheitsplanung, in besonderen Beratungs- und Betreuungsdiensten sowie in der Hygiene- und Arzneimittelüberwachung.
Innerhalb dieses Aufgabenspektrums nehmen Gesundheitsförderung und -prävention einen herausragenden Platz ein; denn mögliche Krankheiten zu verhindern bedeutet, die Gesundheit des Menschen und damit seine Lebensqualität so lange wie möglich zu erhalten. Darüber hinaus kann eine erfolgreiche Vorbeugung kostspieligen Behandlungen entgegenwirken und somit zur Stabilisierung der Finanzen im Gesundheitswesen beitragen.
Diesen Präventionsauftrag der kommunalen Gesundheitsämter unterstützt das Land zum Beispiel durch die Förderung des Modellprojekts „Regiekompetenz kommunaler Gesundheitsämter“. Wie aus der Antwort auf die Große Anfrage der PDS hervorgeht, ist dessen Ziel, die Präventionsprogramme sozialkompensatorisch zu gestalten.
Beispielhaft nenne ich an dieser Stelle das Präventionsprogramm gegen ernährungsbedingte Risiken und Krankheiten in einem sozial belasteten Stadtteil, das vom Gesundheitsamt der Stadt Potsdam durchgeführt wird. Darüber hinaus fördert das Land das „Städtenetz Prignitz“ mit seiner Handlungsinitiative „Gesunde Städte, gesunde Regionen“, das Netzwerk „Gesunde Schulen“ sowie das Netzwerk „Gesunde Kindertagesstätten“. Ziel all dieser Programme ist die nachhaltige Gestaltung gesundheitsförderlicher Lebenswelten.
Das Modellprojekt „Regiekompetenz kommunaler Gesundheitsämter“ habe, so die Antwort auf Frage 26, dort Erfolge gezeigt, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter motiviert gewesen seien, eine leistungsfähige Informationstechnologie zur Verfügung gehabt hätten und von den Beigeordneten der Kreis- und Stadtverwaltungen unterstützt worden seien. Eine Ausdifferenzierung der genannten Erfolgsfaktoren wäre einer fundierten Meinungsbildung über die Nachhaltigkeit des Modellprojekts sicherlich zuträglich gewesen. Auf diese Anmerkung werde ich an späterer Stelle zurückkommen.
Meine Damen und Herren, eine zielgruppenorientierte Prävention kann vor allen Dingen die Zahl der Kinderunfälle insbesondere im Kleinkindalter deutlich senken. Wie die Antwort auf Frage 24 zum Ausdruck bringt, hätten 60 % dieser Unfälle - dies bezieht sich auf die Zahlen von 1999 - vermieden werden können. Um dieses Präventionspotenzial zu erschließen, gibt es auf den verschiedenen Ebenen im Land Brandenburg mehrere Kooperationen. Die Arbeitsgruppe „Prävention von Kinderunfällen“ berät gemeinsam Aktionen vorwiegend für den häuslichen und den Freizeitbereich. Unter der Federführung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr werden insbesondere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit initiiert. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport betreibt gemeinsam mit der Unfallkasse Brandenburg die Bewegungsförderung in Kindertagesstätten. In diesem Zusammenhang stimme ich der Landesregierung zu, dass es einen höheren Nutzen hat, im Bereich der Prävention von Kinderunfällen die vorhandenen Strukturen und Programme besser zu vernetzen als neue zu schaffen.
Meine Damen und Herren, die Gefahr von bioterroristischen Anschlägen auch in der Bundesrepublik Deutschland ist mit den Angriffen auf das World Trade Center in New York schlagartig in das öffentliche Bewusstsein gedrungen und hat bis zum heutigen Tage nichts an Brisanz eingebüßt. Die Maßnahmen, die aufgrund dieser Entwicklung eingeleitet wurden, betrafen auch den öffentlichen Gesundheitsdienst: Die Katastrophenpläne und die Koordinierung der an ihnen beteiligten Institutionen wurden verbessert, teilweise noch fehlende Schutzkleidung und Ausrüstung wird noch in diesem Jahr vom MASGF finanziert. Ich hoffe jedoch, dass diese Maßnahmen ihre Wirksamkeit nie unter Beweis stellen müssen.
Meine Damen und Herren, neben der Prävention ist die Gesundheitsberichterstattung ein weiterer Arbeitsschwerpunkt des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Landesregierung hat mit ihrem Bericht zur sozialen Lage und zur Gesundheit von Schulanfängern 1999 die Gesundheitsdaten aller Einschüler des Jahres 1998 unter Berücksichtigung des sozialen Status ihrer Eltern ausgewertet und damit den Zusammenhang zwischen finanzieller Benachteiligung und erhöhtem Gesundheitsrisiko dokumentiert.
Auch die Landkreise und kreisfreien Städte erstellen regelmäßig Gesundheitsberichte, wie der Antwort auf Frage 17 zu entnehmen ist. Unverständlich bleibt jedoch, dass aus den Gesundheitsberichten nicht in jedem Falle Gesundheitsplanungen und Zielvorstellungen zur Beratung, Betreuung und Versorgung der Bevölkerung entwickelt wurden. Hier stellt sich mir die Frage, warum dies nicht geschieht. An dieser Stelle hätte ich mir von der Antwort der Landesregierung mehr Informationen versprochen. Diese Aussage unkommentiert stehen zu lassen könnte leicht den Eindruck erwecken, dass lediglich viel weißes Papier bedruckt wurde. Dasselbe gilt für die Beantwortung der Fragen 11 und 12. Es ist nicht hinnehmbar, dass Kita-Reihenuntersuchungen und die Untersuchung der 6. und 7. Jahrgangsstufe lückenhaft erfolgten und die jährliche Untersuchung in der Förderschule nicht in allen Kreisen vollständig ist.
Ebensowenig ist es akzeptabel, dass die hygienischen Bedingungen der Untersuchungen in den Kindertagesstätten und Schulen mangelhaft sind. Nähere Informationen über die Ursachen dieser Mängel wären hilfreich gewesen. Frau Birkholz hat als eine der Ursachen die verminderte Personalausstattung genannt.
Selbst wenn in erster Linie die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Wahrnehmung der Aufgaben im öffentlichen Gesundheitswesen betraut sind und die Landesregierung bei der Beantwortung der Großen Anfrage auf deren Zuarbeit angewiesen ist, hätte ich auf die eine oder andere Frage detailliertere Informationen erwartet. Das betrifft beispielsweise die personellen, materiellen und finanziellen Rahmenbedingungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes; darüber erfahren wir in der Antwort nichts.
Meine Damen und Herren, die Sicherstellung der Quantität und Qualität der Aus- und Weiterbildung ist für die Wahrnehmung der Aufgaben durch den öffentlichen Gesundheitsdienst von großer Bedeutung. Vom Verband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes wird deshalb seit längerem die Forderung erhoben, die Ausbildung besonders im Hinblick auf die Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und auf die Aufgaben, die der Gefahrenabwehr dienen, landeseinheitlich durchzuführen und deshalb der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf beizutreten. Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass es vereinzelt Anzeichen für zukünftige Engpässe bei der personellen Ausstattung des öffentlichen Gesundheitsdienstes gibt; zum Teil sind diese Engpässe bereits aufgetreten.
Aus persönlichen Gesprächen ist mir bekannt, dass sich das Gesundheitsministerium und die Kommunen mit der Frage einer qualifizierten Aus- und Weiterbildung des Personals im öffentlichen Gesundheitsdienst beschäftigt haben. Der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Entschließungsantrag soll dazu dienen, diesen Prozess zu befördern und den Landtag in Form des Gesundheitsausschusses daran zu beteiligen. Dabei möchten wir vor allem wissen, wie sich die Situation und die Perspektiven in der Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Gesundheitsdienst momentan darstellen und inwiefern eine Kooperation der Kommunen mit der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen oder eine Beteiligung des Landes an der Trägerschaft dieser Institution eine hochwertige und landeseinheitliche Ausbildung unterstützen können. Deshalb bitte ich um Befürwortung des Antrages. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Abgeordneten Dr. Kallenbach und gebe das Wort an die Fraktion der DVU. - Bitte, Frau Abgeordnete Fechner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, welche Erkenntnisse Ihnen diese Große Anfrage brachte. Unserer Meinung nach hat sie nichts Wesentliches zutage gebracht. Besonders die beiden ersten Teilbereiche dieser Anfrage brachten keinerlei neue Erkenntnisse. So erfuhren wir, dass die Hälfte der 16 Landkreise und kreisfreien Städte über Fachärzte für Hygiene und Umweltmedizin verfügen; 15 haben eine ausgewiesene Behindertenberatungsstelle und nicht alle verfügen über einen sozialpsychiatrischen Dienst. Des Weiteren erfuhren wir, dass die finanzielle Ausstattung der Gesundheitsämter ausreichend ist - allerdings nur nach Einschätzung der Landesregierung -, dass das In-Kraft-Treten der novellierten Trinkwasserverordnung einen erhöhten Personalbedarf zur Folge hat, dass die Gesundheitsämter auf bioterroristische Anschläge vorbereitet sind, dass die noch fehlende Ausstattung mit Schutzkleidung und Ausrüstung noch in diesem Jahr vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen finanziert wird usw. usf. Belangreich erschien auch die Frage, ob die Gesundheitsämter auch außerhalb der Arbeitszeit erreichbar seien. Stolz verkündet die Landesregierung, dass dies bis auf zwei Ausnahmen abgesichert sei.
Etwas aufschlussreicher sind die darauf folgenden drei weiteren Teile. Hier wird unter anderem festgestellt, dass die Reihenuntersuchungen in Kitas und in Schulen zum Teil sehr lückenhaft erfolgen. Nach Aussage der Landesregierung soll demnächst die Kommunalaufsicht eingeschaltet werden. Doch was heißt demnächst? Morgen, nächsten Monat, nächstes Jahr?
Seitens der Landkreise und kreisfreien Städte werden die hygienischen Bedingungen der Untersuchungen in den Kitas und Schulen als überwiegend mangelhaft eingeschätzt. Leider teilt die Landesregierung nicht mit, was sie dagegen zu unternehmen gedenkt und welche Ursachen sie dafür sieht.
Beachtenswert ist wiederum die Antwort auf Frage 13. Es wurde gefragt, welche Schlussfolgerungen die Landesregierung im Hinblick auf die soziale Lage und die Gesundheit von Schulanfängern aus dem Bericht zieht. Dieser Bericht brachte zutage, dass Kinder aus sozial benachteiligten Familien deutlich höhere Gesundheitsrisiken und einen schlechteren Gesundheitszustand haben. Nachdem auch unsere Landesregierung diesen Bericht zur Kenntnis nahm, hat sie sich das edle Ziel gesetzt:
„... die Arbeit der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste der Gesundheitsämter auf sozialkompensatorisch angelegte Prävention zu orientieren. Dabei sollen insbesondere Kinder mit Frühförderbedarf durch ein Screening während der Kita-Reihenuntersuchungen frühzeitig erkannt und das Erstdiagnostikalter deutlich gesenkt werden.“
Was ist mit den Kindern, die dank der Novellierung des KitaGesetzes keine Tagesstätte besuchen? Was ist mit den Kindern,
die in einer Einrichtung unterkamen, in der Untersuchungen nicht regelmäßig stattfinden? Man hätte zumindest erwarten können, dass sich die Landesregierung als Schlussfolgerung daraus das Ziel setzt, alles dafür Notwendige zu tun, damit es hier im Land keine sozial benachteiligten Familien mehr gibt. Sicherlich wird das nicht ganz gelingen, denn selbst im Sozialismus gab es sozial benachteiligte Familien, Herr Bisky, und das nicht zu knapp.
Man kann aber einiges dafür tun, dass sich die Zahl der sozial Benachteiligten drastisch reduziert. Ein Schritt dazu wäre, die Menschen in Lohn und Brot zu bringen. Wenn das schon nicht gelingt, dann sollte man wenigstens dafür sorgen, dass es kostenlose Freizeit- und Sportangebote für Kinder gibt. Das fordert unsere Fraktion der Deutschen Volksunion schon seit langem.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Die Zeit für die Ausarbeitung dieser Großen Anfrage hätte sich die PDS sparen können, denn sie hat keine wesentlichen neuen Erkenntnisse gebracht. - Ich danke.