Werner Kallenbach

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Haushaltsstrukturgesetz 2000 und dem Haushaltssicherungsgesetz 2003 wurden die Weichen bereits in die Richtung gestellt, die Landeskliniken aus der Landesverwaltung auszugliedern. Drei der vier Landeskliniken - es betrifft Brandenburg an der Havel, Eberswalde und Teupitz - sind gegenwärtig Einrichtungen des Maßregelvollzugs - synonym auch als Kliniken für forensische Psychiatrie bezeichnet - angegliedert. Diese enge Verbindung ist kein Zufall, sie ist vielmehr sinnvoll und logisch. Eine Trennung würde den Aufbau von Teilstrukturen im Maßregelvollzug erforderlich machen, die unter einem gemeinsamen Dach effizient und kostengünstiger zur Verfügung stehen.
Mit der anstehenden Gesetzesnovelle wird die Möglichkeit eröffnet, dass Maßregelvollzug und Landesklinik in Zukunft auch unter einem Dach bleiben, wenn ein privater Träger bereit ist, beide Einrichtungen zu übernehmen.
Mehr als eine Öffnungsklausel ist das aber nicht. Die Gesetzesänderung hat nichts mit einer Bevorzugung der Angebote privater Träger im laufenden Ausgliederungsverfahren zu tun. Die Anhörung im Fachausschuss drehte sich in erster Linie um die Frage, ob die Übertragung der Aufgabe des Maßregelvollzugs an einen privaten Träger grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Ausmaß der Eingriffe in persönliche Rechte der Patienten im Maßregelvollzug erfordert eine Klärung, ob eine Möglichkeit zur Übertragung dieser hoheitlichen Aufgabe an Dritte zulässig ist.
Zwei der renommiertesten Fachleute auf dem Gebiet des Maßregelvollzugsrechts wurden vom Ausschuss angehört und haben engagiert und fundiert Stellung bezogen. Für die SPDFraktion kann ich sagen, dass wir zu dem Ergebnis gekommen sind, dass es keine gravierenden verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich der Aufgabenübertragung gibt. Das Land würde in jedem Fall die Aufsicht behalten und müsste Vorkehrungen treffen, wie in einer Situation nicht pflichtgemäßer Durchführung bei der Erfüllung der Aufgabe durch einen privaten Träger zu verfahren wäre.
Die Koalitionsfraktionen haben mit einer Änderung in der parlamentarischen Beratung für die Klarstellung gesorgt, dass § 36 Abs. 3 des Psychisch-Kranken-Gesetzes künftig von der Übertragung der Durchführung der Aufgabe des Maßregelvollzugs spricht. Im Entwurf war von der Übertragung der Aufgabe selbst die Rede. Dies wäre mit dem Grundgesetz tatsächlich schwer vereinbar. Aus dem Kontext des Gesetzentwurfs ergab sich allerdings, dass dies auch nicht gemeint war.
Es ist selbstverständlich, dass eine Aufgabenübertragung generell mit äußerster Sorgfalt durchgeführt werden müsste. Das Land Thüringen ist diesen Schritt vor wenigen Jahren gegangen. Es haben sich keine Verschlechterungen hinsichtlich der Qualität der Arbeit im dortigen Maßregelvollzug oder der öffentlichen Sicherheit ergeben.
Brandenburg musste im Übrigen selbst leidvoll erfahren, dass
auch der vom Land durchgeführte Maßregelvollzug Schwächen aufweisen kann. Wir haben zwischenzeitlich die richtigen Schlussfolgerungen daraus gezogen und verfügen heute über drei Maßregelvollzugseinrichtungen, die zeitgemäße Therapien ermöglichen und höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Ich werbe deshalb für die Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Fachausschusses. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sinkende Einnahmen, steigende Ausgaben, die insbesondere aus sozialen Transfers resultieren, ein hoher und weiter wachsender Schuldenstand, Finanzierungsprobleme selbst bei pflichtigen Aufgaben, ein Rückgang der Investitionen - die Situation unserer Kommunen ist ernst und niemand bestreitet das. Bei einer komplexen Problemlage ist es freilich immer angeraten, solche Lösungsansätze zu entwickeln, die dieser Komplexität entsprechen. Es sind also viele Bausteine vonnöten, die zudem zueinander passen müssen.
Die Bundesregierung hat mit ihren Reformvorhaben wichtige Signale ausgesendet. Die positiven Folgen werden sich in vielen Fällen erst in Monaten oder Jahren einstellen, aber sie werden sich einstellen. Die Korrekturen an der Gewerbesteuer gehören dazu. Die Senkung der Gewerbesteuerumlage wird in Verbindung mit weiteren Änderungen des Gewerbesteuergesetzes die kommunalen Einnahmen beispielsweise um insgesamt 2,5 Milliarden Euro in diesem Jahr erhöhen.
Des Weiteren wird die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe den Anstieg der Sozialausgaben bremsen. In diesem Zusammenhang wurden die notwendigen Vorkehrungen dafür getroffen, dass es zu einer finanziellen Entlastung auf kommunaler Ebene kommen wird, auch wenn sich diese immer nur bis zu einem gewissen Grad exakt quantifizieren lässt.
An dieser Stelle kommt die brandenburgische Landespolitik ins Spiel. Am 12. Dezember vergangenen Jahres hat der Landtag beschlossen, dass im Falle einer deutlich geringeren Entlastung als angenommen eine Nachsteuerung in Höhe von bis zu 80 Millionen Euro vorgenommen werden wird. Da nunmehr von einer tatsächlichen Entlastung von 25 Millionen Euro ausgegangen werden kann, ergibt sich aus dem oben genannten Beschluss eine Nachsteuerung von 55 Millionen Euro. Die entsprechenden Gesetzesänderungen sind mit dem heutigen Tagesordnungspunkt 7 in die abschließenden parlamentarischen Beratungen gegeben worden.
Es ist der föderalen Verflechtung in Deutschland geschuldet, dass Reforminitiativen der Bundesregierung in den meisten Fällen nicht 1 : 1 wirksam werden können. Dies gilt für die Gewerbesteuerreform ebenso wie für die Hartz-Gesetze. Das muss nicht bis in alle Ewigkeit so bleiben; denn die Föderalismusreform ist nicht zufällig ein zentraler Bestandteil aller gegenwärtigen Reformbemühungen. Kurzfristig sind jedoch
mittlere oder kleinere Fortschritte besser als gar keine. Für die SPD-Fraktion zählt das Machbare jedenfalls mehr als das Wünschbare. Deshalb lehnen wir den Antrag der PDS-Fraktion ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin natürlich anderer Meinung als meine Vorrednerin. Es ist ja ein altes Faktum in der Gesetzgebung, dass Reformen vor allem die Bedenkenträger auf den Plan rufen.
Lassen Sie mich aus meiner Sicht einiges ausführen.
Erinnern wir uns an die letzten Jahre, so war ein Thema in den Medien stets aktuell: die Fehlbeträge der Krankenkassen. Nur durch Kreditaufnahme waren viele Kassen in der Lage, die Finanzierung unseres solidarischen Gesundheitssystems zu gewährleisten. Die grundlegende Reform des Gesundheitswesens war also eine Conditio sine qua non für die Zukunftsfähigkeit des Systems. Für die Realpolitiker - egal, wie der Wahlsieger 2002 heißen würde - hatte diese Reform absolute Priorität.
Die rot-grüne Koalition hat nun das Reformpaket auf den Weg gebracht. Das Ergebnis stieß keineswegs auf ungeteilte Zustimmung; letztlich kam es auch wegen der föderalen Struktur der Bundesrepublik nur nach zähen Verhandlungen mit der Opposition und unter schmerzhaften Kompromissen zustande.
Dass viele Politikfelder in unserer Republik von Lobbyisten verminte Territorien sind, ist allgemein bekannt.
Dennoch verwundert es, dass diese zwingend notwendige Reform gegen so unendlich viel Widerstand durchgesetzt werden musste.
Ich betone noch einmal: Was zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft trat, ist ein mühsam ausgehandelter Kompromiss
und wurde gemeinsam von Bundestag und Bundesrat beschlossen.
Unter diesem Aspekt frage ich Sie, meine Damen und Herren von der PDS: Wo ist denn die Brandenburger Spezifik zu sehen und was könnte das Ergebnis dieser Aktuellen Stunde sein?
Meinen Sie mit Ihrer unpräzisen Formulierung möglicherweise, dass die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung auf grundsätzliche Korrekturen, eine baldige Novellierung des Bundesgesetzes hinwirken sollte?
Wäre das Ihre unrealistische Vorgabe?
In Brandenburg gibt es in einigen vorwiegend ländlichen Regionen und bei bestimmten Arztgruppen ein Versorgungsproblem. Das ist bekannt und unser Gesundheitsministerium tut im Rahmen seiner Zuständigkeit sein Möglichstes, um diesen Mangel zu beheben.
Ich erinnere nur an die unter Moderation des Gesundheitsministeriums zustande gekommene Einigung der Krankenkassen mit der Kassenärztlichen Vereinigung zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung durch die Verbesserung der Wegepauschalen für Ärzte, die Gewährung von Umsatzgarantien in unterversorgten Gebieten und die Errichtung von Eigeneinrichtungen der KV.
Die Gesundheitsreform hat - auch wenn die PDS das anscheinend nicht zur Kenntnis nehmen möchte - Maßnahmen auf den Weg gebracht, die auch zur Lösung unserer spezifischen Probleme beitragen und damit auch den Brandenburgerinnen und Brandenburgern zugute kommen.
In diesem Zusammenhang möchte ich an erster Stelle die Gesundheitszentren nennen.
Ich betone an dieser Stelle gern noch einmal, dass wir es Regine Hildebrandt zu verdanken haben, die sich so sehr für den Erhalt der ehemaligen DDR-Polikliniken und Ambulatorien eingesetzt hat, dass sie nun in anderer Rechtsform zu akzeptierten Leistungserbringern geworden sind.
Ihr Vorteil liegt auf der Hand: Junge Ärztinnen und Ärzte finden über das Anstellungsverhältnis einen Berufseinstieg, der ihnen zeitliche und räumliche Flexibilität gewährt und sie nicht in finanzielle Risiken stürzt. Für die Patienten bedeutet das eine fachübergreifende ärztliche Versorgung an einem Standort, hohe Qualität und kurze Wege.
Der zweite Punkt ist die Öffnung von Krankenhäusern für ambulante Vorsorge. Bei Unterversorgung einer Region, zur Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme und zur Erbringung hochspezialisierter Behandlungen können Krankenhäuser ab sofort ärztliche Leistungen auch ambulant erbringen. Dadurch wurde ein weiteres Strukturdefizit unseres Gesundheitswesens beseitigt.
Darüber hinaus leistet die Gesundheitsreform einen Beitrag zur Angleichung der ärztlichen Vergütung Ost an die ärztliche Vergütung West. Die Gesamtvergütung in den neuen Bundesländern steigt in diesem Jahr und in den kommenden zwei Jahren um insgesamt 3,8 % stärker als im übrigen Bundesgebiet. Was sich augenscheinlich eher bescheiden ausnimmt, halte ich für einen Erfolg, weil man nicht vergessen darf, dass man diese Erhöhung anderswo wegnehmen muss.
Diese Beispiele zeigen, dass die Gesundheitsreform sehr wohl einen Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Brandenburg leistet. Ich bin froh, an dieser Stelle die Gelegenheit zu haben, das auch deutlich zu sagen. Ich bedauere, dass diese und die vielen anderen Maßnahmen wie die Verbesserung der Arzneimittelversorgung, die Neuordnung der Organisationsstrukturen in der Selbstverwaltung sowie die Stärkung der Patientensouveränität in der allgemeinen Aufregung der vergangenen Wochen untergegangen sind.
Alle diese Maßnahmen verfolgen aus meiner Sicht drei Ziele, die in der gegenwärtigen Reformdebatte immer wieder zu kurz kommen und die ich hier deshalb noch einmal nennen möchte.
Erstens sorgen sie für eine bessere Steuerung von Behandlungsprozessen im Gesundheitswesen, zweitens erhöhen sie die Qualitätskontrolle und drittens soll durch sie der seit Jahren andauernde Anstieg der Gesundheitskosten gebremst werden.
In welchem Zusammenhang hohe Lohnnebenkosten und die hohe Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik stehen, brauche ich sicherlich nicht zu erläutern. Jede Partei, die an einer umlagefinanzierten, einkommensabhängigen Sozialversicherung festhalten will, muss daran interessiert sein, dass die daraus gespeisten Systeme möglichst effizient arbeiten.
Leider scheinen diese Ziele bei den Menschen nicht angekommen zu sein. Vielmehr haben sich Unverständnis und Angst manifestiert. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen dafür nicht kritisiert werden. Was ich an dieser Stelle aber deutlich anprangern möchte, ist die Art und Weise, auf die diese Situation entstanden ist. Spätestens Anfang November, als der Gesetzentwurf verabschiedet worden war, wusste die Selbstverwaltung, welche Aufgaben sie zu bewältigen hat. Sie hat es in ca. acht Wochen jedoch nicht geschafft, sich über die Einziehung der Praxisgebühr zu einigen, eine zufrieden stellende Definition des Begriffs „überwiegend chronische Krankheiten“ vorzulegen und die Krankentransportrichtlinie den veränderten gesetzlichen Vorgaben anzupassen.
Die Kritik, die jetzt ausschließlich an die Adresse der Bundesgesundheitsministerin gerichtet wird, halte ich deshalb auch für hochgradig ungerecht. Der Gesetzgeber hat den Rahmen gesetzt und ich begrüße, dass sich die Bundespolitiker der Union bisher nicht an den Negativschlagzeilen beteiligt haben.
Ein Reformchaos, wie in den letzten Wochen oft zu hören war, sehe ich nicht. Angesichts der Komplexität des Themas halten sich die Probleme der Einführungsphase durchaus in Grenzen, zumal in den vergangenen Tagen und nicht zuletzt auf Druck des Bundesgesundheitsministeriums viele drängende Fragen geklärt wurden. Ich erinnere nur an die Chroniker und die Fahrtkostenregelung.
Eine andere, nicht minder stark diskutierte Frage der vergangenen Wochen ist die nach der sozialen Gerechtigkeit der Gesundheitsreform. Praxisgebühr und Zuzahlungsregelungen wurden und werden heftig kritisiert. Sie sind jedoch notwendig, da unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen kein Weg an einer stärkeren Eigenbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger vorbeiführt. Dabei sei noch einmal betont: Es geschah maßvoll - Zuzahlungsbefreiung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Deckelung der Eigenbeteiligung der Bürger bei 2 % der Jahresbruttoeinkünfte bzw. schwerwiegend chronisch Kranker bei 1 % der Einkünfte, Verringerung des anrechenbaren Einkommens von Familienhaushalten durch Freibeträge, Kostenerstattung bzw. Zuzahlungsreduzierung durch Teilnahme an Bonusprogrammen und Hausarztmodellen.
Diese Gesundheitsreform ist ein Schritt in die richtige Richtung, hin zu mehr Effizienz und Qualität im Gesundheitswesen. Für uns Sozialdemokraten ist sie jedoch keinesfalls das Ende aller Überlegungen, sondern das notwendige Ergebnis eines Kompromisses mit der Union.
Die grundlegende Frage aber bleibt: Wie behalten wir die Gesundheitskosten im Griff? Das heißt, wie können wir die mit der demographischen Entwicklung einhergehenden künftig steigenden Ausgaben leisten, ohne durch höhere Krankenversicherungsbeiträge den Faktor Arbeit zu belasten? Der Zusammenhang dieser beiden Fragen liegt für uns Sozialdemokraten zwingend auf der Hand; denn wir werden uns von einem solidarisch finanzierten Gesundheitswesen nicht verabschieden. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen sind zwar noch Wirtschaftlichkeitsreserven erschließbar; die Einnahmenschwäche der gesetzlichen Krankenversicherung wird dadurch jedoch nicht vollständig zu kompensieren sein.
Dazu bedarf es der Verbreiterung ihrer Basis auf der Grundlage einer Bürgerversicherung.
Die SPD hat sich auf ihrem Bochumer Bundesparteitag für dieses Modell entschieden. Hiermit wollen wir verhindern, dass ein Vorstandsvorsitzender und sein Chauffeur letztlich per Kopfpauschale denselben Kassenbeitrag zu leisten haben.
Ich bin sicher, dass die Anlaufschwierigkeiten dieser Gesundheitsreform in den nächsten Wochen überwunden werden. Ich wünsche ihr, dass ihre Maßnahmen zügig greifen, und bin davon überzeugt, dass jeder Bürger unabhängig von seiner Wirtschaftskraft und seinem Alter auch weiterhin Zugang zu den wesentlichen medizinischen Leistungen erhält. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Minister hat schon Wesentliches zur Klarstellung beigetragen, sodass ich mich auf wenige Punkte beschränken kann.
Zunächst zur Antragstellerin. Die PDS-Fraktion hat ein Horrorszenario entwickelt, welche Leistungen angeblich nicht mehr erbracht werden könnten. Wenn Sie in der Pflicht wären, ein Gesetz zu konzipieren, und sich im Ausland umgeschaut hätten,
zum Beispiel in Großbritannien oder in Holland, dann hätten Sie Ihr blaues Wunder erlebt, weil es kein Modell gibt, das Ihren Vorstellungen entspräche. Insofern ist es nicht redlich, ein solches Horrorszenario zu malen; es trifft so nicht zu.
In einem Punkt besteht zwischen uns allerdings grundlegende Übereinstimmung - darauf komme ich noch zu sprechen -, nämlich hinsichtlich der Bürgerversicherung. Wir Sozialdemokraten haben sogar schon vertieft darüber diskutiert und dieses Modell nicht bloß als Schlagwort vor uns hergetragen.
Die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche werden nicht zusammengestrichen, sondern eine von sieben ist zur Entlastung der Kommunen als nicht mehr notwendig erachtet worden. Das nur als Anmerkung zu einem fachlichen Detail.
Sehr verehrter Herr Kollege Dr. Wagner, die Ausführungen des Ministers waren wesentlich, aber über Ihren heutigen Redebeitrag bin ich erschüttert. Einige Unionspolitiker - ich nenne nur Geisler, Seehofer und Blüm - tragen die Idee der Bürgerversicherung durchaus mit. Wenn ich Sie richtig verstanden habe Sie können sich vielleicht noch einmal im Dialog dazu äußern -, betrachten Sie das Modell fast als Teufelszeug. Das will mir nicht in den Kopf.
Ich muss dazu noch einen Ton sagen - ich habe es bereits anklingen lassen -: Wir haben über das Modell bereits intensiv diskutiert. Es darf nicht sein, dass die Solidarität von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen abgekoppelt wird.
Wir führen eine vertiefte Diskussion; das ist hinsichtlich der Kopfpauschale noch nicht geschehen. Ich biete Ihnen an, in eine Debatte über die verschiedenen Modelle einer Bürgerversicherung einzutreten: Soll es ein einheitliches Modell einer umfassenden gesetzlichen Krankenversicherung mit Beschränkung des Leistungskatalogs der privaten Krankenversicherung auf Zusatzversicherungen sein? Sollen die gesetzlichen und die privaten Krankenversicherungen in einen Wettbewerb unter unterschiedlichen Systembedingungen eintreten? Sollen die unterschiedlich organisierten und finanzierten GKV und PKV bestehen bleiben, wobei die Solidarpflicht der PKV im Rahmen eines Risikostrukturausgleichs erweitert wird?
Es wird versucht, diese Modelle durchzurechnen; das Modell der Kopfpauschale ist noch nicht detailliert durchgerechnet worden. Ich finde es nicht gut, wenn eine ideologische Verzerrung erfolgt, zum Beispiel dadurch, dass von der privaten Krankenversicherung und von den Arbeitgeberverbänden entsprechende Anzeigen geschaltet werden. Ich denke, die schwarzen Limousinen, von denen Herr Dr. Wagner sprach, sind am wenigsten bei Sozialdemokraten zu finden.
Im Übrigen hatten auch Seehofer und seine Regierungsmannschaft ihre Zeit. Ich sehe aber, dass der Finanzbedarf der Kassen für unser solidarisches System immer noch vorhanden ist. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Minister Baaske hat zumindest für die 1. Lesung das grundlegende Anliegen der Landesregierung schon umfassend dargestellt, sodass ich mich kurz fassen kann.
Dem Ministerium ist uneingeschränkt zuzustimmen, dass es zwingend notwendig ist, in der klinischen Psychiatrie die Einheit von allgemeiner Psychiatrie, Neurologie und forensischer Psychiatrie zu gewährleisten. Sollte eine Ausgliederung des Maßregelvollzugs aus dem Klinikverband erfolgen, würden erhebliche therapeutische, personelle und wirtschaftliche Nachteile entstehen.
Zurzeit diskutieren wir die Übertragung der Landeskliniken an freie oder kommunale Träger. Das würde bedeuten, dass die neue Trägerschaft damit auch Betreiber des Maßregelvollzugs würde.
In den letzten Jahren sind 250 Therapieplätze unter hohen Investitionskosten entstanden. Träger und Betreiber des Maßregelvollzugs kann eine Institution jedoch nur sein, wenn sie mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet ist. Bei der Privatisierung des Maßregelvollzugs ist deshalb die Erweiterung des Brandenburgischen PsychKGs um das Instrument der Beleihung juristischer Personen des privaten Rechts unabdingbare Voraussetzung.
Strenge Maßstäbe bei der Auswahl der privaten Träger für den künftigen Maßregelvollzug und die Festlegung einer effektiven staatlichen Aufsicht müssen garantieren, dass die Privatisierung jeder verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten kann. Hilfreich ist deshalb die Mitberatung im Rechtsausschuss.
Die schon jetzt in den Medien geäußerten Vorbehalte sollten ernst genommen werden und in den parlamentarischen Beratungen Gewicht haben. Da Länder wie Thüringen, SachsenAnhalt und Mecklenburg-Vorpommern die rechtlichen Voraussetzungen zur Privatisierung des Maßregelvollzugs bereits geschaffen haben, müssen deren Erfahrungen in die Überlegungen einbezogen werden. Unter diesem Aspekt bitte ich um Zustimmung zur Überweisung in den Fachausschuss und den mitberatenden Rechtsausschuss. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Artikel 13 des Grundgesetzes und Artikel 15 der brandenburgischen Verfassung garantieren das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Der so genannte Große Lauschangriff ist ein schwerwiegender Eingriff in dieses Grundrecht und deshalb an hohe rechtliche Hürden gebunden. Voraussetzung ist erstens, dass sich der Beschuldigte vermutlich in der Wohnung aufhält, zweitens, dass bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, und drittens, dass die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos ist. Darüber hinaus steht diese Maßnahme unter richterlichem Vorbehalt und ist stets nur befristet zulässig.
Diese hohen Eingriffsvoraussetzungen haben gute Gründe, zum einen, weil Millionen Deutsche während zweier Diktaturen oft schmerzlich erfahren mussten, was totale staatliche Überwachung bedeutet, und zum anderen, weil aus diesen Erfahrungen eine Verfassungsordnung entstanden ist, welche die Garantie individueller Freiheitsrechte und den Schutz der Persönlichkeit zu ihren Grundwerten zählt.
Meine Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion bekennt sich zu diesen Verfassungswerten und ihre Einschränkung darf nur zur Verfolgung schwerster Straftaten und unter strengster Einhaltung der genannten Voraussetzungen erfolgen. Einer weiteren Ausdehnung des Großen Lauschangriffs, wie sie einige Bundesländer durch die Zwangsverpflichtung von Dritten anstreben wollen, stehen wir deshalb ablehnend gegenüber.
Wir befinden uns damit im Einklang mit der Bundesjustizministerin Zypries, die per Pressemitteilung vom 8. Juli dieses Jahres bekannt gab, dass keine gesetzliche Regelung erarbeitet wird, die Privatpersonen gewissermaßen als Amtshelfer bei der akustischen Wohnraumüberwachung zur Strafverfolgung verpflichtet. Weder die Dienste des Hausmeisters noch die des Schornsteinfegers sind zur Durchführung verdeckter Ermittlungen zwingend erforderlich.
Mit dieser Einschätzung teilen wir die verfassungsrechtlichen Bedenken der Bundesregierung und lehnen darüber hinaus den vorliegenden Antrag der PDS-Fraktion aus zwei Gründen ab. Erstens ist die für die Zwangsverpflichtung Dritter notwendige Änderung der Strafprozessordnung Sache der Bundesregierung und zweitens hat diese deutlich zum Ausdruck gebracht, in dieser Richtung nicht aktiv werden zu wollen.
Es macht also keinen Sinn, der Landesregierung zu empfehlen, sich gegen etwas auszusprechen, was es sowieso nicht geben wird. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jeder Mensch setzt in seinem Leben Prioritäten. Jeder Mensch hat einen individuellen Lebensentwurf, der auf Einstellungen basiert, die er aufgrund seiner Charaktereigenschaften, durch Erziehung, durch Beobachtung seiner Umwelt und durch die Prägung seines sozialen Umfeldes erworben hat. So verschieden unsere persönlichen Vorstellungen und Ziele sind, haben sie doch alle eine Gemeinsamkeit: Wir werden sie ohne das Vorhandensein von geistigem, körperlichem und sozialem Wohlbefinden nicht verwirklichen können. Dieser Zustand, den die WHO als Gesundheit definiert, ist das höchste Gut, das der Mensch besitzt. Paradoxerweise werden sich die meisten von uns dessen erst bewusst, wenn ihnen dieses Wohlbefinden durch Krankheit genommen wurde. Da jeder Mensch dieser Gefahr potenziell ausgesetzt ist, ist es die Aufgabe einer sozial orientierten und dem Gemeinwohl verpflichteten Regierung, Krankheiten vorzubeugen und zu bekämpfen.
Meine Damen und Herren, die medizinische Versorgung in unserem Lande hat genau diese Aufgabe zu erfüllen. Ihre aktuelle Verfassung hat die SPD-Fraktion zum Thema dieser Aktuellen Stunde gemacht, weil die Qualität unseres Gesundheitssystems von den Bürgern zu Recht mit großer Sensibilität wahrgenommen wird und weil wir es für notwendig erachten, die öffentliche Diskussion zu diesem Thema sachlich zu führen. Beide Aspekte sind eng miteinander verbunden. Das hängt zum Einen damit zusammen, dass Themen, welche die physische und psychische Integrität des Menschen berühren, individuell stärker wahrgenommen werden als andere, und es hat zum anderen damit zu tun, dass in unserer heutigen medial erzeugten Öffentlichkeit Schlagzeilen schockierend auf die Bürger wirken, die von einem Ärztenotstand im schlimmsten Stadium sprechen - So „Tagesspiegel“ vom 8. April 2002 - oder titeln: „Wegen Ärztemangels in Cottbus OP verschoben“. So die „Lausitzer Rundschau“ vom 27. Mai 2002.
Meine Damen und Herren, ich möchte auf die Sachebene zurückkommen und die Debatte mit der Situation in der ambulanten Versorgung eröffnen.
Vor allem in den berlinfernen Regionen sind viele Hausarztpraxen unbesetzt. So fehlen im Landkreis Teltow-Fläming 16,
in der Uckermark 21 und im Spree-Neiße-Kreis sogar 23 Hausärzte. In der weiterführenden medizinischen Versorgung ist die Situation zwar nicht ganz so angespannt, doch auch hier, vor allem in der Psychotherapie, Orthopädie und Anästhäsiologie, könnte es in naher Zukunft ebenfalls problematisch werden.
Über die Ursachen dieser Entwicklung sind sich die in Brandenburg am Gesundheitswesen beteiligten Akteure weitgehend einig. Die große Arbeitsbelastung bei vergleichsweise geringem Verdienst, das mit einer Praxisnachfolge bzw. Praxiseröffnung oftmals verbundene hohe finanzielle Risiko sowie das sinkende Berufs-, aber auch Standort-Image sind die entscheidenden Faktoren. Keines dieser Hemmnisse ist allein für die Nachwuchssorgen der niedergelassenen Ärzteschaft in Brandenburg verantwortlich. Wie auch in den anderen Bereichen unseres Gesundheitswesens kann nur die Umsetzung eines Maßnahmenbündels zum Erfolg führen.
Meine Damen und Herren, wenn man sich die ambulante Versorgungssituation in Brandenburg anschaut, wird man schnell feststellen, dass der Mangel eigentlich ein Verteilungsproblem ist. Lassen Sie uns in diesem Zusammenhang über Tages- und über Ländergrenzen hinaus denken. Der Großraum Berlin ist überversorgt. Allein in der Bundeshauptstadt sind ca. 1 700 Ärzte arbeitslos gemeldet. Außerdem haben wir einen äußeren Entwicklungsraum, in dem es Regionen wie die Uckermark gibt, die schon fast symptomatisch für Ärztemangel steht und in der es zwischen Angermünde und Gartz auf einer Strecke von 60 Kilometern nur einen Hausarzt gibt. Was ist also zu tun, um solche Regionen, die offensichtlich als unattraktiv empfunden werden, für Mediziner interessanter zu gestalten?
Ich möchte eine Bemerkung vorwegschicken, die teilweise schon Antwort auf diese Frage ist: Es geht nicht darum, arbeitslosen Berliner Ärzten einen roten Teppich auszurollen. Vielmehr sollten die Kommunen unseres Landes begreifen, dass niedergelassene Ärzte sehr wohl zur Attraktivität der Gemeinde beitragen. Im Bedarfsfalle müsste im Rahmen aller Möglichkeiten der Gemeinde ein Werben um potenzielle Interessenten erfolgen.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die in diesem Hause geführten Debatten um die Schulstandorte im ländlichen Raum. Es ist notwendig, dass bei den Kommunen die Einsicht reift, dass nicht nur das Vorhandensein von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ein wichtiges Ansiedlungskriterium ist, sondern auch das kommunale Angebot an medizinischen Versorgungseinrichtungen. Darüber hinaus sind Ärzte in der Niederlassung Selbstständige, die auch Arbeitsplätze schaffen. Was spricht also dagegen, dass die Gemeinden unseres Landes Ärzte in gewissem Umfange wie Investoren behandeln?
Aber damit ist es natürlich nicht getan. Der Arzt ist zumindest in der Niederlassung ein freier Beruf. Sich mit einer Praxis niederzulassen bzw. die Nachfolge in einer bestehenden Einrichtung anzutreten, ist oft mit hohen finanziellen Risiken verbunden, welche die am Anfang ihres Berufslebens stehenden jungen Mediziner nicht gerne eingehen. Wer weiß schon, ob er in fünf, zehn oder 15 Jahren diese Tätigkeit an diesem Ort noch ausführen möchte? Ich kann diese Einstellung nachvollziehen.
Deshalb begrüße ich auch ganz ausdrücklich die Bereitschaft der Kassenärztlichen Vereinigung in Brandenburg, Praxen im ländlichen Raum aufzukaufen, um sie jungen, niederlassungswilligen Ärzten zu vermieten. Deshalb plädiere ich auch dafür, den Gesundheitszentren, die dank Regine Hildebrandt auf eine jahrelange, auch betriebswirtschaftliche Erfahrung in Brandenburg zurückblicken können, den Betrieb von Praxen als Außenstellen zu erlauben.
Meine Damen und Herren, letztendlich spielt natürlich auch der Verdienst eine entscheidende Rolle. Ein Hausarzt, dessen Wartezimmer schon morgens um halb zehn überfüllt ist, für den 50 oder 60 Wochenstunden keine Ausnahme sind und der pro behandeltem Patienten erheblich weniger Honorar erhält als seine Kollegen in den alten Bundesländern, fühlt sich ungerecht behandelt.
Spätestens an dieser Stelle wird sich, so hoffe ich, der aufmerksame Zuschauer am Fernsehgerät fragen: Und was unternimmt nun die Politik in unserem Land?
Meine Antwort: Wir ziehen uns nicht auf die Position zurück, für Gesundheitspolitik sei der Bund zuständig und da hätten wir leider keine Gesetzgebungskompetenz. Wir ziehen uns auch nicht auf die Position zurück, dass der Sicherstellungsauftrag für die medizinische Versorgung bei der Kassenärztlichen Vereinigung liege. So wahr diese Aussagen sind, lassen sie uns doch Spielraum, unseren politischen Einfluss zu nutzen. Das haben wir getan und das werden wir weiterhin tun.
Ich möchte daran erinnern, dass auf Einladung und Initiative Alwin Ziels zwei Arbeitsgruppen aus Vertretern aller Bereiche des brandenburgischen Gesundheitswesens gegründet wurden. Unter der intensiven Moderation des Gesundheitsministeriums erörtern sie die Situation und Perspektiven der medizinischen Versorgung in Brandenburg und haben für den ambulanten Bereich kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres einen wirklichen Durchbruch erzielt.
Kassenärztliche Vereinigung und AOK haben sich darauf verständigt, die Ärzte bei den Fahrtkosten deutlich stärker zu unterstützen als bisher und die Notfall- und Wochenenddienste patientenorientierter zu gestalten, wobei die AOK die Einrichtung der dazu notwendigen Notfallnummern finanziert. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung in Brandenburg hat beschlossen, Ärzten in unterversorgten Gebieten Umsatzgarantien zu gewährleisten.
Das Gesundheitsministerium hat diesen Konsensfindungsprozess aktiv gefördert. Ich möchte Herrn Minister Baaske und seinen Mitarbeitern für diese Mediationsleistung herzlich danken.
Zu überlegen wäre noch, wie mit finanziellen Stimuli, die bundesweit zu installieren wären, für junge Mediziner die Tätigkeit als Landarzt - und nicht als Pharmamitarbeiter - attraktiv gemacht werden könnte. Ich denke beispielsweise an zweckgebundene BAföG-Nachlässe oder Ähnliches.
Meine Damen und Herren! Auch wir Abgeordnete haben in diesem Prozess gewisse Handlungsspielräume und Einflussmög
lichkeiten, die wir genutzt haben und auch in Zukunft nutzen werden. So erinnere ich daran, dass es die Koalitionsfraktionen waren, die mit einem Entschließungsantrag die Landesregierung dazu verpflichteten, das Parlament in den Konsensfindungsprozess der Akteure unseres Gesundheitswesens einzubeziehen.
Minister Baaske und die Experten seines Hauses berichten dem Gesundheitsausschuss regelmäßig über die Entwicklung der medizinischen Versorgung im Land und über die Anstrengungen Brandenburgs, auf Bundesebene tätig zu werden. Dieser Berichterstattungspflicht und der Aufgabe, sich den kritischen Fragen der Abgeordneten zu stellen, werden Sie, so denke ich, auch in Zukunft nachkommen.
Meine Damen und Herren! Wie die ambulante so hat auch die stationäre medizinische Versorgung in Brandenburg mit Problemen zu kämpfen. Auch hier fällt es den Einrichtungen in vielen Fällen schwer, Facharztstellen zu besetzen. Das Verhältnis von Arbeitszeit und Lohn, das darüber hinaus mit dem sinkenden Image des Arztberufes korrespondiert, sowie die angenommene mangelnde Attraktivität bestimmter Häuser und ihres Umfeldes scheinen die ausschlaggebenden Gründe dafür zu sein. Nicht zu vergessen ist die enorme Arbeitsbelastung der Krankenhausärzte durch zusätzliche Bereitschaftsdienste. Bei dieser Einschätzung scheint immer noch nicht zum Tragen gekommen zu sein, dass die Kliniken unseres Landes keine Krankenhäuser zweiter Klasse sind.
Mit Milliardeninvestitionen aus dem Krankenhausinvestitionsprogramm sind in den vergangenen Jahren viele Häuser zu modernen, qualitativ hochwertigen stationären Versorgungseinrichtungen ausgebaut worden. Dieser Prozess, der sich in Zukunft vor allem auf die Modernisierung der Bettenhäuser konzentrieren muss, wird mit der Krankenhausplanung fortgeführt, wenn auch wegen der angespannten Haushaltslage unter Streckung der Investitionen.
Viel wichtiger scheint mir jedoch zu sein, den Krankenhäusern neue Betätigungsfelder zu eröffnen. Ich möchte an dieser Stelle nur das Stichwort „integrierte Versorgung“ nennen und darauf abheben, dass besonders zur Erhöhung der Versorgungsqualität die Trennung von ambulantem und stationärem Bereich aufgehoben werden muss. Hier könnte das Krankenhaus der Region ambulante Defizite ausgleichen.
Meine Damen und Herren! Diese und viele der von mir genannten Maßnahmen bedürfen der bundesrechtlichen Umsetzung, seien es die Lockerungen im Zulassungsrecht, um das Betätigungsfeld der Gesundheitszentren zu erweitern, sei es die Angleichung der Verdienstmöglichkeiten ostdeutscher Ärzte an das Westniveau. Brandenburg setzt sich gemeinsam mit den ostdeutschen Ländern im Bundesrat dafür ein.
- Sehr wohl, Herr Präsident. Ich versuche das mit zwei Schlusssätzen.
Erinnert sei an den Antrag, den Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg hinsichtlich der Aufhebung der Budgetbegrenzung für ostdeutsche Krankenhäuser eingebracht haben. Unseren Einfluss, der darin besteht, die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen unseres Landes permanent und kritisch zu begleiten und die Diskussion mit den bundespolitischen Entscheidungsträgern zu führen, werden wir auch weiterhin konsequent nutzen, um zu verhindern, dass die schon heute titulierten Notstände jemals wirklich eintreten. - Ich bitte um Entschuldigung, Herr Präsident, und beende meinen Beitrag. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den Säulen eines demokratisch verfassten Gemeinwesens gehört die politische Auseinandersetzung zwischen Bürgern und ihren gewählten Abgeordneten. Sie kann sachlich, aber auch leiden
schaftlich sein, sollte aber immer argumentativ, respektvoll und in gegenseitiger Toleranz geführt werden.
Bei der emotionsgeladenen und konfliktreichen Diskussion um die Eingemeindung der Gemeinden Kiekebusch, Groß Gaglow und Gallinchen in die kreisfreie Stadt Cottbus bestand allerdings schon früh der Eindruck, dass sachliche Argumente kaum noch Gehör fanden und Respekt und Toleranz auf der Strecke zu bleiben drohten.
Wie in der gesamten Auseinandersetzung um die Gemeindegebietsreform war auch hier immer wieder von schweren Erschütterungen des Demokratieverständnisses der betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Rede. Die Einwohner der betroffenen Gemeinden haben ihre Meinung deutlich zum Ausdruck gebracht; sie haben ihre demokratischen Rechte in Anspruch genommen, dafür oder dagegen zu stimmen; sie sind fordernd auf die Straße gegangen. Mit Voltaire möchte ich sagen: Ich bin nicht einverstanden mit dem, was sie sagen, aber ich würde bis zum Äußersten dafür kämpfen, dass sie es dürfen.
Es muss in einer Demokratie möglich sein, am Eigenwohl orientierte Positionen zu vertreten und sie argumentativ zu begründen. Das kann und darf die Pflicht des Gesetzgebers, zukunftsorientierte Modelle der Neugliederung zu finden, wie sie in den Leitlinien zum Ausdruck kommen, aber nicht blockieren. Wer das akzeptiert, wird anerkennen, dass die Eingemeindungen in Cottbus genau diesem Anspruch auf Leitlinienkonformität entsprechen.
Das Gleiche gilt zwar auch für die Bildung einer amtsfreien Gemeinde Neuhausen/Spree unter Einschluss von Groß Gaglow, Kiekebusch und Gallinchen. Zwischen diesen drei Gemeinden und der Stadt Cottbus bestehen jedoch starke naturräumliche, bauliche, infrastrukturelle, kulturelle und verkehrliche Verflechtungen, die folgerichtig bei einem Anschluss an Cottbus zur Stärkung des Oberzentrums führen werden.
In jedem einzelnen Fall der Gemeindegebietsreform geht es um Prioritäten. Bei jeder Entscheidung müssen alle Faktoren berücksichtigt werden. Das potenzielle Risiko einer ökonomischen Schwächung der zu bildenden amtsfreien Gemeinde Neuhausen/Spree und damit des Spree-Neiße-Kreises hat die Entscheidung pro Cottbus nicht einfach gemacht. Gegenwärtig ist die Beschlussfassung der Eingemeindung von Kiekebusch, Groß Gaglow und Gallinchen in Cottbus bei allen zu berücksichtigenden Faktoren jedoch die einzig richtige und zukunftsorientierte Entscheidung.
Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Vierte Gesetz befasst sich mit Neugliederungen in westlichen Regionen des Landes Brandenburg. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Ämtern des Havellandes, Potsdam-Mittelmarks und Teltow-Flämings.
Hierzu wurden im Innenausschuss von den Koalitionsfraktionen mehrere Änderungsvorschläge vorgelegt und mehrheitlich beschlossen. Gestützt durch die Ausführungen von Rechtsexperten kam die Mehrheit des Ausschusses zu der Auffassung, dass es sich bei dem Leitbild nicht um ein starres, in sich geschlossenes System handelt. Der so vorgegebene Orientierungsmaßstab lässt im Einzelfall durchaus Abweichungen zu, solange der verfassungsrechtliche Aspekt der Gleichbehandlung beachtet wird.
Unter diesem Paradigma hat der Innenausschuss mehrheitlich in vier Fällen vom Gesetzentwurf abweichende Beschlussempfehlungen gegeben. So wurde für das Amt Nennhausen lediglich die Eingliederung der Gemeinden Gräningen, Mützlitz und Bamme in die Gemeinde Nennhausen empfohlen. Die Gemeinden Kotzen, Kriele und Landin sollten nach diesem Votum eine eigenständige amtsangehörige Gemeinde bilden, was neben der Erfüllung anderer Kriterien der Leitlinien - zum Beispiel mehr als 500 Einwohner - auch der Mehrheit des Bürgerwillens entsprach.
Der Bürgerwille war ebenfalls ausschlaggebendes Kriterium bei der abweichenden Beschlussempfehlung des Innenausschusses zur Neugliederung des Amtes Ziesar, nachdem die Gemeinde Rottstock in die Gemeinde Gräben anstatt in die Gemeinde Görzke eingegliedert werden soll.
Der Innenausschuss hat in den letzten Wochen permanent getagt, um durch die Anhörung eine wesentliche Entscheidungshilfe zu erhalten. Trotz des dafür aufgewendeten enormen Zeitvolumens - davon war heute schon mehrfach die Rede - haben reformunwillige Kritiker dieses Gremium gelegentlich als Alibiveranstaltung abqualifiziert. Lassen Sie mich an Beispielen nachweisen, wie unberechtigt dieser Vorwurf ist.
Da ist zum einen der § 20. In seiner Bewertung der Sach- und Rechtslage kam der Ausschuss zu der Auffassung, dass die vorgetragenen Sachverhalte der Gemeinde Niederer Fläming, insbesondere die freiwilligen Bemühungen zur Bildung einer amtsfreien Gemeinde gemeinsam mit der Gemeinde Herbersdorf durch den Gesetzentwurf der Landesregierung nicht ausreichend gewürdigt worden waren. Der Innenausschuss schloss
sich daraufhin mehrheitlich der Auffassung der betroffenen Gemeinden an und fasste eine Beschlussempfehlung, die dem Willen der Gemeinden entsprach und gleichzeitig sachgerecht ist.
Auch zu § 13 hat die Ausschussmehrheit nach Bewertung der vorgetragenen Argumente empfohlen, dem Bürgerwillen zu folgen und die freiwillige Eingliederung von Derwitz nach Werder zu genehmigen.
In jedem einzelnen Fall der Reform ging es dem Ausschuss um die Priorität der vorgetragenen Sachargumente unter Berücksichtigung zahlreicher Abwägungsfaktoren. Der Bürgerwille ist einer davon. Wir haben uns gerade bei dem Vierten Gesetz bemüht, diesem so weit wie möglich zu entsprechen. Deshalb darf ich namens meiner Fraktion um Ihre Zustimmung zu diesem Vierten Gesetz bitten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem die Landesregierung dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen im Mai 2001 erste Informationen zur Effizienz des novellierten Brandenburgischen Rettungsdienstes geliefert hat, liegt Ihnen heute eine Art vorläufiger Abschluss
bericht vor. Seine positive Aussage: Kosten- und Rettungsdienstträger haben sich entsprechend der Gesetzesnovelle auf eine landesweit einheitlich geltende Kosten- und Leistungsrechnung verständigt. Bis zum Jahresende wird diese bei allen Rettungsdienstträgern im Land Brandenburg eingeführt sein.
Diese durch erfolgreiche Moderation des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen zustande gekommene Vereinbarung bringt uns in unseren Bemühungen ein gutes Stück voran, Transparenz und damit Überprüfbarkeit und Vergleichbarkeit der Kosten für den bodengebundenen Rettungsdienst herzustellen. Insoweit teile ich die Bewertung der Landesregierung.
Wie sind nun aber die Zahlen zu beurteilen, die sich aus der Darstellung der Kosten- und Leistungsentwicklung ergeben? Auch in diesen Dingen kann ich es dabei bewenden lassen zu sagen, dass ich das, was der Minister vorhin sagte, im Großen und Ganzen billigen kann. Auf keinen Fall sollen sie der Maßstab für die Effizienz des bodengebundenen Rettungsdienstes sein, da sie nicht auf einer einheitlichen Kosten- und Leistungsberechnung fußen. Im Laufe dieses Jahres wird die Einführung des neuen Abrechnungssystems abgeschlossen und erst nach einem längeren Erprobungszeitraum wird eine objektive Bewertung möglich sein.
Was wir bisher erreicht haben, ist die Grundlage jeder Wirtschaftlichkeitsprüfung; denn erst die Herstellung von Kostentransparenz und Kostenvergleichbarkeit eröffnet die Möglichkeit, Wirtschaftlichkeitsreserven darzustellen und Vorschläge zu ihrer Erschließung zu unterbreiten. Von dieser Möglichkeit sollten die Kostenträger dann auch hinreichend Gebrauch machen.
Deshalb kann ich die Position der Kassen nicht in Gänze nachvollziehen. Auf der Grundlage der landesweit einheitlichen Kosten- und Leistungsrechnung sollte es den Krankenkassen möglich sein, die Rettungsdienstträger bei der Optimierung einzelner Kostenpositionen beratend zu unterstützen.
Das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz wird uns auch in Zukunft beschäftigen. Zu unterschiedlich sind die Positionen der Kommunen und Krankenkassen im Hinblick auf die Beteiligung der Kassen an der Festsetzung der Kosten. Ein Schreiben - Frau Birkholz hat es schon detailliert dargestellt -, das die Ausschussmitglieder jüngst vonseiten der Krankenkassenverbände erreicht hat, macht auf Problemlagen aufmerksam, die sich im Zusammenspiel und in den Abrechnungen mit einzelnen Kreisen ergeben haben. Das wird sicherlich Grundlage weiterer Diskussionen im Ausschuss sein, aber ich setze meine Hoffnung auf eine erfolgreiche wirtschaftliche Weiterführung des Rettungsdienstgesetzes in seiner novellierten Form. - In diesem Sinne möchte ich mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es spricht nicht gerade für die Qualität des vorliegenden Antrags, wenn man schon bei der Überschrift ins Straucheln kommt. Der Herr Präsident hat vorhin den Terminus benutzt, der in der Tagesordnung ausgedruckt, jedoch korrekturbedürftig ist. Die Entwurfsverfasser der PDS haben gerade noch rechtzeitig bemerkt, dass sie ein Beitragssatzsicherungsgesetz ablehnen möchten. Dieses wurde gemeinsam mit dem Zwölften SGB VÄnderungsgesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die Ziele: Ausgabenbegrenzung in der Sozialversicherung, Stabilität der Lohnnebenkosten.
Es ist natürlich klar, dass die hier verfolgten Zielrichtungen in der Bewertung unterschiedlich ausfallen. Ich möchte Ihnen
einige konkrete Maßnahmen aus beiden Gesetzen nennen, die der Stabilisierung des Krankenversicherungsbeitrages dienen sollen - einige sind von Frau Birkholz genannt worden, sodass ich Wiederholungen nicht ausschließen kann -: Einführung von Hersteller-, Großhandels- und Apothekenrabatten für die Krankenkassen, therapienutzenbezogene Einbeziehung teurer Analogpräparate in die Festbetragsregelung, Einführung einer Positivliste zur qualitativen Verbesserung im Arzneimittelbereich und zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, Begrenzung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen auf das Niveau dieses Jahres, Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung, Begrenzung der Vergütung für die Krankenhausversorgung und für ambulante ärztliche und zahnärztliche Leistungen auf das Niveau dieses Jahres.
Meine Damen und Herren, bezüglich der Begrenzung - das gebe ich gern zu - habe ich auch Bauchschmerzen; denn sie stellt die neuen Bundesländer und damit auch Brandenburg vor große Probleme. Ich erinnere nur an die medizinische Versorgung in der Fläche, vor allen Dingen im Bereich der Hausärzte, an die hohe Arbeitsbelastung des Krankenhauspersonals und die immer noch bestehenden Unterschiede im Lohnniveau.
Eine Pauschalkritik an all diesen Festlegungen halte ich dennoch für unangebracht, da es Ausnahmeregelungen gibt, die für die neuen Länder sogar umfangreicher sind als für die alten. Personalkostensteigerungen durch die Ost-West-Tarifangleichung werden in den neuen Bundesländern zu 100 % von den Kassen getragen. Durch die Einführung des Wohnortprinzips haben die Krankenkassen im Osten auch im nächsten Jahr Spielraum für Honorarerhöhungen bei niedergelassenen Ärzten; ob er ausreichend ist, ist sicherlich eine andere Frage. Krankenhäuser, die nach dem neuen DRG-System abrechnen, sind von der Budgetbegrenzung ausgenommen. Auch das wurde bereits gesagt. Die niedergelassenen Ärzte, die sich an der Umsetzung von Disease-Management-Programmen beteiligen, können hierfür entstehende Kosten in die Vertrags- und Budgetverhandlungen einbringen.
Meine Damen und Herren, den vorliegenden Antrag der PDSFraktion halte ich für unangebracht. In den Plenardebatten des Deutschen Bundestages stellt sich Ihre Kollegin Gesine Lötzsch hin, begrüßt, dass der Pharmaindustrie, dem Handel, den Apotheken und den besser Verdienenden in die Tasche gegriffen wird, lehnt das Gesetz aber trotzdem ab, weil auch die Leistungserbringer ihren Teil tragen sollen.
Ich halte den Antrag für unangebracht, weil Brandenburg das im Rahmen seines Mitwirkungsrechtes bei der Bundesgesetzgebung Mögliche getan hat, um eine Anhebung der Vergütung der Kassenärzte auch im Jahr 2003 zu erreichen.
Der PDS-Fraktion scheint entgangen zu sein, dass die Landesregierungen von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, also auch mit den Stimmen der dortigen Vertreter der PDS, einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat einbrachten, der leider keine Mehrheit fand.
Aus diesen Gründen, meine Damen und Herren, und weil ich glaube, dass das Beitragssatzsicherungsgesetz für die Stabilisierung der Lohnnebenkosten von hoher Bedeutung ist, empfehle ich die Ablehnung dieses Antrages. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Neben den Krankenhäusern des Landes und den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in den Regionen ist der öffentliche Gesundheitsdienst die dritte Säule der medizinischen Versorgung der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Seine Aufgaben und Ziele, die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung zu vertreten und die Gesundheit der Menschen zu schützen und zu fördern, konkretisieren sich vor allem in der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, im Schutz vor gesundheitsschädigenden Umwelteinflüssen, in der Früherkennung von Entwicklungsstörungen, Behinderungen und Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen, in der Gesundheitsberichterstattung und daraus resultierend in der Gesundheitsplanung, in besonderen Beratungs- und Betreuungsdiensten sowie in der Hygiene- und Arzneimittelüberwachung.
Innerhalb dieses Aufgabenspektrums nehmen Gesundheitsförderung und -prävention einen herausragenden Platz ein; denn mögliche Krankheiten zu verhindern bedeutet, die Gesundheit des Menschen und damit seine Lebensqualität so lange wie möglich zu erhalten. Darüber hinaus kann eine erfolgreiche Vorbeugung kostspieligen Behandlungen entgegenwirken und somit zur Stabilisierung der Finanzen im Gesundheitswesen beitragen.
Diesen Präventionsauftrag der kommunalen Gesundheitsämter unterstützt das Land zum Beispiel durch die Förderung des Modellprojekts „Regiekompetenz kommunaler Gesundheitsämter“. Wie aus der Antwort auf die Große Anfrage der PDS hervorgeht, ist dessen Ziel, die Präventionsprogramme sozialkompensatorisch zu gestalten.
Beispielhaft nenne ich an dieser Stelle das Präventionsprogramm gegen ernährungsbedingte Risiken und Krankheiten in einem sozial belasteten Stadtteil, das vom Gesundheitsamt der Stadt Potsdam durchgeführt wird. Darüber hinaus fördert das Land das „Städtenetz Prignitz“ mit seiner Handlungsinitiative „Gesunde Städte, gesunde Regionen“, das Netzwerk „Gesunde Schulen“ sowie das Netzwerk „Gesunde Kindertagesstätten“. Ziel all dieser Programme ist die nachhaltige Gestaltung gesundheitsförderlicher Lebenswelten.
Das Modellprojekt „Regiekompetenz kommunaler Gesundheitsämter“ habe, so die Antwort auf Frage 26, dort Erfolge gezeigt, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter motiviert gewesen seien, eine leistungsfähige Informationstechnologie zur Verfügung gehabt hätten und von den Beigeordneten der Kreis- und Stadtverwaltungen unterstützt worden seien. Eine Ausdifferenzierung der genannten Erfolgsfaktoren wäre einer fundierten Meinungsbildung über die Nachhaltigkeit des Modellprojekts sicherlich zuträglich gewesen. Auf diese Anmerkung werde ich an späterer Stelle zurückkommen.
Meine Damen und Herren, eine zielgruppenorientierte Prävention kann vor allen Dingen die Zahl der Kinderunfälle insbesondere im Kleinkindalter deutlich senken. Wie die Antwort auf Frage 24 zum Ausdruck bringt, hätten 60 % dieser Unfälle - dies bezieht sich auf die Zahlen von 1999 - vermieden werden können. Um dieses Präventionspotenzial zu erschließen, gibt es auf den verschiedenen Ebenen im Land Brandenburg mehrere Kooperationen. Die Arbeitsgruppe „Prävention von Kinderunfällen“ berät gemeinsam Aktionen vorwiegend für den häuslichen und den Freizeitbereich. Unter der Federführung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr werden insbesondere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit initiiert. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport betreibt gemeinsam mit der Unfallkasse Brandenburg die Bewegungsförderung in Kindertagesstätten. In diesem Zusammenhang stimme ich der Landesregierung zu, dass es einen höheren Nutzen hat, im Bereich der Prävention von Kinderunfällen die vorhandenen Strukturen und Programme besser zu vernetzen als neue zu schaffen.
Meine Damen und Herren, die Gefahr von bioterroristischen Anschlägen auch in der Bundesrepublik Deutschland ist mit den Angriffen auf das World Trade Center in New York schlagartig in das öffentliche Bewusstsein gedrungen und hat bis zum heutigen Tage nichts an Brisanz eingebüßt. Die Maßnahmen, die aufgrund dieser Entwicklung eingeleitet wurden, betrafen auch den öffentlichen Gesundheitsdienst: Die Katastrophenpläne und die Koordinierung der an ihnen beteiligten Institutionen wurden verbessert, teilweise noch fehlende Schutzkleidung und Ausrüstung wird noch in diesem Jahr vom MASGF finanziert. Ich hoffe jedoch, dass diese Maßnahmen ihre Wirksamkeit nie unter Beweis stellen müssen.
Meine Damen und Herren, neben der Prävention ist die Gesundheitsberichterstattung ein weiterer Arbeitsschwerpunkt des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Landesregierung hat mit ihrem Bericht zur sozialen Lage und zur Gesundheit von Schulanfängern 1999 die Gesundheitsdaten aller Einschüler des Jahres 1998 unter Berücksichtigung des sozialen Status ihrer Eltern ausgewertet und damit den Zusammenhang zwischen finanzieller Benachteiligung und erhöhtem Gesundheitsrisiko dokumentiert.
Auch die Landkreise und kreisfreien Städte erstellen regelmäßig Gesundheitsberichte, wie der Antwort auf Frage 17 zu entnehmen ist. Unverständlich bleibt jedoch, dass aus den Gesundheitsberichten nicht in jedem Falle Gesundheitsplanungen und Zielvorstellungen zur Beratung, Betreuung und Versorgung der Bevölkerung entwickelt wurden. Hier stellt sich mir die Frage, warum dies nicht geschieht. An dieser Stelle hätte ich mir von der Antwort der Landesregierung mehr Informationen versprochen. Diese Aussage unkommentiert stehen zu lassen könnte leicht den Eindruck erwecken, dass lediglich viel weißes Papier bedruckt wurde. Dasselbe gilt für die Beantwortung der Fragen 11 und 12. Es ist nicht hinnehmbar, dass Kita-Reihenuntersuchungen und die Untersuchung der 6. und 7. Jahrgangsstufe lückenhaft erfolgten und die jährliche Untersuchung in der Förderschule nicht in allen Kreisen vollständig ist.
Ebensowenig ist es akzeptabel, dass die hygienischen Bedingungen der Untersuchungen in den Kindertagesstätten und Schulen mangelhaft sind. Nähere Informationen über die Ursachen dieser Mängel wären hilfreich gewesen. Frau Birkholz hat als eine der Ursachen die verminderte Personalausstattung genannt.
Selbst wenn in erster Linie die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Wahrnehmung der Aufgaben im öffentlichen Gesundheitswesen betraut sind und die Landesregierung bei der Beantwortung der Großen Anfrage auf deren Zuarbeit angewiesen ist, hätte ich auf die eine oder andere Frage detailliertere Informationen erwartet. Das betrifft beispielsweise die personellen, materiellen und finanziellen Rahmenbedingungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes; darüber erfahren wir in der Antwort nichts.
Meine Damen und Herren, die Sicherstellung der Quantität und Qualität der Aus- und Weiterbildung ist für die Wahrnehmung der Aufgaben durch den öffentlichen Gesundheitsdienst von großer Bedeutung. Vom Verband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes wird deshalb seit längerem die Forderung erhoben, die Ausbildung besonders im Hinblick auf die Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und auf die Aufgaben, die der Gefahrenabwehr dienen, landeseinheitlich durchzuführen und deshalb der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf beizutreten. Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass es vereinzelt Anzeichen für zukünftige Engpässe bei der personellen Ausstattung des öffentlichen Gesundheitsdienstes gibt; zum Teil sind diese Engpässe bereits aufgetreten.
Aus persönlichen Gesprächen ist mir bekannt, dass sich das Gesundheitsministerium und die Kommunen mit der Frage einer qualifizierten Aus- und Weiterbildung des Personals im öffentlichen Gesundheitsdienst beschäftigt haben. Der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Entschließungsantrag soll dazu dienen, diesen Prozess zu befördern und den Landtag in Form des Gesundheitsausschusses daran zu beteiligen. Dabei möchten wir vor allem wissen, wie sich die Situation und die Perspektiven in der Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Gesundheitsdienst momentan darstellen und inwiefern eine Kooperation der Kommunen mit der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen oder eine Beteiligung des Landes an der Trägerschaft dieser Institution eine hochwertige und landeseinheitliche Ausbildung unterstützen können. Deshalb bitte ich um Befürwortung des Antrages. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! “Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.” Dieser Satz, den ich dem Genfer Ärztegelöbnis entnommen habe, ist nicht nur ethischer Bestandteil der ärztlichen Berufspflichten, sondern in seinem Wesensgehalt auch Grundlage sozialdemokratischer Gesundheitspolitik. Das heißt, jeder Patient muss sich einer optimalen Versorgung sicher sein können und jeder Patient muss die Gewissheit haben, dass er die Behandlungskosten seiner Krankheit nicht allein schultern muss. Diesem Prinzip der Solidarität fühlt sich die Fraktion der SPD auch bei der medizinischen Versorgung in unserem Land verpflichtet.
Ihrer künftigen Entwicklung müssen wir schon heute unsere Aufmerksamkeit widmen, da überdurchschnittlich viele gegenwärtig noch praktizierende Ärzte in den nächsten Jahren ausscheiden werden, ohne dass ein in adäquater Größenordnung bereitstehender Nachwuchs vorhanden wäre.
In einigen Regionen Brandenburgs ist die Versorgungssituation vor allem im Bereich der Allgemeinmedizin, aber auch bei einigen Facharztgruppen angespannt und die Nachbesetzung vieler Stellen in brandenburgischen Krankenhäusern gestaltet sich sehr schwierig.
Meine Damen und Herren, um künftige Versorgungsengpässe zu verhindern, müssen wir deshalb die Ursachen betrachten, die eine Nachbesetzung von Arztpraxen und offenen Stellen in unseren Kliniken kompliziert gestalten. An erster Stelle ist die finanzielle Situation der Ärzte in Brandenburg zu nennen. Geringere Verdienstmöglichkeit bei höherer Arbeitsbelastung im ambulanten und stationären Bereich sowie das hohe finanzielle Risiko einer Praxiseröffnung bewegen viele junge Mediziner dazu, in die alten Bundesländer oder ins Ausland abzuwandern. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auf zwei gesetzgeberische Maßnahmen der Bundesgesundheitsministerin zur Verbesserung der finanziellen Situation der ostdeutschen Ärzte hinweisen.
Mit der Einführung des Wohnortprinzips und der 6. Gebührenanpassungsverordnung, die das Vergütungsniveau auf 90 % des für Westdeutschland geltenden Tarifs anhebt, wurde ein weiterer Schritt zur Niveauangleichung der Honorare in den alten und in den neuen Bundesländern getan.
Mit der Einführung des Fallpauschalengesetzes werden darüber hinaus den Krankenhäusern über einen Zeitraum von zwei Jahren insgesamt 200 Millionen Euro zur Finanzierung zusätzlicher Stellen zur Verfügung gestellt.
Meine Damen und Herren, die PDS fordert in ihrem Antrag ein
verstärktes Engagement der Landesregierung zur Sicherung der medizinischen Versorgung und erweckt damit den Eindruck, das zuständige Gesundheitsministerium habe seinen Handlungsspielraum in dieser Frage nur unzureichend ausgeschöpft. Dieser Behauptung tritt die SPD-Fraktion entschieden entgegen.
Minister Ziel hat sehr wohl die ihm zur Verfügung stehenden Mittel genutzt, um den Ursachen des Ärztemangels in Brandenburg zu begegnen. Dass diese Möglichkeiten durch das Prinzip der Selbstverwaltung und durch die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Fragen der Gesundheitspolitik begrenzt werden, wissen wir alle hier in diesem Saal. Beispielhaft für dieses Engagement sei das kürzlich von Minister Ziel initiierte Gespräch von Institutions- und Verbandsvertretern des brandenburgischen Gesundheitswesens erwähnt. Dabei wurden alle Möglichkeiten und Gestaltungsspielräume diskutiert, um einem drohenden Ärztemangel im ambulanten und stationären Bereich entgegenzuwirken.
Auf Vorschlag des Ministers konstituierten sich zwei Arbeitsgruppen, die bis nach der Sommerpause Maßnahmen erarbeiten sollen, die der personellen Sicherstellung der medizinischen Versorgung dienen.
Vor diesem Hintergrund haben die Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag formuliert, der die Landesregierung auffordert, ihre Koordinierungsfunktion mit dem bisherigen Engagement fortzusetzen. Sie wird gebeten, Wege aufzuzeigen und Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die medizinische Versorgung in Brandenburg zu sichern.
Meine Damen und Herren, die Fraktion der SPD stimmt den Kolleginnen und Kollegen der PDS darin zu, dass eine parlamentarische Begleitung dieses Problems notwendig und wichtig ist. Die optimale medizinische Versorgung ist ein essenzielles Bedürfnis der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Sie ist von grundlegender politischer Bedeutung und somit auch eine Angelegenheit für das Parlament.
Wir halten es jedoch nicht für zielführend und einer fundierten Diskussion im Ausschuss für abträglich, das Ministerium zu einem Zeitpunkt um Berichterstattung zu bitten, zu dem seriöse Ergebnisse noch gar nicht vorliegen können. Deshalb wird die Landesregierung gebeten, im Januar 2003 einen Zwischenbericht vorzulegen, der bundespolitische Maßnahmen, landeseigene Aktivitäten und die Bemühungen der zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung verpflichteten berufsständischen Vertretung der Ärzteschaft enthält und auf dessen Grundlage eine weitere parlamentarische Befassung vereinbart werden kann. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Laut Presseberichten strebt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt an, die Stellung der Gesundheitszentren zu stärken. Dies betrifft in Brandenburg vor allem die ehemaligen Polikliniken. Durch eine Änderung des § 311 SGB V soll unter anderem erreicht werden, dass sie ihr bestehendes Angebot an Fachgebieten ausweiten und ihren Standort - beispielsweise wohnortnah verlegen können. Da Polikliniken wegen ihrer Fachärztekooperation eine hervorragende integrierte Versorgung anbieten und durch die Zusammenlegung von Verwaltungsaufgaben in diesem Bereich kosteneffizient arbeiten, können sie einen wesentlichen Beitrag zur Reform unseres Gesundheitswesens leisten.
Ich frage die Landesregierung: Welche Haltung hat sie zu dieser Initiative der Bundesgesundheitsministerin im Hinblick auf die gesundheitliche Versorgung in Brandenburg?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wäre nicht schlecht, wenn Anträge an dieses Hohe Haus ebenfalls einer Evaluierung unterzogen würden, anstatt dies immer nur für Gesetze zu fordern.
Ich bitte die Fraktion der PDS, mich jetzt nicht falsch zu verstehen, aber im Gegensatz zu vielen Ihrer sonstigen Anträge haben Sie sich bei diesem möglicherweise weniger Mühe gemacht.
Halten wir uns an den Antragstext. Der Bericht soll unter anderem die praktische Relevanz des großen Lauschangriffs, des Einsatzes verdeckter Ermittler und der Schleierfahndung bewerten. Für die PDS sind das umstrittene Regelungen. Die Videoüberwachung, der finale Rettungsschuss und das Aufenthaltsverbot sind, wie wir es bei der Debatte über die jüngste Novelle des Polizeigesetzes erlebt haben, in bestimmten Teilen der Öffentlichkeit ebenfalls umstrittene Regelungen.
Wir haben es also mit einer subjektiven Selektion von Kriterien zu tun, auf deren Basis die Landesregierung ihren Bericht gemäß Antrag aufbauen soll. Der Antrag bietet in dieser Hinsicht auch Raum für Spekulationen. Ich verstehe ihn jetzt einmal so, dass sich die Evaluierung des Polizeigesetzes auf den Lauschangriff und den Einsatz verdeckter Ermittler beziehen soll. Diese Informationen sind aber auch im Rahmen einer Kleinen Anfrage gut und vor allem auch schneller zu ermitteln, als dies ein Bericht der Landesregierung leisten kann.
Meine Damen und Herren, sehen wir einmal von der Form des Antrages ab und fragen wir uns, ob die geforderte Evaluierung zu diesem Zeitpunkt überhaupt möglich und nötig ist. In der Begründung wird zwar ganz richtig festgestellt, dass unser Polizeigesetz schon mehr als fünf Jahre in Kraft ist. Angesichts dieser Geltungsdauer könnte eine Bewertung seiner Regelungen durchaus sinnvoll sein, wenn sie denn in ihrer gegenwärtigen Ausprägung auch schon so lange Bestand hätten. Ich erinnere daran, dass die von der PDS als umstritten bezeichneten Regelungen zum großen Lauschangriff und zum Einsatz verdeckter Ermittler durch die Gesetzesnovellen von 1999 und 2000 umfangreich modifiziert wurden. Eine Bewertung dieser Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt macht deshalb meines Erachtens wenig Sinn. Das gilt auch für die zwar nicht explizit genannte, aber von der PDS abgelehnte Videoüberwachung, die auf maßgebliches Betreiben der SPD-Fraktion nicht nur in ein umfassendes Kriminalitätspräventionskonzept eingebettet ist, sondern auch durch eine unabhängige wissenschaftliche Begleitforschung evaluiert wird.
Des Weiteren möchte ich auf die Berichtspflicht des Innenministers und auf die vorhandenen Kontrollfunktionen des Parlaments hinweisen. Im Bereich des Polizeirechts sind diese gegeben, indem der Landtag über die Maßnahmen, bei denen verdeckte technische Mittel zur Bild- und Tonaufzeichnung zum Einsatz kommen, stets unterrichtet wird.
Neben der Polizei und damit außerhalb des Polizeigesetzes bedient sich der Verfassungsschutz in viel stärkerem Maße dieser Mittel. Dessen Tätigkeit wird jedoch durch die G-10-Kommission und die Parlamentarische Kontrollkommission regelmäßig überprüft.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss noch ein Wort zu der Frist sagen. Die Fertigstellung eines seriösen Berichts bis zum Mai 2002 halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Selbst wenn wir davon ausgehen, dass eine erste Ausschussbefassung noch Ende Februar möglich wäre, glaube ich nicht, dass wir bei der Konkretisierungsbedürftigkeit dieses Antrages mit nur einer Sitzung hinkommen. Deshalb und auch aus den vorgenannten Gründen wird die SPD-Fraktion diesen Antrag ablehnen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte meine Ausführungen mit einem Dank beginnen. Er gilt den Kolleginnen und Kollegen der mitberatenden Ausschüsse für Recht und für Inneres, die durch ihre zügigen Stellungnahmen eine rasche parlamentarische Befassung mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung des brandenburgischen Maßregelvollzugs wesentlich unterstützt haben.
Des Weiteren möchte ich den Experten der unabhängigen Kommission meinen Dank aussprechen, die mit hohem Sachverstand eine detaillierte und kritische Bestandsaufnahme des Maßregelvollzugs im Land Brandenburg vorgelegt und Verbesserungsvorschläge entwickelt haben, die zur Grundlage des Gesetzentwurfes der Landesregierung wurden. Herr Minister Ziel, deshalb sei an dieser Stelle auch Ihnen und der guten Vorarbeit Ihres Ressorts ausdrücklich gedankt.
Aus diesem Grunde können wir heute rechtliche Veränderungen auf den Weg bringen, die auf der einen Seite die Behandlung psychisch kranker Straftäter erheblich verbessern und auf der anderen Seite dem berechtigten Schutzbedürfnis der Bevölkerung in hohem Maße entsprechen. Besserung und Sicherung, liebe Kolleginnen und Kollegen, nenne ich hier bewusst in einem Atemzug; denn beide Aspekte sind als gesetzliche Aufgabe des Maßregelvollzugs untrennbar miteinander verbunden. Sie ruhen auf dem Fundament unserer verfassungsmäßigen Ordnung, dem Respekt vor der Würde des Menschen und dem Recht des Einzelnen auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das ist der Handlungsrahmen, den uns unsere freiheitliche und demokratische Ordnung gesetzt hat und an dem sich die Reformvorschläge des Gesetzentwurfes orientiert haben.
Die Erhöhung der finanziellen Mittel für den Maßregelvollzug erlaubt die Einstellung zusätzlicher Fachkräfte, sie gestattet die Ausweitung einer kompetenten externen Begutachtung und dient der Weiterbildung der Ärzte und des Pflegepersonals. Dadurch wird nicht nur die Therapiequalität verbessert und die Rückfallwahrscheinlichkeit der Patienten gesenkt, sondern auch dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung nachhaltig Rechnung getragen.
Die Erweiterung des Gutachterkreises, die Einbeziehung der Staatsanwaltschaft bei bestimmten Lockerungsentscheidungen und die Erlaubnis, Patienten erkennungsdienstlich zu erfassen, soll künftig dazu beitragen, spektakuläre Entweichungen zu verhindern bzw. so schnell wie möglich zu beenden.
Meine Damen und Herren, ich glaube, ich lehne mich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich feststelle, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung in den Beratungen des Gesundheitsausschusses auf breite Zustimmung stieß. Dies gilt auch für seine datenschutzrechtlichen Aspekte, die der Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht voll und ganz teilt.
Aus diesem Grunde bitte ich auch das Plenum um breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Er verbessert in erheblichem Umfang die Arbeits- und Rechtsgrundlage des therapeutischen Fachpersonals, das sich dann wieder in Ruhe seiner schwierigen Aufgabe, nämlich der Therapie psychisch kranker Straftäter, zuwenden kann. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg ist formell und materiell notwendig. Wie kein anderes Gesetz berührt es die privatesten Interessen jedes Bürgers. An Sterben und Tod kommt niemand vorbei. Das Gesetz ist zwingend notwendig, weil wir elf Jahre nach der Wiedervereinigung hier immer noch DDR-Recht ausführen und somit bei Bürgern, Behörden, Kircheninstitutionen und Ärzten Rechtsunsicherheit beseitigen müssen.
Auch aus gesundheitspolitischer Sicht ist die Verabschiedung des Gesetzes zwingend notwendig, weil der rechtliche Rahmen
zur Regelung der Sektion präzisiert werden muss, um Handlungssicherheit herzustellen. Dazu gehören auch detaillierte Vorgaben zur Durchführung von Leichenschau und Leichentransport. Der starke Rückgang der Zahl klinischer Sektionen, der seit der Wende von Ärzten konstatiert wird, ist nicht tolerierbar, weil Sektionen wesentlicher Bestandteil medizinischer Qualitätssicherung und eine Conditio sine qua non für Diagnostik, Therapie, Forschung und Lehre sind.
Aus diesem Grund stimmt die SPD-Fraktion den Regelungen des Gesetzentwurfes zu den medizinischen Aspekten uneingeschränkt zu.
Das ist aber nur ein Problembereich. Um den anderen - das ist der § 24 des Gesetzentwurfs - haben wir vor allem im federführenden Ausschuss für Inneres hart gerungen.
„Erlauben wir privaten Rechtsträgern den Betrieb von Feuerbestattungsanlagen?”, lautete die entscheidende Frage. Die Würde des Menschen auch über den Tod hinaus zu schützen und die Trauer der Angehörigen zu respektieren sei eine hoheitliche Aufgabe, sie müsse deshalb in der Verantwortung des Staates bleiben und dürfe auch nicht in Teilen den Gesetzen des freien Wettbewerbs ausgesetzt werden, argumentieren die einen. Die Befürchtung, die Privatisierung lasse Feuerbestattungsanlagen zu Entsorgungsbetrieben verkommen, habe sich bisher in keinem Bundesland, das die Privatisierung gestatte, bestätigt, erwidern die anderen, die darüber hinaus geltend machen, dass keine Rechtsgrundlagen existieren, um Privaten den Betrieb von Krematorien zu untersagen.
Meine Damen und Herren, für die Fraktion der SPD ist in dieser Frage von entscheidender Bedeutung, dass dem Grundsatz „Pietät vor Wirtschaftlichkeit” Rechnung getragen wird. Unser Koalitionspartner ist der Meinung, dass der Gesetzentwurf das leisten kann. Wir haben uns nach gründlicher Abwägung aller Argumente und nach Maßgabe des Koalitionsvertrages dazu entschieden, diesen Gesetzentwurf nicht an der Frage der Möglichkeit der Privatisierung von Krematorien scheitern zu lassen, obwohl auch der Berliner Weg, also ein Beleihungsmodell, denkbar gewesen wäre, um den Wünschen der Spitzenverbände und der Kirchen entgegenzukommen.
Deshalb fordern wir das Innenministerium auf, die zu erlassende Rechtsverordnung zur näheren Ausgestaltung der Privatisierungsbestimmungen unter das Leitmotiv der Achtung der Würde der Toten und der Trauer der Hinterbliebenen zu stellen. Horrorgeschichten über Akkordverbrennungen in einem belgischen Krematorium, wie sie in der Vergangenheit der Presse zu entnehmen waren, wird es in brandenburgischen Zeitungen nicht zu lesen geben. Dafür sorgen umfangreiche Bau-, Betriebs- und Immissionsschutzvorschriften, für deren Überwachung und Einhaltung die zuständigen Behörden Sorge tragen werden.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich den Kirchen die Sorge nehmen, als Träger von Friedhöfen mit so genannter Monopolstellung bei der Unterhaltung dieser Anlagen allein gelassen zu werden. Der Staats-Kirchen-Vertrag vom 8. November 1996 nimmt die Kommunen hier explizit in die Pflicht.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion empfiehlt den vorliegenden Gesetzentwurf zur Annahme, damit ein landes
rechtlicher Rahmen die Grundlage nachfolgender Verordnungen sein kann. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst 1996 hat der Landtag Brandenburg nach langer Beratungszeit das hier geltende Psychisch-Kranken-Gesetz verabschiedet. Spektakuläre Entweichungen aus Einrichtungen des Maßregelvollzuges machen eine Novellierung des Gesetzes notwendig, die mit den Änderungen und Ergänzungen in Artikel 1 des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfes erreicht wird.
Da Brandenburg zu den Bundesländern gehört, die den Umgang mit psychisch Kranken und Maßregelvollzugspatienten in einem Gesetz zusammengefasst haben, sei ausdrücklich betont, dass die Novellierung nur den Abschnitt 5 dieses Gesetzes betrifft. Begleitend dazu sind auch Veränderungen im Haushaltsstrukturgesetz und im Brandenburgischen Krankenhausgesetz erforderlich.
Der Bericht der Unabhängigen Kommission Maßregelvollzug im Land Brandenburg, der am 19.03. dieses Jahres vorgelegt wurde und Ihnen hinreichend bekannt ist, enthält präzise Vorgaben für die Änderung im Bereich des Maßregelvollzugs. Um nach der 1. Lesung in eine vertiefte inhaltliche Diskussion in den Fachausschüssen eintreten zu können, möchte auch ich auf einige Problemfelder hinweisen.
Schwachstellen des geltenden Gesetzes sind zum einen die Bereiche ärztliche Verantwortung und kriminalprognostische Kompetenz. Deshalb soll in § 36 PsychKG ein neuer Absatz 4 eingefügt werden, der die Verantwortlichkeit des Chefarztes dezidiert festlegt. Zum anderen soll der Kreis der Gutachter um Psychologen mit fachspezifischer Kompetenz erweitert werden, wie es die Neufassung des § 37 Abs. 4 PsychKG vorsieht.
Eine der wichtigsten Forderungen der Kommission soll im neuen Absatz 4 des § 38 PsychKG realisiert werden. Danach muss die Staatsanwaltschaft des Anlassverfahrens im Rahmen der Entscheidung über die Gewährung von Lockerungsstufen, die das Verlassen des Klinikgeländes beinhalten, künftig angehört werden.
Äußerst wichtig bei der Novellierung des Psychisch-KrankenGesetzes sind auch die Regelungen zur Verbesserung der Erhebung erkennungsdienstlicher Fakten. Ermittlungsbehörden sollen dadurch bei Entweichungen schneller und effektiver tätig werden können. Zu den Maßnahmen, die der neue § 38 a PsychKG normieren soll, gehören im Einzelnen die Anfertigung von Lichtbildern, die Erfassung persönlicher Merkmale und die Ausführung biometrischer Messungen.
In den ebenfalls neu einzuführenden §§ 38 b und 38 c sollen die Bestimmungen über die Dienst- und Fachaufsicht sowie über den Schutz personenbezogener Daten neu gefasst werden.
Im federführenden Fachausschuss werden wir den vorliegenden Novellierungsentwurf eingehend beraten. Wir hoffen, die 2. Lesung noch in der Novembersitzung zu ermöglichen, sofern die Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse, also des Innenund des Rechtsausschusses, rechtzeitig vorliegen.
Neben der Inbetriebnahme der neuen Maßregelvollzugseinrichtungen in Brandenburg an der Havel und Eberswalde stellte die Verabschiedung des novellierten PsychKG die weitestgehende Realisierung der Empfehlungen der Expertenkommission dar. Für die Menschen in unserem Lande bedeutete das ein deutlich verringertes Risiko des Rückfalls psychisch kranker Gewalttäter und damit mehr allgemeine Sicherheit. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der PDS-Fraktion, mit diesem Antrag machen Sie es sich in der Tat nicht leicht. Im Bundesrat ein Gesetz zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel auf den Weg bringen zu wollen dürfte noch aussichtsloser sein als im Bundestag, wo Sie mit Ihrem Anliegen, wie eben erwähnt, wiederholt gescheitert sind.
Die jüngsten Verhandlungen zum Länderfinanzausgleich und zum Solidarpakt II, aber auch das Ringen um die Steuerreform vor gut einem Jahr müssten auch Ihnen bewiesen haben, wie differenziert sich die Interessenlage der Bundesländer darstellt, wenn es um Finanzgesetze geht.
Eine Argumentation des Antrages hebt darauf ab, dass es nur sachgerecht wäre, wenn auf Medikamente ebenso der ermäßigte Steuersatz gelten würde wie auf Lebensmittel. Zu Recht wird sich auf die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt berufen, die vor kurzem laut über eine Halbierung des Mehrwertsteuersatzes nachdachte, gleichzeitig jedoch auf die haushaltspolitischen Auswirkungen dieser Maßnahme hinwies und eine Angleichung der Steuersätze auf europäischer Ebene zu bedenken gab. Darauf werde ich an entsprechender Stelle noch eingehen.
Meine Damen und Herren, der PDS-Antrag, der wohl weder ein Beitrag zur Steuerreform noch zur Reform der Europäischen Union sein soll, sondern eine Kostenreduzierung im Gesundheitswesen zum Ziel hat, ist gerade dazu nicht geeignet, und zwar aus drei Gründen:
Erstens: Zur Reform des Gesundheitswesens muss man sich gesundheitspolitischer Instrumente bedienen. Die Veränderung
von Steuersätzen ist jedoch Fiskalpolitik in ihrer reinsten Form und hat mit Gesundheitspolitik nur sekundär zu tun.
In der Debatte zur Beantwortung der Großen Anfrage der PDS zur Gesundheitsreform am 21. Juni haben Minister Ziel und auch ich die Mittel und Methoden benannt, mit denen Einsparpotenziale erschlossen und Kosten gesenkt werden können.
Beim Thema dieses Antrags bleibend möchte ich nur auf den Entwurf des Arzneimittelbudgetablösungsgesetzes hinweisen, der unter anderem vorsieht, die Beratung der Vertragsärzte in Fragen der Wirtschaftlichkeit noch weiter zu verbessern. Diese Erweiterung des § 305 a SGB V zielt darauf ab, die niedergelassenen Haus- und Fachärzte noch mehr dafür zu sensibilisieren, dass jeder Einzelne von ihnen mit seinem Verschreibungsverhalten zur Effizienz oder Ineffizienz des Systems beiträgt.