Hannelore Birkholz

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Herr Minister, die Staatssekretärin hatte in der Presse geäußert, dass das dritte Ausbildungsjahr der jetzigen Ausbildung - also nach der alten Form - finanziell nicht gesichert sei. Gibt es dafür jetzt eine Lösung?
Das stand in der Presse.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern hat die so genannte Rürup-Kommission der Bundesregierung ihre Vorschläge übergeben. Möglicherweise war dieses Datum auch der Beweggrund für die SPD, das Thema medizinische Versorgung zum Gegenstand der Aktuellen Stunde zu machen.
Ich stimme Ihnen durchaus zu, wenn Sie von großer Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern über die künftige Gesundheitspolitik ausgehen. Allerdings hat die Bundesregierung selbst nebst ihrer Kommission diese Verunsicherung maßgeblich ausgelöst, indem laufend neue Vorschläge in die Öffentlichkeit gebracht wurden,
die wir mit der heutigen Aktuellen Stunde nicht ausräumen werden.
Offenbar scheint sich nun die Befürchtung zu bewahrheiten, dass die Privatisierung gesundheitlicher Risiken und damit die Aushebelung des Solidarcharakters der gesetzlichen Krankenversicherung zum Markenzeichen der bevorstehenden Gesundheitsreform werden wird.
Nichts anderes hat Bundeskanzler Schröder in seiner Regierungserklärung am 14. März angekündigt. Wörtlich sagte er:
„Tief greifende Einschnitte in den sozialen Wohlfahrtsstaat beim Arbeitsrecht, bei der Arbeitslosen- und Sozialhilfe sowie in der gesetzlichen Krankenversicherung werden erforderlich.“
Er hat damit die Richtung vorgegeben, unabhängig davon, was die Rürup-Kommission im Einzelnen vorschlägt.
Das Konzept des Kanzlers ist eher von den Interessen der Arbeitgeberverbände, der privaten Versicherungswirtschaft und der
Pharmaindustrie diktiert als von den Vorstellungen einer Kommission.
Hundert Tage, nachdem Gerhard Schröder 1998 zum Kanzler gewählt worden war, hatte er die Bürgerinnen und Bürger mit einer Postkartenaktion wissen lassen, er habe seine Wahlversprechen gehalten. Zu diesen Versprechen gehörte die Abschaffung des Krankenhausnotopfers in Höhe von 20 DM. Will der gleiche Bundeskanzler jetzt eine Praxisgebühr für Arztbesuche in Höhe von 15 Euro einführen, wäre das schon eine bemerkenswerte Kehrtwende. Gleiches gilt für Zuzahlungen, die 1999 gesenkt worden waren und jetzt massiv angehoben werden sollen.
Meine Damen und Herren! Natürlich wird dies Auswirkungen auf die ohnehin schwierige Versorgungssituation in Brandenburg haben. Ohne eine gesicherte finanzielle Basis können bestehende Versorgungslücken nicht beseitigt werden. Eine Gesundheitsreform, die finanzielle Belastungen allein auf die Patienten verschiebt, untergräbt diese Grundlage weiter.
In der Begründung des Antrages für die heutige Debatte spricht die SPD-Fraktion davon, dass die mittelfristige Sicherung einer angemessenen ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Brandenburg eine große Herausforderung für alle Verantwortlichen und Beteiligten darstellt. Das sieht die PDSFraktion nicht anders. Herr Dr. Kallenbach, ich möchte noch einmal darauf verweisen: Im Mai vergangenen Jahres hat die PDS-Fraktion den Antrag zur medizinischen Versorgung im Land Brandenburg eingebracht und die Koalitionsfraktionen haben den Entschließungsantrag nachgeschoben, der dann auch angenommen wurde. Das ist selbstverständlich; deshalb sage ich es noch einmal. Ein Entschließungsantrag ohne vorherigen Antrag geht nämlich gar nicht.
Meine Damen und Herren, ich glaube, man muss auf diesen Rückblick kurz verweisen, weil dies deutlich macht, dass wir nicht vor einer in diesem Moment überraschend eingetretenen Situation stehen, sondern es ist seit Monaten bekannt, dass es schon jetzt in einigen ländlichen Regionen zu wenig Ärztinnen und Ärzte gibt
- seit Jahren - und dass sich das Problem aufgrund der Altersstruktur der Ärzteschaft schon in wenigen Jahren weiter verschärfen wird.
Die zutreffende Problembeschreibung allein hilft allerdings nicht weiter, ebenso wenig wie die Einsetzung von Arbeitsgruppen. Es muss endlich auch darum gehen, Lösungen auf den Weg zu bringen.
Zur Problemlösung haben die zum 1. Januar in Kraft getretenen Vorschaltgesetze nicht beigetragen. Die verordnete Nullrunde steht in diametralem Gegensatz zu den Bemühungen, über eine bessere Vergütung zur Entspannung der Versorgungssituation
zu gelangen. Neben schlechteren Einkommensmöglichkeiten als in den westlichen Bundesländern hat der Hausarzt eine höhere Arbeitsbelastung durch die Bereitschafts- und Wochenenddienste. Rückstände in der Infrastruktur, das hohe wirtschaftliche Risiko einer Niederlassung, fehlende Kooperationsmöglichkeiten, die steigende Verwaltungs- und Abrechnungsbürokratie erhöhen die Attraktivität des Berufs des Landarztes nicht.
Über die Tätigkeit einer Arbeitsgruppe wurde im Zusammenhang mit der ambulanten Versorgung im Gesundheitsausschuss mehrmals berichtet und diskutiert. Greifbare Ergebnisse sehe ich noch nicht, Herr Dr. Kallenbach; da teile ich Ihre Meinung nicht. Es sind sämtlich Vorschläge, die - ich sehe es jedenfalls so - überhaupt noch nicht wirksam werden. Wir werden damit auch nicht schnell Lücken schließen können.
Meine Damen und Herren, im stationären Bereich nimmt die Landesregierung selbst massive Einschnitte vor. Die Investitionen in die Krankenhäuser sollen im laufenden Jahr um 25 Millionen Euro gekürzt werden. Das entspricht etwa einem Fünftel der geplanten Investitionssumme. Was die Landesregierung verharmlosend Streckung des Investitionsprogramms nennt, stellt die Krankenhäuser vor erhebliche Probleme, zumal sich schon aus den vergangenen Jahren Investitionsrückstände ergeben haben.
Auch beim öffentlichen Gesundheitsdienst setzt die Landesregierung auf Streichungen. Die Mittel für die gesundheitliche Prävention wurden drastisch gekürzt.
Dies wird sich mittel- und langfristig wegen der Folgekosten nicht nur finanziell nachteilig auswirken, sondern beeinträchtigt vor allem die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger.
- Hören Sie bis zum Ende zu, Herr Schippel.
Meine Damen und Herren, alles in allem gibt aus Sicht der PDS-Fraktion die Situation im Lande Anlass zu ernsthaften Befürchtungen, was die Sicherung der medizinischen Versorgung angeht. Die Weichen für eine neue Gesundheitsreform sind falsch gestellt.
Wenn Sie, meine Damen und Herren von der SPD, das Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung tatsächlich erhalten und stärken wollen, wie Sie immer betonen, dann sollten Sie auch für Korrekturen eintreten, die genau das und nicht die Privatisierung gesundheitlicher Risiken zum Ziel haben.
Aus Sicht der PDS-Fraktion gehört zu den notwendigen Korrekturen vor allem die Stärkung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Neben einer aktiven Arbeitsmarktpolitik geht es um die Ausweitung der Versicherungspflicht - langfristig die Einführung einer allgemeinen Versicherungspflicht -, um die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, darum, dass die Unternehmen sich je nach ökonomischer Leistungsfähigkeit mit einer Wertschöpfungsabgabe an der Steigerung der Kasseneinnahmen beteiligen, sowie darum, dass versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanziert werden.
Die Stärkung und Entlastung der Einnahmeseite allein garantiert sicher noch keine effizienten und modernen Versorgungsstrukturen. Es geht also auch um die Beseitigung erheblicher Strukturmängel und Fehlsteuerungen. Dazu gehört die konsequente Stärkung von kooperativen Strukturen, wie die Verzahnung von ambulanten und stationären Leistungen oder die Ausweitung von Gesundheitszentren. Letztlich muss es um konsequente Reformbemühungen im Land gehen, zum Beispiel beim Rettungsdienst oder bei der Stärkung der Vorsorge.
Die Pläne der Bundesregierung, wie sie vom Bundeskanzler vorgestellt wurden, lehnt die PDS ab. Hier erreicht die Umverteilung von unten nach oben eine neue Dimension. Wir wenden uns entschieden gegen die Entsolidarisierung des Gesundheitswesens. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der PDS-Fraktion „Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an West” ist im Juni letzten Jahres eingebracht worden; im November hat dazu eine Anhörung im Sozialausschuss stattgefunden. Die Anhörung hat - ebenso wie die kürzlich erfolgte Übergabe einer Massenpetition an den Landtag und die Übergabe von 150 000 Unterschriften an den Bundespräsidenten durch die Volkssolidarität - gezeigt, dass bei Rentnerinnen und Rentnern im Osten das Gefühl von Benachteiligung und Ungleichbehandlung unverändert vorhanden ist. Angesichts der Miniangleichungsschritte der letzten vier bis fünf Jahre muss das nicht verwundern.
Es muss auch deshalb nicht verwundern, weil die mit dem Einigungsprozess ursprünglich anvisierte Rentenangleichung bis etwa 1996 nicht eingetreten ist. Es war und ist die Frage, ob man auf diese Situation politisch reagieren will oder ob man sagt: Es ist leider so. Wir müssen auf die Rentenangleichung so lange warten, bis wir die Angleichung der Löhne und Gehälter erreicht haben.
Die PDS hat sich für die Abkopplung der Rentenentwicklung Ost von der Lohn- und Gehaltsentwicklung ausgesprochen. Dabei ist für uns ausschlaggebend, dass es insbesondere um Menschen geht, deren Lebensperspektiven begrenzt sind, die also nicht bis 2017 oder 2030 Zeit haben. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an eine Aussage aus dem Jahre 1996, dass mit der SPD eine biologische Lösung nicht zu machen sei.
Zweitens ist für diesen Personenkreis die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Unterschied zu den Menschen in den alten Ländern auch die einzige Einkommensquelle im Alter.
Gewerkschaften, Verbände und Rentenversicherungsträger haben zur Frage der Abkopplung der Renten von der Lohn- und Gehaltsentwicklung sehr unterschiedliche Positionen eingenommen. Ich kann hier auf die differenzierten Argumente nicht im Einzelnen eingehen. Grundsätzlich ist dieser Weg aber gangbar.
Bei der politischen Bewertung muss man sich darüber im Klaren sein, dass es dabei um Umverteilungseffekte zwischen Ost und West sowie zwischen den Generationen geht.
Meine Damen und Herren, in der Anhörung hat insbesondere der DGB auf ein Gerechtigkeitsproblem aufmerksam gemacht. Seit der Überführung der Ostrenten in das SGB VI wird bei der Rentenberechnung für Einkommen, die in der DDR erzielt wurden, eine Hochwertung vorgenommen. Damit werden die Einkommen in den einzelnen Berufs- und Gehaltsgruppen in Ost und West gleichgestellt. Das setzt sich bis heute fort. Dabei wird in keiner Weise berücksichtigt, dass wir es im Osten inzwischen mit einer sehr differenzierten Tariflage zu tun haben. Es gibt Branchen und Unternehmen, die 100 % zahlen, und solche, die knapp über 60 % liegen. Alle kommen aber gleichermaßen in den Genuss der Hochwertung ihrer Einkommen. Gegenwärtig macht dieser Faktor noch etwa 20 % aus. Für den Beschäftigten, der 100 % des Westeinkommens erhält, ist dies eine deutliche Besserstellung.
Der DGB schlägt nun vor, bei 100 % Lohn West auf die Hochwertung zu verzichten und die dadurch frei werdenden Mittel für die allgemeine Angleichung der Ostrenten zu verwenden. Ich halte das für einen sehr diskutablen Vorschlag.
Da sollten wir uns nicht mit der Argumentation der Rentenversicherer zufrieden geben, dies sei schwierig umzusetzen. Ich meine, wer voller Stolz auf die Überführung eines gesamten Rentensystems in ein anderes verweist, kann auch für technische Schwierigkeiten eine Lösung finden.
Meine Damen und Herren, ich gehe nicht davon aus, dass die Koalitionsfraktionen heute dem Antrag der PDS-Fraktion zustimmen. Das ändert allerdings nichts daran, dass wir vor einem Problem stehen, welches sich leider nicht im Selbstlauf erledigen wird. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Dilemma des vorliegenden Berichts kommt auf Seite 5 unter der Überschrift „Weiterer Änderungsbedarf“ zum Ausdruck. Dort dreht sich die Landesregierung mit ihrer Argumentation im Kreis, wenn sie sinngemäß sagt: Wir haben 1999 ein bescheidenes Reförmchen gemacht, das haben wir auch weitgehend umgesetzt, aber das, was seinerzeit bei der Novellierung schon als unzureichend bezeichnet wurde, darf jetzt um Himmels willen nicht wieder diskutiert werden.
Wir diskutieren im Lande schon seit Jahren über Reformen im Rettungsdienst. Die Frage ist: Gibt es in diesem Bereich Effizienzreserven, die wir erschließen können? Dabei - und das will ich hier ganz dick unterstreichen - geht es niemandem darum, Abstriche an der Qualität, zum Beispiel bei den Hilfsfristen, zu machen.
Zu fragen ist auch, warum die entsprechenden Leistungen in Brandenburg und übrigens auch in den anderen ostdeutschen Ländern um 20 bis 25 % teurer sind als in den westlichen Bundesländern.
Mögliche Reformpotenziale werden ebenfalls seit Jahren diskutiert. Es geht erstens um die Frage, ob in jedem Kreis eine Rettungsleitstelle betrieben werden muss oder ob man das auch regional zusammenführen kann. Wie schnell ein Rettungswagen vor Ort ist, hängt nicht davon ab, wo der Hilferuf aufläuft. Sicherlich ist nicht alles, was technisch machbar wäre, auch vertretbar. Schließlich müssen in einer Leitstelle hoch qualifizierte Menschen sitzen, die auch die örtlichen Gegebenheiten kennen. Aber es muss wenigstens einmal zu einem Ergebnis kommen dahin gehend, was möglich ist und was nicht. Einige Landkreise bauen inzwischen neue Leitstellen. Wenn die Landesregierung weiterhin nur zuschaut, haben wir irgendwann vollendete Tatsachen. Zusammenlegungen würden Investruinen hinterlassen und damit das Erschließen möglicher Einsparpotenziale konterkarieren. In ihrem Bericht geht die Landesregierung leider mit keinem Wort auf diese Diskussion ein.
Zweitens muss man über die Frage nachdenken und entscheiden, welche Kosteneinsparungen sich bei einer landeseinheitli
chen Beschaffung der Ausrüstung, insbesondere der Rettungsfahrzeuge, ergeben könnten.
Drittens bleibt die Frage auf der Tagesordnung, in welchem Umfang die eigentlichen Kostenträger, nämlich die Krankenkassen, auf die Gestaltung der Gebühren Einfluss nehmen können. Die Krankenkassenverbände haben uns dazu ganz aktuell noch einmal ihre Auffassung mitgeteilt. Der jetzige Zustand befriedigt sie in keiner Weise. Insbesondere monieren sie, dass einige Kreise mit dem Rettungsdienst offenbar immer noch Gewinne erwirtschaften können. Meine Damen und Herren, dies sind Gewinne zulasten der Versichertengemeinschaft. Da ist der Innenminister als Kommunalaufsicht gefragt, warum er es denn, wie die Kassen meinen, billigend in Kauf nimmt, dass Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherten zweckentfremdet werden.
Herr Innenminister - er ist jetzt leider nicht anwesend -, Sie sind übrigens auch deshalb gefragt, weil Sie fachlich für den Brandund Katastrophenschutz zuständig sind, der in Brandenburg in den Rettungsdienst integriert ist. Im Zusammenhang mit der Leitstellenproblematik können Sie also noch Ihren Reformeifer mit abarbeiten.
Wenn es natürlich so ist, dass die Kreise mit dem jetzigen Zustand und in den jetzigen Strukturen Gewinne erwirtschaften, dann verwundert es eigentlich nicht, dass Sie das weniger stört als die Kosten von Wahlen in Kreisen und Gemeinden. Nur sind dies Gewinne, die letztlich zulasten der Beitragszahler, also der Klein- und mittelständischen Unternehmen und ihrer Beschäftigten, gehen.
Noch eine abschließende Bemerkung zum Bericht, der eine ganze Reihe von Daten enthält. Einige erwecken den Eindruck einer starken Kostenentlastung auf der Kassenseite. So sind die Ausgaben der AOK im Jahre 2001 gegenüber 2000 um 8,08 % gesunken. Nur unterschlägt der Bericht dabei, dass die AOK im gleichen Zeitraum auch ein paar Mitglieder verloren hat. Da macht ein Gesamtkostenvergleich wenig Sinn, um nicht zu sagen, er ist irreführend. Die Versicherten sind ja nicht weg, sondern in einer anderen Kasse. Die reale Lage sieht also völlig anders aus. Die AOK Brandenburg hat pro Mitglied für Krankentransport, Rettungswagen, Notarzt und Fallzahl bereinigt im Jahre 2001 nicht 8 % weniger ausgegeben als 2000, sondern 3,3 % mehr.
Dem Fazit des Berichtes - kein weiterer Änderungsbedarf - kann ich aus Sicht meiner Fraktion nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die rot-grüne Bundesregierung startet zum zweiten Mal mit so genannten Vorschaltgesetzen für das Gesundheitswesen in eine neue Wahlperiode. 1998 war das durchaus noch nachvollziehbar. Es ging darum, einige von der CDU-geführten Vorgängerregierung verursachten Fehlentwicklungen möglichst rasch zu korrigieren. Ich denke da vor allem an die Absenkung der Zuzahlungen. Wenn man allerdings selbst vier Jahre regiert hat, dann ist solch eine Denkpause, die über ein Vorschaltgesetz eingelegt wird, sicher kein Beleg für vier Jahre solide Arbeit.
Meine Damen und Herren, der Bundesrat hatte zum Beitragssatzsicherungsgesetz und zum Zwölften SGB V-Änderungsgesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Im Ergebnis sind die Gesetze unverändert geblieben. Sie stehen für den 20.12.2002 erneut auf der Tagesordnung des Bundesrates. Der Bundesrat kann jetzt nur noch über einen Einspruch entscheiden, der wiederum vom Deutschen Bundestag mit der so genannten Kanzlermehrheit überstimmt werden kann.
Dass die PDS-Fraktion von der Landesregierung erwartet, dass sie sich für einen Einspruch gegen das Beitragssatzsicherungsgesetz einsetzen bzw. einem solchen Einspruch zustimmen möge, macht der vorliegende Antrag deutlich. Ich möchte aber kein undifferenziertes Bild zeichnen. Maßnahmen wie der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, der Positivliste für Arzneimittel und dem Einfrieren der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen kann die PDS durchaus zustimmen. Allerdings gibt es jetzt keine Möglichkeit mehr, das Paket aufzuschnüren und einzelne Punkte neu zu diskutieren. Unter diesen Bedingungen ist abzuwägen, ob man um einiger vernünftiger Regelungen willen auch die unverträglichen Elemente des Gesetzespaketes schlucken kann. Wenn ich dies aus der Sicht des Landes Brandenburg tue, dann kann man die für 2003 vorgesehene Nullrunde bei der Finanzierung der ambulanten und stationären Versorgung schlichtweg nicht akzeptieren.
Wir diskutieren doch in diesem Haus schon seit Monaten über Versorgungslücken speziell in ländlichen Regionen Brandenburgs und über fehlende Ärzte im ambulanten Bereich und an den Krankenhäusern. Über die Ursachen dafür sind wir uns weitgehend einig. Eine hohe Arbeitsbelastung, weniger Einkommen als in anderen Regionen Deutschlands oder in anderen Branchen, Infrastrukturdefizite machen eine Niederlassung nicht besonders attraktiv.
Man wird diesen Ursachen nicht beikommen, ohne angemessene Finanzmittel dafür bereitzustellen. Es geht dabei zum Beispiel um so genannte Buschzulagen und eine angemessene Vergütung für Fahrten. Wenn ein Arzt mitunter 30 Kilometer und weiter zum Hausbesuch fahren muss, weil er der einzige Kollege im Umkreis ist, dann muss dieser Aufwand wenigstens gedeckt werden.
Ich will noch einmal deutlich machen: Es geht nicht darum, für ein Jahr auf Zuwächse und damit auch auf ein Stück Angleichung an den Westen der Republik zu verzichten. Nein, wenn man aus dem Kuchen noch ein Stück mehr verteilen muss, weil es für die Versorgung nötig ist, dann wird die Nullrunde zur Minusrunde. Dass Minister Baaske in diesem Zusammenhang
von einem verheerenden Signal gesprochen hat, dem kann ich nur zustimmen. Allerdings knüpfen wir daran die Erwartung, dass sich diese Kritik auch im Abstimmungsverhalten der Landesregierung widerspiegelt. Dies sehe ich allerdings nach der Beantwortung meiner gestern in der Fragestunde gestellten Frage nach den negativen Folgen für die gesundheitliche Versorgung für das Land Brandenburg nicht mehr. Ich bedaure das sehr. Dass ich die Reaktionen einer Reihe von Ärztefunktionären für verfehlt halte, will ich hier nur erwähnen. Es ändert am Sachverhalt aber nichts.
Den Krankenhäusern lässt das Gesetz eine Tür offen, die Nullrunde zu umgehen, nämlich dann, wenn sie sich für das Optionsmodell zur Fallpauschalenvergütung entscheiden. Dies bedeutet eine radikale Umstellung, auf die man sich betriebswirtschaftlich, organisatorisch und medizinisch gründlich vorbereiten muss. Es ist zu befürchten, dass wegen dieses Anreizes einige Häuser ohne ausreichende Vorbereitung in die Fallpauschalen einsteigen.
Ein Wort zu den Apotheken. Die PDS spricht sich nicht dagegen aus, im Bereich der Arzneimittel Einsparmöglichkeiten zu suchen. Ganz im Gegenteil, angesichts eines relativ hohen Anteils an Mitteln ohne erwiesenen Nutzen, die zulasten der GKV in Deutschland verordnet werden können, wären Einsparungen möglich, ohne die Qualität der Versorgung infrage zu stellen. Mit den jetzt vorgesehenen Rabatten ist allerdings zu befürchten, dass die Pharmaindustrie wieder einmal ziemlich trocken durch den Regen kommt und stattdessen die Apotheken die Belastungen zu tragen haben. Einwände, ja selbst alternative Sparvorschläge der Apothekerverbände sind nach meinem Eindruck nicht einmal geprüft worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe die Versorgungssituation in den ländlichen Regionen Brandenburgs als entscheidenden Grund für die Ablehnung des Gesetzes genannt. Insofern erübrigen sich auch Fingerzeige nach Berlin, wenn dort dem Gesetz zugestimmt wird. Die Großstadt Berlin hat nicht mit Versorgungsproblemen zu kämpfen wie beispielsweise die Uckermark. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Für das Jahr 2003 sind Ausschreibungen für das Kurssystem kontra Langzeitarbeitslosigkeit im Landesausschreibungsblatt noch nicht erschienen. Ich frage die Landesregierung: Wird das Kurssystem ab dem 1. Januar 2003 ohne jegliche Abstriche weitergeführt?
Der Bundesrat hat am 12. Juli einen Entschließungsantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern behandelt, der darauf abzielt, alle verbliebenen Gerechtigkeitslücken bei der Überleitung der DDR-Renten in bundesdeutsches Recht zu schließen. Dazu gehört unter anderem die rentenrechtliche Anerkennung so genannter mithelfender Familienangehöriger, von freiwilligen Versicherungen zur Aufrechterhaltung der Rentenanwartschaften, der berufsbezogenen Zuwendungen für Balletttänzerinnen und Balletttänzer und des besonderen Steigerungssatzes bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheits- und Sozialwesens. Weitere Gerechtigkeitslücken bestehen bei zusätzlichen Versorgungen der wissenschaftlichen, technischen und künstlerischen Intelligenz sowie der Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post.
Für MfS-Angehörige und für höhere Funktionsträger soll die Begrenzung der Einkommensanerkennung auf das allgemeine Durchschnittseinkommen aufgehoben werden. Vorgeschlagen wird stattdessen eine Halbierung der über dem Durchschnittsverdienst liegenden Einkommen.
Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
Meine Frage lautet: Unterstützt die Landesregierung den Entschließungsantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der öffentliche Gesundheitsdienst ist neben der ambulanten und der stationären Versorgung die dritte Säule im Gesundheitswesen. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, der Schutz vor gesundheitsschädigenden Einflüssen aus der Umwelt, die regelmäßige ärztliche Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, Behinderungen und Entwicklungsstörungen.
Herauszuheben sind Aufgaben, die der Gefahrenabwehr dienen. Wenn in diesen Tagen sehr oft und sehr zu Recht ein Dank an
Einsatzkräfte und freiwillige Helfer bei der Bekämpfung des Hochwassers ausgesprochen wird, dann möchte ich an dieser Stelle auch einmal ausdrücklich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter nennen, die umfangreiche Aufgaben zur Verhinderung gesundheitlicher Schäden, zum Beispiel beim Ausbruch von Seuchen, wahrzunehmen haben. Ähnliche Belastungen gab es nach den Terroranschlägen vom 11. September - Stichwort Milzbrandanschläge.
Nicht nur diese herausgehobenen Beispiele zeigen, dass die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes keineswegs geringer werden. Die Ausbreitung von Infektionskrankheiten und Allergien, das Auftreten neuer Krankheiten wie Aids, Ebola, BSE oder der Umgang mit gentechnisch veränderten Produkten wären als weitere Handlungsfelder zu nennen. Ganz aktuell sollen die Gesundheitsämter auch noch einspringen, wenn sich Kassen- und Vertragsärzte nicht über eine Vereinbarung über Impfungen einig werden können.
Im Interesse der Sicherung gleicher Gesundheitschancen obliegt dem öffentlichen Gesundheitsdienst die Erfassung und Förderung der Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und alten Menschen sowie sozial benachteiligter, besonders belasteter oder schutzbedürftiger Bürgerinnen und Bürger.
Die vorliegenden Gesundheitsberichte machen auch in diesem Bereich den keineswegs geringer werdenden Handlungsbedarf deutlich. Brandenburger Kinder werden nicht nur immer dicker, es wird auch deutlich: Kinder, die in sozial schwache Familien geboren werden, haben weitaus stärker mit gesundheitlichen Nachteilen zu kämpfen. Das betrifft Störungen beim Sehen und Hören, Sprachstörungen wie auch psychomotorische Beeinträchtigungen.
Die PDS-Fraktion hat sich also nicht zufällig des Themas „öffentlicher Gesundheitsdienst“ in einer Großen Anfrage an die Landesregierung angenommen.
Was machen die Antworten der Landesregierung deutlich? Zunächst möchte ich anerkennend sagen, dass sich das Gesundheitsministerium im Unterschied zu anderen Anfragen nicht generell auf eine kommunale Zuständigkeit herausgeredet hat, sondern sich bemüht hat, Daten und Informationen mit Unterstützung der Kreise zusammenzutragen. Wenn zwei Kreise keine Daten geliefert haben, und zwar ausdrücklich mit dem Verweis auf personelle Gründe, dann sind wir schon mit der Vorbemerkung beim Kernproblem. Die unzureichende Personalausstattung in den Gesundheitsämtern zieht sich wie ein roter Faden durch die Große Anfrage.
Nur einige Beispiele: Nicht in allen Kreisen ist der sozialpsychiatrische Dienst mit einem Facharzt oder einer Fachärztin für Psychiatrie besetzt. Nur in der Hälfte der Kreise sind Fachärztinnen bzw. -ärzte für Hygiene und Umweltmedizin tätig. Vier Kommunen schätzen ein, dass zur Erfüllung der Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes eine zusätzliche Facharztstelle notwendig ist. Bis zum Jahr 2005 müssen acht Gesundheitsaufseherinnen und -aufseher ausgebildet werden. Die neue Trinkwasserverordnung wird durchgängig einen erhöhten Personalbedarf zur Folge haben.
Dieses Personaldefizit schlägt sich schon jetzt in der Wirksamkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes nieder. Reihenuntersuchungen in den Kitas sowie in der 6. und 7. Jahrgangs
stufe erfolgen lückenhaft. Gleiches gilt für die Förderschulen. Aus den erstellten Gesundheitsberichten werden nicht überall Gesundheitsplanungen und fachliche Zielvorstellungen entwickelt.
Meine Damen und Herren, Brandenburg hat 1994 ein Gesundheitsdienstgesetz verabschiedet, mit dem die Grundlage für einen modernen und leistungsfähigen öffentlichen Gesundheitsdienst geschaffen wurde. In Diskussionen mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern werden wir wegen dieses Gesetzes manchmal beneidet. Wir haben aber heute die Situation, dass die Gesundheitsämter ihren gesetzlichen Aufgaben nicht mehr in vollem Umfang nachkommen können.
Ich denke, wir müssen gemeinsam verhindern, dass wir schon bald eine Diskussion dahin gehend bekommen, dass man das Gesetz den vorhandenen Kapazitäten anpassen müsse, also die Standards nach unten schraubt. Die Folgen spürt man ja nicht sofort. Man spürt auch nicht unmittelbar den Druck der Bürgerinnen und Bürger, wenn Reihenuntersuchungen in Schulen und Kitas nicht durchgeführt werden. Wenn die Bauverwaltung nicht zügig arbeitet, ist das etwas ganz anderes. Nur reibt man sich irgendwann verwundert die Augen, wenn es langfristig teurer wird, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen und ihre Folgen nicht frühzeitig erkannt werden.
Wir müssen deshalb sehr zügig auf die eingetretenen Defizite reagieren. Dies ist nicht allein eine Angelegenheit der Kommunen. Im Gesundheitsdienstgesetz heißt es:
„Die Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes schaffen die personellen und fachlichen Voraussetzungen für die erforderliche und aufgabengerechte Zusammenarbeit im öffentlichen Gesundheitsdienst.“
Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind das Land und die Landkreise bzw. kreisfreien Städte.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion hat Ihnen einen Entschließungsantrag vorgelegt, der sich ganz bewusst auf dieses Problem konzentriert. Es geht uns an dieser Stelle nicht um gesundheitspolitische Grundsatzdebatten. Nicht nur ich, sondern auch meine Kollegen aus den Fraktionen der SPD und der CDU sind zum Problem der Personalentwicklung und Nachwuchsgewinnung schon seit Jahren im Gespräch mit dem Verband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes und mit den Ministerien. Bisher hat es die Landesregierung leider nicht vermocht, das Problem zu lösen.
In allen bisherigen Gesprächen habe ich noch niemanden gehört, der es aus fachlicher Sicht nicht für sinnvoll gehalten hätte, der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf beizutreten. Damit würde eine einheitliche Weiterbildung gewährleistet. Im Unterschied zu anderen Angeboten kann diese Einrichtung die gesamte Breite des Weiterbildungsbedarfs abdecken. Zum Beispiel werden Gesundheitsaufseherinnen und -aufseher nur dort ausgebildet. Es dürfte also allein um das Geld gehen: um 65 000 bis 100 000 Euro pro Jahr. Es müsste doch möglich sein, zwischen dem Land und 18 Kreisen zu einer Vereinbarung darüber zu kommen. Herr Minister Baaske kennt das Problem aus dem Blickwinkel beider Seiten, sodass man hoffen darf, dass sich hier etwas bewegen wird.
Nun haben Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, einen eigenen Entschließungsantrag vorgelegt, der eigentlich den gleichen Inhalt wie unser Antrag hat. Ich kann dieses Koalitionsspielchen gut verstehen, auch wenn es besser wäre, wenn wir gemeinsam zum Ziel kämen.
Zum Abschluss möchte ich noch kurz auf einige weitere Probleme und Schlussfolgerungen aus der Antwort auf die Große Anfrage eingehen. Die demographische Entwicklung wird auch zu einer Veränderung bzw. Verschiebung des Schwerpunkts der Arbeit des ÖGD führen. Gesundheit und Alter werden in der Gesundheitsplanung eine größere Rolle spielen müssen. Aber auch bei der Jugendgesundheit ergeben sich neue Handlungsfelder und sind Lücken zu verzeichnen. Dies zeigt insbesondere die Zunahme von Seh- und Hörstörungen. Gute Ansätze wie die Schülermentorenausbildung sollten weiterentwickelt und ausgebaut werden.
Meine Damen und Herren, wir haben in Brandenburg ein gutes Gesundheitsdienstgesetz. Es ist unsere Verantwortung, dafür zu sorgen, dass es auch in vollem Umfang umgesetzt werden kann. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren? Mit dem Einigungsvertrag von 1990 und mit dem Rentenüberleitungsgesetz von 1991 verband sich die Annahme oder wenigstens die Hoffnung, in einem Zeitraum bis 1995 eine Angleichung der Ostrenten an das Niveau der Westrenten erreichen zu können.
Bekanntermaßen sind wir heute, im Jahre 2002, noch nicht an diesem Punkt angelan gt. Das Rentenniveau Ost liegt bei 87 %. Wird die Entwicklung so fortgeführt, wie sie sich zurzeit darstellt. dann wird es noch mindestens 15 Jahre dauern, bis eine Angleichung erreicht sein wird, und zwar unter der Voraussetzung, dass wir his dahin eine Angleichung der Durchschnittseinkommen erreicht haben.
Seit Ende der 90er Jahre hat sich der Prozess der Angleichung der Renten deutlich verlangsamt. Im letzten Jahr ist der Abstand sogar- wieder ein Stück größer geworden. In diesem Jahr werden wir von 87.2 auf 87,78 % des Westniveaus klettern. Bei einem Rückstand von 13 % kann man sich ungefähr ausrechnen, wie lange die Rentenanpassung noch dauern wird. Da mutet es schon ein wenig merkwürdig an, wenn die Bundesregierung jubelt, die Rentenanpassung schreite schneller voran als bisher angenommen. Herr Staatsminister Schwanitz verkündet sogar hocherfreut, er sei davon ausgegangen, dass dieser Stand erst 2005 erreicht werde. Herr Schwanitz ist, wie Sie wissen, für den Aufschwung Ost zuständig.
Wie dem auch sei. Meine Damen und Herren. im Kern muss es uns darum gehen, den jetzigen Rentnerinnen und Rentnern und den rentennahen Jahrgängen im Osten eine Perspektive zu eröffnen, die eine Gleichstellung wenigstens für den größten Teil von ihnen noch erlebbar macht. Eine solche Perspektive wäre ein Signal für soziale Gerechtigkeit.
3998 litud/agliranclenbun.1.- Wah4-eriode - Nenanum-,AI 31.59 - 27..loni 2002
Bei Debatten uni die Situation von Rentnerinnen und Rentnern wird sehr häufig auf die Rentenzahlbeträge verwiesen. Auf den ersten Blick sind diese im Osten erstaunlicherweise im Durchschnitt höher als im Westen. Nur hat dies etwas mit längeren Erwerbsbiografien der Ostdeutschen zu tun und ist kein Beleg für eine Gleichstellung oder gar Besserstellung im Rentenrecht. Uni diese Gleichstellung zu erreichen, muss der aktuelle Rentenwert gleich sein. Wir sollten dabei auch mitbedenken, dass zwölf Jahre nach der Vereini gung viele Menschen, die jetzt in Rente gehen. die ununterbrochenen Erwerbsbiografien leider nicht mehr aufweisen werden.
Die Entwicklung der Renten folgt der Entwicklung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter. Wer niedrige Löhne im Osten als vermeintliche Standortvorteile zementieren möchte, der muss deshalb wissen. dass er damit auch die Rentnerinnen und Rentner betrügt. Nur kommt merkwürdigerweise von den Niedriglohnstrategen kein Vorschlag, die Rentenentwicklung Ost von der Lohn- und Gehaltsentwicklung abzukoppeln.
Für die PDS ist die Niedriglohnstrategie keine vernünftige Alternative. Aber auch unter der Voraussetzung, dass der Osten nicht zum Experimentierfeld für solche Strategien wird. brauchen wir Rentenanpassungsschritte, die über die Durchschnittseinkommensentwicklung hinausgehen.
Meine Damen und Herren, sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat gab es Aktivitäten zur.Rentenangleichung. Es hat mich verwundert, dass die brandenburgische Landesregierung dieses Anliegen im Bundesrat abgelehnt hat. Neben dem Einreicher Mecklenburg-Vorpommern stimmte Berlin zu, während sich die Vertreter der Länder Thüringen, Sachsen und SachsenAnhalt immerhin der Stimme enthielten und Thürin gen einen eigenen Antrag ankündigte.
Meine Damen sind Herren, wenn es daran liegen sollte, dass Sie mit dem Bundesrat so Ihre Probleme haben, dann gibt Ihnen der vorliegende Antrag die Gelegenheit, Ihre Position zu finden bzw. zu überdenken. Ich kann mir schwer vorstellen, dass der Vorsitzende des Ost-Forums der SPD nicht ein besonderes Augenmerk für die berechtigten Belange der älteren Bürgerinnen und Bürger im Osten hat. Leider ist der Abgeordnete Dr. Stolpe nicht mehr anwesend.
Ich bitte Sie uni Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Präsident Dr, Knoblich:
Das Wort geht an die SPD-Fraktion. Für sie spricht die Abgeordnete Konzack.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verfolgt man die Diskussion um die medizinische Versorgung im Osten Deutschlands, dann dürfte eigentlich klar sein, dass gehandelt werden muss. Die Landesregierung hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt, dass die medizinische Versorgung im Lande grundsätzlich gesichert sei, dass man aber die zunehmenden Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung von Praxen und freien Stellen in Krankenhäusern mit Sorge betrachte. Diese Sorge teilt meine Fraktion ausdrücklich, weshalb sie auch den vorliegenden Antrag eingebracht hat.
Ich glaube, das deutsche Gesundheitswesen ist ganz zutreffend beschrieben, wenn man von drei Problemlagen spricht: Unterversorgung, Überversorgung und Fehlversorgung. Auch in Brandenburg gibt es immer größere Schwierigkeiten, die ambulante medizinische Versorgung durch niedergelassene Ärzte sicherzustellen. Das trifft sowohl für Hausärzte als auch für Fachärzte zu. Frei werdende Praxen finden insbesondere in den dünn besiedelten Gebieten des Landes keinen Nachfolger.
Wenn in den ländlichen Regionen wie der Uckermark der Versorgungsgrad bei 83,5 % liegt, ist das zwar formal noch keine Unterversorgung, aber auch nicht zu akzeptieren. 83,5 % in der Uckermark und 117 % in Cottbus sind nicht einfach ein Unterschied von 34 %. In dünn besiedelten Gebieten verstärkt sich das Ganze durch die ohnehin viel weiteren Wege für Patienten und Ärzte. Je weniger Ärztinnen und Ärzte in einer Region tätig sind, umso mehr kommt auf jeden Einzelnen die hohe Belastung durch Nacht- und Wochenenddienste zu. Das wiederum fördert nicht die Bereitschaft, sich in solchen Regionen anzusiedeln. Ohne Gegensteuern wird die Differenz größer werden.
Wo liegen nun die Möglichkeiten für ein solches Gegensteuern? Die Ärzteschaft verweist an erster Stelle auf die Unterbezahlung ostdeutscher Ärztinnen und Ärzte. Dieser Verweis ist auch vollauf berechtigt, liegt doch die Höhe der Vergütungen bei etwa 77 % des Westniveaus. Die Differenz ist damit noch größer als in den meisten anderen Berufsgruppen. Mehr Geld für Vergütungen muss natürlich irgendwoher genommen werden. Entweder bringt man mehr Mittel ins Gesamtsystem Gesundheitswesen oder man verteilt sie zwischen den unterschiedlichen Sektoren anders. Nach meiner Überzeugung ist beides notwendig.
Dass die Mittelverteilung im System nicht stimmt, sollte eigentlich inzwischen Allgemeingut sein. Oder soll es gesundheitspolitisch vernünftig sein, dass wir mehr Geld für Medikamente ausgeben als für die ärztlichen Leistungen? Nennenswerte Umschichtungen kann es nur geben, wenn wir in Deutschland endlich zu einem vernünftigen Preisniveau für Arzneimittel kommen. Was ist stattdessen geschehen? In einer bisher beispiellosen Aktion hat sich die Bundesregierung gesetzliche Regelungen zur Preisbegrenzung von der Pharmaindustrie schlicht und einfach abkaufen lassen.
Meine Damen und Herren, wie bekommen wir mehr Geld ins System? Dreh- und Angelpunkt ist und bleibt die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit. Darüber dürften wir uns sicher einig sein. Höhere Arbeitslosigkeit und niedrigeres Lohnniveau im Osten verschärfen die Situation hier zusätzlich.
In einem anderen Punkt sind wir uns ganz gewiss nicht einig. Da spreche ich Sie, Herr Kollege Wagner, persönlich an. Ihre Partei - Sie persönlich vertreten das auch ganz vehement - will den Leistungskatalog der GKV eingrenzen. Nicht alles soll mehr von der Solidargemeinschaft getragen werden, sondern der Einzelne soll für die Risiken, die er selbst tragen kann, auch selbst aufkommen. Dabei geht es Ihnen nicht um Luxus oder medizinisch nicht Notwendiges - das wird auch heute schon nicht bezahlt -, sondern darum, dass der Finanztopf des Gesundheitswesens möglichst wächst oder wenigstens gleich bleibt, dass dieses Wachstum aber allein aus den Taschen der Versicherten und nicht der Arbeitgeber bedient wird. Das lehnen wir ab.
Meine Damen und Herren, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg hat in einem Gespräch mit dem Gesundheitsminister eine Reihe von weiteren Vorschlägen zur Lösung der Versorgungsprobleme unterbreitet. Ich will hier nicht alle aufzählen. Sie reichen von einer so genannten Buschzulage für ländliche Regionen über Zweigarztpraxen, Modifizierung in der innerärztlichen Honorarverteilung bis zu Änderungen in der Organisation des Notfalldienstes. Ich halte solche Vorschläge durchaus für diskussionswürdig. Zu diesen und weiteren muss sich das zuständige Ministerium jetzt umgehend eine Meinung bilden und sie in politisches Handeln umsetzen.
Lassen Sie mich noch einen weiteren Vorschlag einbringen, den ich schon vor einigen Wochen gemacht habe. Wenn ein junger Arzt oder eine junge Ärztin darüber nachdenkt, ob er oder sie möglicherweise als Landarzt in eine dünn besiedelte Region geht, steht er oder sie vor zwei Hemmschwellen: erstens ein hohes finanzielles Risiko durch den Kauf der Praxis und möglicherweise anstehende Investitionen und zweitens mangelnde Voraussetzungen für die Kooperation mit anderen Ärzten.
Das finanzielle Risiko kann ihm oder ihr durchaus abgenommen werden, wenn man ihm oder ihr die Möglichkeit bietet, im Angestelltenverhältnis tätig zu sein. Die Brandenburger Gesundheitszentren haben mittlerweile nachgewiesen, dass dies eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative sein kann. Wenn nun die bisherigen Beschränkungen für die Entwicklung dieser Zentren wegfallen, sollte man auch darüber reden, inwieweit es möglich ist, dass sie auch Praxen in ländlichen Gebieten übernehmen und mit angestellten Ärzten besetzen. Immerhin denkt nun auch die KV über die Anstellung von Ärzten nach. Bisher war ja die freie Niederlassung so etwas wie die heilige Kuh. Jetzt macht die KV den Vorschlag, Landarztpraxen als Einrichtungen der KV mit angestellten Ärzten zu betreiben. Ob nun die KV selbst als Träger dieses Modells fungiert oder ob dies die Gesundheitszentren übernehmen, darüber kann man vielleicht noch diskutieren.
Also, Herr Kollege Wagner, gibt es keinen Grund, deswegen den Untergang des Abendlandes zu beschwören,
wie Sie das kürzlich im Brandenburger Ärzteblatt getan haben.
Es geht auch nicht darum, dass in Kleinkleckersdorf eine Poliklinik hingesetzt wird, wo ein Geschäftsführer mit dem richtigen Parteibuch eingesetzt wird. Es geht darum, dass ein schon bestehendes Gesundheitszentrum mit einem schon vorhandenen Geschäftsführer eine Einzelpraxis im ländlichen Umfeld mit betreibt.
Wie sieht es in der stationären Versorgung aus? In jüngster Zeit mehren sich auch hier die Versorgungsprobleme. “Wegen Ärztemangels in Cottbus OP verschoben”, titelte Anfang der Woche die “Lausitzer Rundschau”. Auch in diesem Bereich die gleichen Ursachen für die Personalnot: hohe Arbeitsbelastung und schlechte Bezahlung. Für die stationäre Versorgung trägt die Landesregierung, anders als im ambulanten Bereich, unmittelbar Verantwortung. Sie ist für die Krankenhausplanung und für den Einsatz von Investitionsmitteln verantwortlich.
Ich frage mich allerdings, nach welchem Konzept die Landesregierung die aktuelle Fortschreibung bzw. Neufassung des Krankenhausplanes betreibt. Ich habe fast den Eindruck, nach keinem. 1 000 Betten abbauen und Abteilungen schließen ist jedenfalls noch kein Konzept. Von der Schließung des Krankenhauses des Lutherstiftes in Frankfurt hat sich die Landesregierung, wie wir gestern gehört haben, verabschiedet. Sieht man sich die übrigen Ergebnisse an, ergeben sich mehr Fragen als Antworten. In Spremberg lässt man eine gynäkologische Abteilung ohne Geburtshilfe übrig. Wie sollen dort künftig Fachärzte ausgebildet werden? Im St.-Marien-Krankenhaus in Brandenburg an der Havel werden 20 Betten im Bereich der Akutgeriatrie abgebaut, obwohl die Fachleute von einer Zunahme der Bedarfsgruppe für geriatrische Medizin ausgehen.
Das Gleiche gilt für die Krankenhausinvestitionspolitik. Krankenhausträger warten auf Bewilligungen für das laufende Jahr. Wir haben jetzt Ende Mai. Es gibt begonnene Investitionen, die vermutlich gar nicht zu Ende geführt werden können, weil es keine Fördermittel mehr geben wird.
Meine Damen und Herren, auf die Probleme im öffentlichen Gesundheitsdienst kann ich aus Zeitgründen leider nicht ausführlich eingehen. Dazu liegt die Große Anfrage meiner Fraktion vor, sodass wir in absehbarer Zeit darauf zurückkommen werden. Klar ist jedenfalls, dass uns hier erhebliche Nachwuchssorgen drücken. Wenn man sich die Ergebnisse von Gesundheitsberichten ansieht, beispielsweise zur sozialen und gesundheitlichen Lage von Schulanfängern, muss eigentlich klar sein: Wir brauchen eine Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, vor allem seiner sozialkompensatorischen Funktion, und nicht den schleichenden Abbau.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung muss jetzt - das gilt für alle angesprochenen Bereiche - aus der Phase des Analysierens und Moderierens heraus und dazu kommen, Handlungskonzepte vorzulegen und umzusetzen. Der Antrag meiner Fraktion soll dem Nachdruck verleihen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
In den vergangenen Wochen wurde über mehrere Fälle berichtet, in denen niedergelassene Ärzte Patienten der AOK und anderer so genannter Primärkassen die Vergabe von Behandlungsterminen verweigerten. Begründet wurde dies mit dem Hinweis auf eine Veränderung des Honorarverteilungsmaßstabs durch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg. Danach könne nur noch ein bestimmter Anteil von Versicherten der Primärkassen behandelt werden.
Ich frage deshalb die Landesregierung: In welcher Form hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen als Aufsichtsbehörde auf diese Ungleichbehandlung von Versicherten reagiert?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahre 2001 hat die Bundesregierung unter dem Titel „Lebenslagen in Deutschland” erstmals einen Armuts- und Reichtumsbericht vorgelegt. Bemerkenswert daran ist zunächst die Tatsache, dass es einen solchen Bericht überhaupt gibt. Die konservativ geführte Vorgängerregierung hatte sich bekanntlich eher auf das Aussitzen von Problemen und das Ausblenden der sozialen Wirklichkeit spezialisiert. Obwohl sie mit ihrer Unterschrift unter das Abschlussdokument des Weltsozialgipfels von Kopenhagen 1995 die Verpflichtung abgegeben hatte, einen nationalen Armutsbericht zu erstellen, bedurfte es erst eines Regierungswechsels sowie außerparlamentarischen Drucks von Verbänden und Kirchen, ehe diese Verpflichtung eingelöst wurde.
Im ersten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung wird zu Recht betont, dass eine genaue Analyse der sozialen Wirklichkeit in Deutschland notwendig sei, um Armut zielgenauer entgegenwirken und gesellschaftspolitische Reformmaßnahmen zur Stärkung sozialer Gerechtigkeit und gleicher Chancen für die Menschen ergreifen zu können. Ausdrückliches Anliegen ist eine systematische Berichterstattung, die Armut nicht einfach als ein Segment der verschiedenen Gebiete der Sozialpolitik betrachtet, sondern sich mit Ausgrenzungsphänomenen befasst, Problemlagen aufzeigt und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Überwindung von Armutslagen und sozialer Ausgrenzung initiiert.
Spätestens mit dem Sozialwort der beiden großen Kirchen aus dem Jahre 1997 steht die Forderung im Raum, nicht nur Armut, sondern auch Reichtum zum Thema der politischen Debatte zu machen. Dabei geht es keineswegs darum, Neiddiskussionen zu befördern. Ziel muss es vielmehr sein, die soziale Verpflichtung des Eigentums, wie sie auch Gebot der Verfassung ist, im Auge zu behalten. Die Ungleichheit der Einkommen hat sich langfristig verstärkt. Die Polarisierung zwischen Arm und Reich wächst. Damit werden Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in zunehmendem Maße infrage gestellt. Ohne die Begrenzung von Reichtum lässt sich Armut nicht wirksam bekämpfen.
Meine Damen und Herren, man kommt sicherlich nicht umhin, im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung auch die politische Wahrnehmung dieser Bundesregierung und insbesondere die Selbstdarstellung ihrer eigenen politischen Leistungen aufmerksam zur Kenntnis zu nehmen. Die Einschätzung des Berichts, dass sich die positiven Wirkungen ihrer Politik immer mehr herauskristallisierten, die wirtschaftliche Lage stabil sei und die Arbeitslosigkeit sinke, hat sich als reiner Zweck
optimismus erwiesen. Insbesondere in Bezug auf die zentrale Frage der Arbeitslosigkeit stehen wir inzwischen vor einer ähnlichen Situation wie 1998. Den damaligen Stand von 4,3 Millionen Arbeitslosen bewertet der Bericht der Bundesregierung als dramatisch. Experten erwarten für dieses Jahr eine ähnliche oder sogar noch darüber liegende Zahl. Die von der Bundesregierung beklagte Entwicklung der Zunahme sozialer Ausgrenzung und der abnehmenden Verteilungsgerechtigkeit hat sich mit dem Regierungswechsel von 1998 keineswegs umgekehrt.
Meine Damen und Herren, auch im Land Brandenburg ist die Diskussion um einen Armutsbericht nicht neu. Die Landesregierung hat sich bisher lediglich zu einer Berichterstattung über einzelne Aspekte und Lebenssituationen bestimmter Bevölkerungsgruppen durchringen können. Ich bin durchaus der Auffassung, dass in diesem Rahmen inzwischen auch Analysen vorliegen, die zur Diskussion und Entwicklung von Maßnahmen gegen Ausgrenzung und Unterversorgung herausfordern. Als Beispiel erwähne ich die Berichte über die soziale Situation und die Gesundheit von Schulanfängern bzw. Jugendlichen.
Allerdings wird auch deutlich, dass dies eine systematische Berichterstattung unter dem Blickwinkel von Armut und Reichtum und die Entwicklung entsprechender Strategien nicht ersetzen kann. Insbesondere in Bezug auf die Einkommensdynamik im Niedriglohnbereich, die Lebenslagen von Familien mit Kindern sowie den Einkommensreichtum und eine Vermögensanalyse sind Informationsdefizite festzustellen. Vor allem aber fehlen Schlussfolgerungen für eine aktive Politik der Armutsbekämpfung auf Landesebene.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion beantragt die Überweisung des Antrags „Brandenburger Armuts- und Reichtumsbericht” an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen. Dies bietet Gelegenheit, auch anhand des Berichts der Bundesregierung über die detaillierte Konzeption des Berichts, über die Beteiligung von Betroffeneninitiativen und Verbänden an einem Beratungsprozess in allen wichtigen Phasen der Berichterstellung sowie über weitere Fragen gründlich zu diskutieren. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu der vorliegenden Beschlussempfehlung hat es in relativ kurzer Zeit einen intensiven Austausch in den beteiligten Fachausschüssen gegeben. Schwerwiegende Meinungsunterschiede gab es dabei nicht.
Mit den Gesetzesänderungen werden die Voraussetzungen für die sichere Unterbringung von Patienten im Maßregelvollzug verbessert. Dass dies notwendig wurde, haben uns die Pannen und Fehler gezeigt, die vor einem Jahr im Zusammenhang mit dem Fall Schmökel zutage getreten sind. Der Bericht der daraufhin vom Minister eingesetzten Expertenkommission listet eine ganze Reihe von Schwachstellen und Versäumnissen auf. Die Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes ist dabei ein Mosaikstein, vielleicht nicht einmal der entscheidende. Ich will dazu den Standpunkt meiner Fraktion aus der 1. Lesung nicht wiederholen.
Für die Zustimmung der PDS-Fraktion zu den Gesetzesänderungen ist vor allem maßgeblich, dass die Änderungen berechtigten Sicherheitsbelangen Rechnung tragen, ohne hierbei den Aspekt der Therapie zu verdrängen.
Ich glaube zudem, dass wir gut daran tun, wenn wir das Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt verabschieden. Nach meinem Eindruck ist es notwendig, dass wir dem Personal in den Einrichtungen, das ja auch verunsichert ist, die nötige Sicherheit durch klare rechtliche Regelungen geben. Ich verhehle auch nicht, dass Patienten, zumal dann, wenn sie Therapiefortschritte machen, einen Anspruch auf entsprechende Vollzugslockerungen haben und die Perspektive einer Entlassung vor sich sehen können. Generelle Lockerungsstopps und Gutachtenstaus erzeugen Frust, was wenig hilfreich ist. Auch deshalb muss jetzt klar sein, auf welcher rechtlichen Grundlage sich alle Beteiligten bewegen.
Vor diesem Hintergrund kann die PDS-Fraktion dem Gesetzentwurf - wie schon gesagt - zustimmen. - Vielen Dank.
Nach Angaben der Landeskrankenhausgesellschaft bereitet die Umsetzung des Krankenhausinvestitionsprogramms, an dessen Finanzierung der Bund, das Land sowie die Krankenkassen beteiligt sind, im Land Brandenburg Schwierigkeiten. So sei es
bisher noch nicht gelungen, einen Investitionsplan für das Jahr 2001 aufzustellen. Angesichts des schon entstandenen „Investitionsstaus” besteht damit die Gefahr, dass das Land bis zum Auslaufen des Programms im Jahre 2004 nicht alle zur Verfügung stehenden Komplementärmittel von Bund und Krankenkassen abrufen kann.
Ich frage deshalb: Wird die Landesregierung sicherstellen, dass das Programm gemäß Artikel 14 des Gesundheitsstrukturgesetzes im Land Brandenburg im vollen Umfang realisiert wird?
Herr Minister, ich habe noch eine Nachfrage: Ist es richtig, dass die Pauschalfördermittel des Landes für die Krankenhäuser im Jahr 2001 noch nicht abgeflossen sind?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Mehrwertsteuer gehört bekanntermaßen zu den Haupteinnahmequellen der öffentlichen Haushalte. Relativ unbestritten ist auch, dass sie insofern als unsozial anzusehen ist, als alle Endverbraucher, egal ob arm oder reich, den gleichen Steuersatz zahlen. Eine soziale Komponente ergibt sich daraus, dass nicht für jede Ware oder Dienstleistung der gleiche Steuersatz erhoben wird: einen ermäßigten Steuersatz von 7 % für Lebensmittel oder für Zeitschriften, gar keine Mehrwertsteuer für ärztliche Leistungen.
Wenn man davon ausgehen kann, dass der Staat Dinge, die sich jeder gönnen soll, geringer besteuert, dann stellt sich schon die Frage, warum er Medikamente höher besteuert als Lebensmittel.
Ein zweiter Aspekt ist folgender: Eine ganze Reihe europäischer Länder verzichtet auf die Erhebung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel oder erhebt einen ermäßigten Steuersatz. Die Bundesrepublik Deutschland findet sich damit zusammen mit Dänemark in einer Minderheitenposition. Forderungen und Initiativen zur Senkung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel werden deshalb immer wieder in die Diskussion gebracht. Im Bundestag gab es solche Initiativen außer von der PDS - soweit ich das überblicke - auch schon von der FDP.
Auch von den Akteuren im Gesundheitswesen sehe ich niemanden, der eine solche Initiative nicht mittragen würde - seien es die Krankenkassen, die Apotheker, die Arzneimittelhersteller oder auch die Ärztinnen und Ärzte.
Dass den Forderungen bisher noch kein Erfolg beschieden war, liegt offensichtlich allein an fiskalischen Überlegungen. Geht man davon aus, dass einschließlich der so genannten Selbstmedikation jährlich Arzneimittel für 45 bis 50 Milliarden DM umgesetzt werden, dann kann man sich ausrechnen, dass jedes Prozent Steuersenkung Einnahmeverluste von ca. 500 Millionen DM nach sich ziehen würde.
Dass Finanzminister - egal welcher Partei sie angehören - einer Reduzierung bisher immer widersprochen haben, ist deshalb nicht verwunderlich. Warum also trotzdem eine neue Initiative zum jetzigen Zeitpunkt?
Wir erleben zurzeit wieder ausgesprochen heftige Diskussionen über die Finanzierung des Gesundheitswesens. Nach ersten Beitragsverhandlungen einiger AOKs steht die Befürchtung im Raum, dass wir Anfang des nächsten Jahres vor einer regelrechten Welle weiterer Beitragserhöhungen stehen könnten.
Wir hatten vor zwei Wochen im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen eine sehr rege Debatte über die ambu
lante Versorgungssituation in Brandenburg. Für mich ist dabei deutlich geworden, dass wir nichts unversucht lassen sollten, um die Finanzbasis der GKV zu stärken.
Das Thema Mehrwertsteuer für Arzneimittel ist dabei als ein Beitrag zur Kostenentlastung mit in die Debatte gebracht worden. Die Reduzierung wäre sicher nicht das Allheilmittel der Lösung aller Probleme des Gesundheitswesens, aber es wäre eine Maßnahme, über die bei den Beteiligten ein weitgehender Konsens besteht.
Zu einem solchen Schritt besonders ermutigt hat mich die klare Unterstützung des Kollegen Dr. Wagner. Ich meine, wenn sich Gesundheitspolitikerinnen und -politiker mit ansonsten sehr unterschiedlichen Auffassungen schon einmal einig sind, dann muss man die Gunst der Stunde nutzen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte schon betont, dass Finanzminister von Amts wegen etwas gegen Steuersenkungen haben. In der Praxis läuft die Diskussion dann meist so, dass über Vorschläge diskutiert wird, wie die Einnahmeausfälle an anderer Stelle wieder ausgeglichen werden. Die PDS hat - das wird ja gern unterschlagen - eine ganze Reihe von Vorschlägen gemacht, wie man die öffentlichen Einnahmen verbessern kann. Ich nenne nur eine erhöhte Mehrwertsteuer auf Luxusgüter, die höhere Besteuerung von Spekulationsgewinnen und die konsequente Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Wenn Sie mit dem Antrag also nur wegen der Gegenfinanzierung Probleme haben, dann wäre eigentlich mit einer Ausschussüberweisung die Chance gegeben, hier weitere Vorschläge zu diskutieren und Kompromisse zu suchen.
Ehrlicherweise muss man dazu auch sagen, dass bisher noch kein Finanzminister und noch keine Finanzministerin gezögert haben, wenn es darum ging, der Krankenversicherung Aufgaben und Kosten aufzudrücken, die dort gar nicht hingehören.
Meine Damen und Herren, der Bundesrat hat vor zwei Jahren anlässlich eines Richtlinienvorschlages der EU-Kommission zu
ermäßigten Mehrwertsteuersätzen auf arbeitsintensive Dienstleistungen Stellung genommen. Es ging zwar nicht um Arzneimittel, aber die Argumentation ist schon bemerkenswert. Es heißt dort sinngemäß:
Nach Auffassung des Bundesrates würden durch die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen Steuerausfälle in nicht überschaubarer Milliardenhöhe für die Haushalte des Bundes, der Länder und Gemeinden entstehen, die ohne Gegenfinanzierung blieben.
In seiner Stellungnahme vertritt der Bundesrat darüber hinaus die Auffassung, dass neben einer Verletzung des Grundsatzes der Steuerneutralität auch Wettbewerbsverzerrungen zu anderen Mitgliedsstaaten in grenznahen Regionen nicht auszuschließen seien, was im klaren Widerspruch zu den Maßnahmen zur Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbs stünde.
Wenn man dieses Argument konsequent aufgreift, kann es eigentlich nur heißen: Die Mehrwertsteuer für Arzneimittel muss in Deutschland gesenkt werden, da Deutschland in Europa auf diesem Feld eine Ausnahme darstellt.
Meine Damen und Herren, Sie müssen sich schon der Frage stellen und sie beantworten, wie Sie die erforderlichen finanziellen Spielräume bei den Krankenkassen eröffnen wollen, um zum Beispiel die von uns allen gewünschte Verbesserung der ärztlichen Vergütungen lösen zu können. Alles, was bisher an Lösungen in der Diskussion war, ist entweder zurückgestellt oder verschoben oder im Umfang verringert worden, sei es die Anhebung der Ostvergütungen oder die Positivliste. Nur mit Ankündigungen, die dann wieder zurückgenommen werden, wird es nicht gehen, auch nicht allein mit dem Wohnortprinzip. Je länger wir dabei zuschauen, desto unausweichlicher wird dann scheinbar die Lösung, die Finanzierungslasten den Patienten in Form neuer und höherer Selbstbeteiligungen überzuhelfen. Diesen Weg will die PDS nicht gehen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts von Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl mutet der vorliegende DVU-Antrag noch seltsamer an, als er ohnehin schon ist. Wieder einmal zeigte es sich, dass die DVU plump mit sensiblen Themen spielt und versucht, unter allen Umständen Aufmerksamkeit zu erregen.
Erstens sehe ich keine Veranlassung, durch ein Landesgesetz die Akten der Staatssicherheit sichern zu müssen. Dafür gibt es das Stasiunterlagengesetz.
Zweitens hat sich das Land Brandenburg bereits in der ersten Hälfte der 90er Jahre bewusst dafür entschieden, keinen Landesbeauftragten einzurichten, wie das andere Länder gemacht haben. Es wäre absurd, wenn elf Jahre nach der Wende vor dem Hintergrund, dass die Überprüfungen im öffentlichen Dienst im
Wesentlichen abgeschlossen sind, ein solcher Schritt nachgeholt werden würde.
Wir halten es für erforderlich, dass die Interessen der Opfer der Überwachung durch die Staatssicherheit gewährleistet werden. Dazu bedarf es jedoch nicht der Schaffung einer zusätzlichen Landesbehörde. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Nach der Übergabe des Abschlussberichtes der „Unabhängigen Kommission Maßregelvollzug” im März dieses Jahres hatte der zuständige Minister angekündigt, die Empfehlungen der Expertenkommission würden in ein umfassendes Sicherheitskonzept für den Maßregelvollzug einfließen. Dieses Sicherheitskonzept werde noch vor der Sommerpause vorgestellt. In diesem Zusammenhang wurden durch den Minister unter anderem Ergänzungen des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes ausdrücklich benannt. Dieses Gesetz werde umgehend auf den Weg gebracht.
Bisher liegt dem Landtag noch kein entsprechender Gesetzentwurf vor, sodass eine Gesetzesänderung bis zur Sommerpause nicht mehr vorgenommen werden kann.
Ich frage die Landesregierung: Wann ist mit der Vorstellung und Umsetzung eines umfassenden Sicherheitskonzeptes für den Maßregelvollzug in Brandenburg zu rechnen?
Herr Minister, ich habe drei Nachfragen.
Erstens: Nach Ihren Ausführungen wird die Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes vor der Sommerpause nicht mehr in das Parlament eingebracht. Ist das richtig?
Zweitens: Sie haben unter Ihren umgehend einzuleitenden Maßnahmen auch genannt, ein eigenständiges Dezernat Maßregelvollzug im Landesamt für Soziales und Versorgung zu schaffen. Ich frage Sie, ob das geschehen ist.
Drittens haben Sie die Errichtung eines geschlossenen Heimes genannt. Die Planungen dazu sollten sofort aufgenommen werden. Wie ist der Stand dazu?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gesundheitsreform 2000 sollte eines der wichtigsten Projekte der rot-grünen Bundesregierung werden. Die Ankündigungen waren durchaus viel versprechend: Stärkung von Gesundheitsförderung, Prävention und Selbsthilfe, Stärkung der Rolle der Hausärzte, Erweiterung von Patientenrechten, bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung, mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung und Einführung einer Positivliste. Positiv hervorzuheben ist auch die Aufrechterhaltung des Solidarprinzips sowie die Einführung eines gesamtdeutschen Risikostrukturausgleichs.
Hohe Erwartungen gab es daneben natürlich auch im Hinblick auf spezifische ostdeutsche Probleme wie die deutlich niedrigere Finanzbasis der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund niedrigerer Lohneinkommen und hoher Arbeitslosigkeit, das geringe Vergütungsniveau für ambulante ärztliche Leistungen - es liegt zurzeit bei ca. 77 % des Westniveaus -, die Benachteiligung der aus den Polikliniken hervorgegangenen Gesundheitszentren, um nur einiges zu nennen. Für eine Zwischenbilanz war es angesichts des Problemdrucks, den wir in den letzten Monaten immer wieder gespürt haben, wenn ich nur an die Protestaktionen von Ärzten und Ärztinnen denke, durchaus an der Zeit.
Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat alle Überlegungen ihrer Gesundheitspolitik einem Ziel untergeordnet: Stabile Beitragssätze in der GKV. Hier liegt auch das Dilemma des rot-grünen Reformansatzes. Viele der Reformschritte können nur langfristig ausgabendämpfend wirken. Strukturveränderungen benötigen Zeit und lassen sich nicht mit der Brechstange herbeiführen.
Um das Ziel stabiler Beitragssätze nicht zu gefährden, hat die Bundesregierung deshalb den Einspardruck auf das Gesundheitswesen weiter erhöht. Letztlich wird dieser Druck bei den Beschäftigten und den Patienten abgeladen. Natürlich ist auch der PDS die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge keineswegs egal. Das Ziel stabiler Beiträge darf aber nicht dadurch erreicht werden, dass die Leistungen der Krankenversicherung zurückgeschraubt werden und Versicherte und Patienten mehr aus der eigenen Tasche hinzufinanzieren müssen.
Es verwundert nicht, dass die CDU genau dies jetzt wieder propagiert. Unter ihrer Regierungsverantwortung haben Zuzahlungen bzw. Eigenanteil einen Anteil von knapp 9 % an den Gesundheitsausgaben erreicht. Zusätzlich zu ihren Kassenbeiträgen finanzieren die Versicherten damit schon mehr als die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen. Es ist zu befürchten, dass sich auch die Regierung Schröder in modifizierter Form auf einen Kurs der weiteren Privatisierung sozialer Risiken einlassen wird. Das Beispiel der Rentenreform belegt dies.
Die PDS hat klare Alternativen aufgezeigt. Oberste Priorität hat für uns die Stärkung des Solidarsystems. Die Finanzbasis der gesetzlichen Krankenversicherung sollte dadurch gestärkt werden, dass mehr Personen in die Versicherungspflicht einbezogen
werden, also Selbstständige und Beamte, und dass gut verdienende Angestellte im System bleiben, also Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze.
Zu den Vorschlägen der PDS gehört es auch, die Basis für die Arbeitgeberbeiträge zu ändern. Statt der Lohnsumme sollte die Wertschöpfung Beitragsgrundlage sein. Dies hätte den Vorteil, dass Unternehmen mit einem hohen Personalanteil gegenüber kapitalintensiven Betrieben besser gestellt werden.
Meine Damen und Herren! Die PDS-Fraktion hat die Große Anfrage an die Landesregierung gerichtet, um neben den allgemeinen Wirkungen der Gesundheitsreform eine Reihe von Brandenburger Problemen zu thematisieren. Mit der vorliegenden Antwort bestätigt sich, dass die ambulante ärztliche Versorgung zu einem echten Sorgenkind wird. Regionen wie die Uckermark oder die Kreise Spree-Neiße und OberspreewaldLausitz sind mit Allgemeinmedizinern unterversorgt.
Damit sich diese Situation nicht weiter zuspitzt, lässt sich eine Debatte über die Vergütungssituation nicht länger verdrängen. Es muss darum gehen, für Ärztinnen und Ärzte wie für andere Berufsgruppen auch eine Perspektive für die Annäherung und Angleichung an die Situation in den westlichen Ländern zu eröffnen. Dies ist keineswegs allein eine Frage des Einkommens der Ärzteschaft, sondern auch ausschlaggebend für die Möglichkeiten, Personal zu beschäftigen und Investitionen zu tätigen und damit letztlich auch eine Frage der Versorgungsqualität. Nicht zuletzt geht es darum, angesichts schon bestehender Versorgungslücken eine Abwanderung in den Westen zu stoppen.
Eine von den Gesundheitsministern der neuen Bundesländer gestartete gemeinsame Initiative zur Entwicklung der Vergütungen ist deshalb zu begrüßen. Ob sie zum Erfolg führt, bleibt aber abzuwarten.
Teil der ambulanten Versorgungsstruktur sind in Brandenburg auch die so genannten Gesundheitszentren als eine nach meiner Auffassung sehr zukunftsträchtige Form der Kooperation. Gerade in mehr Kooperation - dies haben wir immer wieder betont - liegt eine der wesentlichsten Chancen, um bei gleicher Qualität die Wirtschaftlichkeit des Systems zu erhöhen. Es ist deshalb völlig unbefriedigend, wenn trotz des erklärten Willens auch der Bundesregierung immer noch Entwicklungsmöglichkeiten beschnitten bleiben und neue Stolpersteine gelegt werden - sei es durch die Politik oder auch durch die Kassenärztliche Vereinigung. Hierbei vermissen wir eine klare Unterstützung durch die Landesregierung.
Für die ambulante medizinische Versorgung hat das brandenburgische Gesundheitsministerium vor wenigen Tagen eine weit reichende Entscheidung getroffen, indem es das Arzneimittelbudget für das Jahr 1999 neu festgesetzt hat. Nach der Datenlage ist das Budget um 30 Millionen Mark überschritten. In Kenntnis dieser Zahlen hat das Ministerium das Budget um über 80 Millionen Mark erhöht. Ich bin nun wahrlich keine glühende Verfechterin der Budgetierung von Arzneimitteln. Aber warum die Landesregierung das Signal aussenden will, dass eigentlich noch zu wenig Geld ausgegeben worden ist, erschließt sich mir beim besten Willen nicht.
Für 1999 hat diese hohe Festsetzung keinerlei Folgen mehr. Die
negative Folge der kollektiven Regresse gegen die Ärzte, die in der Tat ein Unding sind, wäre auch bei einer geringeren Heraufsetzung vermieden worden.
Das Agieren des Ministeriums provoziert nun wiederum die Kassen, gegen das Budget zu klagen, und hat natürlich Wirkung auf die Ausgaben der Folgejahre. Also, meine Damen und Herren von der Landesregierung, Sie legen uns immer wieder so genannte Haushaltsstrukturgesetze vor, die zum einen jedes soziale Augenmerk vermissen lassen und zum anderen in ihrer tatsächlichen Sparwirkung oft umstritten sind. Aber wenn es nicht um die Landesfinanzen, sondern um Versichertenbeiträge geht, dann sehen Sie es offensichtlich ganz locker.
Nun noch zu einem anderen Fragenkomplex. Wenn wir auch im Land mehr Gewicht auf Prävention und Vorsorge legen wollen, dann müssen wir uns sehr dringend mit der Rolle und den Möglichkeiten des öffentlichen Gesundheitsdienstes beschäftigen. Auch die Landesregierung erkennt zum Beispiel an, dass die gesundheitlichen Probleme und Entwicklungsverzögerungen bei Kindern zunehmen. Das hat die Analyse zur gesundheitlichen und sozialen Situation von Schulanfängern gezeigt. Leider bietet die Landesregierung aber keine Antwort auf die von Fachleuten erhobene Forderung nach Reihenpflichtuntersuchungen weit vor dem Schuleintrittsalter.
Meine Damen und Herren! Ein weiteres Problem bleibt mittelfristig die Entwicklung der Krankenhäuser. Die Landesregierung schätzt zwar zutreffend ein, dass noch ein erhebliches Bau- und Investitionsvolumen zu bewältigen sei. Bis zum Jahre 2004 wird dies vom Bund auch noch finanziell unterstützt. Würde jedoch vom Land jetzt bei der Kofinanzierung gekürzt, was angesichts aktueller Spardiskussionen keineswegs eine unrealistische Befürchtung ist, bliebe nach 2004 das Land allein in der Finanzierungspflicht. Dies kann man wohl nur als „Sparen um jeden Preis” bezeichnen.
Zusammenfassend kann ich sagen: In der Antwort auf die Große Anfrage vermisst die PDS-Fraktion in vielen Bereichen eine klare gesundheitspolitische Kursbestimmung der Landesregierung und des Gesundheitsministers. Ob beim Arzneimittelbudget, ob bei der Positivliste, die Sie, Herr Ziel, nun überhaupt nicht mehr wollen, ob bei der Unterstützung der Gesundheitszentren, beim Rettungsdienst - es sieht vieles mehr nach Durchlavieren und Aussitzen als nach der zielstrebigen Beseitigung von Problemen aus.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir werden uns weiter sehr intensiv und kritisch mit der Entwickung der gesundheitspolitischen Versorgung zu beschäftigen haben. Schon in der nächsten Woche wird zur ambulanten Versorgung eine Anhörung der entsprechenden Gremien im Fachausschuss stattfinden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, in Ihrer Presseerklärung vom Februar 2001 haben Sie eigentlich schon Ihre Absicht geäußert, endlich einen Schlussstrich unter diesen umstrittensten Teil der Rentenüberleitung zu ziehen. Deshalb hoffe ich, dass Ihr Abstimmungsverhalten eigentlich relativ klar ist.
Ich habe dann noch eine konkrete Frage. Halten Sie unter der Voraussetzung, dass beim MfS überhöhte Arbeitsverdienste erzielt wurden, die vorgesehene Begrenzung auf das Durchschnittseinkommen für angemessen?
In einigen Landkreisen werden aufgrund der prekären Arbeitsmarktsituation regionale Strukturförderprogramme entwickelt, die das Ziel haben, die Verantwortung der regionalen Entscheidungsträger bei der Realisierung arbeitsmarktpolitischer Initiativen zu stärken, regionale Beschäftigungsprogramme zu entwickeln und die Arbeitsmarktpolitik mit strukturbildenden Vorhaben in der Region zu verzahnen. Diese Programme wurden in den letzten Jahren regelmäßig fortgeschrieben und vom Land durch Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktpolitik unterstützt. Obwohl die Regionalisierung der Arbeitsmarktpolitik offiziell ein Schwerpunkt der Landespolitik geblieben ist, drohen die Stellen für kreisliche Koordinatoren wegzubrechen, weil die Landesregierung über die weitere Förderung noch nicht entschieden hat.
Ich frage die Landesregierung: Wann trifft sie die Entscheidung über die Förderung kreislicher Koordinierungsstellen, um die erfolgreich entwickelten Strukturen in den Kreisen zu erhalten?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die DVU-Fraktion bietet uns - und das übrigens nicht zum ersten Mal - einen Antrag, in dem einfach ein paar Schlagworte zusammengerührt werden.
Man kann und muss die Abwanderung aus Brandenburg und insbesondere aus bestimmten Regionen wie der Lausitz zu Recht beklagen. Diese Abwanderung in andere Regionen der Bundesrepublik allerdings mit der bundesweiten Einführung eines Familiengeldes stoppen zu wollen entbehrt jeder Logik. Schließlich verschwendet die DVU auch keinen Gedanken an die finanzielle Untersetzung ihres Vorschlages.
In Brandenburg leben etwa 430 000 Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren. 1 000 DM Familiengeld kosten demnach etwa 430 Millionen DM pro Monat und 5,2 Milliarden DM pro Jahr. Davon könnten wir etwa wieder ein Viertel abziehen. Das entspricht dem derzeitigen Kindergeld, welches einbezogen werden soll. Es bleibt unter dem Strich eine bescheidene Summe von 3,8 Milliarden DM.
Kurz und gut: Der Antrag bietet keinerlei Anknüpfungspunkt für eine sachbezogene Diskussion. Die PDS-Fraktion lehnt ihn ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor vier Monaten hat der Maßregelvollzug in Brandenburg bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die PDS-Fraktion hat in der Sondersitzung des Landtages im November letzten Jahres deutlich gemacht, dass der fachlich zuständige Minister, Herr Ziel, für die erheblichen Pannen im Zusammenhang mit der Flucht Schmökels die politische Verantwortung übernehmen und zurücktreten sollte.
An dieser Bewertung hat sich nichts geändert. Wir haben unsere Kritik bisher sachlich vorgetragen und werden bei diesem Stil bleiben. Das heißt aber nicht, dass wir die Kritik an den Zuständen in einem Bereich, für den Sie, Herr Minister Ziel, und die gesamte Landesregierung Verantwortung tragen, an irgend
einem Punkt zurücknehmen. Im Gegenteil, Unstimmigkeiten zwischen einzelnen Mitgliedern der Landesregierung bestärken uns in dem Eindruck, dass es Ihnen nicht so sehr darum zu tun ist, Defizite und Mängel zu beheben, als vielmehr darum, für diese Defizite und Mängel nicht verantwortlich zu sein.