Obwohl die überhand nehmenden veralteten Zielsetzungen zu rügen sind, die dem deutschen Steuerrecht allgemein und der rechtlichen Ausgestaltung der Wohneigentumsförderung insbesondere innewohnen, kann nicht geleugnet werden, dass die Eigenheimförderung im Bereich des Steuerrechts eine gewisse Tradition hinsichtlich ihrer Zielsetzung ebenso wie im Hinblick auf den konzeptionellen Aufbau aufweist. Viele Häuslebauer wurden durch steuerliche Anreize zumindest ermuntert, ihre Pläne in Angriff zu nehmen, was sowohl konjunkturpolitisch wie sozialpolitisch wünschenswert war und ist.
Das Eigenheimzulagengesetz als Nebengesetz des Einkommensteuergesetzes ist eine nicht zu unterschätzende wichtige Komponente des deutschen Steuerrechts. In Anbetracht der demographischen Entwicklung und der Gefahr, dass ohne massive Zuwanderung das heutige Rentensystem in der bisherigen Grundkonzeption nicht mehr aufrechterhalten werden kann, ist nach Auffassung der DVU-Fraktion allein die bevölkerungspolitische Lenkungsfunktion beizubehalten. Massive Zuwanderung bedeutet nicht nur Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung, sondern auch eine Gefahr für den inneren Frieden, und zwar durch Überlagerung der stetig an Intensität zunehmenden Verteilungskämpfe mit interkulturellen Konflikten. Genau das kann in diesem Land - auch vor dem Hintergrund der weltpolitischen Lage - niemand wollen.
Zu unseren Gesetzesänderungsvorschlägen im Einzelnen. Unsere Fraktion schlägt vor, künftig - ähnlich wie bis zur Einführung der Eigenheimzulage ab dem Veranlagungszeitraum 1996 - auf einen jährlichen Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 60 000 Euro für den Anspruchsberechtigten bzw. von 120 000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten abzustellen, wobei hiermit noch stärker der Personenkreis mit geringerem Einkommen angesprochen und die aktuelle Haushaltslage berücksichtigt würden. Die bisher geltenden Einkommensgrenzen von fast 82 000 Euro bzw. 164 000 Euro sind eindeutig zu hoch angesetzt, da sie auch gut verdienende Personenkreise begünstigen, welche die Eigenheimzulage schlicht und ergreifend nicht nötig haben.
Nicht einsehbar ist auch die derzeit geltende Begünstigung von Neubauten durch das Eigenheimzulagengesetz. Diese Begünstigung ist offensichtlich im Hinblick auf eine baukonjunkturelle Lenkungsfunktion eingeführt und beibehalten worden. Betrachtet man die mittlerweile zufrieden stellende Versorgung mit Wohnraum, so ist die doppelt hohe Grundförderung für Neubauten in Anbetracht der hohen Leerstandszahlen nicht geeignet, auf eine Verminderung nicht genutzter Altbauten im Sinne des Gesetzes hinzulenken. Nach Ansicht unserer DVU-Fraktion hat eine Konzentration auf die von mir dargestellte, einzig staatspolitisch unverzichtbare bevölkerungspolitische Lenkungsfunktion zu erfolgen. Dazu ist jedoch die Eigenheimzulage einzig und allein an die Tatsache zu knüpfen, dass im jeweiligen Jahr des Förderzeitraums, der wie bisher mit der Anschaffung und der Herstellung beginnen und bis maximal weitere sieben Jahre
reichen soll, der Antragsteller Anspruch auf den Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes bzw. auf Kindergeld hat.
Eine Grundförderung sowie die bisherige Ökozulage, die ursprünglich durchaus sinnvoll war, inzwischen jedoch aufgrund des allgemeinen ökologischen Bewusstseins entbehrlich ist, sollen aus haushaltspolitischen Gründen entfallen. Dasselbe gilt für die ohnehin dem Wesen der Eigenheimzulage fremde Förderung der Anschaffung von Genossenschaftsanteilen nach § 17 des Eigenheimzulagengesetzes.
Dagegen soll nach dem Vorbild der Ausgestaltung des § 10 e des Einkommensteuergesetzes analog zu dessen Absatz 3 Satz 1 ein Nachholen bzw. eine nachträgliche Gewährung der Eigenheimzulage möglich sein, wenn in dem jeweiligen Kalenderjahr des Begünstigungszeitraums die Einkommensgrenzen nicht überschritten wurden. Dadurch wird die bisher geltende steuerliche Ungerechtigkeit im Hinblick auf eine kurzfristige Überschreitung der Einkommensgrenzen ausgeglichen.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Eigenheimzulage als solche selbstverständlich beibehalten werden muss, jedoch aus haushalts- sowie bevölkerungspolitischen Lenkungsgründen in Zukunft nur mehr Familien bzw. Alleinerziehenden mit Kindern zur Verfügung stehen soll.
Wenn Ihnen das Wohl gerade der Kinder und Familien am Herzen liegt, meine Damen und Herren aller hier vertretenen Fraktionen, dann bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Hesselbarth. - Ich gebe das Wort dem Abgeordneten Klein. Er spricht für die Fraktionen der SPD und der CDU.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Eigenheimzulage ist ein steuerpolitisches Instrument zur Förderung familienpolitischer Ziele. Die Bundesregierung hat nach langen Verhandlungen sinnvolle Regelungen getroffen.
Erstens: Wir wollen Familien, die Kinder aufziehen, finanziell unter die Arme greifen. Deswegen werden kinderlose Häuslebauer nicht mehr gefördert.
Die Städte und Gemeinden in Ostdeutschland leiden unter erheblichem Wohnungsleerstand. Wir wollen der Zersiedlung Einhalt gebieten und die Innenstädte wieder attraktiver machen.
Noch einmal für Sie, meine Damen und Herren von der DVU: Konzentration ist das Ziel, nicht die Ausweitung. Sie von der DVU wollen jedoch den Kreis der Anspruchsberechtigten stark ausweiten, unter anderem auf erbende Ehegatten, die es eigentlich nicht nötig haben, besonders gefördert zu werden, weil sie ohnehin auf einen Schlag reicher werden, um nur ein Beispiel
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Klein. - Meine Damen und Herren, die Fraktion der PDS hat Redeverzicht angezeigt, die Landesregierung ebenfalls. Ich kann damit die Rednerliste schließen.
- Bei mir steht „Redeverzicht“, liebe Frau Tack. Will die PDSFraktion sprechen? Sie bekommen gern das Wort von mir.
Dann bitte ich darum, dass Sie einmal mit Ihrem Parlamentarischen Geschäftsführer sprechen, damit er eine exakte Angabe gegenüber der Landtagsverwaltung macht, sodass ich weiß, woran ich bin.
Da ich aber der Letzte bin, der einer Fraktion die Redezeit beschneidet: Herr Warnick, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war wohl ein kleines Missverständnis. Ich mache es kurz.
Schon Wochen vor Einreichung des DVU-Antrages haben wir in unseren Reihen einen eigenen Antrag diskutiert. Unsere Zielrichtung war aber eine andere. Wir sind nicht prinzipiell gegen Kürzungen der Eigenheimzulage, denn die PDS ist immer für eine gleichberechtigte Förderung aller Wohnformen eingetreten.
Frau Hesselbarth, Sie haben aus meiner Sicht völlig falsche Zahlen genannt. Darüber könnte man diskutieren. Die Eigenheimförderung ist von der Bundesseite eindeutig wesentlich stärker gefordert und vorgenommen worden als die Förderung anderer Wohnformen. Für uns lautet die Gretchenfrage: Bei welchen Personen wird eingespart und wie werden die eingesparten Finanzmittel wieder eingesetzt? Wir wollen, dass sie wieder dem wohnungswirtschaftlichen Kreislauf zugeführt werden und nicht im großen Topf des Bundeshaushalts versickern.
Wir haben nun über unsere Mitglieder im Bundesrat erfahren, dass sich Brandenburg in der Person des Ministers schon in unserem Sinne dafür eingesetzt hat, dass er aber im Bundesrat eine Pleite erlebt hat und sich damit nicht durchsetzen konnte. Das war für uns Anlass, den Antrag in diesem Monat zurückzuziehen und ihn im nächsten Monat erneut einzubringen.
Der DVU-Antrag beinhaltet viel zu kleine Änderungen im Eigenheimzulagengesetz, die teilweise auch noch in die falsche Richtung gehen. Er hilft uns nicht weiter. Eine für uns wichtige Änderung ist nicht enthalten. Solche werden wir aber noch einbringen. Den DVU-Antrag lehnen wir ab.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Warnick. - Jetzt liege ich mit meiner Einschätzung, dass die Landesregierung Redeverzicht angezeigt hat, richtig.
Ich schließe die Rednerliste und wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion der DVU beantragt die Überweisung der Drucksache 3/5202 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen - federführend - und an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr. Wer diesen Überweisungsanträgen seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung der Anträge mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen zur direkten Abstimmung des Antrages in Drucksache 3/5202. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Punkt und begrüße hier vorn den Abgeordneten Dr. Trunschke von der Fraktion der PDS.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in diesem Landtag heute bereits eine Stunde lang über Hochschulpolitik debattiert. Ich bin mir sehr wohl dessen bewusst, dass alle auf die so genannte Bulettenparty warten, und verstehe vollkommen, dass deshalb von verschiedener Seite an mich herangetragen wurde, heute auf die Rede zu verzichten. Ich gestehe, dass mir die Hochschulen wichtiger sind als die Buletten, dennoch wäre ich Ihnen gern entgegengekommen, wenn Sie denn bereit gewesen wären, auf unseren Antrag nur in kleinster Weise produktiv einzugehen, indem Sie ihn zum Beispiel mit einem eigenen Antrag toppen, wie Sie es ja schon manchmal getan haben, oder ihn an den Ausschuss überweisen, sodass wir weiter darüber diskutieren können. Das haben Sie nicht getan und deshalb müssen Sie jetzt eine Rede aushalten.
Wir fordern, die Ersatzinvestitionen an den Hochschulen zu stärken und dafür ein Konzept auf den Tisch zu legen. Das ist keine Kleinigkeit. Sie alle kennen das Bibliotheksproblem, welches wir an den Hochschulen haben und das keineswegs gelöst ist, auch wenn durchaus positive Ansätze zu vermerken sind. Aber hierbei ist auch nur ein Teil Landesschuld zu vermelden. Die Ersatzinvestitionen gehen - jedenfalls aus meiner Sicht - voll zulasten des Landes. Wir haben von Anfang an zu wenig Geld bereitgestellt, um das zu ersetzen, was unmodern geworden oder schlichtweg verschlissen ist.
Um die Dimensionen deutlich zu machen, unterstelle ich - Frau Ministerin, ich weiß, dass das simpel ist - eine Abschreibung von zehn Jahren, wie sie oft auch üblich ist. Mir ist klar, dass manche Geräte - zum Beispiel Computer - wesentlich schneller verschleißen, moralisch verschleißen. Mir ist auch klar, dass manche Sachen wesentlich länger halten als zehn Jahre. Aber zehn Jahre werden angenommen. Das heißt, dass das, was im ersten Jahr angeschafft wurde, jetzt eigentlich vollkommen dahin ist und ersetzt werden müsste. Das setzt sich in den Folgejahren so fort, das heißt, wir schieben einen riesigen Berg vor uns her. Es ist derzeit nicht abzusehen, wie wir das schultern können.
Frau Müller, Sie haben gesagt, man brauche dazu kein Konzept. Die Erstellung eines Konzeptes dauere ja eine ganze Weile; man müsse es jetzt einfach nur tun. - Ich bin ja auch dafür, das einfach zu tun. Wir hätten es ja schon in den letzten Jahren tun können, haben es aber nicht. Wir haben es so lange nicht gemacht, sodass ich nicht glaube, dass es ohne ein Konzept geht. Das ist ein riesiger Berg, vor dem wir stehen. Dieser ist so einfach locker aus der Hüfte geschossen nicht zu schultern - angesichts unseres Haushaltslochs schon gar nicht.
Was haben wir denn beantragt? Wir wollten, dass der Umfang der erforderlichen Ersatzinvestitionen für die einzelnen Hochschulen aufgeführt wird. Dieser ist ja noch nicht so klar, darüber kann man noch streiten. Es geht um die Frage, was wirklich notwendig ist. Wir wollten, dass ein Zeitplan für die Sicherung dieser Ersatzinvestitionen aufgestellt wird, damit man weiß, wie es weitergeht. Wir wollten mögliche Finanzierungsquellen benennen. Das betrifft EU, Bund und Private und betrifft natürlich auch das Land.
Klar ist aus meiner Sicht, auch wenn es in erster Linie Landesaufgabe ist, dass diese Investitionen aus Landesmitteln nicht mehr zu finanzieren sind. Ich finde, darüber muss man schon einmal reden. Das kann man nicht einfach so locker abtun. Deshalb bitte ich Sie nochmals, unserem Antrag zuzustimmen. Sie können ihn natürlich ablehnen, denn das ist Ihr gutes Recht. Was Sie nicht werden tun können, ist, das Problem in den Skat zu drücken, denn es wird Sie einholen.
Frau Ministerin, ich will noch einmal meinen Dank ausdrücken für eine Sache, die bereits eine gewisse Zeit zurück liegt. Es betrifft die letzten Haushaltsberatungen. Sie haben damals gesagt, dass es genau dieses Problem ist, was wir noch nicht lösen konnten. Sie sind Einiges - darüber kann man streiten - angegangen, aber dieses Problem hatten Sie noch nicht gelöst. Ich sehe solch eine ehrliche Einschätzung lieber als die Erklärung, wir hätten etwas gelöst, was aber nicht stimmt. Dabei teile ich Ihre Auffassung. Ich hätte Sie gern mit diesem Antrag unterstützt. - Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Dr. Trunschke. - Das Wort geht an die Fraktion der SPD, an die Abgeordnete Müller.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte schon heute Morgen Gelegenheit, während der Aktuellen Stunde zum
Antrag der PDS Stellung zu nehmen und darzulegen, dass und weshalb die SPD-Fraktion ihn ablehnen wird. Und dabei bleibt es. - Vielen Dank.