Protokoll der Sitzung vom 19.12.2002

Zur Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes wird jährlich ein Unterausschuss des Haushaltskontrollausschusses tätig. Im Rahmen der diesjährigen Prüfung wurde auch der Vorgang besprochen, dass es im Landesrechnungshof selbst vonseiten eines Mitarbeiters Unregelmäßigkeiten bei Dienstreiseabrechnungen gegeben hat. Die Mitglieder des Unterausschusses haben die Präsidentin des Landesrechnungshofes als Behördenleiterin darin bestärkt, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Die Präsidentin ist ihren Pflichten nachgekommen. Die Bewertung des Vorganges liegt zurzeit in den Händen der Staatsanwaltschaft.

In den Beratungen zum Jahresbericht 2002 befassten wir uns vorwiegend mit dem Teil A - Landeshaushalt - in seinen Untergliederungen Teil 1 - Haushaltsrechnung, Lage und Entwicklung der Landesfinanzen - sowie Teil II - Besondere Prüfungsergebnisse und prüfungsbegleitende Beratungen.

Im Bereich Haushaltsrechnung, Lage und Entwicklung der Landesfinanzen erteilten wir der Landesregierung Aufträge, die dazu beitragen sollen, die Übersicht über das Landesvermögen zu vervollständigen, das Risikomanagement zu verbessern und Einsparungen im Haushalt vorzunehmen. Die wesentlichen Einsparpotenziale liegen nach wie vor im Personalbereich, in der Verwaltungsoptimierung, in der Aufgabenkritik und in einer strikten Aufgabenbegrenzung auf strukturpolitisch wichtige Bereiche.

Die Betrachtungen des Landesrechnungshofes zur Haushaltslage in den Jahren 2000 und 2001 sind heute bereits überholt, wie wir alle wissen. So ist auch die Nettokreditaufnahme im vergangenen Jahr wieder gestiegen und wird sich im kommenden Jahr ebenfalls auf hohem Niveau befinden. Umso dringlicher ist es, an den oben genannten Einsparpotenzialen beharrlich zu arbeiten.

Nun berichte ich über den Teil II - Besondere Prüfungsergebnisse und prüfungsbegleitende Beratungen. Der Landesrechnungshof führte stichprobenartige Prüfungen hinsichtlich der Vergabe von Fördermitteln in den Einzelplänen 06, 07, 08, 09/10 und 11 durch. In allen Bereichen hat die fehlerhafte Vergabe von Fördermitteln zu höheren Ausgaben - zum Teil in erheblichem Ausmaß - geführt. Zum Beispiel wurden Verwendungsnachweise überhaupt nicht oder nur mangelhaft vorgenommen. Es gab Verstöße gegen das Haushaltsrecht. Es wurde gegen EU-Vergabevorschriften sowie gegen die Verdingungsordnung für Bauleistungen verstoßen. Öffentliche Unternehmen wichen von einschlägigen Vorschriften für die Ausschreibung ab, was zum Beispiel die Verletzung von Vergabevorschriften und die Einschränkung des Wettbewerbs zur Folge hatte.

Auch hierzu haben wir entsprechende Aufträge erteilt, um in der Zukunft derartige Fehler zu vermeiden.

Der Ausschuss hat zu den Berichten des Landesrechnungshofes über die LEG und den Flughafen Schönefeld Stellung bezogen. In beiden Fällen teilen wir die Ansicht, dass der Landesregierung Fehler unterlaufen sind und dass beide Gesellschaften weiterhin mit besonderer Sorgfalt begleitet werden müssen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU sowie vereinzelt bei der PDS)

Frau Abgeordnete, es könnte mit Ihnen gleich weitergehen.

(Frau Dettmann [SPD]: Ich rede noch einmal.)

Bitte sehr. - Hierbei wird deutlich, dass es sich nicht um eine Begründung handelt, die zu dem Antrag einer Fraktion gehört. Frau Dettmann spricht jetzt für ihre Fraktion. Es ist wichtig, diesbezüglich eine ordnungsgemäße Trennung vorzunehmen.

Herr Präsident, ich danke für die Erläuterung.

(Zuruf des Abgeordneten Vietze [PDS])

- Ich habe soeben als Ausschussvorsitzende gesprochen und spreche jetzt im Namen der SPD-Fraktion. Das ist etwas anderes, wie Sie gleich erleben werden.

(Heiterkeit und vereinzelt Beifall bei der SPD)

Die Prüfungsergebnisse des Landesrechnungshofes beziehen sich - das liegt in der Natur der Sache - auf zurückliegende Fehler, auf Fehler, die häufig eine Verschwendung von Fördermitteln zur Folge haben.

Weil wir verantwortungsbewusst mit dem Geld, das die Steuerzahler im Land, im Bund und in der EU aufbringen, umgehen müssen, haben wir aus den Mängeln, die uns der Landesrechnungshof alljährlich aufzeigt, Schlussfolgerungen zu ziehen.

Heute früh haben wir uns ausführlich mit dem Bau der Chipfabrik beschäftigt. Wenn alle genannten Voraussetzungen geschaffen werden, wird sich die öffentliche Hand am Bau der Chipfabrik beteiligen. Ich fordere die Landesregierung nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass keine Fehler und Gesetzesverstöße bei der Vergabe und Verwendung der Fördermittel auftreten können. Sie haben genügend Zeit, sich darauf vorzubereiten. Bitte werten Sie den Prüfbericht des Landesrechnungshofes zur Förderung des Lausitzringes aus und ziehen Sie daraus Ihre Schlussfolgerungen! Stellen Sie innerhalb der Landesregierung ein Verfahren auf, das die Gesetzestreue in Bezug auf die Handhabung der Fördermittel gewährleistet!

Sie können schon heute davon ausgehen, dass der Landesrechnungshof das Thema Chipfabrik prüfen wird. Wir alle sind an einem positiven Prüfergebnis interessiert.

Aus Fehlern lernen wollte die Landesregierung in einem anderen Fall offensichtlich nicht. Ich meine - das liegt nun schon

Jahre zurück, aber es ist ja oft so, dass sich im Laufe der Zeit Fehler wiederholten - die Liquidation der Brandenburgischen Landgesellschaft, wo sich damalige Fehler später wiederholt haben. Demzufolge ist ein Untersuchungsausschuss eingesetzt worden, der einen Prüfbericht erstellt hat. Ich bin heute der Meinung: Hätte sich die Landesregierung damals mit den Ergebnissen dieses Untersuchungsauschusses auseinander gesetzt, dann wäre es in der LEG nicht zu der heute zu beklagenden Situation gekommen.

So ist auch zu verstehen, dass der Landesrechnungshof Fehler bei der Führung der LEG aufgezeigt hat. Der Untersuchungsausschuss des Landtages hat sich mit dieser Sache auseinander zu setzen und wird dem sicherlich den Prüfbericht des Landesrechnungshofes zugrunde legen.

Ich frage noch einmal: Welche Lehre ist aus dieser Geschichte zu ziehen? - Es geht darum, aus den Fehlern zu lernen, um in Zukunft alles besser machen zu können.

(Beifall des Abgeordneten von Arnim [CDU])

Lassen Sie mich noch einige Worte zu dem Streit um den Landesrechnungshof sagen. Dazu bezieht die SPD-Fraktion folgende Position: Die Auseinandersetzungen im Landesrechnungshof sind rein dienstrechtlicher Natur. Angesichts der laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gilt für den Landtag und seine Abgeordneten das Gebot der Zurückhaltung. Der Landtag sollte sich grundsätzlich nicht in Angelegenheiten einmischen, für die er keine Kompetenz hat. Wir meinen, dass es im Interesse aller Parteien liegt, sensibel und umsichtig auf die aktuellen Probleme innerhalb des Landesrechnungshofes zu reagieren. Eine Politisierung des Streits nutzt niemandem, schadet aber am Ende dem Ansehen des Landesrechnungshofes. Deshalb sind wir nicht dafür, die dienstrechtliche Auseinandersetzung im Landesrechnungshof in den Ausschüssen des Landtages zu behandeln. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Ich danke auch. - Wir sind damit bei der PDS-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Warnick.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Ausführungen zu den Beschlussempfehlungen zu den Jahresrechnungen des Präsidenten des Landtages, des Präsidenten des Landesverfassungsgerichts und des Präsidenten des Landesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 2000 kann ich sehr kurz fassen, indem ich die Zustimmung meiner Fraktion zu deren haushaltsrechtlicher Entlastung signalisiere. Es geht hierbei nicht um einen politischen Inhalt, sondern lediglich um die Bestätigung der rechnerischen Richtigkeit.

Zu den Unterrichtungen über die Haushaltsrechnung des Landes für das Rechnungsjahr 2000 und den Jahresbericht 2002 gibt es etwas mehr zu sagen. Mit diesen Beschlussempfehlungen entscheiden wir über die Entlastung der Landesregierung für das Rechnungsjahr 2000 und nehmen die auf der Grundlage des Jahresberichtes 2002 gegebenen Empfehlungen des Ausschusses zur Kenntnis.

Im Zusammenhang mit der Entlastung der Landesregierung musste eine Reihe von Mängeln angesprochen werden, die sich so in den Vorlagen nicht wiederfinden und die ich deshalb wenigstens thesenhaft ansprechen möchte.

Erstens: Die Erwirtschaftung der globalen Minderausgaben wurde von den Ressorts erneut zum Teil nicht ausreichend überwacht und nicht nachvollziehbar erfasst.

Zweitens: Während die Haushaltsüberschreitungen von 1997 bis 1999 schrittweise gesenkt werden konnten, sind sie von 1999 bis 2000 wieder gestiegen; bei 27 % fehlte überdies die erforderliche Einwilligung des MdF.

Drittens: Im Belegwesen ging die Fehlerquote gegenüber dem Vorjahr zwar weiter zurück, sie wies aber in einigen Ressorts zum Teil erhebliche Werte auf. Im Ministerium der Justiz waren es 24,4 %, im Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung 25,4 % und im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen sogar 34,6 %. Hierbei handelt es sich nur um formale Fehler in der Rechnungslegung, aber das ist schlimm genug. 34,6 % sind zu viel.

Der Nachweis des Ressortvermögens des MSWV ist immer noch nicht in der tatsächlichen Höhe erfolgt. Die Einnahmen und Ausgaben des Spielbankenfonds waren für das Jahr 2000 nicht dargestellt.

Im Ergebnis einer Prüfung musste der Landesrechnungshof die zuständigen Stellen erneut auffordern, die haushaltsrechtlichen Bestimmungen mit größerer Sorgfalt anzuwenden. Diese Aufforderung sollten wir von hier aus mit der nötigen Bekräftigung versehen.

Ich komme damit zu den Empfehlungen an die Landesregierung auf der Grundlage des Jahresberichts 2002. Grundsätzlich kann auch in diesem Jahr gesagt werden, dass die einfache Summierung der Defizite im Fettgedruckten unmittelbar nach ihrem Erscheinen - so und so viele Millionen sind verschwendet worden -, wie es in vielen Medien zu lesen ist, kein reales Bild vermittelt. Es hat sich nach gründlicher Prüfung im Ausschuss dennoch herausgestellt, dass genug Mängel übrig bleiben, die das Parlament veranlassen sollten, die Landesregierung auf den sorgsameren Umgang auch mit kleineren Beträgen und den effektiveren Einsatz des knappen Landesgeldes mit Nachdruck hinzuweisen.

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Es gibt leider auch die schweren Haushaltsbrocken, die dem Land großen finanziellen Schaden zugefügt haben. Als erstes Beispiel nenne ich den EuroSpeedway. Dort sind erhebliche Mängel im Förderverfahren aufgetreten, die Zuwendungssumme ist überschritten worden, die Baukosten sind überhöht, es sind nicht notwendig gewesene Baunebenkosten angefallen. Dies alles hat dem Land finanziellen Schaden zugefügt.

Durch Missmanagement, Einflussnahme von außen und unzureichende Überwachung der Geschäftsführung der LEG sind finanzielle Risiken zu lange unbeachtet geblieben. Sie haben sich, wie wir alle wissen, zur Katastrophe ausgewachsen.

Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Privatisierung der BBF sind Fehler in der bisherigen Gesellschafterfunktion des

Landes festgestellt worden. Es musste auf Wege zur Schadensbegrenzung hingewiesen werden; die Hinweise kamen jedoch viel zu spät.

In einigen Fällen kam erschwerend hinzu, dass sich Prüfer und Geprüfte über das Ergebnis der Prüfung nicht einigen konnten und demzufolge ein langwieriges Ausräumungsverfahren erforderlich wird. Das hat zur Folge, dass eventuell berechtigte Ansprüche des Landes erst mit großem Zeitverzug geltend gemacht werden können.

Ich möchte die Aufzählung nicht fortsetzen; denn schon die wenigen Beispiele verdeutlichen, welche Reserven zu erschließen sind, wenn die Arbeit qualifizierter wird.

Zum Schluss sei auf einige Punkte hingewiesen, für die die Ausschussmitglieder meiner Fraktion verantwortlich zeichnen. Ich beschränke mich auf die Punkte „Vermögensnachweis“ und „Haushaltslage“.

Was den Vermögensnachweis betrifft, fordert der Ausschuss das MdF auf, das Bemühen um inhaltliche Richtigkeit und Aussagekraft des Nachweises zu erhöhen, um ihn zu einem echten Wertenachweis und damit einem Führungsinstrument der Prozesse zu qualifizieren. Dafür sind einige konkrete Schwerpunkte genannt und der Landesregierung abrechenbare Aufgaben gestellt worden.

Eine angemessene Finanzausstattung der brandenburgischen Kommunen zu sichern und in Verhandlungen mit dem Bund weitere Belastungen von ostdeutschen Kommunen abzuwenden war einer der Punkte, auf die wir unbedingt hinweisen wollten.

Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Schluss Ihres Beitrages!

- Ja. - Was die Belastung der Kommunen angeht, wird deutlich, dass sich die Mitglieder meiner Fraktion im Ausschuss nicht durchsetzen konnten. Die von mir vorgeschlagene Formulierung, die finanzielle Situation der Kommunen spürbar zu verbessern, wurde abgeschwächt. Auch unser viel konkreter gefasster Formulierungsvorschlag - in diesem Zusammenhang erwartet er von der Landesregierung eine Bundesratsinitiative, um finanzielle Mehrbelastungen, die den Kommunen durch bundespolitische Entscheidungen aufgebürdet werden, durch zweckgebundene zusätzliche Zuweisungen des Bundes an die Länder zu kompensieren - fand keine Mehrheit.

Der Ausschuss hat dennoch nach meiner Auffassung eine gute Arbeit geleistet und der Landesregierung eine Reihe von konkreten Aufgaben gestellt, deren Umsetzung er nun kontrollieren muss.

Deswegen empfehle ich meiner Fraktion die Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung, obwohl sie nicht frei von Zugeständnissen ist. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS und der Abgeordneten Dettmann [SPD])