Von 1998 bis 1999 ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten - das ist übrigens auch sehr interessant - mit Ausnahme des Schulbereiches, den ich einmal herauslasse, von 4 auf fast 10 % gestiegen. Von diesen Teilzeitbeschäftigten - auch das als Anmerkung - sind 80 % Frauen. Ich würde mich freuen, wenn es gelänge, mehr Männer in Teilzeitarbeit zu bekommen, um sich in dieser Hinsicht solidarisch zu verhalten, damit vielleicht noch mehr Menschen in Arbeit gebracht werden können.
Nach wie vor unbefriedigend ist die Mitarbeit von Frauen in Gremien. Lediglich 7,5 % der von der Landesregierung in Vorstände, Verwaltungsräte, Aufsichtsräte und Beiräte entsandten Personen waren Frauen. Auch diese Zahl sollte uns zu denken geben.
Deutlich nachgelassen hat die Qualität der Gleichstellungspläne. Nur noch knapp ein Drittel der Dienststellen legen sich mit verbindlichen Vorgaben bezüglich der Steigerung des Frauenanteils im höheren Dienst fest. Vor zwei Jahren waren es noch mehr als die Hälfte. Das ist aber - das sollte man deutlich machen - nicht nur eine Formalie, sondern es ist, so wie es das Gesetz vorsieht, ein wichtiges Instrument dafür, dieses Ziel der Gleichstellung auch tatsächlich zu erreichen.
Ich komme noch ganz kurz zu den Gleichstellungsbeauftragten. Leider müssen wir feststellen, dass Gleichstellungsbeauftragte zunehmend weniger in Personalentscheidungen eingebunden werden. Daran zeigt sich auch wieder, wie ernst es den Dienststellen mit der Gleichstellung tatsächlich ist. Es nützt gar nichts,
wenn man zwar eine Gleichstellungsbeauftragte hat, diese aber bei wichtigen Personalentscheidungen außen vor lässt.
Wenn das nur eine Alibifunktion sein soll, haben wir gar nichts gekonnt. Aber der Bericht soll nicht nur kontrollieren, er soll auch helfen, das Bewusstsein für Gleichstellungsfragen zu schärfen. Dann muss eben der Hebel dort angesetzt werden, wo Benachteiligungsverbote tatsächlich noch umgangen werden können.
Hinzu kommt, dass wir trotz aller Gesetze von der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern noch ein großes Stück entfernt sind. Es ist wichtig, noch einmal deutlich zu machen, dass Gleichstellung nur im Gesetz nichts nutzt. Wir brauchen die Gleichstellung in den Köpfen, wir müssen das verankern und ein Bewusstsein dafür erzeugen, und da, meine ich, ist jeder an seinem Platz gefragt. - Ich danke Ihnen.
Ich danke Ihnen, Herr Minister Baaske. - Das Wort erhält die Fraktion der PDS, Frau Abgeordnete Bednarsky.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vom Prinzip her könnte die PDS-Fraktion den Ausführungen von Herrn Minister Baaske zustimmen, weil genau das, was wir aus dem Bericht zur Kenntnis nehmen konnten, auch unsere Einschätzung ist.
Ich muss auch sagen, dass ich schon etwas verwundert war - Herr Baaske hat es jetzt klargestellt -, einen Bericht vorgelegt bekommen zu haben, der Ausführungen über die Zeit bis 1999 beinhaltet. Wir alle sind sicherlich der Meinung, dass der Gesetzgeber nicht die Absicht hatte, historische Studien in Auftrag zu geben, sondern es ging schon darum, zu erfahren, wie die Gleichstellung im Land Brandenburg aktuell realisiert wird.
Herr Minister Baaske, obwohl Sie vieles auch in unserem Sinne richtig erwähnt haben, erlaube ich mir, doch noch einmal auf einige Punkte einzugehen. Was die Landesregierung als Extrakt und Handlungsaufforderung, was übrigens das Entscheidende sein sollte, vorstellt, ist sehr schmal gehalten. Darin werden zwei Feststellungen getroffen, erstens, dass strukturelle Veränderungen auch mit personellen Veränderungen einhergehen, zweitens, dass altersbedingt künftig auch im höheren Dienst Stellen frei werden. Sieht man einmal davon ab, dass es sich hier um eine sehr allgemeine Aussage handelt, sollte doch die Frage gestellt werden, was deshalb geschehen muss. Was sich daraus an Konsequenzen für eine aktive Gleichstellungspolitik ergibt, erfährt man bedauerlicherweise also nicht.
Gerade jetzt, da die Landesregierung Personalabbau vor dem Hintergrund eines dramatischen Sparzwangs angekündigt hat, ist es umso dringender, im Sinne von Gleichstellungspolitik strategische Grundsätze zu formulieren und vor allem auch durchzusetzen. Deshalb hätten wir uns die Schlussfolgerungen weniger diplomatisch, dafür aber deutlicher gewünscht.
Erstens: Zum Beispiel fordern Sie, dem erkennbaren Qualitätsverlust von Gleichstellungsplänen entgegenzuwirken. Wenn das
die empirische Basis zeigt, müssten doch Überlegungen angestellt werden, wie man dieser notwendigen Aufgabe gerecht werden kann. Genau das aber ist ausgespart.
Zweitens: Sie konstatieren die weiterhin rückläufige Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an personellen Maßnahmen. Muss man da nicht die Frage stellen, welche Ursachen es dafür gibt und was man konkret unternehmen kann, damit die Gleichstellungsbeauftragte wirklich ernst genommen wird? Ist es nicht vielleicht so, dass in einigen Amtsstuben das Wirken der Gleichstellungsbeauftragten als Trockenübung gesehen oder als Formalie abgetan wird? Ebenso erleben wir bei den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten oft die Situation, dass die dafür vorgesehene Stelle gesplittet ist und das gesamte Beauftragtenwesen samt Behinderten- und Ausländerbeauftragten sich bei einer, wie man sich vorstellen kann, ständig überlasteten Frau wiederfindet. Das Gleichstellungsgesetz sollte eine Bestimmung aufweisen, die genau dies verhindert.
Drittens: Berechtigt ist ebenso die Maßgabe, Frauen und Männer gleichberechtigt an Leitungs-, Lenkungs- und Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Aber wir hätten es noch mehr begrüßt, wenn Sie erläutert hätten, wie Sie dieses Prinzip qualitativ wirklich durchsetzen wollen.
Viertens wird in den Schlussfolgerungen nichts darüber ausgeführt, wie der Frauenanteil vor allem im höheren Dienst gesteigert werden kann. Wenn man es ernst meint mit Emanzipation und Partizipation, scheiden sich die Geister meist an der Stelle, wo es um eine hohe Verantwortung und auch um entsprechende finanzielle Einkünfte geht. Insgesamt finden wir in der öffentlichen Verwaltung des Landes anteilig doppelt so viele Männer wie Frauen im höheren Dienst und meinen dazu: Das muss sich zugunsten der Frauen ändern.
Fünftens: Der Anteil der Beamtinnen in den höchsten Besoldungsgruppen konnte zwar auf 7,8 % gesteigert werden, das ist aber nach wie vor viel zu wenig. Es gibt noch nicht ausreichende Bedingungen, die es Frauen ermöglichen, Familie und Beruf gerade in höheren Einkommensbereichen in Einklang zu bringen.
In diesem Zusammenhang erscheinen uns zwei Aufgabenstellungen aus dem Fazit besonders wichtig: Dies sind die Orientierung auf strukturelle Chancengleichheit und die Schaffung von Qualifikationswegen, die zeitlich versetzt durchlaufen werden können, die das Mobilitätserfordernis flexibel handhaben und die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Tätigkeit und Wahrnehmung von Familienverantwortung ermöglichen. Gerade dies würde uns interessieren, insbesondere: Wie hat sich die gesamte Entwicklung ab 1999 bzw. Juni 2000 gestaltet?
Interessant wäre ebenfalls eine Einschätzung über die §§ 14 und 15 des Gleichstellungsgesetzes, die vor dem Hintergrund der Wirtschaftsliberalisierung über Jahre heiß umstritten blieben. Wir vermuten, es ist ein Papiertiger geworden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Frau Bednarsky, und gebe das Wort der Fraktion der SPD, der Abgeordneten Redepenning.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die erste Frage, die sich mir beim Lesen des Berichtes stellte, war: Wofür brauchen wir angesichts leerer Kassen dieses Material mit dem etwas lapidaren Ergebnis? Sollte man die Berichterstattung überhaupt fortsetzen?
Liebe Landesregierung, der Bericht spiegelt zum einen nur die Zeit bis 1999 wider. Solche Entwicklungszahlen nutzen uns zwar bis zu einem gewissen Grade, um flexibel reagieren zu können, wirklich wichtig wären aber doch die Zahlen bis Sommer 2002 gewesen, um auf etwas reagieren zu können, was eventuell fehlgesteuert wird.
Zum anderen sind in dem hier betrachteten Zeitraum kaum Entwicklungstendenzen sichtbar. Das heißt, hier wird bis auf kleine Veränderungen, auf die ich im Weiteren noch eingehen werde, ein Stillstand produziert.
Zum Inhalt des Gleichstellungsberichts ist festzustellen: Die Gleichstellung wurde erreicht. Das heißt, mindestens 50 % weibliche Arbeitskräfte sind wie bereits 1996 bei den Beschäftigten in der gesamten öffentlichen Verwaltung einschließlich Sozialversicherungsträger und Lehrkörper. Doch dies sind nur die Gesamtzahlen. Denn ausgerechnet im höheren Dienst konnte nur eine geringe Steigerung um 3 % auf 35,7 % in der öffentlichen Verwaltung erreicht werden, in den Ministerien mit der Staatskanzlei nur 31,5 %. Das heißt, die Aussage, die auch im Bericht getroffen wird, je höher die Position, desto geringer der Frauenanteil, gilt leider immer noch. Als ob diese Aussage noch verstärkt werden sollte, folgt im Bericht dann die Feststellung, dass von den in der öffentlichen Verwaltung arbeitenden Frauen 1999 nur 8,5 % im höheren Dienst tätig gewesen sind, von den Männern dagegen 16,3 %, also doppelt so viel. Frauen möchte man immer noch nicht ganz einschließen. Nur 7,5 % beträgt der Anteil der Frauen, die in 126 Gremien wie Vorstände, Verwaltungsräte, Aufsichtsräte oder Beiräte entsandt wurden. Ähnliche Zahlen waren bereits im Zweiten Landesgleichstellungsbericht zu lesen.
Wenn man sich diese Zahlen vor Augen hält, wird klar: Wir brauchen diesen Bericht dringender denn je, um schnellstmöglich Einblicke in den Zeitraum, über den der Bericht jetzt noch nicht vorliegt, zu bekommen. Gerade angesichts des bevorstehenden Verwaltungsabbaus, den sich das Land nicht erst heute als ein Mittel zur Einsparung vorgenommen hat, sollte man genau beobachten können, ob dieser Abbau nicht zulasten der Gleichstellung geschieht.
Nicht eingeflossen in den Bericht sind Ergebnisse des gender mainstreaming, obwohl sich hier doch Felder überschneiden. Noch 2000 wurde die Mentoreninitiative gestartet. Welche Auswirkungen diese hatte und ob man dies vielleicht erweitern sollte, das alles lässt sich nur mit einer Fortführung der Berichtspflicht klären. Ich unterstütze deshalb den Gedanken, dass die Landesregierung auch weiterhin pünktlich dieser Berichtspflicht nachkommt, und das mit möglichst aktuellen Materialien. - Ich danke.
Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich wieder Gäste im Landtag. Es sind Gäste vom Gymnasium Beeskow. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung produziert alle zwei Jahre einen neuen Landesgleichstellungsbericht, um dem Landtag über die Anwendung und Wirksamkeit des Landesgleichstellungsgesetzes zu berichten. Für alle, die es noch nicht wissen: Dieses Landesgleichstellungsgesetz hat die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zum Ziel. Es geht also nicht um die Gleichstellung von Behinderten, sondern um die Gleichstellung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst.
Uns liegt heute das dritte umfangreiche Werk dieser Reihe vor, zu dem zusammenfassend Folgendes gesagt werden kann, was auch schon in der Zusammenfassung des Berichts selbst steht: Je höher die Position, desto geringer der Frauenanteil. Das wird sich auch in absehbarer Zeit nicht ändern, wenn die Voraussetzungen für eine wirkliche Gleichberechtigung nicht geschaffen werden. Dazu gehört in allererster Linie die Möglichkeit einer Ganztagskinderbetreuung, wenn dies von den Eltern bzw. in diesem Fall von den Müttern gewünscht wird. Doch dazu ist dem Bericht nichts zu entnehmen.
Jedoch enthält der Bericht eine wichtige Erkenntnis, und zwar in Abschnitt 4.2.3. Hierbei geht es um die Wirksamkeit der Gleichstellungspläne. Die umwerfende Erkenntnis hier lautet: Dort, wo verbindliche und messbare Ziele in den Gleichstellungsplänen vorgegeben sind, hat sich gezeigt, dass die Chance auf eine Verbesserung der Beschäftigungssituation von Frauen in der öffentlichen Verwaltung steigt. Das ist doch toll. Vielleicht sollte man jetzt auch verbindliche Pläne für die Anzahl der Arbeitslosen erstellen. Zum Beispiel könnte die Landesregierung verbindlich festlegen, dass die Zahl der Arbeitslosen im Lande einen gewissen Wert nicht übersteigt. Oder noch besser: Man stellt verbindliche Haushaltspläne auf - ohne globale Minderausgabe.
Meine Damen und Herren, angesichts des Aufwands, der hierfür betrieben wird, frage ich, was das Ganze soll. Bereits der vorliegende Bericht verweist auf einen recht umfangreichen Personalabbau im Berichtszeitraum. Dank der Unfähigkeit der Landesregierung, die Finanzen des Landes in Ordnung zu halten, werden im öffentlichen Dienst noch erheblich mehr Stellen abgebaut werden müssen. Da frage ich mich allen Ernstes, wer es noch für wichtig hält, wie hoch die Frauenquote ist. Mehr als 240 000 Brandenburger sind arbeitslos und wir debattieren über die Frauenquote. Wenn die Landesregierung die Energie, die in diesen Wälzer und in die darin berichteten Aktivitäten geflossen ist, in die Wirtschaftsförderung investiert hätte, dann stünden jetzt vielleicht einige Tausend Brandenburger weniger auf der Straße. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Fechner, und gebe das Wort an die Fraktion der CDU, Frau Abgeordnete Schulz.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Vorrednerin, wenn Ihre Eingangsbemerkung dazu beigetragen hat, in Ihrer Fraktion Klarheit über das Thema zu schaffen, dann ist das schon ein Fortschritt.
Im Übrigen kann ich dem Minister nur beipflichten, wenn er sagt, dass es gilt, das Bewusstsein zu schärfen. In diesem Zusammenhang möchte ich hier wenigstens ein Positivum einfließen lassen, nämlich dass unsere Landesregierung über drei sehr selbstbewusste und kompetente Frauen verfügt. Ich meine, das ist nach außen hin zumindest ein sehr positives Signal.
Alle bisherigen Berichte haben gezeigt, dass es natürlich äußerst schwierig ist, Chancengleichheit herzustellen. Wie in allen früheren Berichten so wird auch jetzt wieder deutlich: Je höher die Positionen, umso geringer ist der Frauenanteil. Besonders ins Auge fällt mir der geringe Anteil der Frauen in Gremien. Er beträgt nur 7,5 %. In den Beteiligungen des Landes an Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts sind von 355 dort vertretenen Personen lediglich 10 weiblichen Geschlechts. Das ist meiner Meinung nach schon bemerkenswert.
Auf die Problematik der Gleichstellungsbeauftragten auf der kommunalen Ebene hat der Minister ebenfalls schon hingewiesen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Es bedarf der Prüfung der Frage, warum die Situation in diesem Bereich so schlecht ist.
Die tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern fängt in den Köpfen an. Solange in einer von Männern dominierten Welt Frauen Rollen zugedacht werden - und Frauen sich auch solche Rollen zuordnen lassen - und Vorurteile nicht ausgeräumt sind, ist kein Gesetz dieser Welt allein in der Lage, die Chancengleichheit zu garantieren. Gelegentlich hat man den Eindruck, dass sich das Ganze sogar noch ins Gegenteil verkehrt. Die Wahrheit liegt für mich hier, wie es ja meist der Fall ist, in der Mitte. Es ist gerechtfertigt, wenn sie oder er aufgrund der Qualifikation als geeigneter eingestellt wird, wobei Qualifikation nicht nur fachliche, sondern auch soziale Kompetenzen umfassen sollte. Für Frauen ist es zudem hilfreich, wenn ihnen der berechtigte und der übrigens auch gesellschaftlich fundierte Wunsch nach Familie nicht noch negativ angelastet wird, sondern es hier tatsächlich zu einem gesellschaftlichen Umdenken hin zu familienfreundlicheren und diesen Aspekt in höherem Maße anerkennenden Strukturen kommt.
Der Konkurrenzkampf zwischen Männern und Frauen kann und soll stattfinden, aber Frauen müssen, wie es Frau Prof. Wanka übrigens auch anlässlich des 10. Jahrestags des Frauenpolitischen Rates so treffend formulierte, auf diesen Konkurrenzkampf vorbereitet sein. Diese Vorbereitung besteht zuallererst in einer erstklassigen Ausbildung, in Durchsetzungsvermögen und,
meine Damen, in Netzwerken. Darüber müssen wir auch hier im Parlament immer wieder einmal nachdenken.