Meine Damen und Herren! Der Opposition. den Gewerkschaften und auch den Betriebsräten muss ins Stammbuch geschrieben werden: Wer sich tief greifendem Strukturwandel einschließlich Rationalisierungsmaßnahmen verschließt - das tut die PDS nicht - und kein Maschinenstürmertum haben möchte, wer Kostenreduzierung einschließlich personeller Veränderuneen grundsätzlich ablehnt und wer sich mit Maximalforderungen an den Realitäten, die weit und breit diskutiert worden sind. vorbeimogeln will, der gefährdet den Bestand staatlichen Waldeigentums. Er weckt bei den schwer betroffenen Menschen falsche Hoffnungen und macht sich politisch unglaubwürdig.
Die Landesregierung und die Koalition müssen und werden alles tun, um die Verwaltung und Bewirtschaftung unserer Wälder den sich ständig verändernden Bedingungen anzupassen sowie zukunftsfähig und kostengünstig zu gestalten. Ich hoffe, dass die Landesre gierung dabei eine glückliche Hand haben wird. Darüber ist heute viel gesagt worden. Wir als Fraktion werden im Parlament und im Ausschuss diesen Prozess weiter intensiv begleiten. - Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Ich danke Ihnen, Herr Dr. Wiebke. - Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende der Rednerliste zum Tagesordnungspunkt 2 angekommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 2. Ehe ich Sie in die Mittagspause entlasse, möchte ich Sie daran erinnern, dass um 12.30 Uhr die Ausstellung „Jüdische Häftlinge im Konzentrationslager Sachsenhausen" im Flur der ersten Etage eröffnet wird. Ich würde mich freuen, wenn eine Vielzahl von Abgeordneten bei der Ausstellungseröffnung dabei wären. - Ich unterbreche die Sitzung bis 13.00 Uhr.
Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Brandenburg an die Gemeinden und Landkreise im Haushaltsjahr 2000 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2000 - GFG 2000)
Dazu liegt Ihnen der Entschließungsantrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 3/550 vor. Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion. Herr Abgeordneter Schippel, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Besonderheit, dass die Diskussion über das GFG 2000 vor der eigentlichen Haushaltsberatung stattfindet, darf uns den Blick für drei Dinge aber nicht verschließen.
Erstens: Das Gemeindefinanzierungsgesetz ist nach wie vor Bestandteil des Gesamthaushaltes. In Anbetracht der notwendigen Einsparung ist die Erhöhung um 230 Millionen DM auf 3 341 000 000 DM eine Maßnahme, die auch von der kommunalen Ebene anerkannt werden sollte. Die Spitzenverbände haben das im Übrigen in ihren schriftlichen Stellungnahmen bei der Anhörung zum Ausdruck gebracht.
Zweitens: Es ist unbestritten, dass die Brandenburger Kommunen im Vergleich der ostdeutschen Länder diejenigen sind, die am wenigsten verschuldet sind. Die Ursache dafür ist, dass das Land in der Vergangenheit manche Last - ich will sagen: manchen Kredit - zugunsten der Kommunen auf seine Schultern geladen hat.
Insofern gehört es zur Ehrlichkeit zu sagen, dass es bei den Zuweisungen an die Kommunen außerhalb des GFG zu Einschnitten kommen muss. Ob die in den Stellungnahmen der Spitzenverbände geäußerten Befürchtungen so in ihrer Höhe und vor allen Din gen in ihren Auswirkungen eintreten, werden wir in den Haushaltsberatungen feststellen.
Drittens: Wovor ich allerdings heute schon warnen möchte, ist eine an Hysterie grenzende Panikmache, wie sie zurzeit vor allem von der PDS betrieben wird.
Ohne dass überhaupt ein Gesetzentwurf vorliegt, weiß die PDS bereits, an welchen Stellen und vor allem wie sich eventuelle Änderungen auswirken. Was sie allerdings nicht weiß - und das nun schon seit Jahren -, ist, wie ihre populistischen Forderungen bezahlt werden sollen.
Verehrte Kollegen! War es in den vergangenen Jahren immer wieder die Forderung der PDS, eine Erhöhung der Kommunalfinanzen aus der Nettokreditaufnahme zu finanzieren, so gibt es diesmal eine Forderung, die Mittel des GFG um 90 Millio
nen DM zu erhöhen. Allerdings hat die PDS diesmal einen anderen, angeblich seriösen Deckungsvorschlag anzubieten. Der
„Durch einen Verzicht auf einen Teil der Mittel, die das Land bei der Abrechnung des Steuerverbundes 1997 aufgrund des Gleichteilungsprinzips für sich beansprucht, soll die Finanzausstattung der Brandenburger Kommunen um weitere über 90 Millionen DM ge genüber 1999 erhöht werden."
Meine Damen und Herren von der PDS, der Gleichmäßigkeitsgrundsatz - das will ich nur in Erinnerung rufen - sieht vor, dass die Einnahmen des Landes und der Kommunen proportional steigen bzw. fallen. Dazu gehört, dass die aufgrund einer Steuerschätzung errechneten Zuweisungen an die Kommunen nach Abschluss des Haushaltsjahres den tatsächlichen Einnahmen angepasst werden.
Was mich deshalb besonders stört, ist der Ausdruck „die das Land beansprucht". Sie müssen sich jetzt endlich einmal entscheiden, ob dieser Gleichmäßigkeitsgrundsatz auch Bestand haben soll, wenn er wie in diesem Jahr zugunsten der Kommunen ausfällt. Wenn ja - und davon gehe ich aus -. dann beansprucht das Land diese 90 Millionen DM nicht einfach so, dann steht die Rückrechnung aus dem 97er Steuerverbund dem Land einfach zu.
Wenn wir in den vergangenen Jahren teilweise auf diese Rückrechnung verzichtet haben. dann ist das eine jener Lasten, die das Land sich zugunsten der Kommunen aufgeladen hat.
Wenn Sie also zu diesem Gleichmäßigkeitsgrundsatz stehen, müssen Sie doch heute zu geben, dass all Ihre Anträge auf finanzielle Erhöhung eben nicht seriös sind.
und würden den Kommunen wahrheitsgemäß sagen, dass auch Sie keine Möglichkeit zur Erhöhung des finanziellen Ansatzes sehen.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu den vier Anträgen der DVUFraktion sagen. Mit den Anträgen, in denen die Ansätze in Summe um ca. 114 Millionen DM erhöht werden und in denen unter jedem Antrag steht „Begründung erfolgt mündlich", kann man nicht viel anfangen.
Die DVU liegt mit den 114 Millionen DM sogar noch über den Forderungen der PDS. Gleichzeitig wird aber nicht einmal der Versuch unternommen zu sagen, woher diese 114 Millionen DM kommen sollen.
Im Finanzausschuss habe ich persönlich die entsprechende vernünftige mündliche Begründung nicht vernommen. Insofern habe ich den Eindruck. dass die DVU etwas abgeschrieben hat. ohne es überhaupt zu verstehen.
Meine Damen und Herren! Die Anhörung zum GFG 2000 hat gezeigt, dass sich die SPD-Fraktion mit ihren Beschlüssen, die sich in den gemeinsamen Anträgen der Koalition widerspiegeln, bestätigt sehen kann.
In § 8 - Ermittlung der Ausgangsmesszahl - geht es in Absatz 3 hauptsächlich um die Hauptansatzstaffel. Wir halten die vom Innenminister beabsichtigte Veränderung gerade in Bezug auf die Berücksichtigung der Funktion von Städten und Gemeinden für notwendig. Die Berücksichtigung dieser Funktionen setzt aber auch eine entsprechende Staffelung hinsichtlich der Gemeindegrößen bzw. der Einwohnerzahlen voraus.
Insofern haben wir mit unserem Koalitionsantrag einen Kompromiss gefunden, der auch dem Anliegen des Städte- und Gemeindebundes Rechnung trägt.
Entgegen dem Entwurf des Innenministers fällt die geplante Kürzung bei Gemeinden unter 2 500 Einwohnern um ca. 6 Millionen DM, also um rund ein Dnttel, geringer aus als vorgesehen. Die sich daraus ergebende Verschiebung von ca. minus 800 000 DM für alle vier kreisfreien Städte erscheint mir vertretbar, werden diese kreisfreien Städte doch - ich komme noch darauf zurück - an anderen Stellen im GFG zusätzlich entlastet. Auch mit dieser Veränderung ist es so, dass, pro Einwohner gerechnet, nach wie vor die Gemeinden unter 500 Einwohnern das sind 59 % aller Gemeinden im Land - je Einwohner 28 DM mehr erhalten als zum Beispiel Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern. Im Verhältnis zu den kreisfreien Städten sind es sogar 30 DM je Einwohner.