Der Personenkreis ist im Innenausschuss weiter. Er besteht dort auch aus den Vertretern der Oppositionsfraktionen des Hauses.
Im Ausschuss gab es kein Berichterstattersystem und auch nicht die von Ihnen hier angeführte Diskussion. Die Koalition hat sich mit sich selbst beschäftigt und wir als PDS-Fraktion konnten die Teilnahme an diesem Verfahren nur verweigern.
Falsch ist auch, wenn gesagt wird, dass sich der Ausschuss besonders kritisch mit der Begründung und mit den in dem Gesetzentwurf getroffenen Abwägungen beschäftigt habe, soweit Gemeinden von Frau Rechtsanwältin Meder vertreten wurden und nur zum Verfahren vortrugen. Ich zitiere beispielhaft aus dem Antrag Nr. 105 der Koalition zu § 30 betreffend das Amt Jänschwalde:
„Der Ausschuss für Inneres hat festgestellt, dass neue Gesichtspunkte, die die Begründung des Gesetzentwurfs infrage stellen könnten, nicht vorgetragen wurden und auch nicht ersichtlich sind.“
Nach allem, was wir hierzu dargestellt haben, dürfen die sechs Gesetzentwürfe - zum Teil ist das schon geschehen - nicht mehr verabschiedet werden. Wir bitten Sie daher um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Sarrach, langsam fangen Sie an, mir Leid zu tun. Es gibt hier Wortprotokolle, in denen alles festgehalten ist. Man sollte den Bürgern also sagen, dass sie dort alles nachlesen können. Dann wird manches aus Ihrem Entschließungsantrag, Herr Sarrach, relativiert.
Meine Damen und Herren, die Gemeindegebietsreform als umfangreichstes Reformvorhaben der Legislaturperiode habe ich auch deshalb angesprochen, weil der Innenausschuss unter Leitung meines Kollegen Christoph Schulze ein Pensum erledigt hat, das weit über das gesetzlich auferlegte Maß hinausgeht.
Verhandlungsführung des Ausschussvorsitzenden mit Ihren Äußerungen hier zu diskreditieren versuchen.
Von den langen Anhörungszeiten, die der Innenausschuss insgesamt bewältigt hat, entfielen auf den Bereich, der durch das zur Diskussion stehende Gesetz berührt wird, allein etwa 48 Stunden.
Die entscheidende Änderung betrifft hier sicherlich den Bereich des Amtes Unteres Dahmeland und dessen Zuordnung zu Königs Wusterhausen. Dies ist für mich im Übrigen ein Beispiel dafür, dass parteipolitische Gesichtspunkte bei der Gemeindegebietsreform keine Rolle spielten. Hätten wir sonst den Einflussbereich des PDS-Bürgermeisters in Königs Wusterhausen vergrößert?
(Zuruf von der CDU: Um 15 000 Einwohner! - Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Das hätte nicht zu sein brauchen!)
Auch der Bürgermeister selbst, der bis vor kurzem der PDSLandtagsfraktion in diesem Hause angehörte, war nicht gegen diese Variante der Zuordnung.
Entgegen Behauptungen in der regionalen Presse läge nach Auffassung der SPD-Fraktion eine leitliniengerechte Gesetzesänderung im Bereich Landkreis Elbe-Elster, Amt Sonnewalde bzw. Kleine Elster durchaus im Bereich des Möglichen. Unser Koalitionspartner sprach sich in diesem Zusammenhang wie auch schon im Falle von Hönow/Hoppegarten aber gegen eine Gesetzesänderung aus. Das Protokoll über die am 19. Februar in Breitenau nochmalig durchgeführten Anhörung wurde am 20. Februar den Mitgliedern des Innenausschusses übergeben. Auch dort, Herr Kollege Sarrach, habe ich Sie vermisst. Auch zu der Anhörung in Breitenau war niemand von der PDS vor Ort, und zwar im Gegensatz zu Vertretern der SPD und der CDU.
Das Problem von Sonnewalde wäre mit dem Weggang von Breitenau nach Massen, wie es in der Anhörung am 19. Februar gefordert worden war, nicht behoben. Strukturelle Schwierigkeiten hätten weiterhin bestanden, wären durch einen Ämterzusammenschluss eventuell zu verringern gewesen.
Auch an dieser Stelle wäre es angesichts des Umfangs des zur Diskussion stehenden Gesetzes nicht zu vertreten gewesen, wenn man hier nicht zu einem Ergebnis gekommen wäre. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf letztendlich zu.
Lassen Sie mich noch auf die Besonderheit eingehen, die es in diesen Fällen hinsichtlich der wendischen Siedlungsgebiete gegeben hat. Auch hier haben wir sehr bewusst hinterfragt, welche Auswirkung dies haben könnte. Wir haben nicht festgestellt - auch anhand der verabschiedeten Braunkohlegesetze nicht -, dass das wendische Siedlungsgebiet durch die Gemeindegebietsreform in seiner Substanz betroffen ist oder verringert wird. Insofern konnten wir eventuellen Überlegungen bzw. dem Protokoll der Anhörung der Domowina nicht folgen.
Abschließend möchte ich Sie um eines bitten - das geht sowohl an die Kollegen hier als auch an die Kommunalpolitiker vor Ort,
bei denen es sicherlich unterschiedliche Meinungen gibt -: Die Meinungen sind bei diesem Reformprozess aufeinander geprallt und jede Meinung, jede anders lautende Meinung sollte geachtet werden.
Einen kleinen Moment, Herr Abgeordneter. - Geschätzte Besucher, hier ist der Arbeitsplatz der Abgeordneten. Jede Art von Äußerung Ihrerseits ist deshalb entweder draußen zu machen oder zu unterlassen.
Meiner Meinung nach geht es jetzt darum, dass diese Meinungsverschiedenheiten nach Verabschiedung der Reformgesetze nicht in tiefe Gräben umgewandelt werden; denn wir alle leben nach wie vor in einem Gemeinwesen und unser Zusammenleben kann nur funktionieren, wenn die Meinung des anderen geachtet wird.
Die Zeit wird beweisen, dass Befürchtungen, die dahin gehen das waren die hauptsächlichen Befürchtungen -, dass Vereine, Verbände nicht mehr arbeiten können, dass die dörflichen Gesellschaften nicht mehr existenzfähig sein werden, nicht eintreten werden, wenn wir alle uns darum bemühen.
Sehr gern, Herr Präsident. - Ich möchte mich abschließend nur noch bei dem Ausschussdienst des Landtags und bei den Mitarbeitern des Innenministeriums für die geleistete Arbeit, deren Umfang ihresgleichen sucht, ausdrücklich bedanken.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Haltung im Innenausschuss zu den einzelnen Neugliederungssachverhalten des zur Diskussion stehenden Gesetzes reichte ebenfalls von Ablehnung über Enthaltung bis hin zu Zustimmung. Wegen der Fülle der Neugliederungssachverhalte kann ich auf dieses Gesetz aus Zeitgründen ebenfalls nur auszugsweise eingehen.
Den Beschlussempfehlungen der SPD/CDU-Mehrheit im Ausschuss zu den umzusiedelnden Gemeinden haben wir zugestimmt. Wir halten diese für sachgerecht.
Das Gleiche gilt für die Beschlussempfehlung zu § 11 betreffend die Verwaltungseinheit Spreenhagen. Zwar liegt diese Verwaltungseinheit im inneren Verflechtungsraum um Berlin, aber sie weist aufgrund ihrer inneren Verflechtungen, ihrer Größe und Einwohnerdichte ländlichen Charakter auf. Typischerweise finden wir Gemeinden mit einer solchen Struktur sonst nur im äußeren Entwicklungsraum. Die genannte Verwaltungseinheit stellt sozusagen das Paradebeispiel für eine Ausnahme von den Leitlinien dar, im Nahbereich zu Berlin den Erhalt eines Amtes zuzulassen.
Zu den Neugliederungsvorschlägen etwa zu § 2 betreffend die Gemeinde Waldrehna, § 8 betreffend die Gemeinden des heutigen Amtes Schönefeld, § 11 betreffend die Gemeinde Schmerkendorf, § 12 betreffend die Gemeinden Gahrow und Göllnitz, § 16 betreffend das Amt Vetschau, § 17 betreffend die Gemeinde Groß Muckrow, § 21 betreffend die Gemeinden Falkenberg und Sieversdorf, § 22 betreffend die Gemeinden Grunow und Dammendorf und § 28 betreffend die Gemeinde Proschin und die Stadt Welzow, sehen wir nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge keine leitliniengerechten Alternativen zu dem Gesetz der Landesregierung.
Auch hier gilt allerdings das, was ich vorhin schon zu den Ortsteilrechten sagte. Um eine bessere Akzeptanz der Reformvorhaben bei den Bürgerinnen und Bürgern zu erreichen, müssen die Ortsteilrechte gemäß § 54 der Gemeindeordnung nachhaltig gestärkt werden. Nur dann kann den Gesetzentwürfen zugestimmt werden. Unsere dahin gehenden Änderungsanträge zur Gemeindeordnung haben die Mehrheitsfraktionen dieses Hauses aber abgelehnt.
Gegen die Neugliederungsvorschläge der Landesregierung, etwa § 1, der die Gemeinden des bisherigen Amtes Friedersdorf betrifft, § 5, der die Gemeinden des bisherigen Amtes Märkische Heide betrifft, § 9, der die Gemeinden des bisherigen Amtes Unteres Dahmeland und die Stadt Königs Wusterhausen betrifft, § 15, der die Gemeinden des Amtes Lübbenau/Spreewald betrifft, und § 25, der die Gemeinden des Amtes Storkow betrifft, haben wir wiederum, vorsichtig ausgedrückt, starke Bedenken. Im Fall des § 9 - Stadt Königs Wusterhausen und Unteres Dahmeland -, des § 15 - Stadt Lübbenau und Amt Lübbenau - sowie des § 25 - Stadt Storkow und Amt Storkow - beruht der Entwurf nach unserer Ansicht ebenfalls auf der in meinen Ausführungen zu den drei ersten Gesetzentwürfen bereits dargestellten verfehlten Politik der Stadtausdehnung, die die Landesregierung verfolgt. Hier wie in den übrigen soeben aufgezählten Fällen kommen aus Sicht der DVU-Fraktion leitliniengerechte Alternativen in Betracht, und zwar im engeren Verflechtungsraum durch die Bildung amtsfreier Gemeinden und ansonsten durch Erhalt der Ämter bei Zusammenschluss von Gemeinden zu jeweils leitliniengerechten maximal sechs Gemeinden je Amt.
Bauchschmerzen bereiten nach wie vor die Neugliederungsvorschläge des Gesetzes in § 3 - Ämter Lieberose und Oberspreewald - und in den §§ 18 und 26 - Ämter Rietz-Neuendorf und Tauche. In beiden Fällen verlässt die Landesregierung ohne Not ihre eigenen Leitlinien. Zudem weisen beide Regionen eine Reihe von Gemeinsamkeiten auf. Daraus ergibt sich aus Sicht der DVU-Fraktion folgender bürgernäherer Lösungsansatz: Im Bereich Lieberose/Oberspreewald kann den Befürchtungen begegnet werden, dass die Gemeinden von Oberspreewald das Amt künftig dominieren. Dem wohl überwiegenden Bürgerwil
len der Gemeinde Ullersdorf, sich der Stadt Friedland anzuschließen, kann entsprochen werden. Nach dorthin bestehen offenbar traditionell gewachsene engere Beziehungen. Schließlich kann auch dem Willen der Gemeinde Alt Golm entsprochen werden, sich der Stadt Bad Saarow anzuschließen. Das behebt zugleich den Mangel an Gewerbeflächen in dieser Stadt.
Dies alles sollte im Ausschuss für Inneres nochmals behandelt werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kennzeichnend für das Gesetz sind zwei Ämterzusammenschlüsse, Peitz/Jänschwalde und Lieberose/Oberspreewald. In Bezug darauf haben wir uns bewusst gegen die Bildung von kleinen amtsfreien Gemeinden entschieden, weil wir - anders, als das hier von der PDS-Fraktion gelegentlich behauptet wird - sehr wohl in einen Abwägungsprozess eingetreten sind
In Bezug auf Königs Wusterhausen und auf den Umgang mit dem Amt Unteres Dahmeland haben wir uns entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung für die Eingliederung in die Stadt Königs Wusterhausen entschieden. Wer auf die Landkarte schaut, wird sehen, dass diese Entscheidung sehr wohl gerechtfertigt ist.