Integration und Sicherstellung der Integration von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden aus Familien ausländischer Herkunft mit genehmigtem Aufenthalt im Land Brandenburg
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der DVU-Fraktion. Frau Abgeordnete Fechner, Sie haben das Wort.
Die DVU-Fraktion hat die Große Anfrage zur Integration von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden ausländischer Herkunft an die Landesregierung gerichtet, um eine Bestandsaufnahme herbeizuführen. Der Hintergrund ist folgender:
Parallel zu der Diskussion um das mittlerweile vom Bundesverfassungsgericht kassierte Zuwanderungsgesetz der Bundesregierung ist ständig auch davon die Rede, dass die Integration von Menschen ausländischer Herkunft verbessert werden soll. Dazu wurden auch von der Landesregierung Brandenburgs so genannte Integrationsprogramme erarbeitet oder zur Diskussion gestellt, die dazu beitragen sollen. Abgesehen davon ist ständig in der Diskussion, welche Kosten durch solche Maßnahmen entstehen und wer dafür letztendlich aufkommt, die ausländischen Staatsangehörigen selber oder der Staat, sprich: der Steuerzahler.
Unsere Große Anfrage ist vor diesem Hintergrund darauf angelegt, dass wir die dringend notwendigen Daten erhalten, um Notwendigkeit, Nutzen und Kosten von Integrationsmaßnahmen überhaupt beurteilen zu können. Insoweit dürften zudem keine vernünftigen Zweifel daran bestehen, dass die Fragen nach dem gegenwärtigen Integrationsstand und der zukünftigen Integration von Kindern und Jugendlichen von besonderer Bedeutung für die Zukunft sind, und zwar sowohl in sozial- als auch in ordnungs- und sicherheitspolitischer Hinsicht. Fehlende oder mangelhafte Integration birgt gerade hier die größten Zukunftsrisiken für die Grundfesten unseres freiheitlich-demokratisch und sozial verfassten deutschen Staatswesens.
Konkret bedeutet das: Die größten Risiken für den inneren Frieden in unserem Land sind die Parallelgesellschaften, die sich aufgrund politischer, kultureller und sozialer Verwerfungen herausgebildet haben, und diese sind bekanntlich Ursache für die vielfach beklagte und auch von unserer einheimischen Bevölkerung besonders in den Ballungsgebieten empfundene Überfremdung mit anderen Lebensgewohnheiten, Sitten, Gebräuchen und Wertvorstellungen.
Ich komme nun zu den Antworten auf unsere Große Anfrage. Angesichts der herausragenden Bedeutung dieses Themas für die Zukunft unseres Landes und seinen inneren Frieden durften wir als DVU-Fraktion mit Fug und Recht davon ausgehen, dass die Landesregierung umfassende Erkenntnisse über die von uns thematisierte Problematik hat. Doch leider Fehlanzeige! Insgesamt umfasste unsere Große Anfrage 47 Fragen; auf 43 davon konnte die Landesregierung keine Antwort geben.
Dies, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, lässt nur den Schluss zu: Sie sitzen, sinnbildlich gesprochen, da wie die drei Affen - es sitzen im Moment - Entschuldigung! - auch drei Regierungsvertreter hier -: Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen. Das von Ihnen im vergangenen Jahr diesem Hause vorgelegte Integrationskonzept ist offensichtlich ins Blaue hinein gemacht worden. Dasselbe gilt offenbar für das nach wie vor
in der Diskussion befindliche Zuwanderungsgesetz. Sie machen hier Zuwanderungs- und Integrationspolitik wie ein Autofahrer, der nachts auf Brandenburger Alleen bei Neumond das Licht ausmacht. So, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, fahren Sie unser deutsches Staatsschiff, was seinen inneren Frieden und seine soziale Verfasstheit angeht, mit der Sicherheit eines Schweizer Uhrwerks gegen den Baum.
Diese zugegebenermaßen katastrophal ausgefallene Beurteilung der Landesregierung möchte ich Ihnen anhand einiger Antworten auf unsere Große Anfrage verdeutlichen. Jeder vernünftige Unternehmer, der Waren bestellt oder Investitionen tätigt, macht zunächst eine Bestandsaufnahme. Jeder Arzt, der eine Therapie einleitet, stellt zunächst eine Diagnose. Nicht so unsere Landesregierung. Die Landesregierung hat uns im vergangenen Jahr ein Integrationskonzept unterbreitet. Doch nun frage ich mich: Auf welchen Grundlagen?
In der ersten Frage wollten wir wissen, wie viele Kinder und Jugendliche ausländischer Herkunft sich in den letzten Jahren in Brandenburg aufhielten. Antwort der Landesregierung: Hierüber liegen der Landesregierung keine Statistiken vor. - Auch weiß die Landesregierung nicht, welche Aufenthaltstitel diese Kinder und Jugendlichen hatten.
Die Antwort auf Frage 3, wie viele dieser Kinder in Deutschland geboren sind und wie viele, gestaffelt nach Altersgruppen, und wann erstmals ins Bundesgebiet eingereist sind: Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse darüber.
Die Antworten auf unsere Fragen 6 und 16, wie viele Kinder und Jugendliche es sind und wie lange sie in Sammelunterkünften lebten: Die Landesregierung hat darüber keine Erkenntnisse.
Die Antworten auf unsere Fragen 10 und 21, wie viele Kinder und Jugendliche aus aufenthaltsrechtlichen Gründen daran gehindert waren, eine begonnene schulische oder berufliche Ausbildung fortzusetzen: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.
Die Antwort auf unsere Frage 11, wie viele Kinder und Jugendliche in Brandenburg in den Jahren 1999 bis 2001, jeweils unterteilt nach Schulnoten, sehr gute bis ungenügende Deutschkenntnisse hatten: Durch die Landesregierung werden darüber keine statistischen Erhebungen vorgenommen.
Die Antworten auf unsere Fragen 17 und 19, wie viele dieser Kinder und Jugendlichen vollziehbar ausreisepflichtig waren: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.
Die Antwort auf unsere Frage 22 nach Kenntnissen der Kinder und Jugendlichen über Geschichte und Aufbau von Staat und Gesellschaft: Durch die Landesregierung werden darüber keine statistischen Erhebungen vorgenommen.
Die Antworten auf unsere Fragen 38 bis 40, wie viele dieser Kinder und Jugendlichen schulpflichtig waren und wie viele von ihnen sich in den letzten Jahren der Schulpflicht ganz oder teilweise entzogen haben: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.
Die Antworten auf unsere Fragen 44, 46 und 47 fielen ebenso aus. Hier fragten wir nach Kindern und Jugendlichen, die zwar
in Brandenburg Kindergeld bezogen, sich aber tatsächlich im Herkunftsland oder in Drittländern aufhielten. Die Landesregierung hat nicht nur keine Erkenntnisse darüber; nein, sie beabsichtigt auch keine Maßnahmen gegen eventuelle Leistungsmissbräuche zu ergreifen.
Die Krone setzt die Landesregierung dem Ganzen allerdings bei ihrer Antwort auf unsere Frage 37 auf. Wir fragten danach, welche Mehrkosten durch das Zuwanderungsgesetz der Bundesregierung entstehen würden, das ja bekanntlich am 1. Januar dieses Jahres in Kraft treten sollte. Und nun die sinnige Antwort der Landesregierung: Die Frage ist aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember vergangenen Jahres derzeit nicht zu beantworten.
Da frage ich Sie allen Ernstes: Hat das Bundesverfassungsgericht irgendwelche Aussagen über die Kosten gemacht? Ich meine mich daran zu erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht ausschließlich über die Vorgänge im Bundesrat entschieden hat.
Ich gehe davon aus, Ihnen geht es angesichts der in den letzten Minuten transparent gewordenen absoluten Unkenntnis der Landesregierung nicht anders als uns von der Fraktion der Deutschen Volksunion. Die Antworten der Landesregierung sind Ausdruck organisierter Inkompetenz. Dasselbe gilt für das von der Landesregierung zur Diskussion gestellte Integrationskonzept und für jegliche Äußerung der Landesregierung zu den Themen Zuwanderung und Integration schlechthin. Die Landesregierung ist hier offensichtlich kein kompetenter Gesprächspartner. Zu dieser Erkenntnis muss spätestens heute hier und darüber hinaus jeder gelangen. Jeder wird erkennen, dass ohne Kenntnis des aktuellen Integrationsgrades, ohne fundierte Kenntnisse der Zusammenhänge zwischen sozialer Situation und Stand der Integration sowie ohne Kenntnisse über die jeweils erreichten Integrationsgrade, abgestimmt nach Lebensaltersstufen und Aufenthaltszeiten im Inland, weder Integrations- noch Zuwanderungsfragen behandelt werden können.
Was die Landesregierung hier offensichtlich veranstaltet, ist ein Blindflug ohne Autopilot. Das ist in allerhöchstem Maße unverantwortlich.
Ohne angemessene Regelung der Integration, und zwar der hier in Deutschland bereits erlaubt lebenden Menschen ausländischer Herkunft, ist eine Fortschreibung der verfehlten Politik wie in den letzten Jahren praktiziert - vorprogrammiert. Diese führte bekanntermaßen bereits zu vielfältigen sozialen Verwerfungen, zu Gettobildungen, zu wachsender Kriminalität und zur Herausbildung von Parallelgesellschaften. Sie ist ein Sicherheitsrisiko für den inneren Frieden und die soziale Verfasstheit des deutschen Staates.
Diese Art so genannter Zuwanderungs- und Integrationspolitik ist rundweg abzulehnen. Weitere Zuwanderung in dieses real existierende organisierte Chaos kann nur fatale Folgen für unser deutsches Staatswesen haben. Dem wird die DVU-Fraktion hier in Brandenburg mit aller Entschiedenheit entgegentreten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Zur Kenntnisnahme“ steht auf vielen Unterlagen, die man als Landtagsabgeordneter auf den Tisch bekommt. Zur Kenntnis nimmt der Landtag offiziell auch immer die Antworten auf Große Anfragen. Selbst das fällt einem im vorliegenden Fall schwer. Aber das ist bei Unterlagen, die auf Initiativen der DVU zustande kommen, leider häufig der Fall.
Unter dem Deckmäntelchen, sich in Brandenburg um die Integration von Ausländerinnen und Ausländern unter 21 Jahren zu sorgen, lassen Sie letztlich doch wieder in verantwortungsloser Weise das Gespenst der Überfremdung aus der Flasche.
Menschen ausländischer Herkunft kommen bei Ihnen in erster Linie als Bezieher von Sozialleistungen oder mit anderen „Defiziten“ behaftet vor.
Diesmal wird das Ganze noch um den Aspekt ergänzt, dass diese womöglich nicht dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder der Schulpflicht nachkommen.
Die Kleinteiligkeit, mit der Sie hier Daten abfragen, zeigt darüber hinaus, dass Sie überhaupt kein Gespür dafür haben, was eine effiziente Landesverwaltung leisten kann und was nicht.
Diejenigen in diesem Raum, die sich wirklich für dieses Thema interessieren, seien auf das Integrationskonzept der Landesregierung verwiesen, das von jedermann auch über die Homepage des MASGF eingesehen werden kann.
Weitere wichtige Weichenstellungen in Richtung auf eine bessere Zuwanderungs- und Integrationspolitik für ganz Deutschland wird das Zuwanderungsgesetz des Bundes bringen, das hoffentlich in diesem Jahr im Konsens zwischen allen wichtigen politischen und gesellschaftlichen Kräften in Deutschland verabschiedet wird. Sie, meine Damen und Herren von der DVU-Fraktion, haben mit den beiden Großen Anfragen, die wir gestern und heute auf der Tagesordnung hatten, erneut nachgewiesen, dass Sie nicht zu diesen Kräften zählen. - Vielen Dank.