Protokoll der Sitzung vom 06.03.2003

(Beifall bei SPD und CDU sowie der Abgeordneten Sto- brawa [PDS])

Das Wort geht an die PDS-Fraktion. Für sie spricht die Abgeordnete Wolff.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nur zu begrüßen, dass viele Statistiken, die Sie erfragen - etwa darüber, ob ein Schulschwänzer deutscher oder ausländischer Herkunft ist -, nicht vorliegen. Die sprachliche Kompetenz zu erhöhen ist eine Notwendigkeit, denn sie ist eine wichtige Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Dies betrifft übrigens nicht nur Familien mit Migrationshintergrund.

Das Parlament muss gemeinsam mit der Landesregierung darauf drängen, Asylbewerbern und Flüchtlingen im Integrationskonzept eine breitere Zuwendung zu garantieren. Das Bleiberecht für bereits lange in Brandenburg lebende Flüchtlinge muss zu einem Thema werden.

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Der Lösung all dieser Probleme dient die Große Anfrage der DVU-Fraktion nicht, denn Sie fragen nicht nach „Integration und Sicherstellung der Integration“. Dem Titel der Großen Anfrage werden die Fragen nicht gerecht.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort geht an die Landesregierung. - Sie verzichtet.

Wir sind damit am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache. Damit ist die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 52 in der Drucksache 3/5414 zur Kenntnis genommen und der Tagesordnungspunkt 5 beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zwölfter Bericht (1. Halbjahr 2000), dreizehnter Bericht (2. Halbjahr 2000), vierzehnter Bericht (1. Halb- jahr 2001) und fünfzehnter Bericht (2. Halbjahr 2001) der Ministerin der Finanzen (Zusammenfassung nach Jahresscheiben 2000 und 2001) über den Stand des Sondervermögens und seiner Verwertung gem. § 6 Abs. 4 des Gesetzes über die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen (Berichtszeitraum: 1. Ja- nuar 2000 bis 31. Dezember 2001)

Bericht der Landesregierung

Drucksache 3/5520

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung

hat auf ihrer Sitzung am 18. Februar dieses Jahres die eben genannten Berichte beschlossen. Für die verzögerte Berichterstattung gibt es gute Gründe.

Zunächst wurde durch die in meinem Haus erfolgte Umorganisation im Sommer 2001 mit der zusammengeführten Liegenschafts- und Bauabteilung eine andere Abteilung mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben betraut. Gleichzeitig kam hinzu, dass damit eine umfassende Bestandsaufnahme möglich war, die wir im letzten halben Jahr auch immer wieder diskutiert haben.

Die hier vorgelegten Berichte stellen eine nachträgliche Betrachtung des jeweiligen Berichtszeitraumes dar. Es wird analysiert, wie sich Einnahmen und Ausgaben entwickelt haben. Der Verwertungsaufwand, die Risiken und die Rücklagen des Sondervermögens werden darin genauer dargestellt. Ich will auf das Kerngeschäft des Sondervermögens - die Veräußerung von Grundstücken - etwas ausführlicher eingehen.

Bis Ende 2001 wurden von den knapp 95 000 Hektar der bisher vom Bund übernommenen WGT-Liegenschaften etwa 44 500 Hektar verwertet, davon rund 21 600 Hektar durch Verkäufe.

Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 138 Kaufverträge über eine Fläche von etwa 9 300 Hektar abgeschlossen. Die vereinnahmten Erlöse aus diesen Verkäufen beliefen sich auf rund 24,7 Millionen Euro. Die Zahl der veräußerten Flächen ist gegenüber den Vorjahren stark angestiegen. Dies begründet sich aber darin, dass knapp 90 % dieser Flächen im Außenbereich liegen.

Die erreichten Nettoerlöse sind im Vergleich zu den Vorjahren gesunken. Waren es 1999 noch 21,4 Millionen Euro, so gingen die Erlöse im Jahr 2000 auf 13,6 Millionen Euro und im Jahr 2001 sogar auf 11,1 Millionen Euro zurück.

Diese Verwertungsbilanz im Berichtszeitraum belegt die sinkende Werthaltigkeit der noch im Sondervermögen befindlichen Liegenschaften. Es wird Masse statt Klasse verkauft, was auch die steigenden Zahlen der verkauften Flächen belegen. Gleichwohl ist - gemessen an den Vorjahren und im Lichte des Verwertungsgebotes des WGT-Gesetzes - dieses Ergebnis noch hinreichend.

Die Geschäftsbesorgerin, die Brandenburgische Boden, hat sich hier auch einer verschärften Konkurrenzsituation mit anderen am Markt vertretenen Unternehmen - zum Beispiel den Geschäftsbesorgern des Bundes wie der BVVG, der TLG und dem Bund selbst -, die ähnliche Grundstücksbestände veräußern wollen, stellen müssen. Außerdem ist die Situation am Immobilienmarkt - wie Sie alle wissen - insgesamt schwieriger geworden. Ein Markt für ehemalige militärische Großliegenschaften ist nicht mehr vorhanden. Filetstücke haben wir keine mehr.

Auch bei den im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Gesamteinnahmen des Sondervermögens ist ein rückläufiger Trend festzustellen. So wurden 1999 noch rund 45,3 Millionen Euro im Wirtschaftsplan als Gesamteinnahmen verbucht, von denen allerdings gute 20 Millionen Euro auf die Positionen öffentliche Fördermittel, Entnahme aus den Rücklagen, Einbuchung des Überschusses aus dem Vorjahr und Mieteinnahmen vom Land selbst entfielen.

Ich darf hier auf den elften Halbjahresbericht verweisen. Im Jahr 2000 gingen die Gesamteinnahmen auf rund 36,3 Millionen

Euro und im Jahr 2001 auf knapp 35 Millionen Euro deutlich zurück. Bei Gesamteinnahmen des Sondervermögens von insgesamt rund 71,3 Millionen Euro im Berichtszeitraum betrugen die Verkaufserlöse einschließlich Ratenzahlungen der Vorjahre mit über 36 Millionen Euro rund 50 % der Einnahmen. Dies entspricht der Quote des Jahres 1999.

Man könnte nun meinen, es liege alles im grünen Bereich. Aber leider ist das nicht so. Berücksichtigt man bei den Verkaufserlösen nur die Zuflüsse, die aus Vertragsabschlüssen aus den auf den Berichtszeitraum entfallenden Wirtschaftsjahren 2000 und 2001 resultieren, das heißt nicht auf Ratenzahlungs- bzw. Stundungsvereinbarungen vorhergehender Jahre beruhen, ergibt sich ein anderes Bild.

Die Verwertungserlöse gehen auf 24,7 Millionen Euro zurück und decken lediglich zu knapp 35 % die Ausgaben. Hier ist ein Trend erkennbar, der die Grenzen des revolvierenden Prinzips des Sondervermögens andeutet. Es war also genau der richtige Zeitpunkt, das Sondervermögen einer umfassenden Prüfung zu unterziehen.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich auch, dass von den mit den Ausgaben des Sondervermögens getätigten Investitionen in die Liegenschaften des Sondervermögens unter Inanspruchnahme von Fördermitteln in Höhe von rund 18,1 Millionen Euro erfreuliche Impulse für die regionale Wirtschaft ausgehen. Schwerpunkte des Mitteleinsatzes waren Altlastensanierung, Abfallentsorgung und Bergung von Munition. Damit wird in werterhöhender Weise die Marktgängigkeit belasteter Liegenschaften des Sondervermögens vorbereitet. Außerdem wird ein bedeutsamer Beitrag zur Abwehr der von kontaminierten oder munitionsverseuchten Liegenschaften ausgehenden Gefahren geleistet.

Besonders hervorzuheben sind die im Rahmen des Projekts Ökopool im Berichtszeitraum begonnenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Dort wurden rund 102 ha überbauter Fläche entsiegelt, städtebauliche Missstände beseitigt und Beiträge zur Wiederherstellung des Naturhaushalts und zur Aufwertung der Landschaft geleistet. Das Sondervermögen selbst hat hierfür rund 1,6 Millionen Euro verausgabt. Dieser Eigenanteil des Sondervermögens wird aber durch die Verminderung anderer Kosten, wie Bewachungsaufwendungen, Abfallentsorgung und Reduzierung von Grundstücksabgaben, teilweise refinanziert. Zudem können die Flächen anschließend forstlich genutzt werden.

Meine Damen und Herren, nach diesen Ausführungen möchte ich den Blick auf die Relation zwischen der angesammelten Rücklage des Sondervermögens, die zum Ende des Jahres 2001 rund 22,2 Millionen Euro betrug, und den vom Sondervermögen zu tragenden Risiken richten. Bereits im elften Halbjahresbericht wurde eine stärker ausdifferenzierte Betrachtung der Wirtschaftsführung des Sondervermögens vorgenommen. Die Risiken des Sondervermögens, zu deren Abdeckung die Risikorücklage dient, ergeben sich auf der Grundlage der von der Geschäftsbesorgerin erstellten Risikoanalyse im Wesentlichen aus folgenden Punkten: erstens aus in wirksamen Kaufverträgen ruhenden Risiken wie Kaufpreisauskehr aus verkauften restitutionsbelasteten Flächen, zweitens aus in wirksamen Kaufverträgen eingegangenen Verpflichtungen, zum Beispiel die Beseitigung von Kampfmitteln, und drittens aus auf verbliebenen Liegenschaften ruhenden Risiken und Belastungen, zum Beispiel erforderlicher ordnungsverfügungsrelevanter Sanierungsaufwand.

Solche Risiken belaufen sich nach Einschätzung der BBG zum 31.12.2001 auf mindestens rund 36,9 Millionen Euro, bei einer Worst-case-Betrachtung der BBG sogar auf rund 72,1 Millionen Euro. Auch wenn wir uns darin einig sein sollten, dass man nicht mit dem Eintritt aller Risiken rechnen muss, ist aber festzustellen, dass die Risikorücklagen von rund 22,2 Millionen Euro nicht mehr ausreichen, die dem Sondervermögen innewohnenden Risiken, die die Geschäftsbesorgerin als wahrscheinliches Eintrittsszenario qualifiziert, zu decken.

Das Verhältnis zwischen Risiken und Risikorücklage wird noch ungünstiger, wenn man weitere, bisher nicht berechnete Risiken, zum Beispiel die Kampfmittelberäumung, berücksichtigt. Die möglichen Risiken erhöhen sich dann sehr deutlich, wie bereits in den Berichten als Handlungs- und Steuerungsbedarf dargestellt. Natürlich lässt sich der Eintritt der einzelnen Risiken auf einen längeren Zeitraum verteilen. Einzelne Risiken können durch gezielte Maßnahmen minimiert werden. Außerdem ist für die nächsten Jahre noch mit Veräußerungserlösen zu rechnen. Die BBG geht davon aus, dass sich die so genannten Forstliegenschaften im Außenbereich weiterhin gut verkaufen lassen. Fazit ist aber, dass erstens die Erlöse aus dem Kerngeschäft der Verwertung rückläufig sind, da die besonders werthaltigen Liegenschaften bereits verwertet sind, zweitens der Konkurrenzdruck durch andere Anbieter wächst, sodass die Grundstücke schwieriger zu vermarkten sind, drittens der erforderliche Aufwand für die Verwertungsvorbereitung der Grundstücke im Verhältnis zu den erzielten Erlösen steigt und sich somit die Schere zulasten des Sondervermögens öffnet und viertens ein strukturelles Defizit des Sondervermögens klar erkennbar ist.

Deshalb ist einerseits die Kostenseite des Sondervermögens sowohl im Bereich der Verwertungsausgaben als auch bei der Risikovorsorge zu optimieren und andererseits die Geschäftsbesorgung noch gezielter zu steuern. Die Konversion kann, wenn auch möglicherweise etwas verlangsamt, fortgesetzt werden. Hierfür sind die notwendigen Schritte nun auf den Weg gebracht. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Das Wort erhält die PDS-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Domres.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nichts ist so alt wie die Tageszeitung von gestern. So stelle ich fest, dass die vorgelegten Berichte der Finanzministerin eher historischen Wert haben. Sie umfassen die Berichtszeiträume des ersten und des zweiten Halbjahres 2000 und 2001. Vorliegen müssten, dem WGT-Gesetz folgend, die Berichte von 2002. Ich zitiere: „... ist halbjährlich dem Landtag über den Stand der Verwertung des Sondervermögens Bericht zu erstatten“. Diese Berichtspflicht erfüllt die Landesregierung nicht. Bevor die Ministerin über mangelnde Transparenz in Bezug auf das Sondervermögen spricht, sollte sie also vor ihrer eigenen Haustür kehren. Ich fordere mit Nachdruck die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Ich frage mich, wie die Landesregierung eigentlich zu der Entscheidung gekommen ist, das Sondervermögen aufzulösen, wenn ihr gar keine neuen verwertbaren Informationen vorliegen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Bericht wird die Arbeit eines der wichtigsten Akteure der Konversionsarbeit, der Brandenburger Bodengesellschaft, dokumentiert. Die konkreten Erfolge der Konversionsarbeit werden im Rahmen der Veranstaltungen des Konversionssommers umfänglich gewürdigt. Ich gehe daher nicht auf einzelne Projekte ein. Fest steht aber, dass trotz aller Fortschritte die städtischen Brachflächen nach wie vor vorhanden sind. Von munitionsbelasteten Flächen und Liegenschaften, von Altlasten wie Kerosin, verkippten Kraftund Schmierstoffen gehen akute Bedrohungen für Mensch und Umwelt aus.

Gleichzeitig stellen wir fest, dass die Rahmenbedingungen für die Konversion schlechter werden. Das wird sich in den nächsten Jahren auch an den Ergebnissen der BBG weiterhin widerspiegeln. Die PDS erneuert an dieser Stelle die Forderung nach einem Bundeskonversionsprogramm. Damit sollten nicht nur die Folgen der aktuellen Bundeswehrreform kompensiert, sondern auch Kampfmittel- und Rüstungsaltlasten sowie WGTund NVA-Hinterlassenschaften beseitigt sowie der zivilen Anschlussnutzung bzw. Sanierung von Liegenschaften zugeführt und finanziert werden.

Der Bericht verdeutlicht die gesamte Bandbreite aller mit der Konversion im Zusammenhang stehenden Probleme. Er setzt sich mit den bekannten Risiken auseinander, beschäftigt sich mit den steigenden Verwertungskosten und den zurückgehenden Verwertungserlösen. Diese Erkenntnisse sind aber nicht neu. Die Frage, die sich der Landtag in den nächsten Wochen beantworten muss, lautet: Wie soll es mit der Konversion im Land Brandenburg weitergehen?

Eine Reihe von Kosten wie Grundsteuer, Abgaben an die Wasser- und Bodenverbände, für die Kampfmittelberäumung, für die Bewachung und für die Verkehrssicherung, für die Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr und die Risiken aus den Verträgen fallen unabhängig davon an, ob das WGTVermögen als selbstständiges Sondervermögen erhalten bleibt oder im allgemeinen Grundvermögen verschwindet. Also kostet auch ein absoluter Verwertungs- und Verkaufsstopp Geld.

Wir sind bereit, über Prioritäten in der Konversion zu reden. Die Notwendigkeit, das Sondervermögen aufzulösen, wird mit diesem Bericht nicht belegt. Es geht aus ihm auch nicht hervor, dass die BBG unverantwortlich und mit zu hohem Risiko in die Verwertung gegangen ist. Klar ist, dass Konversion Arbeit, Aufträge und Strukturentwicklung und, wenn ich an das erfolgreiche Projekt Ökopool erinnern darf, auch die Renaturierung vormals geschundener Naturräume bedeutet. Die Fortführung dieser Aufgaben darf nicht gleichzeitig aufs Spiel gesetzt werden.

Die Fraktion der PDS schlägt daher einen anderen Weg vor. Durch Änderung des Geschäftsbesorgungsvertrages, der bereits 2002 novelliert werden sollte, kann auf die sich verschlechternden Bedingungen eingegangen werden. Auch die Geschäftsbesorgerin der BBG stellt sich den neuen Anforderungen, die da heißen: Kosten senken, Risiken minimieren, Verwertung, Verwaltung und Entwicklung optimieren. Die Verwertungschancen können also nur durch aktives Handeln verbessert werden.

Abschließend eine persönliche Bitte: Frau Ministerin, nehmen Sie den BBG-Beirat in Fragen des Sondervermögens ernster! Sehen Sie den Beirat nicht länger als Störenfried an! Für eine

konstruktive Zusammenarbeit stehen wir bereit. Sie wissen: Alternativen sind möglich.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort erhält die SPD-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Lenz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Anfang ein Wort an Herrn Domres. Herr Domres, ich bin auch Mitglied dieses Beirats, kann jedoch nicht sehen, dass die Ministerin die Arbeit des Beirates ignoriert.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und CDU)

Der Beirat hat die Aufgabe, zu beraten, und die Ministerin kann sich diese Beratung zu Eigen machen oder nicht.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Bericht zum Stand des Sondervermögens und seiner Verwertung gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes über die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen analysiert, abweichend von der im Gesetz vorgeschriebenen halbjährlichen Berichtspflicht, die Verwertung und Verwaltung des Sondervermögens in den Jahren 2000 und 2001.