Meine Damen und Herren, der vorliegende Bericht zum Stand des Sondervermögens und seiner Verwertung gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes über die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen analysiert, abweichend von der im Gesetz vorgeschriebenen halbjährlichen Berichtspflicht, die Verwertung und Verwaltung des Sondervermögens in den Jahren 2000 und 2001.
Im Jahre 1994 schuf das Land mit dem WGT-Gesetz die rechtlichen Grundlagen, um die vom Bund übernommenen rund 94 500 ha WGT-Liegenschaften verwerten, entwickeln und verwalten zu können. Dabei stand entsprechend dem Verfassungsauftrag gemäß Artikel 40 Abs. 5 die Konversion immer im Vordergrund. Bis Ende 2001 konnten auch durch die gezielte Einbindung von Fördermitteln rund 44 500 ha konvertiert werden. Nach fast zehn Jahren durchaus akzeptabler Arbeit der Geschäftsbesorgerin BBG befinden sich aber noch rund 50 000 ha Flächen im Bestand, und zwar Flächen, die höhere Anforderungen an die Verwertungsvorbereitung stellen und deren Verkauf somit zu minimierten Erlösen führen wird.
Kampfmittelberäumung, Altlastenerkundung, Sanierungsuntersuchungen und Beseitigung von Abfall standen im Vordergrund. Die im Rahmen des Projekts Ökopool umgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen haben zur Entsiegelung von rund 102 ha überbauter Fläche geführt. Viele Gemeinden waren erst dadurch in der Lage, Baumaßnahmen mit der Auflage zur Vorhaltung von Ersatzflächen regional umzusetzen.
So weit zu den allgemeinen Aufgaben der BBG. Für mich und für meine Fraktion stellt sich nun die Frage, was wir dem vorliegendem Bericht entnehmen können.
Erstens: Die attraktiven Objekte sind veräußert. Das heißt: Der Bedarf der Nachwendezeit konnte an einzelnen Standorten mit relativ geringem Aufwand gedeckt werden. Kleinteilige Objekte wurden ohne großen Aufwand günstig veräußert.
Zweitens: Die Aufwendungen zur Verwertungsvorbereitung und Vermarktung der Grundstücke steigen. Die noch vorhandenen Objekte müssen zum Teil kostenaufwendig beräumt werden. Durch die langen Zeiträume entstehen hohe Bewachungskosten.
Drittens: Die Verwertungserlöse sind seit 1999 rückläufig. Der hohe Aufwand bei der Vorbereitung verkaufsfähiger Flächen führt zur Minimierung des Ertrags; Tendenz: weiter rückläufig.
Viertens: Die Risiken des Sondervermögens sind hoch. Rechnerisch decken die Rücklagen das Risiko nicht mehr ab. Dabei müssen wir allerdings berücksichtigen, dass nicht alle Risiken gleichzeitig eintreten werden, sodass es lediglich rechnerisch keine sichere Deckung der Risiken gibt.
Fünftens: Die Vermarktung der Restflächen wird schwierig. Freie und gut erschlossene kommunale Gewerbeflächen sind landesweit vorhanden. Parallele Flächenvermarktung durch TLG, BVVG und Bund als Konkurrenz stehen einem derzeit geringen Ansiedlungsbedarf gegenüber.
2003 ist nicht 1994. Neue Fakten bilden die Grundlage für neue Entscheidungen. Manche Ziele des WGT-Vertrags - ich nenne hier nur beispielhaft die Deckung dringenden Wohnungsbedarfs - sind weggefallen. Um dem Verfassungsauftrag, der die zivile Nutzung militärischer Flächen vorsieht, nachzukommen, muss auch künftig die Umwandlung der WGT-Flächen für eine zivile Nutzung erfolgen. Der Gesetzgeber hat hierfür keine Zeitfenster vorgesehen, sodass die Finanzkraft des Landes den Zeitfaktor bilden wird.
Es gilt, bei der Umwandlung von Flächen zukünftig Prioritäten zu setzen. Innerstädtische WGT-Flächen sind vorrangig zu entwickeln, da hier ganze Stadtbilder beeinträchtigt sind.
Künftig muss der Bericht der Ministerin wieder halbjährlich gegeben werden, damit die Abgeordneten auf Entwicklungstendenzen besser reagieren können.
Der Beirat, der die Ministerin beraten soll, hat sich bewährt und sollte seine Aufgabe auch künftig wahrnehmen.
Die Arbeit des Geschäftsbesorgers muss künftig weiter optimiert werden, um das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu verbessern.
Im Bericht der Ministerin der Finanzen zur Geschäftslage 2002, der im Herbst dieses Jahres vorliegen sollte, erwarten wir auch eine klare Positionierung in der Frage, wer die Verwertung der WGT-Flächen künftig wahrnehmen sollte. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Konversion muss weitergeführt werden, auch wenn Sie, Frau Ministerin, aufgrund der Zahlen in dem vorliegendem Bericht ihr Ende einleiten wollen.
Nach dem Abzug der russischen Streitkräfte im Jahre 1994 hat das Land rund 100 000 ha ehemals militärisch genutzter Flächen vom Bund übernommen und hoffte damals darauf, die zum Teil schwer belasteten Immobilien gewinnbringend verkaufen zu können und den betroffenen Kommunen so neue Entwicklungschancen zu geben. Daher wurde damals, wie wir alle wissen, das Sondervermögen als revolvierender Fonds gegründet.
Doch die Filetgrundstücke in den Innenstädten und an den Ortsrändern sind zwischenzeitlich vergeben. Die noch verwertbaren verbleibenden Flächen in der Größe von immerhin noch der Hälfte des übernommenen Bestandes, rund 50 000 ha, liegen in den meisten Fällen in dünn- oder kaum besiedelten Gebieten und es handelt sich dabei in der Regel um Forst- und Forstfreiflächen. Dass aus diesem Grunde die Verwertungserlöse in Zukunft zurückgehen werden, ist, wie auch der vorliegende Bericht zeigt, unbestreitbar.
Die vorliegenden Teilberichte zeigen jedoch auch, dass im Berichtszeitraum 2000/01 noch jeweils 69 Grundstückskaufverträge über zusammen 9 305 ha mit einem Nettoerlös für das Land von rund 24,7 Millionen Euro abgeschlossen und damit 167 Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden konnten. Wenn wir diese Zahlen für den günstigsten Fall in die Zukunft hochrechnen, könnte die Konversion also in gut fünf Jahren abgeschlossen sein. Nicht mitgerechnet sind die Flächen des so genannten Bodenreformvermögens, welche nach unserer Auffassung ohnehin den rechtmäßigen Alteigentümern oder deren Nachkommen zurückgegeben werden sollten.
Dass den knapp 25 Millionen Euro an Einnahmen fast ebenso hohe Kosten für Altlastensanierung, Abfallentsorgung, Kampfmittelbeseitigung, Bestandssicherung und Ähnliches, zum Teil gemildert durch Fördermittel, gegenüberstehen, liegt einerseits in der Natur der Sache, spricht aber andererseits auch nicht gerade für die Effektivität der BBG. Dasselbe gilt im Übrigen für die Tatsache, dass es der BBG in fast zehn Jahren lediglich gelungen ist, die Hälfte des Grundstücksbestandes zu verwerten. Daher überrascht ein Gesamtüberschuss von mageren 4,2 Millionen Euro für die Wirtschaftsjahre 2000 und 2001 nicht.
Hätte die BBG in den zurückliegenden Jahren, als noch die Filetstücke des Sondervermögens zum Verkauf anstanden, besser gewirtschaftet, so hätte auch die Rücklage des Sondervermögens dergestalt aufgestockt werden können, dass diese die nicht zu bestreitenden Risiken des Sondervermögens ganz abgedeckt hätte und nicht, wie es heute der Fall ist, im schlimmsten Fall eine Deckungslücke zulasten des Landeshaushalts von 40 Millionen Euro übrig bliebe.
Es ist Ihre Aufgabe als verantwortliche Ressortchefin, Frau Ministerin Ziegler, dafür zu sorgen, dass der Geschäftsbesorger in Zukunft effektiv arbeitet, aber nicht Ihre Aufgabe, die Konversion zu stoppen. Sollte die BBG für die Aufgabe einer effektiven Verwertung nicht geeignet sein, so schlagen wir als DVUFraktion vor, diese Aufgabe anderen Geschäftsbesorgern zu übertragen. In Brandenburg gibt es genügend kleine und mittel
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat uns heute, nach Jahresscheiben 2000 und 2001 gegliedert, den Bericht über die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen vorgelegt und kommt damit ihrer Verpflichtung gemäß § 6 Abs. 4 des WGT-Gesetzes nach.
Es ist erfreulich, dass das Ministerium diesem Thema heute die nötige Gewichtung beimisst. Ich möchte Ihnen dazu einmal aus der Sicht eines Landwirts sagen, dass auch wir im Bereich der Landwirtschaft nur dann vernünftig, wirtschaftsorientiert arbeiten können, wenn wir wissen, welche Grundstücke uns gehören und was wir sinnigerweise daraus machen können. Daraus ergibt sich dann, welchen Wert die Grundstücke haben. Solche und ähnliche Erkenntnisse können wir dem vorliegendem Bericht entnehmen. Durch gewisse Vermarktungsvorbereitungen konnten diese Liegenschaften am Grundstücksmarkt konkurrenzfähig gemacht werden. Und so verlief die Verwertung bisher eher unproblematisch.
Ergebnisse lassen sich durchaus vorzeigen. Der Finanzausschuss konnte sich auf Einladung der Ministerin vor Ort, im Raum Jüterbog, auch davon überzeugen. Aber - das möchte ich hier nicht verhehlen - dort konnte man auch eindrucksvoll erkennen, dass die Grenzen des „Mach-mal-weiter-so“ durchaus zu erkennen sind. Für mich war diese Exkursion sehr wichtig und hat mir verdeutlicht: Vieles ist gelungen, aber wir sollten auf jeden Fall als Ausschuss künftig sehr genau beobachten, wer wo was warum macht. Ich denke, dafür ist ein Ausschuss zuständig. Arbeiten wir daran! - Danke.
Wir sind am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache. Damit ist der Bericht der Landesregierung in Drucksache 3/5520 zur Kenntnis genommen.
Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91 a des Grundgesetzes „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Anmeldung zum Teil III des 32. Rahmen- planes) Anmeldung der Landesregierung gemäß § 10 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung
Da zur Anmeldung zum Teil III des 32. Rahmenplanes keine Debatte vorgesehen ist, sind damit die Anmeldung wie auch die vorgelegte Beschlussempfehlung zur Kenntnis genommen.
Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91 a des Grundgesetzes „Ausbau und Neubau von Hochschulen“ (An- meldung zum 33. Rahmenplan für den Hochschulbau) Anmeldung der Landesregierung gemäß § 10 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung
Da auch hier auf eine Debatte verzichtet wird, sind damit die Anmeldung der Landesregierung wie auch die vorgelegte Beschlussempfehlung zur Kenntnis genommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 4. Dezember 2002 haben 38 kommunale Abgeordnete aus der Prignitz einen offenen Brief an den Bundeskanzler geschrieben, in dem sie die Bitte formulierten, Deutschland nicht in einen Krieg gegen den Irak hineinziehen zu lassen. Verbunden haben sie diesen Brief mit einem Appell an die Bundesregierung, in dem es heißt: Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner appellieren an die Bundesregierung, erstens den Vereinigten Staaten für den Fall eines Krieges gegen den Irak keine Überflugrechte für Militärflugzeuge über das deutsche Territorium einzuräumen und ebenfalls nicht zuzulassen, dass amerikanische Militärbasen in Deutschland für den Krieg genutzt werden Artikel 26 des Grundgesetzes, der 2+4-Vertrag sowie die Charta der Vereinten Nationen begründen dieses rechtliche Verständnis -, und zweitens ein deutliches Zeichen gegen den Krieg zu setzen und die ABC-Spürpanzer aus Kuwait abzuziehen.