Meine Damen und Herren, die Koalition nimmt durch ihre Anträge Umverteilungen in Höhe von insgesamt fast 50 Millionen Euro vor. Wichtig zu erwähnen ist mir, dass wir im Ergebnis dessen die vorgeschlagene Neuverschuldung um etwas mehr als 2 Millionen Euro senken. Dennoch wird die Neuverschuldung insgesamt 1,2 Milliarden Euro betragen. Das ist zu viel, auch wenn dies durch die schlechten äußeren Rahmenbedingungen verursacht ist. Die Landesregierung ist dringend aufgefordert, bei den Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2004 alles zu unternehmen, um die Neuverschuldung deutlich zu senken.
Einige Worte zu den Anträgen der PDS: Einige Ihrer Kürzungsanträge resultieren aus anders gelagerten politischen Vorstellungen. Sie wollen die Zuweisungen für Kommunen - beispielsweise für Abwasseranlagen - um 5 Millionen Euro verringern, Sie wollen beim Landesstraßenbau stärker kürzen, als dies ohnehin geschehen ist, und Sie wollen Ausstattungen bei bestimmten Sozialmaßnahmen auf einem deutlich höheren Niveau als in den meisten alten Bundesländern belassen.
Auf die beiden größten Positionen möchte ich gesondert eingehen. Sie haben beantragt, die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Wirtschaftsstruktur um weitere 20 Millionen Euro zu senken. Das sind Mittel, die wir für arbeitsplatzschaffende Investitionen, für dauerhafte Arbeitsplätze, die den Betroffenen eine Perspektive geben, und für Arbeitsplätze, die dem Land Steuern bringen und nichts kosten, einsetzen wollen.
Sie konterkarieren damit alle Anstrengungen, in Brandenburg mit den begrenzten Mitteln des Landeshaushalts einen Beitrag zur Stärkung der Wirtschaft zu leisten, Unternehmen anzusiedeln und die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Schlimmer noch: Sie wollen auf weitere Bundesmittel verzichten. Schlimm genug, dass seit Mitte der 90er Jahre die Zuweisungen von Bundesseite an das Land für die Gemeinschaftsaufgabe schrittweise verringert wurden, aber über das Maß dessen, was wir ohnehin schon nicht kofinanzieren können, hinaus zu sparen und in Konsumtion umzuschichten, ist Frevel.
Das schadet dem wirtschaftlichen Aufbau Brandenburgs. Die Arbeitslosigkeit in Brandenburg ist so hoch, dass das nicht zu verantworten ist.
(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Und was ist mit den kommu- nalen Investitionspauschalen? Das sind Investitionen!)
Es kommt noch schlimmer: Sie wollen allen Ernstes - ich habe hier Ihre Giftliste; die hat mir Mike Bischoff geliehen
aus den Personalverstärkungsmitteln 50 Millionen Euro herausnehmen - wieder einmal, wie auch im letzten Jahr! Wie oft haben wir hier im Landtag Anträge der PDS behandelt, in denen es um die Lohnangleichung Ost an West ging? Wie oft haben wir darüber diskutiert? Immer waren Sie mit wehender Fahne vornweg, nehmen jetzt aber aus diesen Mitteln, aus denen die Tarifverstärkung und der Ost-West-Ausgleich bezahlt werden, 50 Millionen Euro. Ist das noch glaubwürdig? Das nimmt Ihnen doch niemand ab.
Im Übrigen können Sie so viele Luftbuchungen vornehmen, wie Sie wollen; wir müssen das bezahlen, ob wir wollen oder nicht. Die schrittweise Ost-West-Angleichung und die Dinge, die tariflich ausgehandelt sind, werden wir bezahlen und auch bezahlen müssen.
Meine Damen und Herren! Die bekannten deutschen Wirtschaftsinstitute geben nur vorsichtige Prognosen darüber ab, wie sich die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung gestalten wird. Im Mai werden wir die Prognosen über die Steuereinnahmen im Jahr 2004 erhalten. Zu erwarten sind eher weitere Ausfälle. Ab 2004 wird zudem mit dem Solidarpakt II die Sonderbehandlung der neuen Bundesländer schrittweise degressiv gestaltet, also abgebaut. So ist die Situation, die wir bewältigen müssen.
Abschließend möchte ich noch bemerken, dass wir bei den notwendigen Reduzierungen in diesem Nachtragshaushalt den ersten Schritt getan haben. Es werden weitere Schritte in der
gleichen Größenordnung folgen müssen, wenn wir mit dem auskommen wollen, was wir erwirtschaften. Unser Ziel muss sein - so wie es jeder privat hält -, mit dem auszukommen, was wir selbst erwirtschaften, und nicht auf Kosten künftiger Generationen zu leben. Nach wie vor liegt das Ausgabenniveau Brandenburgs in weiten Teilen über dem vergleichbarer Bundesländer. Mir ist wichtig, dass wir bei allen Maßnahmen, die wir ergreifen, immer die Entwicklung, die Zukunft Brandenburgs im Blick haben. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Finanz- und Haushaltspolitik unseres Landes steht seit 1995 vor einer zweiten Zäsur. Während es uns in den Jahren 1995 bis 2001 gelungen ist, die Ausgaben nominal auf einem konstanten Niveau zu halten und Einnahmezuwächse zur deutlichen Reduzierung der Nettokreditaufnahme zu verwenden, sieht die Sache heute etwas anders aus. Damals gelang es uns unter allen deutschen Ländern am schnellsten, die Nettokreditaufnahme deutlich zu verringern. Die Einnahmeeinbrüche des Jahres 2003 und die strukturellen Verschlechterungen auf der Ausgabenseite haben dieser Strategie jedoch die Geschäftsgrundlage entzogen.
Im Zentrum der zweiten Zäsur steht also die Aufgabe, die Verfassungsmäßigkeit der Haushalte in den kommenden Jahren zu sichern. Dies zeigt, wie dramatisch sich die Lage geändert hat, da dieser Aspekt in den letzten Jahren in unseren Diskussionen und Planungen überhaupt keine Rolle gespielt hat. Nun rückt er in aller Schärfe in den Mittelpunkt der Diskussionen.
Aufgrund der Einnahmeentwicklung des Jahres 2002 müssen wir die mittelfristigen Einnahmeerwartungen erheblich nach unten korrigieren und die Ausgaben durch dauerhaft wirkende Einsparungen anpassen. Der Nachtragshaushalt 2003 und die ihn begleitenden Gesetze stellen den Einstieg in die erforderlichen strukturellen Veränderungen dar und sind noch nicht vollendet.
Trotz einer Gesamteinsparung von 424 Millionen Euro sind wir gezwungen, die Nettokreditaufnahme von ursprünglich geplanten 307 Millionen Euro auf gut 1,2 Milliarden Euro anzuheben. Der Abstand zur Verfassungsgrenze ist auf knapp über 140 Millionen Euro zusammengeschmolzen.
Das Haushaltsstrukturgesetz 2003 steht in der Tradition der Haushaltsstrukturgesetze der Vergangenheit. Sie bilden einen integralen Bestandteil unserer Haushaltsplanungen und haben sich sehr gut bewährt.
Ich erinnere an das Haushaltsstrukturgesetz 2000, in dem wir die Personalglobalsummen festgeschrieben und den Personalabbau gesetzlich fixiert haben. Die ersten Erfolge sind deutlich sichtbar. Das gilt auch für den Entwurf des Haushaltsstrukturgesetzes 2003, den wir heute in 2. Lesung behandeln. Lassen Sie
In Artikel 1 des Gesetzes ändern wir die Bestimmungen zur Ausführung des Betreuungsgesetzes im Land Brandenburg. Die Beratungen und die Beschlussfassung im Fachausschuss sowie im Haushalts- und Finanzausschuss haben die Landesregierung in ihrer Auffassung bestärkt, die freiwillige Unterstützung des Landes zum Aufbau und zur Entwicklung von Betreuungsvereinen nach nunmehr zehn Jahren einzustellen. Bereits die bisherige Förderung nach dem Brandenburgischen Betreuungsausführungsgesetz aus dem Jahre 1992 erfolgte stets unter Vorbehalt, das heißt nach Maßgabe des Haushaltes.
Ich möchte daran erinnern, dass die Anregung und die Förderung der Tätigkeit einzelner Personen sowie gemeinnütziger oder freier Organisationen und die Beratung und Unterstützung der Betreuer bundesgesetzlich ausdrücklich den örtlichen Betreuungsbehörden, das heißt der kommunalen Ebene, zugeordnet sind. Nach nunmehr zehnjähriger freiwilliger Förderung durch das Land und damit der Entlastung der Kommunen in der Zeit des Aufbaus und der Entwicklung dieser Strukturen muss erwartet werden, dass die so entstandenen Dienste auch ohne Landesförderung Bestand haben werden.
In Artikel 4 ändern wir das Landespflegegeldgesetz. Auch um diese Position des Haushaltsstrukturgesetzes haben wir heftig gerungen. Ich möchte daran erinnern, dass das Land Brandenburg im Jahre 1992 als eines der ersten neuen Bundesländer eine Leistung nicht nur für Blinde, sondern auch für Schwerbehinderte und ab 1995 auch für Gehörlose eingeführt hatte. Diese Unterstützung existierte außerhalb der Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes und war damit frei von der Anerkennung von Einkommen und Vermögen. Wie Sie aus den vorangegangenen Beratungen wissen, wird das Landespflegegeld für Schwerbehinderte und Gehörlose nur in wenigen Bundesländern gewährt; in Berlin und in Bremen nur für Schwerbehinderte und in Nordrhein-Westfalen nur für Gehörlose. Sachsen verfügt über eine ähnliche Regelung wie wir in Brandenburg.
Die Landesregierung hat bereits in ihrem Entwurf des Haushaltsstrukturgesetzes die öffentlich geäußerte Kritik berücksichtigt und eine moderate Kürzung des Landespflegegeldes um nur 20 % vorgeschlagen. Das stellt tatsächlich einen Kompromiss zwischen fiskalischen Erwägungen und sozialer Verantwortung dar, der letztlich auch durch die Beratungen in den Ausschüssen bestätigt worden ist.
Meine Damen und Herren! Der Nachtragshaushalt reduziert den kommunalen Finanzausgleich um rund 140 Millionen Euro im Wesentlichen infolge der deutlichen Steuermindereinnahmen. Immer wieder wird in der Presse veröffentlicht, dass die Mittel für die Kommunen um 140 Millionen Euro gekürzt werden. Das ist eben nicht richtig. An der Verbundquote in Höhe von 25 % ändert sich nichts. Sie wird sogar in diesem Jahr um 0,3 % angehoben. Der Grund für die Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs liegt in den erheblichen Steuermindereinnahmen. Ich bitte Sie, diese Fakten in der öffentlichen Diskussion zu benennen und dem Märchen von der Kürzung vehement entgegenzutreten.
Die sich daraus für die Schlüsselzuweisungen an die Kommunen ergebenden Beträge werden über Artikel 2 des Haushaltsstrukturgesetzes im GFG gesetzlich festgelegt. Die Landesregierung und natürlich auch die Mitglieder dieses Hauses sind sich durchaus bewusst, dass sich die Finanzlage der Kommunen deutlich verschlechtert hat. Die Steuermindereinnahmen treffen aber sowohl das Land als auch die Kommunen. Bund, Länder und Gemeinden leben nun einmal in einem umfassenden System des Steuerverbundes und des Finanzausgleichs, in dem jede Seite ihren Anteil an den Steuereinbrüchen tragen muss. Lassen Sie mich hinzufügen: Wir sind gerade dabei, auf Bundesebene eine große Diskussion über die Finanzreform in den Gemeinden zu führen. Wir hoffen, dass danach eine stabile Grundlage für die Finanzausstattung der Kommunen gegeben sein wird.
Weil häufig der Verfassungsanspruch der Kommunen auf eine angemessene Finanzausstattung zitiert wird, lassen Sie mich eines anfügen: Es gibt auch einen Artikel 101 unserer Verfassung, in dem das Gebot des ausgeglichenen Haushaltes festgeschrieben ist. Die von den kommunalen Spitzenverbänden gewünschten höheren Zuweisungen an die Kommunen wären nur durch die Preisgabe dieses klassischen Grundsatzes möglich gewesen. Das kann der Landtag wohl kaum hinnehmen.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat die schwierige Finanzlage der Kommunen nicht tatenlos hingenommen, sondern gezielt deren Entlastung vorbereitet. So hat die Landesregierung dem Landtag mit der Vorlage der GFG-Novelle bereits die einmalige Anhebung des Steuerverbundsatzes um 0,3 Prozentpunkte auf 25,3 % vorgeschlagen, was den Kommunen immerhin einen Vorteil von knapp 20 Millionen Euro bringt. Außerdem hat die Regierung den Gesetzentwurf zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben eingebracht. Dieses Gesetz bezweckt keine Kürzung bei Zuweisungen an die Kommunen, sondern zielt darauf ab, zwingende Rechtsvorschriften durch größere Ermessensspielräume zu ersetzen. Nehmen Sie das Beispiel der Landeszuschüsse für die Betreuung in Kindertagesstätten. Es soll den Kommunen künftig freistehen, ob sie mit den knappen Mitteln Kita-Plätze vorhalten oder ob sie die Mittel für andere Formen der Kinder- und Jugendbetreuung einsetzen wollen. Seien Sie gewiss: Unsere Mütter, Väter, Erzieherinnen und Erzieher sind flexibel genug, um sich auch auf neue Bedingungen einzustellen. Wir muten den Menschen viel zu, aber wir haben sie in den vergangenen Jahren zu sehr dirigiert und ihnen die Verantwortung für eigenes Handeln zu sehr abgenommen.
In Artikel 3 des Gesetzes schaffen wir die gesetzlichen Grundlagen für die Kürzung der Landesförderung an den Musikschulen. Wie Ihnen bekannt ist, wird den brandenburgischen Musikschulen seit dem Jahre 2001 eine gesetzlich normierte Landesförderung garantiert, die es in vielen anderen Bundesländern nicht gibt. Ich halte an dem Grundsatz der Entscheidung hinsichtlich der staatlichen Förderung der Musikschulen fest, weil diese Einrichtungen als wichtiger Bestandteil der Kultur-, aber auch der Bildungsarbeit in Brandenburg Rechts- und Finanzsicherheit brauchen. Allerdings kann die Verschlechterung der Finanzlage des Landes nicht ohne Einfluss auf die Höhe der Förderung bleiben. Ein Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt, dass Brandenburg seine Musikschulen in der Vergangenheit
tatsächlich überdurchschnittlich gefördert hat. So liegen die Gesamtausgaben für Musikschulen in Brandenburg einwohnerbezogen um rund 70 % höher als in vergleichbaren westdeutschen Flächenländern wie Niedersachen, Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz. Mit 5,40 Euro je Einwohner im Jahre 2001 liegt Brandenburg auch weit über dem Bundesdurchschnitt von 4,92 Euro und damit immerhin noch deutlich vor finanzstarken Ländern wie Nordrhein-Westfalen mit 5,14 Euro und Bayern mit 4,98 Euro je Einwohner. Zur Klarstellung: Die Daten stammen nicht von der Landesregierung, sondern vom Landesverband der Musikschulen in Brandenburg.
Die im Ergebnis eines Änderungsantrages der Regierungsfraktionen nur noch vorgesehene Kürzung der Landeszuweisung um 500 000 Euro auf 2,25 Millionen Euro halte ich durchaus für vertretbar. Einwohnerbezogen sinkt die Gesamtförderung damit von jetzt 5,40 Euro auf künfig 5,14 Euro. Sie liegt damit immer noch über dem Bundesdurchschnitt von 4,92 Euro. Dieser Solidarbeitrag ist den Musikschulen nach meiner Überzeugung zuzumuten.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch ein paar Ausführungen zu den Gesetzesänderungen machen, die den Haushalt des Bildungsministers betreffen.
Zu Artikel 5 des Entwurfes des Haushaltsstrukturgesetzes, der Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes, wurden in den Ausschüssen zwei Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und der CDU beschlossen. Die Landesregierung hatte mit ihrem Entwurf zum Haushaltsstrukturgesetz aus Gründen der Haushaltskonsolidierung und in Anlehnung an die Handhabung in anderen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern oder Niedersachsen - beginnend mit den Schuljahren 2002/2003 und 2003/2004 - die Einstellung der Gewährung von Landeszuschüssen zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei auswärtiger Unterkunft an Berufsschülerinnen und Berufsschüler beabsichtigt. Davon betroffen waren Auszubildende in Landes- oder Bundesfachklassen in so genannten Splitterberufen und Schülerinnen und Schüler von Spezialschulen bzw. Spezialklassen mit überregionalem Einzugsgebiet. Mit dieser strukturellen Maßnahme sollten in künftigen Haushaltsjahren rund 600 000 Euro eingespart werden. Im parlamentarischen Verfahren wurde nunmehr die Streichung dieser Förderungsverpflichtungen im Brandenburgischen Schulgesetz aufgehoben, um dem Gleichheitsgrundsatz nach Recht auf Bildung vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Beurteilungen zu entsprechen. Die relativ geringen Einsparungen für den Landeshaushalt im Jahre 2003 werden durch eine restriktive Bewirtschaftung trotzdem erzielt werden.
Frau Ministerin, entschuldigen Sie bitte, dass ich Sie unterbreche. - Meine Damen und Herren, ich halte das Thema für nicht ganz unwichtig. Der Geräuschpegel ist derartig hoch, dass man kaum noch den Ausführungen der Ministerin folgen kann.
Für das Jahr 2004 und die Folgejahre hingegen ist diese Lücke im Rahmen der gegenwärtig angelaufenen Haushaltsberatungen nunmehr zusätzlich auszugleichen.
Das heißt: Alles das, was wir heute im parlamentarischen Verfahren nicht strukturell einsparen, werden wir künftig strukturell einsparen müssen. Wir brauchen keiner Illusion hinterherzurennen und zu glauben, wenn wir heute noch einmal Gutes getan haben, könnten wir das weiterhin tun. Es ist leider so.
Der damit verbundene finanzielle Verlust im Jahr 2003 wird im Nachtragshaushalt durch Mittel aus der Spielbankenabgabe und durch anderweitige Einsparungen im Einzelplan des Bildungsministers ausgeglichen. Darüber hinaus wird mit dem Antrag gegenüber dem Entwurf der Landesregierung auf die zweite Stufe der Zuschussabsenkung auf 93 % nach dem Vorbild Berlins verzichtet. Damit soll verhindert werden, dass die Schulgelder für den Besuch von Ersatzschulen in einem Maße steigen, das einer sozialen Selektion nahe kommt. Auch hierzu muss ich sagen: In diesem Jahr nicht gekürzt, wohl aber in den Folgejahren im Landeshaushalt durch anderweitige Einsparungen auszugleichen!