Geld eingestellt wird, das vorhanden ist, und dass wir hier nicht über Spielgeld oder andere Sachen reden.
Frau Stobrawa, ich hatte ja die Verfahrensweise, wie die Abläufe sind, zu erklären versucht und gesagt, dass die Mittel nicht zurückfließen. Das ist auch erklärlich.
Ich frage Sie: Glauben Sie wirklich, dass Geld, welches in der Nettokreditaufnahme gespart wird, weg ist und sich verflüchtigt hat? Ist nicht der Haushalt sowohl hinsichtlich der Kreditaufnahme als auch hinsichtlich der Eigenmittel ein einheitliches System?
Dr. Karsten Wiebke, es hat doch sicherlich einen Grund, wenn in den Bundeshaushalt Geld für bestimmte Aufgaben innerhalb der EU eingestellt wird. Dieses muss aber, wenn es tatsächlich nicht zu 100 % ausgegeben werden kann, trotzdem vorhanden sein, sodass man gemeinsam darüber diskutieren kann, was mit diesem Geld geschehen soll. Wie gesagt: Das Geld an sich ist doch noch da.
- Nun sagen Sie, dass es eine Minderausgabe sei. Damit kann ich mich eben nicht anfreunden und bin auch nicht der Meinung, dass es so ist. Denn wenn das Geld von vornherein für diesen Zweck geplant war, dann muss doch zumindest die Frage erlaubt sein, wo das Geld jetzt ist.
Zweitens muss auch die Frage erlaubt sein, ob wir es nicht für genau den Zweck einsetzen können, für den es ursprünglich einmal geplant war.
Ich gehe zweitens von Folgendem aus: Dabei möchte ich mich auf Herrn Speer berufen, der vor einigen Tagen erklärt haben soll, dass Brandenburg seine Haushaltsprobleme nicht mehr allein lösen könne, sondern man werde an den Bund herantreten
- ich habe gesagt, er soll das erklärt haben; haben Sie das vernommen, Herr Schippel? -, um zu erreichen, dass sich dieser in stärkerem Maße an der Finanzierung von Landesaufgaben beteiligt. Es wurde zwar versucht, wie Sie, Herr Schippel, es jetzt auch tun, diese Meldung der Agentur zu entkräften, so richtig gelungen ist das aber immer noch nicht. Nun frage ich mich: Wie ernst ist eine solche Feststellung und wie weit reicht eigentlich Ihr Mut, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie nicht einmal bezüglich im Bundeshaushalt eingeplanter Mittel eine Forderung beim Bund erheben können?
Herr Bischoff, für Sie hatte ich auch etwas zum Mitschreiben vorgesehen: Ich rede also nicht von einer zusätzlichen Verschuldung des Bundes, sondern nur davon, dass seit dem Jahr 2000 sage und schreibe 8 Milliarden Euro in Eichels Sparbüchse verschwunden sind, ohne auch nur die geringste Wirkung für
die Grenzregion zu haben. Wir in Brandenburg freuen uns Frau Ministerin Ziegler, dabei gebe ich Ihnen natürlich Recht -, wenn das Grenzlandprogramm für uns gerade einmal zusätzliche schlappe 3 Millionen Euro für das Aktionsprogramm bereitstellt.
Ich bin der Meinung, das kann es nicht sein, und deshalb war unser Versuch der, Sie über diesen Antrag zumindest zu einer solchen Initiative anzuregen. - Danke.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Stobrawa. - Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und stimmen jetzt über den vorliegenden Antrag ab. Wer dem Antrag in der Drucksache 3/5625 der Fraktion der PDS seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einreichenden Fraktion. Frau Abgeordnete Große, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie wichtig Sprache sein kann, haben wir heute Morgen in eindrucksvoller Weise durch meinen Abgeordnetenkollegen Heinz Vietze erfahren. Die Unterstellung „Gelernt ist gelernt“ möchte ich für ihn aber gleich zurückweisen: Er hat es einfach.
Um diejenigen, die es nicht haben, geht es heute in dem von uns gestellten Antrag. Das mit diesem Antrag aufgegriffene Problem ist durchaus nicht so nebensächlich, wie es den Anschein haben mag, sondern besitzt leider höchste Aktualität.
Bereits 1997 wurde im Gesundheitsbericht der Bundesrepublik festgestellt, dass jeder achte Bürger Sprachstörungen hat. Die Tendenz ist seitdem steigend. Gerade in letzter Zeit häufen sich die Meldungen über Kinder mit Entwicklungsstörungen verschiedenster Art. Ihre Zahl wird immer größer. So zeigt sich bei den jährlichen Einschulungsuntersuchungen beispielsweise, dass viele Kinder im Land Brandenburg bei Schuleintritt nicht über die kommunikativ-sprachlichen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulstart verfügen. Immer mehr Kinder werden in Brandenburg mit unzureichenden sprachlichen Lernvoraussetzungen und den damit einhergehenden Risiken für den Lernverlauf eingeschult. Der Prozentsatz dieser Kinder ist seit den 90er Jahren stetig gestiegen.
Besonders betroffen macht, dass Spracharmut von Kindern nachweislich mit sozialer Armut einhergeht. Im Rahmen des Modellprojektes „Sprechverhalten und Sprachförderung in Kindertagesstätten“ wurde ermittelt, dass 27 % der Kinder Sprachstörungen aufweisen, 12 % davon sogar erhebliche. Ursachen für die Zunahme der Sprachentwicklungsstörungen liegen vor allem im sozialen Bereich und im übergreifenden Einfluss der elektronischen Medien. Besonders auffällig ist der Zusammenhang zwischen Sprachauffälligkeiten eines Kindes und der sozialen Herkunft. Beispielsweise sind 70 % der Mütter von Kindern mit Sprachauffälligkeiten erwerbslos, während 60 % der Kinder von erwerbstätigen Müttern derartige Störungen nicht aufweisen. Werden solche Störungen nicht behandelt, führen sie später zu psychischen Störungen und zu Defiziten in der intellektuellen Entwicklung. Untersuchungen haben ergeben, dass von 20 sprachauffälligen Kindern 15 eine Klasse wiederholen müssen.
Wie derartigen Entwicklungsstörungen zu begegnen ist, ist also durchaus eine wichtige bildungspolitische Fragestellung. Ein erster Schritt dazu sind sicherlich Modellprojekte, die, ausgehend von einer Diagnose, für derartige Störungen Therapien entwickeln. Ein solcher Versuch wurde mit dem von uns aufgegriffenen Projekt unternommen. Es lief vom August 2000 bis zum Dezember 2002. An ihm beteiligten sich 20 Erzieherinnen aus 10 Kitas. Immerhin besuchen etwa 90 % der Vorschulkinder in Brandenburg in dem Alter eine Kita, in dem sich eine wesentliche Etappe ihrer Sprachaneignung vollzieht, noch jedenfalls, wenn ich an unsere vorherige Debatte denke. Auch deshalb ist die im Entlastungsgesetz angestrebte Novellierung des KitaGesetzes, die gerade für Kinder erwerbsloser Eltern die Einschränkung des Betreuungsanspruchs vorsieht, völlig kontraproduktiv.
Entwicklungsunterschiede, die durch soziale Herkunft bedingt sind, werden so schon gar nicht ausgeglichen.
Im Mittelpunkt des zur Debatte stehenden Projektes stand die Kita-integrierte Sprachförderung von Kindern mit einschlägigen Störungen. Die Kinder blieben in ihren jeweiligen Gruppen. Die tägliche Förderung umfasste einen Umfang von 25 Minuten. Die Kita-Erzieherinnen wurden für diese Förderung speziell ausgebildet. Im Rahmen des Modellprojektes wurde ein qualifiziertes Konzept für die Kita-integrierte Sprachförderung entwickelt und mit den am Projekt teilnehmenden Erzieherinnen erprobt und evaluiert. Da die Förderung sprachauffälliger Kinder Erzieherinnen erfordert, die sachkundig Sprachauffälligkeiten erkennen und Förderprogramme professionell anwenden, wurde im Rahmen des Projektes auch ein Weiterbildungscurriculum für die Ausbildung als Sprachförder-Erzieherin entwickelt und in der Erzieherinnen-Fortbildung im Projektrahmen realisiert. Ein umfassendes Ausbildungsprogramm einschließlich eines Kompendiums mit Praxistexten für Erzieherinnen wurde ebenso mit vorgelegt.
Die erreichten Ergebnisse lassen aufhorchen: Unter anderem reduzierten sich die oben genannten 27 % der Kinder mit Sprachstörungen auf 9,9 % und die 12 % der besonders sprachauffälligen Kinder auf 3,6 %. Um bei den betreffenden Kindern solche Entwicklungsfortschritte zu erreichen, ist eine intensive Förderung in kleinen Gruppen und durch Erzieherinnen notwendig, die eine besondere Qualifikation erworben haben. Die Kita
integrierte Sprachförderung hat sich also nicht nur als effektiv, sondern auch als kostengünstig erwiesen.
Obwohl das Modellprojekt ungewöhnlich nützlich war, stellt sich die Frage, was mit seinen Ergebnissen passiert. Die Landesregierung muss endlich den Weg verlassen, Modellprojekte als schnell ins Leben gerufene Feuerwehr zur Behebung erkannter Defizite und zugleich als Beruhigungspille zu betrachten. Die Veröffentlichung einiger Ergebnisse der Studie im vom MBJS herausgegebenen Heft „Kita-Debatte“ reicht dabei nicht aus. Die Landesregierung muss nach Wegen und Möglichkeiten suchen, die Ergebnisse solcher Projekte so schnell wie möglich in die Praxis umzusetzen und Voraussetzungen für die entsprechende Weiter- und Fortbildung - in diesem Falle von Erzieherinnen - zu ermöglichen.
Das würde nicht nur Kindern und Eltern helfen und Erzieherinnen das Gefühl geben, sinnvoll zu wirken, sondern würde auch tatsächliche Sparpotenziale aufzeigen. Einem Kind mit Sprachauffälligkeiten, dem im Alter von drei bis fünf Jahren geholfen werden kann und das sich dann ganz normal entwickeln kann, werden künftig langjährige Belastungssituationen und Misserfolgserlebnisse erspart. Möglicherweise werden auch Logopäden, Schulpsychologen und anderes Betreuungspersonal weniger gefordert.
Die Studie hat auch klar nachgewiesen, dass bei frühzeitiger Intervention durch die Anwendung der so genannten Würzburger Trainingsmethode eine Reduktion der Lese-RechtschreibSchwäche erzielt werden kann.
Dies alles zeigt erneut den bildungspolitischen Stellenwert der Kitas in unserem Land. Es ergibt sich aus den Erkenntnissen dieses Modellprojektes auch, dass der im Kita-Gesetz verankerte Bildungsauftrag dringend einer curricularen Untersetzung bedarf.
Dabei sollten die Erzieherinnen die Spezialistinnen für Entwicklungsgestaltung und Entwicklungsförderung sein. Dass dies nicht eine Verschulung der Kitas zur Folge haben muss, wurde mit dem Modellprojekt bewiesen. Bei einer breiten Auswertung und Umsetzung der Ergebnisse dieses Projektes könnten mit einfachen und wenigen Mitteln große Ergebnisse erzielt werden.
Diese Chance darf von der Landesregierung nicht vertan werden. Nicht das Ins-Leben-Rufen immer neuer Modellprojekte ich erinnere an das vor einigen Wochen gestartete „PfiffikusProjekt“, welches gemeinsam mit der Universität Potsdam entwickelt wurde -, sondern das Schaffen der bildungspolitischen Rahmenbedingungen, unter denen die Projektergebnisse umgesetzt werden können, muss sich die Landesregierung zum Maßstab des Agierens machen.
Die Annahme unseres Antrages wäre ein ganz kleiner erster Schritt in diese Richtung. Die vorher in der 1. Lesung beschlossene Geschichte war eher kontraproduktiv.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Große. - Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Redepenning das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit 50 000 Euro wurde ein Projekt gefördert, welches die Sprachauffälligkeit unserer Kinder evaluiert hat und diese durch gezielte Sprachförderung beseitigen soll. Das Projekt lief im August 2002.
Ich weiß, wie wichtig das Erfassen dieser Problematik ist, da doch wie Frau Große bereits sagte - 27 % der Kinder im Modellprojekt Sprachauffälligkeiten aufwiesen. Jedoch wiesen bereits im Jahr 1988 - zu DDR-Zeiten - 25 % der Kinder Sprachauffälligkeiten auf. Das heißt, wir haben den Stein der Weisen noch nicht gefunden.
Das Sprechverhalten der Kinder wurde in den beteiligten Kitas untersucht und effektive Möglichkeiten der Förderung sprachlicher Entwicklungsfähigkeiten von Kindern in der Kita-Entwicklung wurden erprobt. Hierfür wurden extra 20 Erzieherinnen ausgebildet. Sie konnten den Anteil der Kinder mit Sprachauffälligkeiten von 12,2 % auf 3,6 % nach der Förderung senken. Das heißt, der richtige Ansatz, nämlich direkt bei den Pädagogen, wurde gefunden.
Nun muss diese gewonnene Erfahrung verallgemeinert werden, was den Kindertagesstätten und auch den Eltern im Rahmen der Familienbildung hilft, entsprechend vorzubeugen.
Bis zu einem Alter von vier Jahren ist die Sprachentwicklung des Kindes abgeschlossen. Was bis zu diesem Alter an Grundlagen fehlt, wird das Kind nur unter größten Mühen aufholen können, wenn überhaupt.
Die Landesregierung hat diesbezüglich erkannt, dass die Situation dramatisch ist, wenn ein Viertel unserer Kinder bezüglich der Sprechfähigkeit Mängel aufweist. Sie braucht aber nun auch Zeit, ein fundiertes Konzept aufzubauen. Das ist nicht unter Zeitdruck zu realisieren, wie es die PDS in ihrem Antrag verlangt.
Besonders erwähnenswert ist, dass gerade das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport über alle wichtigen Tagungen und Projekte immer schon sehr hochwertig publiziert hat. Auch das Internet wird für die Veröffentlichung aller aktuellen Themen genutzt. Empfehlenswert wäre - und ist angekündigt -, nach der Fertigstellung des Videos das Thema „Sprechverhalten und Sprachförderung in der Kita“ im Fachausschuss Bildung auf die Tagesordnung zu setzen.