Sie, Herr Homeyer, können in der Bundestagsdrucksache - zum Beispiel in der Drucksache 15/29 - nachlesen. Dann wissen Sie, was genau wir gewollt haben. Das ist eben anders.
Die Bundesjustizministerin erkennt die Notwendigkeit an, gefährliche Straftäter sogar dann in Verwahrung zu lassen, wenn sich ihre Gefährlichkeit nach erstmaliger Verurteilung erweist. Dass hier auch die von uns beantragten Änderungen des § 176 kaltschnäuzig abgetan werden, ist schlichtweg ein Skandal, weil offensichtlich mit kriminalpolitischer Blindheit abgestimmt werden soll.
Wie wir alle in den letzten Jahren schmerzlich erfahren mussten, werden gerade durch Kinderpornoringe und durch Personen, die sich dazu verabredet haben, Kinder zu schänden, oder ihre eigenen Kinder zu solch verwerflichen Taten angeboten haben, eine Vielzahl von Verbrechen verübt, und das nicht nur in Belgien, meine Damen und Herren.
Dass dieses Verhalten vom Unrechtsgehalt her auf der Ebene der Strafaktionen wenigstens einem Versuch der Anstiftung zur Vornahme der genannten Haupttaten gleichsteht, müsste jedem verantwortlich denkenden Politiker einleuchten.
§ 176 Strafgesetzbuch schützt die Entwicklung der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern. Diese Vorschrift, meine Damen und Herren, bestimmt eine absolute Grenze für den sexualbezogenen Umgang strafmündiger Personen mit Kindern. Solche Kontakte sind ausnahmslos verboten.
Die sexuelle Identität einer Person und damit ihre Fähigkeit, über ihr Sexualverhalten zu bestimmen, ist untrennbarer Teil der Gesamtpersönlichkeit. Äußere fremdbestimmte Eingriffe, die die kindliche Sexualität stören, zerstören nicht nur die kindliche Gesamtentwicklung, sondern viele ihr Leben weiterhin bewegende Zeiten, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das in § 176 genannte Sexualdelikt ist statistisch das am häufigsten registrierte. Der sexuelle Missbrauch von Kindern macht mehr als 30 % der Sexualstraftaten aus. Die Strafverfahren dazu sind besonders schwierig und deswegen ein spezielles Wirkungsfeld von Absprachen.
Im Übrigen ist es ein Skandal, dass zudem viele Verfahren wegen der Nachweisschwierigkeiten mangels hinreichenden Tatverdachts endgültig eingestellt werden. Wenn wir als Politiker nicht einmal dafür die nötige Sensibilität aufbringen, dann sind wir nicht weit davon entfernt zuzulassen, dass unser Land über kurz oder lang in rechtspolitischer Barbarei versinkt.
Deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich Sie noch einmal nachdrücklich, heute unserem Antrag zuzustimmen, den Kindern zuliebe. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt angelangt und kommen zur Abstimmung. Die Fraktion der DVU beantragt die Überweisung der Drucksache 3/5719 an den Rechtsausschuss. Wer der Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe den Antrag der Fraktion der DVU - Drucksache 3/5719 - zur Abstimmung auf. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Demnach komme ich sofort zur Abstimmung. Wer dem Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/5666 - seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben Sie einstimmig dem Antrag zugestimmt und Frau Abgeordnete Schellschmidt als stellvertretendes Mitglied des Untersuchungsausschusses 3/1 gewählt.
Hierzu wurde ebenfalls vereinbart, keine Debatte zu führen. Demnach komme ich sofort zur Abstimmung. Wer dem Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/5675 - seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben Sie einstimmig dem Antrag der Fraktion der SPD zugestimmt und Frau Abgeordnete Schellschmidt als stellvertretendes Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt.
Genehmigung der Mitgliedschaft der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Aufsichtsrat der Brandenburgischen Schlösser GmbH Gemeinnützige Betriebsgesellschaft (BSG)
Hierzu wurde ebenfalls vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass ich sofort zur Abstimmung komme. Wer dem Antrag der Landesregierung - Drucksache 3/5723 - seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Antrag der Landesregierung einstimmig zugestimmt worden.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 15. Ehe ich die 74. Sitzung des Landtages schließe, möchte ich noch eine Bemerkung machen:
Meine Damen und Herren, ich beobachte seit einigen Sitzungsperioden - und bitte die Fraktionsvorstände, dem entgegenzuwirken -, dass die Abgeordneten weit vor Ende der Abhandlung der Tagesordnung mit wichtigen Gesichtern ihre Unterlagen nehmen und sich aus dem Plenarsaal bewegen. Sehen Sie sich um! Die mangelnde Anwesenheit ist beschämend.
Ich möchte diesbezüglich auf die Geschäftsordnung verweisen. Darin steht, dass die erste Pflicht eines Abgeordneten die Teilnahme an der Plenarsitzung ist und nicht irgendwelche Termine, die er sich unter Umständen in der Hoffnung organisiert, hier
unbehelligt aufbrechen zu können. Ich finde das skandalös und werde das wahrscheinlich im Präsidium noch einmal ansprechen. Ich gebe es dennoch hier schon einmal in der Hoffnung zu Protokoll, dass es in den Fraktionen beherzigt wird.
Meine Damen und Herren, ich schließe die 74. Sitzung des Landtages und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend.