das Planfeststellungsverfahren also zu Ende bringen. Wer hier nach wie vor behauptet, es gebe echte andere Alternativen, der muss sich bitte die politischen Verhältnisse und vor allen Dingen auch Interessenlagen anschauen. Ich finde eines ganz interessant, dass selbst die Berliner PDS, die in Berlin mit regiert, diesen Staatsvertrag mit trägt und dass auch die Berliner Seite nicht davon zu überzeugen ist, nun auf die Suche nach einem völlig neuen Standort für einen Flughafen zu gehen. Dies sollte auch endlich einmal zur Kenntnis genommen werden.
Es geht jetzt darum, mit dem Landesentwicklungsprogramm ich darf das so bezeichnen - den Rücken für das Planfeststellungsverfahren frei zu machen. Jetzt liegt auch der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms für die Flughafenstandortentwicklung auf dem Tisch, der neue LEP FS. Es gibt schon Signale vom zuständigen Ausschussvorsitzenden, Herrn Dombrowski, dass er auf alle Fälle zu diesem Teil eine öffentliche Anhörung durchführen wird. Ich glaube, dass wir als SPDFraktion das ausdrücklich unterstützen; denn uns geht es wirk
lich darum, dass auch diese Fragen sehr transparent, auch unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und vor allem der Betroffenen abgehandelt werden. Diese Verfahren müssen korrekt laufen. Wir haben damit in der Vergangenheit leider nicht die besten Erfahrungen machen können.
Ich glaube - das sollte auch das Signal von heute sein -, dass wir alle an diesem Prozess Beteiligten auffordern sollten, zum Konsensbeschluss zu stehen.
- Wie ich Sie, Frau Tack, kenne, machen Sie sich durchaus auch Gedanken, was ich ganz angenehm finde. Sie stellen nicht nur Fragen, sondern es gibt punktuell auch einmal Anregungen von Ihnen, die wir gut nutzen können.
Die entscheidende Frage wird dann, wenn das Planungsrecht geschaffen ist, sein: Wie könnte ein Modell für die Errichtung des Singleflughafens aussehen? Dafür ist es dieser Tage noch viel zu zeitig. Die Frage, was man von dem IVG-Konzept hält, kann man nicht, wie Sie es getan haben, schon jetzt stellen. Wir sollten Planungsrecht schaffen und dann parallel ein neues Modell entwickeln.
Für mich ist dabei das Entscheidende, dass wir nicht denjenigen auf den Leim gehen, die versuchen, uns erstens den Standort auszureden und uns zweitens aber in die Enge zu treiben dahin gehend, dass eine private Finanzierung der allein selig machende Weg ist. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es mittelfristig gut und richtig sein wird, wenn man hierbei im Rahmen einer Kombination zwischen öffentlicher Finanzierung bestimmter Kernbereiche und Privatengagement einen Weg findet; denn diese Region Berlin-Brandenburg braucht einen Standort und der Kompromiss dafür ist der Standort Berlin-Schönefeld.
Ich bin mir sicher, dass, nachdem es in der Vergangenheit einige Klippen zu umschiffen galt, die Privatisierung zum Zeitpunkt X ihren Abschluss finden wird, dass der Weg, den wir hierbei gehen und bei dem wir jetzt etwas nachzubessern haben - auch mit der Nachbesserung des Staatsvertrages -, der richtige ist und dass wir in absehbarer Zeit in der Region einen Singleflughafen haben werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manchmal braucht man nicht einmal zwischen den Zeilen zu lesen, um festzustellen, dass in diesem Land manches unausgegoren und faul ist. Das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg wurde in seiner ursprünglichen Form am 7. August 1997 als Staatsvertrag vereinbart und ist am 1. März 1998 als Gesetz in Kraft getreten.
Beide Länder verfolgten mit dem gemeinsamen Landesentwicklungsprogramm und dem darin verankerten raumordneri
schen Leitbild der dezentralen Konzentration eine polyzentrische Landesentwicklung. Durch Sicherung sektoraler raumstruktureller Rahmenbedingungen sollte eine wichtige Beurteilungsgrundlage für Planungen und Maßnahmen durch gemeinsame Landesentwicklungspläne geschaffen werden.
Im letzten Jahr wurden die flughafenbezogenen Aussagen des gemeinsamen Landesentwicklungsprogramms in § 19 Abs. 11 noch einmal überarbeitet. Der alte § 19 Abs. 11 enthielt zuerst folgenden Wortlaut:
„Zur Deckung des Luftverkehrsbedarfes in Brandenburg und Berlin sind die Planung und der Ausbau des Flughafens Schönefeld zu einem internationalen Verkehrsflughafen als Singlestandort vordringlich zu betreiben. Damit soll gleichzeitig das vorhandene Flughafensystem abgelöst werden. Der Flughafen Berlin-Schönefeld ist mit leistungsfähigen Verbindungen zum übrigen Verkehrsnetz, insbesondere zum Schienennetz und zum ÖPNV, zu versehen.“
Der am 5. Mai 2003 unterzeichnete Staatsvertrag enthält indes zu Schönefeld nichts mehr. Von diesem ist nicht mehr die Rede. Die ursprünglich von der Landesregierung organisierte Flughafenplanung zum Standort Schönefeld hat nach der OVG-Rechtsprechung keine wirksame Rechtsgrundlage in den Landesentwicklungsplänen sowie in den Landesentwicklungsprogrammen.
Fazit ist, dass die bisherige Einbindung der Flughafenplanung zu Schönefeld in die Landesplanung Brandenburgs und Berlins seither infrage gestellt ist. Das ist zwingender Umkehrschluss und hat - was wir alle befürchteten und die PDS-Verhinderungsstrategie in Brandenburg erhoffte - mögliche Auswirkungen auf das Planfeststellungsverfahren, Frau Tack. Das wissen Sie genauso und haben es in den Plenarsitzungen auch immer zu mir gesagt.
Die von der Landsregierung gepflegte Kopf-in-den-Sand-Mentalität - symbolisiert durch die von ihr vertretene Auffassung, dass das Flughafenprojekt am Standort Schönefeld nicht mehr auf seine Vereinbarkeit mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung geprüft werden müsse - ist aber nur Wasser auf die Mühlen der Infrastrukturpolitik der Kollegin Tack und ihrer Fraktion.
Dass das OVG in seinem Urteil vom 24. August 2001 die landesplanerischen Festsetzungen zum Standort Schönefeld für rechtswidrig und nichtig erklärt hat und in seinem Beschluss vom 20. März 2002 im Normenkontrollverfahren den § 19 Abs. 11 Landesentwicklungsprogramm als verfassungswidrig erachtet hat, birgt - das steht zu befürchten - tatsächlich die Gefahr in sich, dass die Nichtigkeit des § 19 Abs. 11 auch entscheidende Auswirkungen auf das laufende Planfeststellungsverfahren für den BBI in Schönefeld hat. Die Landesregierung müsste jetzt aber nicht wie das Kaninchen vor der Schlange sitzen, wenn sie von vornherein ihre Hausaufgaben erledigt und keinen planungsrechtlichen Unsinn verzapft hätte.
Meine Damen, meine Herren, wir brauchen den BBI, das wissen und wollen - mit Ausnahme der PDS in Brandenburg wohl alle vernünftigen Bürgerinnen und Bürger, zumal bereits Unsummen an Landesmitteln in diese Planungen gesteckt und verbraucht wurden; alles Steuergelder, für die andere hart ar
beiten mussten, meine Damen und Herren. Das Ergebnis landesplanerischen und raumordnerischen Pfuschs sehen wir heute in dem Änderungsstaatsvertrag: kein Wort mehr von BerlinSchönefeld!
Wir als DVU-Fraktion wünschen der Landesregierung viel Glück bei ihrer Zitterpartie im Hinblick auf das laufende Planfeststellungsverfahren. Hätten die Verantwortlichen umsichtig und verantwortungsvoll gehandelt, müssten wir heute nicht darüber debattieren. Da es keine Alternativen zu einer Zustimmung durch ein förmliches Gesetz gibt und die Schaffung einer landesplanerischen Rechtssicherheit zumindest versucht werden muss, werden wir diesem Gesetzentwurf unsere Stimme allerdings nicht versagen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Parlament liegt heute der Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages vom 7. August 1997 über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg und über die Änderung des Landesplanungsvertrages zur ersten Beratung vor.
Im Kern geht es in dem Gesetzentwurf darum, nachträglich die notwendige rechtliche Planungssicherheit zur Standortbestimmung des für Brandenburg bedeutsamen Flughafenprojekts vorzunehmen. In der Tat gibt es hierbei einen gewissen Widerspruch im Ablauf der Entscheidungen, den ich kurz wie folgt erläutern möchte:
Die vorgeschlagene Änderung soll Klarheit darüber schaffen, dass das Landesentwicklungsprogramm zur zukünftigen Flughafenplanung keine Standortfestlegung mehr vorwegnimmt. Das Landesentwicklungsprogramm soll sich künftig seiner Aufgabenzuweisung laut Artikel 7 Landesplanungsvertrag entsprechend auf grundsätzliche raumordnerische Aussagen zur Weiterentwicklung des nationalen und internationalen Luftverkehrsanschlusses für Berlin und Brandenburg beschränken. Es soll deshalb so genannte Grundsätze der Raumordnung beinhalten, da im weiteren Verfahren unter anderem Landesentwicklungspläne, Regionalpläne und Planfeststellungsverfahren in die Abwägung einzustellen sein werden.
Die eigentliche und sicherlich noch stark zu diskutierende raumordnerisch bindende konkrete Standortfestlegung des Flughafens ist Gegenstand des Landesentwicklungsplanes, der heute nicht zur Beratung ansteht. Heute geht es darum, durch eine Änderung des entsprechenden Staatsvertrages infolge festgestellter Mängel durch das Oberverwaltungsgericht und ein schwebendes Verfahren beim Verfassungsgericht juristische Klarheit zu schaffen.
Ich darf noch einmal betonen: Es geht bei der Änderung des Staatsvertrages nicht darum, heute eine Standortentscheidung zu manifestieren, sondern es geht darum, einen Schritt im Ver
waltungsverfahren zu konkretisieren oder auch nachzubessern. Die konkrete Standortfestlegung ist, wie ich bereits sagte, Gegenstand des Landesentwicklungsplanes Flughafenstandortentwicklung - oder LEP FS -, der in einem Verfahren nach Artikel 8 Landesplanungsvertrag aufgestellt und jeweils als Rechtsverordnung in beiden Ländern in Kraft gesetzt wird.
Dieses umfangreiche Werk ist Anfang der Woche den Abgeordneten der zuständigen Ausschüsse in Brandenburg und Berlin zugeleitet worden. Die Herausforderung für die zuständigen Ausschüsse in beiden Landesparlamenten besteht darin, das weitere Verfahren synchronisiert durchzuführen.
Für meine Fraktion und auch für die Mitglieder der CDU im Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung kann ich erklären, dass wir die Einwendungen, Bewertungen und Abwägungen auf über 1 000 Seiten sehr genau prüfen werden und auch willens sind, eine breite Diskussion zum konkreten Standort zu führen.
Kollege Dellmann führte bereits aus, dass wir uns im Ausschuss darüber verständigt haben, eine Anhörung durchzuführen. Ich denke, die PDS wird uns darin sicherlich gern unterstützen. Dies ist der nächste Schritt. Heute, meine Damen und Herren, geht es darum, durch die Änderung des Staatsvertrages die Reihenfolge der Schritte zu konkretisieren bzw. zu korrigieren. Deshalb möchte ich um die Überweisung in den Fachausschuss bitten. - Ich darf noch anfügen, dass ich zeitweise Schwierigkeiten hatte, mich zu konzentrieren, weil das Gemurmel im Präsidium sehr laut war. - Danke schön.
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt, möge die Hand aufheben. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der anfragenden Fraktion. Herr Abgeordneter Claus, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Seit ich die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zum Zivilund Katastrophenschutz kenne, fühle ich mich absolut sicher in Brandenburg. Sicher fühle ich mich in der Erkenntnis, dass die Große Anfrage vom Herrn Innenminister - vielleicht auch vom Pförtner des Innenministeriums - zwischen Tagesschau und Wetterkarte beantwortet worden sein muss.
Unsere Große Anfrage 59 haben wir angesichts der aktuellen Brisanz der Thematik gestellt, gerade im Hinblick auf die aktuellen Anschläge in Saudi-Arabien, die der Al Kaida zugerechnet werden. Wir halten es deswegen für erforderlich, dass der Zivilund Katastrophenschutz auch hier im Plenum behandelt wird und nicht auf der Müllhalde der Landtagsregistratur bei all den Kleinen Anfragen landet, die in diesem Haus gestellt werden.
Die ersten drei Fragen waren eigentlich zum Aufwärmen, Herr Innenminister, gedacht. Darum haben wir sie als geschlossene Fragen gestellt. Die Antwort des Innenministeriums lautet: Die Bundesregierung hat erklärt, in Brandenburg passiere etwas. Dann kommt die Antwort „ja, alle“ und schließlich nur noch ein plumpes „Ja“. Offensichtlich weiß die Bundesregierung mehr über Brandenburgs Versorgung mit Impfstoffen zu berichten als die Landesregierung.