Protokoll der Sitzung vom 22.05.2003

Auch in anderen Bundesländern ist die Zahl der erwerbslosen Schwerbehinderten wieder gestiegen, wenn auch bei weitem nicht so dramatisch wie in Brandenburg. Die relative „Erfolgsmeldung“ vom Oktober vorigen Jahres können wir also vergessen.

Nun kommen Sie, meine Damen und Herren von SPD und CDU, nicht und erzählen etwas von der gestiegenen Arbeitslosigkeit insgesamt. Das ist zwar richtig - auch diese haben Sie politisch mitzuverantworten -, jedoch betrug die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter im Verhältnis zur allgemeinen Arbeitslosigkeit in Brandenburg im November 2002 1,7 %, im Januar 2003 1,9 %, im März 2 % und im April gar 2,1 %. Das heißt, die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter ist im Verhältnis zur allgemeinen Arbeitslosigkeit in Brandenburg noch stärker gestiegen.

Wozu eigentlich noch Kampagnen, wenn die Landesregierung trotz des Weiterexistierens der Förderinstrumente des zweieinhalb Jahre alten Gesetzes in ihrem Bemühen auf diesem Gebiet in sich zusammenfällt wie ein nasser Sack?

Kommen wir nun zur Auswertung einiger exemplarischer Antworten der Landesregierung auf unsere Große Anfrage:

Wir haben in Frage 4 nach detaillierten Vermittlungserfolgen gefragt, worauf die Landesregierung antwortete, dass es darüber keine Statistik gebe. Das Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg hat in unserem Bundesland mehrere Arbeitsamtsbezirke, die hätten befragt werden können. Auf die Frage 4 d mit Zahlen zu antworten, die Berlin und Brandenburg insgesamt veranschlagen, ist irreführend und für uns nicht aussagekräftig.

Auf die Frage 7, wie die Landesregierung das Integrationsamt als Sachverwaltung in die Lage versetzt, die neuen Aufgaben, die es durch das Gesetz erhalten hat, zu meistern, antwortet die Landesregierung, dass alle Beschäftigten mit dem Gesetz im Rahmen einer Fortbildung vertraut gemacht worden seien. Wir hoffen allerdings, dass Sie, meine Damen und Herren der Landesregierung, bei jedem neuen Gesetz, das eine Landesverwaltung tangiert, die Mitarbeiter dieser Verwaltung damit vertraut machen. Das ist doch selbstverständlich. Wie wäre es aber, Herr Minister Baaske, wenn Sie einmal über die Strukturen und Unterstellungsverhältnisse im Integrationsamt nachdenken und eine klarere Leitungsstruktur durchsetzen würden? Das würde vielen Arbeit suchenden oder ihren Arbeitsplatz sichern wollenden Schwerbehinderten so manche bürokratische Hürde ersparen.

Frage 8 berührt die Arbeitsfähigkeit der Integrationsfachdienste. Es musste mehr als ein Jahr vergehen, ehe in Brandenburg alle Förderinstrumente funktionsfähig waren. Wer hat da eigentlich geschlafen? Die Integrationsfachdienste - so unser Eindruck aus der Praxis - brauchten zu viel Zeit, ehe sie richtig arbeiten konnten, weil tatkräftige Orientierung und Unterstützung fehlten.

Uns ist ein Brief aus dem Landesamt für Soziales und Versorgung bekannt, der im Oktober 2001 - wie gesagt, ein Jahr nach In-Kraft-Treten des Gesetzes - zugibt, dass immer noch kein Musterkooperationsvertrag zwischen den Integrationsfachdiensten - Vermittlung - und den Integrationsfachdiensten - Begleitung - entwickelt wurde.

Es gibt in Brandenburg zu wenig Integrationsfachdienste, auch wenn die Landesregierung deren Zahl für ausreichend hält. Ein Fachdienst für jeden Arbeitsamtsbezirk ist in einem Flächenland wie Brandenburg auf jeden Fall zu wenig. Das SGB IX hat gerade bei der beruflichen Rehabilitation wohnortnahe Beratung groß geschrieben. Dass beispielsweise der Blinden- und Sehbehindertenverband als Träger des Integrationsfachdienstes für den Arbeitsamtsbezirk Cottbus einen leicht geistig Behinderten aus Herzberg oder einen Gehörlosen aus Bad Liebenwerda adäquat und effektiv in dessen Umfeld beraten und beruflich eingliedern kann, wage ich zu bezweifeln. Wohnortnah ist das jedenfalls nicht und im Gegensatz zu uns „schwer mehrfach Normalen“ können sich viele Behinderte nicht einfach ins Auto setzen und die Beratungsstelle aufsuchen.

Das SGB IX ist in Brandenburg noch nicht angekommen. Das zeigt auch die Antwort auf Frage 10 a. Das Gesetz geht von einem Synergieeffekt aus, wenn alle Träger der beruflichen Rehabilitation - auch die Sozialämter, obwohl die Mitarbeiter davon anscheinend noch nie gehört haben - eng zusammenarbeiten, um den behinderten Menschen für den allgemeinen Arbeitsmarkt fit und dauerhaft vermittelbar zu machen. Dann erst entfalten sich alle Möglichkeiten und Förderinstrumente für eine Arbeitsplatzgewinnung oder -sicherung.

Jetzt kommen wir zu einem ganz traurigen Kapitel: Die Landesregierung und ihre nachgeordneten Dienststellen, die eine Vorbildwirkung für die private Wirtschaft besitzen sollten, erfüllen in Brandenburg im Gegensatz zu Berlin beispielsweise ihre Beschäftigungsquote weiterhin nicht. Es ist gewiss kein Grund, die Landesverwaltung zu loben, wenn sie nach so langen Jahren endlich eine Quote von 3,6 % erreicht hat; damit fehlen nämlich immer noch 2,4 % bis zur Erfüllung der Pflichtquote.

In ihrer Antwort auf die Fragen 17 und 19 bestätigt die Landesregierung, dass im Jahre 2001 1 811,5 Neueinstellungen getätigt wurden, davon aber nur 21,5 Einstellungen schwerbehinderte oder gleichgestellte Arbeitnehmer betrafen. Das sind nur 1,2 %. So, meine Damen und Herren von der Landesregierung, werden Sie die Pflichtquote weiterhin nicht erreichen.

Bei annähernd 2 000 Neueinstellungen pro Jahr würde sich unseres Erachtens eine Beschäftigungsinitiative für Schwerbehinderte im öffentlichen Dienst gewiss lohnen. Dann stünde das Land im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen nicht als Schlusslicht da.

Die Fragen 25 und 26 beantwortet die Landesregierung, indem sie der Parlamentsopposition erklärt, wie die gesetzlichen Bestimmungen lauten. Das erleben wir als beliebtes Spiel der Regierung, wenn sie auf die Frage eigentlich nicht antworten möchte - oder nicht kann? Wir wollten von Ihnen eigentlich wissen, ob Sie daran denken und Richtlinien planen, schweroder schwerstbehinderte Menschen in den Arbeitsbereich der WfbM - mithilfe von Mehrbetreuung oder Arbeitsassistenz - zu überführen, um diesen Menschen die Erarbeitung eines Teils ihres Lebensunterhalts und einer Rente zu ermöglichen.

Auf die Frage 33 antwortet die Landesregierung - und möglicherweise auch das Landesarbeitsamt - praxisfern, es gäbe keine in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen fehlplatzierten Schulabgänger der allgemeinen Förderschule, also lernbehinderte Jugendliche. Die Erfahrungen der Integrationsfachdienste sagen etwas anderes, ebenso die Statistik: Seit 1998 bis 2003 sind 1 729 behinderte Werkstattbeschäftigte hinzugekommen, Abgänger der Förderschulen für geistig Behinderte in diesem Zeitraum gibt es aber nur rund 950 - siehe Antwort auf Anfrage 17 - Schulbildung bis Schuljahresende 2001 -, die wir bereits gestellt hatten. Also müssen nach Adam Riese mindestens 600 bis 700 Lernbehinderte in diesem Zeitraum in die WfbM aufgenommen worden sein; denn Behinderte im Erwachsenenalter oder durch Unfälle, die in WfbM integriert werden, stellen eine zu kleine Anzahl dar.

Bei aller Oberflächlichkeit der Beantwortung wird doch schmerzlich deutlich, wie katastrophal es in diesem Bereich aussieht und dass Handeln - nicht Aussitzen - gefragt ist. - Ich bedanke mich zunächst für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Bednarsky. - Ich gebe das Wort an die Fraktion der SPD, an Frau Abgeordnete Konzack.

Bevor Frau Konzack am Rednerpult ist, kann ich die Gelegenheit ergreifen, Gäste zu begrüßen, nämlich Teilnehmer des Projektes TERTIA aus Brandenburg. Herzlich willkommen im Landtag!

(Allgemeiner Beifall)

Bitte schön, Frau Konzack.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeits- und Berufsleben ist eine unverzichtbare politische Aufgabe. Sie ist es deshalb, weil wir, die Abgeordneten der Parlamente, die Bundesregierung und die Landesregierungen mit ihren nachgeordneten Einrichtungen dafür zu sorgen haben, dass schwerbehinderte Mitmenschen ihren Lebensalltag produktiv und vor allem selbstbestimmt gestalten können.

(Beifall bei SPD und PDS)

Da stimmen wir mit Ihnen, Frau Bednarsky, also völlig überein. Ich habe noch einmal betont, dass auch eine SPD-Politikerin das bewegt, was Sie als PDS-Abgeordnete hier zum Ausdruck gebracht haben.

Diese politische Zielsetzung wurde von der sozialdemokratischen Bundesregierung durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter in einem Bündel konkreter Maßnahmen umgewandelt. Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der PDS soll nun über erste Ergebnisse dieses Gesetzes berichten. Ich möchte hier einleitend feststellen, dass dies keine leichte Aufgabe war; denn wenn wir uns die ersten, sich mit statistischen Angaben befassenden Antworten anschauen, lesen wir häufig die Aussage: Derartige

Statistiken werden seitens der Bundesanstalt für Arbeit nicht geführt.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Die Landesregierung kann nur Informationen weitergeben, die vorliegen bzw. die auch erhoben worden sind. Deshalb kann man schon einmal überlegen, ob man nicht einige Daten grundsätzlich zusätzlich erheben sollte; denn wie soll man die Wirkung einer Maßnahme nachvollziehen können, wenn keine entsprechenden Daten vorliegen? Das bedeutet jedoch nicht, dass alles statistisch zu erfassen ist bzw. dies müsste mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand betrieben werden, was wohl niemand - außer der PDS - verlangen wird. Wenn ich Ihre Fragen 4 a bis 10 betrachte, frage ich mich: Mit welchem Wahnsinnsaufwand soll denn solch eine statistische Erhebung durchgeführt werden, zum Beispiel bezüglich der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt mit tariflicher Bezahlung - untergliedert nach Vollzeit, Teilzeit, unbefristeten und befristeten Arbeitsverhältnissen usw.? Ein bisschen muss man schon auf dem Boden bleiben und zur Kenntnis nehmen, was realistisch ist.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung nennt in ihrer Antwort eine Reihe von Maßnahmen, mit denen die bundesrechtlichen Regelungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter unterstützt und umgesetzt werden. Wie sie berichtet, hat sie im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit über das Anliegen des Gesetzes breit informiert. Alle Beschäftigten des Integrationsamtes wurden durch interne Fortbildungen mit den maßgeblichen Schwerpunkten des SGB IX vertraut gemacht. Für die Mitarbeiter der Integrationsfachdienste wurden Schulungen durchgeführt sowie Erfahrungsaustausche initiiert.

Um die Einrichtungen des Landes bei der Erarbeitung von Integrationsvereinbarungen zu unterstützen, hat das Integrationsamt entsprechendes Informationsmaterial vorbereitet und Schulungen angeboten. Darüber hinaus wurde seit 1998 die materielle und personelle Ausstattung der Werkstätten für Behinderte stetig verbessert und konnte die Zahl der schwerbehinderten Arbeitnehmer in der Landesverwaltung um 177 erhöht werden.

Sie haben es als Schnellschuss bezeichnet - habe ich mir notiert -: das Problem der Integration schwerbehinderter Frauen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Mit dem Sonderprogramm SOFIA sollte dem entgegengewirkt werden. Ich weiß nicht, warum Sie das als Schnellschuss bewerten. Immerhin konnten 547 Frauen auf Arbeitsplätze vermittelt werden. Die Landesregierung hat dieses Programm mit insgesamt 2,5 Millionen Euro ausgestattet und damit die Lohnkosten und den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung übernommen.

Leider liegt, wie wir aus der Antwort erfahren, die Auswertung der Nachhaltigkeit dieses Programms noch nicht vor. Aber auch ich habe die Befürchtung, dass es hierbei zu Mitnahmeeffekten gekommen ist, also dass daraus keine dauerhaften Arbeitsplätze entstanden sind.

Meine Damen und Herren! Die Beispiele zeigen, dass die Landesregierung die Verbesserung der Beschäftigungssituation Schwerbehinderter sehr ernst nimmt und der Vorwurf mangelnden Engagements völlig verfehlt ist. Frau Bednarsky, es ist schon allerhand, wie Sie die Arbeit der Landesregierung bewerten,

(Zuruf der Abgeordneten Bednarsky [PDS])

indem Sie sagten, dass sich die Landesregierung nicht engagiere. Ich könnte mir vorstellen, dass Frau Lammel, die im Ministerium eine ausgezeichnete Arbeit für Behinderte und Schwerbehinderte leistet, in Tränen ausgebrochen wäre.

(Beifall bei der SPD)

Bei all Ihrer Kritik sollten Sie sich doch ein bisschen zurückhalten und den Tatsachen nicht derart widersprechen!

Die Ergebnisse, die in der Umsetzung des Gesetzes erzielt wurden, zeigen aber auch, dass es uns zwar gelungen ist, das Ziel für das Land Brandenburg annähernd zu erreichen, es aber nicht den Anschein hat, als sei dies ein nachhaltiger Erfolg; denn die jüngsten Arbeitsmarktzahlen zeigen leider wieder einen deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter. Da gebe ich Ihnen, Frau Bednarsky, durchaus Recht; das kann ich auch bestätigen. Diese Quote ist aber in allen Bundesländern und merkwürdigerweise am deutlichsten in dem Land, in dem die PDS mitregiert, mehr als zum Beispiel in Brandenburg gestiegen. Also liegt es dann doch wohl nicht nur an der Partei, sondern an den örtlichen Gegebenheiten und an der Realität. Ich denke, wir müssen in Betracht ziehen, dass wir nicht im außerirdischen Raum leben.

(Frau Faderl [PDS]: Die Realität machen wir doch!)

An diesem Trend wird zweierlei deutlich. Erstens ist es anscheinend ein mühseligeres Unterfangen als angenommen, Unternehmen dazu zu bewegen, Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen.

Jetzt komme ich auf einen Punkt, den Sie so überhaupt nicht angesprochen haben, nämlich dass es hier nicht nur darum geht, was Politik machen kann, sondern darum, dass ich, wenn ich in Arbeitsplätze vermittle, dann auch diejenigen hinter mir haben muss, die Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Hier geht es also hauptsächlich um Unternehmen.

Ich denke, dass in dieser Hinsicht in den Köpfen noch sehr viel mehr Klarheit geschaffen werden muss: Wenn man einen Behinderten einstellt, gibt es Zuschüsse; es wird sogar ein behindertengerechter Arbeitsplatz bezaht.

Außerdem ist zu beachten, dass Unternehmen nach Auslaufzeit der Förderprogramme die Behinderten sehr schnell wieder entlassen. Ich möchte die Zuschüsse für Arbeitgeber noch einmal nennen, weil ich weiß, dass sich nicht jeder im Parlament damit befasst. Im ersten Jahr sind es 80 %, im zweiten Jahr 70 % und im dritten Jahr immerhin noch 60 %. Es ist sehr viel, was die öffentliche Hand zur Verfügung stellt.

Unerwünschte Mitnahmeeffekte, aber auch Informationsdefizite und Vorurteile aufseiten der Arbeitgeber spielen eine genauso große Rolle wie die äußerst angespannte Situation auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Damit komme ich zu Punkt zwei. Die Arbeitslosenquote Schwerbehinderter hängt natürlich eng mit der allgemeinen Erwerbslosenquote zusammen. Wenn jeder fünfte Erwerbsfähige im Land Brandenburg im Moment ohne Job ist, können wir nicht erwarten, dass, ohne dass ein massiver staatlicher Eingriff erfolgt, die Entwicklung bei der Erwerbslosenquote Schwerbehinderter davon abgekoppelt werden kann. Behauptungen, dass

man entgegen dem, was sich auf dem Arbeitsmarkt abspielt, mehr Behinderte in Arbeit bekomme, ist Augenwischerei.

Was kann man also tun? Die Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeits- und Berufsleben ist eine politische Aufgabe und muss, wenn wir dauerhaft Verbesserungen erreichen wollen, eine gesellschaftliche werden. Das heißt, es muss sich dieser immer wieder zitierte Umdenkprozess in den Köpfen der Menschen Schritt für Schritt vollziehen. In der Praxis bedeutet das vor allem zu informieren, Wissenslücken zu schließen und Klischees abzubauen, zum Beispiel - wie man so hört -, Schwerbehinderte seien weniger leistungsfähig als nicht Behinderte - das ist ein Vorurteil -, Schwerbehinderten mangele es an der richtigen Arbeitseinstellung - das ist ein Vorurteil und Schwerbehinderte seien öfter krank als andere Arbeitnehmer - schlichtweg falsch -; denn die Statistiken weisen hierzu etwas anderes aus.

Jährlich stehen insgesamt ca. 14 Millionen Euro Ausgleichsabgabe zur Verfügung, woraus auch künftig sämtliche Aufwendungen zur Schaffung und Gestaltung behindertengerechter Arbeitsplätze gefördert werden. Voraussichtlich im Juli dieses Jahres wird die Landesregierung ein neues Förderprogramm auflegen, das sich die Vermittlung arbeitsloser Schwerbehinderter ab dem 50. Lebensjahr zum Ziel gesetzt hat.

Obwohl ich mich entschieden gegen jeden Vorwurf verwahre, das Land nehme seine Aufgabe, die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter abzubauen, nicht ernst oder spare allein auf Kosten der Behinderten, glaube ich, dass es all seine Möglichkeiten noch nicht bis zur Neige ausgeschöpft hat. So führt die Landesregierung selbst aus, dass die Inanspruchnahme von Werkstätten für Behinderte bei der Ausführung von Aufträgen verbesserungsfähig ist. Ich hoffe, dass dies nicht nur eine Feststellung bleibt, sondern auch Taten folgen. Ich möchte von dieser Stelle aus alle Abgeordneten bitten, ihre nächsten Briefkopfbögen oder Visitenkarten in einer Behindertenwerkstatt drucken zu lassen und damit die Beschäftigung von Behinderten zu unterstützen.

Des Weiteren erfahren wir, dass die Ressorts der Landesregierung, statistisch gesehen, im Jahr 2001 insgesamt 2,8 Millionen Ausgleichsabgabe zahlen mussten. Sicher ist die Quote der Beschäftigung von Behinderten in der Landesregierung Frau Bednarsky, Sie haben das erwähnt - nicht zufrieden stellend.

Ich bin mir durchaus bewusst, dass der notwendige Stellenabbau in der Landesverwaltung und die Konsolidierung der Landesfinanzen die Bemühungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter stark beeinträchtigen. Ich wünsche mir aber, dass jede Gelegenheit, sei sie noch so klein, genutzt wird.

Wenn Sie sagen, bei über 1 000 Neueinstellungen seien nur 3 % Behinderte eingestellt worden, dann muss man aber auch sagen, dass immer die entsprechende Qualifikation vorliegen muss. Ich kann nicht jemanden bevorzugt auf einen Arbeitsplatz setzen, weil er schwer behindert ist, sondern er muss gleichzeitig die erforderliche Qualifikation haben. Es wäre ein bisschen am Leben vorbei, wenn es anders gewünscht würde.