Protokoll der Sitzung vom 26.06.2003

Zunächst einmal haben wir auf Ihre gestrigen Anträge in der eingeschobenen Ausschusssitzung

(Frau Tack [PDS]: Das war eine reguläre Sitzung!)

richtig geduldig geantwortet, richtig gestellt, überzeugt und nach drei Erklärungsversuchen auch den Eindruck gehabt, Herr Warnick, dass bei Ihnen ein Denkprozess einsetzt.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Das ist aber nicht Ihr Ni- veau! - Weitere Zurufe von der PDS)

Wenn Sie immer noch davon sprechen, dass Kinderspielplätze erst ab vier Wohnungen kinderfeindlich oder kinderunfreundlich - wie Sie sich heute ausgedrückt haben - sind

(Klein [SPD]: Feindlich!)

- immer noch?; dann nehmen Sie es nachher bitte zurück -,

dann sage ich Ihnen schlicht und einfach: Angemessenheit hat etwas mit Abwägung der Forderungen mehrerer Interessengruppen zu tun.

(Einzelbeifall bei der CDU)

Ich sage es Ihnen nochmals: Es gibt in diesem Punkt mehrere Interessengruppen. Sie gehören bezüglich dieses Punktes nicht zu der Mehrheit. Ansonsten haben wir uns gerade mit den Fragen der Barrierefreiheit, der Behinderungsgerechtigkeit und der Kinderfreundlichkeit in dieser Bauordnung befasst.

(Vietze [PDS]: Das ist auch eine Minderheit!)

Über Ihren heutigen Antrag bin ich nach solch langer Diskussion in den Arbeitsgruppen, in den Ausschüssen und in vielen öffentlichen Veranstaltungen, zu denen unsere Mitarbeiter gegangen sind und auch ich gegangen bin, natürlich schon verwundert. Ich darf Ihnen erstens sagen, dass Ihre Forderung in Gänze durch § 45 erfüllt ist. Zweitens darf ich Ihnen sagen, dass die technischen Parameter über die DIN-Vorschriften für barrierefreies Bauen geregelt sind.

Eine kleine Frage irgendwo draußen bei einer Tasse Kaffee, in der Fraktion oder im Arbeitskreis hätte Ihren Antrag und damit die Aussprache hier überflüssig gemacht. - Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke Herrn Minister Meyer. - Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache über diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zur Abstimmung.

Ich rufe zuerst den Änderungsantrag der Fraktion der PDS zur Abstimmung auf, der Ihnen in der Drucksache 3/6048 vorliegt und die Einfügung eines neuen Absatzes in § 45 beinhaltet. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe zur Abstimmung die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Drucksache 3/6047, auf. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden und die Brandenburgische Bauordnung in der 3. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

2. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Fünften Gesetzes zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Uckermark (5. GemGebRefGBbg)

Gesetzentwurf des Ausschusses für Inneres

Drucksache 3/5946

in Verbindung damit:

2. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes sowie zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2002/2003

Gesetzentwurf des Ausschusses für Inneres

Drucksache 3/6028

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde interfraktionell vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass ich sofort zur Abstimmung kommen kann.

Ich rufe zur Abstimmung zunächst den Gesetzentwurf des Ausschusses für Inneres, Drucksache 3/5946, auf. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben Sie dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt und das Gesetz ist somit in 2. Lesung als Gesetz zur Änderung des Fünften Gesetzes zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Uckermark verabschiedet.

Ich rufe zur Abstimmung den Gesetzentwurf des Ausschusses für Inneres in der Drucksache 3/6028 auf. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben Sie diesem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt und das Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes sowie zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2002/2003 in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

2. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Verfassungsgerichtsgesetzes Brandenburg

Gesetzentwurf des Hauptausschusses

Drucksache 3/5965

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass ich sofort zur Abstimmung kommen kann.

Wer dem Gesetzentwurf des Hauptausschusses in der Drucksache 3/5965 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt worden und das Gesetz zur Änderung des Verfassungsgerichtsgesetzes Brandenburg in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

1. Lesung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Feiertagsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/5975

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wurde vereinbart, keine Aussprache zu führen. Ich komme also zur Abstimmung.

Das Präsidium empfiehlt Ihnen die Überweisung des Gesetzentwurfes in der Drucksache 3/5975 an den Ausschuss für Inneres. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben Sie dem Überweisungsantrag einstimmig zugestimmt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

1. Lesung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der PDS

Drucksache 3/5976

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der antragstellenden Fraktion. Frau Dr. Enkelmann, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die PDS-Fraktion der anstehenden und nach der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes notwendigen Novelle des Landesnaturschutzgesetzes nicht vorgreifen. Diese Arbeit müssen wir natürlich noch leisten und wir werden uns als PDS-Fraktion dabei selbstverständlich einbringen.

Allerdings sind wir in großer Sorge ob des offenkundig etwas durcheinander geratenen Zeitplans der Landesregierung. Noch im März hatte der Minister auf eine mündliche Anfrage hin zugesagt, dass der Entwurf für die Novelle noch vor der Sommerpause vorliegen würde. Das ist nicht der Fall. Nun ist nach einer Aussage in der letzten Ausschusssitzung nicht vor September mit der Einbringung zu rechnen. Nicht unwahrscheinlich sei, dass auch dieser Termin nicht gehalten werden könne. Da wir wissen, dass es möglicherweise zu einer Anhörung kommt, bevor das Gesetz tatsächlich verabschiedet werden kann, wird es Dezember.

Offenkundig gestaltet sich die Abstimmung zwischen den Ressorts noch schwieriger als erwartet. Daraus erwächst ein Problem, das - wie wir inzwischen wissen - nicht nur von der PDS gesehen wird. Um Schaden vom Land Brandenburg abzuwenden, haben wir uns veranlasst gesehen, Ihnen einen Vorschlag zu unterbreiten.

Worin liegt das Problem? Das Land Brandenburg war aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist eine Anpassung der EUFFH-, Vogelschutz- und Zoo-Richtlinie vorzunehmen. Diese Frist ist längst abgelaufen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die Auseinandersetzung des Landes Brandenburg um die Meldung der FFH-Gebietskulisse an die EU. Wir sind auch dort nur knapp an Zwangsmaßnahmen der EU vorbeigeschrammt.

Die EU-Kommission hat nun ihre Drohung wahr gemacht und Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Ergebnis dieser Ver

fahren könnte die Zahlung von Bußgeldern in Millionenhöhe und die Sperrung von in Brandenburg so dringend nötigen Mitteln aus dem Strukturfonds sein. Herr Minister, Sie haben heute früh sehr deutlich erklärt, dass man diese Drohung der EU ernst nehmen müsse.