fahren könnte die Zahlung von Bußgeldern in Millionenhöhe und die Sperrung von in Brandenburg so dringend nötigen Mitteln aus dem Strukturfonds sein. Herr Minister, Sie haben heute früh sehr deutlich erklärt, dass man diese Drohung der EU ernst nehmen müsse.
Wenig hilfreich ist es, sich auf die bereits erfolgte Anpassung von EU-Recht auf Bundesebene zu berufen. In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurde nämlich klargestellt, dass die EU die föderale Struktur der Bundesrepublik akzeptiert, sich damit also auch Sanktionen gegen einzelne Bundesländer vorbehält. Durchaus möglich ist es also, dass in diesem Fall gegen das Land Brandenburg ein Exempel statuiert wird.
Um das abzuwenden, müssen wir schnell handeln. Wir meinen, Brandenburg habe gerade angesichts der angespannten Haushaltslage und einer Schuldensumme von inzwischen 15,2 Milliarden Euro keinen Euro zu verschenken.
Deswegen unser Vorschlag: Heute eine kleine Novelle, die nichts anderes zum Inhalt hat, als die Anpassung an das EURecht. Sie wird von der großen Novelle, die wir noch erarbeiten müssen, abgekoppelt und vorgezogen. Die für diese Regelung notwendigen Abstimmungen zwischen den Ministerien sind - soweit mir bekannt - weitgehend erfolgt. Wir haben uns deswegen textlich an den im Ministerium vorliegenden Referentenentwurf angelehnt. Eine Anhörung zu diesem Komplex Anpassung an EU-Recht - ist aus unserer Sicht ebenfalls nicht nötig, sodass wir bereits im August zu einer abschließenden Lesung kommen könnten. Ich bitte Sie im Interesse des Landes, diesem Vorschlag zu folgen.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Dr. Enkelmann. - Das Wort geht jetzt an die Fraktion der SPD. Herr Abgeordneter Gemmel, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der PDS ist der Versuch, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu vermitteln, dass die Koalition und die Landesregierung nicht in der Lage seien, die notwendigen Novellierungen auf den Weg zu bringen.
Frau Dr. Enkelmann, Sie haben gesagt, Sie hätten das, was novelliert werden solle, aus Gründen der Akzeptanz abgeschrieben.
- Das steht aber in Ihrer Begründung und Sie haben es auch hier so gesagt. Es ist auch so. - Dann könnten wir das theoretisch natürlich genauso machen, wie Sie das wollen, wenn wir
das genauso einschätzten. Wir haben es aber nicht so eingeschätzt. Wir haben aus gutem Grund gesagt: Wir wollen das Brandenburger Naturschutzgesetz in Gänze novellieren und wir wollen auch Einigkeit bei den Punkten haben, die nach der langen Geltungszeit des Gesetzes sicherlich im Einzelnen hinterfragt und gegebenenfalls geändert werden sollten.
Wir haben uns also für das Verfahren entschieden, das Naturschutzgesetz in Gänze anzupacken. Ich glaube, dass das auch vernünftig ist; denn eine Zerfledderung würde nicht sehr viel bringen. Nach der Sommerpause wird der Gesetzentwurf vorliegen, danach führen wir die Anhörung durch, dann haben wir das Gesetz auf den Weg gebracht. Wir wären vielleicht eine Landtagssitzung schneller; viel schneller wird es nicht gehen. Deshalb macht das nicht sehr viel Sinn.
Inhaltlich möchte ich dazu heute auch gar nicht viel sagen. Vielleicht nur so viel: Im Vorfeld der Diskussion um die Novelle sind viele Forderungen von Lobbyisten - auch aus dem Ministerium usw. - vorgetragen worden, von denen manche vielleicht doch ein bisschen überzogen ist. Es geht immer noch um die Novelle zum Naturschutzgesetz, also um den Schutz der Natur. Natürlich können wir den Naturschutz nur mit den Menschen durchsetzen und müssen deshalb auch vernünftige Regelungen finden. Wir brauchen also den Konsens, dürfen dabei aber nicht aus dem Auge verlieren, worum es wirklich geht.
Wenn wir der Forderung folgten, dass die Novellierung nicht über Bundes- oder EU-Recht hinausgehen soll, dann würde das bedeuten, dass wir Brandenburger Erfahrungen aufgäben.
(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Die heutige Novellierung, der vorliegende Gesetzentwurf! Herr Gemmel, haben Sie nicht zugehört?)
weil wir ein anderes Verfahren haben. Ihr Verfahren werden wir nicht auf den Weg bringen; wir werden die Überweisung ablehnen. Deshalb nur noch einmal der Hinweis, weil wir so schön in der Diskussion dazu sind:
Nicht über EU-Standards, nicht über Bundesstandards hinauszugehen hieße, die Besonderheiten Brandenburgs zu negieren. Das sollten wir nicht tun. Dazu hat sich die SPD auch ganz klar positioniert. Wenn eine Einvernehmensregelung Sinn macht, nämlich immer dann, wenn ein Rechtsstreit dadurch verhindert werden kann, sollten wir das tun. Wenn es zur Verhinderung von Entwicklung führt, sollten wir es nicht tun. Wir werden also vernünftige Regelungen finden.
Wie gesagt: Nach der Sommerpause - so ist der Fahrplan - wird der Gesetzentwurf dem Landtag vorliegen. Dann werden wir ausreichend Gelegenheit haben, eine vernünftige Novellierung auf den Weg zu bringen. - Danke sehr.
Ich danke dem Abgeordneten Gemmel. - Ich gebe das Wort der Fraktion der CDU, Herrn Abgeordneten Dombrowski.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die PDS hat zu der heutigen Sitzung einen Antrag eingebracht, mit dem, losgelöst von der notwendigen Novellierung des Brandenburger Naturschutzgesetzes, vorab die Zoo-Richtlinie und die FFH-Richtlinie der Europäischen Union in Landesrecht umgesetzt werden soll. Die PDS nutzt aus der Sicht der Opposition damit konsequent die unbefriedigende Situation aus,
die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Landesregierung bzw. das zuständige Ministerium dem Landtag bisher keinen abstimmungsreifen Gesetzentwurf vorgelegt hat.
Vor rund drei Jahren hat das Fachministerium ein Eckpunktepapier ins Internet gestellt und zu einer breiten Diskussion zur Novellierung des Brandenburger Naturschutzgesetzes aufgerufen. Im Frühjahr 2002 ist das novellierte Bundesnaturschutzgesetz, das wir umzusetzen haben, in Kraft getreten.
Die Jahre wurden nicht ausreichend genutzt, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der sich sachgerecht am naturschutzfachlichen Bedarf in Brandenburg, an unserem Ziel der Verwaltungsvereinfachung und an unseren materiellen Möglichkeiten ausrichtet. Die bisherigen Arbeitsergebnisse zur Novellierung des Brandenburger Naturschutzgesetzes sind aus meiner Sicht absolut vergleichbar mit den Ergebnissen der ersten Zentralprüfung an den Gesamtschulen in Brandenburg.
möchte ich kurz begründen, warum wir den PDS-Antrag ablehnen. - Wenn Sie eine Frage haben, stellen Sie sie, Frau Dr. Enkelmann! Ich brauche meine Redezeit.
Es wäre eine Möglichkeit, die EU-Bestandteile des Brandenburger Naturschutzgesetzes, das heißt die Zoo-Richtlinie und die FFH-Richtlinie, vorzuziehen und gesondert zu beschließen. Aber auch hierbei müssen die Inhalte stimmen.
Nach Auffassung der CDU-Fraktion sollten wir uns bei der Novellierung des Brandenburger Naturschutzgesetzes daran orientieren, dass die Vorgaben des Bundes und der EU selbstverständlich eingehalten, aber nicht überschritten werden. Wir wünschen, dass sich der Landesgesetzgeber in dem Rahmen bewegt, den EU und Bund vorgeben. Für uns sind die Vorgaben des Bundes und der Europäischen Union keine Mindeststandards. Wer das unterstellt, unterstellt der Bundesregierung,
aber auch der EU, dass sie Mindeststandards zum Maß der Dinge machen. Insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion müssten sich dagegen auflehnen, wenn jemand behauptet, die rot-grüne Bundesregierung mache im Umweltund Naturschutz Minimalanforderungen zum Gesetz.
In der Europäischen Union wollen wir keine Mindeststandards, sondern vergleichbare Standards für alle EU-Mitgliedsstaaten im Übrigen in allen Politikbereichen.
Deshalb möchte ich klarstellen: Der PDS-Antrag enthält eine wichtige und leicht zu überlesende Überschreitung der Naturschutzstandards, die weder von der EU noch vom Bund vorgesehen ist. Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass die EUund Bundesstandards mit der durchgängigen Benehmensregelung sachgerecht und effektiv sind.
Wir hatten uns bereits im Jahr 2000 beim Erlass der Zuständigkeitsverordnung der FFH-Richtlinie für eine Benehmensregelung ausgesprochen, weil die Einvernehmensregelung aus unserer Sicht erstens naturschutzfachlich keinerlei Vorteile bringt, zweitens einen weiteren Verwaltungs-, Verfahrens- und Kostenaufwand darstellt und drittens die Verfahren verzögert und damit den von Landesregierung und Landtag gewollten Zielen zur Verwaltungsvereinfachung zuwiderläuft. Ich verweise auf die Ausführungen der Finanzministerin in der gestrigen Landtagssitzung. Mit dieser Vereinfachung konnten wir uns vor drei Jahren noch nicht durchsetzen.
Nun noch eine grundsätzliche Anmerkung zum Naturschutz in Brandenburg: Vor ca. zwei Jahren habe ich hier im Landtag als Handlungsgrundsatz der CDU in der Naturschutzpolitik sinngemäß formuliert, dass wir den Grundsatz der ökologischen Mark beachten sollten. Das gilt auch heute, wenn auch in Euro. Wenn ich sage, dass wir den Grundsatz des ökologischen Euro zu beachten haben, dann ist damit gemeint, dass wir bei jeder Festlegung von naturschutzfachlichen Maßnahmen und Entscheidungen darauf zu achten haben, wie viel Naturschutz, wie viel Artenvielfalt wir, symbolisch betrachtet, beim Einsatz eines Euro erhalten.
Mit diesem aus der Wirtschaft übertragenen Grundsatz können wir sozusagen feststellen, wie wir für den Einsatz einer bestimmten Geldsumme den maximalen Nutzen für Naturschutz und Artenvielfalt erhalten können. Es geht nicht darum, wie viele Mitarbeiter für einen Euro beschäftigt werden können, es geht nicht darum, unsere wenigen Mittel breit zu streuen und überall das Beste zu wollen und zu versuchen, sondern es geht darum, festzustellen, wo wir den größten ökonomischen und ökologischen Nutzen für den Einsatz unserer Mittel haben. Das muss das Auswahlkriterium sein. Nur so können wir Naturschutz gestalten und sichern.
Ich habe in diesem Redebeitrag seinerzeit auch gesagt: Die Politik muss handeln, spätestens um fünf vor zwölf. In dieser Frage ist es in Brandenburg bereits eine Minute nach zwölf. Lassen Sie
es nicht fünf Minuten nach zwölf werden, lassen Sie es nicht 1 Uhr werden! Es engt unsere Handlungsspielräume weiter ein und wir, Regierung und Landtag, werden somit zu Getriebenen und werden nicht zu denen, die antreiben, und zwar nach vorn.
Mit dieser Anmerkung will ich keinesfalls Resignation zum Ausdruck bringen, sondern will klarstellen, dass wir als CDUFraktion fest entschlossen sind, den Grundsatz des ökologischen Euro durchzusetzen.