Mit dieser Anmerkung will ich keinesfalls Resignation zum Ausdruck bringen, sondern will klarstellen, dass wir als CDUFraktion fest entschlossen sind, den Grundsatz des ökologischen Euro durchzusetzen.
Herr Dombrowski, Sie haben jetzt sehr breit ausgeführt, wie viel Bedenken vorhanden sind, die meinetwegen auch alle berechtigt sind. Aber diese führen doch zur Verzögerung des Verfahrens. Ist es nicht richtig, dass wir eigentlich genau deshalb das Problem haben, dass es fünf vor zwölf ist und die Novelle noch nicht auf den Weg gebracht worden ist?
Lieber Herr Gemmel, vielen Dank für diese Nachfrage. - Nicht meine Bedenken, nicht die Bedenken der CDU-Fraktion sind das Problem. Das Problem ist, dass diejenigen, die im Land dafür verantwortlich sind, in den letzten zwei bis drei Jahren die Aufgaben nicht erledigt haben, die zu einem bestimmten Stichtag zu erledigen waren. Wir hätten das als Abgeordnete besser kontrollieren können, wir hätten mehr Druck machen können. Völlig klar! Aber nicht meine Bedenken, nicht die Bedenken der CDU-Fraktion sind die, die anzuprangern sind. Um es klar zu sagen: Wir sind in der Situation, dass uns das Material nicht vorliegt, über das wir schon längst hätten beschließen müssen.
Die gleiche Situation gab es vor drei Jahren beim Thema FFH. Nur auf Druck der CDU konnte damals die zweite Tranche durchgesetzt und gemeldet werden.
(Unruhe bei der PDS - Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Da hat die EU gedrückt! - Weitere Zurufe von der PDS)
Ehe ich die nächste Wortmeldung aufrufe, habe ich jetzt die Freude, hier im Landtag eine besondere Delegation zu begrüßen. Es handelt sich um eine länderübergreifende Delegation aus sechs afrikanischen Staaten, nämlich Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Mali, Niger und Senegal, in der hochrangige Persönlichkeiten dieser Staaten vertreten sind. Wir freuen uns, dass Sie bei uns sind. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDS als Retter unserer brandenburgischen Natur? Das nimmt Ihnen doch niemand ab, meine Damen und Herren von links außen. Ihre Partei war es doch, die in der Zeit der kommunistischen Herrschaft in der DDR den Naturschutz auf das sträflichste vernachlässigte. Nennen möchte ich nur die Tagebaue im Süden, die Zementwerke, die Teerwerke usw. Damals haben Sie nichts für den Naturschutz getan. Aber gerade von Ihnen, meine Damen und Herren, wird nun hier im Landtag dieser Gesetzentwurf vorgelegt.
Beim Studieren des Gesetzentwurfs haben wir uns gefragt, was Sie damit heute bezwecken wollen. Eine intensive inhaltliche Auseinandersetzung mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 25. März 2002 können wir allerdings wirklich und beim besten Willen nicht erkennen. Unsere DVUFraktion fragt sich, ob das nicht doch nur ein reiner Showgesetzentwurf ist.
„Zur Vermeidung politischen Schadens und gravierender Nachteile für das Land aufgrund bereits angekündigter Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht fristgerechter Anpassung von EU-Richtlinien an Landesgesetze ist es geboten, die vorgenannten Richtlinien im Wege einer vorgezogenen Teil-Novellierung des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes umzusetzen, was im Übrigen im Zuge der Ressortabstimmung der Landesregierung zur Gesamtnovelle unter anderem von den Ministerien des Innern, für Justiz und Europaangelegenheiten sowie für Wirtschaft gefordert worden war.“
Grüne Naturschutzpolitik in Deutschland ist geprägt von der Vorstellung, dass sich Natur nur dort entfalten kann, wo der Staat in irgendeiner Weise über die Flächen verfügt.
Die Flächen im Eigentum haben die jeweiligen privaten Eigentümer vom Staat durch Verordnung in ihren Handlungsmöglichkeiten stark beschränkt bzw. total entmündigt.
In dem Maß, in dem der Gesetzgeber die Zahl der Instrumente für den Naturschutz vermehrt hat und mehr Flächen unter Schutz gestellt wurden, hat der Naturschutz in der Bevölkerung an Ansehen verloren.
Naturschutz ist leider weitgehend zur Sache des Staates geworden, mit der die Privatleute im Allgemeinen und gezwungenermaßen nichts mehr zu tun haben wollen.
So können wir unsere Natur auf die Dauer jedoch nicht schützen. Wir können so allenfalls Reservatsnaturschutz betreiben. Wir brauchen mehr Privatinitiative und mehr privates Engagement. Hier möchte ich nur die Sielmann-Stiftung nennen, die in den Naturschutz mächtig viel investieren will.
Diese Naturschutzpolitik ist im Wesentlichen Machtpolitik und weitgehend ohne inhaltliche Kontrolle. Unter dem Vorwand, die Natur schützen zu wollen, wird der Flächenankauf forciert und werden Privateigentümer mit Verordnungen drangsaliert. Eine solche Politik trägt sich in einem demokratischen Staat langfristig nicht.
Wir brauchen in unserem Land die Begeisterung der Menschen für den Naturschutz. Man kann Begeisterung nicht staatlich verordnen, sondern man muss darum werben.
Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, unsere DVU-Fraktion hofft, dass Sie sich dieser Tatsache bewusst sind und dass Sie auch danach handeln.
Zu guter Letzt möchte ich noch sagen, dass es mit dem Gesetzentwurf der PDS so ist wie mit einem alten Jagdhund, den man zur Jagd tragen muss: Man kann ihn einfach nicht gebrauchen. - Ich bedanke mich.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Claus. - Das Wort geht an die Landesregierung. Bitte, Herr Minister Birthler.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man daran denkt, dass eines der Hauptziele der Koalition die Unterstützung der eigenen Landesregierung ist, dann befinden sich einzelne Abgeordnete wohl weit unterhalb des Prüfungsniveaus der 10. Klasse.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt hier ein Gesetzentwurf vor, mit dem naturschutzrechtliche Vorschriften des europäischen Rechts außerhalb einer zusammenfassenden Novellierung des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes umgesetzt werden sollen. Zur Frage einer vorgezogenen Umsetzung des europäischen Rechts habe ich von dieser Stelle aus bereits im
März Stellung genommen. Dem Ergebnis, zu dem ich damals gekommen bin, habe ich heute - jedenfalls grundsätzlich nichts Neues hinzuzufügen: Ich rechne bei einem zügigen Fortgang des Verfahrens nicht ernsthaft mit einer Auseinandersetzung mit der EU-Kommission, und zwar auch deshalb, weil ein Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf der Landesregierung nach Ablauf der Sommerpause vorgesehen ist.
Wir sind auf dem besten Wege. Die inhaltliche Abstimmung zwischen den Ressorts ist gut vorangekommen. Von daher dürfte die parlamentarische Befassung mit der Gesamtnovelle im September möglich sein.
Inhaltlich muss unser Brandenburgisches Naturschutzgesetz sowohl an die Vorgaben des europäischen Naturschutzrechts als auch an die zahlreichen weiteren Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz angepasst werden. Ich halte nur eine zusammenfassende Novellierung unseres Gesetzes für sinnvoll.
Es gibt viele naturschutzfachliche und rechtliche Zusammenhänge. Zum Beispiel stehen bei der Betrachtung der Konnexitätsfrage vermehrten Zuständigkeiten der unteren Naturschutzbehörde bei der Umsetzung des Europarechts teilweise verringerte Aufgaben in anderen Bereichen gegenüber.
Sicherlich ist die Novellierung des Naturschutzgesetzes eines der schwierigsten Gesetzgebungsvorhaben in dieser Legislaturperiode. Wie ich dargelegt habe, haben wir jedoch einen guten Arbeitsstand erreicht, der eine baldige parlamentarische Beratung einer zusammenfassenden Novelle möglich macht. - Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Herr Minister Birthler. - Wir sind damit am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt.
- Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer hat mir angezeigt, dass das en bloc gemacht werden sollte. Ich habe mich schon darüber gewundert. Aber bitte schön, Frau Dr. Enkelmann, ich gebe Ihnen noch die Zeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das lasse ich mir nun nicht nehmen, am Schluss der Debatte noch eine Bemerkung zu machen. Im Übrigen sollte ich die Gelegenheit dazu auch deshalb haben, weil es sich um einen von meiner Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf handelt.
Herr Kollege Dombrowski, zunächst eine Bemerkung zu Ihnen. Wir haben Überweisung beantragt. Die Fragen, die für Sie möglicherweise noch offen sind, könnten wir also noch bis zum August im Ausschuss klären, wobei dann noch im August eine Endabstimmung gemacht werden könnte. Das zu Ihrer entsprechenden Anmerkung.
Herr Kollege Gemmel, Sie wissen sehr gut, dass es hier um einen Zeitverzug nicht nur von einem Monat, sondern von mindestens vier Monaten geht. Auch der Minister hat gerade noch einmal deutlich gemacht, dass es etwa zur Frage der Konnexität eine Arbeitsgruppe gibt. In diesem Bereich gibt es sehr viele schwierige Fragen, die bis heute nicht geklärt sind. Ich wage zu bezweifeln, dass wir das bis September schaffen werden, wobei dann noch nicht die Endabstimmung erfolgt ist, von der Anhörung und dann eventuell noch vorzunehmenden Veränderungen ganz zu schweigen.