Da vereinbart wurde, auf eine Debatte zu verzichten, kommen wir zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung der Drucksache 3/6242 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung der Drucksache 3/6246 an den Hauptausschuss, der federführend sein soll, und an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch diese Überweisung einstimmig beschlossen.
Meine Damen und Herren, es ist erlaubt an der Abstimmung teilzunehmen, auch wenn ich sicher bin, dass wir beschlussfähig sind.
1. Lesung des Gesetzes zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Personenstandswesens und anderer Aufgabenbereiche
Auch hier wurde auf das Führen einer Debatte verzichtet und wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Frau Ministerin Wanka, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes, den ich Ihnen heute vorstelle, ist zum einen maßgeblich geprägt durch die Erfahrungen mit dem neu gefassten Hochschulgesetz von 1999 in Brandenburg. Hierzu liegt Ihnen auch der vom Präsidenten genannte Bericht der Landesregierung vor. Zum anderen war es notwendig zu novellieren, weil der Bund seine Regelungen geändert hat und wir gehalten sind, diese bis 2004 in Landesrecht umzusetzen. Ich komme darauf gleich zurück.
Im Vorfeld der Abfassung des Erfahrungsberichtes hatten die Hochschulen hier im Land die Möglichkeit - und zwar nicht nur die Leitungen der Hochschulen, sondern die Statusgruppen, das heißt insbesondere die Studierenden, die Senate, die Fachbereiche -, ihre Erfahrungen mitzuteilen und Anregungen dahin gehend zu geben, was man bei einer möglichen Novellierung des Gesetzes tun sollte oder könnte.
Im Ergebnis eines sehr umfassenden Diskussionsprozesses und auch in Auswertung der Erfahrungen in meinem Haus kann man feststellen, dass sich das 1999 neu gefasste Gesetz in Brandenburg insgesamt bewährt hat und an den inhaltlichen Kernelementen des neuen Gesetzes, also namentlich an den Regelungen zur Stärkung der Hochschulautonomie, den Änderungen der Leitungs- und Entscheidungsstrukturen innerhalb der Hochschulen und auch bei der Einrichtung eines Landeshochschulrates, nur zu Details Kritik geübt wird.
Es ist also an den Hochschulen weitgehend gelungen, diesen Gesetzentwurf, der nicht unkompliziert war, umzusetzen und in den Hochschulalltag zu integrieren. Damit erweist es sich zum momentanen Zeitpunkt als entbehrlich, eine große Novelle und damit sehr viel Unruhe in die Hochschulen zu tragen. Wir novellieren in dem beschriebenen Umfang.
Der vorliegende Gesetzentwuf greift also zunächst die Neuregelungen des Bundes auf. Hierzu gehört insbesondere die Einführung der Juniorprofessur als neue Möglichkeit, an einer Universität zu einer Professur zu kommen. Brandenburg ist damit eines der ersten Länder, welches diese Bestimmungen in Landesrecht umsetzt, obwohl es Klagen einzelner Länder - Thüringen, Sachsen - gegen diese Bestimmungen gibt. Ich denke, die Juniorprofessur ist ein vernünftiger Weg. Sie wird vor allen Dingen dazu beitragen, das Alter der zu berufenden Professoren zu senken. Wir haben bundesweit schon erste Erfahrungen. Von den jetzt besetzten Juniorprofessuren sind 25 % - etwas Po
Zur zügigen Integration der Juniorprofessoren in die Fakultäten werden sie den Professoren bei den Dienstaufgaben und der Selbstverwaltung weitestgehend gleichgestellt. Die Initiative des Bundesbildungsministeriums ist hierbei auf große Resonanz gestoßen. Wir haben in Brandenburg auch schon Juniorprofessuren im Vorgriff ausgeschrieben und bringen jetzt die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen hierzu. Hier machen wir von den Möglichkeiten des neuen Bundesrechts Gebrauch, insbesondere davon, das so genannte Hausberufungsverbot zu lockern. Wir machen auch davon Gebrauch, den tenure track für Juniorprofessuren einzuführen, das heißt, eine Berufung ohne vorherige öffentliche Ausschreibung.
Vor ungefähr 14 Tagen lag ein Bericht der Jungakademie über die Erfahrungen mit Juniorprofessuren vor, der Empfehlungen enthielt, was jetzt zu beachten sei. Ich habe mich darüber gefreut, dass sich gerade die Dinge, die im Gesetzentwurf verankert waren, in den Empfehlungen wiederfanden.
Die Habilitation wird als Qualifikationsweg beibehalten; dieser Weg wird also nicht verschlossen. Weil es in der Bundesrepublik diesbezüglich viele Diskussionen gab, haben wir im Gesetzentwurf klargestellt, dass in Brandenburg auch nach dem Jahre 2010, nach der Übergangsfrist, die Habilitation im Rahmen eines Berufungsverfahrens als wissenschaftliche Leistung anerkannt werden kann. Ich meine, wir haben einen recht guten Weg gefunden, das Bundesrecht maßvoll umzusetzen und zugleich den Hochschulen Spielräume zu geben.
Ich sagte eingangs, dass die Einfügung des Bundesrechts die eine Komponente dieser Novelle war. Unabhängig von den bundesrechtlichen Vorgaben setzen wir seit 1999 mit der Novelle zum Hochschulgesetz behutsam auch neue Akzente.
Zu nennen wäre hier zum einen eine organisationsrechtliche Experimentierklausel. Das heißt, die Hochschulen erhalten damit die Möglichkeit, vom Gesetz abweichende Bestimmungen vorzuschlagen. Diese sollen durch eine Rechtsverordnung ausgestaltet werden. Das heißt, wenn es eine Hochschule wünscht, könnte sie zum Beispiel auf eine Kanzlerin bzw. einen Kanzler verzichten. Sie könnte einen hauptamtlichen Vizepräsidenten bestellen. Sie könnte die Selbstverwaltungsstruktur nach ihren eigenen Bedürfnissen gestalten. Sie könnte die Gremiengröße verändern, was für kleinere Hochschulen, wie die in Eberswalde, interessant wäre. Sie könnte prozentual die Zahl in den Gremien verändern, zum Beispiel den Studierenden mehr Sitze einräumen. Sie könnte Studiendekane vorsehen usw.
Ich betone aber an dieser Stelle ausdrücklich, dass die Hochschulen von dieser Experimentierklausel Gebrauch machen können, aber nicht müssen. Es geht lediglich darum, den Hochschulen neue Freiräume zu eröffnen, Freiräume, die sie sich in der Vergangenheit immer gewünscht haben. Ich bin gespannt, wie sie diese jetzt ausgestalten. Dabei haben wir nicht vorgeschrieben, wie man aus Sicht der Hochschulen zu neuen Anforderungen kommt, ob man das beispielsweise durch Initiativen wie die Befragung der Hochschulmitglieder tut. Die Gremien sind einbezogen. Ich wünsche mir an dieser Stelle vor allen Dingen, dass die Studierenden die zahlreichen Mitwirkungsmöglichkeiten, die sie in den Hochschulen haben, durch solch eine Initiative, durch die Möglichkeit, hier etwas einzubringen, besser nutzen.
Im Vorfeld der parlamentarischen Beratung war vonseiten der PDS der Vorwurf zu lesen, die Landesregierung wolle die Hochschulorganisation an wirtschaftlichen Kriterien orientieren. Ich bin zwar sehr für Wirtschaftlichkeit und Effizienz an den Hochschulen, verstehe aber überhaupt nicht, was diese Möglichkeiten, die ich eben nannte, mit wirtschaftlichen Kriterien zu tun haben. Ich habe mir am Montagabend einmal die Diskussionsbeiträge zum Hochschulgesetz im Landtag aus dem Jahre 1999 angesehen und dabei festgestellt, dass die PDS damals einen eigenen Gesetzentwurf mit einer Erprobungsklausel, die genau in diese Richtung ging, eingebracht hat. Ich denke, Herr Trunschke, so fair sind wir zueinander, um anzuerkennen, dass ein drei Jahre später von einer CDU-Ministerin eingebrachter entsprechender Gesetzentwurf vom Grundsatz her nicht falsch sein kann. Natürlich kann sich auch etwas verändert haben.
Der zweite Akzent ist eine weitere Experimentierklausel. Damit erhalten die Hochschulen die Möglichkeit, in Studiengängen, die nicht zulassungsbeschränkt sind, Geeignetenprüfungen durchzuführen, wenn dadurch eine höhere Studienerfolgsquote zu erwarten ist. Auch in dem Fall gilt das eben Gesagte. Das können die Hochschulen tun, müssen es aber nicht. Wie sie es tun und ob sie es tun, liegt voll in ihrer eigenen Regie. Es gilt auch keinesfalls flächendeckend.
Erstens: In Deutschland haben wir generell - nicht nur in Brandenburg - immer noch hohe Studienabbrecherquoten: 30 % an Universitäten, 20 % an Fachhochschulen. Bei der Analyse der Ursachen des Abbrechens des Studiums stellt man natürlich viele Gründe fest. Hauptgründe sind die Studieneingangsphase und die nicht genügende Beratung bei der Studienwahl. Das heißt, hier muss qualifiziert werden. Dafür tun wir viel. Mit dieser Feststellungsprüfung ist eine neue Möglichkeit gegeben, zu verhindern, dass junge Menschen aufgrund fehlender Information oder aufgrund von Selbstüberschätzung in eine Misserfolgslinie geraten. Selbstüberschätzung finden wir zum Beispiel sehr oft im Sprachenbereich, fehlende Information beispielsweise im Bereich Umwelttechnik. Das habe ich jahrelang erlebt. Man studiert Umwelttechnik, wählt diese Richtung aus, weil man irgendetwas Ökologisches, irgendetwas Grünes oder dergleichen machen möchte, merkt dann nach drei Semestern, dass es ein harter Verfahrenstechnikstudiengang ist und hat damit drei Semester verloren. Das sind Dinge, die in einem Eignungsgespräch mit einem Professor sehr dezidiert geklärt und behandelt werden können. Das ist ein Stück sehr intensive Studienberatung, wenn man es denn wahrnimmt, wenn man es tut.
Dafür müssen die Hochschulen, insbesondere die Hochschullehrer, Zeit opfern und Engagement zeigen. Herr Trunschke, dafür gibt es kein zusätzliches Geld, denn es gehört zur Dienstaufgabe der Professoren, sich um die Studenten, um die Lehre zu kümmern.
Ein zweiter Grund, der auch wichtig ist: Wir werden ab nächstem Jahr die Hochschulen anders finanzieren. Die Hochschulen bekommen im nächsten Jahr mehr Geld, wenn sie garantie
ren, dass der Studienerfolg groß ist, wenn also Studenten nicht nur angelockt, sondern auch zum Diplom bzw. zum Abschluss geführt werden.
Es ist möglich, mehr Geld einzuwerben. Wenn die Möglichkeit genutzt wird, schon bei der Anfangsqualifikation der Studenten Überlegungen anzustellen, also Zeit dafür zu opfern, besteht auch längerfristig die Möglichkeit, Geld in die Hochschule insgesamt zu bekommen.
Das Hochschulgesetz enthält eine ganze Reihe von Neuregelungen, auf die ich nicht näher eingehen will. Es handelt sich zum Beispiel um weniger Bürokratie, die Anerkennung ausländischer Grade usw. Darauf will ich jetzt aber nicht weiter eingehen.
Noch einen Punkt, den ich erwähnen möchte: Wir hatten in Brandenburg bis 1999 folgende Situation der Berufungsverhandlungen: Wenn also jemand eine C 4-Professur an der Universität bekommt, kann er verhandeln über Ausstattung, Zeitschriften in Bibliotheken usw. In Brandenburg war es bis 1999 möglich, diese Berufungszusagen unbefristet und ohne Haushaltsvorbehalt, also sozusagen lebenslang, zu bekommen. Das wird nun geändert. Im Gesetzentwurf haben wir eine dreijährige Übergangsfrist für diejenigen, die diese unbefristeten Zusagen einmal erlangt haben, und danach gilt dies nicht mehr. Dann hat die Hochschule die Möglichkeit, ihre Ressourcen auf alle Professuren, auch auf die Juniorprofessuren, leistungsgerecht zu verteilen.
Das gibt Ärger, aber ich denke, dass hier das Bestandsinteresse der Professoren, diese Regelung beizubehalten, nachgeordnet sein muss. Vorrang hat nicht dieses Bestandsinteresse, sondern die Situation im Hochschulbereich insgesamt.
Ein letztes wichtiges Anliegen waren die Berufsakademien. Hier will ich auch gleich Missdeutungen vorbeugen, wobei ich nicht verstehe, woher diese kommen. Wir haben im Gesetzentwurf geregelt, unter welchen Bedingungen eine private - Herr Trunschke, eine private - Berufsakademie sozusagen ein staatliches Zertifikat, eine staatliche Anerkennung erhält. Wir regeln nicht die Einführung von staatlichen Berufsakademien. Das hat nichts mit dem Hochschulbudget zu tun, es wird nicht auf andere verteilt. Es ist also eine ganz klare Werbung dafür, dass sich Private in Brandenburg mit Berufsakademien ansiedeln können. Wir haben Projekte in Wittenberge und Schwedt. Das wird mit dem Gesetz ebenfalls geregelt. Ich bin bezüglich der Mediendarstellung etwas verblüfft, dass man an diesem klar formulierten Gesetzentwurf so viel missverstehen und auch Missinterpretationen vornehmen kann. Deshalb denke ich, dass eine ausführliche Ausschussberatung sehr nützlich ist.
Insgesamt glaube ich, dass der Gesetzentwurf für die brandenburgischen Hochschulen, für die Studienbedingungen und die Wettbewerbsfähigkeit wichtig ist. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Mars und die Erde stehen heute so nahe beieinander wie seit Neandertalers Zeiten nicht mehr. Die Koalition und die PDS sind in der Hochschulgesetzgebung allerdings so weit auseinander wie seit der 1. Legislaturperiode nicht mehr. Aus meiner Sicht hat sich die brandenburgische SPD schon unter Minister Reiche von den ursprünglichen Sichtweisen auf Hochschulen entfernt, wie man es gelegentlich noch im Wissenschaftsforum der Sozialdemokratie erleben kann. Die CDU kannte 1999 noch gute Gründe, mit der PDS gegen das Gesetz zu stimmen, jetzt verschärft sie das in die Richtung, die sie damals kritisiert hat.
Seit Hinrich Enderlein hat es kein Minister mehr geschafft, die Opposition in der Hochschulgesetzgebung auf seine Seite zu ziehen. Minister Reiche hat es gelegentlich noch versucht. Im Moment habe ich den Eindruck, dass er es nicht mehr versucht.
Dabei rede ich nicht über die Regelungen, die wir jetzt einfach übernehmen müssen, weil der Bund das so beschlossen hat. Das kann ich kritisieren oder nicht, diese sind einfach zu übernehmen. Allerdings verstehe ich nicht, weshalb Sie in zwei Schritten vorgehen. Das könnte man ja auch in einem tun, aber das ist vielleicht Nebensache.