Natürlich! Persönlich sind Sie doch nicht angegriffen worden! Ich habe die Stelle nicht gefunden. Von welcher Stelle sprechen Sie denn?
Sehen Sie sich bitte die Geschäftsordnung an! Sie haben sich zur Geschäftsordnung gemeldet. Daraufhin habe ich zugelassen, dass Sie einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Einen solchen Antrag können Sie stellen, nachdem der Redebeitrag zu Ende ist.
Ich stelle den Antrag, eine Richtigstellung zum Diskussionsbeitrag des Kollegen Homeyer vornehmen zu dürfen.
Dies ist - für den Fall, dass ein Abgeordneter persönlich angegriffen worden ist - am Ende der Debatte möglich. Wir sind aber noch nicht am Ende.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen im Landtag Brandenburg haben heute offensichtlich die Spendierhosen an. Der vorliegende Gesetzentwurf von SPD und CDU ist vom Schema her logisch. Er beginnt mit Punkt A - Problem.
Begründet ist ebenso die Prognose, dass die Neuverschuldung für das Jahr 2004 erheblich gravierender zu Buche schlagen wird als bis jetzt angenommen und dass nunmehr bei den Beamten und den öffentlichen Angestellten immens gespart werden muss und auch gespart wird. Das ist das Problem. So sind eben die Fakten.
Interessant ist allerdings die von den Koalitionsfraktionen angebotene Problemlösung unter Punkt B. Es soll auf die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung zum Januar 2004 verzichtet werden. Damit will die Regierungskoalition ihr Wort halten und ganze 49 Euro bei den Abgeordneten einsparen. Ich bin von solcher Opferbereitschaft gerührt. Die Tränen stehen mir jedoch nicht wegen der Anständigkeit und der Spendierfreude Ihrer Koalitionäre in den Augen, sondern weil ich mir das Lachen schier verkneifen muss. Schließlich geht dieser Antrag nicht einmal so weit wie die Spaßinitiative der PDS-Fraktion zu den Plenarsitzungen im Juni 2003.
Sie wollte zusätzlich zu den 49 Euro für 2004 immerhin auch auf die 48 Euro im Jahr 2003 verzichten.
Zu Recht haben wir - das gebe ich zu - zusammen mit der Mehrheit dieses Hauses den damaligen PDS-Antrag abgelehnt. Dies erfolgte allerdings aus völlig divergierenden Gründen zum ebenfalls ablehnenden Stimmverhalten der Mehrheit der Koalitionsabgeordneten. Im Gegensatz zu Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren von SPD und CDU, haben wir nämlich der PDS-Posse deshalb keinen Beifall gezollt, weil wir bereits einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht hatten und, wie Sie wissen, unter dem nächsten Tagesordnungspunkt noch einmal debattieren werden.
Unser Gesetzentwurf bringt einen echten Einspareffekt für den Landeshaushalt, weil er auch ein echtes Opfer für die Abgeordneten bedeutet.
Im Gegensatz dazu beantragen Sie, meine Damen und Herren der Koalition, heute etwas, das dieser Zielsetzung, der von uns intendierten Signalwirkung in Richtung Sparwille von Politikern, nicht im Geringsten gerecht wird. Da nützt es auch nichts, Herr Homeyer, sich in der Antragsbegründung dahinter zu verschanzen, dass Sie sich zu irgendeinem Zeitpunkt darin einig waren, dass eine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung nur dann erfolgen kann, wenn die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst zur Erhöhung der Beamten- und Angestelltenbezüge führen. Eine solche Einigung ist ein rechtliches Nullum, steht nicht in Ihrer Koalitionsvereinbarung und ist inhaltlich nicht das Papier wert, auf dem es steht, denn die Ausgabe Ihres Gesetzentwurfes als Drucksache verschlingt bereits einen nennenswerten Bruchteil dessen, was Sie über Ihren Antrag diätenpolitisch einsparen wollen.
Da wir allerdings jetzt noch nicht abschätzen können, wie Sie sich zu dem DVU-Antrag auf Festschreibung einer Einsparung von 599 Euro pro Monat und Abgeordneten verhalten werden, werden wir Ihren Antrag nicht ablehnen, um zur Not der Landeskasse zumindest noch ein paar Groschen mehr zu belassen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Jetzt könnte sich die Landesregierung äußern, sofern dort Erklärungsbedarf besteht. - Das scheint nicht der Fall zu sein.
Ich verweise erneut auf die Geschäftsordnung; sinngemäß habe ich das vorhin schon getan. Jetzt zitiere ich § 73 Abs. 1 wörtlich:
„Zu persönlichen Bemerkungen wird das Wort erst nach Schluss der Aussprache, jedoch im Falle einer Abstimmung vor Beginn der Abstimmung erteilt. Der Redner darf nicht zur Sache sprechen, sondern nur Äußerungen, die in der Aussprache gegen ihn gerichtet wurden, zurückweisen oder deutlich gewordene Missverständnisse seiner früheren Ausführungen richtig stellen. Die Redezeit ist auf drei Minuten beschränkt.“
lieber Herr Vietze, aufgrund der genannten Bestimmung - das ist die einzige, die mir die Gelegenheit böte - dazu beizutragen, dass die Debatte noch einmal eröffnet wird, zumal es keine persönlichen Angriffe und keine Missverständnisse gegeben hat.
(Klein [SPD]: Gegen Herrn Vietze gab es keine Angriffe! - Gegenruf von Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Es hat einen Angriff von Herrn Homeyer gegeben!)
Wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Die Fraktionen der SPD und der CDU beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs - Drucksache 3/6245 - an den Hauptausschuss.
- Wir sind in der Abstimmung. - Wer diesem Überweisungsansinnen zustimmt, der möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisung bei einigen Stimmenthaltungen einstimmig zugestimmt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 7.
1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages Brandenburg (Abgeordnetengesetz - AbgG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2002 (GVBl. I S. 2)
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der beantragenden Fraktion. - Herr Abgeordneter Schuldt, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Theaterinitiativen der PDS und der Koalitionsfraktionen zu den Abgeordnetengehältern behandeln wir nun endlich einen handfesten Gesetzentwurf. Zielsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs meiner Fraktion ist es, einen echten finanziellen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts zu leisten, und zwar durch einen echten Verzicht, der sich in einem nennenswerten Einspareffekt niederschlägt. Wir als DVU-Fraktion sprechen nicht von Peanuts; wir sprechen nicht von dem Witzentwurf der PDS zu den Plenarsitzungen im Juni, 48 Euro im Jahr 2003 und 49 Euro im Jahr 2004 einzusparen. Wir sprechen auch nicht von 49 Euro ab Januar 2004, wie von Ihnen, meine Damen und Herren von CDU und SPD, eben beantragt.
Wir als DVU-Fraktion fordern die Festschreibung der monatlichen Grundentschädigung für Abgeordnete auf 3 800 Euro für einen unbefristeten Zeitraum und damit eine Absenkung um 599 Euro pro Monat und Abgeordneten, und dies nicht nur für das Jahr 2004, sondern schon ab Oktober 2003. Wir beabsichtigen damit nicht, die Entschädigung für das letzte Jahr der Legislaturperiode auf dem derzeitigen Stand einzufrieren, sondern wollen einen nachhaltigen Verzicht unserer Landtagsabgeordneten angesichts der zunehmenden Stellenstreichungen sowie des Beförderungsstopps im öffentlichen Dienst.
Der Haushalt des Landes Brandenburg befindet sich wirklich in einer kritischen Situation. Angesichts der Tatsache, dass die Erhöhung der bisher vorgesehenen Neuverschuldung für das Jahr 2004 über das bisher geplante Maß hinaus nicht mehr ausgeschlossen werden kann, können und müssen auch wir als Politiker ein spürbares Opfer bringen. Schließlich haben wir gegenüber den Bürgern nicht nur einen Wählerauftrag zu erfüllen; vielmehr tragen wir auch die Verantwortung für die Steuergelder, die sie sich sauer vom Munde abgespart haben.
Ich spreche hier gar nicht von einer Vorbildwirkung der Politiker, wenn ich mir insbesondere die haushaltspolitischen Gesetzentwürfe und Anträge der anderen Fraktionen in Erinnerung rufe, sondern ich spreche von einer Vermögens- und Sorgfaltspflicht, von einer Verantwortung für den vernünftigen und sparsamen Umgang mit dem Geld der an der Wertschöpfung unmittelbar beteiligten Bürgerinnen und Bürger. Sie müssen nämlich das Geld erst verdienen, bevor wir es hier ausgeben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wenn sich die Landesregierung am 11. August 2003 mit den Gewerkschaften zum Zweck der Entlastung des Haushalts auf jährliche Einsparungen von rund 100 Millionen Euro zulasten der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst geeinigt hat, dann ist ein echter Verzicht der Abgeordneten und damit ein Einspareffekt schon im Jahr 2003 in Höhe von 632 544 Euro zugunsten des Landeshaushalts unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit.
DVU-Fraktion uns nicht mehr von diätenpolitischen Spiegelfechtereien der Koalitionsfraktionen und von unverschämten und verlogenen Selbstdarstellungsanträgen linksextremer Politiker beeindrucken. Wir gehen den Weg der Solidarität und der Glaubwürdigkeit; wir gehen den Weg der Konsolidierung. Deshalb fordern wir Sie heute abermals auf, unserem Antrag zuzustimmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was Sie eben beantragt haben, das bedeutete zum Beispiel 51 744 Euro, die im Jahr eingespart werden würden, während unser Antrag 632 544 Euro im Jahr einsparte. Das sollten Sie sich einmal überlegen. Deshalb: Stimmen Sie unserem Antrag zu! - Ich bedanke mich zunächst einmal.