Heinz Vietze
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Realisten!
„Der Landtag möge beschließen: Es wird kein neuer Landtag für das Land Brandenburg gebaut. Auch über eine grundlegende Sanierung des vorhandenen Gebäudes wird erst dann entschieden, wenn die Fusion zwischen Berlin und Brandenburg zu einem Ergebnis gekommen ist.“
Das ist der Beschlusstext des Antrags der DVU-Fraktion in Drucksache 3/734.
In der Begründung - Frau Hesselbarth, Sie haben dazu höchstselbst geredet - hieß es damals zumindest:
„In dieser Legislaturperiode besteht jedenfalls kein Bedarf, das Thema Landtagsneubau noch länger zu erörtern.“
Hätten Sie sich doch an Ihre Erkenntnisse gehalten, wir hätten heute dieses Thema nicht auf der Tagesordnung. Auch müsste ich nicht darüber nachdenken, ob ich nicht vielleicht einen Fehler gemacht habe. Dazu will ich mich jetzt fairerweise erklären. Ich habe nämlich im Zusammenhang mit Ihrem damaligen Antrag formuliert:
„Über die Notwendigkeit einer Sanierung entscheidet man nicht in Abhängigkeit von einem Volksentscheid über die Fusion, sondern vom Bauzustand des Gebäudes.“
Nun haben Sie möglicherweise bis zur letzten Sitzung gewartet, um noch einmal auf das Problem des Bauzustandes des Gebäudes zu sprechen zu kommen. Da der Innenminister heute früh auch so freundlich war, darauf aufmerksam zu machen, kann ich nur sagen: Es stimmt! Für mich war im vergangenen Jahr Jubiläum; 1968 wurde ich zum ersten Mal in dieses Gebäude eingeladen. Daher weiß ich um dessen Bauzustand. Was übrigens meine regelrechte feste Arbeit in diesem Gebäude betrifft - ich sehe jetzt einmal von Einladungen zu bestimmten Veranstaltungen ab -, kann ich sagen, dass sie im Jahr 1989 begann. Das ist ein Jahr Diktatur. Ich sage ausdrücklich: Ich freue mich, seit 15 Jahren in diesem Gebäude unter den Bedingungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu arbeiten, und lehne den Antrag der DVU ab. - Danke schön.
Brandenburg befindet sich nach Aussagen der Landesregierung - wir wissen dies auch - in einer äußerst schwierigen Haushaltssituation. Haushaltssperren sind deshalb mittlerweile der Regelfall, nicht mehr die Ausnahme. Dennoch wurden im Zeitraum von Beginn des Jahres 2002 bis Mitte 2003 709 Beamte der Landesregierung in den Laufbahnen des höheren und des gehobenen Dienstes befördert. Nun, kurz vor der Landtagswahl, hat ganz offensichtlich eine neue Runde der „Bestenauslese“ begonnen; der bestehende Beförderungsstopp für Beamte wurde erneut aufgehoben, um in Größenordnungen und mit erheblichen Auswirkungen auf den Landeshaushalt Beamte zu befördern, und dies, obwohl Brandenburg im Vergleich mit anderen Bundesländern in der Regel hohe Einstufungen seiner Beamten hat.
Angesichts dessen frage ich die Landesregierung: Wie viele Beförderungen wurden in den einzelnen Ressorts der Landesregierung im Jahre 2004 jeweils in den Laufbahnen des höheren und des gehobenen Dienstes vorgenommen?
Frau Ministerin, ich bedanke mich für die Auskunft. Ich habe aber eine Nachfrage: Bezog sich Ihre Angabe der Prozentzah
len auf die jeweiligen Bereiche höherer und gehobener Dienst oder bezog sie sich auf die insgesamt beschäftigten Beamten in der Landesregierung?
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegt die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vor, in der es um die Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg geht. In Artikel 109 soll ein neuer Absatz mit folgendem Wortlaut aufgenommen werden:
„Errichtet das Land mit anderen Ländern gemeinsame Gerichte, kann durch Staatsvertrag Abweichendes bestimmt werden.“
So etwas ist in der bisherigen Brandenburger Verfassung nicht geregelt, demzufolge auch nicht möglich.
Dennoch haben Ministerpräsident Platzeck und der Regierende Bürgermeister von Berlin, Herr Wowereit, am 26. April einen Staatsvertrag zur Errichtung gemeinsamer Oberverwaltungsgerichte abgeschlossen. Was wir jetzt machen sollen, ist: Wir sollen nicht nur diesem Staatsvertrag morgen die Zustimmung geben, sondern sollen heute durch die Änderung der Verfassung überhaupt erst einmal die Basis schaffen dafür, dass das, was am 26. April verhandelt wurde, mit der Brandenburger Verfassung in Übereinstimmung steht, also ein Heilungsverfahren im Nachhinein durchzuführen.
Ich möchte klar und deutlich sagen, dass wir als PDS für dieses Verfahren nicht zur Verfügung stehen; denn wir haben nicht nur einmal darauf hingewiesen, dass genau diese Praxis eine Missachtung des Parlaments beinhaltet.
Worum geht es? - Wir schlagen vor, dass wichtige Sachverhalte auch im Zusammenhang - Frau Richstein hat gesagt, es gehe um eine Signalwirkung für die Fusion; Herr Schönbohm macht
sich große Sorgen darüber, wie das für die Fusion der beiden Länder wirkt - sachlich behandelt werden.
Wir sind der Meinung - das haben wir auch versucht -: Wir reden zunächst über die Verfassungsfragen in der Region, wir reden davon ausgehend über die Ansprüche, sozusagen die Standards, wir schaffen die Voraussetzungen für die Rechtsangleichung und danach die Strukturen für die praktische Umsetzung.
Aber wie praktizieren wir das in Brandenburg in diesem Fall im Zusammenwirken mit Berlin? - Wir missachten das Parlament, reagieren nicht auf Verfassungserfordernisse, sondern wir schaffen einfach Verträge, um Signale zu setzen. Ich gehe davon aus: Wenn es ein Signal gibt - was ich nach dem Volksentscheid zum Neugliederungsstaatsvertrag, der in dieser Regierung und auch bei der Parlamentsmehrheit angekommen ist, eigentlich erwartet habe -, dann ist es jenes Signal, die Menschen und das Parlament auf dem Weg mitzunehmen und sie nicht immer nur mit der Entscheidungsfrage „Ja, nein, Zustimmung?“ zu konfrontieren, womit sich alles erledigt haben soll.
Das Verfahren ist also nicht nur zu kritisieren, sondern wird mit uns auch nicht zu machen sein.
Das Zweite: Wir haben, nachdem die Regierung den Staatsvertrag eingebracht hat, Veranlassung gehabt, eine Anhörung durchzuführen. Dort ist deutlich geworden, dass es keineswegs nur die von uns gegebene Begründung für verfassungsrechtliche Bedenken gegeben hat - deswegen auch dieses Heilungsverfahren -; vielmehr gab es auch die Situation, dass die Beschäftigten, die ehrenamtlichen Richter und ihre Vertretungen die Gewerkschaften darauf aufmerksam gemacht haben, dass sie hinsichtlich ihrer Rechte nicht in den Prozess einbezogen waren. Aber das war eigentlich eine Aufgabenstellung. Oder will ich wiederum ein Signal in der Region an den Menschen vorbei setzen, ihre Mitwirkung nicht in Anspruch nehmen und ihre Rechte nicht ausreichend berücksichtigen?
Ich komme zum Dritten. Frau Konzack, das ist für Sie wichtig!
- Ja, leiser. Gut, Frau Konzack. Das ist aber manchmal auch das Mikrofon. Mein Lungenvolumen habe ich nun einmal gratis.
- Nein, das Problem besteht darin: Bei Ihnen kann man nicht laut genug reden, damit Sie mitbekommen, was man sagt.
Ich möchte ausdrücklich sagen, dass seitdem Druck auf Abgeordnete ausgeübt wird. Zeitdruck wird gemacht. Es wird als Begründung „Kosteneinsparung“ angegeben, die man dann auf konkrete Anforderung hin nicht nachweisen kann. Da macht man sich Sorgen. Frau Konzack macht sich Sorgen um den Gerichtsstandort Cottbus.
Er bleibt auf alle Fälle - ebenso wie der Gerichtsstandort Frankfurt - erhalten, Frau Konzack, wenn der Vertrag heute und morgen nicht bestätigt wird. Wir haben, wenn wir die Verfassungsänderung nicht vornehmen, vielleicht die Zeit, dafür zu sorgen, dass der Staatsvertrag nicht in Kraft gesetzt wird, sondern wie in Berlin - übrigens hat es dort auch schon die Verhandlung gegeben - auf den Herbst verschoben wird. Die Zeit können wir nutzen, um möglicherweise vernünftigere Regelungen anzustreben.
- Das Leben ist immer konkret. - Für die Verfassungsänderung brauchen Sie eine Zweidrittelmehrheit, für die Inkraftsetzung des Staatsvertrages die einfache Mehrheit.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Wenn der Verfassungsänderung heute zugestimmt wird, hat die Mehrheit ein leichtes Spiel mit dem Staatsvertrag; denn die einfache Mehrheit hat man schnell zusammen.
Wir wollen Ihnen klar und deutlich sagen: Wir stimmen gegen die Verfassungsänderung, weil wir verhindern wollen, dass Hals über Kopf, unzureichend koordiniert und aus unserer Sicht verantwortungslos ein Staatsvertrag auf eine Schiene gebracht wird, der aus unserem Blickwinkel der deutlichen Qualifizierung bedarf.
Es hat in diesem Hause schon die Situation gegeben, dass man souverän entschied. Ich bin der festen Überzeugung...
Nein, Herr Petke, Sie haben eben nicht zugehört, obwohl ich laut war. Sie müssen sich das andersherum angewöhnen: Zuhören, danach denken und sich dann äußern! - Ich danke Ihnen.
Herr Werner, September wird hier gewählt. Ich weiß nicht, wie sich die Mehrheitsverhältnisse nach dem Monat September in Brandenburg zeigen werden. Dass damit ein schlechterer Staatsvertrag mit Berlin verbunden wäre, kann ich nicht sehen. Was wir auf alle Fälle jetzt, in der letzten Sitzungsperiode dieses Parlaments, machen können: einen schlechten Staatsvertrag verhindern, indem wir der Verfassungsänderung nicht zustimmen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Alle Macht geht vom Volke aus.“ - „Mehr Demokratie wagen.“ - Es ist schon so: Wenn es künftighin um die Inkraftsetzung einer europäischen Verfassung geht, nicht nur um die Inkraftsetzung der Brandenburger Verfassung - da durfte das Volk die Entscheidung treffen - lohnt es sich, über mehr Mitwirkungsmöglichkeiten des Volkes in dieser Demokratie nicht nur zu reden, sondern auch Entscheidungen herbeizuführen.
Ich weiß - und ich nehme an, auch die Kollegen der DVU wissen es -, dass dieser ganze Themenkomplex Gegenstand der Beratungen der Föderalismuskommission ist, die gegenwärtig mit Länderparlamentariern und Bundesparlamentariern zusammen tagt, um eine Entscheidung vorzubereiten, möglicherweise auch für die künftige Wahl von Bundespräsidenten in der Bundesrepublik Deutschland. Denn das hat ja etwas damit zu tun, welche Kompetenzen ein solcher hat. Ich gehe davon aus, dass auch wir in diesen Prozess einbezogen werden. Weil er gegenwärtig im Arbeitsstadium einer Kommission ist, sehe ich den Behandlungsbedarf in diesem hohen Hause nicht.
Ich gehe darüber hinaus davon aus, dass Ihnen nicht entgangen ist, dass der nächste Bundespräsident oder die nächste Bundespräsidentin in diesem Monat gewählt wird und damit erst einmal diese Initiative für den Zeitraum der nächsten fünf Jahre die entsprechende parlamentarische Begleitung finden kann. Ich würde mir wünschen, wir fänden die Kraft, einmal darüber zu reden, und zwar zu einer Zeit, wo dafür auch durch die Bund-Länder-Kommission für Föderalismus die entsprechende Arbeitsgrundlage gegeben ist. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir diese nicht gegeben; der Antrag der DVU ist jedenfalls keine. Wir lehnen ihn ab. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu tun, weil sich aufgrund der Haushaltssituation ein besonders deutlicher Druck auf die Intensivierung der Verwaltungsreform und damit der Landesorganisation und der damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen Regelung ergibt.
Es ist so, dass in den Ausschüssen intensiv diskutiert wurde. Im Hauptausschuss, der die Beschlussempfehlung gibt, wurde das Verfahren deutlich gestrafft und die Kollegen der Koalition hielten selbst die von ihren Kolleginnen und Kollegen in Fachausschüssen mitgetragenen Empfehlungen für nicht in der Situation erforderlich und geboten und bestätigten in Einmütigkeit: Es gibt nichts Besseres als das, was diese Landesregierung vorlegt. Der Termin mit Blick auf den Wahltag sollte dazu beitragen, im Auge zu behalten: Wer jetzt noch was verändern will, gefährdet das große Gesamtvorhaben.
Deswegen bin ich der festen Überzeugung, dass möglicherweise auch erst Ende des Jahres in einer anderen Atmosphäre wieder über dieses Thema diskutiert werden kann.
Gestatten Sie mir vier ganz kurze Bemerkungen. Ich möchte zunächst noch einmal das inhaltliche Defizit in der Arbeit dieses Parlaments benennen, weil ich glaube, dass durch uns in den vergangenen Monaten die Verständigung zu führen gescheut wurde. Wir haben es mit interessanten Überlegungen einzelner Minister und mit einer Verständigung in der Koalition auf die Position, die aus den jeweiligen Ministerien kommt, was nachvollziehbar ist, zu tun. Wir haben es nur nicht zu tun mit einer freimütigen, offenen Diskussion über die Aufgaben: Was ist nun Aufgabe des Staates im Land Brandenburg? Was sind die herausgehobenen Aufgaben dieser Landesregierung, und sind sie möglicherweise konkreter zu fassen als mit der Regierungserklärung, die von Matthias Platzeck hier in diesem hohen Hause gegeben wurde?
Das ist ein inhaltliches Defizit, was dann natürlich eine Konsequenz nach sich zieht. In besonderer Weise wird diese Auffassung sicherlich unser reformfreudiger Innenminister mit nachvollziehen: Wenn man die Kernaufgaben nicht exakt bestimmt, hat man große Schwierigkeiten in der Aufgabenkritik, und wenn man Schwierigkeiten in der Aufgabenkritik hat, hat man natürlich auch Schwierigkeiten in den Empfehlungen, wie man mit dem Sachverhalt umgeht, und dann kann man zum Beispiel, wie beim vorliegenden Gesetz, durchaus in die Situation kommen, dass man eben erst über die Privatisierung spricht und danach über die Kommunalisierung, wobei sicherlich ein bedeutender Aspekt sein wird, ob dann das, was noch übrig bleibt, wenn alles privatisiert ist, was Private erfolgreich machen können, noch eine politische Zielstellung hat.
Insofern will ich ganz einfach sagen: Diese Diskussion ist in diesem Hause nicht gewünscht. Man kann den Sachverhalt beklagen. Das tue ich hiermit. Ich sage aber auch ausdrücklich: Ich hätte mir gewünscht, dass wir die Kraft haben, über diese Aufgaben souveräner zu reden.
Das Zweite sind die Verwaltungsreform und die Haushaltssanierung. Es ist ja die Koalition gewesen, die zur Haushaltssa
nierung angetreten ist. Sie wird uns sicherlich noch erläutern, dass es in den letzten fünf Jahren hervorragend gelungen ist, den Schuldenstand im Lande zu erhöhen, und dennoch ein Erfolg der Haushaltssanierung in besonderer Weise zu Buche schlägt. Es wird Ihr Geheimnis bleiben, dass das besonders ein Verdienst der CDU ist, denn das ist in den Interviews der letzten Wochen, die der Innenminister und insbesondere sein Haushaltsexperte Herr Lunacek gegeben haben, nachzulesen. Auch das schmiedet die Koalition zusammen.
Ich möchte an dieser Stelle auch klar und deutlich sagen: Wir hätten uns gewünscht, dass nicht nur die Aspekte der Haushaltssituation eine Rolle spielen, wenn wir über Verwaltungsreform reden, sondern möglicherweise ist es in Brandenburg sogar noch so, dass die Bürgerin und der Bürger eine Rolle spielen. Es sollte überlegt werden: Was ist denn im Interesse der Optimierung von Verwaltungsstrukturen am Ende auch für die Bürgerinnen und Bürger von Vorteil? Was bringt ihnen kürzere Wege? Was erleichtert eine zügigere Bearbeitung ihres Anliegens? Wenn wir das mit aufgreifen und am Ende sogar Geld gespart werden kann - umso besser! Aber die alleinige Betrachtung, über die Haushaltsdefizite die Verwaltungsmodernisierung zu organisieren, ist ein deutliches Defizit.
Das Dritte sind Verwaltungs- und Funktionalreform. Herr Fritsch, Sie haben mir einen großen Gefallen getan.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Der Abgeordnete Fritsch, Vorsitzender des Hauptausschusses, hat darauf aufmerksam gemacht, dass ihm der Vorrang der Kommunalisierung auch sehr am Herzen liege und er gern noch einmal darüber reden würde. Ich möchte nur sagen: Wer jetzt das Privileg der Privatisierung festschreibt, braucht über die Kommunalisierung und deren Präferenz später nicht mehr zu reden.
Ich würde mir wünschen, dass es mehr Aufgeschlossenheit gibt, und das ist der letzte Punkt: Dieses Parlament möchte am 19. September wieder gewählt werden. Ich möchte die Bitte äußern, dass Sie sich entscheiden, was Sie den Bürgern sagen, worauf Sie künftighin Einfluss nehmen wollen. Wenn man für viele Aufgaben, ob im Jugendbericht...
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Wenn man schon die Regierung von der Berichtspflicht befreien will, erklärt man, dass man darüber keine Information mehr wünscht. Man ist möglicherweise dann nicht mehr in dem Maße belästigt. Das stimmt. Aber Lesen schadet einem Parlamentarier nie, vor
allem dann nicht, wenn er die Absicht hat, etwas zu verändern. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Staatsverträge reduzieren die Mitwirkungsmöglichkeiten des Parlaments auf die Abgabe des Votums, ob man dem von Regierungen Ausgehandeltem seine Zustimmung gibt oder diese verweigert. Im Zusammenhang mit der Überweisung an den Hauptausschuss hat unsere Fraktion eine Anhörung - im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag sicherlich nicht die Normalität im Umgang mit einer solchen Sache - beantragt. Wir wurden auch von so manchem Kollegen beäugt. Es gab eine ganze Reihe von Journalisten, die ein Wiedererstarken von Kirchenfeindlichkeit in den Positionen usw., bei uns sahen. Ich verhehle nicht, dass sich selbst der Vatikan,
Radio Vatikan und andere, mit den Fragen beschäftigten und sich an uns wandten, weil sie in Sorge waren.
Ich will hier ausdrücklich sagen, ich freue mich darüber, dass die Gesamtverhandlung dazu beigetragen hat, die Sorgen, die einige hatten, auszuräumen. Ich will mich in diesem Zusammenhang auch im Namen unserer Fraktion ganz herzlich beim Leiter des Katholischen Büros, Prälat Walz, und beim Oberkonsistorialrat Zeitz bedanken. Wir hatten sie nicht nur im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag, sondern auch im Zusammenhang mit Fragen zu Staat-Kirche-Beziehungen insgesamt in unsere Fraktion eingeladen. Damit konnte eine ganze Reihe von Vorbehalten und natürlich auch Unterschiede in der Interpretation von Sachverhalten ausgeräumt werden.
Ich habe nach der Anhörung im Hauptausschuss vernommen, dass einige Kollegen sehr zufrieden waren, weil das, was die Gutachter ausgeführt hatten, sehr wohl auch dazu beigetragen hat, Unklarheiten, die auch noch bei anderen bestanden, zu klären. Dazu gehörten unter anderem die Fragen: Woraus ergeben sich historisch Verpflichtungen gegenüber der katholischen Kirche? Warum muss man sich auf Vertragswerke, die in ihren Ansprüchen über 100 Jahre zurückliegen, beziehen? Ist das Konkordat, eine besonders beeindruckende Formulierung, das
die Vereinbarungen mit der katholischen Kirche in besonderer Weise regeln soll, die richtige Form? Wie ist es mit den nicht enthaltenen Kündigungsklauseln und den Ansprüchen, die auch ein Parlament, ein Souverän, bei seiner Gesetzgebung hat?
Insofern will ich klar und deutlich sagen: Ich glaube, wir alle haben in diesem Prozess dazugelernt. Ich will das ausdrücklich auch für mich sagen, weil ich mich in der Hauptausschusssitzung veranlasst gesehen habe, darauf aufmerksam zu machen, dass so manche Diskussion, die zwischen Weltanschauungsgemeinschaften und den Kirchen geführt wird, letztendlich auch etwas damit zu tun hat, dass wir, zumindest viele von uns, in der Deutschen Demokratischen Republik gelebt haben und in dieser Zeit keineswegs einen offenen und fairen Umgang mit den Kirchen erlebt haben und dass man für diesen Teil der Geschichte mit Verantwortung trägt. Deswegen ist es auch nicht einfach gewesen, sich mit diesen Fragen auseinander zu setzen, war das auch ein Prozess, in dem man sich mit intensiven neuen Herausforderungen konfrontiert sah.
Ich bin auch der festen Überzeugung, dass für uns wichtig ist, dass das, was an Verträgen vereinbart ist, eine mögliche Form der Vertragsgestaltung zwischen Staat und Kirche ist, dass staatliche Leistungen an die katholische Kirche legitim sind und auch in solch einer Form festgeschrieben werden können und dass auch die nicht enthaltenen Kündigungsklauseln die Rechte des Staates keineswegs eingrenzen. Also - insofern will ich das ausdrücklich sagen - gibt es eine solide Arbeitsbasis.
Wir haben dennoch, wie Sie sehen, in unseren Entschließungsantrag zwei Sachverhalte aufgenommen, die, wie wir meinen, mindestens für das Künftige zu beachten sein sollen. Wenn man die finanziellen Leistungen gegenüber der katholischen Kirche vertraglich regelt, wenn man das Beziehungsgeflecht regelt, steht dennoch die Frage, ob man, wenn man heute die künftigen Beziehungen zwischen Staat und katholischer Kirche regelt, unter dem Gesichtspunkt der Würdigung und besonderen Berücksichtigung Bezug nehmen muss auf das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich mit der Unterschrift von Adolf Hitler. Ich finde, man kann diese Beziehungen unter den heutigen Bedingungen auch regeln, ohne dass man diesen historischen Bezug anführen muss, weil die Beziehungen für Künftiges geregelt werden. Solche Bezugspunkte auf das faschistische Deutschland verdienen aus unserer Sicht keineswegs eine besondere Form der Berücksichtigung und Würdigung, und zwar schon gar nicht in Texten, die heute verfasst werden, auch von der Regierung Brandenburgs.
Das Zweite, was ich festhalten will, ist, dass wir natürlich sehr wohl festgestellt haben, dass - dazu haben wir auch mit den Weltanschauungsgemeinschaften und deren Vertretern eine Fülle von Diskussionen zu führen gehabt - nicht die Kirchen einen Konflikt mit den Weltanschauungsgemeinschaften haben, sondern diesen Konflikt mit den Weltanschauungsgemeinschaften haben SPD und CDU in diesem Lande, vor allen Dingen im Umgang mit der Verfassung, was die verfassungsmäßige Gleichbehandlung betrifft.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Ich will nur freundlich darauf verweisen: Wir regeln für die evangelische Kirche die finanzielle Zuwendung von über 9,7 Millionen Euro, für die katholische Kirche von über 1 Million Euro, für die anderen Religionsgemeinschaften in einem beträchtlichen Umfang, für die Jüdische Gemeinde, Kulturgemeinschaft; das alles ist richtig. Die bekommen auch mehr. Das Einzige, bei dem wir immer mehr sparen und bei dem wir mittlerweile bei nur noch 3 000 Euro sind, sind die Weltanschauungsgemeinschaften. Ich freue mich übrigens, dass im Wahlkampf die Minister, auch der Innenminister, die Möglichkeiten nutzen, bei Weltanschauungsgemeinschaften Jugendweihereden zu halten, weil ich finde, dass das möglicherweise das Engagement für diese Aufgabe erhöht.
Denken Sie darüber nach - das besonders an Herrn Klein und die anderen gerichtet -, dass man in Niedersachsen in der Lage war, ein Gesetz über die Gleichbehandlung von Weltanschauungsgemeinschaften zu verabschieden. Vielleicht gibt es auch in Brandenburg die Chance, so etwas zu tun. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man hat an der Reaktion von Herrn Klein bemerkt, dass er den Wunsch hatte, für die PDS mitzusprechen. Er hätte es in dieser Situation auch sehr wohl tun können. Das, was er hier zur Verfahrensweise geschildert hat, was er dazu geschildert hat, wie wir uns in diesem Parlament diesem sehr wichtigen Thema widmen wollen, ist fraktionsübergreifende Meinung.
Ich möchte dennoch die Gelegenheit wahrnehmen, hier noch einmal zu sagen, dass es in der Zeit meiner Mitgliedschaft in diesem Landtag seit Gründung das erste Mal ist, dass eine Fraktion, die kein aktuelles Thema für eine Aktuelle Stunde zu benennen in der Lage ist, darauf durch Parlamentarische Geschäftsführer aufmerksam gemacht wird und dann ein Thema zum Gegenstand macht - das wird auf die Tagesordnung gesetzt -, zu dem die Regierung umfangreiches Material erarbeitet hat. Ich finde ganz einfach, die Fragen, die mit der demographischen Entwicklung, der wirtschaftlichen Entwicklung und ihren sozialen Auswirkungen verbunden sind, vertragen diese Art von Populismus nicht. Das gilt auch für das - wie ich finde - bemerkenswerte und uns mit großer Sorge erfüllende Gerede über das, was die Auswirkungen der EU-Osterweiterung betrifft. Ich habe die ausdrückliche Bitte an den Präsidenten des Landtages, die Internetpräsentation der DVU in dieser Frage daraufhin zu überprüfen, ob sie verfassungsrechtlich für das Land Brandenburg noch verantwortbar ist. - Ich danke Ihnen.
Vor einigen Tagen berichteten Medien über Pläne der rot-roten Landesregierung in Berlin, bei den Geschäftsführern von Gesellschaften, die sich im Eigentum des Landes Berlin befinden, Gehaltskürzungen vorzunehmen. Der Vorsitzende der SPDFraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Michael Müller, wurde dahin gehend zitiert, dass künftighin nur noch jene Ge
schäftsführer ungekürzte Bezüge bekommen sollten, die landeseigene Gesellschaften zum Erfolg führten.
Angesichts dessen frage ich die Landesregierung: Welche Position hat sie zur künftigen Gestaltung der Gehälter und Abfindungen der Geschäftsführer jener Gesellschaften, die sich vollständig oder mehrheitlich im Eigentum des Landes Brandenburg befinden?
Frau Ministerin, die Kolleginnen und Kollegen in Berlin haben sich im Zusammenhang mit den Arbeitsergebnissen ihrer Landesgesellschaften und der Tatsache, dass es mit den Geschäftsführern vertragliche Vereinbarungen gibt, in denen Bezüge vorgesehen sind, die zum Teil beträchtlich über den Verdienstmöglichkeiten für Minister und andere liegen, hier entsprechend verständigt. Halten Sie es vor diesem Hintergrund und auch angesichts der Ergebnisse, die Landesgesellschaften in Brandenburg erreicht haben, für angemessen, diese Sachfrage
noch einmal zu prüfen und das Parlament über das Regelwerk, das bei den Gesellschaften durch die Landesregierung bzw. das Land als Gesellschafter realisiert wird, zu informieren?
Herr Petke, können Sie mir zustimmen, dass die Ausgangssituation für die zugespitzte Finanzlage in der Hauptstadt Berlin in hohem Maße mit der Partei zu tun hat, die über 16 Jahre in Berlin regiert hat und der Sie angehören?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesrepublik hat Reformbedarf. Bundesregierung, Bundestag und die Vertreter der Länder im Bundesrat kommen zu dem Ergebnis: Die bundesstaatliche Ordnung bedarf der Modernisierung. Eine Föderalismuskommission von Bundestag und Bundesrat wird einberufen. Bei ihrer Einsetzung wird gesagt, sie sei längst überfällig. Man schiebt etwas an, was unser gemeinsames Ziel ist: Modernisierung, Reform. Herr Schönbohm, hören Sie gut zu: Wir wollen mitwirken!
- Sie sagen doch manchmal, wir hätten eine Abneigung dagegen. Nein, wir wollen mitwirken.
Dann kommt ein typischer Antrag der PDS. Darin heißt es: Damit wir mitwirken können, möchten wir - erstens - unterrichtet werden - zweitens - die Materialien zur Verfügung gestellt bekommen und - drittens - in einen Diskussionsprozess einbezogen werden. Das setzt voraus, dass man uns bei einem so zügigen Beratungstempo zumindest im Hauptausschuss regelmäßig informiert.
Dieser Antrag, der die Mitwirkung ermöglichen soll und typisch PDS ist, wird im Hauptausschuss abgelehnt. Die Begründung verläuft entlang einer konkreten Argumentationsschiene: Die Fraktionen von SPD und CDU unterstützen das Anliegen der PDS deshalb nicht, weil damit die Brandenburger Verhandlungsposition geschwächt werden kann. - Wir wollen aber gerade darüber reden, welche Verhandlungsposition das Land Brandenburg überhaupt hat. Welche Vorschläge, welche Überlegungen bringt Brandenburg in den Diskussionsprozess zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung ein? Welche Bedeutung hat das, was da stattfindet, in Bezug auf die Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes und der Länder, auch unter dem Gesichtspunkt, dass mit der Erweiterung der EU weitere Kompetenzen abgegeben werden? Welche Konsequenzen hat die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung, wenn die Finanzbeziehungen der Länder neu geordnet werden müssen?
Dann kann sich jeder in diesem Lande freimütig äußern und an einer solchen Diskussion, auf die wir uns alle freuen, mitwirken.
Der Ministerpräsident hat den tollen Vorschlag gemacht, die Zahl der Länder von 16 auf acht zu kürzen. Die zweite Botschaft im „Tagesspiegel“ heißt: Er steht mit seinem Vorschlag allein. - Er hat auch mit niemanden geredet, möglicherweise nicht einmal mit Ihnen in der Regierung, mit uns im Parlament auch nicht.
Wenn nur noch halb so viele Bundesländer gewollt werden, ergeben sich weitere Fragen. Vielleicht ersparen wir uns manche Diskussion über die Größe des Landtags Brandenburg und anderes. Die Fusion ist das nächste Thema.
Herr Ministerpräsident Platzeck empfängt die Föderalismuskommission zur Klausurtagung. Es wird die Botschaft verbreitet: Absage an den Wettbewerb unter den Ländern! Kein Wettbewerbsföderalismus gegen Ostdeutschland!
Richtig! Auch für unsere Fraktion ist das nachvollziehbar. Aber welche Alternative schlagen wir vor? Geht es um Solidarität
kontra Wettbewerb? Geht es um Solidarität und Wettbewerb? Geht es um Fragen des Standortwettbewerbs zwischen den Ländern, über die man reden muss? Ist vielleicht sogar etwas dran an den Überlegungen der Kollegen aus Hessen und Baden-Württemberg, die mehr Entscheidungsbefugnisse über die Gelder verlangen, die sie zur Angleichung der Lebensverhältnisse bereitstellen? Dort scheint man den Eindruck zu haben, dass beispielsweise wir in Brandenburg zu viel Geld von dem, was wir erhalten - eben auch aus Baden-Württemberg und aus Hessen -, nicht effizient einsetzen. Sie sind traurig darüber, dass sie etwas hergeben, was dem Aufbau Ost dienen soll, aber dann im Lausitzring, der Chipfabrik, dem Flughafen und anderen Projekten versickert. Ist es angesichts dessen nicht notwendig, dass wir hier darüber reden?
Nun finde ich: Es ist eine kluge Entscheidung. SPD und CDU haben Vertrauen in den Ministerpräsidenten und verzichten auf die Diskussion. Sie müssen allerdings Verständnis dafür haben, dass es bei uns nicht um das Maß an Vertrauen geht. Bei uns geht es vielmehr um das Maß an Verzichtserklärung, weil wir unserer Meinung nach in einem Landtag sitzen, in dem wir möglicherweise darüber reden müssen, welche Gesetzgebungszuständigkeiten wir in unserem Land eigentlich noch haben werden, wenn die Kommission ihre Arbeit beendet hat. Möglicherweise ist dann gar nichts mehr zu entscheiden, weil Festlegungen getroffen worden sind - der Ministerpräsident schlägt so etwas ja vor -, nämlich dahin gehend, dass die Steuerpolitik, die Finanzpolitik usw. in einem bedeutend höheren Maße durch die Bundesregierung, durch den Bundestag zu steuern sind, die Kompetenz dafür dort liegen soll. Anderes wird vielleicht in die Hand der Europäischen Union gelegt. Na prima! Vielleicht kommen wir dann eines Tages zu der Auffassung, dass wir nicht nur Kommunen zusammenlegen und größere Kreise bilden können, sondern dass wir auch viel größere Länder schaffen können, dass wir möglicherweise sogar darüber nachdenken können, ob wir überhaupt noch einen Landtag brauchen, weil wir dann ja gar keine Kompetenzen mehr haben werden.
Zumindest melden wir uns dann vielleicht nicht zu Wort, wenn es darum geht, Kompetenzen zur Mitwirkung einzufordern.
Insofern haben wir einfach die Bitte - das ist mein letzter Satz, Herr Präsident -, uns einzubeziehen, und zwar in Information und Diskussion; denn wir sind genau wie Sie und die anderen hier mit verantwortlich für die notwendige Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung. - Ich danke Ihnen.
Seit der Einreichung der Frage hat sich natürlich manches im Lande in besonderer Weise ereignet. Als gestern der stellvertretende Ministerpräsident über das entschiedene Handeln der
Regierung sprach, um eine Vertrauenskrise abzuwenden, hatten wir es mit einer solchen zu tun. Mein ursächlicher Gegenstand war die Frage, wie zügig aufgeklärt wird angesichts einer doch schon monatelang währenden Auseinandersetzung mit dem Vizepräsidenten des Rechnungshofes Hülsmann, mit dem ExStaatssekretär im Justizministerium Stange sowie eines über dieses Thema sehr intensiv geführten Briefwechsels, Kleiner Anfragen, Erklärungen der Regierung.
- Ich möchte, Herr Lunacek, von der Landesregierung gern wissen, ob sie diese Situation, die jetzt eingetreten ist, aufgrund ihres unzureichenden Aufklärungswillens mit verantwortet und sich demzufolge in der Pflicht sieht, ganz entschieden nicht nur, wie Herr Bischoff anfragt, Neuregelungen zu veranlassen, sondern vor allem im Interesse der Öffentlichkeit eine zügige Aufklärung dieser Sachverhalte zu gewährleisten, weil das natürlich in besonderer Weise seit mehreren Jahren auf der Tagesordnung steht.
Herr Präsident, ich brauche das zur Einleitung, weil in dem Schreiben steht...
Herr Ministerpräsident, dann möchte ich Sie bitten, mir folgende Fragen zu beantworten: Warum hat sich die Finanzministerin vor dem Hintergrund eines Missbrauchsverdachts und von
zum Teil gestiegenen Aufwendungen für Trennungsgeld und Umzugskosten bei der Abgeordneten Osten für die Information bedankt? Warum ist seit dem 6. Oktober das damit verbundene notwendige Handeln der Landesregierung ausgeblieben, wie es in den Antworten auf die Anfragen in den Drucksachen 3/6739 und 3/6679 angekündigt worden war?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin Frau Esther Schröder sehr dankbar dafür, dass sie mit ihrer Gesetzesinitiative einen Beitrag dazu geleistet hat, dass sich dieses hohe Haus noch einmal mit diesem Thema beschäftigt - solange es in seiner 3. Legislaturperiode noch existiert.
Ich finde, es ist ein alter Hut, wenn CDU- und SPD-Abgeordnete, die Deutschland im Europäischen Parlament vertreten, sehr enttäuscht sind, weil ihr Wunsch nach Erhöhung der Diäten der Abgeordneten des Europäischen Parlaments von 7 000 auf 9 000 Euro vom Kanzler nicht erfüllt wurde.
Es ist ein alter Hut, wenn CDU- und SPD-Abgeordnete für die Parlamentarier im Bundestag mehr Geld ab 1. April dieses Jahres beschließen. - Bei den Sachleistungen sind es ja „bloß“ 1 200 Euro, die man mehr beansprucht.
Es ist ein alter Hut, wenn CDU- und SPD-Bundestagsabgeordnete die Gesundheitsreform beschließen und sie überall - heute auch in besonderer Weise durch Herrn Kallenbach geschehen vertreten, wohl wissend, dass aufgrund der beihilferechtlichen Regelungen die höheren Beamten und die Bundestagsabgeordneten davon nur zum Teil betroffen sind.
- Sie sind davon betroffen, aber es gibt ja eine ganze Reihe von Leuten - wir haben ja heute hier auch einen gehört -, für die das nicht zutrifft. Insofern bin ich der festen Überzeugung, dass es eine ganze Reihe von Personen gibt, die von den Regelungen, wie sie nun einmal sind und „alte Hüte“ genannt werden, profitieren.
Unter dem Gesichtspunkt gebe ich Frau Esther Schröder Recht: Es ist völlig logisch, wenn das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in Politik schwindet und man in hohem Maße unzufrieden ist.
Nun will ich freudvoll sagen, dass das, was wir vorgeschlagen haben - Frau Schröder, daran dürften Sie sich noch erinnern, weil Sie da noch Mitglied unserer Fraktion waren -, deshalb nicht in diesem Parlament diskutiert wurde, weil auch die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion, der Sie jetzt angehören, daran kein Interesse hatten.
Zu Ihrer Erinnerung will ich einfach noch einmal ansprechen, was machbar ist: Der wirtschaftliche Wert der Altersversorgung für einen Abgeordneten - ein Vorschlag zur Neuregelung durch den Bund der Steuerzahler -, in der 2. Legislaturperiode eingebracht, wurde zu diskutieren nicht für notwendig erachtet, dann eingebracht durch unseren Entschließungsantrag in der 3. Legislaturperiode und ebenfalls nicht für notwendig erachtet, ihn zu diskutieren. Vielleicht hängt es damit zusammen, dass wir sogar den Überlegungen des Bundes der Steuerzahler entsprochen hätten.
Vorgeschlagen wird deshalb, die Abgeordneten ab der nächsten Legislaturperiode ebenso zu behandeln wie normale Arbeitnehmer, die für ihre Altersversorgung selbst sorgen. Dazu soll die Grundentschädigung um den Höchstbeitrag zur Rentenversicherung angehoben werden. Ob sich der Abgeordnete dann privat versichert, liegt in seiner Verantwortung.
Dazu haben wir gesagt: Ob wir das so machen, können wir noch nicht sagen, aber wir sollten darüber reden. Das hat noch nicht stattgefunden.
Dann gibt es einen Gesetzentwurf einer unabhängigen Sachverständigenkommission, sozusagen einer Kommission mit externem Sachverstand, die im Auftrag des Schleswig-Holsteinischen Landtages getagt und auch Empfehlungen erarbeitet hat: für eine Diätenregelung, für die Abschaffung der Kostenpauschalen, für eine Neuregelung der Altersversorgung. Darüber wollten wir reden; das hatten wir mit unserem Antrag angeregt. Wir haben diese Anregung sogar zweimal wiederholt. Ich erinnere mich an die Äußerungen von Frau Blechinger: „Es ist nicht notwendig, dem Antrag der PDS die Zustimmung zu geben, weil wir das sowieso machen werden.“ Bloß, bisher haben wir es noch nicht geschafft.
Bei dem Landtag des Landes, von dem wir in der erfolgreichen Entwicklungsgeschichte unseres Landes doch immer so viel übernommen haben, beim Landtag Nordrhein-Westfalen, gibt es eine Kommission zu Fragen der Abgeordnetenentschädigung. Dort liegt das gleichfalls vor. Die sagen auch, man muss die Bezüge der Abgeordneten transparenter gestalten, man muss die Abgeordneten mit den übrigen Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern gleich behandeln - das sagen die in NordrheinWestfalen! -, und sie schlagen deshalb vor, dass man die steuerfreien Pauschalen abschafft, die entsprechenden Anpassungsregelungen durchführt, die Altersversorgung abschafft und dafür die Diäten erhöht. Auch darüber wollten wir reden, zumindest haben wir das mehrmals beantragt. Daran hatten Sie kein Interesse. Der Präsident des Landtages hat dann an alle Fraktionsvorsitzenden geschrieben und wir hatten die Hoffnung, es passiert etwas. - Aber auch wieder nichts!
Als wir dann über das Fünfte Gesetz und zuletzt über das Sechste Gesetz - vielleicht erinnern Sie sich; es ist ein Vierteljahr her - zur Änderung des Abgeordnetengesetzes gesprochen haben, haben wir gesagt: Wir möchten gern, dass alles das, was vorliegt und was kein „alter Hut“ ist, Frau Dr. Esther Schröder, sondern was das gebündelte Expertenwissen und das gebündelte Wissen des Herrn von Arnim von der Verwaltungshochschule in Speyer ist und was alles Eingang in die Diskussion gefunden hat, beraten wird.
Nun schlagen Sie vor - wir sind dafür, dass wir diesen Gesetzentwurf überweisen -, dass wir darüber reden, dass der Abgeordnete, der jetzt nach fünf Jahren Anspruch auf Altersversorgung hat, bereits nach dem ersten Jahr einen Anspruch erhält.
Ja, einen kleinen Moment noch; ich möchte erst meinen Gedanken zu Ende führen, Herr Präsident.
Es ist vorgesehen, dass das Lebensalter geändert wird, ab dem diese Leistung in Anspruch genommen werden kann.
Darüber sind wir sehr erfreut und darüber können wir sehr wohl reden. Wir möchten allerdings darauf aufmerksam machen, dass wir hiermit im Gegensatz zu den Empfehlungen der Experten die Sonderbehandlung der Abgeordneten - nur mit einem geringeren Sockel - fortführen würden. Die Empfehlung des Experten ist nämlich eine andere Form der Altersversorgung, eine andere Form der Diätenzahlung und eine andere Regelung in Bezug auf die Kostenpauschalen.
Deswegen haben wir unseren Antrag noch einmal eingebracht, ohne dass wir erwarten, dass er überall Freude auslösen wird. Wir haben ihn ja schon einmal begründet. Aber Fakt ist natürlich: Derjenige, der sich der Debatte bisher verweigert hat und der jetzt so viel Aufgeschlossenheit beim Antrag der Kollegin Esther Schröder und der SPD entwickelt, sollte mit unserer Unterstützung rechnen, wenn es darum geht, diese Diskussion im Parlament zu führen.
Aus diesem Grund geben wir dem Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfs unsere Zustimmung und wir sind auch bereit, dieses Thema im Ausschuss zu beraten.
Jetzt möchte ich auch gern die Frage behandeln.
Kollegin Frau Dr. Schröder, ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie Mitglied der Fraktion der PDS zumindest in einer Zeit waren, zu der wir - wenn Sie sich daran erinnern möchten; Sie können gern die Drucksachen nachlesen - ein Gesetz zur Änderung der Abgeordnetenentschädigung eingebracht haben. Das betraf das Sechste Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes. Weiter haben wir einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bezüge der Minister eingebracht und einen Gesetzentwurf zur Veränderung der rechtlichen Stellung der Staatssekretäre. Das waren drei Gesetzentwürfe. Damals haben Sie als Mitglied unserer Fraktion sogar noch für diese Gesetzentwürfe gestimmt.
Ich bin der festen Überzeugung: Wenn wir darüber ernsthaft reden, werden wir überhaupt kein Problem damit haben, uns dieser Initiativen wieder zu erinnern. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Schönbohm, wir haben Ihre Botschaft mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und den Ausführungen, die Sie gemacht haben, vernommen, dass die Landesregierung interessiert und intensiv an der Neuordnung der Landesorganisation und des Landesorganisationsrechts arbeitet und die Bereitschaft zur Sanierung des maroden Landeshaushalts ungebrochen ist. Das Landesorganisationsgesetz systematisch zu überarbeiten und mit dem erst kürzlich beschlossenen Verwaltungsmodernisierungsgesetz zusammenzuführen ist ein vernünftiger Ansatz und damit ist auch die Basis für eine notwendige Verständigung in den Ausschüssen des Landtages gegeben.
Sie werden verstehen, dass das von Ihnen so oft gebrauchte Wort "Reform" bei uns immer auf offene Ohren stößt, weil die Blickrichtung der Veränderung nicht immer die ungeteilte Zustimmung der Opposition findet. Ich verkenne in dem Zusammenhang nicht - ich möchte deshalb auf fünf Aspekte eingehen -, dass wir sehr wohl Anlass haben, auch in den Diskussionen im Ausschuss zu diesem Gesetz eine intensive Verständigung herbeizuführen.
Der erste Punkt: Mit der Aufgabenkritik wird gemäß § 5 Abs. 2 des neu gefassten Landesorganisationsgesetzes das Ziel verfolgt, die Wahrnehmung von Aufgaben auf die Kernkompetenzen staatlichen Handelns zu beschränken. Das heißt, wir haben es damit zu tun, dass, was auch schon beim Haushaltssicherungsgesetz sichtbar wurde, die Landesregierung zunehmend das Ziel einer Entstaatlichung des gesellschaftlichen Lebens, der Reduzierung der Einflussnahme der öffentlichen Hand, des Regelwerkes auf diesen Bereich verfolgt. Dazu zählt, wenn es um die Kernkompetenzen geht, in Ihrem Selbstverständnis die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, die Bereitstellung eines ausreichenden Bildungsangebotes und die grundrechtsrelevante Leistungsverwaltung.
Wir sind in einem anderen Zusammenhang auch sehr nahe an der Verfassung. Sie haben sicherlich in Erinnerung, dass neben den grundrechtsrelevanten Pflichten bezogen auf die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eine ganze Reihe von Sozialstaatszielen in der Brandenburger Verfassung fixiert sind, die den Zusatz haben: im Rahmen der Kräfte und Möglichkeiten des Landes. Damit ist schon jenes Feld an Leistungen angesprochen, die die Bürgerinnen und Bürger auf der Grundlage der Verfassung des Landes Brandenburg erwarten.
Als wir im Hauptausschuss und auch im Haushaltsausschuss über das Haushaltssicherungsgesetz diskutierten, haben wir den Wunsch geäußert, dass uns die Regierung einmal etwas deutlicher sagt, was sie zu den Kernkompetenzen zählt. Wir sollten uns nach wie vor nicht scheuen, diese Diskussion zu führen, weil ich glaube, erst in der Konsequenz der Abstim
mung dessen, worauf wir in Brandenburg wirklich noch orientiert sind, wenn es um Kernkompetenzen des Staates geht, können wir aufklären, was nicht mehr zu den Kernkompetenzen, was nicht mehr zu den herausgehobenen Aufgaben gehört und demzufolge nicht mehr mit der notwendigen Konsequenz, wie möglicherweise jetzt noch, im Lande geregelt und von Bürgerinnen und Bürgern erwartet wird. Hier ist ein größeres Maß an Offenheit notwendig und keineswegs nur die Beschränkung der Benennung einer Aufgabe auf die Kernkompetenzen staatlichen Handelns.
Der zweite Aspekt: Fortschritte bei der Verwaltungsreform, Dienstleistungsorientierung, Bürgernähe der Verwaltung. Sie verbinden das in Ihrem Gesetzentwurf in hohem Maße mit einem Privatisierungsauftrag. In § 6 ist in diesem Zusammenhang eine sehr deutliche Zielsetzung für die Rechtsnatur der Vorschriften fixiert und es wird natürlich auch deutlich gemacht, dass damit keine Mehrkosten für das Land verbunden sein sollen. Meine Fraktion wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie anhand der Ergebnisse der bisherigen Privatisierung, zum Beispiel des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik und andere, einmal darstellen würden: Was haben wir nach der erfolgten Privatisierung mit diesen Unternehmen erreicht? Welche Einspareffekte sind zu verzeichnen? Welche Effekte hatte das hinsichtlich der Leistungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern? Welche Effekte hatte es in Bezug auf die Modernisierung der Verwaltungsstruktur? Wenn man das mit einbezieht, kann man auch die weitergehenden gesetzlichen Regelungen mit aufnehmen. Ich halte es für notwendig, diese konkrete Analyse mit aufzunehmen.
Der dritte Aspekt, den ich hier mit ansprechen will, ist der Grundsatz der länderübergreifenden Zusammenarbeit, der in § 7 formuliert ist. Bekanntlich legen wir immer besonderen Wert auf die Zusammenarbeit mit Berlin.
- Ja, ich habe gar nichts unterstellt, Herr Schönbohm. Wir haben ja auch einen Staatsvertrag mit den Berlinern, was die Landwirtschaftsbetriebe betrifft. Es gibt also durchaus erste Ergebnisse.
Aber wir werden morgen früh auch hören - ich erwarte da Ihre überzeugende Antwort auf die betreffende Frage meiner Kollegin Kaiser-Nicht -, wie Sie die weitere länderübergreifende Zusammenarbeit mit Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen pflegen. Ich bin der festen Überzeugung, dass Sie gut beraten sind, wenn Sie auch sagen, wie wir künftig mit MecklenburgVorpommern zusammenarbeiten wollen. Ich finde, ein so demokratisch strukturiertes Land wie Brandenburg mit einem solchen stellvertretenden Ministerpräsidenten ist bedeutend offener als ein Land im Rahmen einer schwarzen Achse, wie man das in der "Sächsischen Zeitung" lesen konnte.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. - Ich möchte nur kurz einen vierten Aspekt ansprechen, verbunden mit der Bitte, dass
wir darüber reden. Aufgrund dessen, was zur Verwaltungsreform und hinsichtlich der Regionalen Planungsgemeinschaften fixiert ist, haben einige die Vermutung, dass damit praktisch der Einstieg in die Kreisgebietsreform verbunden ist. Solche Diskussionen gibt es auch schon in anderen Bundesländern, wie man weiß. Wir wären an einem sehr offenen Wort Ihrerseits interessiert, wie mit diesen Aspekten umgegangen werden soll, zumal wir im Lande schon über sechs Verwaltungsregionen verfügen, mit deren Umgang wir aber wiederum einige Schwierigkeiten haben, wenn wir an die Struktur von Polizeipräsidien, an Schulverwaltungsstrukturen und anderes denken.
Herr Präsident, ich komme zu meiner letzten Bemerkung und bitte, diese noch machen zu dürfen.
Ich möchte ganz einfach darum bitten - das ist der fünfte Gedanke -, dass wir, wenn wir über den Zusammenhang der Funktionalreform reden, auch gewährleisten, dass die Kommunen nach der Gemeindegebietsreform nicht nur in der Erwartung einer verbesserten Finanzausstattung, sondern auch hinsichtlich der Übertragung von Aufgaben nach dem Grundsatz der Ortsnähe nicht enttäuscht werden. Demzufolge sollten wir diesbezüglich ein klares, offenes Wort in das Regelwerk des Gesetzes aufnehmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihnen, Herr Präsident, für Ihr Verständnis.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag formuliert: Der Landtag möge beschließen... Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag bis zur Plenarsitzung im Januar 2004 einen Bericht vorzulegen usw. usf. - Da wir heute die letzte Sitzung im Januar 2004 haben, es nicht auf der Tagesordnung steht und auch nicht realisierbar ist, täten die Kollegen gut daran, diesen Antrag zurückzuziehen.
Zweitens: Das, was unter den Punkten eins bis fünf erfragt wird, ist im Rahmen einer Kleinen Anfrage sicherlich durch die Landesregierung zu beantworten.
Ich habe den Wettbewerb um den kürzesten Diskussionsbeitrag aufgenommen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Steige hoch, du ro
ter Adler - ich finde, wir haben eine gute Visitenkarte. Wir pflegen damit im Lande Brandenburg außerdem einen sehr schöpferischen Umgang. Ich finde es schön, wie der rote Adler umgesetzt wird, früher beim ORB und jetzt beim RBB. Ich kann damit also sehr gut umgehen. Wir sollten der künstlerischen Freiheit auch nicht das engstirnige Diktat von Herrn Schuldt bzw. von der DVU entgegensetzen.
Ich gehe davon aus, dass der rote Adler in der Bundesrepublik besetzt ist, auch der schwarze Adler, der Pleitegeier. Es gibt nichts, wofür es nicht strenge Normen gäbe. Ich meine, wir haben dabei eine für unser Land angenehme Variante gefunden. Daran sollten wir nicht weiter herummäkeln oder hier regulierend eingreifen.
Herr Klein hat hier eine überzeugende Argumentation geliefert, der ich mich anschließen möchte. - Ich danke Ihnen.
Frau Ministerin, der Gebrauch von Drogen und Genussmitteln wird in der Öffentlichkeit manchmal nicht entsprechend wahrgenommen. Deshalb frage ich Sie erstens: Ist es zutreffend und können Sie mir zustimmen, dass die Kosten, Aufwendungen und gesundheitlichen Schädigungen, die aus dem Genuss der Genussmittel Tabak - Nikotin - und Alkohol resultieren, erheblich sind? Ich beziehe mich auf die jüngsten Veröffentlichungen, bezogen auf den Tabak. So steht zum Beispiel auf der Zigarettenschachtel - als Nichtraucher bin ich im Text nicht ganz sicher, aber ich glaube, er lautet so -:
„Der Genuss dieser Zigaretten führt zu gesundheitlichen Schäden. Der Genuss dieser Zigaretten kann zum Tode führen.“
Ich frage Sie zweitens: Gehört dies zu jenen Punkten, bei denen wir möglicherweise eine Initiative der CDU zu erwarten haben, weil das doch von einschneidender Bedeutung für den Kampf gegen Drogen wäre?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nicht verhehlen, dass ich mir für die heutige Aktuelle Stunde gern ein anderes Thema gewünscht hätte. Angesichts der seit Montag anhaltenden Proteste von Oberbürgermeistern, Bürgermeistern
- ich sage es trotzdem, Herr Klein
hätte ich mir gewünscht - Sie waren gestern in der Aktuellen Stunde auch nicht in der Lage, sich ans Thema zu halten -, dass die Haltung und die Position der Landesregierung zur Gemeindefinanzreform, zu den Auswirkungen auf Brandenburg und zu dem Handlungsbedarf, den die Regierung sieht, auf die Tagesordnung gesetzt worden wäre.
Morgen wird darüber im Bundesrat entschieden. Ich würde gern wissen, wie die Regierung unseres Landes entscheidet. Vielleicht interessiert Sie dies nicht oder Sie wissen es bereits. Ich jedenfalls hätte gern die Position der Landesregierung dazu zur Kenntnis genommen, welche Auswirkungen das Vorziehen der Steuerreform haben wird, wenn dem Finanzausgleichsgesetz zugestimmt wird.
Mich interessiert, welche Konsequenzen das für die Haushaltsdiskussion hat, weil sich auch E-Government unverkennbar auf die Haushaltssituation auswirken wird. Die Dimensionen der Auswirkungen, über die wir dann zu reden haben, halte ich für sehr wichtig. Bei dem einen habe ich gelesen, es seien negative Auswirkungen in Höhe von 160 Millionen bis 250 Millionen Euro
zu erwarten. Bei dem anderen ist von 4 Millionen Euro, 5 Millionen Euro oder 6 Millionen Euro für Investitionen die Rede.
Mir kam natürlich auch die Idee - das will ich gern hier sagen -, dass „der oberste Modernisierer“, der stellvertretende Ministerpräsident, nach dem erfolgreichen Reform-Agieren mit Polizei- und Gemeindegebietsreform und deren Abschluss ein neues Thema braucht.
- Ich greife mit der Bezeichnung „oberster Reformer“ gern auf das zurück, Herr Petke, was Sie immer so schön sagen. Weil der oberste Reformer im Lande, Herr Schönbohm, immer behauptet, wir würden uns den Reformen verweigern, möchte ich nur sagen: Das ist nicht so. Wir verweigern uns nur den Refor
men, von deren Zielstellung, Effizienz und demokratischem Charakter wir nicht überzeugt sind.
An der Verwaltungsreform hat die PDS stets - das ist nachweisbar - sowohl in den Anhörungen der Ausschüsse als auch in den Beratungen des Parlaments, was in unseren Beantragungen deutlich wurde, aktiv mitgewirkt. Herr Petke, Sie hätten sich zwischendurch dafür bedanken können, denn sonst hätten Sie heute gar kein Thema gehabt.
Wir sind also zur gemeinsamen Arbeit bereit und können uns sogar vorstellen, auf diesem Gebiet die besonders guten Erfahrungen von Berlin zu nutzen.
Die Berliner hatten im Februar vergangenen Jahres einen Masterplan, haben im November die erste Berichterstattung zu EGovernment im Parlament behandelt,
sie haben entsprechende Schlussfolgerungen gezogen, haben sich sogar dazu durchgerungen - Herr Homeyer, wozu es in Brandenburg nicht reicht, was vielleicht auch an Ihnen liegt -, einen Ausschuss zu bilden, der sich mit dieser wichtigen Frage beschäftigt. So etwas sollte auch bei uns gelingen, wenn möglicherweise auch erst in der nächsten Legislaturperiode, weil das sehr wichtig ist. Zu wünschen wäre es.
Ich finde schon, es gibt ein ausreichendes Maß an Wichtigkeit dafür, das auf die Tagesordnung zu setzen. Man hätte möglicherweise nicht die Aktuelle Stunde gebraucht, sondern einfach die Konzeption der Landesregierung, das Strategiepapier auf die Tagesordnung setzen können.
Man hätte den Bericht der Landesregierung zu dieser Frage auf den Tisch legen können. Dann hätte man darüber geredet. Es hätte also auch andere Möglichkeiten gegeben als die Aktuelle Stunde.
Sie haben aber natürlich das Recht, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Ich sage ausdrücklich: Wir haben dazu auch eine Meinung, weil E-Government eine besondere Aufgabenstellung ist, die wir, wenn wir über Verwaltungsmodernisierung und -optimierung sprechen, im Auge haben müssen. Es geht um die Verbesserung der bürger- und serviceorientierten Leistungen sowie um einen wirksamen und nachhaltigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Es geht um die verbesserte Steuerung politisch-administrativer Prozesse und auch um eine erhöhte Leistungsbereitschaft und Motivation der im öffentlichen Dienst Beschäftigten.
Unter diesem Gesichtspunkt halte ich sehr viel davon, dass wir uns hier mit dieser Frage auseinander setzen. Herr Petke war so freundlich darauf hinzuweisen: Nicht jeder ist Computerfreak und beschäftigt sich mit dieser Sache. Deswegen ist manches auf diesem Gebiet auch besonders interessegeleitet.
Einige verfügen über ein gewisses Maß an Erfahrungen und Routine. Es handelt sich um einen Prozess, der nur mit den im öffentlichen Dienst Beschäftigten zu meistern ist. Dazu gibt es eine Reihe von Erfahrungen; ich habe aus dem Berliner Bericht vier herausgesucht. Dieser Bericht enthält auch Anhaltspunkte für uns, entsprechende Überlegungen anzustellen.
Eine Berliner Erfahrung - die übrigens in Bayern, NordrheinWestfalen sowie Baden-Württemberg bestätigt worden ist lautet: Nach der Devise, wir dürfen den Anschluss nicht verpassen, laufen Politik und Verwaltung Gefahr, in eine InternetEuphorie zu verfallen und dabei auf Modetrends und kurzfristigen Erfolg zu setzen. Das ist eine politische Reaktion. - So schätzen andere es ein.
Ich sage: Wir haben noch keine Erfahrungen gesammelt. Vielleicht ist dies aber auch von uns durchaus zu durchdenken. Ich erinnere daran, wie wir in Haupt- und Haushaltsausschuss diskutiert haben, als es um die Bewilligung der Millionen ging - Herr Linde war damals noch Chef der Staatskanzlei; so lange liegt das zurück -: Wir haben den besten Vertrag mit Bill Gates geschlossen; das wird alles ganz hervorragend; 4 Millionen, 6 Millionen setzen wir ein! - Es gab für alles zumindest eine Begründung.
Ein anderes großes Programm betraf das elektronische Grundbuch. Auch dies war eine unbedingt notwendige Investition, etwas ganz Tolles, ja Einzigartiges. Dann sind wir mit den Realitäten konfrontiert worden.
- Die gesammelten Erfahrungen, Herr Petke, waren, wie wir auch beim Thema Wahlen erfuhren, unterschiedlich. Der Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik hat im Auftrag des Landeswahlleiters alle Kreise mit auf die Kommunalwahl zugeschnittener Software ausgerüstet. Was man nicht beachtete, waren die unterschiedlichen Voraussetzungen, was die Hardware und die damit verbundenen Anpassungszeiten angeht. - Das ist ein ganz normales Problem der praktischen Umsetzung. Es gab Verwaltungen, wie zumindest in der Prignitzer Zeitung nachzulesen ist, die an einem Wochenende den sich aus der bereitgestellten Software erwachsenden Anforderungen gerecht wurden und entsprechend nachrüsteten. Andere haben dies nicht geschafft, sondern sind jetzt noch mit dem Thema befasst, was möglicherweise aus dem unterschiedlichen Erfahrungsschatz und dem unterschiedlichen Zugang zur Software, zur Technik insgesamt resultiert.
Ich möchte von dieser Stelle zu Folgendem aufrufen: Wir sollten nicht technikgläubig sofort begeistert sagen - das Parlament schon gar nicht -: Das müssen wir machen, dafür müssen wir Geld einsetzen! - Vielmehr sollten wir uns ernsthaft mit der Frage auseinander setzen, wie, wenn die Landesregierung dazu eine Strategie erarbeitet hat, eine solche Strategie in Brandenburg umgesetzt werden kann.
Die Berliner haben sich dazu durchgerungen, einen Masterplan zu erstellen. Ich finde, unser Parlament hat es auch verdient, von der Regierung einen Masterplan vorgelegt zu bekommen. Dann könnten wir mitreden und an dem so wichtigen E-Government mitwirken.
Um es einfach auszudrücken, Herr Petke: Wir wollen Sie nicht allein erfolgreich sein lassen, sondern mit Ihnen gemeinsam dieses Problem lösen. Das ist doch etwas Tolles. Sehen Sie, Sie haben uns die ganze Zeit eingeladen, an Dingen mitzuwirken, bei denen nicht so erfolgreich agiert wurde. Nehmen wir die Herausforderung auf diesem Gebiet doch einmal an! Abgesehen davon, dass Sie dabei von Ihren Berliner Kollegen etwas lernen können. Die sind nämlich in der Lage, Anträge der PDS zu behandeln.
Wenn der PDS-Abgeordnete Dr. Zotl, Vorsitzender des betreffenden Verwaltungsausschusses, einen Antrag einbringt, gibt es in Berlin sogar CDU-Abgeordnete, die dem zustimmen, die dafür die Hand heben. Solange Sie in Brandenburg in Ihrer teutonischen Treue alles ablehnen, was von Links kommt, sind Sie - das muss ich Ihnen schon sagen - politisch und auch fachlich eingeschränkt.
- Herr Petke.
Als Erstes wäre also ein Masterplan auf den Tisch zu legen, mit dem sich das Parlament beschäftigen könnte. So wäre es sehr vernünftig.
Das Zweite: Kurzsichtige Planungen von Politik und Verwaltung führen zu Wildwuchs in den Datensystemen. Dadurch drohen Investitionen in technische Infrastruktur und personelle Ressourcen zu versanden. Das ist eine wichtige Schlussfolgerung, mit der wir uns beschäftigen sollten. Man muss ja fragen: Was haben wir auf diesem Gebiet bisher geleistet? Welche Effekte sind damit verbundenen? Welche Schlussfolgerungen ergeben sich für die Arbeit aller Ministerien hinsichtlich der Kompatibilität auch gegenüber den Kreisverwaltungen usw.
Das Dritte: Auch bei sorgfältigster Planung besteht die Gefahr, dass die öffentliche Verwaltung dem Entwicklungstempo der neuen Medien nicht standhält. Es ist festzustellen, dass auch neu erworbene Soft- und Hardware bereits jetzt nicht mehr dem neuesten Stand entsprechen. Das setzt eine gewisse Vielschichtigkeit in den einzelnen Strukturen voraus.
Wenn man keine überzeugende Begründung für die Notwendigkeit der Investition erhält, gerät man in der Haushaltsdebatte in die Verlegenheit, darüber nachzudenken, ob man die Mittel dafür bereitstellen sollte. Auch darüber müssen wir reden: Was wird entsprechend den von uns gemeinsam gesetzten Prioritäten auf alle Fälle zu gewährleisten sein? Gerade in Zeiten einer dramatischen Haushaltssituation müssen wir uns, wenn wir zur Konsolidierung beitragen wollen, die Mühe machen, im Ausschuss wenigstens darüber zu reden, um zu ergründen, warum diese Investitionen notwendig sind, warum diese Mittel für Weiterbildung der im öffentlichen Dienst Beschäftigten bereitzustellen sind. Dies ist eine Grundvoraussetzung, wenn wir nicht nur eine agitatorische Größe aufbauen, sondern die Verwaltungsarbeit wirklich optimieren wollen.
Meine letzte Bemerkung: Generell - so haben die Kollegen festgestellt - müssen Politik und Verwaltung endlich begreifen, dass der öffentliche Sektor den gegenwärtigen und künftigen Anforderungen nur gerecht werden kann, wenn ein grundlegender und für alle Beteiligten erlebbarer Kulturwandel herbeigeführt wird. Was diesen Kulturwandel betrifft, sollten wir uns gemeinsam größere Mühe geben. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle haben folgende Situation erlebt: Feierliche Übergabe eines Fördermittelschecks zum Stadtumbau. Minister Meyer strahlt. Das Glas Sekt ist da. - Ich sage jetzt Minister Meyer, denn das war zu dem Zeitpunkt, als er noch Minister war. Dieses Bild habe ich immer akzeptiert, dafür hatte ich Verständnis. Spätestens zu seinem 60. Geburtstag habe ich verstanden, dass das seine Verabschiedung war mit dem Ziel, im Land einen guten Eindruck zu hinterlassen.
Fördermittelbescheide aus dem gleichen Ministerium für Ortsumgehung, Stadtumbau, Bau von Gemeindezentren usw. wurden dann durch andere Minister übergeben.
Frau Enkelmann stellte in der Fragestunde im September dazu eine Frage, die Empörung auslöste nach dem Motto, wie man überhaupt auf die Idee kommen könnte, dass das etwas mit den bevorstehenden Kommunalwahlen zu tun haben könnte. Da gab es die deutliche Zusicherung, dass das nur eine vorübergehende Erscheinung sei, dass wir uns also keine Sorgen machen sollten.
Ich dachte auch, das hätte sich mit dem Abschied von Hartmut Meyer erledigt. Aber es ging weiter. Es ging sogar so weit, dass auch mit einem durch solche Sachverhalte eigentlich nicht aus der Ruhe zu bringenden stellvertretenden Ministerpräsidenten die Gefühle durchgingen: Wahlkampf mit Fördermittelschecks, Schönbohm geißelt SPD, Streit um Wahlgeschenke usw.
Dazu haben wir gesagt: Hier müssen wir doch einmal aufpassen, hier geht ja was los im Lande. Das möchten wir aufgreifen. Wir haben uns überlegt, was wir machen können. Ich will fairerweise sagen, dass ich lange überlegt habe, welchen Antrag ich einbringe. Ich habe gedacht, wenn die Fördermittelbescheide ein Ausdruck dafür sind, dass im Land etwas passiert, dann müsste ich eigentlich folgenden Antrag einbringen: Das Parlament beauftragt die Minister, in jeder Woche 10, 15 oder 20 Fördermittelbescheide zu übergeben. - Denn das würde den Eindruck vermitteln, dass es im Land aufwärts geht, dass etwas passiert und dass Regionalentwicklung stattfindet. Das wäre also eine positive Botschaft.
Da habe ich gesagt: „Wenn du das nun auch noch forderst und sie machen das vielleicht allein, dann lässt Du es doch lieber sein“, habe also diesen Antrag nicht formuliert und mich dann für die Variante entschieden, die Minister Schönbohm ins Rennen und in die Aussprache gebracht hat. Dann habe ich wieder überlegt, ob es überhaupt lohnt, denn nachdem wir das Wahler
gebnis kennen, wissen wir auch: Sehr weitgehende Wirkungen auf die Wahlentscheidung, auf das Wahlergebnis hat die Übergabe von Fördermitteln auch nicht.
Aber es wird immer wieder gemacht, die Verlockung ist einfach da.
- Da sind die Gefahrenmomente. Herr Klein, jetzt tue ich Ihnen einen großen Gefallen. Sie konzentrieren sich bei Ihrem Ministerium auf die Ortsumgehung und die Stadtgestaltung. Im nächsten Jahr gibt es die Polizeiautos, die Feuerwehrhäuser usw. Da besteht wieder eine andere Zuständigkeit. Dann haben wir am 1. Mai den Beitritt Polens zur EU. Da gibt es bestimmt ganz tolle Förderbescheide im Hinblick auf die Osterweiterung der EU. Dafür gibt es wieder einen anderen Minister.
Deswegen habe ich mit meiner Fraktion nur diesen Antrag eingebracht. Vielleicht sollten wir auf solch einen „Geigel“ verzichten.
Vielleicht sollten wir uns einfach die Mühe machen, politisch das zu verantworten, was im Land an Aufgaben besteht, und sollte man auf dieses doch etwas zusätzlich zur Schau Getragene verzichten. Denn das führt am Ende vielleicht zu dem Punkt, über den Herr Klein und Herr Hohmeyer eben gesprochen haben:
Politikverdrossenheit. Wir müssen alle daran arbeiten, damit die Leute uns das nicht übel nehmen, sondern an den nächsten Wahlen teilnehmen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der PDS und auch ich persönlich haben keinen Grund, den Aussagen des Ministerpräsidenten und der beiden Parlamentarischen Geschäftsführer, Herrn Klein und Herrn Homeyer, in irgendeiner Weise etwas anderes zu unterstellen als die ehrliche, klare Meinung: Es gibt eine Pflicht für Öffentlichkeitsarbeit, für herzustellende Transparenz, dafür, die Entwicklung in entsprechender Weise darzustellen.
Ganz offensichtlich ist in den Wahlkampfzeiten der eine oder andere leicht irritiert. Das trifft dann nicht nur die Opposition, sondern auch die Regierungsbank.
Nun weiß ich, dass wir im Parlament darüber sehr vernünftig geredet haben. Demzufolge kann ich Ihnen den Vorschlag unterbreiten, auf die Abstimmung zu verzichten. Wir ziehen den Antrag zurück. Ich glaube, es ist alles gesagt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag und der Bundesrat haben am 16. bzw. am 17. Oktober beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung einzusetzen, die bis Ende 2004 Vorschläge für eine Neuordnung des Kräfteverhältnisses zwischen Bund und Ländern erarbeiten soll.
Dabei sollen im Mittelpunkt der zu erwartenden Reformvorschläge besonders solche Themenkomplexe stehen wie Zuordnung von Gesetzgebungszuständigkeit auf Bund und Länder, Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder in der Bundesgesetzgebung und die perspektivische Gestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern.
Bundestag und Bundesrat werden mit je 16 Mitgliedern und der gleichen Zahl an Stellvertretern in der Kommission vertreten sein. Die Länder, also auch wir, die von der Zuordnung von Gesetzgebungszuständigkeiten im Bund und in den Ländern, von der Zuständigkeit und den Mitwirkungsrechten in der Bundesgesetzgebung und von den Finanzbeziehungen durchaus betroffen sind, dürfen als ständige Gäste mit Fragerecht an den Zusammenkünften derer, die im Bund die Kommission stellen, teilnehmen. Ich finde, das ist ein großer Fortschritt.
Der Konvent der Landtagspräsidenten und der Fraktionsvorsitzenden aller Landtage hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass die Parlamente durch Parlamentspräsidenten und Fraktionsvorsitzende direkt beteiligt sein sollten. So weit geht das demokratische Selbstverständnis der Ministerpräsidenten bzw. derjenigen, die Bundestag und Bundesrat in der Föderalismuskommission vertreten, wiederum nicht, was die demokratische Mitbestimmung der Länder und deren Parlamentarier betrifft.
Nun wäre dies alles nicht so problematisch, wenn nicht ein Teil der Gründe, aus denen eine Reform der föderalen Struktur, der föderalen Ordnung notwendig ist, nicht gerade darin läge, dass in den letzten 50 Jahren sukzessive eine Gesetzgebungskompetenz der Länder nach der anderen mit - wie Bundespräsident Rau sagte - einer solchen Detailverliebtheit auf die Bundesebene gezogen worden wäre, dass es zunehmend zur Entleerung
der parlamentarischen Arbeit auf der Länderebene kam. Schauen Sie sich, meine Damen und Herren, die heutige Tagesordnung an. Ich habe Ihre kritischen Bemerkungen zu unseren Anträgen genau im Ohr und wollte Ihnen nur sagen: Hätte die PDS-Fraktion am heutigen Tag auf die Einbringung ihrer Anträge verzichtet, hätten Sie nach Fragestunde und Aktueller Stunde kein Thema gehabt.
Ich will nur freundlichst darauf aufmerksam machen, dass der große Vorzug der Opposition...
- Herr Homeyer, wir nehmen unsere Aufgabe auch ernst.
- Herr Homeyer, ich weiß, dass es Ihnen eine große Freude ist, einen Beitrag zu unseren Anträgen hier zu leisten. Sie erheischen auch den Beifall Ihrer Abgeordnetenkollegen; das ist ja alles in Ordnung und überhaupt kein Problem. Ich will nur darauf aufmerksam machen, Herr Homeyer, wie tragisch es wäre, wenn wir nur noch Anträge behandeln dürften, deren Wirksamkeit sich vielleicht in solchen Fragen wie beim vorletzten Tagesordnungspunkt erschöpfte.
Wo ist die Mitsprache, wo das demokratische Mitwirkungsrecht eines Parlaments? Ich wende mich eben nicht nur als Abgeordneter der Opposition zu diesem Thema an Sie; denn ich meine: Wenn die Landesparlamentarier aller Parteien nicht begreifen, dass wir, wenn es um die Reform des Föderalismus geht, nicht nur auf den Regelungsbedarf von Bundestagsabgeordneten und Mitgliedern des Bundesrates vertrauen dürfen, sondern dass es um die Wahrnehmung von Landesinteressen und der Interessen derer, für die wir im Landesparlament sitzen, geht, dann muss ich einfach sagen, dass wir die verdammte Pflicht haben, uns stärker für die Entwicklung und die Reform des Föderalismus einzusetzen. Wir müssen natürlich auch ein Mehr an Information und Mitwirkung einfordern.
Nun haben Sie unsere Anträge ja immer abgelehnt; das war Ihr großer „Vorzug“, wobei der Präsident einmal - dafür möchte ich ihm noch danken -, weil er vor Lübeck noch etwas brauchte, um zuzustimmen, unseren Antrag eingebracht hat. Bezüglich unserer Mitwirkung ist also alles in Ordnung; das ist aber nicht das Thema.
Wir haben uns im Parlament in den letzten anderthalb Jahren dreimal zum Föderalismus verständigt, allerdings ausschließlich auf Anträge der PDS hin. Warum gibt es nicht einen Antrag vonseiten der Koalitionsfraktionen, der das Anliegen der Entwicklung föderaler Strukturen, der Mitgestaltung in diesem Prozess zum Inhalt hatte? Können Sie sich nicht einigen? Ist das der Grund oder eher mangelndes Interesse?
Ich habe Sorge, dass wir auf diesem Gebiet eine Situation hinnehmen, die in zunehmenden Maße zu einer weiteren Zentralisation führt. Das Bedürfnis, zunehmend Rechtsklarheit zu schaffen, ist auch im Zuge der europäischen Verfassung und angesichts der anderen Bemühungen, die es auf europäischer
Ebene gibt, verständlich. Die Regelungswut in Brüssel und Straßburg wächst. Die Bundesgesetzgebung zielt ebenfalls auf Konzentration. Daher sage ich Ihnen: Am Ende leiden kommunale Selbstverwaltung und die Wahrnehmung von Länderinteressen. Deswegen möchte ich Sie mit diesem Antrag auffordern, darüber nachzudenken, ob wir nicht in der Verantwortung stehen, uns in diesen Prozess anders einzubringen als nur als beratende Zaungäste einer zentralen Kommission.
Das Zweite: Wir haben gelesen - dies war in dieser Woche Agenturmeldung -, dass der Ministerpräsident seine Aufgaben als Kommissionsmitglied persönlich wahrnehmen wird, was für unser Land sicherlich sehr gut ist. Der Chef der Staatskanzlei ist sein Stellvertreter. Das ist anderswo ebenso geregelt; ist kein Thema und für die uns gegebenen Bedingungen sicher die praktikabelste Lösung. Fakt ist aber auch: Es hat am 1. Juli Gespräche gegeben mit der Zusage, nach der Sommerpause, im September über das zu informieren, was vonseiten der Ministerpräsidenten zu diesem Thema geäußert wird. Dazu fehlen uns - außer der Tatsache, dass wir die Materialien anderer Länder erhalten haben - die entsprechenden Informationen.
Wir haben im vergangenen Jahr den Beschluss gefasst, dass uns die Regierung einen Bericht vorlegen soll. Sie hatten unseren Antrag abgelehnt und einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht. Die Erfüllung des Beschlossenen aber kontrollieren Sie nicht, meine Damen und Herren; denn auch danach hätte die Regierung informieren müssen.
Wir sollten, wenn wir schon nicht selbst präsent sind, zumindest darauf achten, dass diejenigen, die dann auf Bundesebene in der Kommission aktiv sind, ihre Pflicht gegenüber dem Landesparlament und den Abgeordneten aller Fraktionen erfüllen.