Protokoll der Sitzung vom 27.08.2003

der Infrastruktur angemessen begleiten. Daher plädiere ich dafür, den uns vorliegenden Antrag nicht in dieser Form anzunehmen, sondern ihn in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zu überweisen. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Abgeordneten Schrey. - Ich gebe das Wort der Landesregierung, Herrn Minister Meyer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dieser Debatte erst einmal Folgendes: Wer immer diese Studie hat, die zu diesem Thema etwas aussagt - ich weiß, dass sie keine Verschlusssache ist. Tauscht sie miteinander aus! Von mir ist keine Geheimniskrämerei hineingelegt worden. Aber, Frau Tack, wir wissen - wir wissen das und meine Ausschussvorsitzende müsste das auch wissen -, dass bei verkehrlichen Maßnahmen immer noch das Geld eine gewisse Rolle spielt. Wenn ich die Diskussion in dieser Form höre und selbst wenn ich akzeptiere, dass ich nichts kann, außer Berichte zu schreiben - darüber könnten wir uns noch unterhalten -,

(Frau Hesselbarth [DVU]: Ich habe nicht gesagt „Herr Meyer“, ich habe gesagt „die Landesregierung“!)

selbst wenn das so wäre, müsste ich dann als Erstes einen Antrag über 800 Millionen Euro stellen. Denn das - ich habe das schnell überschlagen und habe mich in meinem Hause telefonisch noch rückversichert, weil ich es selbst ja nicht kann - wäre in etwa die Summe, die ich für den Ausbau dieser Strecke brauchte. Das nur einmal zur Klarstellung. Wir haben zwar gestern im Kabinett einen Haushalt beschlossen, an dem mit Sicherheit noch parlamentarisch herumgestrichen wird, denn bei einer Nettokreditaufnahme von über 1 Milliarde Euro wird einem das Herz weich, aber gleich darauf solche Anträge zu stellen, die eine solche finanzielle Belastung in den Jahren 2006 bis 2009 zur Folge hätten, ist falsch!

Es ist natürlich der Fall, dass wir auf der einen Seite bei der verkehrlichen Nachfrage in Richtung Osten zurzeit ein ausreichendes Potenzial haben. Gegenwärtig! Aber das wird sich im Jahr 2004 ff. ändern. Es wird sich wahrscheinlich positiv entwickeln. Die Nachfrage wird größer werden, es wird eine Steigerung geben. Deshalb ist es schon wichtig, dass wir die Verkehrsverbindungen in Richtung Osten sowohl auf der Straße als auch auf der Schiene prüfen und Prioritäten festlegen. Herr Dellmann, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie Frau Tack diese Prioritäten noch einmal genannt haben. Denn es war doch bei der Diskussion unstrittig - auch im Ausschuss -, welches die Prioritäten der Schienenverbindungen in Richtung Osten sind. Da war die Ostbahn - mit Verlaub - nicht ganz vorn.

(Frau Tack [PDS]: Die hat überhaupt keine Rolle gespielt, von „nicht ganz vorn“ zu sprechen ist ja schmeichelhaft!)

Frau Tack, natürlich weiß ich - und Sie wissen, dass ich es weiß -, dass diese Strecke von der Historie her fernverkehrsrelevant ist. Wir wissen auch beide, da wir noch nicht der PISAStudie unterlegen sind, sondern noch einen ordentlichen Geographieunterricht hatten, dass das für die baltischen Staaten,

für die ehemaligen ostpreußischen Gebiete und insbesondere für Königsberg schon sehr wichtig ist und dass hier die dann tatsächlich eintretende verkehrsrelevante Nachfrage sicherlich größer werden wird. Aber Fakt ist erst einmal, dass die touristische Nutzung - DB Reise und Touristik AG hat diese Verbindungen nach Danzig und nach Stettin betrieben - Mitte der 90er Jahre eingestellt worden ist, weil zahlreiche Busverkehrslinien das Preisniveau so gedrückt haben, dass mehr Menschen umgestiegen sind.

Nun kommt ein zweites Problem; es ist schon darauf hingewiesen worden. Da wir zurzeit die Strecke Berlin - Küstrin betreiben und diese Strecke eine Regionalstrecke ist, also eine Nahverkehrsstrecke, war es ausgeschlossen, diese Strecke in den Bundesverkehrswegeplan, in dem nur die Fernverkehrsstrecken enthalten sind, zu bekommen. Das war die Krux. Das hätten natürlich auch die Berliner wissen können und müssen.

Trotzdem und damit Frau Tack heute etwas aus diesem Antrag mitnimmt: Ich denke, dass die Ostbahn zukünftig eine Bedeutung für den Fernverkehr besitzen wird. Und wenn das so ist, ist es auch richtig, dass wir uns die Korridore der transeuropäischen Verkehrsnetze Berlin - Stettin, Berlin - Frankfurt, Berlin - Cottbus, Berlin - Dresden anschauen und mit der Bahn weitergehende Abstimmungen vornehmen. Wir müssen also Optionen für die Entwicklung des weiteren Fernverkehrsbedarfs aufmachen, da befinden wir uns in Übereinstimmung.

Grundsätzlich befinden wir uns auch in Übereinstimmung, dass wir die Leistungsfähigkeit der Strecke generell und schrittweise verbessern müssen. Das ist noch nicht automatisch der Ausbau der zweiten Schiene. Das bedeutet erst einmal, dass wir tatsächlich eine Leitgeschwindigkeit von ca. 100 km/h erreichen müssen, dass wir die entsprechende Leit- und Sicherungstechnik installieren müssen und dass wir Folgendes erreichen: Die Berliner, die mir gerade zum Vorbild empfohlen wurden, könnten Vorreiter in Sachen Ostbahn sein, indem sie sagten: Wir werden die Durchbindung der Ostbahn zwischen den Bahnhöfen Berlin-Lichtenberg und Berlin-Ostkreuz vorantreiben.

(Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei der SPD)

Denn da gäbe es das ganze Dilemma nicht.

Ich weiß nicht genau, ob Jörg Vogelsänger hierher gekommen ist, um von mir jetzt den Auftrag mitzunehmen. Ich kann ihn jedenfalls nur ermuntern, unserem ehemaligen Ministerpräsidenten zu sagen,

(Heiterkeit)

- die Wortwahl war Zufall -: Das Thema muss auch beim Bund im Gespräch bleiben. Denn es gilt für die transeuropäischen Netze und für die Verkehrsverbindungen über die Grenzen das, was bei Autobahnen und anderen Verbindungen auch gilt: Wenn sich beide Länder einig sind, wenn planerische Voraussetzungen da sind, dann darf es kein Hindernis geben, diese Projekte zusätzlich in den Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen.

Das ist eine Chance, die wir uns für die übernächste Legislaturperiode als Option lassen sollten. Ich gehe davon aus, dass Manfred Stolpe auch dann noch dieses Amt bekleidet.

Herr Minister, das war ein wunderbarer Schlusssatz - finden Sie nicht? Ihre Redezeit ist schon eine Weile abgelaufen.

Herr Vorsitzender, ich bedanke mich für Ihre Geduld.

Ich bin der Präsident dieses Landtages und nicht der Vorsitzende, Herr Minister.

Ich bitte schlicht und einfach darum, dass wir nicht über ein nicht einmal geplantes, nicht einmal als Maßnahme im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenes Projekt im Parlament berichten - es gibt nämlich viele solcher nicht vorhandener Maßnahmen, aber dass wir das im Ausschuss ordentlich begleiten. Ich werde meine Aufgaben erfüllen und mich nicht am Berichteschreiben ergötzen. - Schönen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Herrn Minister Meyer. - Wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt.

Mir liegt kein Überweisungsantrag vor, sodass ich sofort zur Abstimmung dieses Antrags kommen kann. Wer dem Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/6286 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 10 und rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Bundesratsinitiative zur Änderung des Strafgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch das 34. Strafrechtsänderungsgesetz vom 22.08.2002 (BGBl. I S. 3390) sowie des Jugendgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3427), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Verlängerung der Besetzungsreduktion bei Strafkammern vom 19.12.2000 (BGBl. I S. 1756)

Antrag der Fraktion der DVU

Drucksache 3/6260

Die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wird eröffnet mit dem Beitrag der DVU. Herr Abgeordneter Schuldt, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Beginn der 90er Jahre ist ein stetiger Anstieg der Jugendkrimi

nalität, insbesondere der Gewaltkriminalität, in der Bundesrepublik Deutschland zu verzeichnen.

Schon die Polizeiliche Kriminalstatistik, kurz: PKS, von 2001 zeigt, dass die Zahl der registrierten Tatverdächtigen unter 21 Jahren von 1993 bis 2001 von 504 260 um 184 481 auf sage und schreibe 688 741 Fälle zugenommen hat. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der tatverdächtigen Erwachsenen praktisch konstant geblieben. Bei den Gewaltdelikten ist sogar ein überproportionaler Anstieg der polizeilich registrierten Kriminalität junger Menschen festzustellen. Wurden 1993 noch 44 241 Tatverdächtige unter 21 Jahren als Gewalttäter polizeilich registriert, so waren es 2001 bereits 78 934. Dies entspricht einem Zuwachs von 78,5 %.

Bei der Diskussion über die Entwicklung der Jugendkriminalität bleibt natürlich berücksichtigt, dass Rückgänge und Anstiege auch von demographischen Entwicklungen abhängig sind. Von 1993 bis 2001 nahm die Zahl tatverdächtiger Kinder bezogen auf 100 000 Einwohner von 1 325 auf 2 292 zu. Das ist eine Steigerung um 73 %. Bei den Jugendlichen ergibt sich ein Anstieg um 43,6 %, bei den Heranwachsenden ein Anstieg um 40,4 %. Dieser überproportionale Anstieg der Gewaltkriminalität wird, wenn man die Tatverdächtigenbilanzen in den Blick nimmt, bei Kindern und Jugendlichen bestätigt. So ist bei Kindern von 1993 bis 2001 eine Zunahme von sage und schreibe 197,4 % und bei Jugendlichen um 68,6 % festzustellen. Das sind die exakten Zahlen der PKS von 2001, und das übrigens mit steigender Tendenz.

Für eine verantwortungsvolle Politik stellt sich die Frage, wie sie mit diesen Entwicklungen umgehen soll. Kann sie sich mit dem Hinweis begnügen, dass die stetige Zunahme der Jugendkriminalität ein unabänderliches Schicksal ist, das Deutschland mit allen modernen Industriestaaten teilt? Eine solche Haltung würde uns zum Nichtstun verdammen. Es besteht kein begründeter Anlass, sich mit diesem hohen Stand der Jugendkriminalität abzufinden. Gerade wenn man berücksichtigt, dass die Leidtragenden der steigenden Gewaltkriminalität junger Menschen überwiegend Gleichaltrige sind, kann man das nun wirklich nicht. Insbesondere kindliche und jugendliche Opfer haben einen Anspruch darauf, dass die Täter, die sie drangsaliert, in Furcht und Schrecken versetzt, vergewaltigt oder ausgeraubt haben, angemessen sanktioniert werden. Dabei muss in Zukunft vor allem das Gewicht der Tat einschließlich der unter Umständen dauerhaften psychischen Folgen für die Opfer eine Rolle spielen. Grausame Mord- und Vergewaltigungsfälle wie der medienbekannte grausame Mord an der zwölfjährigen Vanessa durch einen 19-Jährigen mögen uns da zur Mahnung dienen: nur zehn Jahre Jugendhaft.

Die Brutalität und Gemeinheit, mit der Jugendliche, Heranwachsende und Kriminelle im Kindesalter heute vorgehen, ist ein Armutszeugnis für unser Land. Wir als Politiker haben vom Wähler den Auftrag bekommen, auch hier für Ordnung zu sorgen und Opfer, Polizei und Staatsanwaltschaften nicht allein zu lassen. Dem Aufwuchs von Gewaltkriminalität und Wiederholungstaten, die über das Maß jugendtümlichen Leichtsinns bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden weit hinausgehen, muss vor allem der Gesetzgeber begegnen. Wenn wir es zulassen, dass immer verrohendere Generationen heranwachsen, brauchen wir uns in den nächsten Jahrzehnten um den Wirtschaftsstandort und die Bedeutung Brandenburgs, ja Deutschlands in der Welt keine Sorgen mehr zu machen, denn dann ist es ohnehin schon zu spät.

Diesem Wählerauftrag der rechtstreuen Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auch jugendlichen und kindlichen Opfern dient unser heutiger Antrag, den ich zu unterstützen bitte. - Ich bedanke mich zunächst einmal für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke dem Abgeordneten Schuldt. - Ich gebe das Wort Herrn Abgeordneten Homeyer für die Koalitionsfraktionen.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schuldt, ihr Antrag ist wieder einmal einer aus der Kiste populärer, jederzeit wiederholbarer Anträge. Nach meinem Kenntnisstand wurde er zuletzt am 27. April 2003 in der Schill-Fraktion in Hamburg angekündigt. Davor gab es diese Diskussion in Berlin, und deutschlandweit wurde dieser Vorschlag zuletzt anlässlich des Ihnen allen bekannten Falles Memet diskutiert.

Der Vorschlag, die Strafmündigkeitsgrenze zu senken, ist deshalb so populär, weil immer wieder der spektakuläre Fall eines Kindes bekannt wird, das bereits seit längerer Zeit durch das Begehen vieler Verstöße eine dicke Polizeiakte angesammelt hat. Aber, meine Damen und Herren, die Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren ist das Ergebnis einer langen rechtspolitischen Entwicklung und hat sich doch grundsätzlich in Deutschland bewährt. Die strafrechtliche Verantwortung muss eine zur Tatzeit nach der sittlichen und geistigen Entwicklung ausreichende Reife voraussetzen. Die Kinder müssen in der Lage sein, überhaupt das Unrecht der Tat einzusehen und aus dieser Einsicht heraus handeln zu können.

Durchaus - da machen wir uns nichts vor - gibt es Dreizehnjährige oder auch Zwölfjährige, bei denen man diese Einsicht und Steuerungsfähigkeit bejahen kann. Das gilt aber längst nicht für die große Mehrzahl. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist jedoch eine eindeutige Altersgrenze erforderlich. Diese liegt bei 14 Jahren; ich meine, sie ist gut gewählt und hat sich bewährt.

Auch bei diesem Thema macht es keinen Sinn, das Kind im wahrsten Sinne des Wortes mit dem Bade auszuschütten. Ich habe von dieser Stelle aus schon oft ausgeführt, dass für die Erziehung in erster Linie die Eltern, die Schule und weitere das Aufwachsen der Kinder begleitende Personen verantwortlich sind. Erziehung und Wertevermittlung ist das, woran es den hier in Rede stehenden Kindern fehlt. Bei dieser Wertevermittlung müssen wir ansetzen, und wir tun dies auch. Zwölf- und Dreizehnjährige durch ein Gericht zu verurteilen, ist mit uns jedoch nicht zu machen.

Wir lehnen den Antrag ab. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Ich danke dem Abgeordneten Homeyer. - Ich gebe das Wort an die Fraktion der PDS, Herrn Abgeordneten Vietze.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es kommt sicherlich nicht allzu oft vor, dass die PDS-Fraktion der Argumentation der Koalitionsfraktionen für die Ablehnung eines Antrages der DVU-Fraktion zustimmt, aber in der Sache ist dies ernsthaft geboten. Ich meine, es gibt keine Veranlassung, das Strafmündigkeitsalter herabzusetzen. Ebenso wenig gibt es Veranlassung, Verschärfungen bezüglich des Umgangs mit heranwachsenden Straftätern vorzunehmen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang eine Überlegung von Herrn Homeyer aufgreifen. Es war ein Justizminister in der Zeit der Weimarer Republik, Gustav Radbruch, der die Anhebung des Strafmündigkeitsalters in Deutschland auf 14 Jahre begründete. Motivierend dafür war, so ist es nachzulesen, ein modernes, von Humanität und Rationalität geprägtes Strafrechtsverständnis. Insbesondere im Umgang mit jungen Straftätern hieß dies: Berücksichtigung der Entwicklungsphasen und der gesellschaftlichen Einflussfaktoren und Rahmenbedingungen. Damals standen in Rede: Armut, Arbeitslosigkeit, mangelnde Ausbildungsmöglichkeiten, die soziale Situation insgesamt.

Ich bin der Auffassung, dass das, was damals Anlass für eine sehr humane, auf Rationalität und die konkrete Lebenssituation junger Menschen gerichtete Gesetzgebung und die Festlegung des Strafmündigkeitsalters auf 14 Jahre war, auch und gerade in der heutigen Zeit Legitimation hat.

Ich meine - sicherlich können die Kollegen der DVU das Gegenteil behaupten -, dass in der Bundesrepublik dazu sehr wohl eine entsprechende fachlich-juristische Debatte stattfindet. Der 64. Deutsche Juristentag hat Vorschläge, sowohl was eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters als auch eine materielle und prozessuale Verschärfung im Heranwachsendenstrafrecht betrifft, zurückgewiesen. Wir meinen, die Juristen haben mit ihren Empfehlungen gut getan. Wir Politiker sollten uns der politischen Aufgabenstellung in besonderer Weise stellen. Es geht darum, jungen Menschen Lebensperspektiven zu geben. Es gibt eine Verantwortung für das Wohlbefinden junger Menschen und für ihre Integration in die Gesellschaft.