Dierk Homeyer

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Untersuchungsausschuss 3/2 war erfolgreich.
Im Sinne des Urteils des Landesverfassungsgerichts vom 16.10.2003 war es Gegenstand des Untersuchungsausschusses, die Verantwortung der Landesregierung und ihrere Landesvertreter am Scheitern der LEG umfassend aufzuklären. Der Untersuchungsausschuss hat seinen Auftrag erfüllt und Licht ins Dunkel der nunmehr in Liquidation befindlichen LEG gebracht.
Die Ursachen für das Scheitern der LEG sind relativ einfach auszumachen. Sie beginnen bereits bei ihrer Gründung. Diese beruhte auf einem äußerst vagen Konzept. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht für uns fest, dass es bei der Gründung der LEG im Jahre 1991 durch den ehemaligen Ministerpräsidenten Dr. Stolpe und die von ihm geführte Landesregierung dilettantisch zugegangen sein muss. So gab es keine kaufmännisch kalkulierte Unternehmensplanung, keine Wirtschaftlichkeitsberechnung, keine Kosten-Nutzen-Berechnung, keine Kapitalbedarfsberechnung, es fehlten eine kaufmännische Verlust- und Risikokalkulation sowie eine Marktanalyse über die Entwicklungsmöglichkeiten der Landesentwicklungsgesellschaft.
Der verhängnisvollste Konstruktionsfehler war jedoch die ständige Unterkapitalisierung der LEG. Für die Unterkapitalisierung des kostenintensiven, hoch verlust- und risikoträchtigen sowie ertragsschwachen Geschäftsmodells LEG waren der ehemalige Ministerpräsident Dr. Stolpe aufgrund seiner Richtlinienkompetenz gemäß Artikel 89 Abs. 1 der Landesverfassung und der ehemalige Finanzminister Kühbacher aufgrund seiner Entscheidungskompetenz persönlich verantwortlich.
Die dann folgende, fast zehn Jahre andauernde Historie der LEG war bis zu ihrer Liquidation gekennzeichnet durch die Fortsetzung der entscheidenden Gründungsfehler, ein unqualifiziertes Management, nicht kalkulierbare unwirtschaftliche Risikogeschäfte auf den Gebieten der Konversion, der Landesentwicklung, der Förderung von brachen Industriestrukturen und des Wohnungsbaus. Die Konzernausweitung mithilfe von Tochter- und Beteiligungsunternehmen war kaum noch zu überblicken. Es mangelte an Kontrolle seitens der Landesregierung, der Gesellschaftervertreter und der Aufsichtsgremien. Auftretende Verluste wurden politisch verschleiert.
Angesichts dieser Fakten war der Untergang der LEG zumindest seit Mitte der 90er Jahre sowohl für das Unternehmen als auch für die damalige Landesregierung klar absehbar. Für die Gründung des LEG-Konzerns als 100%iger Tochter des Landes, für den erfolglosen Verlauf der Arbeit und die Liquidation des Konzerns trägt in erster Linie der ehemalige brandenburgische Ministerpräsident Dr. Stolpe im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz die herausgehobene politische Verantwortung.
Bei seiner Befragung als Zeuge wälzte der frühere Ministerpräsident Dr. Stolpe jedoch die Schuld auf seine Minister, die in die Aufsichtsgremien entsandten Beamten und die früheren Geschäftsführer der LEG ab. Völlig unglaubwürdig ist nach unserer Erkenntnis seine Behauptung, er sei erst sehr spät, nämlich durch die Konzernbilanz 2000, auf die missliche Gesamtsituation der LEG aufmerksam geworden.
Während der Befragung durch den Untersuchungsausschuss wurde Dr. Stolpe auch zu seinen legendären Notizen auf kleinen Zetteln vernommen. Angesprochen auf diese Notizen, die er bei seinen Reisen durch das Land schrieb und an zuständige Minister, Landesbedienstete und zum Teil auch unmittelbar an die LEG weiterleitete, die diese dann selbstverständlich als Weisungen oder Aufträge verstanden, bestritt Herr Dr. Stolpe die genannte Bedeutung seiner Zettel. Aufträge oder Weisungen seien das nicht gewesen, sondern mehr oder weniger Informationen. Wer etwas anderes behaupte, begehe im Sinne einer Ausrede eine Pflichtverletzung.
Dieser Einschätzung können wir nicht folgen. Die kleinen weißen Zettel des ehemaligen Ministerpräsidenten Dr. Stolpe, von denen auch der ehemalige Finanzminister Kühbacher bei seiner Zeugenvernehmung berichtete, verkörperten ohne jeden Zweifel Richtlinienentscheidungen des ehemaligen Ministerpräsidenten Dr. Stolpe gemäß Artikel 89 Abs. 1 unserer Landesverfassung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es liegt mir fern, den ehemaligen Ministerpräsidenten Dr. Stolpe - weder das Amt noch die Person - beschädigen zu wollen.
Doch was er uns bei seiner Vernehmung im Hinblick auf seine verfassungsrechtliche Verantwortlichkeit an Allgemeinplätzen und Unverbindlichkeiten sowie angeblichem Nichtwissen geboten hat, war angesichts einer mindestens 200-Millionen-Euro-Pleite gelinde gesagt eine Zumutung.
Von der politischen Hauptverantwortung des ehemaligen Ministerpräsidenten komme ich nun zur zweiten Verantwortungsebene, der Ministerebene.
Für die Entwicklung und Liquidation der LEG sowie den Verbrauch von 120 Millionen DM Eigenkapital aus der Landeskasse tragen der ehemalige Bauminister Meyer genauso Verantwortung wie der ehemalige Finanzminister Kühbacher sowie die ehemalige Finanzministerin Dr. Simon. Sie alle hatten nach dem eindeutigen Ergebnis der Beweiserhebung ihren jeweiligen Anteil an dem im CDU-Votum genau beschriebenen unprofessionellen Handeln und den schwerwiegenden Versäumnissen.
Ein besonders trauriges Kapitel der fast zehnjährigen negativen Gesamtbilanz des größten staatlichen Immobilienkonzerns Brandenburgs stellt die dritte Ebene der Verantwortungsträger dar. Gemeint ist die Beamtenebene. Die von der Landesregierung in die Aufsichtsgremien der LEG entsandten Staatssekretäre und Ministerialdirigenten waren für die negative Entwicklung und die LEG-Liquidation mindestens ebenso verantwortlich wie ihre Minister. Sie haben während ihrer Amtszeit ihre Pflichten im Rahmen der beamtenrechtlichen Weisungsgebundenheit hier insbesondere ihre Berichtspflichten - nicht erfüllt. Das gilt in besonderem Maße für den in den Aufsichtsrat der LEG entsandten Staatssekretär a. D. Prof. Dr. Gräf und den Abteilungsleiter im Finanzministerium, Ministerialdirigent Baesecke.
Eine besondere beamtenrechtliche Schlüsselposition innerhalb des Gesamtgefüges hatte der ehemalige Staatssekretär Dr. Mentrup inne. Er hatte alle wichtigen Fäden in der Hand und verfügte damit über ein Herrschaftswissen und eine Machtposition besonderer Art. Bezeichnend ist der Ausspruch: „Bei ihm war Schluss!“ Zeugen sagten dies und meinten damit, dass er sein Herrschaftswissen in entscheidenden Punkten nicht weitergab, zum Teil nicht einmal an seine Minister.
Nun komme ich zur vierten Verantwortungsebene, der Ebene der Geschäftsführer. Die beiden ehemaligen LEG-Geschäftsführer Pause und Heitmann haben nach unseren Erkenntnissen im Untersuchungsausschuss ihre Geschäftsführungspflichten umfassend verletzt. Sie verstießen gegen handelsrechtliche Bilanzvorschriften, namentlich gegen die gesetzlichen Gebote
der Bilanzwahrheit, der Vollständigkeit, der kaufmännischen Vorsicht, der Imparität, der Willkürfreiheit und der Bewertungsstetigkeit. Mindestens seit 1995 verschleierten sie die sich dramatisch verschlechternde Vermögens-, Kapital- und Ertragslage sowie den damit einhergehenden Verbrauch des aus der Landeskasse eingezahlten Eigenkapitals.
Eine letzte Bemerkung zur Sache. Ob im Hinblick auf die finanzielle Situation der LEG die Liquidation der Weisheit letzter Schluss war, darf nach dem Urteil von sachverständigen Zeugen bezweifelt werden;
denn die LEG in Liquidation zu schicken war für das Land und damit für den Steuerzahler die unwirtschaftlichste und letztendlich teuerste Lösung.
Ich zitiere den Herrn Ministerpräsidenten Platzeck aus seiner Regierungserklärung
vom 11. Dezember 2003:
„Fehlende Transparenz, mangelndes Risikobewusstsein und politisches Wunschdenken waren auch die Ursache für das Scheitern der Landesentwicklungsgesellschaft. Es gingen auf allen Ebenen, in allen Gremien des Unternehmens die kritische Distanz zu einzelnen Engagements und offenbar auch der Gesamtüberblick verloren. Zu viele Verantwortliche im Unternehmen scheinen sich geradezu willfährig gegenüber politischen Wünschen manchmal auch nur vermuteten - verhalten zu haben.“
„Sie haben dies nach meinem Eindruck zum Maßstab für ihr unternehmerisches Handeln gemacht und die Spielregeln kaufmännischen Verhaltens nicht im erforderlichen Umfang beachtet. Die Risikokalkulation, die Kontrolle der Betätigungsfelder und der Haushaltsbelastungen für das Land wurden offenbar vernachlässigt. Auf warnende Hinweise wurde nicht früh und entschieden genug reagiert. So darf eine Verwaltung, so dürfen Vorstände und Aufsichtsgremien landesbeteiligter Unternehmen nicht arbeiten. Und deshalb erwarte ich ausdrücklich von allen Beteiligten künftig die Courage, Fehlentwicklungen und Gefahren zu benennen und diese auszuräumen,“
„bevor es zu spät ist. Die Mitglieder der Landesregierung und ihre Mitarbeiter haben hier eine Vorbildfunktion.“
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie haben damit die gesamte Misere des Untergangs der LEG auf den Punkt gebracht. Wir müssen Sie heute hier fragen: Welche Konsequenzen wurden denn nun politisch gezogen? - Dem Anschein nach hat sich bis jetzt, bis heute keiner der Verantwortungsträger weder politisch noch rechtlich verantworten müssen.
Die Genannten sind entweder mit hoch dotierten Geschäftsführerposten versorgt worden, befinden sich in Pension oder haben nach wie vor wichtige, einflussreiche Positionen in der Landesverwaltung inne.
Nur gegen den letzten Geschäftsführer, Herrn Geisler, ist der Streit verkündet worden. Aber gerade er hat das Desaster nicht zu verantworten.
Couragiertes und kritisches Auftreten von Beamten wurde nicht honoriert, sondern das Gegenteil trat ein. Der Einzige, der hier im höchsten Maße profitiert - und das noch auf lange Zeit -, ist der Liquidator.
Der Untersuchungsausschuss hat seine umfangreiche, für das Wohl des Landes erfolgreiche Arbeit damit abgeschlossen. Er verfügte wie alle parlamentarischen Untersuchungsausschüsse letztendlich nur über ein „stumpfes Schwert“.
Herr Ministerpräsident, benutzen Sie jetzt das „scharfe Schwert“ Ihrer politischen Verantwortung. Setzen Sie ein Zeichen! - Danke schön, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Etwas für Opfer von Straftaten zu tun ist ein richtiges und auch ein wichtiges Anliegen. Ich glaube, dass die Landesregierung, insbesondere unsere Justizministerin, in den letzten Jahren bewiesen hat, dass sie diesem Anliegen, etwas für Opfer von Straftaten zu tun, gerecht geworden ist.
Vieles hat sich im Bundesland Brandenburg diesbezüglich verbessert: die Frage der Aufklärung, die Frage des sensiblen Umgangs mit Opfern von Verbrechen. Dies alles ist geschehen. Ich bin auch der Meinung, dass es nicht immer nur eine Frage von Geld ist, vor allem von Steuergeldern, die wir dafür einsetzen, all diesen Dingen gerecht zu werden.
Herr Schuldt, wenn Sie sagen, dass es eine Initiative aus dem Land Niedersachsen gibt, möchte ich Ihnen entgegenhalten: In jedem Bundesland gibt es gute Initiativen. Wenn wir diese alle in Brandenburg etablieren würden, wäre das Bundesland Brandenburg noch mehr verschuldet, als es das bisher schon ist. Es kann auch kein Weg sein, sich überall nur das auszusuchen, von dem man meint, dass es das Richtige und das Gute ist.
Herr Schuldt, wenn Sie dieses Anliegen wirklich ernsthaft verfolgen wollen, möchte ich Ihnen Folgendes dazu sagen: Sie bringen heute einen Antrag ein, wohl wissend, dass dieser An
trag überhaupt nicht mehr abgearbeitet werden kann und der Diskontinuität verfallen wird. Sie fordern in diesem Antrag: Zum 31. Juli soll ein Gesetz durch die Landesregierung eingebracht und dann zum 1. September verabschiedet werden. Das Erstaunliche an Ihrer Initiative ist, Herr Schuldt, dass Sie Ihren Antrag mit Datum vom 07.06. einbringen mit dem Ziel, dass zum 31. Juli eine Stiftung ins Leben gerufen wird, wobei das Gesetz am 1. September verabschiedet werden soll. Sie selbst aber bringen einen Gesetzentwurf ein mit Datum vom 03.06., in dem Sie genau dies fordern. Herr Schuldt, wer soll das noch verstehen?
Das Einzige, was man eigentlich noch feststellen kann, ist, dass Sie dem wichtigen Anliegen der Hilfe für Opfer von Verbrechen mit solchen Anträgen und Initiativen überhaupt keinen Gefallen tun. Im Gegenteil: Es ist ein populistischer Antrag, es ist eine populistische Gesetzesinitiative, die Sie morgen einbringen wollen.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, weil es wirklich ein ernsthaftes, ein wichtiges Anliegen ist, sowohl Ihren Antrag als auch Ihre Gesetzesinitiative von morgen zurückzuziehen und es diesem Parlament zu ersparen, in der letzten Sitzung der 3. Wahlperiode über so etwas weiter debattieren zu müssen.
In diesem Sinne lehnen wir Ihren Antrag ab. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident, ich gehe mit gutem Beispiel voran und stelle die Frage kurz und präzise.
Einem Artikel der „Berliner Morgenpost“ vom 3. Mai 2004 ist zu entnehmen, dass der Landkreis Spree-Neiße als Ausländerbehörde vier wegen Geiselnahme durch das Landgericht Berlin verurteilten Irakern die freiwillige Ausreise am 9. März 2004 gestattete, nachdem ihr von der zuständigen brandenburgischen Polizeidienststelle mitgeteilt worden war, dass Hinderungsgründe für die Ausreise nicht bestünden.
Ich frage deshalb die Landesregierung: War das Landgericht Berlin verpflichtet, die zuständige brandenburgische Ausländerbehörde direkt über die Veruteilung zu informieren? - Ich erwarte nicht unbedingt ein Ja oder Nein.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage einer etwaigen Änderung des Artikels 54 Grundgesetz mit dem Ziel, den Bundespräsidenten künftig unmittelbar vom Volk wählen zu lassen, ist so bedeutsam und vielschichtig, dass wir eine grundlegende und ausführliche Debatte darüber führen müssten, um diesem diffizilen verfassungsrechtlichen Thema gerecht zu werden. Der vorliegende DVU-Antrag ist dafür jedenfalls nicht geeignet. Es kann im Augenblick nur um eines gehen, nämlich, der DVU klarzumachen: So nicht!
Dieser Antrag, meine Damen und Herren, ist mit der heißen Nadel genäht, unqualifiziert, unvollständig, nur auf populistische Effekthascherei gerichtet. Ich will das kurz begründen. Die Debatte um die Wahl des Bundespräsidenten wird seit dem vergangenen Jahr wieder außerordentlich kontrovers geführt. Die Hintergründe dafür sind allen klar.
Dafür, dass die Auffassungen weit auseinander gehen, sollen hier nur zwei Beispiele genannt werden. Altbundespräsident Roman Herzog ist strikt gegen eine Direktwahl und sprach sogar drastisch von - ich zitiere - „Blödsinn wie das Ungeheuer von Lochness“. Der amtierende Bundespräsident Johannes Rau befürwortet eine Direktwahl, plädiert aber für eine siebenjährige Amtszeit ohne die Möglichkeit der Wiederwahl.
Weitestgehend einig sind sich alle hinsichtlich der Forderung, nicht nur über den Wahlakt zu diskutieren, sondern auch die Kompetenzen und Aufgaben des Bundespräsidenten in die Überlegungen einzubeziehen. Dies ist vor dem historischen Hintergrund unserer Verfassung ein außerordentlich komplexes Thema. Der Blick auf die Historie kommt der DVU in ihrer kurzsichtigen Betrachtungsweise völlig abhanden.
Im Übrigen, meine Damen und Herren von der DVU, sind Ihnen beim Verfassen des Antrags peinliche Fehler unterlaufen. Anstatt von einem „Wahlbewerber“ zu sprechen, wird ein „Wahlwerber“ erwähnt. Schlimmer noch: Der neue Absatz 3 des Artikels 54 schafft größtmögliche juristische Unklarheit im Hinblick auf den zweiten Wahlgang. Der Gipfel der Zumutung allerdings ist jedoch folgender: Ein Blick ins Internet genügte, um festzustellen, dass zum Teil wörtliche Formulierungen des rechtsextremen Populisten Rolf-Josef Eibicht übernommen wurden.
Mein Fazit und meine Empfehlung an das Parlament: Ablehnung des Antrags. - Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Nach Presseberichten hat sich das Berliner Abgeordnetenhaus am 29. April 2004 für die begrenzte Freigabe von Cannabis ausgesprochen. Bisher war in Berlin nur der Besitz von bis zu sechs Gramm Cannabis von der Strafverfolgung ausgenommen. Nun wurde die Grenze nach oben verschoben. Wer bis zu 15 Gramm besitzt, soll ebenfalls straffrei bleiben. Bei einer Menge von bis zu 30 Gramm kann die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung absehen, muss dies aber nicht tun. An den Berliner Senat erging damit die Aufforderung, die entsprechende Verordnung zu ändern. Berlin hätte damit bundesweit eine der liberalsten Regelungen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen wird diese Regelung auf die Arbeit der Polizei des Landes Brandenburg haben? Wird es, da die Polizeibehörden bekanntermaßen eng kooperieren, Wechselwirkungen in der allgemeinen Sicherheitslage zwischen Berlin und Brandenburg geben?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Beitrag wird kurz und knapp sein, da eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf der DVU weit über das Hauptanliegen - Streichung der Eigenanteile für die Schülerbeförderung - hinausgehen würde. Was uns hier auf siebeneinhalb Seiten vorgelegt wurde, ist eine Zumutung im Sinne einer maßlosen Übertreibung; denn für den Fall, dass die beantragten Änderungen des Schulgesetzes nicht zustande kommen, wird nahezu die gesamte Bildungs- und Familienpolitik infrage gestellt.
Meine Damen und Herren von der DVU, Sie sprechen von einer Gefährdung der Zukunftsfähigkeit Brandenburgs. Sie bezeichnen das „Kinderkriegen“ - das ist übrigens Ihr eigener Ausdruck - als eines der größten Armutsrisiken unseres Landes. Sie bemühen, quasi als Alibi, die PISA-Studie. Und Sie befürchten, dass die armen, gebeutelten Schülerinnen und Schüler angesichts der Einschnitte keine optimalen Leistungen mehr erbringen können.
Sie erwähnen mit keinem Wort die kommunale Selbstverwaltung. Sie erwähnen mit keinem Wort, dass es den Kreistagen freigestellt ist, die Angemessenheit festzustellen bzw. in ihren Satzungen festzulegen.
Meine Damen und Herren von der DVU, wir haben in der letzten Plenarsitzung über einen entsprechenden Antrag der PDS debattiert und ihn abgelehnt. Nun kommen Sie mit einem zugegebenermaßen sehr umfangreichen Gesetzentwurf und versuchen dasselbe noch einmal.
Angesichts dieser Sachlage, die sich vom Grunde her nicht verändert hat, bleibt uns nichts anders übrig, als den DVU-Antrag abzulehnen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat vor ziemlich genau vier Wochen, am 3. März
dieses Jahres, eine wichtige Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften der Strafprozessordnung die Überwachung von Wohnraum im Rahmen der Verbrechensbekämpfung betreffend getroffen.
Um es gleich vorweg klarzustellen: Dieses Urteil ändert nichts Grundsätzliches an den rechtlichen Möglichkeiten zur effektiven Bekämpfung vor allem der Schwerstkriminalität insbesondere durch die akustische Überwachung von Wohnräumen. Bei dieser höchstrichterlichen Entscheidung geht es vielmehr um die juristisch außerordentlich schwierige Definition und vor allem Konkretisierung der beiden Grundrechte Unantastbarkeit der Menschenwürde - Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes - sowie Unverletzlichkeit der Wohnung - Artikel 13 des Grundgesetzes - bei strafprozessualen Maßnahmen. Hier sieht das Bundesverfassungsgericht Regelungsbedarf mit der Folge, dass der Bundesgesetzgeber - ich betone: der Bundesgesetzgeber! aufgefordert ist, den Schutz des so genannten Kernbereichs privater Lebensgestaltung hinreichend zu konkretisieren. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Überwachung ausgeschlossen sein muss, wenn sich der Beschuldigte allein mit seinen engsten Familienangehörigen oder anderen engsten Vertrauten in der Wohnung aufhält und keine Anhaltspunkte für deren Tatbeteiligung bestehen.
Das heißt aber nicht, wie das Bundesverfassungsgericht selbst feststellt, dass jede akustische Überwachung die Menschenwürde verletzt. So gehören etwa Gespräche über begangene Straftaten ihrem Inhalt nach nicht zum absolut geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung. Grundsätzlich bleibt also die Ermittlungsmaßnahme der akustischen Wohnraumüberwachung ein wertvolles Instrument zur Bekämpfung der Schwerstkriminalität.
Ein Blick in die entsprechenden Bestimmungen des Grundgesetzes und der Strafprozessordnung lässt sogar den Nichtjuristen sehr schnell erkennen, dass es sich um eine außerordentlich komplexe und diffizile Rechtsmaterie handelt. Ich möchte es sogar so formulieren: Selbst bei den Juristen braucht man in diesem Fall Spezialisten, um zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechenden Lösungen zu gelangen.
Darüber hinaus braucht man neben der fachlichen Kompetenz vor allem Zeit, wenn die Neuregelung den außerordentlich hohen Anforderungen entsprechen soll. Dies hat wohl auch das Bundesverfassungsgericht erkannt; denn es räumte dem Bundesgesetzgeber immerhin eine Frist bis zum 30. Juni 2005 ein.
Unter den geschilderten Umständen, insbesondere angesichts der Alleinzuständigkeit des Bundes, bedarf es aus der Sicht der Koalition keiner Bundesratsinitiative der Länder, vor allen Dingen keiner voreiligen und unausgegorenen Initiative, wie sie die Fraktion der DVU in einem wahrhaft populistischen Schnellschussverfahren dem hohen Haus präsentiert hat. Wir lehnen deshalb den Antrag der DVU-Fraktion ab. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Sarrach, im Grunde handelt Ihr Antrag nur auf der Grundlage Ihres Antrages vom 6. November 2003, den wir im Parlament diskutiert und mit großer Mehrheit abgelehnt haben. Er ist eigentlich nur eine aufgewärmte Neuauflage dieses Antrags. Deswegen ist es für mich kaum nachvollziehbar, warum Sie das Parlament jetzt noch einmal damit behelligen und uns Zeit stehlen.
Es wird zu keinem anderen Ergebnis kommen, meine Kolleginnen und Kollegen von der PDS, an der Sachlage hat sich nämlich nichts Entscheidendes geändert, auch nicht durch das Volksbegehren gegen Zwangseingemeindung und für kommunale Selbstverwaltung.
Dennoch will ich zum vorgebrachten Anliegen der PDS erneut Stellung nehmen. Sie haben in der Begründung Ihres Antrags den Innenminister mit seinen Argumenten aus der Debatte vom 6. November ausführlich zitiert, dabei aber seinen wichtigsten rechtlichen Hinweis ausgelassen, um nicht zu sagen, bewusst verschwiegen, Herr Sarrach.
Herr Minister Schönbohm hat seinerzeit laut Plenarprotokoll unter anderem ausgeführt:
„Die Vorbereitung und Durchführung von Volksbegehren obliegt auf der Landesebene ausschließlich dem Landesabstimmungsleiter, der zugleich der Landeswahlleiter ist. Der Landesgesetzgeber hat daher dem Landesabstimmungsleiter und nicht dem Innenministerium, wie häufig angenommen wird, das Recht eingeräumt, den kommunalen Abstimmungsbehörden Weisungen zu erteilen. Der Antrag der Fraktion der PDS richtet sich daher an den falschen Adressaten. Richtiger Adressat wäre der Landesabstimmungsleiter, der ein von der Exekutive unabhängiges Abstimmungsorgan ist.“
In dem neuerlichen Antrag wird sehr geschickt, letztlich aber untauglich der Versuch unternommen, die Zuständigkeitsfrage auszuhebeln bzw., Herr Sarrach, zu verwässern, indem man die Landesregierung auffordert, im Benehmen mit dem Landesabstimmungsleiter Auskünfte einzuholen, Maßnahmen zu ergreifen usw. Das alles ändert aber nichts an der eindeutigen Rechtslage, sprich Unzuständigkeit der Landesregierung.
Nein. - Ich frage also die antragstellende Fraktion: Warum wenden Sie sich nicht an den zuständigen Landesabstimmungsleiter? Die Antwort ist aus meiner Sicht völlig klar. Sie würden damit nicht die gewünschte Publizität erreichen, Herr Sarrach. Das einzige wirklich wichtige Anliegen des vorliegenden Antrags ist meines Erachtens die Überprüfung der Zulässigkeitsvoraussetzung für Volksbegehren mit dem aus Ihrer Sicht zu hohen Quorum von 80 000 Eintragungen.
Doch was nutzt dieses Lamentieren, Herr Sarrach, im Rahmen eines Antrages? Es ist Ihnen, meine Damen und Herren der PDS, doch unbenommen, Nägel mit Köpfen zu machen. Legen Sie uns doch einen entsprechenden Gesetzentwurf vor!
Meine Fraktionskollegen und ich sind jedoch der Überzeugung, dass sich die plebiszitären Regelungen unserer Verfassung in den Ausführungsgesetzen bewährt haben und deshalb keiner Änderung bedürfen. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich noch einmal auf unsere Debatte im vergangenen November.
Wir sehen im Übrigen auch keine schwerwiegenden bürokratischen Hemmnisse und Behinderungen bei Volksbegehren im Land Brandenburg, wie sie von der PDS schon in der Überschrift ihres Antrages suggeriert werden.
Das schließt, meine Damen und Herren, Verbesserungen im Einzelfall der Verwaltungspraxis natürlich nicht aus.
Dies alles ist aber nach unseren Erfahrungen beim Landesabstimmungsleiter in guten Händen und bedarf keiner parlamentarischen Änderungsinitiative. Wir lehnen deshalb den Antrag der PDS ab. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Offensichtlich nimmt die antragstellende Fraktion einen Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 2. Sep
tember 2003 zum Anlass, eine Bundesratsinitiative zu fordern eine Bundesratsinitiative zu einer Thematik, die nicht in unserem originären Zuständigkeitsbereich liegt, höchst umstritten ist und bereits einer Lösung zugeführt wird.
In Beantwortung einer Dringlichen Anfrage erläuterte Verkehrsminister Szymanski gestern den aktuellen Verfahrensstand. Hiernach wird angestrebt, die derzeit umstrittene Rechtssituation innerhalb der nächsten sechs Wochen einer Klärung zuzuführen. Diese Auskunft hätte Sie eigentlich dazu veranlassen müssen, Ihren Antrag zurückzuziehen, meine Damen und Herren von der DVU-Fraktion. Es ist natürlich Ihr gutes Recht, dies nicht zu tun. Wir jedoch sehen angesichts der aktuellen Situation keinen Grund für eine solche Bundesratsinitiative.
Wir lehnen deshalb Ihren Antrag, weil - wie üblich - überflüssig, ab. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist ein Thema, das nicht nur in der richterlichen Praxis oder der juristischen Literatur, sondern auch in der Politik eine wichtige Rolle spielt. Doch die Argumente hierzu sind meines Erachtens lange genug ausgetauscht worden. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 06.02.2004 auch und völlig zu Recht, dass für die rechtliche Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung die ausschließliche Zuständigkeit beim Bundesgesetzgeber liegt. Genau dies haben Sie auch in der Begründung zu Ihrem Antrag formuliert, Herr Kollege Schuldt.
Das Bundesverfassungsgericht setzte dem Bundesgesetzgeber für eine solche Regelung eine Frist bis Ende September 2004. Angesichts des überragenden Schutzinteresses der Bevölkerung sieht sich die Bundesjustizministerin nunmehr in der Pflicht, wie sie am 12. Februar dieses Jahres vor dem Deutschen Bundestag ausführte. Sie kündigte anlässlich dieser Debatte die kurzfristige Vorlage eines Gesetzentwurfs zur nachträglichen Sicherungsverwahrung rückfallgefährdeter Straftäter an. Da sich der Gesetzentwurf bereits in der Erarbeitung befindet, erübrigt sich eine Bundesratsinitiative hierzu. Wir lehnen deshalb Ihren Antrag ab.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erwarten Sie von mir bitte nicht, dass ich zu dem vielschichtigen und diffizilen Thema der Abgeordnetenentschädigung bzw. der Altersversorgung für die Abgeordneten - übrigens ein Dauerthema, solange es Parlamente gibt; auch ein Dauerthema in diesem Parlament - hier und heute im Einzelnen Stellung nehme oder gar Patentrezepte entwickle. Aber eine solche Patentlösung scheint Frau Kollegin Dr. Schröder nun gefunden zu haben, indem sie einen Gesetzentwurf vorlegt, in dem sie die Mitglieder des Landtages weitgehend wie Arbeitnehmer in den verschiedenen Berufssparten mit ihren Durchschnittgehältern bzw. ihren Durchschnittsrenten betrachtet, und zwar - ich zitiere aus der Begründung - „unter dem Gesichtspunkt sozialer Gerechtigkeit im Gleichklang mit den übrigen Sozialreformen in der Bundesrepublik Deutschland“.
Ich frage Sie alle, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Wissen Sie, wie die sicherlich notwendigen Sozialreformen in Deutschland, die gerade erst als Reförmchen begonnen haben, am Ende im Einzelnen aussehen werden? - Ich jedenfalls weiß es nicht. Meine Fraktion weiß es auch nicht. Aber Frau Schröder scheint Hellseherin zu sein, wenn sie schon jetzt von einem „Gleichklang“ spricht.
Eine kritische Gesamtüberprüfung unserer Entschädigungsre
gelung ist sicherlich notwendig. Aber ist es verantwortbar - so frage ich Sie -, dass nach rund 14 Jahren Landtag Brandenburg ausgerechnet zum Ende unserer 3. Wahlperiode fast in Panik eine Hauruck-Regelung zulasten des Landtages der 4. Wahlperiode angestrebt werden soll? Ich habe daran ganz erheblich Zweifel.
Die Fraktion der PDS hat nach meiner Auffassung mit ihrem Antrag verantwortungsbewusster gehandelt. Sie listet alle kritischen Punkte auf - zum Beispiel auch die Frage der Angleichung an Regelungen vergleichbarer alter Bundesländer -, fordert eine umfassende parlamentarische Willensbildung und stellt die Beteiligung eines so genannten externen Beratungsgremiums zur Diskussion.
Darüber hinaus empfiehlt sie zu überprüfen, ob Entscheidungen über die Höhe der Leistungen an Mitglieder des Landtages einer Wahlperiode ausschließlich durch den Landtag der vergangenen Wahlperiode getroffen werden sollten.
Wir, die CDU, sind grundsätzlich bereit, uns an einer sachlichen, parteiübergreifenden und vor allen Dingen ergebnisoffenen Diskussion im - dafür zuständigen - Hauptausschuss zu beteiligen. Wir fordern jedoch eine parlamentarische Willensbildung unter den klaren Prämissen unserer Landesverfassung. Ich darf zitieren:
„Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes.“
- Artikel 55 Abs. 1.
„Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.“
- Artikel 56 Abs. 1.
Und vor allem:
„Mitglieder des Landtages erhalten eine ihrer Verantwortung entsprechende und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“
- Artikel 60.
Dies bedeutet ohne jeden Zweifel, dass der Landtag die Verfassungsinstitution sui generis und somit mit nichts anderem vergleichbar ist und dass der Status eines Abgeordneten genauso unvergleichlich ist. Das sind die Fakten und das hat nichts mit Überheblichkeit zu tun.
Umso schwieriger ist natürlich die Entscheidung, was als angemessene Entschädigung bzw. als Altersversorgung entsprechend den genannten Verfassungsbestimmungen anzusehen ist. Selbstverständlich sind wir nicht weltfremd. Das heißt, es müssen in dieser Frage Bezugsgrößen gefunden werden - zweifellos eine schwierige Aufgabe. Die Idee einer Expertenkommission zur Unterstützung der parlamentarischen Beratung ist deshalb erwägenswert.
Noch etwas sehr Wichtiges: Die in Artikel 62 der Landesverfassung festgelegte Begrenzung der Wahlperiode auf fünf Jahre - das heißt der Grundsatz der so genannten Diskontinuität - ist
bei allen Eingriffen in die Rechte der Abgeordneten, vor allem wenn es um gravierende Einschnitte geht, zu berücksichtigen. Es muss also verfassungsrechtlich sorgfältig geprüft werden, ob der derzeitige Landtag gegen Ende seiner Wahlperiode überhaupt befugt ist, das neue Parlament in seinen ureigenen souveränen Rechten und seiner Verantwortung praktisch vom ersten Tag an erheblich zu beschneiden.
Falls wir nach gründlicher Auseinandersetzung zu dem Ergebnis kommen, dass wir in diesem Stadium, das heißt zum Ablauf unserer Amtszeit, Entscheidungen des neuen Landtags nicht präjudizieren dürfen oder sollten, könnte ich mir trotzdem Empfehlungen an unsere parlamentarischen Erben vorstellen, um auf diese Weise zu dokumentieren, dass wir die Zeichen der Zeit im Hinblick auf notwendige Reformen erkannt haben.
Der Überweisung des Antrags der PDS an den Hauptausschuss steht aus unserer Sicht nichts entgegen. Auch der vorliegende Gesetzentwurf sollte trotz der von mir dargestellten Mängel die Chance erhalten, im Hauptausschuss einer objektiven Bewertung unterzogen zu werden. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erneut versucht die DVU, mit ihrem Antrag eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, mit der sich Brandenburg der Lächerlichkeit preisgäbe. Es zeigt deutlich, dass der Antragsteller weder Sinn und Zweck des Jugendgerichtsgesetzes verstanden hat noch einschlägige Statistiken bei der Erarbeitung des Antrages heranzog.
Bereits die Behauptung, dass das Jugendschöffengericht durch eine immense Zunahme von Verfahren überlastet sei, ist falsch. Die Zahl der Verfahren blieb im vergangenen Jahrzehnt annähernd gleich. Auch ist kein Ungleichgewicht bei der Verteilung der Belastung zwischen Jugendrichtern und Jugendschöffengerichten festzustellen.
Die antragstellende Fraktion verkennt auch die Aufgaben des Jugendrichters, dem sie zusätzliche Verfahren übertragen will. Jugendrichter sprechen nämlich nicht nur die meisten Verurteilungen zu Jugendstrafen aus, sondern sind auch Vollstreckungsleiter, nehmen die Aufgaben der Strafvollstreckungskammer wahr und sind nicht zuletzt auch Vollzugsleiter bei Jugendarrest.
Die Argumentation der antragstellenden Fraktion ist auch in sich selbst widersprüchlich; denn bemängelt wird in erster Linie die sachliche Zuständigkeit des Jugendrichters. Ändern will sie mit dem Antrag jedoch die Rechtsfolgenkompetenz. Mit anderen Worten: Um das Ziel zu erreichen, das Sie sowohl in der Gesetzesbegründung als auch soeben in Ihrem Debattenbeitrag benannten, müssten Sie noch viele weitere Paragraphen ändern. Deshalb meine persönliche Bitte, Herr Schuldt - ich habe es an dieser Stelle schon mehrfach ausgesprochen-, verschonen Sie uns doch mit Ihren wenig durchdachten Anträgen! - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich natürlich als Mit
glied der CDU-Fraktion, dass wir mit dem Thema E-Government goldrichtig gelegen haben. Es wurde die Frage nach der Aktualität gestellt. Anhand der engagierten Redebeiträge...
- Natürlich auch des Redebeitrags vom Kollegen Vietze, der nach anfänglichen Schwierigkeiten mit dem Thema dann doch noch eine Kampfkurve geflogen hat.
Herr Vietze, Sie haben sich sogar noch als Fan von E-Government geoutet. Das hat mich ganz besonders gefreut.
Auch Herr Müller hat die Frage nach der Aktualität gestellt. Sein sehr qualifizierter Redebeitrag
hat gezeigt: Das Thema ist in Brandenburg hochaktuell. Deshalb darf ich zum Schluss ein wenig das Resümee unserer Aktuellen Stunde ziehen.
Es ist auch die Frage gestellt worden - ich glaube, vom Kollegen Schippel -, ob das für die Bürgerinnen und Bürger interessant ist. Ich glaube, es ist sehr interessant. Gerade in einem Flächenland wie Brandenburg ist das eine Möglichkeit, Technik zu nutzen, Wege zu verkürzen und insgesamt, und darauf würde ich noch einmal in meinem kurzen Redebeitrag Wert legen, etwas für die Wirtschaft in Brandenburg zu tun und die Außendarstellung unseres Landes in der Welt und in Deutschland zu verbessern.
Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herausforderungen wie schlanke Verwaltung, Reduzierung von Kosten und Schaffung von Bürgernähe und vieles mehr lassen sich durch E-Government leichter und besser lösen. Brandenburg kann sich als ein modernes, innovatives und aufgeschlossenes Land präsentieren. Eine moderne Verwaltung stärkt Brandenburgs Ansehen nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch in der Welt, auch bei international operierenden Unternehmen.
Voraussetzung ist jedoch, dass schnellstens ein einheitlicher Standard geschaffen wird; denn der Aufbau virtueller Behörden, E-Government, wäre ein wahres Beschäftigungsprogramm für kleine und mittelständische IT-Unternehmen aus Brandenburg. Ich glaube, hier haben wir noch gewissen Nachholbedarf. Im Sinne einer erfolgreichen Mittelstandsförderung müssen wir hierbei den ansässigen mittelständischen Unternehmen besondere Beachtung schenken. Gerade die Einbindung der Interessen der mittelständischen Unternehmen in die E-Government-Strategie des Landes muss ein wichtiges Ziel sein und bleiben.
Ich fordere die Landesregierung deshalb auf, diesen Prozess weiterhin nachhaltig zu unterstützen. Ich begrüße in diesem Zusammenhang, dass der Innenminister auch eine frühzeitige Einbindung der Berufskammern in die Strategie des Landes beabsichtigt.
Neben der unmittelbaren Wirtschaftsförderung durch den Auf
bau der entsprechenden Infrastruktur zieht ein funktionierendes E-Government auch mittelbar Beschäftigung nach sich; denn - dieser Aspekt ist meiner Ansicht nach in der Diskussion heute zu kurz gekommen und wurde nicht ausreichend gewürdigt - es bringt erhebliche Wettbewerbsvorteile. Vom E-Government profitiert nämlich nicht nur der Bürger, sondern auch die Unternehmen profitieren von einer effizienteren Zusammenarbeit mit den Behörden und der Verwaltung. Die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung von Anträgen und Genehmigungen wird im verschärften internationalen Wettbewerb nämlich zunehmend ertrags- und damit wettbewerbsrelevant. Für Unternehmen, gerade für international operierende, wird in Zukunft die schnelle und unkomplizierte Abwicklung von Baugenehmigungen, Wirtschaftsförderanträgen und anderen behördlichen Erlaubnissen einen wichtigen Stellenwert im Standortwettbewerb haben.
Wir dürfen diese Chance, die uns das E-Government bietet, nicht ungenutzt verstreichen lassen. Die finanzielle Lage von Land und Kommunen erfordert alle Formen der Zusammenarbeit, sodass auch hier Kooperationsverträge im Rahmen von Public Private Partnership denkbar sind.
Leider, meine Damen und Herren, geht es hier aber nicht nur darum, im internationalen Wettbewerb Vorreiter zu werden, sondern auch darum, den Anschluss an die europäischen Staaten nicht zu verlieren. Deutschland liegt beim E-Government im Vergleich mit 17 weiteren europäischen Staaten auf Platz 16. Meine Damen und Herren, wir dürfen uns deshalb nicht selbstgefällig zurücklehnen, sondern müssen handeln, um nicht beim E-Government genauso abzurutschen wie in anderen Bereichen; ich nenne als Beispiel das Stichwort PISA-Studie.
Trotz der bekannten Finanzsituation ist es notwendig, in diese moderne Technik zu investieren. Die zum Teil hohen Anfangsinvestitionen werden sich schnell amortisieren. Stichwort Synergieeffekte, Verwaltungsvereinfachung und Kostenreduktion.
Lassen Sie mich festhalten: Die Einführung modernen E-Governments ist eine zeitgemäße Reform unserer Verwaltung. Sie nützt den Bürgern, den Unternehmen und den Behörden selbst. E-Government ist notwendig, weil es die Standortqualität und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes voranbringen wird. Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege Wolfgang Klein hat in seinen Ausführungen bereits richtungweisend gesagt, worum es bei diesem Antrag geht.
Insofern kann ich mich verhältnismäßig kurz fassen.
Die Begründung des vorliegenden Antrages der PDS-Fraktion zeigt, dass ihr das Volksabstimmungsgesetz durchaus bekannt ist. Hätte sie es noch einmal gelesen, müssten wir uns heute nicht mit diesem Antrag befassen, denn § 3 Abs. 1 Satz 2 des Volksabstimmungsgesetzes legt fest:
„Der Landesabstimmungsleiter kann den Ämtern, amtsfreien Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen Weisungen erteilen.“
Meine Damen und Herren, wenn Sie mit der gegenwärtigen Praxis der Durchführung bei den Abstimmungsbehörden unzufrieden sind, so wäre die vom Gesetzgeber vorgesehene richtige Adresse der Landesabstimmungsleiter, also der Landeswahlleiter. Sollten Sie hingegen mit dieser Zuständigkeitsregel oder mit der Person unzufrieden sein, so hätte es hierzu beispielsweise einer Gesetzesnovelle bedurft.
Angesichts der unabhängigen Stellung des Landesabstimmungsleiters sind weder der Landtag noch, wie Sie es begehren, die Landesregierung befugt, sich in dessen originäre Zuständigkeit einzumischen. Nach meinen persönlichen Erfahrungen und meinem Kenntnisstand sind jedoch sowohl der Landesabstimmungsleiter als auch die kommunalen Abstimmungsbehörden bemüht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Sondereintragungszeiten vorzusehen und Sondereintragungsräume bereitzustellen.
Ja, gern.
Ja, mir ist bekannt, dass es das gibt, Herr Kollege Sarrach. Ich bin trotzdem der Meinung, dass Ihr Antrag nicht dazu geeignet ist, einen Regelungsbedarf der Landesregierung zu erzeugen. Wir sind der Überzeugung, dass das, was geregelt ist, und die originären Aufgaben des Abstimmungsleiters bzw. Landeswahlleiters nicht beeinflusst werden sollten. Wir glauben auch, dass der Landeswahlleiter seine Aufgaben bisher gut geregelt hat. Sicherlich finden sich immer wieder Bürger, Herr Sarrach, denen auch diese Zeiten als nicht ausreichend erscheinen; das mag sein.
Doch lassen Sie mich darauf hinweisen, dass die Eintragungsfrist vier Monate beträgt. Sie können doch nicht ernsthaft behaupten, dass es jemanden, der sich am Volksbegehren beteiligen möchte, gibt, dem es nicht möglich ist, innerhalb eines Zeitraumes von vier Monaten sein Votum abzugeben, zumal für die von Ihnen auch angesprochene Gruppe der Mobilitätsbeeinträchtigten die Möglichkeit besteht, einer Person ihres Vertrauens entsprechende Vollmacht zu erteilen.
Mein Damen und Herren, dieser Antrag ist aus den eben genannten Gründen nicht nur vom Inhalt her überflüssig, sondern, wie aufgezeigt, auch an den falschen Adressaten gerichtet. Herr Kollege Sarrach - das muss ich Ihnen attestieren -, da müssen Sie noch etwas üben. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie werden mir sicherlich Recht geben: Wenn wir nach der Rede von Wolfgang Klein aufgehört hätten, dann wäre uns diese Debatte in guter Erinnerung geblieben; denn das, was Wolfgang Klein zum Thema der PDS zum Besten gegeben hat, ist eigentlich nicht zu toppen.
Deshalb möchte ich die Rede von Herrn Schuldt ausblenden wir nehmen sie als Betriebsunfall - und kann mich zum in Rede stehenden Thema verhältnismäßig kurz fassen.
Ich würde gern noch eines zum Besten geben. Kollege Klein, Sie sagten, es habe sich gezeigt, dass die Übergabe von Fördermittelbescheiden im Zusammenhang mit Infrastrukturmaßnahmen insbesondere im Bereich Straßenbau nicht so erfolgreich sei. Das hat man auch an Ihren Wahlergebnissen gesehen. Vielleicht sollten Sie vor den Landtagswahlen darüber nachdenken, mehr Polizeiwagen zu übergeben.
Das scheint der bessere Weg zu sein. - Aber Spaß beiseite.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wir als CDU-Fraktion nehmen den Antrag der PDS nicht ganz so ernst. Anderes war wohl auch nicht beabsichtigt, Herr Vietze. Es gehört zum guten Stil in unserem Parlament, dass wir auch einmal in dieser Art und Weise vergnügt miteinander umgehen können.
Wir als CDU-Fraktion meinen, dass die Mitglieder der Landesregierung in der Lage sind, mit diesem Thema sensibel umzugehen. Wir trauen ihnen zu, dass sie auch in Anbetracht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sehr wohl wissen, dass sie gerade in Vorwahlzeiten mit diesem Thema sensibel umzugehen haben.
Wir sind auch der Meinung, dass die Landesregierung, wenn sie zu der Überzeugung gelangt, sich eine Regelung schaffen zu müssen, das in eigener Zuständigkeit tun wird und nicht die Hilfe des Parlamentes braucht.
Gestatten Sie mir noch eine persönliche Anmerkung. Ich komme immer gern als Abgeordneter zu Ministern, wenn im Zusammenhang mit Infrastrukturmaßnahmen Fördermittelbescheide übergeben werden. Wenn der eine oder andere Minister auch daran dächte, dass wir Abgeordneten da sind und uns persönlich begrüßte,
würden wir uns alle freuen.
In diesem Sinne lehnen wir den Antrag der PDS-Fraktion ab. Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst die Gelegenheit nutzen, mich dafür zu entschuldigen, dass der soeben verteilte Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen für unsere Verhältnisse spät verteilt worden ist.
Es zeichnet uns alle aus, dass wir Menschen sind und deshalb Fehler machen. Ich bitte, das so zu werten, und hoffe, dass der Inhalt unseres Entschließungsantrags in seiner Klarheit und Durchsetzungsfähigkeit der Opposition in diesem hohen Hause doch noch rechtzeitig zu ihrem politischen Agieren vorgelegt worden ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich mit dem Positiven beginnen, nämlich der Feststellung, wie erfreulich es ist, dass sich über Länder- und Parteigrenzen hinweg die Einsicht durchgesetzt hat, dass das föderale Gleichgewicht neu justiert werden muss. Das war über Generationen nicht immer so. Insofern ist das schon Erreichte positiv zu bewerten; es geht in die richtige Richtung.
Bedauerlicherweise jedoch sind in der Föderalismuskommission die Länder lediglich über den Bundesrat und nicht unmittelbar durch die Landesparlamente vertreten. Dabei gilt es doch vorrangig, die Rolle auch dieser Parlamente zu stärken. Gerade die Möglichkeit zu regional unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen zu eröffnen ist ein Hauptziel der Kommission. In der Wahrnehmung dieser Möglichkeit schränkt uns gerade die Rahmengesetzgebung des Bundes derzeit erheblich ein. Insofern pflichte ich dem Kollegen Vietze bei.
Ziel der Föderalismuskommission ist es, die Sicherung der Handlungsfähigkeit von Bund und Ländern zu ermöglichen, die Rolle der Landtage in der Gesetzgebung zu stärken, die Zahl der zustimmungsbedürftigen Gesetze zu reduzieren und mehr Raum für Subsidiarität zu eröffnen. Wir brauchen Öffnungs- und Experimentierklauseln sowie Wettbewerbsföderalismus.
Ich habe bereits ausgeführt, dass ich - ich schließe hier meine Fraktion ausdrücklich ein - mit der Zusammensetzung der Kommission nicht glücklich bin. Ich glaube aber auch, wir sollten jetzt das Beste daraus machen und mit der fixierten Zusammensetzung leben. Dies geht - das will ich nicht verhehlen - durchaus auch mit einem Antrag, wie ihn die PDS vorgelegt hat, nämlich mit einer Positionsbestimmung des Brandenburger Landtags. Dies könnte - wie die PDS in ihrer Begründung schreibt - eine Anregung für das Agieren des Vertreters der Landesregierung, nämlich unseres Ministerpräsidenten, sein.
Ich denke jedoch, Herr Vietze, wir sollten die Möglichkeit des regelmäßigen Einflussnehmens nicht aus der Hand geben. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen den vorliegenden Entschließungsantrag gefasst, der die regelmäßige Berichterstattung über den Fortgang der Beratungen der gemeinsamen Föderalismuskommission beinhaltet und auch die Möglichkeit eröffnet, dem Vertreter des Landes Brandenburg in dieser Kommission die Meinung dieses Parlaments regelmäßig mit auf den Weg zu geben. Ich glaube, dass dies der bessere Weg ist und die kontinuierliche Einflussnahme auf den Fortgang der Arbeit der Föderalismuskommission sichert.
In diesem Sinne lehnen wir Ihren Antrag ab und hoffen auf Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Deswegen fasse ich mich auch kürzer. Was ich sage, ist nämlich immer vernünftig. Das kann man auch in der Kürze der Zeit sagen.
- Danke für den Beifall.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Anträge der DVU-Fraktion zur Änderung des Beamtengesetzes und des Bundesangestelltenvertrages sind zwar inhaltlich vergleichbar, aber wohl wegen der Redezeit für die Antragsteller heute gleich zweimal zum Gegenstand unserer Tagesordnung gemacht worden.
Mein kollegialer Versuch, die DVU zu bewegen, diese beiden inhaltlich gleichen Anträge zusammenzufassen und in einer verbundenen Debatte einzuführen, wurde abgelehnt. Nun gut.
Diese beiden Anträge gehen zurück auf eine Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 2003. Hiernach bedarf „ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die DVU versucht mit ihren Anträgen, gesetzliche Voraussetzungen zur Lösung eines Problems, welches es in Brandenburg gar nicht gibt, zu schaffen.
Meine Damen und Herren! Vor welchen Herausforderungen stehen wir in Brandenburg gerade im Bildungsbereich? Dramatisch wegbrechende Schülerzahlen - im Sek-I-Bereich werden wir von heute 389 Schulen in den nächsten Jahren 150 schließen müssen. Wir haben es mit Abwanderung von Jugendlichen zu tun. Wir haben mit den Ergebnissen der PISA-Studie klarzukommen. Eine Fülle von Herausforderungen und Problemen, die wir lösen müssen, und die DVU stellt Anträge bezüglich einer Bundesratsinitiative, mit der sich das Land Brandenburg, wenn wir dies hier abstimmten, lächerlich machen würde. Diese Probleme stellen sich im Land Brandenburg nicht. Deshalb, meine Damen und Herren, werden wir diese beiden Anträge ablehnen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zukunft unserer jungen Generation ist für meine Fraktion und auch für mich persönlich von zentraler Bedeutung sowie eine Herzensangelegenheit, um es einmal emotional auszudrücken. Dies zu Beginn festzustellen ist mir gerade nach dem deprimierenden Redebeitrag der DVU wichtig.
Die wirtschaftliche Situation in Deutschland ist, wie wir alle wissen, außerordentlich schwierig. Wir haben quasi ein NullWachstum. In Brandenburg schrumpft die Wirtschaft seit zwei Jahren. Dies hat natürlich Auswirkungen auf das Ausbildungsplatzangebot in Brandenburg und darüber hinaus.
Wenn wir heute über die Ausbildungsplatzsituation reden, sprechen wir über Probleme einer Generation, die nach neunjähriger, zehnjähriger oder längerer Schulausbildung neugierig und erwartungsvoll ihr eigenes Leben in die Hand nehmen und vor allem ein Fundament für die eigene Zukunft errichten möchte. Der Start in die Berufs- und Arbeitswelt ist gegenwärtig für viele Jugendliche nicht der, den wir ihnen wünschen; daran gibt es nichts zu deuteln.
Wie sieht die Ausbildungsmarktsituation in Deutschland aus? Ende August musste die Bundesanstalt für Arbeit eine Lücke von über 130 000 Lehrstellen feststellen. Das sind annähernd 40 000 mehr fehlende betriebliche Ausbildungsstellen als im August des Vorjahres. Zwischen Juli 2003 und August 2003 ist es allerdings gelungen, diese Lücke um rund 35 000 Stellen zu verringern. 35 000 Jugendliche, die im Juli 2003 noch keinen Lehrvertrag in der Tasche hatten, konnten im August eine betriebliche Ausbildungsstelle finden. Dafür möchte ich hier und heute allen Beteiligten, ganz besonders den Unternehmen, herzlich danken.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wie sieht es im Land
Brandenburg aus? Im August 2003 fehlten im Land Brandenburg annähend 11 000 Lehrstellen. Allerdings sollten wir hierzu die wichtigen Informationen der Landesregierung zur Kenntnis nehmen. Dies gilt insbesondere für die antragstellende Fraktion. Aber die DVU versucht lieber durch Überdramatisierung und Schwarzmalerei die Ausbildungssituation und die Probleme, die damit im Zusammenhang stehen, für ihre Zwecke zu nutzen. Der Rattenfänger von Hameln lässt grüßen!
Aber, meine Damen und Herren, zurück zur Sache.
Erstens: Aus der benannten Ausbildungslücke sind Doppelbewerbungen noch nicht herausgerechnet. Einige Jugendliche sind doppelt, dreifach oder sogar öfter in die Zählung aufgenommen worden.
Zweitens: Die Möglichkeiten, die den Jugendlichen durch die Arbeitsmarktpolitik angeboten werden, sind noch nicht eingerechnet. Aus der Vorlage der Landesregierung, die dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen für die Sitzung am 17.09.2003 zur Verfügung gestellt wurde, geht eindeutig hervor, dass die tatsächliche Ausbildungsplatzlücke das heißt unter Berücksichtigung der eben genannten Punkte 1 000 bis 1 500 Stellen umfasst. In der Vorlage heißt es unmissverständlich :
„Die Landesregierung hält trotz schwierigster Rahmenbedingungen nach wie vor an ihrer Zielstellung fest, jedem Jugendlichen, der ausbildungswillig und ausbildungsfähig ist, ein Ausbildungsplatzangebot unterbreiten zu können.“
Meine Damen und Herren, ich bin zuversichtlich, dass wir mithilfe der Landespolitik auch die diesjährige Ausbildungsplatzlücke schließen werden. Das haben wir für die Jugendlichen bisher jedes Jahr sichergestellt. Landes- und Bundespolitik stellen sich gemeinsam der Verantwortung, egal, wie der Bundeskanzler oder unser Ministerpräsident heißt.
Darüber hinaus gibt es vielfältige Bemühungen auch durch Abgeordnete dieses hohen Hauses. Ich möchte hier stellvertretend - das sei mir gestattet - meinen Kollegen Bartsch nennen, der seit Jahren eine überaus erfolgreiche Initiative, die Ausbildungsbörse in Bernau, immer wieder initiiert und engagiert betreibt und damit auch Sorge dafür trägt, dass viele Auszubildende einen Platz bekommen.
- Herr Bischoff und andere Kollegen natürlich auch. Ich möchte niemanden vergessen, der sich hierbei bemüht und engagiert.
Ich möchte für die CDU-Faktion aber auch ganz besonders hervorheben, dass sie selbstverständlich die betriebliche Ausbildung allen anderen Ausbildungsmaßnahmen vorzieht. Jugendliche, die durch ein Unternehmen ausgebildet werden, haben wesentlich bessere Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden. Damit zukünftig mehr betriebliche Ausbildungsplätze angeboten werden können, werden wir als CDU vor allem unsere Politik zur Stärkung des Mittelstandes und seiner Wettbewerbsfähig
keit fortsetzen sowie in der Bundespolitik auf entsprechende Maßnahmen drängen.
Meine Damen und Herren! Flexibilisierung und Deregulierung müssen auch bei den Ausbildungsverträgen endlich umgesetzt werden.
Flexible Ausbildungsverträge sind kein zusätzliches Risiko für unsere Jugendlichen. Nein, sie sind eine Chance für weitere betriebliche Ausbildungsplätze. Wir müssen im Übrigen unseren Unternehmen positive Anreize bieten, damit sie sich stärker für ihre Fachkräfte der Zukunft engagieren. „Negative Anreize“ wie die angedrohte Ausbildungsplatzabgabe oder weitere staatlich verordnete Zwangsmaßnahmen à la PDS lehnen wir strikt ab.
Meine Damen und Herren von der PDS! Auch wenn Sie es wahrscheinlich nie verstehen werden - Entlastungen statt Belastungen für den Mittelstand müssen erreicht werden. Nur so werden letztendlich auch Prosperität und Wirtschaftswachstum in Deutschland zur Geltung kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Unternehmer und Kammern beklagen, dass in der Ausbildung fehlende schulische Kenntnisse in Mathematik und Deutsch nachgearbeitet werden müssen, dann kann das natürlich nicht dauerhaft hingenommen werden. Die Regierungskoalition in Brandenburg hat darauf reagiert.
Unsere Reformen in der Bildungspolitik setzen auf bessere Qualität, zusätzliche Leistungen und mehr Vergleichbarkeit. Ich nenne hier nur einige wichtige Punkte.
- Das sind Fakten. Hören Sie doch einfach zu!
Im Grundschulbereich wurde die Stundentafel aufgestockt. Die zentralen Prüfungen in den 10. Klassen sind genauso eingeführt wie die Möglichkeit des Abiturs nach zwölf Jahren. Ab dem Schuljahr 2004/2005 wird es in Brandenburg ein Zentralabitur geben. Der Stundenausfall an den Schulen ist nicht hinnehmbar und muss und wird zurückgeführt werden. Der Deutsch- und Mathematikunterricht wurde in den letzten Jahren erweitert. Zusätzlicher Unterricht in diesen Fächern ist unser Ziel.
Der Antrag der DVU zu dieser Aktuellen Stunde liest sich allerdings so, als ob unsere Jugendlichen weitestgehend Analphabeten wären
und nahezu kein junger Mensch, der eine brandenburgische Schule besucht hat, ausbildungsfähig ist. Dies weisen wir zu
rück und wir werden nicht zulassen, meine Damen und Herren, dass Sie unsere Schülerinnen und Schüler pauschal und undifferenziert schlecht machen.
Die vorhandenen Probleme, die wir nicht abstreiten, haben wir bereits angepackt und wir werden sie auch weiterhin lösen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Jahren malt die Kollegin Schröder in diesem hohen Hause ein Horrorgemälde an die Wand, wenn es um die Chipfabrik in Frankfurt (Oder) geht. Jedes Mittel ist Ihnen recht, das Projekt schlechtzureden. Es ist auch erkennbar, Frau Schröder, dass es Ihre Absicht ist, das Projekt zu verhindern.
Die Krönung: Am letzten Wochenende konnten wir in spiegel.online nachlesen, dass Sie dem Ministerpräsidenten des Landes einen Brief geschrieben haben - gemeinsam mit dem Ex-Hausjuristen von Siemens! - Ein Schelm, der Arges dabei denkt.
Frau Schröder, niemand von uns verdächtigt Sie, auf der Gehaltsliste von Infineon zu stehen.
Sie beantragen mit Ihrer Initiative einen Bericht zur Wirtschaftlichkeitsstudie. Das Thema ist Ihnen in Wirklichkeit doch ziemlich egal. Sie haben Ihr Urteil gefällt, und das schon seit Jahren. Insofern, Frau Schröder, werden wir in Ruhe abwarten, bis die Landesregierung die Wirtschaftlichkeitsstudie vorlegt. Das Verfahren läuft dann wie immer: Im Wirtschaftsausschuss wird unterrichtet werden. Der Wirtschaftsminister wird sich den Fragen der Abgeordneten stellen, wie das in der Vergangenheit in diesem hohen Haus vielfach geschehen ist - mit etlichen Debatten, etlichen mündlichen Anfragen, Anträgen aus verschiedenen Fraktionen. So werden wir es nach Vorlage der Wirtschaftlichkeitsstudie auch halten. Dann, Frau Dr. Schröder, können Sie gern weitere Initiativen einleiten.
Ja, gern.
Frau Kollegin, das war eine Feststellung, die Sie getroffen haben, und keine Frage.
Sie fordern mit Ihrem Antrag eine Wirtschaftlichkeitsstudie. Diese Studie ist in der Entstehung, wird erarbeitet. Wenn sie vorliegt, werden wir sie - das habe ich doch erklärt - im Wirtschaftsausschuss diskutieren. Da Sie Abgeordnete dieses Hauses sind, dürfen Sie in den Wirtschaftsausschuss kommen und zuhören.
Das ist doch kein Problem. Auch wenn der Kollege Ehler damit ein Problem hat, ich hätte damit keines. Dorthin können Sie gehen und sich sachkundig machen. Wenn Sie dann weitere Fra
gen haben, was ja durchaus sein kann und was ich auch vermute, haben Sie die Gelegenheit, sie zu stellen, Frau Kollegin Schröder.
Wir lehnen Ihren Antrag also ab und erwarten Sie im Wirtschaftsausschuss. Dann sehen wir weiter. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was ist passiert? Ein brandenburgisches mittelständisches Unternehmen ist in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Das ist schlimm und bedauerlich, aber kein Einzelfall in Brandenburg. Wegen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Brandenburg und in ganz Deutschland kommt das leider Gottes vor.
Frau Kollegin Schröder, das Besondere ist, dass die Inhaber der Firma prominent sind. Wenn das nicht der Fall wäre, würde Sie das nicht interessieren. Frau Kollegin Schröder, wenn die Inhaber nicht in der CDU wären, würde Sie das noch weniger interessieren.
Ich möchte ausreden. - Noch nie hat sich dieser Landtag mit einem mittelständischen Unternehmen, das in Schwierigkeiten geraten ist, anhand eines Antrags explizit beschäftigt.
- Ich komme gleich darauf zu sprechen. Warten Sie es doch ab; ich habe ja noch ein bisschen Zeit. - Frau Kollegin Schröder, diese brandenburgische Familie ist in den 90er Jahren - wie viele Unternehmer in Brandenburg - ein persönliches Risiko eingegangen und hat Arbeitsplätze geschaffen.
Das Unternehmen ist dann in Schwierigkeiten geraten, weil die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nun einmal so sind, wie sie sind. Die Familie hat sich das auch nicht ausgesucht. Oder glaubt jemand im Saal, dass Familie Reiche freiwillig in die Insolvenz geht? Nein, sie hätte gern weiter gewirtschaftet und gern noch mehr Arbeitsplätze geschaffen. Das ist doch keine Frage.
Der Unterschied zu Ihnen, Frau Schröder, besteht darin, dass die Familie Reiche ein persönliches Risiko eingegangen ist. Als Sie, Frau Schröder, die Chance bekamen, Staatssekretärin zu werden, forderten Sie als Erstes eine Verbeamtung auf Lebenszeit, um mit 60 in Pension gehen zu können. Das ist der Unterschied.
Frau Schröder, es merkt doch jeder, wohin Sie wollen und worum es Ihnen in Wirklichkeit geht.
- Es hilft nichts, wenn Sie von dort hinten dauernd dazwischen reden. Ich habe Ihnen ja auch ruhig zugehört.
Frau Schröder, Sie hätten die Chance gehabt, sich unterrichten zu lassen. Am 17. September hat dieses Thema im Wirtschaftsausschuss eine Rolle gespielt. Ich glaube, der Abgeordnete Christoffers hat den Antrag gestellt, der Wirtschaftsminister bzw. der Staatssekretär sollten berichten. Dies ist geschehen.
Alle Fragen sind im Wirtschaftsausschuss hinreichend beantwortet worden.