Soweit vom Bundeskriminalamt ausländische Täter in die vorderste Reihe der Schwerkriminalität gestellt werden, werden diese festgestellten Tatsachen als so genannte ausländerfeindliche Datenmassen eingeordnet. Für deutsche Straftäter gilt diese Einordnung nicht.
Zwei Bewertungsrichtungen sind festzustellen. Die eine - politisch-ideologische - Richtun g diskriminiert und stigmatisiert nämlich undifferenziert anhand der statistischen Gesamtzahlen und Bevölkerungsanteile gerade Ausländer als allgemein überrepräsentiert kriminell. Die andere versucht mit wahren Akrobatenstücken - ebenfalls ohne kriminologisch fachgerechte Differenzierung die Kriminalität nicht deutscher Tatverdächtiger zu relativieren, um die erforderliche Ausweisung von ausländischen Straftätern zu unterbinden.
Es besteht kein Anlass, mittelschwere, schwere und/oder organisierte Kriminalität von deutschen Straftätern zu relativieren. Es besteht aber auch keinerlei faktischer Anlass und keine methodisch sinnvolle Möglichkeit, die nur durch Ausländer begehbaren Straftaten, also Verstöße gegen das Ausländer- und Asylrecht, aus der Statistik der Straftatenbeteiligung zu streichen, weil sie nur von Ausländern begangen werden können.
Hier liegt ledi glich eines der Kriminalitätsfelder vor, in denen die tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Begehung mit der Folge höchster gesellschaftsstruktureller, kriminogener und volkswirtschaftlicher Schäden an eine bestimmte individuelle Tätereigenschaft, nämlich der Bindung an das Ausländergesetz, gebunden ist.
Wenn man diese Selektion bejaht, müsste man auch fordern, die Delikte im Anne zur Verhinderung der Überkriminalisierung der übrigen Bevölkerung aus der polizeilichen Kriminalstatistik herauszuziehen, da auch sie nur von einer bestimmten Tätergruppe begangen werden können, nämlich den Amtsträgern.
illegalen Ausländern in Deutschland gerade die ,.Touristen" und "Durchreisenden- ein hochbrisantes Täterpotenzial der weitgehend im Dunkelfeld liegenden internationalen Profi- und organisierten Kriminalität beinhalten. Es ist aber ebenso unstreitig: Die notwendige differenzierende Auswertung der polizeilichen Kriminalstatistik zur.Ausländerkriminalität und zur Kriminalität durch deutsche Täter zeigt im Ergebnis, dass das Gros der durchschnittlich teilintegrierten. in Deutschland als Arbeitnehmer oder Gewerbetreibende ansässigen ausländischen Bevölkerung mit ihren Familienangehörigen keine negativen Auffälligkeiten gegenüber der verbleibbaren deutschen Wohnbevölkerung aufweist und mit dieser Feststellung faktisch abschließend und genügend entstigmatisiert ist.
Dem gegenüber steht aber der überwiegende und damit noch krassere überrepräsentationsanteil hinsichtlich der Kriminalität bei den Asylbewerbern und anderen - besonders ausländischen - Gruppierungen, die damit zutreffend als in hohem Maße, und zwar gegenüber der deutschen Bevölkerung, überrepräsentiert kriminalitätsauffälli g charakterisiert sind.
Diese Tatsachen, meine Damen und Herren, sind nicht Ergebnisse von Untersuchungen der DVU, sondern es sind amtliche Feststellungen des Bundeskriminalamtes sowie Forschungsergebnisse des Kriminaldirektors Braeuer. Auf weitergehende Erhebungen kann zurückgegriffen werden. Der Blick in die Gewerkschaftszeitschrift „Deutsche Polizei" ist hierzu recht informativ.
Aus diesem Deliktabriss ergibt sich - mögen die Straftaten von deutschen oder von ausländischen Straftätern begangen werden dass Raub. Mord. Totschlag, illegaler Rauschgifthandel, der laut „Potsdamer Neueste Nachrichten" vom 26. Januar um das Achtzehnfache gestiegen ist, aber auch Raub mit Todesfolge und räuberische Erpressung, Körperverletzung mit Todesfolge, sexueller Missbrauch von Kindern, Menschenhandel. Zuhälterei, Förderung der Prostitution, Kinderpornographie, Geldwäsche, illegale Waffeneinfuhr, massenhafter Zigarettenschmuggel, Hehlerei und illegales Führen von Schusswaffen, Trunkenheit am Steuer. Verkehrsunfall flucht. Fahren ohne Fahrerlaubnis. illegale Einreise und Arbeitstätigkeit durch Ausländer, Falschangaben über Familienstand, Brandstiftung und Sprengstoffdelikte nahezu an der Tagesordnung sind. Der Bürger ist verunsichert; er wagt sich in den Abendstunden kaum noch auf die Straße. Es ist drei vor zwölf. Sofortiges behördliches Handeln ist geboten.
Wenn in der „Märkischen Oderzeitung" vom 18. Januar dieses Jahres ffir das Land Brandenburg eine Verdoppelung der organisierten Kriminalität festgestellt wird so ist diese Tatsache für das Bundesgebiet verallgemeinerungsfähig. Erhöhte Aufklärung besagt doch nur, dass ein überproportionaler Anstieg der organisierten Kriminalität erfolgt ist und dass im Regelfall nur die kleinen Fische, wie man so schön sagt, gefangen werden.
Wie ist nun gegen diese Besorgnis erregende Entwicklung vorzugehen? Zunächst ist ein konsequentes Einschreiten der Strafverfoleunesbehörden geboten. Die gesetzlichen Instrumentarien liegen vor. Die organisierte Kriminalität sollte nachrichtendienstlich bekämpft werden. Das sind Erfahrungssätze der polizeilichen Praktiker. Es geht nicht an, dass die Straftäter der or
ganisierten Kriminalität über eine bessere nachrichtendienstliche Ausstattung verfügen als die Strafverfolgungsbehörden.
Schließlich ist es angezeigt. mehr Personal auf die Straße zu verlagern. Notfalls sind Polizeibeamte einzustellen, die auch zur Kriminalitätsbekämpfun g eingesetzt werden. Das polizeiliche Erscheinungsbild. Herr Minister Schönbohm, ist doch nur ein Zeichen daffit dass die Beamten übermäßig belastet sind. Statt Stellen abzubauen, müsste der Personalbestand aufgestockt und müssten die Amtsstuben endlich mit den notwendigen bürotechnischen Mitteln ausgestattet werden. Ebenso kann es doch nicht wahr sein, dass sich Beamte ihre schusssicheren Westen selber kaufen. Aufgrund der tragischen Ereignisse, die erst vor kurzem stattgefunden haben, sehen wir die Ausstattung der Beamten mit einer schusssicheren Weste mit Kragen als zwingend notwendi g an.
Darüber hinaus sollten Absprachen mit den Staatsanwaltschaften und Gerichten erfolgen, damit der von der Norm vorgesehene Strafrahmen ausgeschöpft werden kann und werden sollte. Ein Berufs- und Gewohnheitsverbrecher kann und will nicht resozialisiert werden. Ein erstes Zeichen sollte die Verstärkung der Polizei, ihre Repräsentanz auf der Straße und die Verankerung des finalen Rettungsschusses im Polizeigesetz sein. - Ich bedanke mich.
Ich bedanke mich auch, Herr Abgeordneter Schuldt. - Das Wort geht jetzt für die Koalitionsfraktionen an Herrn Abgeordneten Homeyer.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen gerade von der Gedenkveranstaltung anlässlich des heutigen Holocaust-Gedenktages in Sachsenhausen zurück. Wenn ich sage „wir-, dann meine ich damit alle Abgeordneten außer den Mitgliedern der DVU-Fraktion. Sie, meine Damen und Herren, blieben der Veranstaltung komplett fern. Das zeigt einmal mehr Ihre antisemitische und fremdenfeindliche Einstellung.
Ihre gestrige Stellungnahme dazu, warum Sie der Veranstaltung fernbleiben wollen, entlarvt Sie. Ich zitiere Sie. Sie „lehnen eine Selektierung der Opfer ab". Schämen Sie sich!
Dass Sie den heutigen Holocaust-Gedenktag auch noch dazu benutzen, im Rahmen einer Diskussion über die innere Sicherheit im Lande mit billiger Stimmungsmache insbesondere ausländische Straftäter anzuprangern, ist, so meine ich, beschämend.
Wenn Sie die Situation der inneren Sicherheit in unserem Land so einschätzen, wie Sie, Herr Schuldt, es in Ihrem Redebeitrag eben darstellten, dann verwundert es doch sehr, dass Sie an die
sen Januar-Plenartagen lediglich einen Bericht über die Ausgestaltung des Dienstsports der Polizei in Brandenbur g forderten. Wahrscheinlich liegt es daran. dass Sie zwar gern Stammtischparolen übernehmen, diese jedoch in den seltensten Fällen konkret in Verbesserun gsvorschläge umsetzen können.
Ich empfehle Ihnen. Herr Schuldt, Ihren Vorturner, Herrn Frey, doch zu bitten, in Zukunft, wenn er Ihnen Ihre Redeentwürfe macht, diese vielleicht etwas einfacher und übersichtlicher zu gestalten.
(Schuldt [DVU]: Herr Homevier, Sie wissen, dass Sie lügen! Ziehen Sie das bitte zurück! Wir schreiben unsere Redebeiträge hier in diesem Hause!)
Herr Abgeordneter Schuldt, Sie hatten das Rederecht bereits. Jetzt ist Abgeordneter Homeyer dran. - Bitte schön, Herr Homeyer!
Danke schön, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren, seien Sie versichert, dass lnnenminister Schönbohm und die gesamte Koalition die innere Sicherheit als eines ihrer Schwerpunktthemen behandeln. Wie wichtig uns die innere Sicherheit im Land Brandenburg ist, erkennen Sie auch daran, dass trotz aller Sparzwänge die notwendi gen Reformen beherzt angegangen werden. Ich erspare es mir hier aber, Beispiele aufzuzählen, da das Niveau, Herr Schuldt, das Sie wählten und auf das Sie sich begeben haben, es verbietet, sich ernsthaft damit auseinander zu setzen. - Ich danke Ihnen.
Ich danke dem Abgeordneten Homeyer. - Das Wort geht an die Fraktion der PDS, Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Schumann.
Meine Damen und Herren, wenn Sie dieses Gedenken verweieern, ist es für mich an diesem Tage das Mindeste, dass ich die von Ihnen gewünschte Aktuelle Stunde verweigere. - Vielen Dank.
Ich danke dem Abgeordneten Prof. Dr. Schumann. - Das Wort geht an die Landesregierung. Herr Minister!
Damit sind wir am Ende der Aussprache zu dieser Aktuellen Stunde angekommen. Ich schließe die Rednerliste; ich schließe auch den Tagesordnungspunkt 2.
Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Brandenburg an die Gemeinden und Landkreise im Haushaltsjahr 2000 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2000 - GFG 2000)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zur 2. Lesung (einschließlich Ergänzungsblatt)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der DVU weiß natürlich ganz genau. dass die Akzentsetzun g auf eine bestimmte Opfergruppe bei dem Gedenken in Sachsenhausen überhaupt nicht im Widerspruch zu dem Gedenken an alle Opfer des Nationalsozialismus steht. Indem Sie sich heute diesem Gedenken verweigert haben, haben Sie zum Ausdruck gebracht, dass Sie sich dem Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus ins gesamt verweigern.
Das wirft ein bezeichnendes Licht auf Ihre geistige und politische Verfassung, die nicht tolerabel ist.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der Fraktion der SPD. Frau Abgeordnete Ziegler, Sie haben das Wort.