In der Uckermark wird mir gesagt, dass man hoffe, im Zusammenhang mit dem FAG mehr Mittel zu bekommen. Auch in Potsdam wird mir gesagt, man werde durch das FAG mehr bekommen. Heizen Sie diese Stimmung nicht an! Schon jetzt, mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz, erreichen wir, dass die im berlinfernen Raum liegenden Kreise und Kommunen 346 Euro pro Person bekommen, während es im berlinnahen Raum nur 244 Euro pro Person sind. Daraus ersehen Sie, dass es jetzt schon Disparitäten gibt, die wir mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz auffangen wollen, um vergleichbare Lebensverhältnisse überall in Brandenburg sicherzustellen. Diese Aufgabe nehmen wir sehr ernst. Es geht jetzt um die Frage, wie dies in einem Finanzausgleichsgesetz umgesetzt werden kann. Ich bin einmal gespannt, wo Sie dann sind, wenn wir das tun. Dann wollen wir einmal sehen, ob Sie gewillt sind mitzugehen, auch unbequeme Entscheidungen zu treffen, wenn es um die Verteilung geht.
Zu dem, was Sie als Letztes gesagt haben, nämlich, dass wir das doch jetzt machen sollten. Was Sie in der jetzigen Situation von mir verlangen, ist kein Finanzausgleichsgesetz, das eine berechenbare Finanzierung für die Zukunft sicherstellt. Im Grunde genommen wollen Sie eine kurzfristige Notverordnung haben. Das machen wir nicht. Wir wollen ein Gemeindefinanzierungsgesetz, das berechenbar ist. Damit haben die Kommunen Erfahrung. Wir wollen möglichst schnell den Kommunen Planungssicherheit geben unter den schwierigen Bedingungen, die wir heute Morgen erörtert haben. Dann wird das Finanzausgleichsgesetz so erlassen, dass die Kommunen über einen längeren Zeitraum hinweg planen können, dass sie Sicherheit für die Investitionen, für die Gesamtplanung ihrer Haushalte haben.
Ich rufe zur Abstimmung den Antrag der Fraktion der PDS, Drucksache 3/6259, auf. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Hierzu vorab einige Bemerkungen: Von den Mitgliedern des Medienrates werden je drei vom Landtag Brandenburg und vom Abgeordnetenhaus Berlin gewählt, und zwar jeweils mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Gremien, das heißt für uns hier mit mindestens 59 Stimmen.
Ein weiteres Mitglied, das zugleich den Vorsitz im Medienrat innehat, wird von beiden Landesparlamenten ebenfalls jeweils mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt.
Jetzt noch einige Hinweise zum Wahlverfahren für den Vorsitzenden und die Mitglieder des Medienrates: Die Wahl erfolgt geheim. Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Stenografentisch und die Stimmabgabe links und rechts von mir an den Regierungsbänken, wie Sie das von anderen Wahlgängen schon gewohnt sind.
Sie erhalten zwei Stimmzettel mit den Namen der Kandidaten, auf denen Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Dabei bitte ich Sie, nur die auf dem Wahlpult ausliegenden Kopierstifte zu benutzen. Leere oder anderweitig gekennzeichnete Stimmzettel zählen als ungültige Stimmen.
Meine Damen und Herren, ich stelle die übliche Frage, ob alle Abgeordneten Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben. Das ist der Fall. Dann schließe ich die Wahl und bitte um Auszählung.
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen das Ergebnis der geheimen Wahl im Rahmen des Tagesordnungspunktes 9 bekannt geben.
Ich gebe Ihnen zuerst das Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden des Medienrates bekannt: An der Wahl haben sich 76 Abgeordnete beteiligt. Die gesetzlich erforderliche Zweidrittelmehrheit beträgt 59 Stimmen. Für Prof. Dr. Ernst Benda wurden 71 Stimmen abgegeben. Damit ist Prof. Dr. Ernst Benda zum Vorsitzenden des Medienrates gewählt.
Ich gebe Ihnen jetzt das Ergebnis der Wahl der Mitglieder des Medienrates bekannt: An der Wahl haben sich 76 Abgeordnete beteiligt. Die erforderliche Mehrheit - ich sagte es schon - beträgt 59 Stimmen.
Für Frank Dahrendorf wurden 66 Stimmen abgegeben. Damit ist Herr Frank Dahrendorf als Mitglied des Medienrates gewählt.
Für Prof. Dr. Hansjürgen Rosenbauer wurden 54 Stimmen abgegeben. Damit ist Herr Prof. Dr. Hansjürgen Rosenbauer nicht in den Medienrat gewählt.
Für Dr. Karl-Friedrich Wachs sind 69 Stimmen abgegeben worden. Damit ist Dr. Karl-Friedrich Wachs zum Mitglied des Medienrates gewählt.
- Ich habe keine Einwände dagegen und unterbreche die Sitzung des Landtages. Reicht Ihnen die Zeit bis 15.40 Uhr?
Ich möchte ein paar Hinweise zum Wahlverfahren geben: Die Wahl erfolgt geheim. Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Stenografentisch und die Stimmabgabe rechts und links vom Sitzungspräsidium an den Regierungsbänken.
Sie erhalten einen Stimmzettel mit dem Namen des Kandidaten, auf dem Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Dabei bitte ich Sie, nur die am Wahlpult ausliegenden Kopierstifte zu benutzen. Leere oder anderweitig gekennzeichnete Stimmzettel zählen nicht als Stimme, sondern nur als Beteiligung an der
Ist jemand der anwesenden Abgeordneten, die stimmberechtigt sind, nicht aufgerufen worden? - Dies ist nicht der Fall.
Gibt es Abgeordnete, die noch keine Möglichkeit hatten, ihre Stimme abzugeben? - Dies ist nicht der Fall. Dann bitte ich, mit der Auszählung zu beginnen.
An der Wahl beteiligten sich 76 Abgeordnete. 73 der abgegebenen Stimmen waren gültig, drei waren ungültig. Unter den gültigen Stimmen gibt es 14 Neinstimmen und drei Enthaltungen. Damit ist Roman Hanno Harnisch mit 56 Stimmen gewählt.