Frau Osten, ich bedanke mich ausdrücklich dafür, dass Sie mir zutrauen, mich noch an eine Gegebenheit erinnern zu können, die nun gerade zwölf Monate zurückliegt. Ich kann mich tatsächlich an die Diskussionsveranstaltung erinnern. Ich kann mich auch daran erinnern,
dass wir, was verschiedene Fragen betraf, die dort aufgeworfen wurden, sehr wohl unterschiedlicher Meinung waren.
Aber zur Sache selbst. Frau Osten, Sie müssen doch Folgendes akzeptieren: Wenn der Bund Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenlegt und gleichzeitig den gemeindlichen Anteil an der Umsatzsteuer ändert,
dann wird das auf die Finanzausstattung der Kommunen in Brandenburg - wie auf die Finanzausstattung der Kommunen in Deutschland insgesamt - eben nicht ohne Auswirkungen bleiben. Ein ganz klares Ziel des FAG ist Dauerhaftigkeit. Wenn wir jetzt ein FAG auf ganz dünnem Eis verabschieden und das in sechs oder sieben Monaten schon wieder novellieren müssen,
weil wir heute nicht alle Parameter, die auf Bundesebene entschieden werden, einfließen lassen können, dann wird sich gerade Ihre Fraktion hinstellen und der Koalition und dem zuständigen Innenminister und der Finanzministerin Vorwürfe
machen dahin gehend, dass wir es nicht ernst gemeint hätten und dass wir oberflächlich gearbeitet hätten.
Nun will ich nicht sagen, dass uns diese Kulisse besonders Sorge bereitet. Auf der anderen Seite möchten wir ein Gesetz vorlegen, das den Kommunen dann wirklich dauerhaft Planungssicherheit geben kann. „Dauerhaft“ bedeutet, wir müssen so viel Parameter wie möglich einfließen lassen können.
Es gab heute früh Kritik, dass vom Rednerpult aus Fragen gestellt werden. Ich will den Kollegen Petke nicht in Verlegenheit bringen und deswegen stelle ich die Frage:
Kollege Petke, ist Ihnen bekannt, dass Bayern im Bundesrat entscheidende Stimmen hat, dass dieses Gesetz zum Finanzausgleich vermutlich im Bundesrat entschieden wird und dass somit die Wahlen in Bayern eine Rolle spielen?
Herr Kollege Schippel, aber wo ist denn die Hoffnung, dass sich bei den Stimmen, die hinter Bayern stehen, irgendeine Veränderung ergibt?
Zum Bundesrat ist zu sagen: Neben Bayern, das dort eine wichtige Rolle spielt, gibt es noch 15 andere Länder, die dort Stimmen haben. Alle Länder warten darauf - wie alle Kommunen darauf warten -, dass der Deutsche Bundestag zunächst einmal ein Gesetz beschließt, das dann im Bundesrat diskutiert werden kann.
Zu der Sache selber, zu dem, was dieses Gesetz betrifft: Es ist nicht unbeachtlich, was dort entschieden wird. Hinsichtlich des Verbleibs der Betreuung der arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger - ich habe das vorhin schon angesprochen - gibt es in der Regierungskoalition unterschiedliche Meinungen, dazu gibt es in der Union keine festgelegte Meinung und ich mache daraus auch keinen Hehl. Die einzige, die offensichtlich immer ganz sicher nach vorn schaut und nur eine Meinung vertritt, das ist unsere liebe PDS hier im Landtag Brandenburg. Aber wo bleiben eigentlich die Vorschläge? Die sind nach wie vor nicht vorhanden.
Kurz noch zum Schluss: Wir haben uns in der Koalition auf Grundsätze zum FAG bereits verständigt. Ich habe sie hier das Gleiche gilt für den Kollegen Schippel - auch schon mehrfach vorgetragen. Dazu wird es auch Auseinandersetzungen zwischen den Häusern geben.
Wir wollen zum Beispiel die Mittelzuweisungen des Landes an die kommunale Ebene im FAG bündeln. Es wird Diskussionen zu der Frage geben: Was wird aus der Investitionspauschale? Es wird Diskussionen auch zu der Frage geben - das bereitet durchaus Sorge -: Inwieweit kann das FAG zu einem Ausgleich zwischen den sich unterschiedlich entwickelnden Landesteilen beitragen, zwischen denen, die berlinnah sind und über mehr wirtschaftliche Kraft verfügen, und denen, die diesen Vorteil nicht haben, die berlinfern sind, die unter Einwohnerwegzug und unter einer gewissen wirtschaftlichen Schwäche leiden?
Hier gilt es - wie bei allen anderen Themen - überzogene Erwartungen zu dämpfen. Dazu meine Aufforderung, insbesondere an die PDS, im bevorstehenden Kommunalwahlkampf eigentlich sind wir schon mittendrin - nicht den Versuch zu unternehmen, den Menschen an dieser Stelle Sand in die Augen zu streuen und ihnen zu erzählen,
dass es mit dem Finanzausgleichsgesetz mehr Geld für die Kommunen geben würde. Wir werden eine gerechtere Verteilung bekommen, wir werden umsteuern,
aber mehr Geld wird das Finanzausgleichsgesetz nicht bringen. Wer so etwas verspricht, der wird das noch bereuen, weil es einfach nicht den Tatsachen entspricht, weil damit falsche Erwartungen geweckt werden. - Ich bedanke mich.
Ich danke dem Abgeordneten Petke. - Ich gebe das Wort an die Landesregierung. Herr Minister Schönbohm, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal vorlesen, was die PDS uns zu beschließen bittet:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag im September 2003 den Entwurf für ein kommunales Finanzausgleichsgesetz vorzulegen.“
Wir haben heute Morgen diskutiert, wie die Finanzlage des Landes ist, welche Entlastung wir vom Bund erwarten und wo noch Unklarheit besteht. Ich hätte an sich gedacht, dass Sie die Diskussion von heute Morgen verstanden haben und vor dem Hintergrund dieser Informationen Ihren Antrag zurückziehen.
Das wäre Politik mit Augenmaß gewesen, weil Sie gemerkt haben müssen, dass Sie sich mit dem, was Sie wollen, zurzeit im
Aber Sie versprechen den Bürgern - gemeinsam mit der DVU -, dass durch ein Finanzausgleichsgesetz bei den Kommunen mehr Geld ankommen wird. Mit dem Finanzausgleichsgesetz wird es nicht mehr Geld geben, sondern es geht um die Frage, wie das Geld, für die Kommunen berechenbar und verlässlich, verteilt wird,
In der Begründung des Antrags heißt es, dass das Gesetz als wichtigstes Reformvorhaben dieser Legislaturperiode angekündigt worden sei. Wir haben in dieser Legislaturperiode in meiner Verantwortung drei Reformvorhaben angekündigt, die Polizeireform, die Kommunalreform und das Finanzausgleichsgesetz - logischerweise das Finanzausgleichsgesetz nach Abschluss der Kommunalreform. Das erschließt sich wohl auch demjenigen, der böswillig ist. Die Kommunalreform, die wir als Voraussetzung dafür durchgeführt haben, haben Sie bis zum Schluss bis aufs Messer bekämpft. Einer Ihrer Kollegen aus der Fraktion ist ja als Anwalt tätig, um zu verhindern, dass die Kommunalreform wirksam wird.
Sie bekämpfen also die Voraussetzungen und wollen jetzt die Konsequenzen haben. Nein, wir wollen die Reform abgeschlossen haben. Wir können die finanziellen Mittel erst dann verteilen, wenn wir verlässlich wissen, wie die Finanzeinnahmesituation ist.
Dann haben Sie, Herr Domres, gesagt: „Klammheimlich“. Wenn Sie es wissen, kann es - schlichtweg nach dem Gesetz der Logik - nicht klammheimlich sein.
Wir haben dies in der Koalition besprochen, haben dies gemeinsam beschlossen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Wir haben auch begründet, warum. Jetzt wollen Sie eine Aufklärung haben. Die Ministerin hat gesagt, das FAG solle in der nächsten Legislaturperiode wirksam sein. Ich habe gesagt, dass es in dieser Legislaturperiode beschlossen wird. Ich möchte Ihnen das auflösen, weil Sie es noch nicht aufgenommen haben: Wir müssen es in dieser Legislaturperiode beschließen, damit es in der nächsten Legislaturperiode wirksam werden kann. Anders ausgedrückt: Wir haben fest vor, dieses Finanzausgleichsgesetz so zu beschließen, dass es ab 1. Januar 2005 wirksam werden kann, und dies unter der Maßgabe, dass wir wissen, wie die Einnahmesituation ist. Wir werden Ihnen einen Terminplan vorstellen und auch im Innenausschuss erörtern,
wie wir dieses FAG erarbeiten, nämlich auf der Basis einer gesicherten Finanzerwartung, bei der wir davon ausgehen, dass sie spätestens im ersten Quartal kommenden Jahres verfügbar ist.